Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, insbesondere Herr Abgeordneter Eckardt, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt, wobei ich zunächst eine Vorbemerkung machen möchte, nämlich dahin gehend, dass es das Ziel der Landesregierung ist, so schnell wie möglich gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West zu erreichen und dazu zählen auch die Rentnerinnen und Rentner, die Rentenbescheide erhalten und die auf gleichen Maßstäben beruhen sollten.
Allerdings das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland ist wie so vieles andere auch recht kompliziert. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit den verschiedenen Übergangsvorschriften nach dem Rentenüberleitungsgesetz. Änderungen zugunsten der jungen Länder müssen deshalb sorgfältig vorbereitet und vor allem mehrheitsfähig sein.
Zu Frage 1: Hier sind ganz konkret drei Dinge unternommen, und zwar ausgehend vom Beschluss des Thüringer Landtags vom 8. Mai dieses Jahres, der genau in diese Richtung zielte, nämlich:
Erstens muss es gelingen, eine gemeinsame Linie unter den neuen Ländern zu finden. In dieser Richtung bin ich initiativ geworden gegenüber all meinen Kolleginnen und Kollegen aus den neuen Ländern und auch der Stadt Berlin. Es hat hier ein Gespräch am 1. Juli, wo alle Ministerien beteiligt waren, auf Arbeitsebene gegeben. Ich habe es im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit politisch geführt. Das Ergebnis ist, dass wir diese gemeinsame Linie für alle neuen Länder vorbereiten.
Zweitens erachten wir es gemeinsam in dieser Gruppe als zielführend und ich auch politisch ganz persönlich, dass wir den gesellschaftlichen Einsatz für dieses Thema in Ost und West deutlich verstärken müssen, insbesondere bei den gesamtdeutschen Interessenverbänden und auch den entsprechenden Dachverbänden. Vorbildlich ist dies bis jetzt gelungen beim Thüringer Beamtenbund beispielsweise über den Verband der Ruhestandsbeamten, die aber bis auf die oberste Ebene des Deutschen Beamtenbundes mit dem dortigen Vorsitzenden Peter Heesen in einem Schreiben an die Bundeskanzlerin genau die Forderungen erhoben haben, die wir auch hier im Haus diskutiert haben. Ähnliches ist im Bereich der Volkssolidarität in Arbeit bzw. beim VdK und beim Sozialverband Deutschland müssen wir diese Anstrengung noch verstärken, dass von allen Verbandsspitzen hier ein entsprechendes gesellschaftliches Feld bedient wird.
Drittens gilt meine Einladung - und auch damit habe ich bereits begonnen - allen im Bundestag vertretenen Fraktionen, um hier geeignete Gespräche für die Umsetzung ebenfalls zu finden. Es ist ein dickes Brett, aber man muss damit anfangen. Die Einladung gilt natürlich auch für die SPD-Bundestagsfraktion. Hier habe ich einen Termin mit dem Landessprecher Carsten Schneider gemacht, lade aber die Landtagsfraktion gern dazu ein. Im Übrigen führen wir Gespräche auf fachlicher Ebene zur fachlichen Untersetzung, weil es sich doch um eine sehr differenziert zu betrachtende Materie handelt mit dem Bundesarbeitsministerium, wo es auf Bundesebene ressortiert.
Parallel dazu, das ergab sich im Blick auf die Bundesratsbefassung, gibt es eine Protokollerklärung Thüringens bei den jüngsten Beratungen, die am 13. Juni eingebracht worden ist. Die Verhandlungen sind also auf politischer Ebene in vollem Gange. Ich meine allerdings, auch hier im Hause sollte es dabei keine Zuschauer geben, sondern wir alle sind eingeladen und, denke ich, aufgefordert, das
jeweils unsere in unseren Gremien und mit den entsprechenden Möglichkeiten der politischen Einflussnahme zu tun.
Zu Frage 2: Da die Gespräche unter Hinweis auf die unter 1 gegebenen Hinweise im Moment derzeit geführt werden, ist, denke ich, die Benennung konkreter Maßnahmen noch verfrüht, aber es muss, wenn eine gesetzliche Änderung erfolgen soll, natürlich auf eine Bundesratsinitiative hinauslaufen.
Zu Fragen 3 und 4, diese möchte ich im Zusammenhang beantworten: Die Bundesregierung geht bei einer sofortigen Angleichung von jährlichen Mehrausgaben in Höhe von etwa 6 Mrd. € aus - wie gesagt, wenn es die sofortige Angleichung wäre. Bei einer schrittweisen Angleichung würden sich die Mehrausgaben proportional mit den Angleichungsschritten aufbauen, wobei die Mehrkosten durch die zu erwartende allgemeine Angleichung faktisch zu einer Minderung führen würden. Die Auswirkungen für künftige Beitragszahlergenerationen sind derzeit freilich noch nicht absehbar, da sie nicht zuletzt auch von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig sind.
Frau Ministerin, Sie haben den Beamtenbund erwähnt. Mich würde mal interessieren, in welcher Form sich der Beamtenbund dann für das Thema stark gemacht hat, denn die Beamten erhalten ja Versorgungsbezüge und die sind ja eh schon, glaube ich, bald für alle bei 100 Prozent West angekommen. Hat er sich jetzt allgemein mit dem Thema beschäftigt oder nur im Sinne der Beamten?
Nein, das Gegenteil ist der Fall. Die Beamten und diejenigen, vor allen Dingen im Bund der Ruhestandsbeamten, die dem Beamtenbund als Verband angehören, erhalten ja keine Beamtenpensionen bei uns, sie kommen also nicht in diesen Genuss, sondern haben die normalen Renten. In dieser Hinsicht hat sich der Beamtenbund angenommen, spricht aber auch verschiedene andere Bereiche an. Ich stelle Ihnen gern das Schreiben zur Verfügung, das haben wir uns besorgt. Da geht es um das Gesundheitswesen, also viele Punkte, die wir auch hier im Landtag besprochen haben. Ich gebe Ihnen das Schreiben, da sind Sie im Bilde. Was ich noch nicht habe, ist das entsprechende Antwortschreiben aus dem
Bundeskanzleramt, aber auch da sind wir hinterher, dass wir das auch bekommen, sobald das vorliegt. Also ich stelle es zur Verfügung.
Gut. Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf. Abgeordnete Taubert, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/4247.
Maßnahmen der Landesregierung gegen die Umsetzung der Konvergenzklausel in § 272 SGB V - Übergangsregelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds -
Durch die in § 272 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Übergangsregelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds - vorgesehene Konvergenzklausel würden die Thüringer Krankenkassen nach Zeitungsberichten 130 Mio. € Versicherungsbeiträge verlieren. Entgegen den Ausführungen der Sozialministerin des Freistaats Sachsen zur Verabschiedung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes im Bundesrat am 16. Februar 2007 hat die Thüringer Landesregierung bisher dargestellt, dass sie die Auswirkungen des Gesetzes zum Zeitpunkt der Verabschiedung eher positiv einschätzte. Nunmehr hat Frau Sozialministerin Christine Lieberknecht angekündigt, gegen die Konvergenzklausel vorzugehen.
1. Wie hoch sind die aus Versichertenbeiträgen anderer Bundesländer über den bisherigen Risikostrukturausgleich geleisteten Zahlungen an Thüringer Krankenkassen?
2. Welche finanziellen Mehr- oder Mindereinnahmen ergeben sich aus der auch von Thüringen mit verabschiedeten Konvergenzklausel entsprechend § 272 SGB V für die in Thüringen arbeitenden Krankenkassen voraussichtlich für die Jahre 2009 und 2010 a) zum Zeitpunkt der Zustimmung zum Gesetz im Februar 2007 und b) nach heutigem Erkenntnisstand?
3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung a) im Vorfeld der Verabschiedung des GKV-Wettbewerbsgesetzes, insbesondere zu § 272 SGB V, als auch b) aktuell insbesondere gegenüber den die Konvergenzklausel fordernden Ländern Bayern und Baden-Württemberg unternommen, um für Thüringen eine finanziell günstigere Ausgangsposition zu erhalten?
4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung aktuell vorgeschlagen, um Nachteile der von der Landes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Abgeordnete Taubert, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Von den vier landesunmittelbaren Krankenversicherungsträgern haben im Jahr 2007 die AOK Thüringen 798.805.000 € bekommen - ich wollte die Zahl auch nicht glauben, ich habe es geprüft, es ist aber so - sowie die BKK Maschinenfabrik und Eisengießerei Meuselwitz 80.000 € über den Risikostrukturausgleich. Im Übrigen, bei der AOK würden ohne den Risikostrukturausgleich im letzten Jahr die eigenen Einnahmen bei 25 Prozent gelegen haben - das nur nebenbei. Für das Jahr 2008 rechnet die BKK Maschinenfabrik und Eisengießerei Meuselwitz mit Zuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich in Höhe von 210.000 €. Die AOK Thüringen hat mit der AOK Sachsen zum 1. Januar 2008 ja bekanntlich zur AOK PLUS mit Sitz in Dresden fusioniert. Entsprechend liegen hier keine Haushaltszahlen für uns vor.
Zu Frage 2: Im Februar 2007 war davon auszugehen, dass die Konvergenzklausel nach § 272 SGB V für Thüringen nicht zur Anwendung kommen würde. Nach heutigem Erkenntnisstand müsste Thüringen allerdings mit Mindereinnahmen im Jahr 2009 in Höhe von 129 Mio. € und im Jahr 2010 in Höhe von 29 Mio. € rechnen, was im Februar 2007 für uns noch nicht erkennbar war und auch vom Bund deutlich anders dargestellt worden ist.
Zu Frage 3: Aufgrund des von der Bundesregierung vorgelegten Gutachtens vom 3. Januar 2007 über die zusätzlichen Be- und Entlastungswirkungen durch den Gesundheitsfonds erübrigten sich deshalb auch Maßnahmen der Landesregierung im Zusammenhang mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz. Da die Umsetzung der Konvergenzklausel in den Aufgabenbereich der Bundesregierung fällt, war es auch nicht Sache der Thüringer Landesregierung, Maßnahmen gegenüber den Ländern Bayern und Baden-Württemberg zu veranlassen.
Zu Frage 4: Der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit Dr. Klaus Theo Schröder hat am 13. Juni 2008 mitgeteilt, dass die Bundesregierung derzeit Optionen prüft, die in den strittigen Fi
nanzierungsfragen zu akzeptablen Ergebnissen führen können. Dem vorausgegangen, meine Damen und Herren Abgeordneten, waren verschiedene Interventionen vonseiten der Thüringer Landesregierung gegenüber der Bundesregierung unter anderem auf Schreiben des Thüringer Ministerpräsidenten an die Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 21. April und 5. Juni dieses Jahres. Darin wird unter anderem nachdrücklich die Vorlage belastbaren Zahlenmaterials zu den tatsächlichen Auswirkungen des Gesundheitsfonds auf Thüringen und überhaupt gefordert. Die liegen nach wie vor nicht vor. Weiterhin fordert die Landesregierung bei der Problemlösung vergleichbare Anstrengungen von der Bundesregierung, wie sie auch gegenüber anderen Ländern, z.B. gegenüber dem Freistaat Bayern, bereits öffentlich kommuniziert worden sind. Ich selbst habe dies auch so in der Gesundheitsministerkonferenz - die im übrigen auch heute stattfindet, aber Sie wissen, ich muss heute hier sein - gestern in Plön, Schleswig-Holstein hat den Vorsitz, einbringen können. Ich werde am 15. Juli dieses Jahres mit Staatssekretär Schröder zu einem Gespräch ebenfalls in dieser Sache zusammenkommen. Eine Terminvereinbarung mit dem Kanzleramtsminister de Maizière ist in Abstimmung. Ich denke, so viel kann man im Moment zu den Aktivitäten der Thüringer Landesregierung sagen und nehmen Sie mir ab, ich gehe davon aus, sie werden nicht erfolglos sein.
Gibt es Nachfragen hierzu? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage. Abgeordneter Lemke, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4252.
Durch Kleinschwabhausen rollt der Verkehr auf einer sehr schmalen Straße. Bei Stau auf der A 4 zwischen den Anschlussstellen Magdala und JenaGöschwitz verlassen viele Kraftfahrzeuge die A 4 und umfahren den Stau. Die Umfahrung führt durch Kleinschwabhausen. Dieses bringt aufgrund der hohen Belastungen und der geringen Straßenbreite erhebliche Probleme für die im Ort stehenden Gebäude und für die Verkehrssicherheit. Gebäudeschäden (u.a. ist die Kirche inzwischen einsturzgefährdet) , zusammengedrückte Kanalisationsrohre, defekte Gullys und zwei Unfälle mit Kindern sind inzwischen die Bilanz der Überlastung. Eine Umgehungsstraße sollte das Problem lösen. Seit dem Jahr 2000 steht das Projekt zur Realisierung an.
1. Wie schätzt die Landesregierung die Situation in Kleinschwabhausen ein und welche Schlussfolgerungen in Bezug auf Handlungsbedarf und Handlungstempo leitet sie davon ab?
2. Wie sehen die zeitlichen Abläufe bezüglich der Fertigstellung der Ortsumgehung aus (bitte benen- nen, wer, was und in welcher Zeit umzusetzen hat, um die Maßnahme abzuschließen)?
3. Welche Maßnahmen können aus Sicht der Landesregierung getroffen werden, die bis zur Inbetriebnahme der Ortsumgehung dafür sorgen, dass der Ort entlastet wird, und die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit führen?
4. Wird sich die Landesregierung für die Umsetzung der in Frage 3 genannten Maßnahmen einsetzen, wenn ja, wann und wie, und wenn nein, bitte dieses begründen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Erste Frage: Die verkehrliche Gesamtsituation im Landkreis Weimarer Land ist sehr angespannt. Aufgrund von Straßenbaumaßnahmen durch das Straßenbauamt Mittelthüringen in den Ortsdurchfahrten Blankenhain, Bad Berka, Kranichfeld und Nauendorf wird die Verkehrsbelastung durch den erforderlichen Umleitungsverkehr weiter zunehmen. Weitere Verkehrsbelastungen kommen durch Lkw-Umleitungsverkehre aus den angrenzenden Kreisen hinzu. Zusätzlicher Umleitungsverkehr, wie z.B. durch eine Sperrung der Ortsdurchfahrt Kleinschwabhausen, kann vom Straßennetz nicht mehr aufgenommen werden. Die derzeitige verkehrliche Situation kann nur durch die geplante Ortsumgehung grundlegend verbessert werden. Das Bauvorhaben wurde deshalb in das Landesstraßenbauprogramm aufgenommen. Die Thüringer Straßenbauverwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme zu planen und die Vorbereitungen so zu treffen, dass Fördergelder innerhalb der Förderperiode EFRE III eingesetzt werden können.
ablauf ist wie folgt geplant: Juli 08 - Vorlage Entwurfsplanung zur Prüfung im Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Juli 08 - Vorlage der Kreuzungsvereinbarung an die DB Netz AG, November 08 - Abschluss Genehmigungsplanung, I. Quartal 09 - Einleitung Planfeststellungsverfahren, 2010 - Planfeststellungsbeschluss durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Der Baubeginn ist im Jahr 2011 geplant und die Bauzeit beträgt circa 1,5 Jahre.
Zu Ihrer dritten Frage: Die Landesregierung sieht als wirksamste Maßnahme zur verkehrlichen Entlastung der Ortsdurchfahrt Kleinschwabhausen die Fertigstellung des Ausbaus der Bundesautobahn A 4. Hierdurch entfällt bei Störungen des Verkehrsablaufs das Ausweichen des Straßenverkehrs auf das nachgeordnete Straßennetz. Die ursprünglich 1999 angeordnete Signalisierung der Engstelle wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Kleinschwabhausen abgelehnt. Hierzu erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landeskreises und des Straßenbauamts Mittelthüringen unter Einbeziehung der Gemeinde Kleinschwabhausen eine erneute Prüfung. Weiterhin wird durch das Straßenbauamt Mittelthüringen der Gehweg in der Ortsdurchfahrt Kleinschwabhausen mit einem verstärkten Befestigungsaufbau wiederhergestellt. Die Ortslage Kleinschwabhausen ist nicht unfallauffällig. In der gesamten Ortslage sind keine Unfallhäufungsstellen zu verzeichnen. Seit dem Jahr 2002 sind 37 Verkehrsunfälle erfasst, davon waren sechs Verkehrsunfälle mit leicht verletzten Personen zu registrieren. An keinem dieser Verkehrsunfälle war ein Kind beteiligt oder wurde verletzt.
Herr Staatssekretär, Sie sagten, es wird eine erneute Prüfung vorgenommen. Wann wird diese Prüfung vorgenommen, wann wird sie abgeschlossen? Gibt es da schon einen genauen Terminplan?
Es gibt zurzeit noch keinen Terminplan, jedenfalls ist er mir nicht bekannt. Ich würde vielleicht die entsprechenden Partner noch mal abfragen zum Terminplan und Ihnen das dann schriftlich mitteilen.
Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf. Abgeordneter Nothnagel, DIE LINKE, in Drucksache 4/4253.