Protokoll der Sitzung vom 19.10.2012

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich fange mal ganz kurz mit den Ausführungen von Frau Mühlbauer an. Frau Mühlbauer, mit dem Thema Hainich werden wir beide höchstwahrscheinlich keine Freunde. Da sind die Standpunkte eindeutig. Sie verharren darauf, dass er beim Freistaat bleibt und wir sind der Meinung, dass es besser ist, den Hainich bei der Anstalt öffentlichen Rechts anzusiedeln. Das ist nun einmal so und wird auch so bleiben, da werden wir höchstwahrscheinlich keinen Konsens finden.

Zur Problematik von Herrn Weber kann ich nur sagen, Sie haben ja erst seit Kurzem - ich weiß jetzt gar nicht, wo ist er?

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Weg.)

Weg, gut, schade. Ich glaube, er hat erst seit Kurzem den Jagdschein absolviert.

(Heiterkeit im Hause)

Von der Seite her kann man das vielleicht noch ein ganz klein wenig, Herr Weber, eruieren. Gehen Sie einmal davon aus, dass viele, die die Jagd gepachtet haben, in ihren Revieren, wo die Möglichkeiten bestehen, Äsungsflächen oder auch Wildäcker anlegen, um die Wildschäden in der angrenzenden Flur zu verringern. Das ist einfach so, deswegen auch die Bemerkung. Ein Gesetz geht dann höchstwahrscheinlich aus dem Parlament anders heraus als es hereingekommen ist. Hierzu möchte ich meine Meinung klar sagen. Ich bitte darum, dass diejenigen für ihre Änderungen, die sie in dem Gesetz dann vorgenommen haben, das Rückgrad haben, das auch draußen zu vertreten. Nicht, dass wir dann als Haus draußen sagen müssen, warum und weshalb wir die Änderungen gemacht haben.

Herr Staatssekretär, gestatten Sie die Zwischenfrage?

Zum Schluss.

Also zum Schluss eine Frage. Gut.

Zum Schluss gern, für Herrn Weber immer. Zum Schwarzwild:

(Zwischenruf Abg. Hitzing, FDP: Zum Schwarzwild.)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Egon, hör zu!)

Ich freue mich da auch schon wieder auf die Aussagen und die Diskussionen im Ausschuss. Natürlich ist es nicht waidgerecht, wenn ich eine führende Bache schieße. Demzufolge gibt es einige Eingrenzungen im Jagdgesetz und ansonsten ist die Bejagung ganzjährig zulässig. Da muss man auch wissen, dass man in gewissen Zeiten die Überläufer schießt. Ich will das auch nicht weiter ausführen, aber sei es drum.

Meine Damen und Herren, zum Jagdgesetz noch einmal, was Herr Kummer gesagt hat, auch zu den Zeiten, die den Bock betreffen. Die Diskussion wird aus unterschiedlichen Gesichtspunkten durchgeführt. Wir haben auf der einen Seite die Waldbesitzer und wir haben auf der anderen Seite die Jagdgenossen. Ich nehme nicht für mich in Anspruch, dass ich es in dieser Legislatur oder irgendwann einmal schaffen werde, diese beiden Bereiche zusammenzubringen, es ist einfach so. Da es so ist, haben wir versucht, gemeinsam einen Konsens zu finden und deswegen bin ich dankbar, dass hier an der Stelle gesagt wurde, es war schon ein Stück weit schwierig, das gemeinsam hinzubekommen. Es war der kleinste gemeinsame Nenner. Wenn Sie mich persönlich fragen und wenn ich bei der Ausbildung richtig aufgepasst habe, dann wäre es wildbiologisch richtig gewesen, den Bock auch am 31.12. zuzumachen. Das hat etwas mit Wildbiologie zu tun. Da wir es aber nicht umsetzen konnten, weil auch andere Interessen da waren, habe ich kein Problem, am 15.01. zuzumachen. Wenn ich aber Revue passieren lasse, dass wir in der Vergangenheit schon einige Änderungen hatten, dass der Bock zum 01.05. aufgegangen ist und die Ricken erst am 31.01. des nächsten Jahres zugegangen sind, dann finde ich die Diskussion etwas schwierig. Wenn man dann erlebt, wie man an 14 Tagen ein Stück weit umherzerrt und es ist einfach so passiert. Aber ich glaube, mit dem Konsens kann sowohl der Waldbesitzerverband als auch die Landesjagd und auch das Ministerium letzten Endes leben.

Herr Kummer hat von Zeitverzug gesprochen. Nun will ich nicht näher darauf eingehen, denn Sie wissen es besser, warum und weshalb der Zeitverzug eingetreten ist. Außerdem haben wir einen ersten und zweiten Durchgang, so dass wir durchaus die Möglichkeiten haben, dazu in der Sache über Veränderungen zu reden. Warum es zu einer Lücke gekommen ist, da bin ich höchstwahrscheinlich der Falsche, der da angesprochen wird, denn nachdem wir das Problem erkannt haben, sind wir auch auf

(Abg. Mühlbauer)

dieses eingegangen. Dass meine abendlichen Veranstaltungen manchmal auch die Gespräche bei einer FBG nach sich ziehen, ist vollkommen klar. Ich stehe weiterhin dafür, dass wir mehr FBGs in Thüringen bekommen. Da muss auch in der Vergangenheit ein Lob für den Forstbereich gezollt werden, der sich bemüht hat, diese FBGs entstehen zu lassen. Dass man das nicht mehr zum Nulltarif machen kann, ist auch vollkommen klar. Deswegen bin ich dafür, dass dafür gezahlt wird. Bei den jetzigen Holzpreisen dürfte das auch kein Problem sein.

Herr Kummer, entweder wir reden über zu teuer oder wirtschaftlich. Ich rede meistens über wirtschaftlich, denn diese wirtschaftliche Geschichte muss sich überall ein Stück weit wiederfinden.

(Beifall Abg. Wetzel, CDU)

Deswegen sage ich, bei den jetzigen Holzpreisen ist es nicht so schwierig, dann auch eine Gebühr für diese Dienstleistung letzten Endes zu zahlen. Der Hinweis, dass den Abgeordneten die Fünfte DVO noch nicht vorliegt: Wenn ich jetzt nichts Verkehrtes sage, habe ich die Anforderung noch nicht wahrgenommen, dass sie erwünscht ist oder dass Sie diese gern haben wollen. Vielleicht ist das auch eine verkehrte Wahrnehmung, aber ich habe kein Problem, Ihnen die Fünfte DVO zur Verfügung zu stellen. Herr Kummer, diese auch dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen, wenn das der Wunsch ist, können wir das gern machen.

Zur Entsiegelung hatten Sie noch was gesagt, das wissen Sie auch besser, weil Sie lange genug in dem Ausschuss sitzen. Wir nehmen ja schon mit den Flurneuordnungsämtern die Entsiegelung entsprechend vor. Wo wir alte landwirtschaftliche Substanz haben, versuchen wir, diese zu entkernen und zu entsiegeln und das ist ja eine Entsiegelung, also in dem Segment machen wir es. Aber noch mal: Ich bin vollkommen dabei, die Thematik mitzutragen, dass wir wirklich landwirtschaftliche Flächen nicht weiter zur Verfügung stellen sollen. Ich sage das noch mal sehr deutlich, weil ich der Meinung bin, das ist nicht mehr zeitgemäß und das sollten wir auch nicht weiter beschreiten. Deswegen ist der Umbau des Waldes, glaube ich, der richtige Weg, hier eine Verbesserung hinzukriegen. So viel mal von meiner Seite. Und jetzt, Herr Weber.

Ich.

Entschuldigung, Frau Präsidentin.

Gut. Ihre Frage, Herr Abgeordneter Weber.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, lieber Herr Waidgenosse Richwien, so eine junge Qualifikation ist manchmal besser als eine, die schon lange her ist. Stimmen Sie mir erstens zu, dass der Keiler am 01.07. aufgeht und nicht ganzjährig offen ist? Und zweitens: Sie stimmen mir sicher zu, dass die Landesregierung das tun wird, was das Parlament beschließt?

Das werden wir immer machen und deswegen habe ich mich hier dazu hinreißen lassen. Noch mal ganz klar, Herr Weber, man muss auch, wenn man diese Veränderungen will, in der Öffentlichkeit zu diesen Veränderungen stehen und da muss auch das Parlament dann erklären, warum und weshalb man diese Veränderungen gewollt hat. Darum bitte ich dann einfach auch, und nicht, dass man sich hinter dem Ministerium versteckt und sagt, nein, also wir haben gar nicht … Ich habe da zu viele Beispiele zu benennen. Wenn man die Veränderungen will, dann trage ich die auch mit. Ich kann damit leben, Ober sticht Unter, das ist überhaupt gar kein Problem. Aber dann bitte auch in der Öffentlichkeit dazu stehen, wenn es dann in die Kritikphase geht. Darauf freue ich mich.

Zu den Jagdzeiten gibt es da einige Einschränkungen. Deswegen habe ich nur als Beispiel die Bache aufgeführt, hätte genauso gut Keiler sagen können. Die Qualität, wann nun wer die Prüfung abgelegt hat, auf die Diskussion, Herr Weber, will ich mich lieber nicht einlassen.

Ich sehe eine weitere Wortmeldung. Abgeordneter Kummer aus der Fraktion DIE LINKE.

Nun musste ich doch noch mal vor. Herr Staatssekretär, wir werden aus dem Protokoll das noch mal raussuchen mit dem Wunsch, die Fünfte DVO zu bekommen, aber ich sage es dann gleich noch, es wäre schön, wenn Sie sie uns in der nächsten Woche zuleiten könnten, damit wir es im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dann auch korrekt mit betrachten können und nicht nur vom Hörensagen darüber reden.

Zwei Dinge haben mich noch hier vor gerufen, auf der einen Seite das Erstaunen über die Aussage der GRÜNEN-Fraktion, dass man nicht mehr dafür ist, den Wald flächenmäßig in seiner Größe zu erhalten in Thüringen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehren.)

(Staatssekretär Richwien)

Es geht hier um die Walderhaltungsabgabe, Herr Dr. Augsten, und Fakt ist eines, wenn Wald in Größenordnungen durch Infrastrukturprojekte in Anspruch genommen wird, musste diese Fläche bisher wieder zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser Änderung, wie sie im Waldgesetz durchgeführt wird, muss das dann nicht mehr sein, sondern dann kann ich dafür zum Beispiel Weißtanne in den Wald pflanzen und sagen, es ist auch erledigt. Dementsprechend habe ich dann bei einem Autobahnbau oder bei einem Trassenbau für eine neue Stromtrasse das Problem, dass ich entsprechend Wald netto verliere.

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt keine neuen Tras- sen oder Autobahnen.)

Mein Ziel wäre, dass wir beim Wald und bei der landwirtschaftlichen Fläche gleich bleiben und stattdessen Flächen in Anspruch nehmen, die eben keiner mehr braucht. Davon haben wir noch eine ganze Reihe. Herr Staatssekretär ist auf die landwirtschaftlichen Flächen eingegangen, aber wenn ich mir anschaue, wie viele ehemalige Urlaubsheime und was weiß ich in der Landschaft noch herumstehen, welche Gewerbeflächen wir nicht brauchen, die dort irgendwo noch mit Altgewerbe bedeckt in der Landschaft herumstehen, da gäbe es hier schon noch Möglichkeiten und darüber können wir sicher auch noch mal reden.

(Beifall Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LIN- KE)

Die zweite Geschichte, die mich nach vorn getrieben hat, Frau Mühlbauer, Sie sind auf den Hainich eingegangen. Ich denke, das hat jetzt zwar mit dieser Gesetzgebungsarbeit von uns in der nächsten Zeit nichts zu tun,

(Beifall Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil wir dafür kein Gesetz brauchen, aber ob man jetzt der Meinung von Herrn Staatssekretär ist oder der von Frau Mühlbauer, ich bin der Meinung von Frau Mühlbauer, das ist relativ egal. Ich glaube, was die Aufgabe von Landespolitik ist, dass der Nationalpark Hainich sich vernünftig entwickeln kann, und dass die Forstanstalt ihren Aufgaben z.B. im Bereich von ihrer Flächenbetreuung auch nachkommen kann. Da hakt es eben zurzeit beim Hainich, das muss man so deutlich sagen. Die Forstanstalt hat mit dem Hainich Kosten für die Verkehrssicherungspflicht und hat letzten Endes eigentlich vom Hainich nichts. Wenn die Flächen des Hainich an den Nationalpark übertragen würden, oder besser gesagt, an den Freistaat Thüringen zurückübertragen würden, dafür brauchen wir keine Gesetzesänderung, könnte man diese Konflikte einfach beseitigen, die zu einem bürokratischen Auf

wand führen, der aus meiner Sicht nicht erforderlich ist.

(Beifall Abg. Mühlbauer, SPD)

Herr Abgeordneter Kummer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Augsten?

Gern.

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Ja, Kollege Kummer, damit keine Missverständnisse entstehen. Können Sie mir folgen, wenn ich sage, oder meine Fraktion sagt, Walderhaltung ja, aber nicht zu dem Preis, dass dafür landwirtschaftliche Nutzfläche verloren geht? Für alles andere wären wir offen. Können Sie das nachvollziehen?

Das war was anderes, als das, was Sie vorhin gesagt haben. Sie wollten der Passage im Gesetzentwurf zustimmen und das hätte bedeutet, keine Walderhaltung mehr zwingend.

(Beifall Abg. Mühlbauer, SPD)

Diese Aussage kann ich unterschreiben, dafür müssen wir dann eine Regelung finden. Beim Hainich haben wir eine Bitte an die Landesregierung, noch mal zu prüfen, inwieweit die Flächenrückübertragung von der Anstalt nicht erfolgen kann. Ich glaube, die Anstalt wäre eher dankbar, wenn ihr diese Bürde abgenommen würde. Wir hätten dann z.B. auch in der Frage Jagd im Nationalpark einiges leichter, weil die Nationalparkverwaltung genügend Leute hat, um dort die Jagd durchzuführen, darf es aber nicht, weil ihr die Fläche nicht gehört, während ThüringenForst gar kein Personal dort mehr vorgehalten hat, um die ausreichende Bejagung im Nationalpark durchzuführen. Das sind alles Dinge, die mit dieser Flächenübertragung an die Anstalt passiert sind, wo es einfach hakt. Ich denke, das sollten wir lösen, unabhängig davon, ob einem die Mehrheitsentscheidung hier im Parlament gefällt oder nicht.

(Beifall Abg. Mühlbauer, SPD)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Deswegen schließe ich die Aussprache. Es wurde von allen Fraktionen die Über

(Abg. Kummer)