Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, da ich die Frage nicht loswerden konnte, will ich doch wenigstens darauf eingehen, was ich fragen wollte. Wissen Sie, Herr Buse, Sie unterstellten, ich wäre da nicht gut vorbereitet. Wenn Sie eine Umfrage zitieren, dann sollten Sie auch in der Lage sein, die richtigen Schlüsse zu ziehen. Das unterstelle ich Ihnen ja auch sonst meistens und das gelingt Ihnen ja auch oft, aber an dieser Stelle, lieber Herr Buse, liegen Sie leider falsch. Wenn Sie eine Umfrage bei den Arbeitsgerichten zitieren, dann müssen Sie wissen, dass diese Umfrage so, wie sie gestellt wurde, im Grunde keine Umfrage ist, sondern eher ein Sachstandsbericht. Das heißt, natürlich wurden die Arbeitsgerichte gefragt, ob es Zweifel an der Tariffähigkeit gibt. Nun muss man aber wissen, wenn bei einem Arbeitsgericht in einem arbeitsgerichtlichen Prozess es ausschlaggebend ist für die Entscheidung, ob eine Vereinigung tariffähig ist oder nicht, dann muss dieses Arbeitsgericht die Entscheidung von Amts wegen zwingend aussetzen und muss diese Frage der Tariffähigkeit anders klären lassen, weil es eben gar nicht dafür zuständig ist. Im Grunde sind es nicht die Zweifel, die darin deutlich werden, sondern es reicht aus, dass eine Partei die Tariffähigkeit einer Vereinigung anzweifelt, dass man dann das Verfahren auch aussetzen muss. Das führt dann zwangsläufig nicht zu dem Schluss, wie Sie meinen, dass alle Arbeitsgerichte der Meinung wären, dass die CGZB nicht tariffähig sei, sondern das führt zu dem Schluss, dass in allen Verfahren offensichtlich die Tariffähigkeit angegriffen wurde und deswegen von Amts wegen diese Arbeitsgerichte auch das Verfahren aussetzen müssten, um diese Tariffähigkeit überprüfen zu lassen. Im Übrigen macht die gesamte Diskussion deutlich, dass Sie sich hier deutlich zum Handlanger der DGB-Gewerkschaften machen und Konkurrenz im Sinne der Arbeitnehmer überhaupt nicht dulden wollen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Blechschmidt, ich mache es auch so kurz, dass Sie wahrscheinlich gar
Die Fraktion der LINKEN fordert in ihrem Antrag die Landesregierung auf, die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeiter und Personalserviceagenturen gerichtlich prüfen zu lassen. Ich sage Ihnen aber an der Stelle ganz deutlich, als Landesregierung sehen wir dazu gar keinen Grund. Ich will Ihnen das auch gern begründen.
Erstens gilt auch hier das Prinzip der Tarifautonomie. Das heißt, hier stehen die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften als Tarifpartner in der Verantwortung.
Zweitens gibt es nach der aktuellen Rechtsmeinung keine abschließende Charakterisierung der Tariffähigkeit.
Drittens ist das Land auch die falsche Adresse, denn die Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen agiert bundesweit, so dass ein solches Verfahren, wenn überhaupt, vorrangig auf Bundesebene einzuleiten wäre entweder von den betroffenen Arbeitgeberverbänden, den Gewerkschaften oder dem Bundesarbeitsministerium. Das ist, Herr Pilger, bekanntlicherweise in SPD-Händen. Deshalb, sage ich Ihnen noch einmal, wird die Thüringer Landesregierung kein derartiges Verfahren einleiten und ich empfehle, den Antrag abzulehnen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Minister Reinholz, ich bin ein bisschen enttäuscht. Ich hatte gehofft, dass das, was ich heute morgen als aktuelle Nachricht aus einem anderen Bundesland gelesen habe, auch dazu führt, dass sich bei Ihnen im Haus noch mal mit der gesamten Frage beschäftigt wird.
Es ist so, dass es anscheinend dem überwiegenden Teil der CDU auch hier im Hause egal ist, dass unsere Verfassung - und hier meine ich die Verfassung des Grundgesetzes - auch Regeln für die Wirtschaft festlegt. Alles, was daraus abgeleitet wird, wird von Ihnen als sozialistisches Teufelswerk dargestellt. Davon müssen Sie sich lösen, das ist nicht so. Diese Verfassung, das Grundgesetz für die Bun
Zu diesen Regeln gehört unter anderem die Tarifautonomie. Die Tarifautonomie ist zu schützen. Für die Tarifautonomie bestehen gewisse Voraussetzungen auf beiden Seiten. Ich habe mich noch mal gemeldet, weil Ihr Kollege sich heute Morgen sowohl im DeutschlandRadio als auch in Focus-Online anders geäußert hat, nämlich Ihr Kollege Laumann, Arbeitsminister in Nordrhein-Westfalen. Herr Laumann hat in einem Interview unter dem Titel „Bonus für Gewerkschaftsmitglieder“ gesagt: „Es entstehen Scheingewerkschaften, die nur dafür da sind, Tarifverträge zu unterbieten. Es gibt schon einige Entwicklungen,“ - ich zitiere ihn weiter - „die machen uns große Sorge und am Ende einer weiteren Erosion der Tarifverträge steht ja, dass der Ruf immer lauter wird, der Staat soll es regeln.“ Dann sagt er weiter: „Wir in Nordrhein-Westfalen sind aber der Meinung, dass Privat vor Staat geht, dass Selbstverwaltung vor staatlichen Entscheidungen geht.“ Daraus leitet er dann ab, dass man Tarifverträge braucht, starke Gewerkschaften, Flächentarifverträge, und er verlangt auch starke Arbeitgeberorganisationen. Auch die Erosion der Arbeitgeberseite in Bezug auf Tarifverträge und Tarifautonomie sieht er als Bedrohung für das, was CDU-ler, die sich auch auf Einheitsgewerkschaften berufen, Arbeitsminister der CDU in Nordrhein-Westfalen, in den Vordergrund stellen.
Dann will ich noch etwas zitieren. Vielleicht ist das ja ein Grund dafür, dass Sie ein wenig darüber nachdenken. „Dafür“ - sagt er nämlich - „brauchen wir keine Scheingewerkschaften, dafür brauchen wir im Übrigen“ - und das bezieht sich wahrscheinlich auch auf die Christlichen Gewerkschaften - „auch nicht immer mehr Gewerkschaften, die nur ganz kleine Berufsgruppen mit sehr individuellen Interessen vertreten, sondern wir brauchen Flächentarifverträge, um auch für Branchen noch etwas erreichen zu können.“ Er verweist auch darauf, dass der CDU-Landesverband der stärkste in der CDU ist und sich mit dieser Auffassung sehr schwergewichtig innerhalb der Gesamtpartei durchsetzt.
Sie können heute noch gegen den Antrag der LINKEN stimmen. Sie werden sich überlegen müssen, was Sie machen, wenn ein Bundesparteitag von Ihnen sich damit beschäftigt hat. Das gibt auf jeden Fall noch Hoffnung in Ihren Reihen, zwar nicht in Thüringen, aber es gibt sie noch. Danke.
Herr Pilger, Sie haben in Ihren Ausführungen in Ihrem ersten Redebeitrag zu tarifpolitischen und tarifrechtlichen Fragen bereits gesprochen. Jetzt haben wir den Minister gehört. Ich würde Sie gern fragen: Stimmen Sie mir zu, dass gemäß § 97 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, in dem es wörtlich heißt: „In den Fällen des § 2 a Abs. 1 Nr. 4 wird das Verfahren auf Antrag einer räumlichen und sachlich zuständigen Vereinigung von Arbeitnehmern oder von Arbeitgebern oder der obersten Arbeitsbehörde des Bundes oder der obersten Arbeitsbehörde eines Landes, auf dessen Gebiet sich die Tätigkeit der Vereinigung erstreckt, eingeleitet.“, die Thüringer Landesregierung durch den Landtag dazu beauftragt werden könnte und dass das rechtlich wäre nach diesem Gesetz?
Danke. Ich wusste nicht, ob es noch weiter geht mit dem Zitat. Ich habe auf diese Gesetzesstelle ja selber in meinem ersten Beitrag hingewiesen. Aus meiner Sicht gibt es nicht nur die rechtliche Möglichkeit, aus meiner Sicht gibt es einen Zwang, die Rechtsordnung zu schützen.
Aus diesem Grund ist die Regierung aus meiner Sicht verpflichtet, ein solches Verfahren zu machen. Es auf den Bund abzuschieben, ist von daher nicht zulässig, weil es sich hier um Tarifverträge und Tarifvertragsbereiche handelt, die uns hier insbesondere in Thüringen sehr stark angehen. Danke.
Ich glaube, ich kann jetzt die Aussprache zu diesem Antrag schließen. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden. Demzufolge stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion DIE LINKE ab.
Ich bedanke mich für das Kompliment und würde darum bitten, dass die Stimmkarten eingesammelt werden.
Ich nehme an, dass jeder die Möglichkeit hatte, seine Stimmkarte abzugeben und damit bitte ich darum, dass ausgezählt wird.
Wenn ich Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekanntgeben darf, und zwar die namentliche Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 9 in der Drucksache 4/4219, das ist ein Antrag der Fraktion DIE LINKE. Zu diesem Antrag wurden 77 Stimmen abgegeben. Von diesen 77 haben 33 mit Ja gestimmt, 44 mit Nein und es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt (nament- liche Abstimmung siehe Anlage).
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Kann man das noch einmal wiederholen? Ich habe es akustisch nicht verstanden.)
Wenn Sie das nachlesen möchten, würde ich Ihnen das Protokoll zur Verfügung stellen, sobald ich das abgezeichnet habe.
sondern beende den heutigen Plenarsitzungstag und wünsche Ihnen einen guten parlamentarischen Abend.