Sie haben wirklich eine Wertung der Antwort des Ministers gegeben und Sie haben die Möglichkeit über die Art der Nachfrage, ihn dann entsprechend zu einer Aussage zu bringen. Sie haben zwei Nachfragen gestellt und damit ist Ihr Fragekontingent erschöpft.
Also ich bedanke mich herzlich für diesen Umgang. Ich bin sehr entsetzt darüber, dass die Praxisleute
jetzt noch nicht - da gebe ich noch eine Wertung ab - mit der Implementierung, also seit August 2008, diese sogenannte Handreichung vorliegen haben. Danke schön.
Meine Frage ist: Sie haben gesagt, wie Sie die Handreichung betrachten. Mich würde interessieren, was Sie meinen, was die Abgeordnete Ehrlich-Strathausen als Handreichung betrachtet. Das kann ich aus der Anfrage nicht erkennen und das haben Sie ja auch nicht gesagt und dann - ich habe auch noch eine zweite Frage - wiederhole ich die Frage von Frau Ehrlich-Strathausen und ich bitte Sie, die zu beantworten.
Was Frau Ehrlich-Strathausen unter Handreichung versteht, wäre vielleicht durch sie zu erklären, da müssten Sie Frau Ehrlich-Strathausen fragen. Was wir vorhaben bezüglich der ergänzenden Materialien zum Bildungsplan, habe ich Ihnen dargestellt und ich habe Ihnen auch die Verfahrensweise, den Inhalt und den Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung genannt.
Die zwei Nachfragen sind gestellt worden, Herr Bärwolff. Frau Jung hat zwei Nachfragen gestellt und zwei Nachfragen sind möglich entsprechend der Geschäftsordnung.
Die nächste Frage stellt Abgeordneter Kuschel, Fraktion DIE LINKE, entsprechend der Drucksache 4/4455.
Bei einer CDU-Veranstaltung in Arnstadt (OT Sie- gelbach) Anfang September 2008 informierte der Wirtschaftsminister über PPP-Pilotprojekte des Landes im Zusammenhang mit der Sanierung von Sportstätten. Im Gespräch für derartige Pilotprojekte wären die Sportanlagen „Obertunk Arnstadt“ und „Riethsportplatz Erfurt“. In der Lokalausgabe „Ilm-Kreis“ der Tageszeitung „Freies Wort“ vom 11. September 2008 wird darauf verwiesen, dass der Wirtschaftsminister eine Förderung von 40 Prozent der Investitionskosten in Aussicht gestellt hat, wenn die Sport
anlage „Obertunk Arnstadt“ als PPP-Pilotprojekt realisiert wird. Der hierfür notwendige PPP-Prüfungsbeschluss wurde im Stadtrat Arnstadt am 19. September 2008 gefasst.
1. Welche Zielstellung verfolgt die Landesregierung mit dem PPP-Pilotprojekt für die Sanierung von Sportanlagen?
3. Welchen Einfluss hat die Einstufung einer Sportstätteninvestition als PPP-Pilotprojekt auf die vorrangige Vergabe von Landesfördermitteln für den Sportstättenbau und wie wird dies begründet?
4. Wie viele Anträge von Kommunen in welcher Höhe auf Förderung von Sportstätteninvestitionen liegen für 2009 vor und in welcher Höhe stehen für 2009 hierfür Landesfördermittel zur Verfügung?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, Herr Staatssekretär Juckenack.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich darf im Namen der Landesregierung folgende Antworten geben:
Zu Frage 1: Welche Zielstellung verfolgt die Landesregierung mit diesen Public Private Partnership-Themen, mit diesem Pilotprojekt? Aufgrund des Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs auch im Bereich der Sportstätten werden für die öffentliche Hand alternative Beschaffungs- und Finanzierungsmodelle zunehmend bedeutsam. Insbesondere PPP-Projekte als Kürzel können im Einzelfall hilfreich bei der Entwicklung von Projekten sein. Mit dem Pilotprojekt soll vorrangig die Passfähigkeit von PPP-Projekten zu den bestehenden Förderprogrammen und Richtlinien und die Wirtschaftlichkeit dieser Art der Beschaffung im Sportstättenbau geprüft werden.
Zu Frage 2: Inwieweit soll dieses Pilotprojekt für die Sanierung von Sportanlagen gefördert werden? Dazu folgende Antwort: Im Jahr 2009 soll ein PPP-Projekt aus Sportstättenbaufördermitteln gefördert werden. Erst danach erfolgt eine Entscheidung zur weiteren Förderung solcher Vorhaben.
Zu Frage 3: Welchen Einfluss hat die Einstufung einer Sportstätteninvestition als PPP-Projekt auf die
Vorrangvergabe von Landesfördermitteln? Es ist hier so, dass PPP eine Beschaffungsvariante unter vielen ist. Insofern liegt das Hauptinteresse sicherlich bei den Investitionsträgern. Vorrang bei der Förderung werden diese Vorhaben zukünftig sicherlich nicht haben.
Zu Frage 4: Wie viele Anträge von Kommunen und in welcher Höhe liegen für 2009 vor und wie ist dort die Kofinanzierung des Landes vorgesehen? Dazu ist die Antwort: Erst im Laufe des Monats Oktober 2008 wird ein Überblick über die Anzahl der Fördermittelanmeldungen und der beantragen Fördermittelhöhe für 2009 vorhanden sein. Im Haushaltsplan 2009 sind für Sportstättenbauförderung - ohne Skilanglaufhalle - 6,72 Mio. € eingestellt, von denen ca. 4 Mio. € aus Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre bereits gebunden sind bzw. bis zum Jahresende 2008 noch gebunden werden. Für das Haushaltsjahr 2008 - um die Zahlen zu nennen - lagen 178 Anmeldungen mit einer beantragten Fördermittelsumme von 17,8 Mio. € vor.
Danke, Frau Präsidentin. Ich würde gleich wieder die zwei mir zustehenden Nachfragen mit Ihrem Einverständnis stellen. Danke.
Herr Staatssekretär, inwieweit hat denn die gegenwärtige globale Finanzkrise Auswirkungen auf die Entscheidung der Landesregierung, solche alternativen Finanzierungsprojekte weiterhin zu verfolgen?
Zweitens: Sie haben in Beantwortung der Frage 2 darauf verwiesen, dass ein Projekt 2009 gefördert werden soll. Wie soll denn die Förderung aus Sicht der Landesregierung dabei konkret aussehen?
Zu Frage 1, Finanzkrise: Wir haben derzeit keine Information, dass das diese Vorhaben beeinflussen wird. Das ist derzeit nicht absehbar. Ich will auch nicht spekulieren, ob das dann eine Auswirkung haben könnte.
Zur zweiten Frage: Es liegen derzeit zwei Anträge für ein pilothaftes PPP-Projekt vor. Das ist einmal Arnstadt und einmal ein Projekt in Erfurt. Die Entscheidungen werden derzeit vorbereitet. Insofern kann ich Ihnen Details zu der Kofinanzierung und Förderung
Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Blechschmidt. Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, dennoch einmal nachgefragt an dieser Stelle: Sie haben in Antwort 4 deutlich gemacht, dass von den 6,9 Mio. € 4,0 Mio. € gebunden sind. Demzufolge bleiben 2,9 Mio. € Spielraum. Noch einmal auf PPP bezogen: Welche Größenordnung aus diesen noch vorhandenen 2,9 Mio. € gedenkt die Landesregierung bei den vorhandenen beiden Projekten gegebenenfalls in die Hand zu nehmen?
Diese zwei beantragten Projekte und deren Details sind mir jetzt hier nicht vorliegend. Das ist auch jetzt, soweit ich sehe, nicht die Zielrichtung, sondern mehr die grundsätzliche Frage, wie wir mit PPP-Projekten umgehen wollen. Es ist der Antragsprüfung vorbehalten, auch über die Kofinanzierung des Landes und die dort zur Verfügung stehenden Mittel zu diskutieren.
Es gibt keine weiteren Nachfragen. Dann stellt die nächste Frage Abgeordneter Kubitzki, Fraktion DIE LINKE, entsprechend Drucksache 4/4475.
Mit Beschluss des Thüringer Landtags vom 9. Mai 2008 (vgl. Drucksache 4/4103) wurde die Landesregierung gebeten, gemeinsam mit den jungen Ländern im Bundesrat aktiv zu werden, um die erkennbaren Defizite aus der erfolgten Rentenüberleitung nach der Wiedervereinigung Deutschlands abschließend zu regeln.
Am 10. Oktober 2008 soll ein Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht werden, der die Erarbeitung von verschiedenen Modellrechnungen zur Angleichung des Rentenwertes Ost an West beinhaltet.
1. Welche konkreten weiteren Aktivitäten hat die Landesregierung seit Verabschiedung des o.g. Beschlusses in den zurückliegenden Monaten unternommen?
(Es wird gebeten, dabei insbesondere auf die Prob- lematik der sogenannten mithelfenden Familienan- gehörigen von Land- und Forstwirten, Handwerkern und anderen Selbstständigen, rentenrechtliche An- erkennung des besonderen Steigerungssatzes bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheits- wesens der ehemaligen DDR und die Benachteili- gung emeritierter Professoren und anderer Hoch- schullehrer bei der Renten- und Altersversorgung einzugehen.)
2. Welche konkreten Aktivitäten hat die Landesregierung unternommen, um die rentenrechtliche Besserstellung von zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen zu klären?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderungen des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen e.V. nach einem Versorgungsausgleich, wie er per Gesetz in den alten Bundesländern seit 1977 und gesamtdeutsch seit 1992 existiert?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herr Staatssekretär Oesterheld.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Kubitzki wie folgt:
Zu Frage 1: Wie in der Anfrage zu Recht festgestellt, ist es in den neuen Ländern im Konsens gelungen, einen gemeinsamen Entschließungsantrag zur Erarbeitung von verschiedenen Modellrechnungen zur Angleichung der Rentenwerte Ost an West zu fassen. Dies geht auf eine Initiative der Thüringer Landesregierung zurück. Sozialministerin Christine Lieberknecht hatte im Sommer dieses Jahres die übrigen neuen Länder zu Gesprächen nach Erfurt eingeladen. Inzwischen haben die jeweiligen Landesregierungen der Thüringer Initiative zugestimmt. Parallel dazu wurden Kontakte mit allen relevanten Sozialverbänden auf Landes- und Bundesebene sowie der Koalition aus den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD und den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung aufgenommen, um die erkennbaren Defizite aus der erfolgten Rentenüberleitung nach
der Wiedervereinigung Deutschlands abschließend zu regeln. Das betrifft insbesondere die folgenden Problemfelder: die Schaffung eines einheitlichen aktuellen Rentenwertes zwischen Ost und West; die rentenrechtliche Situation der auf dem Territorium der jungen Länder vor dem 1. Januar 1992 geschiedenen Frauen; die Problematik der sogenannten mithelfenden Familienangehörigen von Land- und Forstwirten, Handwerkern und anderen Selbstständigen; die rentenrechtliche Anerkennung des besonderen Steigerungssatzes bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheits- und Sozialwesens der ehemaligen DDR und die Benachteiligung emeritierter Professoren und anderer Hochschullehrer bei der Renten- und Altersversorgung. Bis auf die Frage nach der Erreichung eines einheitlichen Rentenwertes konnte in den genannten Punkten ungeachtet der Thüringer Bemühungen noch keine beschlussreife Position aller neuen Länder erreicht werden. Diese verbleibenden Fragen der Rentenüberleitung müssen Schritt für Schritt diskutiert und, soweit politisch durchsetzbar, auch umgesetzt werden. Die Landesregierung wird auch weiterhin alles daran setzen, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu mehr Rentengerechtigkeit in Deutschland zu kommen.