Protokoll der Sitzung vom 13.12.2012

schwerwiegenden Krankheitsverläufe bei den Kindern vorfinden können und alle Kinder sind wieder gesund. Das Norovirus ist Ihnen mittlerweile allen bekannt - ich hoffe, nicht allen persönlich. In dem Fall waren es tiefgekühlte Erdbeeren, importiert aus China. In den Einrichtungen, in denen das Produkt nicht erhitzt wurde, so dass das Virus abgetötet wurde, kam es zu diesen Erkrankungen. Bei der Ausbruchsaufklärung arbeiteten die zuständigen Gesundheitsbehörden, Lebensmittelbehörden sowohl auf Bundes-, Landes- und auch lokaler Ebene zusammen. Ich kann noch mal sagen, das klappt ganz hervorragend, die Meldungen gehen sofort über den Ticker, das heißt, es sind sofort alle informiert inklusive auch der zuständigen Institute auf Bundesebene, so dass man schon sehr schnell, auch wenn es einige Tage dauert, aber sehr schnell dann am Ende zu dem Ergebnis kam und zum Verursacher dieser Erkrankungshäufung. Die Strukturen haben richtig gut gewirkt. Ich will auch noch mal erwähnen, diese schnelle Arbeit ist dadurch möglich geworden, dass wir Strukturen und Vorgehensweisen in einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern in Krisenfällen im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit abgeschlossen haben. Die erste Erprobung hat also diese Vereinbarung gut über- und bestanden. Sie resultiert aus den letzten Vorkommnissen zu EHEC - auch da wissen Sie, wie lange man nach der Verursacherquelle suchen musste.

Anlässlich der 8. Verbraucherschutzministerkonferenz im September 2012 in Hamburg wurde erneut bekräftigt, dass in Krisensituationen größeren Ausmaßes ein länderübergreifendes Krisenmanagement unverzichtbar ist. Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern in Krisenfällen im Bereich der Lebensmittelund Futtermittelsicherheit wurden dort einstimmig gebilligt. Ich habe die Vereinbarung dann auch am 5. November dieses Jahres unterzeichnen dürfen. So weit zu den erfragten Konsequenzen, die aus dem Erkrankungsgeschehen zu ziehen waren.

Der Antrag hat auch noch eine andere Hauptrichtung. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte einen Bericht zur Qualität der Essenversorgung in den Bildungseinrichtungen. Bekanntlich beziehen sich die Kontrollen der Lebensmittelüberwachungsbehörden auf die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und nicht auf den Geschmack bzw. die Zusammensetzung des Essens. Um diese Qualitätsfragen aber geht es auch der Thüringer Landesregierung. Für uns hängt die Qualität dieser Einrichtung auch wesentlich davon ab, wie Kinder dort versorgt werden. Die Versorgung und Betreuung hat unmittelbar mit ihrem Wohlbefinden zu tun. Verantwortlich dafür sind Schulträger und Träger der Kindereinrichtungen auch für die regelmäßige Bereitstellung des Mittagessens.

(Abg. Dr. Augsten)

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt an, ob wir als Landesregierung die Notwendigkeit sehen, das Angebot an regionalen und gesunden Lebensmitteln für die Schul- und Kindertagesstättenverpflegung zu verbessern, wenn ja, in welcher Weise. Zunächst, denke ich, ist es weder sachgerecht noch belegbar, dass eine unmittelbare Kausalität zwischen regionalen und gesunden Lebensmitteln herzustellen ist. Es gibt keine ungesunden Lebensmittel, sondern es gibt ungesunde Ernährung bzw. Lebensweise. Die Landesregierung sieht die Notwendigkeit, die Qualität der Schul- und Kindertagesstättenversorgung zu verbessern. Hierfür bedarf es neben der Hilfestellung vor Ort, auf die ich auch noch eingehen möchte, auch einer fachlichen Zusammenarbeit aller am Qualitätsprozess Beteiligten. So befasst sich in regelmäßigen Abständen der Arbeitskreis Ernährungsaufklärung/-erziehung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, Sektion Thüringen, sehr spezifisch mit Angeboten und Qualitätsstandards zur Gemeinschaftsverpflegung. Es werden Verfahren, Programme und Erfahrungen von Anbietern und Nutzern geprüft und Informationen gebündelt. Evaluierte Programme, Konzepte und Projekte der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung der Friedrich-Schiller-Universität Jena und anderen werden in Kindereinrichtungen vorgestellt und die entsprechenden Kontakte zur Etablierung vermittelt. Des Weiteren werden im Arbeitskreis fortlaufend Angebote wie das EU-Schulmilchprogramm oder das EU-Schulobstprogramm begleitet bzw. analysiert. So können Erfahrungen in die aktuellen Entscheidungen für eine höhere Akzeptanz und gesundheitliche Wirksamkeit einfließen. Diesem Arbeitskreis gehören unter anderem auch die Vernetzungsstelle Schulverpflegung der Verbraucherzentrale und Vertreter des Thüringer Sozialministeriums an.

Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht wäre es natürlich wünschenswert, wenn der Schul- oder Kindertagesstättenträger mit der Essenversorgung ein regionales Unternehmen beauftragt und die dort verarbeiteten Produkte in Thüringen erzeugt werden, kurz, die gesamte Wertschöpfung in Thüringen erfolgen würde. Dies könnte nicht nur positive Auswirkungen auf unsere Kinder und Jugendlichen haben, sondern stärkt mit Sicherheit auch die Thüringer Wirtschaft/Landwirtschaft. Es lassen sich dadurch Frische und kürzere Warmhaltezeiten besser erreichen und regionale Arbeitsplätze sichern, um nur einmal einige Aspekte aufzuzählen. Als ein positives Beispiel für ein regionales Unternehmen sei hier die Firma Buffet:ok genannt, das ist ein Bio-Caterer aus dem Saale-Holzland-Kreis, der etwa 200 Essenportionen pro Tag an drei Kindereinrichtungen und eine Schule liefert.

Unabhängig vom genannten Beispiel bedeutet aber Regionalität nicht automatisch gutes Essen und

Einhaltung von Qualitätskriterien. Größere überregionale Anbieter verfügen meist über ein etabliertes Qualitätsmanagement, das dazu beiträgt, eine Verpflegung entsprechend den Standards bereitzustellen. Auch ist es im Interesse einer abwechslungsreichen und vollwertigen Versorgung unerlässlich, unter anderem auch auf tiefgefrorenes Obst und Gemüse zurückzugreifen oder beispielsweise Mahlzeiten durch Früchte anderer Regionen zu ergänzen. Insofern kann ich auch Ihre in der Begründung Ihres Antrags vorgebrachte Kritik an der Verwendung tiefgefrorener Erdbeeren an sich nichts finden, die kann ich nicht teilen. Wenn Sie meinen, dass man im Winter, also das wäre mir jetzt schwieriger, wenn man im Winter frische Erdbeeren isst, die auch nicht schmecken, davon abgesehen, dann würde ich die Kritik teilen können, aber so kann man sagen, das, was im Sommer geerntet wird, ist tiefgefroren. Das muss nicht per se schlecht sein.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Es muss nicht aus China sein, da bin ich völlig Ihrer Meinung, da können Sie die Ministerin zitieren, kaufe keine Erdbeeren aus anderen Bundesländern, nur meine eigenen.

Meine Damen und Herren, es ist eine weitere Frage gestellt worden, nämlich Beispiele für schul- und kindertagesstätteneigene Küchen, ob die bekannt sind und wie diese Beispiele bewertet werden. Wir haben natürlich überwiegend Fremdversorgung in Schulen, aber wir haben auch einzelne Caterer aus Thüringen und auch Bildungseinrichtungen mit eigenen Küchen, beispielhaft seien hier die Schulküche in Golmsdorf im Saale-Holzland-Kreis

(Beifall CDU)

mit nur etwa 100 Essenportionen und die Waldorfschule in Eisenach genannt. Wir bewerten diese Form der Versorgung ebenfalls positiv, denn die direkten Möglichkeiten der Einflussnahme der Essenteilnehmer auf das Schulessen sind bei einer solchen Lösung viel größer. Allerdings darf es kein beengtes Provisorium sein, sondern die räumlichen und personellen, aber auch die hygienischen und organisatorischen Bedingungen müssen stimmen und die Qualitätskriterien müssen eingehalten werden. Das stellt an die Verantwortlichen und Betreiber eine außerordentlich hohe Anforderung dar.

Meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das TMBWK hat das Thema Ernährung bereits in verschiedenen Bereichen verankert. So sind die Schulen entsprechend § 47 des Thüringer Schulgesetzes verpflichtet, ein Konzept zur Gesunderhaltung und gesunden Lebensweise zu erstellen. In den Lehrplänen ist das Thema gesunde Ernährung explizit in den Fächern Heimatund Sachkunde sowie in Biologie ausgewiesen. Auch im Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10

(Ministerin Taubert)

Jahre werden im Bildungsbereich motorische und gesundheitliche Bildung, die Fragen der gesunden Ernährung aufgegriffen. Neben dieser systematischen Verankerung des Themas Ernährung unterstützt das TMBWK auch Angebote von außerschulischen Partnern, die in der Regel kurzzeitige Angebote zu schulischen Projekten unterbreiten. Es obliegt der Eigenverantwortung der Schule, diese Angebote pädagogisch wertvoll auszuwählen.

Die Frage zu bestehenden Initiativen für eine Verbesserung der Verpflegung von Schülerinnen und Schülern wird vom TMBWK wie folgt beurteilt: Das Projekt Bio-Brotbox wird von privaten Anbietern in Kooperation mit schulischen Partnern in verschiedenen Bundesländern durchgeführt, so auch im Herbst 2012 in Thüringen. Dabei waren u.a. Naturkost Erfurt, das Schulamt Mittelthüringen und die Stadt Erfurt Partner. Das TMBWK ist an derartigen lokalen Angeboten zwar interessiert, aber nicht involviert. Die weiteren genannten Projekte sind Einzelmaßnahmen bzw. Angebote von unterschiedlichen Trägern, die in anderen Bundesländern durchgeführt werden. So ist z.B. das Kompetenzzentrum Ernährung ein Angebot des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. „Frucht macht Schule“ ist ein ergänzendes Angebot in Nordrhein-Westfalen zum dort laufenden Schulobstprogramm. „Zukunft muss schmecken“ und „kreative Schulverpflegung“ sind Angebote der Vernetzungsstellen Schulverpflegung in Bayern. Die Beurteilung dieser außerhalb Thüringens liegenden und durchgeführten Projekte ist dem TMBWK daher nicht möglich.

„Küchen für Deutschlands Schulen“ ist ein bundesweiter Wettbewerb von IN FORM. Das ist Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung, an dem sich alle Schulen in Deutschland beteiligen können. In Thüringen hat sich im Jahr 2011 die Wippertus-Schule in Kölleda mit Erfolg an diesem Wettbewerb beteiligt. Sie verfügt seit dem über eine gut ausgestattete Übungsküche.

Sehr geehrte Damen und Herren, aus Anlass des von Ihnen genannten Erkrankungsgeschehens hat es in den Medien eine berechtigterweise heftige Diskussion um die Qualität und die Kosten der Essenversorgung gegeben. Sie beinhaltet im Wesentlichen zwei Aspekte bzw. Fragen:

1. Hängt die Auswahl des Anbieters durch den Träger auch vom Preis ab, den Eltern bereit oder in der Lage sind zu zahlen?

2. Welchen Einfluss haben Eltern und die Schulkonferenz auf die Qualität der Essenversorgung?

Zur ersten Frage ist anzumerken, dass die Träger der Einrichtungen verantwortlich und realistisch abwägen müssen. Die Prüfung der Qualität von Verpflegungsangeboten nimmt ihnen niemand ab. Das Preis-Leistungs-Verhältnis muss überprüfbaren Kri

terien entsprechen. Das gilt auch dann, wenn die Anbieter unter Wirtschaftlichkeitsaspekten entscheiden, die zu bewerten nicht immer leicht ist. Auf diese Abwägungs- und Qualitätsprüfung haben nicht nur Kinder und Jugendliche ein Recht, sondern auch ihre Eltern, die dieses Essen bezahlen.

Die Frage zur Inanspruchnahme von Zuschüssen für Schul- und Kindertagesstättenessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantworten wir wie folgt: Einkommensschwache Familien können durch das Bildungs- und Teilhabepaket bis zum einem Selbstbehalt von 1 € eine finanzielle Unterstützung für das Schulessen erhalten. Teilweise stützen auch kommunale Gebietskörperschaften den Preis für das Essenangebot entsprechend ihren Möglichkeiten. Eine amtliche Statistik zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe liegt derzeit noch nicht vor. Auswertungen auf Fachebene lassen aber erkennen, dass in Thüringen die Teilnahme am Schul- und Kindertagesstättenessen zu den Leistungen aus dem Bereich Bildung und Teilhabe zählt, die mit am häufigsten in Anspruch genommen wird.

Lassen Sie mich, weil ich das von Anfang an mit begleitet habe, auch informativ dazu noch einmal ganz herzlichen Dank sowohl an die Schulträger, Kindertagesstättenträger, auch an die Einrichtungen selbst sagen. Ich weiß, dass mit ganz viel Aufwand die Eltern auch dazu bewogen wurden, diese Anträge zu stellen. Wir haben auch bei einer Reihe von Jobcentern da große Offenheit gefunden, wie man das abrechnen kann, denn das ist das größte Problem, dass die Eltern den Antrag stellen und dann am Ende da hinkommen. Wir hoffen natürlich auch, wenn wir jetzt in der Evaluation weiterkommen, wir haben auch einen Antrag aus der Arbeits- und Sozialministerkonferenz gestellt quasi an die Bundesministerin, dass wir wirklich zu organisatorischen Vereinfachungen kommen. Ich kenne das aus anderen Bundesländern, das sind zwar Stadtstaaten, aber so etwas könnte man auch bei uns machen, dass Listen geführt werden können, dass man also nicht die Einzelanträge schaffen muss und dann einzelne Kinder, weil ihre Eltern dazu nicht in der Lage oder willens sind, dann vom Mittagessen ausgeschlossen werden.

Meine Damen und Herren, obwohl das Land - wie gerade ausgeführt - für die Preisgestaltung der Schulverpflegung nicht zuständig ist, versucht natürlich auch die Thüringer Landesregierung, flankierende Maßnahmen anzubieten, die die Preisbildung positiv beeinflussen. Im Rahmen der Bundesratsinitiative aus dem Jahr 2010 haben wir für eine strukturelle Neuordnung und Überprüfung der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuerrecht einen Antrag gestellt, weil sie insbesondere bei der Besteuerung der Verpflegung in Schulen, Kindertagesstätten und vergleichbaren sozialen Einrichtungen Handlungsbedarf sieht. Eine Mehrheit hat im Bun

(Ministerin Taubert)

desrat letztlich aber der Antrag von NordrheinWestfalen gefunden, der sich für eine allgemeine Überprüfung des Katalogs der Ermäßigungstatbestände aussprach, ohne die Besonderheit des sogenannten Schulessens zu benennen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, hierzu notwendige Schritte einzuleiten.

Meine Damen und Herren, ich möchte kurz die Auffassung der Thüringer Landesregierung in der Diskussion um die Senkung der Mehrwertsteuer für Schul- und Kita-Essen darstellen. Wir haben uns mit persönlichem Schreiben an den Bund gewandt, und zwar hat am 9. September die damalige Finanzministerin Frau Walsmann an Herrn Schäuble geschrieben, an den Bundesfinanzminister, um sich dafür einzusetzen, dass die Kommission die notwendigen Arbeiten zur Reform der Mehrwertsteuer im Bereich der Steuersätze zügig aufnimmt. Wir müssen zwei Jahre später konstatieren, die Arbeit ist bis zum heutigen Tag nicht aufgenommen. Den Äußerungen des Bundesfinanzministers ist zu entnehmen, dass dies auch in absehbarer Zeit nicht vorgesehen ist. Es scheint daher nahezu ausgeschlossen, dass die Thematik noch in dieser Legislaturperiode behandelt wird. Zur Vollständigkeit sei darauf hingewiesen, dass bereits nach derzeit geltendem Recht die Schul- und Kindertagesstättenverpflegung nicht generell dem allgemeinen Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 Prozent unterliegt; sie kann unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei sein oder einem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent unterliegen. So kann sie zum Beispiel umsatzsteuerfrei sein, wenn die Schul- und Kindertagesstättenversorgung durch eine gemeinnützige Einrichtung, z.B. einen Wohlfahrtsverband bzw. einer angeschlossenen Einrichtung eines Wohlfahrtverbandes, erfolgt.

Was die Einflussnahme und die Verantwortung der Eltern und Pädagogen betrifft, sei hier auch auf § 38 Abs. 5 des Thüringer Schulgesetzes verwiesen. Danach entscheidet die Schulkonferenz über die Pausenverpflegung unter Berücksichtigung der Grundsätze einer gesunden Ernährung. Auch hier kommt es auf die verantwortungsbewusste und abgewogene Wahrnehmung dieser Rechte an. Ich kann auch aus meiner Arbeit im Saale-Orla-Kreis berichten. Das war natürlich zunächst mal ungewohnt, aber dennoch hat es einen guten Weg gefunden, als der damalige Landrat, Herr Roßner, gesagt hat, ihr könnt selber entscheiden, ich gebe es nicht vor als Landkreis, sondern ihr könnt selber entscheiden und damit sind ganz viel gute, auch kleine Projekte entstanden, vor allen Dingen auch an kleineren Schulen, die sich für eine Essenversorgung vor Ort entschieden haben, sogar zum Teil, wenn das möglich war, auch in unmittelbarer Nähe gekocht haben. Ich denke, dieses Bewusstsein muss auch bei Eltern mit vorhanden sein, aber auch bei den Mitgliedern des Kreistages und der

Stadträte, dass man auch die Eltern da wirklich aktiv mit in die Meinungsfindung hinein nimmt und am Ende dann auch gute Lösungen finden kann.

Ein weiterer Punkt ist das Thema Ernährung, inwieweit auch dies einfließt in die Bildung. Das TMBWK hat das Thema Ernährung bereits in verschiedenen Bereichen verankert. Ich habe schon auf § 47 Thüringer Schulgesetz verwiesen und auch auf den Bildungsplan. Auch da steht neben der motorischen die gesundheitliche Bildung drin. Neben dieser systematischen Verankerung unterstützt das TMBWK auch Angebote von außerschulischen Partnern und es obliegt der Eigenverantwortung der Schule, diese Angebote pädagogisch verantwortungsvoll auszuwählen. Hilfreich hierbei ist, dass wir auch Standards haben, nämlich Standards von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die Qualität der Schulverpflegung, an denen können sich alle orientieren. Angesichts der Bemühungen um regionale Kreisläufe ist es notwendig, die DGE-Schulverpflegungsstandards hinsichtlich der Regionalität von Lebensmitteln nachzubessern. Die unter der Überschrift „Herkunft von Lebensmitteln“ formulierte Aussage in der Broschüre „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ bezeichnet die Ausrichtung der Speisenplanung am saisonalen Angebot lediglich als wünschenswert; hier sollte unbedingt eine Nachbesserung erfolgen, indem das Angebot regionaler Produkte als ein weiteres Kriterium der Schulküchenzertifizierung aufgenommen und maßgeblich im Audit für die Zertifizierung berücksichtigt wird. Ich denke, das tut am Ende auch den Kindern gut. Nicht nur, weil sie merken, was in der Saison auch gut schmeckt, weil, wir hatten das Thema Erdbeeren, schon im Sommer schmecken nicht alle Erdbeeren gut, wenn sie in der Schale liegen im Supermarkt, geschweige denn, wenn man in einer Jahreszeit ein Produkt hat, was sonst dort nicht vorkommt, es sei denn, es ist eingefroren und man kann es anderweitig nutzen. Aber auch das, glaube ich, ist eine Bildung, die neben dieser Qualität und auch, sage ich mal, Sensibilisierung der Kinder für ein qualitätsvolles Schulessen eben auch möglich ist.

Meine Damen und Herren, es ist nicht so, dass wir die Schulen und Schulträger mit den Qualitätsstandards allein lassen. Im Rahmen von mehreren Fördermaßnahmen bietet auch mein Haus den an diesem Prozess Beteiligten fachlichen Rat zum Thema „Gesunde Schul- und Kindertagesstättenverpflegung“ an. So führt die von unserem Haus geförderte Sektion Thüringen der DGE Beratungsgespräche mit interessierten Schulleitern durch. Üblicherweise geschieht dies, wenn Projekttage in Schulen aktuell sind; zu nennen sind hier die kindgerechten Projekte „Pause is(s)t köstlich“ und „Der junge Gourmet“. Unterstützt wird die DGE hierbei oft durch Studenten der Universität in Jena, die im Rahmen von fachlichen Übungen Kinder und Jugendliche auch

(Ministerin Taubert)

praktisch bei der Zubereitung eines gesunden Schulfrühstücks anleiten. Wir haben das selbst einmal vor zwei Jahren zum Verbraucherschutztag probiert in einer Schule. Das war ganz interessant gewesen und hat allen auch, wie ich das gemerkt habe, großen Spaß gemacht. Das Thüringer AgrarMarketing des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz bringt sich bereits seit vielen Jahren aktiv in diese Aufklärungsarbeit in Schulen und Kindertagesstätten ein. Zwischen der DGE-Sektion Thüringen und dem TMLFUN existiert eine langjährige Partnerschaft, in der die Einsätze der DGE in den Schulen vertraglich festgeschrieben und mit konkreten Inhalten untersetzt sind.

In den von der DGE-Sektion Thüringen durchgeführten Veranstaltungen in Schulen und Kindertagesstätten wird ausdrücklich auf die Nutzung regionaler Erzeugnisse bei der Herstellung von Speisen geachtet. Den Kindern und Jugendlichen wird die Bedeutung des Thüringer Qualitätszeichens „Geprüfte Qualität aus Thüringen“ erläutert und die Auswirkungen der Nutzung regionaler und saisonaler Produkte auf Ökonomie, Ökologie und Nachhaltigkeit werden behandelt. Das Landwirtschaftsressort ist darum bemüht, den Unterrichtsstoff der DGE zu gesunder Ernährung mit dem Wissen zu regionalen Produkten zu verknüpfen. Dazu wurden und werden in gemeinsamer Arbeit mit der DGE altersgerechte Arbeitsmaterialien hergestellt, die ganz speziell Wissen zu regionalen Produkten vermitteln und außerdem das Thüringer Qualitätszeichen der Land- und Ernährungswirtschaft „Geprüfte Qualität aus Thüringen“ abbilden. So wurden zum Beispiel sieben Unterrichtsmappen speziell zum Ernährungskreis aufgelegt, in denen die Themen Obst, Korn, Gemüse, Milch, Fleisch, Fett und Wasser als Teile des Ernährungskreises in Bezug zur Region Thüringen dargestellt werden. Wer schon einmal aufmerksam gewesen … Wie bitte?

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Korn noch nicht.)

Korn noch nicht - steht aber hier. Wahrscheinlich ist das Ministerium im Vorlauf. Ich meine natürlich das Weizenkorn oder das Gerstenkorn, aber auch nicht das Gerstenkorn, oder Haferkörner. „Getreide“ müsste da stehen, Herr Primas. Ich korrigiere mich wie folgt, ich habe in der Schule aufgepasst, „Getreide“ müsste es heißen. Ich werde es dem Kollegen Reinholz sagen.

In Kindertagesstätten und Schulen werden kostenlos Bildungs- und Unterrichtsmaterialien eingesetzt, die von der DGE-Sektion Thüringen entwickelt wurden und den Themenkreis „Gesundheitsförderung und Lebensmittel aus der Heimat“ interaktiv behandeln. Geplant sind für die Zukunft Kooperationsveranstaltungen mit der DGE Bonn zum Thema „DGEzertifizierte Verpflegung“ für interessierte Essenan

bieter im Freistaat. Einen wichtigen Anteil bei der Aufklärungsarbeit im Bereich der gesunden Ernährung leistet die von meinem Haus und vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderte Vernetzungsstelle Schulverpflegung. Hier können sich Schulen, Schulträger und Elternvertretungen bei der Auswahl der Essenanbieter beraten und unterstützen lassen. Aber auch die Anbieter von Schulverpflegung werden hinsichtlich der Anwendung der DGE-Qualitätsstandards informiert. Daneben führten die Mitarbeiterinnen dieses Projekts in den vergangenen Jahren Aufklärungskampagnen und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema „Gesunde Schulverpflegung“ durch. Exemplarisch seien hier die 13 Veranstaltungen für die Zielgruppe Schule, also Lehrerinnen, Schulleiterinnen, Erzieherinnen, Schülerinnen, aber auch die sechs Workshops für Anbieter genannt.

Überregional bedeutende Veranstaltungen waren außerdem die Messe „Kinderkult“ in Erfurt, die Thüringer Fachtagung zur Schulverpflegung und der Thüringer Tag der Schulverpflegung. Für Schülerinnen und Schüler direkt wurde der Wettbewerb „Powersnack“ initiiert und zweimal eine Zukunftswerkstatt durchgeführt. Alle Veranstaltungen wurden gut angenommen und es konnten fachliche Hinweise und Informationen seitens der Vernetzungsstelle gegeben werden. Insofern wird die Arbeit der Vernetzungsstelle sehr positiv bewertet.

Hinsichtlich der Finanzierung ist festzustellen, dass der von der Landesregierung eingereichte Haushaltentwurf für die Jahre 2013/2014 eine Sicherung der Finanzierung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung bis zum 31. Juli 2013 vorsieht. Ob eine Finanzierung über diesen Zeitraum hinaus möglich ist, wird der Haushaltgesetzgeber entscheiden.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Erreger noch einmal zurück. Das inzwischen abgeklungene Erkrankungsgeschehen Norovirus hat uns für einen Bereich sensibilisiert, über den öffentlich wenig kommuniziert wird, weil meist nichts passiert. Umso wichtiger ist es, dass das Thema Essenversorgung in Schulen und Kitas dringend im Blick behalten wird. Es geht um die Lebensmittel für Kinder und Jugendliche, es geht um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden. Es ist kein Randthema, wenn es um Bildungs- und Schulqualität geht. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ebenso wie das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden die Träger der Schulen und Kindertagesstätten unterstützen, wenn es um eine gute Qualität geht, aber auch um Qualitätsstandards geht. Vielen Dank, meine Damen und Herren, auch für Ihre Geduld, aber es musste sein, es ist ein wichtiges Thema.

(Beifall im Hause)

(Ministerin Taubert)

Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin, für Ihren ausführlichen Bericht. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1? Ich sehe, die FDP-Fraktion, die CDU, die SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE, also alle Fraktionen. Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich nunmehr die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 und gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer 2 des Antrags.

Als erste Wortmeldung haben wir jetzt Franka Hitzing für die Fraktion der FDP.

Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Frau Ministerin, herzlichen Dank für den wirklich umfangreichen und richtig lehrreichen Sofortbericht. Der Volksmund sagt: „Du bist, was du isst.“ Und gerade bei unseren Kleinen, die können meist noch nicht selbst wählen, müssen wir da auch sehr sensibel sein, denn in Ihrem Antrag geht es ja nicht nur um die Schulverpflegung, sondern auch um die Kindertagesstätten.

Kinder sollen gesund aufwachsen, um leistungsfähig zu sein, um ihr Leben genießen zu können, um heranzuwachsen, und dazu ist natürlich gutes, qualitativ hochwertiges Essen, eine ausgewogene Ernährung notwendig. Sehr oft ist es tatsächlich so, dass Schulen und Kindertagesstätten die Verpflegung mehr und mehr übernehmen, weil es in vielen Fällen nicht mehr die Oma und den Opa zu Hause gibt, die am Nachmittag sich dann um das warme Mittagessen kümmern, und deshalb ist natürlich die Schulverpflegung von ganz besonderer Bedeutung.

(Beifall FDP)

Wir haben auch Schulgärten. In den Schulgärten wird zumindest in der Grundschule den Kindern schon beigebracht, wie das Gemüse heißt, wie das Gemüse angepflanzt wird, wie das Obst heißt, und im Idealfall können die Kinder dann in der eigenen Hauswirtschaftsküche bestimmte Dinge auch selbst zubereiten und essen. Das trägt natürlich sehr dazu bei, dass unsere Kinder auch ein besonderes Gefühl für regionale Lebensmittel bekommen und tatsächlich, wie Frau Ministerin sagte, den Unterschied machen können zwischen saisonalem Gemüse oder Obst und Dingen, die eigentlich nicht in die Jahreszeit passen.