ich kann ihm nur raten, dass er nicht auf die Idee kommt, solche Leute nur ansatzweise in Erwägung zu ziehen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist zur Doppik eigentlich genügend gesagt worden. Damit nicht der Eindruck entsteht, wir sagen gar nichts dazu, wir danken der Landesregierung, dass dieser Gesetzentwurf eingebracht wurde. Wir danken auch den Spitzenverbänden - Herr Schäfer ist ja hier -, die sich hier mit eingebracht haben.
Ich entsinne mich noch, dass Herr Kaiser noch vor einiger Zeit, das ist ein Prozess, der schon länger geht, damals haben alle gedrängelt, die Doppik muss nun endlich kommen, angeblich lag es an uns, dass es so lange ging und nicht weiterging, und jetzt höre ich genau das Gegenteil. Sie müssen sich schon einmal entscheiden, was Sie wollen. Ich weiß jedenfalls - und das ist das Entscheidende -, es ist ein Optionsmodell und damit das ganz klar ist, es wird keine Kommune gezwungen, es ist freiwillig.
Viele kleine Kommunen werden das überhaupt nicht machen und die großen, wie z.B. Eisenberg oder - ich war im Landkreis in Heiligenstadt und habe mir das vom dortigen Landrat intensiv erklären lassen, die dort in den Vorbereitungen schon sehr weit sind - es gibt auch noch andere Städte, die das haben wollen. Warum sollen wir das denn verhindern?
In der Bundesrepublik ist das in vielen Gemeinden gang und gäbe und wir haben es ja auch in Thüringen schon in Zweckverbänden etc. Es ist kein Zwang. Es muss ja niemand mitmachen. Das ist doch das Entscheidende dabei. Man kann sich langfristig auf die Dinge vorbereiten. Man kann das Personal schulen, man kann die ganzen Dinge in Ruhe angehen und da wird man sehen - das wird ein laufender Prozess sein, der zu beobachten ist -, wie die Doppik sich hier entwickelt, ob das der große Clou ist oder auch nicht. Da wird man sich gegebenenfalls auch weiter entscheiden.
Ich glaube aber, dass hier gerade auch ein Gemeinschaftsprojekt vorausgegangen ist, in dem verschiedene Kommunen, Spitzenverbände und die Mittelrheinische Treuhand, wie es hier teilweise dargestellt wird, kann ich nur zurückweisen, die Mittelrheinische Treuhand hat viele gute Dinge in dem Land mit bewirkt, da kann man sich nicht hier hinstellen, als ob das alles nicht in Ordnung wäre.
Meine Damen und Herren, um die Zeit wieder von Herrn IM Kaiser einzuholen, unsere Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu. Ein ausgewogener Gesetzentwurf und wir bitten, dass er jetzt zügig verabschiedet wird, damit die Kommunen handlungsfähig werden.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Fiedler, ich gestatte mir, mit Genehmigung der Präsidentin aus der Stellungnahme des Bürgermeisters der Stadt Heilbad Heiligenstadt zu zitieren,
der gehört meines Wissens nicht zu den LINKEN. Ich darf zitieren: „Die Hilfestellung der Mittelrheinischen Treuhand bezüglich fachlicher und allgemein gefasster Fragen ist schlichtweg unbefriedigend.
Antworten auf Anfragen bekommt man entweder sehr verspätet oder konkrete Anfragen werden äußerst verallgemeinert beantwortet, so dass es auch hier nicht zu zufriedenstellenden Antworten kommt. Außerdem werden inhaltlich schlichtweg falsche Erläuterungen gegeben.“ Und so geht das weiter.
Dann auf einmal, da wird gesagt, das ist alles nichts wert, was die Anzuhörenden uns hier gegeben haben. Ich glaube nicht, dass der Bürgermeister von Heiligenstadt hier den Landtag, den Innenausschuss wahrheitswidrig informiert hat.
Es freut mich ja, Herr Kuschel, dass Sie den Bürgermeister von Heiligenstadt gerade zitieren. Ist Ihnen aber auch bekannt, dass der Bürgermeister von Heiligenstadt schreibt, die Einführung der Doppik wird von unserer Seite sehr begrüßt?
Es ging doch in der Frage, die Herr Fiedler noch einmal aufgegriffen hat, um die Kritik an der Mittelrheinischen Treuhand.
Unstrittig, das habe ich in meiner ersten Rede gesagt, gibt es insbesondere aus der Verwaltung Leute, die mit der Doppik sehr gern umgehen. Aber wir haben doch unseren Politikansatz nicht nur aus Sicht der Verwaltung. Da bin ich mir auch im Klaren, dass der Bürgermeister von Eisenberg das sehr gern macht. Sondern wir haben gesagt, wir interessieren uns in erster Linie hinsichtlich der Wirkung auf den Bürger und auf die Finanzsituation der Kommunen insgesamt.
Ich wollte nur noch mal darauf abstellen, was Frau Taubert und auch Herr Fiedler gesagt haben, dass wir früher angeblich gedrängt hätten, die Doppik einzuführen. Wir haben 2003 in Lobenstein in unserem Landeswahlprogramm für die jetzige Wahlperiode formuliert, dass wir für die Einführung der Doppik sind auf Landes- und Kommunalebene. 2003 lagen noch keinerlei Erfahrungen vor; denn die meisten Länder wie Nordrhein-Westfalen, Hessen und dergleichen, wo jetzt Erfahrungen vorliegen, die haben 2005 auf die Doppik umgestellt. Von daher haben wir gesagt, die jetzigen Erfahrungen lassen uns einen kritischeren Blick auf die Doppik werfen. Ich darf noch mal wiederholen, das habe ich zum Schluss vorhin gesagt: Wir sind nicht gegen die Einführung der Doppik, wir sind nur gegen den Zeitpunkt und vor allen Dingen, dass es losgelöst von der Lösung der anderen Probleme erfolgt. Das bitte ich zumindest zur Kenntnis zu nehmen. Übrigens der ehemalige Innenminister Gasser hat, als er noch im Amt war, in dem Zusammenhang, warum Thüringen als letztes Land umstellt, gesagt: Wir wollen nicht die Fehler der anderen Bundesländer wiederholen. Deshalb hat Herr
Gasser dort tatsächlich angemahnt, es nicht übers Knie zu brechen. Was wir einfordern ist ja nur, die Erfahrungen der anderen Bundesländer zu berücksichtigen, und auf die Probleme, auf die wir in dem Zusammenhang abgestellt haben, ist bisher keine Antwort gekommen, zumindest nicht von den Vertretern der CDU- und der SPD-Fraktion.
Frau Taubert, wenn Sie sagen, wenn Kommunen einmal was investiert haben, die sehen dann jahrelang nicht mehr nach ihrem Vermögen, und dann verfällt das wieder. Das liegt doch nicht daran, dass die Kommunen nicht sorgsam mit ihrem Eigentum umgehen wollen. Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass die Finanzmittel nicht ausreichen, das Vermögen ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Das bitte ich doch einfach zur Kenntnis zu nehmen. Das wird sich durch die Doppik nicht ändern. Deswegen sagen wir, wenn wir durch die Doppik die Kommunen veranlassen, ihr Vermögen stärker in den Blick zu nehmen, dann müssen wir ihnen aber auch die Mittel in die Hand geben, dass sie das Vermögen ordnungsgemäß verwalten können, sonst nützt das nichts.
Sonst unterstellen wir nämlich den Gemeinden, sie wären entweder unwillig oder unfähig, mit ihrem Vermögen umzugehen. Das sind sie nicht. Ich habe die Erfahrung gemacht, Kommunalpolitiker handeln verantwortungsbewusster als eine Mehrheit hier im Landtag, das steht auch fest, das betrifft auch die Landesregierung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Verweis ist richtig, dass bereits jetzt in Teilbereichen nach der doppelten Buchführung gehandelt wird. Deswegen sagen wir ja, dort, wo Gebührenentgelte wie bei Zweckverbänden kalkuliert wurden, ist doch schon seit Jahren das Vermögen mit in der Betrachtung. Das ist doch auch sinnvoll. Wir haben nur Bedenken, alles kommunale Handeln in Produkte zu fassen, da haben wir erhebliche Probleme. Sie müssen mir doch mal verraten, wie die Pressestelle beim Landrat in ein Produkt zu fassen ist. Wollen wir da reinschreiben, da machen wir jetzt am Tag mal drei Presseinformationen oder so?
Ja, ja. Meine Damen und Herren, noch ein letzter Hinweis hinsichtlich des Zwangs: So ehrlich sollten wir doch sein, wir haben jetzt ein Optionsmodell, aber natürlich eröffnen wir damit die Möglichkeit der Einführung einer neuen Haushaltssystematik. Damit haben wir ja kein Problem, wenn es zeitlich befristet
ist. Wir haben nur damit ein Problem, dass wir zwei Parallelsysteme zukünftig haben. Wir werden es sehen, wie schwierig dann der interkommunale Vergleich beispielsweise wird. Das ist unser Kritikpunkt und nicht, ob da Zwang ausgeübt wird oder nicht. Im Übrigen, der Herr Fiedler hat ja da so ein Hobby, es gab mal Zeiten, da hieß es auch, die Mitgliedschaft bei den Pionieren und der FDJ ist freiwillig. Vielleicht denken Sie darüber mal nach. Danke.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Ich erteile das Wort dem Innenminister Scherer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Einführung der kommunalen Doppik durch das Thüringer Gesetz über das neue kommunale Finanzwesen ist nach Auffassung der Landesregierung ein großer Schritt nach vorne auf dem Weg zur Schaffung zukunftsfähiger kommunaler Verwaltungen.
Mit der kommunalen Bilanz wird erstmals das Vermögen der Kommunen erfasst und die Entwicklung des kommunalen Eigenkapitals dargestellt. Die Ergebnisrechnung wird die kommunale Ertragslage, also das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch, transparent darstellen und der Gesamtabschluss wird die Ertrags- und Vermögenslage der Kommune einschließlich ihrer Tochterorganisationen, also insbesondere der Eigenbetriebe und Eigengesellschaften, darstellen. Das sind unbestreitbare Vorteile der kommunalen Doppik. Die haben, Herr Kuschel, mit Ihrem Rundumschlag in Richtung Neoliberalismus usw. überhaupt nichts zu tun. Es geht auch nicht darum, Bürgern Produkte zu verkaufen. Das wissen Sie doch ganz genau, dass es nicht darum geht, Produkte zu verkaufen. Das ist doch einfache Effekthascherei, hier zu sagen, wir wollten den Bürgen irgendwelche obskuren Produkte verkaufen. Das ist ein technischer Begriff, dass man so etwas „Produkt“ nennt, hat mit Verkaufen gar nichts zu tun. Natürlich ist die Umstellung auch mit erheblichem Aufwand für Kommunen verbunden. Ob die Vorteile des neuen Rechnungswesens diesen Aufwand auf
wiegen, das wird von Kommune zu Kommune unterschiedlich beurteilt. Daher haben wir uns auch dafür entschieden, den Kommunen die Wahl ihres Rechnungswesens freizustellen. Es wird deshalb, so wie Sie es dargestellt haben, Herr Kuschel, keine flächendeckende Einführung geben. Auf der einen Seite beklagen Sie die flächendeckende Einführung und dann stellen Sie sich fünf Minuten später hin und sagen, es wird ein Durcheinander geben, weil es die einen machen werden und die anderen nicht. Das passt irgendwie nicht so ganz zusammen.
Jede Kommune kann ihre besondere Situation bei dieser Entscheidung berücksichtigen und - wenn sie sich für die Umstellung entscheidet - Zeitpunkt und Tempo der Umstellung selbst steuern. Dies entspricht nicht nur dem Verständnis der Landesregierung von kommunaler Selbstverwaltung, sondern maximiert den Effizienzgewinn, den die Kommunen aus dem neuen Haushalts- und Rechnungswesen ziehen können. Die unbefristete Wahlmöglichkeit führt zu vergleichsweise geringen Umstellungskosten. So können zum Beispiel auch Qualifikationserfordernisse des Personals in der Personalplanung und -entwicklung langfristig berücksichtigt werden und den Kommunen wird so eine Umstellung nach ihren Bedürfnissen und ohne Zeitdruck ermöglicht. Nur wenn sich erhebliche Nachteile des zweigleisigen Systems bemerkbar machen sollten, sollte dann zu gegebener Zeit über eine Umstellung aller Kommunen nachgedacht werden. Bis dahin können eventuelle „Kinderkrankheiten“ des neuen Systems geheilt und die notwendigen Erfahrungen mit der Doppik gemacht werden, die dann auch allen Kommunen zugute kommt. Also auch daran ist gedacht, Herr Kuschel, weil Sie vorhin selber so in den Raum gestellt haben, als ob das völlig außerhalb jeder Überlegungen gewesen wäre. Aber es macht keinen Sinn, sich hinzustellen, die Kameralistik madig zu machen, die Doppik madig zu machen und dann noch die erweiterte Kameralistik madig zu machen, ohne zu sagen, was man eigentlich will. Dann muss man sich schon hier hinstellen und sagen: Mir schwebt folgendes System vor und das halte ich für gut und das löst sämtliche Probleme, die in der kommunalen Bilanzführung überhaupt nur auftreten können. So einen Satz habe ich aber nicht gehört. Wie bisher wird es die Aufgabe der kommunalen Verwaltungsspitzen und der Kommunalpolitik bleiben, aus den Informationen, die das Haushalts- und Rechnungswesen bereitstellt, die richtigen Konsequenzen zu ziehen.
Die Qualität einer politischen Entscheidung ist jedoch auch von Informationen abhängig, die den Entscheidungsträgern zur Verfügung stehen. Dies haben viele Kommunen in Thüringen bereits erkannt und bereiten sich daher auf die Umstellung ihres Haushalts- und Rechnungswesens vor. Die Vorbereitung des untergesetzlichen Regelungswerks ist weitgehend ab
geschlossen. Um die Umstellungsmöglichkeiten für die Kommunen ab dem 1. Januar 2009 zu realisieren, ist neben dem Thüringer Gesetz über das neue kommunale Finanzwesen eine Gemeindehaushaltsverordnung Doppik und eine Verordnung über die Bewertung für die Eröffnungsbilanz der Gemeinden erforderlich. Die Entwürfe dieser Verordnungen sind bereits mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und können aller Voraussicht nach pünktlich zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Ich möchte es nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass insbesondere die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden in Thüringen dazu beigetragen hat, dass heute ein Gesetzentwurf vorliegt, der in der kommunalen Familie auf weitgehende Unterstützung trifft. Das Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, den Kommunen die Möglichkeiten des neuen Haushalts- und Rechnungswesen auf der Basis der kommunalen Doppik zu eröffnen. Die Gemeinden, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, brauchen nun Rechtssicherheit bei ihren Umstellungsvorbereitungen und ich bitte Sie deshalb, dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu erteilen. Vielen Dank.