Protokoll der Sitzung vom 19.10.2012

Außerdem sei auf die Beschlüsse der ACK vom Januar 2012 verwiesen, bei der u.a. ebenfalls Transparenz und entsprechende Datenbanksysteme die Verbindlichkeit der Antibiotikaleitlinien und ebenso eine Sonderstellung für Reserveantibiotika und ein Antibiotikaminimierungskonzept als notwendig erachtet wurden.

Meine Damen und Herren, kommen wir aber wieder dahin zurück, was ich eingangs angemahnt habe. Wir haben es mit einem weitaus komplexeren Problem als einem arzneimittelrechtlichen zu tun. Ja, das hohe Leistungsniveau unserer Nutztiere spielt

sicherlich eine Rolle bei der nicht immer ausreichenden Stabilität der Gesundheit der Tiere. Es lässt sich aber auch nicht bestreiten, dass die Zusammenführung größerer Tiergruppen gesundheitliche Risiken birgt, insgesamt insbesondere im Hinblick auf Infektionserkrankungen. Daraus ergibt sich aber auch, und das bestätigen die Erfahrungsberichte der Kolleginnen und Kollegen aus unserer Überwachung, dass zumindest in aller Regel echte tiermedizinische Gründe, therapeutische und metaphylaktische, für den Arzneimitteleinsatz bestehen und dass nicht, wie es manchmal spekuliert wird, die Antibiotika als Masthilfemittel eingesetzt werden. Sie wissen auch, dass diese Wirkung durchaus umstritten ist.

Alle diese Überlegungen sollen aber nicht dazu führen, den Antibiotikaeinsatz unkritisch hinzunehmen. Die Alternative zum Antibiotikaeinsatz ist allerdings ganz eindeutig nicht einfach der Verzicht darauf, sondern tatsächlich eine fachlich fundierte Diskussion über die eigentlichen Ursachen inklusive der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Zu der Frage, ob eine Reduzierung des Fleischkonsums mit der Verbesserung der Bedingungen in der Tierhaltung einhergehen würde, sage ich, zumindest muss man den Bezug zueinander herstellen, welche Auswirkungen es hat, wenn wir eine Reduzierung des Fleischkonsums vornehmen. Ich denke, dass wir zwar nicht durch die Reduzierung des Fleischkonsums den Antibiotikaeinsatz stark reduzieren werden, aber wie auch alle Fraktionen zum Ausdruck gebracht haben, geht es einfach darum, dass Menschen ihre Lebensweisen überdenken. Das können sie nur, zumindest ist das meine Erfahrung, wenn man sie auch zum Teil mit der Nase darauf stößt.

Ich denke, es ist gut, an ganz vielen Stellen dafür zu werben, sich gesund und breitbandig zu ernähren. Das tun wir auch. Sie wissen, dass wir die Deutsche Gesellschaft für Ernährung unterstützen, dass wir mit der AGETHUR eng zusammenarbeiten und ganz viele Programme haben, auch wenn ich an die Begleitung der Verbraucherzentrale für die Frage des Schulessens denke. An der Stelle gibt es ganz viele Initiativen und, ich glaube, die braucht es auch. Auch ich bin skeptisch, dass man jetzt mit einer Initiative etwas tun kann, wobei ich persönlich, auch mein Staatssekretär, das kann ich Ihnen sagen, den VeggiDay schon immer mal machen. Es muss nicht so viel Fleisch auf dem Teller sein und es muss auch mal fleischfrei möglich sein, das sage ich jetzt als Genussmensch, da ist der Genuss des Fleisches dann umso größer, wenn Sie mal verzichtet haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insofern spricht auch aus diesem Aspekt heraus etwas dafür, es durchaus auch mal ohne Fleisch zu versuchen. Ich wünsche mir einfach eine weitere

Diskussion zu dem Thema. Nur die Diskussion in der Öffentlichkeit, die wir durchaus auch hitzig führen können, bringt Verbraucherinnen und Verbraucher dazu, mal auf das Thema zu schauen und zu überlegen, was ihnen das Lebensmittel wert ist. Für mich ist es unerträglich, wenn ich bestimmte Sonderangebote gerade zu Milch - Herr Primas und Herr Augsten, Sie haben es angesprochen - bei mir in der Einkaufseinrichtung sehe, die ganz einfach dazu animieren, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich durchaus ein Produkt mit einem anderen Preis leisten können - ich gehe nicht auf die ein, die es sich nicht leisten können -, sagen, ja, es ist billig, das nehme ich mit. Wenn wir dazu kommen könnten - das will ich aus verbraucherschutzrechtlicher Sicht sagen -, dass wir das alles auf der Packung ausweisen können, dann würde das Umdenken erst anfangen, denn dann würde der Verbraucher nach und nach lesen können, was er zu sich nimmt, was er heute in vielen Bereichen noch nicht so kann. Erst dann, glaube ich, wird wirklich ein Umdenken auch in der Bevölkerung zustandekommen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Frau Ministerin Taubert. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über die einzelnen Anträge.

Wir beginnen mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/4034. Wie Sie sicher alle zur Kenntnis genommen haben, stimmen wir da nur über die Nummer II ab. Wir stimmen direkt über diese Nummer II ab und deshalb stelle ich die Frage: Wer möchte der Nummer II im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/4034 zustimmen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Gegenstimmen von den Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD. Ausschussüberweisung habe ich nicht vernommen, deshalb stimmen wir direkt über den Alternativantrag der beiden Fraktionen in der Drucksache 5/ 5080 ab. Wer ist für diesen Alternativantrag, den bitte ich um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von FDP, CDU und SPD und teilweise von der Fraktion DIE LINKE. Wer ist gegen diesen Antrag? Die Gegenstimmen kommen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Alternativantrag von CDU und SPD angenommen.

(Ministerin Taubert)

Wir kommen zum Abschluss zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5127. Auch da gibt es keinen Antrag auf Ausschussüberweisung, deshalb stimmen wir direkt ab. Wer dem von mir genannten Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, von der SPD-Fraktion, von der CDUFraktion und von der FDP-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13

Beteiligung an der Landesbank Hessen-Thüringen aufgeben Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4358 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/4945

Zu Beginn hat Abgeordneter Kowalleck aus dem Haushalts- und Finanzausschuss das Wort zur Berichterstattung.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 1. Juni 2012 ist der Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den vorliegenden Antrag in seiner 48. Sitzung am 14. Juni 2012, in seiner 49. Sitzung am 12. Juli 2012 und in seiner 50. Sitzung am 13. September 2012 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Antrag wurde vom Haushaltsund Finanzausschuss abgelehnt. Nachfolgend die wesentlichen Ansichten der Auskunftspersonen entsprechend unserer Geschäftsordnung.

Für Prof. Alexander Kemnitz von der Technischen Universität Dresden ist die Aufgabe der Landesbeteiligung durchaus erwägenswert. Ein signifikanter Einfluss der Helaba-Beteiligung auf die Wirtschaftsförderung und Kapitalversorgung der Thüringer Wirtschaft bestünde nicht. Allerdings sollte überprüft werden, inwieweit eine unverzügliche Aufgabe der Beteiligung in einem erlösträchtigen Marktumfeld stattfände, und ob aus Sicht des Freistaats eine Verschiebung fiskalisch lohnenswerter wäre. Für die Beurteilung des ökonomischen und sozialen Engagements der Landesbank Hessen-Thüringen wurden in der vorliegenden Stellungnahme der Helaba die Aktivitäten in Thüringen wie nachfolgend

dargestellt: Verbundbank und Partner der Sparkassen, Geschäftsbank und Partner der Wirtschaft, Kommunalbank und Partner der öffentlichen Hand, Kapitalgeber für Thüringer Förderunternehmen, Arbeitgeber, Sponsor von Kultur und Sport, Verfasser von Studien zur wirtschaftlichen Entwicklung in Thüringen. Die Helaba bewertet die Beteiligung des Freistaats Thüringen am Stammkapital uneingeschränkt positiv. Eine tatsächliche Aufgabe der Landesbeteiligung an der Helaba wäre ein negatives Signal für die Stabilität der Trägerstruktur und des Geschäftsmodells der Bank und der Sparkassenfinanzgruppe Hessen-Thüringen insgesamt.

Der Bund der Steuerzahler Thüringen e.V. hält aus ordnungspolitischer Sicht eine Beteiligung des Freistaats Thüringen an der Landesbank auch mit Blick auf die Thüringer Landeshaushaltsordnung § 65 Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen grundsätzlich für nicht geboten. Für eine Aufgabe der Beteiligung müsse ein solcher Zeitpunkt gewählt werden, der den Gesamtinteressen nicht schadet. Zudem solle der Erlös vollständig zur Tilgung der Staatsschulden von Thüringen eingesetzt werden und nicht in den Aufbau einer Landesstrukturbank.

Der Verband der Wirtschaft e.V. sieht das ökonomische Engagement der Landesbank Hessen-Thüringen für die Wirtschaft im Freistaat als unverzichtbar an. Für den Thüringischen Landkreistag gibt es keine Gründe, weshalb der Freistaat Thüringen seine Beteiligung am Stammkapital der Helaba aufgeben soll. Das ökonomische und soziale Engagement der Landesbank Hessen-Thüringen im Freistaat Thüringen werde von den Landkreisen außerordentlich hoch bewertet. Der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW) ist grundsätzlich für den Fortbestand der Beteiligung des Landes an der Helaba. Aus Sicht des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen ist die Beteiligung des Freistaats Thüringen am Stammkapital der Helaba sowohl für die Bank als auch für den Freistaat positiv zu bewerten. Mit Blick auf die mit einem Ausstieg verbundenen Nachteile für den Freistaat Thüringen sowie dessen Wirtschaft und die beteiligten Banken, aber auch unter Berücksichtigung des Engagements der Helaba seit 1989 in Thüringen empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern, an der Beteiligung des Freistaats Thüringen an der Helaba festzuhalten. Aus kommunaler Sicht des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen sollte die staatliche Beteiligung an der Landesbank Hessen-Thüringen beibehalten werden, um auch künftig eine gewisse Einflussnahme bei der Kreditversorgung der Kommunen gewährleisten zu können. Für die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH könnte ein Rückzug des Freistaats aus der Helaba dazu führen, dass die Möglichkeiten der Sparkassenorganisation

(Vizepräsident Gentzel)

in Thüringen bei der Bereitstellung von Kreditmitteln für die Thüringer Wirtschaft in Zusammenarbeit mit der Bürgschaftsbank Thüringen und der Beteiligungsgesellschaft Thüringen eingeschränkt werden. Aus Sicht der Thüringer Aufbaubank wird sich bei einer Veräußerung der Landesbeteiligung die Ausrichtung der Helaba aufgrund des Verbundbankmodells zwischen Helaba und den von ihr betreuten Sparkassen nicht deutlich ändern. Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern stellt dar, dass die Aufgabe der Beteiligung Thüringens vermutlich keine direkten und unmittelbaren Auswirkungen hätte. Entscheidend sei jedoch, welche Konsequenzen die Aufgabe der Beteiligung für die Sparkassen haben würde. Für Prof. Andreas Freytag von der Friedrich-SchillerUniversität Jena ist generell die Funktion der Landesbanken im deutschen Bankensystem kritisch zu beurteilen. Für die Wirtschaftsförderung brauche der Staat keine eigene Bank, insofern wird die Forderung in Drucksache 5/4358 für nachvollziehbar gehalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Kalich von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Herr Kowalleck hat hier sehr ausführlich beschrieben, wie die Anhörung bei uns im Ausschuss gelaufen ist. Die übergroße Mehrheit der anwesenden Anzuhörenden hat eine Privatisierung oder Veräußerung der Anteile an der Helaba abgelehnt. Für meine Fraktion kann ich eindeutig sagen, wir sind grundsätzlich gegen die Privatisierung von Banken, obwohl aus dem Antrag nicht hervorgeht, an wen überhaupt der Landesanteil verkauft werden sollte. Die bekannten Gründe, wie zum Beispiel die Rendite, die in der Anhörung aufgeführt wurde, sind für uns kein Verkaufsgrund. Für uns ist die Einflussnahme auf die Vergabe von Krediten zur Gestaltung unseres Landes wesentlich. Sollte dort etwas im Argen liegen, verkauft man nicht, sondern man verbessert es. Dies unterscheidet uns grundsätzlich von dem liberalen Gedankengut aus diesem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass der Wert der Banken nur an der Rendite festgemacht wird und nicht an der Möglichkeit, zu gestalten. Wir lehnen den Antrag in der Drucksache 5/ 4358 ab. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter Kalich. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Barth von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Herr Kalich, da muss ich noch mal kurz rekurrieren. Das ist eine ganz besonders innovative Idee, dass wir so einen Antrag nicht nur stellen, wir wollen verkaufen, sondern wir schreiben auch gleich noch rein, an wen, dass der dann sagen kann, okay, also geschenkt nehme ich die Anteile.

(Beifall FDP)

Diese Idee ist ganz besonders innovativ, finde ich, und clever.

Ich will auch versuchen, mich kurzzufassen. Ich habe in der ersten Runde hier ja schon die grundsätzliche Position meiner Fraktion dargelegt. Wir haben verschiedene Beispiele, viele Beispiele bedauerlicherweise in den letzten Monaten und Jahren gehabt, die gezeigt haben, dass der Staat nicht der bessere Banker ist. Die WestLB, HSH Nordbank, Bankgesellschaft Berlin, man kann ja diese Auflistung eine ganze Weile fortführen,

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Com- merzbank.)

was bei den Banken überall derselbe Punkt ist, dass Politiker in den Aufsichtsräten gesessen haben und die zum Teil durchaus unseriösen Geschäfte mitgetragen, vielleicht aus Unwissenheit manchmal, manchmal sogar wissentlich mit gedeckt haben. Das zeigt, dass der Staat aus unserer Sicht sich nicht als Bankmanager betätigen sollte, sondern als Bankregulierer, denn auch der Finanzmarkt braucht natürlich Regeln und um die soll sich der Staat aus unserer Sicht kümmern.

(Beifall FDP)

Dass es hier in der Vergangenheit durchaus Fehler gegeben hat, das Beispiel ist auch nicht neu, aber trotzdem ist es, glaube ich, wichtig, immer wieder einmal daran zu erinnern, dass die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2004 das sogenannte Investmentmodernisierungsgesetz erlassen hat, in dem unter anderem Hedgefonds zugelassen wurden, ohne diesen Bereich und insbesondere diese Fonds ausreichend und vernünftig zu regeln. Das Ergebnis können wir alle derzeit bewundern.

(Beifall FDP)

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn die Helaba - zum Glück, muss man aus Sicht Thüringens ja sagen - eine der wenigen Landesbanken ist, die gut funktioniert haben, die in den letzten Jahren auch eine vernünftige Geschäftspolitik verfolgt haben, ist aus diesen grundsätzlichen Erwägungen heraus natürlich schon festzustellen, dass eigentlich der Freistaat keine Landesbank braucht. Ordnungspolitisch - das haben auch verschiedene Stellungnahmen gezeigt, der Kollege Kowalleck hat das vorgetragen - ist dieses über

(Abg. Kowalleck)

haupt nicht zu erklären und schon gleich gar nicht notwendig.

(Beifall FDP)

Prof. Freytag von der Uni Jena will ich hier gern noch einmal zitieren, der sagte in seiner Stellungnahme: „Generell ist die Funktion der Landesbanken im deutschen Bankensystem kritisch zu beurteilen. Landesbanken haben sich überdies in der Bankenkrise als besonders anfällig für riskante Engagements und hohe Verluste erwiesen.“ Wenn man nun am Punkt null wäre, dann könnte man diese reine Lehre umsetzen und sagen, nein, wir wollen keine Beteiligung an einer Landesbank. Wir sind aber nicht am Punkt null, wir sind nicht im Stadium der Unschuld und es steht eben diese Frage nicht, beteiligen wir uns an einer Landesbank oder errichten wir gar eine eigene oder tun wir das nicht, sondern wir stehen vor der Frage, verkaufen wir unsere Anteile oder sollten wir das eben nicht tun. Die größte Schwäche aus meiner Sicht in dem vorliegenden Antrag ist auch genau dann an dem Punkt, dass wird uns eben nicht nur mit dieser grundsätzlichen Frage beschäftigen, sondern dass wir gleich noch sagen - das geht nicht ganz so weit wie bei Herrn Kalich, der vorgeschlagen hatte, dass wir gleich noch reinschreiben, an wen wir es verkaufen

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das habe ich nicht gesagt; ich habe nur gesagt …)

oder diesen Punkt noch gebracht hat -, wir wollen so schnell wie möglich verkaufen. Das ist einer der zentralen Fehler, weil das heißt im Prinzip jetzt gleich und ohne Rücksicht auf Verluste. Das kann aus unserer Sicht nicht richtig sein. Damit ist eine zentrale Verkaufsbedingung formuliert, die in verschiedenen Stellungnahmen auch eine Rolle gespielt hat, sondern es macht natürlich nur Sinn, die Anteile zu verkaufen, wenn man auf den Zeitpunkt wartet, wenn man den Zeitpunkt abpasst, an dem man auch entsprechend hohe Gewinne, einen hohen Erlös aus dem Verkauf erzielen kann, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Es gibt eine ganze Reihe Stellungnahmen, die darauf hinweisen.

Ein zweiter wichtiger Punkt, meine Damen und Herren, ist natürlich auch, dass der Verkauf negative Nebeneffekte auf die …

Herr Präsident, kann ich aufgrund meines Hustenreizes in fünf Minuten weitermachen?