Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

(Beifall CDU)

Ein Zweites: Sie wissen sehr wohl, dass ich geplant hatte und mit den Fraktionen gesprochen habe, ob wir es auch noch hinbekommen, in dieses laufende Verfahren das Jagdgesetz aufzunehmen, nämlich als es die Diskussionen um das Abschießen dieses Jagdhundes gab, da habe ich mit allen gesprochen. Aber nachdem ich festgestellt habe, dass es dem Thüringer Verband in seiner Jahrestagung nicht ein Wort wert war, habe ich keine Notwendigkeit gesehen, mit dieser Beschleunigung das Gesetz anzufassen. Ich sage das dazu, weil es halt so ist. All das, was besprochen wurde, ist sachlich basiert diskutiert, sachlich ausgeführt worden. Wir haben versucht, die Probleme in den Griff zu bekommen.

Zu dem Waldgenossenschaftsgesetz noch mal abschließend: Der Vorschlag vom Gemeinde- und Städtebund, sich an einer Clearingstelle zu beteiligen mit dem Waldbesitzerverband zusammen, dort in den Orten den Rechtsfrieden mit diesem Gesetz herstellen zu wollen, finde ich einen Supervorschlag. Für diesen Vorschlag danke ich dem Gemeinde- und Städtebund. Ich hoffe, wenn das Gesetz beschlossen ist, werden wir dann auch schnell handeln können. Ich bin optimistisch, wir bekommen das in den Griff.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetz, zur Beschlussempfehlung und zur Ablehnung des Änderungsantrags der SPD. Ich habe das versucht, in aller Sachlichkeit hier vorzutragen. Danke sehr, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall CDU)

Das Wort hat Abgeordnete Dr. Scheringer-Wright, Fraktion DIE LINKE.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich anschließen an die Ausführungen von meinem Fraktionskollegen Tilo Kummer, aber auch von meinen Vorrednern, insbesondere Herrn Primas, den Spannungsbogen, der mit diesem Gesetz betroffen wird, noch etwas vertiefen.

Herr Primas, es stimmt nicht, dass man nicht daran interessiert wäre, das Problem mit den Waldgenossenschaften, mit den altrechtlichen Genossenschaften anzugehen, ganz im Gegenteil. Das habe ich auch im Ausschuss gesagt. Bei den Änderungen zum Waldgesetz hat sich die CDU-Fraktion auch bemüht, eine Lösung für Fragen im Zusammenhang mit altrechtlichen Genossenschaften zu finden. Das Ergebnis ist durchwachsen. Das wurde auch schon dargestellt. Es wurde ja ganz kurzfristig noch mal morgens im abschließenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine grundlegende Änderung des § 40, der sich maßgeblich mit den altrechtlichen Nutzungsrechten befasst, dargelegt. Da kann ich Herrn Kummer nur noch mal unterstützen, das war dann für uns natürlich ganz kurzfristig und zeitlich gar nicht möglich, die neue Dimension zu erfassen, die da transportiert wurde. Ich möchte deswegen, weil ich denke, dass die Bilanz durchwachsen ist, noch mal an dieser Stelle meine Bedenken öffentlich machen. Die Vorgehensregelungen schließen meiner Ansicht nach nur unzureichend aus, dass es nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht zu neuen Problemen in diesem Bereich kommt, dass es zum Beispiel nicht zu faktischen Enteignungen von Bürgern kommen könnte bzw. nicht möglicherweise ungerechte Enteignungen der Vergangenheit zementiert werden.

Die Fragen zu den Waldgenossenschaften haben wir im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mehrmals aufgeworfen und die Unklarheiten thematisiert. Ich erinnere daran, bei der Auswertung der Anhörung war die Landesregierung eigentlich sprachlos und wusste auch nicht, wie sie auf diese Fragen antworten sollten.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: So ein Quatsch, Sie erzählen Käse.)

Doch, das stimmt so.

Aus dem gleichen Grund wurde durch die Mitglieder unserer Fraktion im Justizausschuss in so deutlicher Weise auf die Zusicherung des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt für das Protokoll bestanden, dass mit den neuen Regelungen nach Ansicht des Ministeriums keine solchen

enteignenden Eingriffe passieren können. In beiden Ausschüssen hatten wir übrigens vorgeschlagen, diese Frage von der Landtagsverwaltung durch ein Gutachten prüfen zu lassen. Die Klärung der Frage verdient deshalb Mühe, weil es zwar unstrittig ist, dass alle Beteiligten im gesetzgeberischen Verfahren und auch im Land draußen endlich eine Lösung der Probleme mit den altrechtlichen Genossenschaften und Nutzungsrechten haben wollen, dies jedoch geschehen sollte, ohne neue Ungerechtigkeiten entstehen zu lassen, die dann nur noch vor Gericht geklärt werden können. Oft sind das auch exekutive Nachlässigkeiten, die in der Praxis Probleme schaffen. Dieses regelt sich dann aber nur bedingt über Änderungen in den Gesetzlichkeiten.

Die Sachlage mit den altrechtlichen Nutzungsrechten ist vielfältig und fast in jeder Gemeinde anders, das hat Herr Primas ganz richtig dargestellt. Deshalb ist es unabdingbar, die historische Herkunft und die Entstehung der Rechte vollständig zu ergründen. Nur wenn diese Aufklärung erledigt ist, kann beurteilt werden, ob Bestandsschutz besteht oder nicht und welche Gesetze in DDR-Zeiten zur Anwendung kamen.

Um dies am praktischen Beispiel zu illustrieren, möchte ich mal den Fall einer kleinen Eichsfeld-Gemeinde - Hohengandern - darlegen. In Hohengandern gibt es eine Holzgenossenschaft. Diese begründet sich offenbar auf das altrechtliche gemeinschaftliche Eigentum von 66 Hektar bei 60 Mitgliedern. Dieser Wald befand sich zu DDR-Zeiten entlang der Grenze. 1956 gab es offenbar eine Enteignung dieses gemeinschaftlichen Eigentums und eine Überführung der 66 Hektar in Volkseigentum. Das Eigentum an diesem Wald ist nach der Wende an die BVVG überführt worden und wegen Panik vor Verkauf durch die BVVG an Dritte wurde dann das Eigentum von der BVVG von Einzelpersonen im Dorf, Einzelpersonen, die auch die Macht hatten, schnell und undemokratisch auf die Gemeinde übertragen. Die Nutzungsrechte nimmt die Forstgenossenschaft heute wahr, jedoch versuchen die Genossenschafter nachzuweisen, dass ihnen auch die 66 Hektar als Eigentum gemeinschaftlich gehören.

Erschwerend für die Darstellung dieses Anspruchs der Waldgenossenschafter ergibt sich jetzt folgende Situation: Über Jahrzehnte, heißt es, wurden die Grundbücher in Heiligenstadt nicht ordentlich geführt, übrigens auch nach dem Ende der DDR nicht. Hinzu kommt noch, dass das Archiv in Heiligenstadt wegen Schädlingsbefall über Jahre nicht zugänglich war. Jetzt befürchten die Genossenschafter, dass ihre Rechte, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, unter den Tisch fallen könnten und nur noch die Klage bliebe. Dieses Beispiel habe ich exemplarisch für die Situation beschrieben. Es ist also nicht so, wie der zustän

dige Vertreter der Landesregierung dargestellt hat, dass es keine Fälle gäbe, wo möglicherweise eine ungerechte Enteignung zutreffen könnte. Das ist Wunschdenken und das ist nicht so klar, wie es ist. Dass die CDU versucht hat, auf Drängen der Betroffenen und des Waldbesitzerverbands Lösungsvorschläge zu unterbreiten, ist nicht von der Hand zu weisen, aber ob sie greifen, bleibt abzuwarten. Deswegen war auch unsere Forderung immer nach diesem Gutachten und wir haben das nicht verstanden, dass dieses Gesetz so auf die Schnelle durchgepeitscht werden musste.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Aber das ist nicht bewiesen und die andere Sache ist auch nicht bewiesen.)

Wissen Sie, wenn man im Eichsfeld lebt, da mutet es ja fast wie ein Treppenwitz an, dass gerade im Eichsfeld, welches seit der Wende fast flächendeckend von CDU-Vertretern regiert und verwaltet wurde und wird, also von Vertretern einer Partei, die sich ja oft als die Gralshüter des Privateigentums darstellen, dass diese Probleme der kleinen gemeinschaftlichen Waldbesitzer und Waldnutzer 18 Jahre nach der Wende immer noch bestehen. Da drängt sich mir manchmal der Eindruck auf, dass eben der CDU die großen Privateigentümer doch näher am Herzen liegen als die vielen Kleinsteigentümer, die zudem noch ihr Eigentum gemeinschaftlich bewirtschaften wollen, selbst dann, wenn diese Kleinen das Parteibuch mit dem C besitzen.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Jetzt ist es aber gut.)

Jetzt ist es gut, ja, das musste jetzt mal gesagt werden, weil das wirklich eine bodenlose Situation im Eichsfeld ist.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Das stimmt aber gar nicht.)

Zusammenfassend stelle ich fest, dass auch mit diesem Gesetz der große Wurf zur Lösung der Probleme mit den altrechtlichen Genossenschaften noch nicht gelungen ist. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Bitte, Herr Abgeordneter Kummer.

Die Rede vom Abgeordneten Primas hat mich dazu gebracht, noch mal wenige Sätze hier zu sagen.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Gegenrede.)

Herr Primas, wenn die Opposition so einen Einfluss hätte - gut, er geht sogar, wahrscheinlich ist unser Einfluss doch groß, aber wenn unser Einfluss so groß wäre, dass die Verbände ohne das Gesetz zu lesen, uns nach dem Munde reden würden, dann würde in diesem Land, glaube ich, einiges anders laufen.

(Beifall SPD)

Ich möchte auf ein paar Bemerkungen noch eingehen. Noch mal zur Frage Hegeplan: Der Landkreistag - und da sage ich mal, bin ich nicht einbestellt worden, um das aufzuschreiben - hat sich dazu sehr deutlich geäußert. Ich hatte vorhin die Begründung der Aussagen des Landkreistages nicht vorgelesen, das scheint offensichtlich doch noch mal nötig. Hier wird geschrieben: „Bei Fehlen eines Hegeplans auch ohne Kontrolle der Durchführung des entsprechenden Plans ist ein ordnungsgemäßes Vorgehen nicht mehr möglich. Die unteren Fischereibehörden weisen darauf hin, dass auch nach der Neuregelung die bei diesen Behörden verbleibende Aufsicht über die Durchführung der aufgestellten Hegepläne durch den generellen Wegfall der bisherigen Einreichung von Hegeplänen mit daran anschließender behördlicher Prüfung, Abstimmung und Genehmigung den praktischen Vollzug erschwert.“ Es sind klare Worte von denen, die täglich mit dem umgehen müssen, was die CDU hier aufgeschrieben hat

(Beifall SPD)

und die sagen, es geht so nicht. Da weiß ich nicht, warum man das nicht zur Kenntnis nehmen kann.

Dann die andere Frage: Vierteljahresfischereischein. Meine Damen und Herren, wenn Sie sagen, das ist in Ordnung, einen Vierteljahresfischereischein einzuführen, ohne dass wir dafür eine Fischerprüfung brauchen, dann erklären Sie mir doch mal bitte, warum man nach einem Vierteljahr, wo man angeln konnte nach Herzenslust, ohne eine Prüfung gemacht zu haben, man dann Lust auf eine Prüfung bekommen soll und warum in Dreiteufelsnamen ich die dann noch ablegen soll. Das erschließt sich doch nicht. Denken Sie doch mal über das nach, was Sie hier machen.

Noch eine andere Bemerkung zur Abschaffung des Vorkaufsrechts: Herr Primas, dass Sie sich dafür

loben, dass Sie jetzt das Vorkaufsrecht für Private abgeschafft haben, das verstehe ich nicht.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist freie Wirtschaft.)

Es ist aus einem klaren Grund eingeführt worden, nämlich bewirtschaftsfähige Strukturen zu schaffen in einer extrem zergliederten Waldeigentumslandschaft.

(Unruhe CDU)

Diese Frage, die stand, ist bisher durch Vollzugsprobleme nicht gelöst worden. Sie schaffen jetzt die Regelung ab, bleiben aber die Antwort schuldig, wie Sie denn diese Zerstückelung des Waldeigentums in Zukunft irgendwo ein Stück weit beseitigen wollen. Ich hätte mir mal Antworten von Ihnen gewünscht, statt einfach vor offenen Fragen zu kapitulieren. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat Abgeordneter Primas, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, ich gestatte mir, noch auf zwei Bemerkungen einzugehen. Das Letzte von Herrn Kummer, das ist schon schwierig, Ihnen das zu erklären, weil Sie es nun so oft gehört haben. Wir haben in der Anhörung gefragt wegen der Abschaffung dieses Vorkaufsrechts. Wie viele Fälle der Inanspruchnahme dieses Vorkaufsrechts hat es in 17 Jahren nach geltendem Gesetz gegeben? Antwort: 14. Und jetzt wollen Sie mir hier im Plenum erzählen, das ist so dramatisch, dass wir das nicht abschaffen können, noch dazu, wo das Verfassungsgericht uns da am Kragen hat. Das Bundesverfassungsgericht und das Landesverfassungsgericht prüfen genau diese Geschichte nach. Sie wollen natürlich, dass das Verfassungsgericht uns verurteilt, das zu ändern, das ist mir selbstverständlich klar. Nur, wir ändern das Gesetz vorher,

(Glocke der Präsidentin)

damit das Verfassungsgericht keine Arbeit mit uns hat. Danke.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Abgeordneter Primas?

Bitte, Herr Abgeordneter Kummer.

Herr Primas, haben Sie in der Anhörung auch von der Notarkammer gehört, dass die Notare an die angrenzenden Waldbesitzer gar nicht die Meldung abgegeben haben, dass das Nachbargrundstück veräußert wird und sie deshalb aus Unwissenheit gar nicht ihr Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen konnten?

Das ist korrekt nicht wahr. Jedes Vorkaufsrecht muss gemeldet werden, das ist so und das ist auch geschehen. Die Notare, das ist eine ganz andere Geschichte. Bevor das so weit ist, muss das geklärt sein. Und da waren tatsächlich nur 14 Fälle, das ist okay, das müssen Sie ja nicht akzeptieren, ich habe es nur noch mal gesagt. Was Frau Dr. ScheringerWright gesagt hat, das haben wir im Ausschuss auch schon besprochen, was diesen einen Fall anbelangt. Da ist es so, wenn Flächenwald für Übungsplätze oder für die Grenze in Anspruch genommen wurde, so viele Fälle, wie wir uns schon angesehen haben, die sind nicht enteignet worden, sondern die sind verkauft worden. Dort ist Geld geflossen. Nun sind wir der Auffassung, das ist ungerecht gewesen, unheimlich ungerecht, die haben 10 Pfennige dafür bekommen oder noch weniger, aber deswegen hebeln wir nicht das Gesetz aus. Verkauft ist verkauft und das bekommen wir nicht hin. Das können wir ungerecht finden, aber es ändert an der rechtlichen Situation überhaupt nichts. Das hat mit diesen Geschichten hier überhaupt nichts zu tun, gar nichts. Werfen Sie das doch nicht in dieses Gesetz hinein, das bringt nur die Leute durcheinander, das hat mit der Tatsache, über die wir hier reden im Gesetz, überhaupt nichts zu tun.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Ich erteile das Wort Herrn Minister Sklenar.