Protokoll der Sitzung vom 13.11.2008

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie wiederum, Ihre Stimme abzugeben durch Erheben von den Plätzen. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

Die Tagesordnungspunkte 3 und 4 waren von der Tagesordnung genommen worden. Ich komme jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Gesetz zur Änderung der Arbeits- zeit der Thüringer Beamten Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4446 - ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Abgeordneten Lehmann, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am 8. Oktober haben wir an dieser Stelle den Gesetzentwurf der Linkspartei zum Thema „Senkung der Arbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten des Freistaats Thüringen“ zum ersten Mal behandelt. Insofern danke ich auch noch mal sehr herzlich der Landesregierung, insbesondere Herrn Innenminister Scherer, dass er an diesem Tag auch ausführlich auf die Situation der Beamtinnen und Beamten in Thüringen im Vergleich zu den Bundesbeamten eingegangen ist und dargestellt hat, wie die Arbeitszeit auch in anderen Bundesländern und beim Bund geregelt ist. Wir haben gesehen, dass Thüringen nicht das einzige Bundesland ist, welches die Arbeitszeit der Beamten vor einigen Jahren auf 42 Wochenstunden erhöht hat, sondern dass dies auch in anderen Bundesländern geschehen ist und die Bundesbeamten selbst auch 41 Stunden in der Woche arbeiten. Wir haben unsere Meinungen an diesem Pult hier - alle drei Fraktionen - entsprechend ausgetauscht, neue Erkenntnisse haben sich in der Zwischenzeit nicht ergeben. Insofern möchte ich aber noch einmal auf unsere familienfreundliche Komponente in dem Gesetz, welches in Thüringen besteht, hinweisen.

Bei uns ist es möglich, dass die Beamtinnen und Beamten, welche mindestens ein Kind unter 18 Jahren im eigenen Haushalt betreuen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, einen Antrag auf eine 40-Stunden-Woche stellen. Diesem Antrag wird auch entsprochen. Diese Möglichkeit wird von sehr vielen Beamtinnen bzw. Beamten auch genutzt. Die damalige Arbeitszeiterhöhung diente hauptsächlich der Haushaltskonsolidierung. Wir alle wissen, wir haben einen Stellenabbaupfad, wir müssen sparsam mit unseren Steuermitteln und Finanzzuweisungen umgehen. Ich denke, das hat sich in den letzten Jahren auch gut eingefügt in das Gesamtbild, welches wir auch im Rahmen der gesamten Haushaltskonsolidierung an Maßnahmen durchgeführt haben. Ich kann die Beamtinnen und Beamten natürlich durchaus verstehen und meine Fraktion selbstverständlich auch, dass man sagt, wir möchten wieder auf 40 Stunden zurück. Das ist durchaus verständlich und nachvollziehbar. Nichtsdestotrotz ist unsere Landesregierung auf die besondere Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten eingegangen auch gegenüber Angestellten oder gegenüber Mitarbeitern in der freien Wirtschaft im Freistaat Thüringen. Ich denke, wir bleiben bei der jetzigen Regelung.

Werte Kollegen der Linkspartei, wir werden also auch heute Ihre Gesetzesvorlage in Drucksache 4/4446 ablehnen. Wir sind gespannt, ob Sie jetzt noch mal Neues vortragen werden zu den Zahlen, welche finanziellen Auswirkungen Ihr Antrag auf mögliche

Mehrstellen, auf Mehrausgaben haben wird. Dazu ist bisher gar nichts gesagt worden, ich habe das beim letzten Mal schon eingefordert. Ich denke aber, wir haben eine gute Regelung in Thüringen, wir haben die Familienkomponente im Gesetz und wir werden auch dabei bleiben. Insofern werden Sie mit der Ablehnung durch die CDU-Fraktion für Ihren Antrag rechnen dürfen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Das Wort hat Abgeordneter Hauboldt, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Lehmann, Sie sind heute in Ihrem Redebeitrag sehr zahm mit unserer Fraktion umgegangen zu diesem Thema. Das kann ich Ihnen nicht versprechen - ich nehme das gleich vorweg -, aber ich will mich bemühen, zu dem, was Sie heute gesagt haben, auch im Blick auf Ihren Redebeitrag vom letzten Mal einzugehen.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat mit ihrem Signal der Ablehnung bereits in der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs bewiesen, dass sie durchaus ein gespaltenes Verhältnis zu den Beschäftigten im öffentlichen Dienst hat. Ich sage auch ganz deutlich, wenn die CDU glaubt, kraft ihrer Zweistimmenmehrheit hier im Parlament über die Beschäftigten sozusagen fast wie Leibeigene nach Gutsherrenart verfügen zu können, dann irren Sie sich, meine Damen und Herren. Das ist ein Irrglaube. Das wird Ihnen nicht nur meine Fraktion ins Stammbuch schreiben, sondern das werden Ihnen auch die Beamtinnen und Beamten

(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Der Irr- glaube beginnt schon bei Ihrer Situa- tionseinschätzung.)

aus Thüringen in Ihr Stammbuch schreiben.

Meine Damen und Herren, Frau Lehmann, Sie haben das letzte Mal so genüsslich gesagt, DIE LINKE würde jetzt die Thüringer Beamten als Wählerpotenzial neu entdecken. Auch hier irren Sie. Ich denke, DIE LINKE muss nicht um die Wählergunst der Thüringer Beamtinnen und Beamten buhlen, sondern Sie motivieren letztendlich die Beamten selbst mit Ihrer Politik, die Sie hier betreiben, im nächsten Jahr Links zu wählen.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Das glau- ben ja nicht mal Ihre eigenen Leute.)

Herr Innenminister, Sie haben sich in Ihrem Redebeitrag in der ersten Lesung zu unserem Gesetz - ich will noch mal benennen, er sitzt jetzt hier - auf den Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz berufen. Da geht es um das Berufsbeamtentum, Berufsbeamtengesetz und das besondere öffentlich-rechtliche Dienst- und Treuverhältnis verbunden mit dem Einsatz der ganzen Persönlichkeit für den Dienstherrn. Das haben Sie ja sehr ausführlich an dieser Stelle dargestellt. Ich will aber auch betonen, nicht nur im Zusammenhang mit den Tarifgeschehnissen gibt es in Deutschland die öffentliche und durchaus berechtigte Debatte und Diskussion, z.B. zum Streikrecht im Beamtenverhältnis, ausgerichtet auch auf die Frage nach Rechtsstaatlichkeit, Verlässlichkeit und Neutralität, alles, was in diesem Spektrum wichtig erscheint. Ich denke, auch an dieser Stelle ist erwähnenswert, dass andere europäische Staaten, z.B. Frankreich, sich etwas fortschrittlicher in dieser Frage verhalten.

Meine Damen und Herren, DIE LINKE fordert - und das erneut -, das öffentliche Dienstrecht zu vereinheitlichen. Dieses muss aber zwingend im gesellschaftlichen Kontext betrachtet und entschieden werden. Die Ausführungen des Innenministers in der ersten Lesung waren dabei wenig hilfreich, ich hatte es schon vorweggenommen. Herr Scherer hätte seine Ausführungen passgenau sozusagen im bismarckschen Reichstag halten können, aber, ich denke, bitte nicht in einem Parlament des 21. Jahrhunderts.

Da darf ich auch noch einmal ausholen, sogar mit einem Blick weiter zurück in das Jahr 1660. Dort hatte bereits der Kurfürst Friedrich Willhelm von Brandenburg gesagt, ich darf zitieren, Frau Präsidentin? „Es ist den Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlung der Obrigkeit anzulegen.“ Ich denke, auch diese Sachen sollten heute, meine Damen und Herren, der Vergangenheit angehören.

Sie haben bei den Beamten ein längst überkommenes Staatsverständnis vor sich hergetragen, dass keinesfalls aus unserer Sicht als zeitgemäß betrachtet werden kann. Wenn es nach Ihnen ginge, und da haben Sie heute keine neuen Schlussfolgerungen gezogen, müssten die Beamten noch dankbar dafür sein, in den Landesdienst eintreten zu dürfen, mit allen Dingen, die sich damit positiv verknüpfen und verbinden lassen. Die Bezahlung ist für Sie sozusagen nichts anderes als ein gewährtes Gnadenbrot. Am liebsten wäre Ihnen womöglich noch, dass die Beamten als Dankeschön etwas mitbringen würden.

Tatsächlich hat die Heraufsetzung der Wochenarbeitszeit von ehemals 40 Stunden auf nunmehr 42

Stunden genau diesen Effekt. Sie kürzen real das Einkommen der Beschäftigten. Das sage ich ganz bewusst. Das Ausplündern der Landes- und Kommunalbeamten lehnen wir an dieser Stelle strikt ab.

Aus diesem Grund setzt sich DIE LINKE für die Wiederherstellung der alten Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ein. Frau Kollegin Lehmann, es nützt auch nichts, wenn Sie sich heute hier herstellen und uns erneut in Ihrem Beitrag mitteilen - Sie haben es am 08.10.2008 getan und heute erneut -, dass Sie durchaus Verständnis für die Forderung der Beamten in Thüringen aufbringen. Sie müssen sich aber genau an dieser Stelle die Frage gefallen lassen, welche Schlussfolgerungen ziehen Sie letztendlich aus den Forderungen der Thüringer Beamtinnen und Beamten hinsichtlich der Wiederherstellung der 40-StundenArbeitswoche?

Ich darf noch einmal erinnern, meine Damen und Herren, im Jahr 2004, als der Protest hier vor dem Landtag durch die Landesbediensteten sehr lautstark durchgeführt worden ist, waren Sie von der CDU und von der Landesregierung in dieser Frage sehr kleinlaut und haben sozusagen auf dem Wege der Verordnung Ihren politischen Willen umgesetzt. Ich denke, das war der falsche Weg.

Unabhängig davon, meine Damen und Herren, wie sich die internationale Finanzmarktkrise künftig auf die Haushaltssituation des Freistaats auswirken wird, bleibt doch festzustellen, dass sich zumindest nach Aussage der Landesregierung die Finanzsituation des Freistaats positiv entwickelt hat. Das ist heute schon mal erwähnt worden auf die Pressemitteilung der Finanzministerin Frau Diezel eingehend, die durchaus positiv die Rücklage in dreistelliger Millionenhöhe, so ca. 180 Mio. €, dargestellt hat. Das sei an dieser Stelle noch einmal genannt.

Wenn dem so ist, dann wäre doch die Zeit reif - zumindest aus unserer Sicht -, die Wochenarbeitszeit für Beamte wieder auf das alte Maß herabzusetzen. Die Beamten im Landesdienst müssen sich doch von dieser Landesregierung veralbert fühlen, wenn Ihnen vor Jahren erklärt wurde, meine Damen und Herren, dass zur Gesundung des Staates von Ihnen ein extra Beitrag abgefordert wird und zu dem Zeitpunkt, wo es dem Staat nach Ihren eigenen Aussagen wieder besser geht, soll es den Beamten weiterhin schlechter gehen. Paradoxer, denke ich, kann die Welt nicht sein.

Meine Damen und Herren, kein anderes ostdeutsches Bundesland - und da müssen wir schon differenzieren, Frau Lehmann - kennt eine Wochenarbeitszeit bei den Beamten von mehr als 40 Stunden. Noch nicht einmal in allen finanzstarken westdeutschen Flächenländern bestehen vergleichbare Re

gelungen. Selbst Bayern, dem Sie so gerne nacheifern, ist nicht derart rigoros wie Thüringen. In Bayern gilt die 42-Stunden-Arbeitswoche nur bis zum 50. Lebensjahr. Danach fällt die Wochenarbeitszeit ab. Bis zum 60. Lebensjahr gilt eine Wochenarbeitszeit von 41 Stunden und ab dem 61. Jahr muss nur noch 40 Stunden gearbeitet werden. Dort habe ich übrigens - das sage ich auch mit etwas Genugtuung - zur Kenntnis nehmen können, dass ja über 2.000 Beschäftigte selbst aus der Finanzverwaltung heraus sich gegen die Arbeitszeitverlängerung mit einer Petition an die bayerische Landesregierung gewandt haben. Ich hätte mir gewünscht, dass so ein Aufbegehren auch in Thüringen stattgefunden hätte. Leider ist die Situation hier nicht so, aber es gibt durchaus Beamtinnen und Beamte, die auf dem Wege - zwar sehr sporadisch - von Petitionen die Situation in Thüringen durchaus negativ betrachten und ihren Unmut somit zur Geltung bringen.

Im Übrigen auch mit Blick auf Hessen, eine deutlich abweichende Staffelung gibt es in Nordrhein-Westfalen, auch hier gilt eine Schwankung zwischen generell 41-Stunden- bis zur 39-Stunden-Woche ab dem 60. Lebensjahr. Darüber hinaus gibt es ja einige Länder mit 41-Stunden-Woche. Darauf haben Sie ja schon abgezielt.

Wir können also festhalten, dass die Beamten in Thüringen am längsten arbeiten müssen. In dieser Frage hat die CDU-Landesregierung den Freistaat tatsächlich zur Spitze getrieben. Ich sage, das ist ein peinlicher Rekord. Wenn Sie mich fragen, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss das und darf das nicht so sein. Nach Aussage des Innenministers haben wir in Thüringen rund 30.000 Beamte, die von der 42-Stunden-Regelung betroffen sind. Rein formal gesehen, mag diese Zahl zwar stimmen, doch rein praktisch gesehen ist von den wirklich Betroffenen von einer Anzahl von rund 28.000 auszugehen. Frau Lehmann hat das konkretisiert auf 28.3000. Insofern sollte auch hier die Landesregierung nicht mit Taschenspielertricks versuchen, auch noch mal eine verfälschte Situation der Öffentlichkeit zu zeichnen. Sie haben beispielsweise auch die Angestellten mit hinzugezählt, wie anders könnte man sozusagen auf so eine Zahl kommen, die de facto auf Beamtenstellen sitzen und Tätigkeiten ausführen, für die eigentlich Beamte einzustellen sind. Hier liegt nämlich auch der Grund, weshalb Sie gegen die Absenkung der Wochenarbeitszeit sind. Sie wollen zulasten der Beschäftigten den Haushalt sanieren, den Sie zuvor in die Schieflage gebracht haben.

Aber mal angenommen, Herr Innenminister, die Zahlen sind einigermaßen korrekt, auch wir gehen davon aus, dass durch die zwei Stunden pro Woche Mehrarbeit ein Volumen von 1,6 bis 1,7 Mio. Arbeitsstunden pro Jahr zusätzlich abgeleistet wird. Dieses um

gerechnet auf Vollzeitäquivalente bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden würde bedeuten, dass pro Jahr rund 900 Stellen in der Landesverwaltung fehlen. Senken wir also die Wochenarbeitszeit um zwei Stunden ab, könnten wir als Land einen enormen Beitrag für positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und zugleich für mehr soziale Gerechtigkeit in Thüringen leisten. Auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung muss die Landesregierung heute Vorsorge betreiben, damit wir in einigen Jahren, wenn das Problem erst richtig gravierend greift, über die gut ausgebildeten jungen Menschen verfügen, die wir dann auch brauchen.

Vor zwei Wochen, meine Damen und Herren, hat in Magdeburg eine Konferenz der Landesregierung Sachsen-Anhalt zur Demographie stattgefunden. Ich will Ihnen mal einen Punkt des Kongresses mitteilen, was dort eine wesentliche Kernaussage gewesen ist. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt wird nach eigenen Aussagen künftig verstärkt darauf achten, dass durch besondere Maßnahmen in den nächsten Jahren, wenn die älteren Bediensteten aus dem Landesdienst sukzessive ausscheiden, genügend junge und qualifizierte Nachwuchskräfte vorhanden sind. Was macht die Thüringer Landesregierung? Sie schaut zu, wie die jungen Menschen in die vornehmlich süddeutschen und reicheren Bundesländer abwandern. Dort freut man sich über unsere Fachleute, weil diese Länder die Ausbildungs- und Qualifizierungskosten für ihren eigenen Nachwuchs gespart haben. Wir können es uns nicht länger leisten, die vermögenden westdeutschen Bundesländer auf diese Art und Weise zu subventionieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDULandesregierung hinterlässt mit ihrer fahrlässigen Politik eine hochgradig frustrierte, demotivierte und unzufriedene Landesverwaltung in diesem Punkt. Sie haben das Vertrauen der Landesbediensteten in dieser Frage verloren. Die Arbeitszeitverlängerung spaltet die Belegschaft, meine Damen und Herren, und führt dazu, dass Beamten und Angestellten, die im gleichen Dienstzimmer sitzen, die gleiche Arbeit ausführen und der Beamte bis zu dreieinhalb Stunden länger arbeiten muss. Damit muss Schluss sein, deshalb die 40-Stunden-Woche für die Thüringer Beamtinnen und Beamten. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat der Abgeordnete Baumann, SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, alleiniges Ziel des Gesetzentwurfs ist die Wiederherstellung der 40-Stunden-Woche für die Thüringer Beamten und die damit verbundene Abkehr von der durch die Landesregierung verordneten 42Stunden-Woche. Der Gesetzentwurf ist in dieser Hinsicht nicht zu beanstanden und zustimmungsfähig und die SPD-Fraktion hat im Zusammenhang mit der Beratung und Verabschiedung des Besoldungsneuregelungsgesetzes genau das Gleiche beantragt. Dieses Ansinnen der SPD-Fraktion fand jedoch bei der Verabschiedung des Gesetzes nicht die erforderliche Mehrheit. Aus diesem Grund ist natürlich auch ein Stückchen Populismus der Linkspartei dabei, wenn fünf Monate nach Ablehnung dieses Ansinnens im Landtag das ganze schon wieder beantragt wird.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Ein biss- chen?)

Scheinbar hat es die LINKE nicht verwunden, dass es die SPD war, die dieses Thema im Frühjahr zuerst auf die Tagesordnung gesetzt hat. Grundsätzlich ist festzustellen, dass wir im Wettbewerb um die besten Köpfe stehen. Wir müssen die Bedingungen für die Thüringer Beamten verbessern, ein Kriterium ist natürlich hier die Arbeitszeit. Man hat besonders schlechte Karten, wenn man in Sachen Arbeitszeit schlechte Bedingungen bietet. Thüringen bietet bei der Arbeitszeit schlechte Bedingungen. Nur in Bayern und Hessen gilt noch die 42-Stunden-Woche für die Beamten. In Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Nordrein-Westfalen gilt die 41-Stunden-Woche und in anderen Bundesländern gibt es nach wie vor die 40-Stunden-Woche für die Beamten. Thüringen ist also das einzige neue Bundesland, in dem Beamte 42 Stunden in der Woche arbeiten müssen.

Bei der Debatte um die Arbeitsbedingungen der Beamten sollte gleich etwas weiter ausgeholt werden. Infolge der Föderalismusreform I ist die Rahmenkompetenz des Bundes zum Erlass des Beamtenrechtsrahmengesetzes entfallen. An die Stelle der bisherigen Rahmengesetzgebung für die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Landes- und Kommunalbediensteten tritt eine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes. Dies hat der Bund mit dem Beamtenstatusgesetz nunmehr für die Statusrechte und -pflichten der Beamten ausgefüllt. Ausgenommen davon sind die Regelungen über Laufbahn, Besoldung und Versorgung, für die die Gesetzgebungskompetenz der Länder gilt. Das Land hat nun die Möglichkeit, in einem ersten einfachen Schritt das Landesrecht an die Regelungen des Beamtenstatusgesetzes des Bundes anzupassen. Damit keine Regelungslücke entsteht, muss dies bis zum 01.04.2009 geschehen. Der Referentenentwurf hier

für befindet sich in der Anhörungsphase. Das Land hätte aber auch die Möglichkeit für eine umfassende Dienstrechtsreform für Beamte. Dies wird vom DGB, von ver.di und auch von der SPD gefordert. Mit dem jetzt angestrebten Zwischenschritt einer kleiner Anpassung des Beamtenrechts an die Regelungen des Beamtenstatusgesetzes vergibt sich die Landesregierung die Chance, schnell ein modernes und wettbewerbsfähiges Beamtendienstrecht für Thüringen zu schaffen. Was vorgelegt wird, ist ein reines Reparaturgesetz. Man hat es in den vergangenen zwei Jahren verschlafen, sich mit einem zukunftsweisenden und modernen Dienstrecht zu befassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein großer Kritikpunkt in diesem Zusammenhang ist die zunehmende Isolation, in die die Landesregierung den Freistaat Thüringen in Sachen Beamtenrecht treibt. Bis zum heutigen Tag gibt es keine Abstimmung mit anderen Bundesländern. Damit droht die Gefahr, dass die länderübergreifende Mobilität der Beamten für die Zukunft zum Nachteil des Freistaats und seiner Beamten stark eingeschränkt wird. In Sachen Neuregelung des Dienstrechts für Beamte muss aus Sicht der Thüringer SPD dringend der Schulterschluss mit den norddeutschen Ländern einschließlich SachsenAnhalt, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz gesucht werden, die sich bereits auf gemeinsame Grundzüge für ein neues Dienstrecht verständigt haben. Nur so können die Nachteile des Föderalismus in Sachen Dienstrecht in Grenzen gehalten werden.

Meine Damen und Herren, wenn die Landesregierung einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt hätte, würden wir heute nicht über diesen einzelnen Punkt des Beamtenrechts reden. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4446. Bitte, Abgeordneter Schröter.

Frau Präsidentin, namens der CDU Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.

Namentliche Abstimmung ist beantragt. Ich bitte, die Stimmzettel einzusammeln.

Hatten alle die Möglichkeit, Ihre Stimmzettel abzugeben. Nein. Hatten jetzt alle die Möglichkeit, Ihre Stimmzettel abzugeben. Ich sehe, dass sich kein Protest erhebt. Damit beende ich die Abstimmung und bitte um Auszählung der Stimmen.

Ich gebe Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt. Es wurden 29 Jastimmen abgegeben und 45 Neinstimmen. Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1).

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 a, b und c