Protokoll der Sitzung vom 19.10.2012

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

stimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? 1 Enthaltung. Dann ist diese Ausschussüberweisung bei 1 Enthaltung aus der CDU-Fraktion angenommen.

Jetzt stimmen wir noch über die Federführung ab. Die Federführung wurde für den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt. Wer dem folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es dazu Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es eine Enthaltung dazu? Das ist auch nicht der Fall. Dann wurde dies einstimmig so beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 18

GUTE Arbeit für Menschen mit Behinderung Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4932

Es wurde signalisiert, dass die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung wünscht. Das Wort hat Herr Abgeordneter Maik Nothnagel.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Teilhabe am Arbeitsleben ist ein zentraler Wert für alle Menschen. Sowohl der nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, aber auch der Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung dieser UN-Konvention trägt dieser Feststellung Rechnung. Dennoch bleibt festzuhalten, dass wir von einer Verwirklichung einer inklusiven Arbeitswelt immer noch weit entfernt sind. Auch in Thüringen werden viele Menschen mit Behinderung bzw. chronischen Erkrankungen strukturell diskriminiert und durch bestehende Barrieren in der Arbeitswelt an der Teilhabe am Arbeitsleben gehindert. Sie sind überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit und auch dadurch von Armut betroffen. Aktuelle Zahlen besagen, dass bei 231.105 Menschen in Thüringen eine Schwerbehinderung festgestellt wurde. Davon ist in 193.146 Fällen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt worden. Gleichzeitig lag bei 123.020 Menschen ein Grad der Behinderung zwischen 20 und 40 Prozent vor, so dass insgesamt 354.125 Menschen mit einer Behinderung im Freistaat Thüringen leben. Das ist der Stand vom 30.04.2011. Ich weiß auch - das sind die offiziellen Zahlen -, es gibt auch andere Zahlen, ich sage hier nur, vom Bündnis für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hier in Thüringen, die wesentlich höher sind. Das bedeutet, dass etwa ein Viertel der Thüringer Bevölkerung mit Beeinträchtigungen lebt. Viele von ihnen haben zwar das Potenzial für eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt, bedürfen dafür aber einer besonderen Unterstützung. Gravierend ist die

Entwicklung der Arbeitslosigkeit der schwerbehinderten Menschen im Vergleich zur Entwicklung der Gesamtarbeitslosigkeit in Thüringen. Während die Gesamtarbeitslosigkeit in Thüringen seit 2009 kontinuierlich sinkt, steigt der Anteil der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen sogar leicht an. Damit profitieren schwerbehinderte Menschen in Thüringen eben nicht von der Dynamik am Arbeitsmarkt. Wir fordern, dass die Menschen mit Behinderung künftig ein angemessenes und geeignetes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis erhalten. Gerade wegen der doch sehr aktuellen Diskussion um den Fachkräftemangel hier in Thüringen wäre das ja mal einer Überlegung wert, dass die Wirtschaft endlich

(Beifall DIE LINKE)

- vielen Dank - dieses Potenzial erkennt, es für sich nutzt und umsetzt. In den letzten Monaten haben wir als Fraktion DIE LINKE mit einer Reihe von Kleinen Anfragen die Situation von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf die Situation auf dem Thüringer Arbeitsmarkt untersucht, daraus Schlussfolgerungen gezogen, diese mit Expertinnen und Experten aus der Fachwelt, aber auch aus den Verbänden und Vereinen sowie mit den betroffenen Menschen selbst diskutiert und deren Anregungen in den Ihnen vorliegenden Antrag eingeflochten. Was wir im Einzelnen fordern, um die Teilhabe von behinderten Menschen im Arbeitsleben in Thüringen voranzubringen, wird dann meine Kollegin Ina Leukefeld hier noch näher ausdrücklich erläutern. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Herr Nothnagel, für die Einbringung. Ich eröffne jetzt die Aussprache und als Erste hat sich Frau Ministerin Taubert zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der vorliegende Antrag „GUTE Arbeit für Menschen mit Behinderung“ der Fraktion DIE LINKE ist sehr umfassend. Auf eine Vielzahl an möglichen Maßnahmen im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderungen wird hier Bezug genommen. Nach Sichtung des Antrags kann ich Ihnen versichern, dass wir - und das kommt sicher daher, dass wir oftmals mit dem gleichen Personenkreisen sprechen - eine ganze Reihe dieser angesprochenen Maßnahmen auf unserer Agenda haben. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt ist einer der bedeutendsten Schlüssel auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Dem, was Sie, Herr Noth

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

nagel, in der Einbringung gesagt haben, dass da an vielen Stellen zwar etwas getan wird, aber wir noch lange nicht in der inklusiven Gesellschaft angekommen sind, stimme ich unumwunden zu. Ich denke, es gibt keinen hier im Raum, der nicht weiß, dass wir auch noch einen ganzen Weg vor uns haben. Nicht nur im Rahmen von Gesprächen der BundLänder-Arbeitsgruppe sowie der anstehenden Novellierung des SGB XII steht die Thematik der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt permanent auf der Tagesordnung, denn Menschen mit und ohne Behinderungen sollen gemeinsam in Unternehmen und Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein. Wir wollen Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen und Möglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnen wie Menschen ohne Behinderung. Auch im Verlauf der Erarbeitung des Thüringer Maßnahmeplans zur Umsetzung der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde der besondere Stellenwert der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich. Insgesamt 30 Maßnahmen zur Teilhabe am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt umfasst der Thüringer Maßnahmeplan. Die Unterstützung gerade von jungen Menschen mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung bzw. in den allgemeinen Arbeitsmarkt findet darin ebenso Berücksichtigung wie die Erhöhung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen sowie die Sensibilisierung von Arbeitgebern und Unternehmen für die Stärken und Potenziale behinderter Menschen.

Eine bedeutende Rolle nimmt die Initiative „Inklusion“ ein. Diese Initiative wurde von den Ländern initiiert und wird durch den Ausgleichsfonds des Bundes finanziert. Im Rahmen der Initiative „Inklusion“ werden neue Maßnahmen entwickelt oder bereits vorhandene Förderinstrumentarien verstärkt, zum Beispiel um schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben und schwerbehinderte junge Menschen beim erfolgreichen Einstieg in eine betriebliche Berufsausbildung zu unterstützen sowie neue Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen, die das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, zu schaffen. Zur Initiative „Inklusion“ gehört die Einführung und Stärkung von Inklusionskompetenz bei den Kammern. Die Umsetzung des vierten Handlungsfeldes erfolgt durch den Bund. Die Realisierung der Initiative „Inklusion“ ist im Thüringer Maßnahmeplan festgeschrieben. Das Handlungsfeld I, die Unterstützung von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern beim Übergang von der Schule in den Beruf, befindet sich in der Umsetzung. Bereits vorhandene Strukturen und Netzwerke, die im Rahmen vorhergehender Projekte entstanden sind, sollen weiterentwickelt und ein berufliches Orientierungsverfah

ren für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf geschaffen werden. Auch im öffentlichen Dienst des Freistaats Thüringen soll die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung erhöht werden. Im Maßnahmeplan spricht sich die Landesregierung für eine Erhöhung der Pflichtquote von Beschäftigten mit Behinderung auf mindestens 6 Prozent sowie den Abschluss von Integrationsvereinbarungen in allen Ressorts aus.

Eine weitere Maßnahme, die ich an dieser Stelle kurz benennen möchte, kann ich im Bereich der Sensibilisierung und der Anreizsetzung für Arbeitgeber und Unternehmen ausmachen. Es handelt sich um den im Jahr 2011 ins Leben gerufenen Thüringer Landespreis für vorbildliches Engagement für Menschen mit Behinderung als Auszeichnung von Arbeitgebern für die Einführung eines herausragenden betrieblichen Eingliederungsmanagements. Der Preis ist mit einer Prämie von 10.000 € aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe verbunden. Sie sehen also, wir sind mitten in der Umsetzung des Thüringer Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Darüber hinaus steht die Thüringer Landesregierung im regelmäßigen Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit, um Fördermöglichkeiten noch effizienter als bisher auszuschöpfen und die neue Initiative zur Verbesserung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ins Leben zu rufen. Die Integrationsämter bieten umfangreiche Schulungen und Beratungen für eine erfolgreiche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt an. Der stete Ausbau und die fortlaufende Qualifikation der Integrationsfachdienste werden insbesondere von Arbeitgebern sehr honoriert. Ein Ziel der Landesregierung ist es, diese Angebote weiter auszubauen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch auf drei weitere Punkte des Antrags eingehen. Sie fordern höhere Entlohnung bei Außenarbeitsplätzen von Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Für diese Maßnahmeplätze gelten trotz der erhöhten Anforderungen die Regelungen des SGB IX und der Werkstättenverordnung. Die Entlohnung von Menschen mit Behinderung, die auf einem Außenarbeitsplatz einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig sind, richtet sich entsprechend der bundesgesetzlichen Regelung nach § 12 Werkstättenverordnung. Eine separate Betrachtung der Außenarbeitsplätze ist aus fachlicher Sicht nicht sachgerecht und letztendlich kontraproduktiv. Mit einer höheren Entlohnung der Außenarbeitsplätze wird der Anreiz genommen, die Werkstatt tatsächlich auf Dauer zu verlassen und auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln. Hinsichtlich der Entwicklung eines modellhaften Konzepts zur Anerkennung von Qualifikationen in Werkstätten für Men

(Ministerin Taubert)

schen mit Behinderungen möchte ich hinzufügen, dass sich die Werkstätten bei ihren Ausbildungsmaßnahmen bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt an den Berufsbildern des allgemeinen Arbeitsmarktes orientieren. Diese Ansätze verfolgen das Ziel, einen Wechsel von der Werkstatt in einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes möglichst fließend zu gestalten. Ebenso verhält es sich mit dem Gesetz zur Einführung unterstützter Beschäftigung der Bundesregierung, das ausgehend von den langjährigen positiven Erfahrungen einzelner Anbieter sowie nach längerer Diskussion zwischen Bund, Ländern, Leistungsträgern, Politik und Verbänden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Dezember 2008 erlassen wurde. Demnach können Menschen mit Behinderung auch aus der Werkstatt auf einem Arbeitsplatz des allgemeinen Arbeitsmarktes mit individueller Qualifizierung und Betreuung tätig werden. Nach der maximal dreijährigen individuellen betrieblichen Qualifizierung erfolgt eine Weiterbetreuung durch den Integrationsfachdienst. Sofern nach Ablauf von drei Jahren eine dauerhafte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht erreicht werden konnte oder aber eine Rückkehr in die Werkstatt gewünscht wird, ist dies ohne Verlust an Rentenansprüchen möglich. An den genannten Beispielen wollen wir zeigen, dass bereits eine Vielzahl von Maßnahmen existiert, um Menschen mit Behinderung den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Ausbildung und die Einstellung von Menschen mit Behinderungen ist zuallererst eine Frage der sozialen Verantwortung. Doch auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten ist es sinnvoll, das wertvolle Potenzial zu nutzen, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen mitbringen. Es wird deshalb weiterhin ein gemeinsames Ziel der Landesregierung, der Agentur für Arbeit, der Jobcenter, der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen, der Kammern sowie der Rehabilitationsträger und anderer verantwortlicher Akteure sein, ihre Leistungsfähigkeit und Inklusion in das Arbeitsleben zu fördern.

Gleichwohl eine Vielzahl der im vorliegenden Antrag geforderten Maßnahmen auf der einen Seite durchaus nachvollziehbar ist, sich auf der anderen Seite dagegen in wesentlichen Teilen auch in der Umsetzung befindet, sehen wir jetzt nicht noch einen zusätzlichen Handlungsbedarf - ich will das nicht missverstanden wissen. All das, was wir tun, tun wir mit aller Energie und werden auch stetig weiter daran arbeiten.

Aber lassen Sie mich noch sagen, wir haben gemerkt, auch in der Umsetzung der Mittel, die wir in der Ausgleichsabgabe haben, die ja über die Jahre schwankt und mit Sicherheit in diesem Jahr wieder im HuFA ein Thema sein wird, wir haben gemerkt, dass eben bisher und hoffen, dass sich etwas verändert, Arbeitgeber in aller Regel diese Förderung genutzt haben. Gut war es, wenn sie z.B. im inves

tiven Bereich Dinge angeschafft haben, die dauerhaft für Menschen im Prozess dann auch nutzbar waren. Aber bei den anderen Unterstützungen der Arbeitgeber, gerade im Ausgleich der Nachteile, die ein Mensch mit Behinderung am Arbeitsplatz zunächst einmal hat, da mussten wir feststellen, dass, wenn die Förderdauer zu Ende ist, diese Menschen oftmals entlassen werden. Deswegen sage ich auch, da sind wir uns einig, es ist eine soziale Verantwortung eines jeden, auch eines jeden Arbeitgebers, einer Arbeitgeberin, darauf zu achten, dass wir Menschen mit Behinderung einstellen. Das klingt im ersten Moment oftmals so nach dem Motto, es muss unbedingt einer aus der Werkstatt sein. Sie haben ja beschrieben, wie viele Menschen tatsächlich in irgendeiner Weise eine Einschränkung, also eine Behinderung haben und da ist ganz viel Spielraum dazwischen. Das sind die Menschen, das habe ich in 22 Jahren gemerkt, die oft tatsächlich so schlecht dran sind, sie können nicht in die Werkstatt, weil sie viel leistungsfähiger sind und sie werden vom ersten Arbeitsmarkt nicht aufgenommen, weil man ihre Defizite sieht und denkt, sie sind nicht leistungsfähig. Für die wollen wir tatsächlich auch etwas tun, für die müssen wir etwas tun, aber dazu benötigen wir einfach die Hilfe der Wirtschaft, damit man eben auch dauerhaft mit bestimmten Einschränkungen arbeiten kann und auch ich erhoffe mir natürlich, und das hat sich in den letzten Jahren auch ein Stück weit angedeutet, dass der Fachkräftemangel endlich dazu führt, dass man Vorbehalte gegen Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen aufgibt und ihnen die gleichen Chancen und Möglichkeiten gibt, wie Menschen, die diese Einschränkung nicht haben. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin. Es gab noch eine Frage zum Schluss. Frau Ministerin, würden Sie noch eine Frage des Abgeordneten Nothnagel beantworten? Ja. Herr Nothnagel, Sie dürfen eine Frage stellen.

Vielen Dank und ich wollte es auch zum Schluss machen. Frau Ministerin, Sie haben ja gerade noch einmal an Beispielen genannt, dass man gerade von der Wirtschaft und auch vonseiten der Behörden bereit ist, so investive Maßnahmen, gerade Arbeitsplatzausstattung etc. zu machen. Aber es gibt den zweiten Bereich, das ist die Arbeitsassistenz. Die ist leider immer noch auf 1.100 € gedeckelt. Ich persönlich habe andere Erfahrungen machen dürfen. Ich habe bis 1.900 letztendlich bekommen, aber das war nicht einfach. Was können wir auch vonseiten des Landes tun, das einfach ein Umden

(Ministerin Taubert)

ken stattfindet? Weil ich glaube, dieser Bereich persönliche Assistenz muss einfach neu gedacht werden und es hängt einfach auch mit der UN-Konvention neu denken zusammen. Ich glaube, viele haben einfach damit ein Problem, noch jemanden in der Arbeitswelt den behinderten Menschen beiseite zu stellen. Was können wir da tun?

Ja, das andere betrifft die Ausgleichsabgabe, Sie haben es gerade gesagt, dass es im HuFA wieder eine Rolle spielt. Ich denke auch, dass wir dieses Sparbuch, was wir da irgendwo immer haben - ich sage jetzt einfach nur Rheinland-Pfalz, die haben das nicht, die geben das Geld aus, um Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt für Behinderte zu schaffen. Was werden Sie tun, dass wir dieses Sparbuch ein bisschen abbauen und den Menschen wieder zur Verfügung stellen?

Herr Nothnagel, darüber haben wir immer schon gestritten, es ist keine Sparbüchse. Wir buchen es rein und raus und raus und rein. Das ist das Problem bei der Sichtbarmachung. Aber tatsächlich ist es so, dass wir versuchen, in jedem Jahr nur mit einem, sage ich mal, schwachen Blick nach vorn zu sagen, was können wir ausgeben. Also es ist keine Sparbüchse. Der Finanzminister weiß zwar, dass man es jeden Tag anlegen muss, also alles was über ist, aber er hat den großen Zinsertrag an der Stelle nicht. Für uns ist es wichtig, wir haben ja zwei Sonderprogramme aufgelegt jeweils mit 5 Mio. € in den letzten drei Jahren und haben extra gesagt, wir wollen das Geld ganz gezielt ausgeben, damit auch Betriebe anbeißen - sage ich jetzt mal im bildlichen Sinne - und sagen, okay, wir können uns auch vorstellen, mit Menschen mit Behinderung zu arbeiten.

Die Frage der Assistenz: Ich weiß, es ist schwieriger, es ist eine Geldfrage, das sage ich jetzt so ganz, ganz nüchtern. Das bedeutet schlicht und ergreifend, wir müssen uns in der Gesellschaft - so wie wir uns bei der Pflege eben auch überlegen müssen, was ist uns das wert, ist uns das eine solidarische Finanzierung wert - auch bei der Frage der Assistenz damit auseinandersetzen. Ich kann nur sagen, der Freistaat braucht an der Stelle mehr Geld aus Steuereinnahmen, um solche Maßnahmen der Inklusion bezahlen zu können - das sage ich ganz deutlich, da werden wir nicht umhinkommen. Das geht nicht mit dem Markt zu regeln. Denn da haben Sie recht, der Markt regelt es nicht.

Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin. Als Nächster hat jetzt das Wort Abgeordneter Manfred Grob für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Abgeordneten, „Bessere Jobchancen für Behinderte, Integration durch dauerhafte Förderung“ - so titelte die „Thüringische Landeszeitung“ am 17. August dieses Jahres. Weiterhin erfährt der Leser etwas über ein Landesprogramm, das die LINKEN fordern, um die Position von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt zu stärken.

Nun also beschäftigen wir uns hier im Landtag mit dem entsprechenden Antrag der Fraktion DIE LINKE. Freilich befürworten auch wir von der Unionsfraktion die Verbesserung der Berufschancen für Menschen mit Behinderungen. Genau deswegen hat die Landesregierung in diesem Frühjahr den Thüringer Maßnahmeplan zur UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet.

Bereits bei unserer letzten Sitzung vor der Sommerpause habe ich den Thüringer Maßnahmeplan verteidigt, was ich heute natürlich auch wieder machen möchte. Brauchen wir ein zusätzliches Landesprogramm, das Menschen mit Behinderungen bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt hilft, so wie die Fraktion DIE LINKE fordert? Ich sage Nein. Das heißt natürlich nicht, dass ich gegen eine Förderung bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt bin. Ich bin deshalb dagegen, weil wir mit dem Thüringer Maßnahmeplan längst ein geeignetes Instrumentarium haben.

Ich danke der Ministerin für ihre Rede. Sie hat schon ausgeführt, dass viele Forderungen des Antrags bereits Bestandteil der Regierungsarbeit sind, dass sich viele Punkte im Thüringer Maßnahmeplan wiederfinden und in der Umsetzung begriffen sind. Deswegen verstehe ich nicht, warum Sie jetzt in Ihrem Antrag die Landesregierung zu Maßnahmen auffordern, die sich die Landesregierung doch selbst erst kürzlich gesteckt hat.

Auf den Seiten 47 bis 52 des Thüringer Maßnahmeplans werden insgesamt 18 Ziele und Maßnahmen definiert, Maßnahmen, welche die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich Arbeit und Beschäftigung stärken. Acht Maßnahmen davon laufen in diesem Jahr an, die übrigen begannen 2011 oder sind Teil fortlaufender bewährter Projekte. Der Grund, dass ich Ihren Antrag vordergründig ablehne, liegt also darin, dass die darin gestellten Forderungen zu einem guten Teil bereits Teil der Regierungsarbeit sind. Doch lehne ich auch die eine oder andere Forderung ab. Zum Beispiel findet es nicht meine Zustimmung, die Mindestbeschäftigungspflichtquote - was für ein Wort - von jetzt 5 auf 6 Prozent anzuheben. Ich halte gerade die gegenwärtige Regelung für die kleineren Betriebe mit knapp 20 Beschäftigten für praktikabler. Nicht alles Wünschenswerte ist in kleinen Betrieben vernünftig umsetzbar.

(Abg. Nothnagel)

Herr Grob, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Nothnagel?

Herr Abgeordneter Grob, können Sie mir dann sagen, in dem Haushalt, den wir jetzt diskutieren, wo ich denn das dann wiederfinde, was Sie gerade so über den Thüringer Maßnahmeplan gesagt haben. Nachvollziehbar wäre es für mich, wenn ich das in dem Zahlenwerk wiederfinde. Aber ich finde da nichts. Können Sie mir da weiterhelfen?

Herr Nothnagel, wir sind in der Haushaltsverhandlung. Wir sind aber bei den Einstellungen der Finanzen bei vielen Sachen, die hier schon berücksichtigt worden sind. Das würden wir jetzt, das wird wahrscheinlich auch Ihre Seite machen und wird das anstreben, dass das eine oder andere vielleicht noch geändert wird. Ob es geändert wird, weiß ich jetzt nicht, kann ich auch nicht sagen, aber Sie wissen ja, wie das so mit Haushaltsplänen ist.

Also noch einmal zu meiner Rede. Für den öffentlichen Dienst haben wir eine Eigenverpflichtung, die Pflichtquote auf mindestens 6 Prozent zu erhöhen. Hier sehe ich die Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes als außerordentlich positiv an.

So wünschenswert einige Ihrer Punkte sein mögen, finanzierbar müssen sie am Ende aber auch sein. Ich möchte Ihnen ein einfaches Beispiel nennen. Keine 2 Kilometer von unserem Landtag entfernt gibt es im Erfurter Steigerwald einen 1,4 Kilometer langen behindertenfreundlichen Rundwanderweg. Vielleicht kennt der eine oder andere diesen Weg. Dieser wurde 1995 angelegt, es wurden behindertengerechte Anlagen errichtet, ähnlich wie bei Trimm-dich-Pfad, eine tolle Sache, da werden mir wahrscheinlich auch hier alle zustimmen. Allerdings scheint das Geld oder das Interesse zu fehlen, die Anlage zu erhalten, die Stationen entlang des Rundwanderwegs sind beschädigt und oft nur eingeschränkt verwendbar oder gar nicht mehr zu gebrauchen. Im Ganzen bietet die Anlage inzwischen ein eher trauriges Bild. Ich hätte mich gefreut, wenn ich heute Frau Stange hier gehabt hätte, die ja die absolute alleinige Kämpferin für die Behinderten ist, als ob wir das nicht auch wären. Sie kann dann als Stadträtin ruhig auch einen Schritt dabei machen und diese Sache einmal angehen und vielleicht das eine oder andere dazu schaffen, dass wir so etwas auch dann im Grunde genommen in Ordnung halten, wenn wir so etwas erstellen.

Was ich damit meine, ist, es reicht nicht, sich einmal zu einer Sache zu entschließen und einmal Geld dafür in die Hand zu nehmen. Nein, die Fördermaßnahmen müssen wohlüberlegt und vor allem auch dauerhaft finanzierbar sein. Was nützt es, wenn einmal für ein Projekt Geld fließen muss, wenn man absehen kann, dass eine dauerhafte Finanzierung nicht zu leisten ist, dann geht es jeder guten Idee wie - ich habe das eben genannt - diesem behindertenfreundlichen Rundwanderweg hier nahe dem Steigerwald. Das kann doch von uns keiner wollen. Bei allen Fördermaßnahmen, auch die Nachhaltigkeit hat hier eine stimmende Rolle zu spielen. Deswegen vertraue ich auch dem Thüringer Maßnahmeplan über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ich vertraue darauf, dass unsere Landesregierung mit Bedacht und mit Weitsicht Schritt für Schritt die gesteckten Ziele in Angriff nimmt und umsetzt. Herr Nothnagel, das müssen Sie auch sehen, dass wir das alles in diesem Jahr nicht schaffen, das ist völlig klar. Es gibt weitere Jahre, wo wir das eine oder andere uns annehmen und auch tun werden. Da Vertrauen zwar gut und Kontrolle noch besser ist, werde ich als behindertenpolitischer Sprecher meiner Fraktion darauf achten, dass unsere Landesregierung bei der Umsetzung des Thüringer Maßnahmeplans auf dem richtigen Weg bleibt. Dazu sind wir als Abgeordnete alle aufgefordert. Den am Anfang meiner Rede zitierten Zeitungsartikel aufgreifend: Bessere Jobchancen für Behinderte, Integration durch dauerhafte Förderung, dazu ein eindeutiges Ja von mir, aber nicht so, wie die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag formuliert hat. Ich schließe mich dem Vorschlag von Ministerin Taubert an. Ich denke, dass es ihr Vorschlag mit ist, und plädiere meinerseits und auch für meine Fraktion für die Ablehnung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. Vielen Dank, meine Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank, Herr Grob, für Ihren Beitrag. Als Nächste hat jetzt das Wort Abgeordnete Anja Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin doch erstaunt, Herr Grob, wie Sie einen aus meiner Sicht inhaltlich wirklich guten Antrag, einen umfassenden Antrag zum Thema so marginalisieren wollen. Er ist überhaupt nicht marginal, mitnichten. Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen, dass dieser Antrag mindestens im Ausschuss näher diskutiert werden sollte,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)