Vielleicht konnten wir Sie mit dieser Evaluation, liebe Frau Kanis, davon überzeugen, dass es keine weiteren drei Monate, für was auch immer, ich muss es so deutlich sagen, braucht, sondern dass wir uns heute und hier für die Bewegungsfreiheit als Menschenrecht entscheiden können, indem wir dem Antrag der FDP zustimmen. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank. Ich sehe keine Wortmeldungen seitens der Abgeordneten mehr. Für die Landesregierung hat das Wort Minister Geibert. Bitte schön, Herr Minister.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie mich zunächst noch einmal kurz auf die im FDP-Antrag angesprochene Verordnung eingehen. Die Thüringer Verordnung über den vorübergehenden Aufenthalt von Asylbewerbern außerhalb des Bereichs der Aufenthaltsgestattung ist am 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Mit der Verordnung wurde auf der Grundlage des § 58 Abs. 6 des Asylverfahrensgesetzes das Gebiet des vorübergehenden erlaubnisfreien Aufenthalts der Asylbewerber erweitert. Sie können sich seit Inkrafttreten der Verordnung außer in dem Bezirk der Ausländerbehörde, der sie zugewiesen wurden, auch in den Bezirken weiterer Ausländerbehörden vorübergehend erlaubnisfrei aufhalten. Die Gebiete des erlaubnisfreien Aufenthalts wurden für jeden Landkreis bzw. jede kreisfreie Stadt gesondert festgelegt. Um den örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen, wurde die Festlegung so vorgenommen, dass neben den Bezirken der an die zugewiesene Ausländerbehörde angrenzenden Ausländerbehörden das Gebiet mindestens einer kreisfreien Stadt erfasst wird. Sofern es aus den örtlichen Gegebenheiten heraus erforderlich ist, Landkreise zu durchqueren, um eine kreisfreie Stadt zu erreichen, wurden auch diese Landkreise in den Bereich des erlaubnisfreien Auf
enthalts mit einbezogen. Die Fraktion der FDP fordert sinngemäß, die Verordnung zu ändern und das Gebiet des erlaubnisfreien Aufenthalts auf das ganze Land auszudehnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es sind noch nicht einmal eineinhalb Jahre vergangen, seit die Verordnung in Kraft getreten ist. Zurzeit liegen noch keine belastbaren Erkenntnisse über die Auswirkungen der Verordnung vor. Bevor eine Änderung in Betracht gezogen wird, sollte erst einmal eine Evaluierung durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang sollte ermittelt werden, ob durch die Erweiterung des Aufenthaltsbereichs Verbesserungen im sozialen Bereich erreicht werden konnten. Von Bedeutung ist aber auch, ob eine Erreichbarkeit der Ausländer für die zuständigen Behörden weiterhin gewährleistet ist. Selbstverständlich sollte hierbei auch die Praxis anderer Bundesländer in die Erwägung einbezogen werden. Ich halte daher den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und SPD für sinnvoll, der genau eine solche Bewertung der entsprechenden Regelungen zum Gegenstand hat. Daher werde ich Anfang 2013 eine Evaluierung durchführen lassen und anschließend das Kabinett unterrichten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE lehne ich ab. Eine Streichung der angesprochenen Normen im Asylverfahrensgesetz und Aufenthaltsgesetz halte ich für sachlich nicht gerechtfertigt. Die Konsequenz wäre, dass Asylbewerber und geduldete Ausländer für die zuständigen Behörden nicht mehr erreichbar sind. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Minister. Meine Frage: Gestehen Sie zu - und sagen Sie das bitte hier auch öffentlich -, dass die Abschaffung der Residenzpflicht nicht bedeutet, dass die Pflicht zur Wohnsitznahme abgeschafft würde?
Ihr Antrag zielt ja auf ein ganz anderes Ergebnis. Sie mögen das Bundesrecht damit verändern und damit die Erreichbarkeit für die Behörden unterlaufen.
Ich frage als Erstes zum Antrag der FDP: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung des Antrags der FDP in der Drucksache 5/5302. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei der FDP, bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Alternativantrag. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/5365. Wer für diesen Alternativantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer ist gegen diesen Alternativantrag? Das sind die Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? Es enthält sich niemand der Stimme. Damit ist dieser Alternativantrag angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Wir stimmen somit über den Entschließungsantrag in der Drucksache 5/5355 ab. Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer lehnt diesen Entschließungsantrag ab? Ablehnung bei der FDP-Fraktion, der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Es enthält sich niemand der Stimme. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich schließe unsere Plenarsitzung. Es war die letzte Plenarsitzung in diesem Jahr.