Protokoll der Sitzung vom 09.05.2008

Wenn Sie sich erinnern, was wir mitunter an Petitionen zu behandeln haben, dann ist das auch sehr einleuchtend, weil wir schon des Öfteren erlebt haben, dass die Gefahr bestand, dass Leute wegen ihrer Petitionen auch Nachteile erleiden sollten.

(Beifall CDU)

Das können wir zuallererst damit auch ausschließen, dass wir im Interesse der Petenten ihre Angelegenheiten, die sie an uns herantragen, so vertraulich behandeln. Aber das ist nicht die Motivation von

Ihnen, Sie wollen den Petitionsausschuss politisch instrumentalisieren. Das haben Sie auch letztendlich hier zum Ausdruck gebracht. Sie sagen, dass Sie stärker dafür sorgen werden, dass Legislativpetitionen auch in diesen Plenarsaal hineingetragen werden. Die rechtlichen Möglichkeiten haben Sie jetzt schon, denn das, was Ihnen im Petitionsausschuss an Legislativpetitionen bekannt wird, können Sie in Ihre Fraktion mitnehmen und können dort alle möglichen Gesetzesänderungen oder Gesetzesvorschläge machen. Dann sind sie in dem Gang der Dinge.

Ich will Ihnen etwas sagen: Zu DDR-Zeiten habe ich es erlebt, da gab es eine Sendung am Montagabend mit so einer „Kanalratte“, die hieß Schnitzler. Und genau diesen Stallgeruch haben Sie.

(Beifall CDU)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Sie wollen den Petitionsausschuss benutzen, um den Rechtsstaat in Unruhe zu halten, weil Sie der Meinung sind, dass jede Petition, die eventuell ein Eingreifen in ein Gesetz erforderlich macht, auch so umgesetzt werden müsse. Das ist aber nicht Aufgabe eines Petitionsausschusses. Wir leben in einem Rechtsstaat, wir geben uns Rechtsgrundlagen und da wird es immer wieder vorkommen, dass Einzelfällen eben nicht entsprochen werden kann. Das kann aber nicht dazu führen, dass wir hier der Öffentlichkeit suggerieren, dass wir die Gutmenschen sind, also Sie, und meinen, für jeden Einzelfall, der an Sie herangetragen wird, der Ihnen zur Kenntnis kommt, ein Gesetz ändern zu müssen. Wenn wir das machen, haben wir an anderer Stelle andere Petitionen, die es wieder erforderlich machen, ein Gesetz zu ändern. Das kann nicht Philosophie eines Petitionsausschusses sein. Das wird mit uns auch nicht zu machen sein.

(Beifall CDU)

Ich möchte es noch mal betonen und es ist ja weiß Gott so, die Arbeit im Petitionsausschuss ist wirklich das ganze Jahr über von Sachlichkeit geprägt. Das Ganze eskaliert immer wieder zu den Zeiten, wenn hier der Bericht gegeben wird. Sie sollten sich wirklich nun langsam mal bemühen und den Sinn Ihrer Aufgabe im Petitionsausschuss begreifen, nämlich, dass die Leute, die sich mit Problemen an uns wenden, ein Recht haben, vertraulich behandelt zu werden möglichst mit dem Ergebnis, dass ihrem Begehr entsprochen werden kann. Dort, wo man das nicht kann, hat man sicherlich gute und sachlichte Argumente, um das den Leuten auch zu erklären. In aller Regel geht das ja auch geräuschlos über die Bühne. Aber sich jedes Mal hierher zu stellen und so ein Szenario zu veranstalten von dieser Stelle aus,

das haben die Petenten, die sich an uns wenden, nicht verdient.

(Beifall CDU)

Das Wort hat Abgeordnete Pelke, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Ordnung halber hätte man natürlich heute auf die Diskussionsbeiträge des letzten Jahres verweisen können. Ich werde mich ähnlich wie die Kollegen von der CDU-Fraktion jetzt auch ein Stückchen wiederholen müssen, weil die Überlegungen, die Frau Sedlacik hier eingebracht hat, eigentlich die Überlegungen sind, die wir jedes Jahr wieder hören, allerdings hier deutlich in dieser öffentlichen Diskussion. Deswegen will ich gleich mit einem Punkt beginnen. Wir als SPD-Fraktion sind überhaupt nicht dafür, dass der Petitionsausschuss ein öffentlicher Ausschuss wird.

(Beifall CDU, SPD)

Es ist an vielen Punkten schon gesagt worden, dass dies nicht sinnvoll im Interesse der Petenten, nicht sinnvoll im Interesse der Lösung des Problems ist. Wenn ich mir dann die Beiträge hier in der öffentlichen Landtagssitzung anhöre, dann bin ich sehr froh, dass die Ausschusssitzungen nicht öffentlich sind und wir auch untereinander Sachlichkeit an den Tag legen und uns nicht mit populistischen Äußerungen zu beschäftigen haben.

(Beifall CDU)

Das zum Thema „Öffentlichkeit“. Dann noch mal zum Thema der politischen Gemengelage, auch das ist hier schon angesprochen worden. Herr Kuschel, Sie wären der erste Fachpolitiker, der sich unheimlich darüber aufregen würde, wenn der Petitionsausschuss Gesetzesüberlegungen oder andere geniale Dinge in diesen Landtag einbringen und damit über den Fachausschuss hinweg diskutieren würde. Den Redebeitrag von Ihnen möchte gern mal hören.

(Beifall CDU)

Insofern sage ich noch mal, der Petitionsausschuss ist keine Allzweckwaffe zur Lösung politischer Probleme. Wir haben im Rahmen der gesetzlichen Änderungen genau festgelegt, was die Aufgaben sind und was der Petitionsausschuss zu tun und zu leisten hat und was er tun und leisten kann. Insofern, denke ich, haben wir auch in vielen Dingen zu Lösungen beitragen können, haben hier unterstützen kön

Im Übrigen bin ich auch dankbar, dass viele Abgeordnete aus diesem Haus die Termine des Petitionsausschusses vor Ort begleiten. Dass das nicht alle ableisten können und das oftmals terminlich nicht machbar ist, mein Gott, das muss man eingestehen. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse bin ich das einzige Mitglied meiner Fraktion im Petitionsausschuss, auch da muss man schauen, die mögliche Zahl der Termine ist endlich. Da habe ich Verständnis für die Kollegen, aber zumindest sind Sie alle informiert und wissen, wenn Termine vor Ort sind, dass Sie mit dabei sein können und damit auch wieder eine gewisse Öffentlichkeit hergestellt wird.

Noch mal zum Thema „Öffentlichkeit“: Wenn jemand der Petenten meint, dass sein Thema eine öffentliche Aussage bekommen soll, dann kann er das natürlich für sich in Anspruch nehmen. Aber ich würde mir nicht anmaßen, die zum Teil sehr persönlichen Probleme der Petenten in öffentlicher Diskussion führen zu wollen, weil ich glaube, das ist der Sache nicht zuträglich.

Ein Letztes noch - und das sage ich noch mal ganz deutlich: Es ging hier um den Arbeitsbericht des Petitionsausschusses. Dieser Arbeitsbericht des Petitionsausschusses ist einstimmig mit allen Änderungen im Ausschuss beschlossen worden. Frau Sedlacik, wir haben uns alle auch bemüht, auch Ihre Formulierungen, Ihre Änderungsanträge umzuformulieren, mitzutragen, sie mit einzubringen in den Bericht des Petitionsausschusses. Insofern würde ich mir für die Zukunft wünschen, dass wir endlich mal wieder dahin kommen, den Arbeitsbericht des Petitionsausschusses nicht mehr politisch interpretieren zu wollen, weil wir ihn letztendlich alle mitgestaltet haben. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Mir liegen keine weiteren …, doch Abgeordneter Blechschmidt.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lieber Kollege Heym, ich möchte an die Worte gestern zur Debatte in der Aktuellen Stunde anschließen, ganz konkret an die von Herrn Schwäblein. Es muss möglich sein hier im Hohen Haus, gerade bei der politischen Vielfalt auch eine durchaus zwiespältige, mitunter auch emotionale Diskussion zu führen, das muss möglich sein.

(Beifall DIE LINKE)

Es muss auch möglich sein, nach einer einstimmigen Beschlusslage im Petitionsausschuss seine politischen Gedanken hier an diesem Pult kundzutun als Vorschläge. Darüber kann man streiten, darüber kann man sich auseinandersetzen, aber die persönlichen Beleidigungen dann in einer Form vorzutragen, die den eigenen - ich will es ganz vorsichtig ausdrücken - Beitrag eigentlich ad absurdum führen, das halte ich für nicht angebracht. Ich fordere eigentlich die Frau Präsidentin auf, im Protokoll nachzulesen die Frage der entsprechenden „Kanalratte“ und den damit verbundenen „Stallgeruch“, ob es nicht doch eine persönliche Herabwürdigung einer Abgeordneten dieses Hauses gewesen ist und eine entsprechende Würdigung verlangt. Danke, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Dann soll Frau Sedlacik aufhören, die Lan- desregierung zu diskreditieren.)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Als nächsten Tagesordnungspunkt - der Landtag hatte bei der Feststellung der Tagesordnung beschlossen, heute die zweite Beratung des Gesetzentwurfs durchzuführen - rufe ich auf Tagesordnungspunkt 5

Gesetz zur Änderung des Thü- ringer Aufbaubankgesetzes Gesetzentwurf der Landesregie- rung - Drucksache 4/4067 - ZWEITE BERATUNG

Die Fraktionen waren übereingekommen, diesen Punkt ohne Aussprache durchzuführen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4067 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? 1 Stimmenthaltung. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, durch Erheben von den Plätzen Ihre Stimme abzugeben. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der

Stimme? 1 Stimmenthaltung. Damit ist dieses Gesetz in zweiter Beratung verabschiedet. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Kommunale Handlungsfä- higkeit in der Energieversor- gung stärken - Einfluss gro- ßer Energiekonzerne auf die kommunale Energiepolitik begrenzen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3909 -

Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung? Das wird nicht gewünscht. Die Landesregierung erstattet Sofortbericht zu Abschnitt II Nummer 1 des Antrags. Ich erteile Herrn Minister Reinholz das Wort für die Landesregierung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD möchte die kommunale Handlungsfähigkeit in der Energieversorgung stärken, indem sie großen Energiekonzernen den Beteiligungsbesitz an kommunalen Energieversorgern entziehen will. Damit verbunden ist die Hoffnung, die kommunale Steuerungsfähigkeit zu stärken, den Wettbewerb zu beleben und faire Preise zu ermöglichen. Mit anderen Worten, meine Damen und Herren, nach Meinung der SPD sind die Beteiligungen im Energiesektor der Grund allen Übels. Ich muss Ihnen aber sagen, so einfach ist die Sache nicht. Natürlich ist es so, dass die E.ON Thüringer Energie AG an vielen kommunalen Stadtwerken in Thüringen beteiligt ist, aber wer sagt eigentlich, dass diese Beteiligung, die von Ihnen angeführten Missstände verursacht. Wenn wir genauer hinschauen, ergibt sich doch ein ganz anderes, ein viel differenzierteres Bild als das, was Sie uns hier, meine Damen und Herren von der SPD, vermitteln wollen. In Thüringen liegen die Beteiligungen an den Stadtwerken zwischen 10 und 49 Prozent. Natürlich ist davon auszugehen, dass E.ON darüber Einfluss nimmt, das liegt ja auch in der Natur der Sache, beispielsweise durch Vorschlagsrechte zur Bestellung von Geschäftsführern, durch Sperrrechte bei wesentlichen Entscheidungen, insbesondere bei Haushaltsfragen und bei der Auswahl des Vorlieferanten. Das ist nun aber einmal per se nicht schlecht und es kann auch keine Rede davon sein, dass deshalb die Steuerungsfähigkeit der Kommunen gefährdet ist, denn die haben ja in jedem Fall die Mehrheit an den Stadtwerken und wenn wir über Einflussnahme durch Beteiligungen reden, dann müssen wir auch über das Kapital reden, das durch die Beteiligungen in die Un

ternehmen letztendlich fließt. Ich glaube, es ist sehr fraglich, ob die Stadtwerke derzeit auf diese finanziellen Mittel überhaupt verzichten können, aber das lässt sich sicher nur im Einzelfall beantworten und hängt von vielen Faktoren ab, beispielsweise von der Größe der Stadtwerke, der Höhe der Beteiligung und natürlich auch der Finanzkraft der Kommunen. Die SPD ist jedenfalls dafür, die Energiekonzerne zum Verkauf ihrer Anteile zu zwingen und für Stadtwerke und Kommunen ein Vorkaufsrecht einzuräumen.

Meine Damen und Herren, das ist schnell gesagt, aber was heißt das nun konkret? Inwieweit wären die Kommunen überhaupt finanziell in der Lage, entsprechende Anteile zurückzukaufen? Und wenn sie es nicht können, wer würde die Anteile dann kaufen? Vielleicht GAZPROM?

Meine Damen und Herren, die SPD unterstellt außerdem in ihrem Antrag, dass Beteiligungen ein großes Hindernis sind für mehr Wettbewerb und eine faire Preisbildung, und auch hier ist der einfache Zusammenhang wohl mehr der Wunsch als die tatsächliche Wirklichkeit. Schon wenn wir einen Blick auf die Strompreise in Thüringen werfen, können wir keinen direkten Zusammenhang feststellen zwischen der Höhe der Beteiligungen und den jeweiligen Strompreisen.

Die eigentlichen Ursachen für mangelnden Wettbewerb und hohe Preise liegen doch ganz woanders. So dürfen wir zum Beispiel nicht vergessen, dass wir in den neuen Ländern immer noch mit sehr hohen Netzentgelten zu kämpfen haben, die den Strompreis maßgeblich in die Höhe treiben. Preistreibend wirkt auch die Struktur der Strom- und Gasmärkte, die zunehmend überregional organisiert sind, so dass Stromeinkauf nach einheitlichen Bedingungen erfolgt. Der börslich organisierte Stromeinkauf sowie das E-wie-einfach-Angebot von E.ON sind ganz typische Beispiele dafür.

Die stetig steigenden Preise beim Stromeinkauf und der fehlende Wettbewerb auf dem Erzeugermarkt, meine Damen und Herren, das sind die eigentlichen Probleme. Es sind diese überregionalen Rahmenbedingungen, die die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten ganz erheblich reduzieren. Das hat mit dem Thema Beteiligungen nun überhaupt nichts zu tun. Der fehlende Wettbewerb auf dem Erzeugermarkt führt dazu, dass sich die Preise der Vorlieferanten kaum noch voneinander unterscheiden. An dieser Stelle halte ich es auch für sinnvoll, über das Thema Beteiligungen nachzudenken; ein Aufbrechen der Beteiligungen könnte hier dazu führen, dass mehr Bewegung und damit auch mehr Wettbewerb in den Stromerzeugermarkt kommt, und zwar dadurch, dass kommunale Stadtwerke verstärkt

selbst als Stromerzeuger auftreten. Im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs wäre das sicher sehr wünschenswert. Ob aber die finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen dafür vorliegen, wäre wiederum im Einzelfall zu bewerten. Die Einzelfallbetrachtung ist auch deshalb richtig, weil wir uns hier über eine kommunale Aufgabe unterhalten. Die Landesregierung hat hier grundsätzlich keine rechtlichen Möglichkeiten, in diesen Bereich der kommunalen Selbstverwaltung einzugreifen. Die Ausgestaltung der Energiepolitik ist hier allein Aufgabe der Kommunen, die sie im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge auch erfüllen. Der Konzessionsvertrag ist dabei für die Kommunen das geeignete Lenkungsinstrument zur Regelung der Versorgungsstruktur. Über den Neuabschluss von Konzessionsverträgen können die Kommunen durchaus gestaltenden Einfluss auf die Versorgungslandschaft in Thüringen nehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, um gleich Missverständnissen vorzubeugen, die Landesregierung befürwortetet einen starken kommunalen Einfluss auf die Versorgungswirtschaft in Thüringen, auch durch die Beteiligung der Kommunen an der E.ON Thüringer Energie AG. Der Grund dafür ist, kommunale Beteiligungen an den großen Energieversorgern dienen dem Wettbewerb insgesamt, weil sie geeignet sind, die verkrusteten Strukturen auf den Energiemärkten auch aufzubrechen. Was mögliche Instrumente oder gesetzliche Änderungen betrifft, würden wir als Landesregierung den Vorstoß Hessens zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen grundsätzlich unterstützen. Allerdings, meine Damen und Herren, ist derzeit offen, ob dieser Vorschlag eine Mehrheit findet. Das Gesetz gäbe dem Bundeskartellamt die Möglichkeit, aktiv den Markt zu gestalten, wenn auf den Strom- und Gasmärkten strukturelle Defizite grundsätzlicher Art auftreten. Mit diesem Änderungsvorschlag würde auch der kommunale Einfluss auf die deutsche Energiewirtschaft insgesamt gestärkt, denn das Bundeskartellamt hätte die Möglichkeit, seine Fusionsgenehmigung von Konzernbeteiligungen an den Stadtwerken zu überprüfen und ggf. zu widerrufen.