Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, wenn es eines Beweises bedurft hätte, dass Sie die Sorgen der Bürger nutzen für Ihren Populismus, dann war es diese Rede, Herr Hausold.
Ich möchte nur wenige Punkte richtigstellen. Sie behaupten, der Ministerpräsident habe die wachsende Weltbevölkerung für die Finanzkrise verantwortlich gemacht. Das ist unerhört. Er hat in seiner Rede zum Schluss auf die Herausforderung aufmerksam gemacht, die wir in Zukunft haben. Da gehören natürlich die wachsende Weltbevölkerung und eine globalisierte Welt dazu, aber er hat das nicht in Zusammenhang mit der aktuellen Finanzkrise gebracht.
Herr Hausold, man merkt, die Erfolge Thüringens schmerzen Sie. Man merkt, die Erfolge dieser Landesregierung schmerzen Sie, denn Sie sprechen dieses Land schlecht. Dass wir die geringste Arbeitslosigkeit der neuen Länder haben, dass es geschafft worden ist, in 12 Arbeitsamtsbereichen unter 10 Prozent zu sein, all das tut Ihnen weh. Dass die versicherungspflichtigen Beschäftigungen angestiegen sind, all das erwähnen Sie nicht. Sie malen hier eine Zukunftsangst an die Wand, der wir nicht folgen, Herr Hausold, und der auch die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes nicht folgen. Wenn Sie von Schulden sprechen - ja, das Land hat sich verschuldet in den vergangenen Jahren, aber wir bauen und wollen Schulden abbauen. 700 Mio. € Zinsen zu zahlen, kostet diesen Landeshaushalt sehr viel Geld, das sind 700 Mio., die wir in Zukunft sukzessive auch für andere Maßnahmen einsetzen. Und Sie wollen uns allen Ernstes jetzt auffordern, neue Schulden zu machen, das heißt also, Zinsen wieder in Anspruch zu nehmen? Das kann nicht wahr sein und das ist auch keine Zukunftspolitik, Herr Hausold,
Zur Deregulierung: Ich würde Ihren Vortrag, dass wir mehr Regulierung brauchen, ja gern hören, wenn Sie auf Unternehmertagungen sind, bei Handwerkern. Die fordern Entbürokratisierung, die fordern mehr Freiheit für ihr Handeln im mittelständischen Bereich, die fordern weniger Statistiken, die fordern weniger Bürokratie. Und dann reden Sie von mehr Regulierung! Fordern Sie das allen Ernstes, mehr Regulierung vom Staat?
Dann sagen Sie das auch den Unternehmern in Ihren Wahlkampfprüfsteinen, dann sagen Sie, dass Sie das fordern.
Die Finanzkrise - ich habe das ausgeführt in der Berichterstattung - kommt aus Amerika. Mein Kollege Wehner hat das genauso gesagt. Es war in Amerika so, dass man Kredite leichtfertig vergeben hat, das, was in Deutschland nicht möglich gewesen wäre. Genau dafür stehen wir, für solide Kreditpolitik, für solide Finanzpolitik auf drei Säulen, und genau das sagen Sie nicht. Sie vermischen Äpfel mit Birnen, Sie malen eine düstere Zukunft, die nur zu retten ist, wenn wir Ihre sozialistische Wirtschaft wieder einführen.
Ich sage Ihnen eines zum Schluss: Jemand, der sich hier herstellt, der einen Bundesvorsitzenden hat, der nach drei Monaten als Bundesfinanzminister, und das sage ich,
wie die Sau vom Trog gelaufen ist, als Bundesfinanzminister aus dem Amt gegangen ist, ohne eine Übergabe zu machen, ohne seinen Mitarbeitern noch irgendwas zu sagen, verschwunden war, nicht erreichbar war, und Sie erzählen von Kompetenz! Sie werfen der Bundesregierung jetzt vor, sie hätte nicht zeitig genug gehandelt! Sie können nicht mit einem Bundesvorsitzenden glänzen, der sich jetzt zur Finanzmarktkrise äußert, und Sie auch nicht.
Ministerin Diezel, gestatten Sie noch eine Nachfrage des Abgeordneten Huster. Nein. Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich frage
noch einmal, kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags der Fraktion DIE LINKE erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Dann lassen wir darüber abstimmen. Ich frage: Wer dafür ist, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags der Fraktion DIE LINKE erfüllt ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? 2 Stimmenthaltungen, 3 Gegenstimmen, damit ist mit Mehrheit zugestimmt, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags der Fraktion DIE LINKE erfüllt ist.
Es ist keine Ausschussüberweisung für die Nummern 2 und 3 beantragt worden. Also stimmen wir ab direkt über die Nummern 2 und 3 des Antrags der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4477. Wer für diesen Antrag der Nummern 2 und 3 ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit sind mit Mehrheit die Nummern 2 und 3 des Antrags der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Wir stimmen jetzt ab über den Alternativantrag der Fraktion der CDU, für den ebenfalls keine Ausschussüberweisung beantragt ist. Wer ist für den Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/4509? Danke. Wer ist gegen diesen Alternativantrag? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Alternativantrag der CDU mit Mehrheit angenommen.
Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/3955 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten - Drucksache 4/4496 -
Das Wort hat Herr Abgeordneter Kubitzki aus dem Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zur Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am 9. April 2008 ist der Antrag der CDU-Fraktion 4/3955 „Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags“ an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden. Am 24. April 2008 kam der Ausschuss überein, Änderungsvorschläge der Fraktionen zu der genannten Drucksache bis zum 9. Mai der Landtagsverwaltung
zuzuleiten und die Landtagsverwaltung wurde gebeten, von diesen Änderungsanträgen eine Synopse herzustellen und bis zum 20. Mai den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen. Auf der erneuten Beratung des Ausschusses am 22.05.2008 wurde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE gemäß § 79 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine schriftliche Anhörung beschlossen und am 22. Mai wurden dazu sieben Anzuhörende durch den Ausschuss festgelegt. Der Ausschuss hat zur gleichen Sitzung beschlossen, etwaige Änderungsvorschläge der Fraktionen zur Drucksache und zum Antrag der CDU bis zum 19. Juni der Landtagsverwaltung zuzuleiten und diese Änderungsanträge ebenfalls in die schon zu erarbeitende Synopse mit einarbeiten zu lassen. Am 28. August fand im Ausschuss die Auswertung der Anhörung der sieben Anzuhörenden statt. In der schriftlichen Anhörung waren für die verschiedenen Vorschläge der Fraktionen von den Anzuhörenden sowohl zustimmende als auch ablehnende Voten geäußert worden. Zwei zustimmende möchte ich als illustrierendes Beispiel herausgreifen. Die erleichterte Zugänglichkeit zu Protokollen vertraulicher Sitzungen wurde als Stärkung der parlamentarischen Arbeit der Abgeordneten gewertet und diese Änderungen wurden auch, so der Beschlussempfehlung zu entnehmen, vom Ausschuss mehrheitlich in Form einer Änderung der Geschäftsordnung beschlossen. Die von Anzuhörenden, darunter Herrn Dr. Linck, geforderte Stärkung des Öffentlichkeitsprinzips bei Ausschuss-Sitzungen fand dagegen durch die Mehrheit des Ausschusses keine Bestätigung. Es fanden zu den Änderungsvorschlägen der Fraktionen und zum Antrag der CDU sowohl am 25. September 2008 eine Beratung statt und die abschließende Beratung dazu am 2. Oktober 2008. Es wird hier in diesem Haus niemanden erstaunen, dass sowohl die Art und Weise des Abstimmungsverlaufs im Ausschuss als auch das Abstimmungsergebnis das Politikverständnis der Mehrheit dieses Hauses widerspiegelt. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, für den Außenstehenden mag es vielleicht verwunderlich sein, dass auf der Tagesordnung dieser drei Plenartage die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zweimal Beratungsgegenstand ist. Sie erinnern sich bitte, im TOP 2 am gestrigen Tag ging es lediglich um die Verhaltensmaßregeln bzw. Transparenzregelungen. Jetzt geht es in dem vorliegenden Antrag und den dazu im Ausschuss zu beratenden Anträgen um den Rest der
Zu Beginn möchte ich sagen, von den 125 Paragraphen der Geschäftsordnung sind in unserem Antrag und den dazu im Ausschuss vorliegenden Änderungsanträgen 31 betroffen gewesen. Immerhin, man höre und staune, in 9 Fällen gab es einstimmige Voten zu den Einzelregelungen. Das will nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Unionsfraktion am Ende bei der Entscheidung, Verantwortung zu übernehmen, allein stand. Das ist wohl meist, wenn nicht immer so.
Doch nun zu einigen Einzelproblemen. Die Linksfraktion möchte an allen von Quoren betroffenen Stellen eine Halbierung der Antragsberechtigten. 5 von regelmäßig 88 Abgeordneten sollen nach deren Willen in der Lage sein, verschiedene Anträge einzubringen. Immerhin 6 Prozent sollen ausreichend sein, zum Beispiel bei der Abweichung von der Geschäftsordnung bei Herbeirufung der Landesregierung, bei namentlichen Abstimmungen, etc. Ich kann Ihnen nur sagen, seien Sie froh, dass wir Ihrer Fraktionsführung und besonders meinen Kollegen Parlamentarischen Geschäftsführern dies nicht durch unsere Zustimmung angetan haben. Der Hühnerhaufen würde nur größer werden und er würde noch weniger berechenbar, als er heute schon ist.
2. Die Redezeit: Der Vorschlag, den DIE LINKE dazu gemacht hat, ist absurd. Sie wollen, dass große und kleine Fraktionen über einen Kamm geschoren werden, ohne jede Differenzierung. In der öffentlichen Darstellung hieße das, die durch Wählerwillen bestimmte Größe der Fraktion geht unter. Ich kann verstehen, dass die SPD-Fraktion dem zustimmt. Interessanterweise will die Linksfraktion fraktionslosen Abgeordneten eine Redezeit von einem Drittel der Gesamtfraktion einräumen. Da könnte man den Eindruck gewinnen, dass Ihre Fraktion, Herr Hausold, vor einer Explosion steht.
3. Ordnungsrufe: Das Thema haben wir in dieser Sitzung ja noch einmal. Ordnungsrufe dienen der Wahrung der Würde und der Ordnung des Hohen Hauses. Wenn nunmehr nach den Vorstellungen der Linksfraktion Gelegenheit zur Stellungnahme vor dem Plenum gegeben werden soll, wird die Entscheidung des Parlamentspräsidenten, hier der Präsidentin, einer öffentlichen Diskussion unterzogen, ohne sich selbst äußern zu können. Damit demontieren Sie die Autorität der Parlamentspräsidentin.
4. Entscheidungen in Immunitätsangelegenheiten: Die Linksfraktion schlägt vor, diese Angelegenheiten nicht mehr im Justizausschuss, sondern im Plenum in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln. Damit ha
ben Sie den Skandalgeruch vorprogrammiert. Ihre Vorstellung mit Blick auf den einzelnen Abgeordneten ist mehr als bedenklich. Die besonders erforderliche Sorgfalt, die auch schon Mitglieder Ihrer Fraktion schätzen gelernt haben, bliebe dann auf der Strecke. Sicher, kein Mensch ist unfehlbar und auch ich unterstelle ihnen nicht nur Schlechtes.
5. Noch zwei geschäftliche Bereiche - zum Ersten die elektronische Bereitstellung von Vorlagen: Die Unionsfraktion ist mit ihrem Bestehen auf eine schriftliche Zustellung, zudem der Inhalt und eine klare Adresse vorliegt, nicht hinter dem Mond. Die elektronische Zustellung kann von uns nur akzeptiert werden, wenn eine elektronische Unterschrift als Urheber auch gesichert ist. Zum Zweiten die Öffentlichkeit der Sitzungen - ich habe diesen Punkt hier bewusst angesiedelt, da er dem geschäftlichen Bereich angehört. DIE LINKE schlägt vor, dass der Katalog der öffentlichen Sitzung erweitert werden soll. Nach diesem Vorschlag könnte praktisch zu jedem Thema eine öffentliche Sitzung erreicht und durchgeführt werden. Sehr geehrte Damen und Herren der Opposition, was sie da vorhaben, ist eine Schwarz-Weiß-Malerei. In öffentlichen Sitzungen ist es kaum möglich, mehr als grundsätzliche Standpunkte auszutauschen, und in öffentlichen Sitzungen ist es schon gar nicht möglich, Kompromisse zu finden. Die würden im jeweiligen Lager sofort als Verrat gebrandmarkt werden. Seien sie doch vernünftig und akzeptieren sie die Entscheidung der Unionsfraktion, übrigens auch zum Wohle der Repräsentationsdemokratie, und lassen sie uns das Beratungsergebnis mit allem Für und allem Wider öffentlich darstellen, wie auch heute hier.
1. Geschäftsordnungen sind immer da notwendig, wo man sich über das Verfahren nicht mehr ganz einig ist; vorher sind sie kaum von Belang.
2. Geschäftsordnungen bilden immer eine Momentaufnahme ab. Sie sind die mehrheitsfähige Verfahrensregelung.
3. Geschäftsordnungen müssen praktikabel sein, unabhängig davon, wie der momentane Wind weht. Sie regeln lediglich die Zusammenarbeit und nicht die Zielstellungen.
4. Geschäftsordnungen können nie für alle Beteiligten positiv angesehen werden. Der Standpunkt der Betrachtungsweise ist sehr vom eigenen Standpunkt als Institution oder Person abhängig.
5. Geschäftsordnungen sind Kompromisse schriftlich niedergelegt; sich daran zu halten ist Sache aller Demokraten.
6. Die Geschäftsordnung muss in der Anwendung denen, die sie gebrauchen müssen, auch Entscheidungsspielräume ermöglichen. Führungspersönlichkeiten, wie z.B. dem Landtagspräsidium, muss es möglich sein, auch Führung umzusetzen. Das trifft auch für alle anderen Gremien des Landtags zu. Es ist nicht möglich, für jeden erdenklichen Fall auch eine Handlungsanleitung zu formulieren.
Sie alle wissen selbst, je mehr man regelt, umso mehr ist explizit ungeregelt. Deshalb stimmen Sie bitte der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zum Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lieber Kollege Schröter, recht herzlichen Dank für die Offenheit auch an dieser Stelle über den einen oder anderen Inhalt, warum wir wie, welche Sachen regeln wollen in der Geschäftsordnung, auch gerade heraus von uns. Diese Runde der Änderung der Geschäftsordnung ist nicht der große Wurf. Wir hätten nicht nur gern redaktionell und formell durchaus notwendige Änderungen vorgenommen, wir hätten - wenn ich mir unsere zeitlichen Abläufe im Plenum und aktuell die vergangenen Stunden, Stand der Abarbeitung der Tagesordnung ansehe - durchaus auch zwingende Änderungen in Richtung der Redezeit gewünscht. Vorschläge unsererseits lagen auf dem Tisch. Nun will ich unseren Vorschlag nicht als das Nonplusultra bezeichnen, aber wenn wir immer wieder in Diskussionen in und um das Parlament zur Kenntnis nehmen dürfen und müssen, dann hätten wir eine Straffung der Abläufe, dann hätten wir eine Veränderung der Redezeiten intensiver auf der Grundlage weiterer Vorschläge zumindest diskutieren müssen. Mit dem Vorschlag der Redezeit nach Beratungsgegenständen, statt nach Fraktionsgröße, meine Damen und Herren der CDU, mit solch einer Redezeitgestaltung hätten wir das Gebot der Chancengleichheit für die Opposition auch mit Blick auf den Artikel 57 der Thüringer Verfassung einer praktischen Konkretisierung untersetzt. Ich glaube nicht, Kollege Schröter, dass mit dem Wahlergebnis, mit der Abgabe der Wählerstimme und den damit erreichten Ergebnissen der Bürger unbedingt hier eine größere Redezeit mit in das Votum gesteckt hat.
Auch bei der Frage einer offenen - Sie haben es angesprochen -, transparenten Arbeit des Parlaments hätten wir uns Änderungen, sprich öffentliche Ausschuss-Sitzungen gewünscht. Unter dem Gesichtspunkt der Transparenz ist nach Meinung der Fraktion DIE LINKE die Verfassung in Thüringen hier ein wenig verkehrt herum gestrickt. Der Ausschluss der Öffentlichkeit von Ausschuss-Sitzungen darf nicht die Regel sein. Die Ausschüsse des Landtags müssen für die Bürgerinnen und Bürger öffentlich zugänglich sein. Nur wenn höherrangige Rechte - und dies haben wir in der Ausschussdebatte deutlich gemacht - Dritter betroffen sind bzw. in der Debatte angesprochen werden, müsste hier nach unserer Auffassung eine nichtöffentliche Sitzung einberufen werden. Derjenige, der sich mit unseren Änderungsanträgen auseinandergesetzt hat, durfte feststellen, dass wir auch stringent - und Kollege Schröter hat das auch angesprochen - Veränderung in den Quoren wollten. Bisher 10 Abgeordnete, nach unserem Vorschlag dann nur noch fünf Abgeordnete bei Antragstellung im Plenum oder in Ausschüssen waren unsererseits angestrebt. Wir sehen in der Möglichkeit, dass Fraktionen in unserer Geschäftsordnung antragsberechtigt sind und der 5-ProzentHürde zum Einzug in den Thüringer Landtag einen mittelbaren Zusammenhang, der sich bei Antragsverfahren innerhalb unserer Geschäftsordnung auch konsequent widerspiegeln müsste.
Meine Damen und Herren, ausdrücklich haben wir in der Debatte des beratenden Ausschusses die Veränderungen in § 2 - Abwahl von Schriftführern -, § 5 - Vorstand -, § 21 - Tagesordnung - (dabei die Beschreibung der Redezeit), § 51 - Einbringen von parlamentarischen Vorlagen -, § 78 und § 81 - Beteiligung mehrerer Ausschüsse - mitgetragen. Gerade die Einführung der Möglichkeit von gemeinsamen Sitzungen mehrerer Ausschüsse bewerten wir positiv. Hier haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Anleihe in Bayern genommen. Bei der direkten Demokratie ist das leider nicht der Fall gewesen.
Meine Damen und Herren, gar nicht einverstanden sind wir - und deshalb werden wir den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung ablehnen - mit den Änderungsanträgen zu § 66 - Kürzung der Fristen. Das hat unsererseits den unguten Beigeschmack von Turbogang oder Brechstange; denn will man das Prinzip der Öffentlichkeit und Transparenz für Bürgerinnen und Bürger bei der parlamentarischen Meinungs- und Entscheidungsfindung ernst nehmen, dann gehört auch dazu, sich für die Klärung von Inhalten und Positionen etwas Zeit und gegebenenfalls auch Überlegungspausen zu geben. Dass Sie aber, meine Damen und Herren von der Mehrheitsfraktion, auch schon jetzt eher das beschleunigte Verfahren bevorzugen, war in der Ver