Protokoll der Sitzung vom 14.12.2012

Dann eröffne ich die Aussprache. Als Erste hat Abgeordnete Regine Kanis von der SPD das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der FDP fordert eine weitere Lockerung der Residenzpflicht durch die Ausweitung der Bewegungsfreiheit auf ganz Thüringen. Zu diesem Antrag liegt Ihnen ein Alternativantrag der Koalitionsfraktionen vor. Wie versprochen redet die SPD-Fraktion nicht nur, sondern sie steht mit dem Koalitionspartner CDU in einem sehr engen Dialog, um eine humanistische, menschenwürdige Flüchtlings- und Asylpolitik auch in Thüringen zu erreichen. Es ist kein Geheimnis, dass wir uns eine Ausdehnung der Bewegungsfreiheit auf ganz Thüringen seit Langem und mit sofortiger Wirkung wünschen. Wir sehen, wie sich bis auf Bayern, wo auch noch Lebensmittelpakete verteilt werden, alle Bundesländer beim Thema Residenzpflicht erweiternd bewegt haben. Das sind nicht nur Länder mit einer rot-roten oder rot-grünen Regierung, es sind Länder, die deutlich mehr Flüchtlinge aufgenommen haben und deren Territorium auch deutlich größer ist als Thüringen. Wir haben als SPD erreicht, dass es eine Verständigung mit der CDU auf diesen Alternativantrag gibt. Somit erfolgt eine Evaluierung der bestehenden Regelung bis zum 31. März 2013 und es wird dazu im Kabinett einen Vorschlag zur künftigen Regelung der Residenzpflicht in Thüringen geben. Diese Evaluation wird die Bedingungen in Thüringen, aber auch die Praxis in den anderen Bundesländern betrachten und, da sind wir uns ganz sicher, eine Erweiterung und damit einen weiteren Schritt zu einer menschenwürdigeren Flüchtlingspolitik bringen. In dieser Evaluation wird sich sicher auch zeigen, ob und wie sich die Regierung

auf Bundesebene entsprechend dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE verhält.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Was soll genau evaluiert werden?)

(Beifall CDU)

Danke schön, Frau Abgeordnete. Ich rufe jetzt auf den Abgeordneten Uwe Barth von der FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Residenzpflicht ist einmalig in der Europäischen Union, so etwas gibt es nur in Deutschland. Die überwiegende Anzahl der Bundesländer hat in ihren Gebieten die Residenzpflicht auf das jeweilige Landesgebiet ausgedehnt, also in dem Sinne eigentlich für die jeweiligen Länder im Rahmen ihrer Möglichkeiten abgeschafft. Asylsuchende und geduldete ausländische Staatsbürger dürfen sich dort also ohne besondere Erlaubnisse oder Vorbehalte im ganzen Landesgebiet aufhalten. Der Bundestag hat am 17. März 2011 das Zwangsheiratsbekämpfungsgesetz verabschiedet. Durch dieses Gesetz, welches die schwarz-gelbe Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, wurde den Bundesländern erstmalig ermöglicht, den Aufenthaltsbereich der Asylbewerberinnen und Asylbewerber auch auf das ganze Land und sogar länderübergreifend durch Rechtsverordnung auszudehnen.

(Beifall FDP)

Die Thüringer Landesregierung hat auch mit einem kleinen Schritt auf die Änderung der bundesgesetzlichen Regelung reagiert. Seit dem 1. Juli des vergangenen Jahres ist bei uns eine Regelung in Kraft, wonach sich Asylbewerber erlaubnisfrei in dem Bezirk der zugewiesenen Ausländerbehörde, vorübergehend im Bezirk angrenzender Ausländerbehörden sowie im Gebiet mindestens einer kreisfreien Stadt aufhalten können. Wir haben das damals als FDP-Fraktion als ersten Schritt gesehen und sind der Auffassung, es kann eigentlich nicht so schwer sein, jetzt auch den zweiten Schritt zu machen und analog zu den Regelungen in den meisten Bundesländern die Residenzpflicht auf das ganze Land auszudehnen, so groß ist Thüringen ja schließlich auch wieder nicht.

(Beifall FDP)

Andere Bundesländer haben das vorgemacht und deshalb sollten wir in dieser Frage nachziehen. Warum die Residenzpflicht damals nicht gleich für das ganze Land ausgedehnt wurde, um sich endlich von diesen relativ sinnfreien Grenzen, so will

(Abg. Berninger)

ich es mal formulieren, zu verabschieden, kann ich auch heute noch nicht verstehen.

(Beifall FDP)

Nicht nur den von der Residenzpflicht Betroffenen wird es mehr Freiheit und somit mehr Lebensqualität ermöglichen, es ist auch davon auszugehen, dass Bürokratieabbau mit dieser Regelung Hand in Hand gehen würde. Ich denke, dass diese Lockerung auch jede Menge an Verwaltungsvereinfachung sowie Einsparungen an Zeit und Personal mit sich bringen würde. Deswegen sind wir der Überzeugung, dass es an der Zeit ist, die Grenzen der räumlichen Beschränkung in Thüringen abzuschaffen.

(Beifall FDP)

Zu dem Alternativantrag der Koalition will ich nur sagen, dass der schon einigermaßen enttäuschend ist. Eigentlich stellen Sie den doch nur, um sich hier irgendwie aus der Affäre zu ziehen.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Aber mit einem Antrag nur die Landesregierung aufzufordern, mal hier darzulegen, was sie denn machen will, das sollte die Landesregierung, wenn sie die Beratungen hier einigermaßen ernst nimmt und inzwischen können wir ja auch einige Vertreter der Landesregierung hier begrüßen -, dann im Rahmen ihrer Beratung zu diesem Antrag ohnehin tun. So einen Antrag braucht kein Mensch. Die Arbeit hätten Sie sich sparen können, den Antrag werden wir deshalb ablehnen. Der Entschließungsantrag der LINKEN, dazu ist zu sagen, dass, wie ich schon gesagt habe, gerade erst unter der schwarz-gelben Bundesregierung überhaupt die Möglichkeit geschaffen wurde, die Bewegungsfreiheit auf das Land und, soweit Einvernehmen zwischen den Ländern besteht, im Wege eines Staatsvertrags oder Ähnlichem übrigens auch über die Landesgrenzen hinweg zwischen den Ländern auszuweiten. Es liegt somit allein am Einvernehmen der Länder, wie weit die Bewegungsfreiheit auch über Landesgrenzen hinweg ausgedehnt werden kann. Deshalb bedarf es auch dieses Entschließungsantrags nicht,

(Beifall FDP)

sondern es liegt an den Ländern zu handeln. Deswegen bitte ich nochmals um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion hat das Wort Abgeordnete Gudrun Holbe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine werten Kollegen, ich nehme es gleich vorweg, die CDU-Fraktion wird den Antrag der FDP-Fraktion in Drucksache 5/5302 ablehnen und genauso den vorgelegten Entschließungsantrag in der Drucksache 5/5355 von der Fraktion DIE LINKE. Wir haben einen Entschließungsantrag eingebracht, der ist hier schon erwähnt worden, vonseiten der CDU und SPD. Wir bitten darin die Landesregierung um Evaluierung und stellen uns unter der Evaluierung auch vor, dass wir einmal die Erfahrungen nutzen und uns zuarbeiten lassen, die in den letzten anderthalb Jahren seit dem Inkrafttreten der Erweiterung der Residenzpflicht in Thüringen gesammelt worden sind. Wir stellen uns auch vor, dass wir evaluieren, wie die anderen Länder ihre Festlegungen getroffen haben und welche Erfahrungen hier gemacht worden sind, insbesondere auch dessen, was jetzt länderübergreifend passiert ist. Auch im Lichte, dass immer mehr Bundesländer die Residenzpflicht auf das jeweilige Landesgebiet erweitert haben - bis auf Bayern und Thüringen -, das hat der Kollege Barth hier schon vorgetragen, werden wir dies auch in unsere Betrachtungen einfließen lassen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag in Drucksache 5/5365. Bis zum 31.03.2013 sollen uns die Dinge vorgelegt werden und wir werden dann entsprechend mit den Erkenntnissen Schlussfolgerungen daraus ziehen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Es hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Sabine Berninger, DIE LINKE.

Ich musste meiner Fraktion versprechen, nicht so lange zu reden wie heute Morgen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aber ich brauche auch nicht sehr lange reden bei dem Thema Residenzpflicht. Wir haben ja des Öfteren schon grundsätzlich unsere Forderungen, Positionen ausgetauscht zum Thema Residenzpflicht. Deswegen kann ich mich auch hier kurzfassen. Die Fraktion DIE LINKE unterstützt natürlich den Antrag der Fraktion der FDP, das würde uns alle eher auch sehr verwundern, wenn nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Warum wir einen Entschließungsantrag noch sozusagen angekoppelt haben, das habe ich schon erklärt. Da erwarte ich schon eigentlich von der FDPFraktion, dass sie dem auch zustimmt.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Barth)

Ich würde Sie gern auch bitten, in der Bundesregierung, in Ihrer Partei aktiv zu werden und dort darum zu werben, dass diese in Europa - Sie sagen es selbst und schreiben es auch in Ihrer Begründung einzigartige Regelung abgeschafft wird - um - ich sagte es schon - die SPD damit aus einer Bredouille zu nehmen. Ich war jetzt sehr gespannt, zu erfahren, was denn evaluiert werden soll. Frau Holbe hat das jetzt angedeutet, was evaluiert werden soll, aber dazu brauchen wir keinen Zeitraum bis 31. März, meine Damen und Herren der CDU und der FDP.

Letzte Woche im Innenausschuss hatte die FDPFraktion einen Antrag zu den Auswirkungen der Lockerung der Residenzpflicht seit dem 1. Juli 2011 auf der Tagesordnung. Da sind wir von Innenstaatssekretär Rieder informiert worden, dass zumindest, was die Auswirkungen, was Ordnungsgeldverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren bezüglich der Residenzpflichtverletzungen angeht, überhaupt keine konkreten Angaben gemacht werden können, weil diese Daten getrennt statistisch nicht erhoben würden. Was die Auswirkungen der Residenzpflicht angeht, da brauchen wir tatsächlich keine Evaluierungen, weil wir die im Prinzip vor zwei Jahren im Innenausschuss schon vorgenommen haben. Auf einen Antrag der FDP-Fraktion zur Lockerung der Residenzpflicht hin hatten wir dort eine Anhörung von Expertinnen und Experten durchgeführt und die haben die Auswirkungen der Residenzpflicht ganz eindrücklich beschrieben. Um es kurzzufassen, die Residenzpflichtevaluation wird ergeben, sie grenzt aus, sie isoliert, sie diskriminiert. Auch die neue Verordnung seit 1. Juli 2011 ändert diese Ausgrenzungs- und Diskriminierungstatbestände nicht, ganz im Gegenteil hat sie noch was dazugefügt, nämlich die Ungleichbehandlung. Ich will nur ein Beispiel nennen: Flüchtlinge aus dem Kyffhäuserkreis - die Flüchtlinge dürfen ja jetzt in die angrenzenden Landkreise und eine kreisfreie Stadt - dürfen erlaubnisfrei in Erfurt Flüchtlinge besuchen. Flüchtlinge, die in Erfurt leben, dürfen dies umgekehrt nicht, die müssen einen Urlaubsschein beantragen, wenn sie einen Flüchtling im Kyffhäuserkreis besuchen müssen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Sie können in den Kyffhäuserkreis flüchten.)

Zur Evaluation anderer Bundesländer kann ich Ihnen empfehlen die Bilanz des Ministeriums des Innern in Brandenburg, die haben nämlich nach einem Jahr Bilanz gezogen und ich gebe Ihnen gern den Link. Sie finden diese Evaluierung auf der Seite des brandenburgischen Flüchtlingsrates. Dort wurden Ausländerbehörden gefragt, Ministerien gefragt, soziale Vereine, Wohlfahrts- und Flüchtlingsorganisationen gefragt, wie sich die Lockerung der Residenzpflicht auswirkt. Ich kann nur sagen, sie hat sich bewährt, wenn ich mir diese Bilanz im Ganzen anschaue.

Der eindringlichste Grund, warum meine Fraktion sagt, die Residenzpflicht gehört abgeschafft, nicht nur ausgeweitet, ist die Menschenrechtsverletzung. Die Residenzpflicht verstößt nämlich gegen Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Dort steht geschrieben: Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates. Am Montag ich habe das diese Woche schon mal gesagt - war der Internationale Tag der Menschenrechte. Was wir verlangen, ist nichts weniger, als Menschenrechte in Thüringen umzusetzen, und dazu gehört das Menschenrecht auf Freizügigkeit.

Wenn heute die Frau Kanis immer noch von moderner Asylpolitik spricht gerade auch in diesem Zusammenhang des Alternativantrags, mit dem man tatsächlich nur auf Zeit spielen will, dann kann ich das zwar nicht als hochgradig scheinheilig bezeichnen, um Ihre Wortwahl zu benutzen, aber ich betrachte es als hochgradig heuchlerisch, Frau Kanis.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Tat ist schon vieles gesagt worden, ich möchte dennoch kurz mit einem Zitat aus der Thüringischen Landeszeitung vom 13.12.2012 beginnen. Dort heißt es auf Seite 2 in einem Artikel von Hartmut Kaczmarek - ich zitiere: „Auch in Sachen Residenzpflicht für Flüchtlinge würde sich im Landtag leicht eine Mehrheit für die Aufhebung dieser für Asylbewerber diskriminierenden Reisebeschränkung finden lassen. Selbst der erzkonservative hessische Premier Volker Bouffier ist da den Thüringern um einiges voraus. Sogar die FAZ hat der Regierung Lieberknecht vor Kurzem attestiert, die rückständigsten Regelungen bundesweit zu haben. Aber auch hier geht die Koalitionsdisziplin vor politische Vernunft. Die SPD darf nicht glauben, die Wähler merken das nicht.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann mich der Positionierung von Sabine Berninger an dieser Stelle nur anschließen. Der Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD spielt ausschließlich auf Zeit. Etwas anderes jedenfalls können wir aus diesem mitnichten erkennen.

(Beifall DIE LINKE)

Zum Antrag der Fraktion der FDP: Es war nur konsequent und in gewisser Weise natürlich auch lo

(Abg. Berninger)

gisch, dass ein solcher Antrag nach der Entscheidung von Hessen kommt. Wir danken Ihrer Fraktion und werden diesem selbstverständlich zustimmen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Gleiches gilt für den Entschließungsantrag zu dem Antrag der Fraktion der FDP „Weitere Lockerung der Residenzpflicht durch die Ausweitung der Bewegungsfreiheit auf ganz Thüringen“, wo es darum geht, sich auch auf Bundesebene im Bundesrat dafür stark zu machen, die sogenannte Residenzpflicht abzuschaffen und zu streichen.

Ich möchte auch nur noch einige wenige Punkte benennen, denn Sabine Berninger hat es angesprochen, es gibt bereits eine sehr gute Evaluation aus Brandenburg und ich möchte hier aus dieser Brandenburger Evaluation zitieren, die vom Innenministerium Brandenburg herausgegeben wurde, die ein Jahr nach Aufheben der Residenzpflicht bzw. Ausweitung der Bewegungsfreiheit auf das ganze Land folgende Bilanz ziehen.

So sagt das Polizeipräsidium Brandenburg, dass sie diese Regelung positiv bewerten, sie bestätigen einen leichten Rückgang der Anzahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeiten; auch gibt es keine signifikanten Veränderungen im Arbeitsprozess aufgrund des Erlasses, es werden keinerlei negative Folgen für die Polizeiarbeit durch die Lockerung der räumlichen Beschränkung gesehen. Der Landessportbund Brandenburg hebt hervor, dass insbesondere für die Kinder und Jugendlichen die Teilnahme an integrativen Sportveranstaltungen so merklich erleichtert wurde, und kann dies auch nur positiv beurteilen. Der Landkreistag stellt positiv fest, dass es kaum Auswirkungen auf den Bereich Versorgung, der Unterkunfts- und Behandlungskosten gab. Auch die Integrationsbeauftragten und die Senatsverwaltung für Inneres haben bei der Umsetzung der Neuregelung überhaupt keine Schwierigkeiten sehen können. Die Ausländerbehörden heben positiv hervor, dass sich der Verwaltungsaufwand stark verringert, besonders wegen der nun weniger häufig vorkommenden Verstöße gegen die räumliche Beschränkung und die Erteilung von Verlassungserlaubnissen im Einzelfall. Negativ allerdings sehen sie einen größeren Verwaltungsaufwand bei fast der Hälfte der Ausländerbehörden durch mehr Anträge auf Dauerverlassenserlaubnisse, aber ich meine, dass dies eine verkraftbare negative Folge ist. Das Katholische Büro Berlin-Brandenburg begrüßt die Neuregelung, da die Ausländerinnen und Ausländer am kulturellen Leben in Berlin teilhaben können und sich so besser integrieren können, zum Beispiel durch das Belegen von Deutschkursen, und beklagt, dass Geduldeten allerdings die Dauerverlassenserlaubnis kaum erteilt wird. Der Flüchtlingsrat Brandenburg attestiert positive Veränderungen im Leben der Flüchtlinge, mehr

Lebensqualität. Er empfiehlt, die Neuregelung beizubehalten und einen neuen Versuch im Bundesrat zur Abschaffung der Residenzpflicht zu unternehmen. Auch die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege bewerten die Lockerung durchweg positiv. Einzig negativ sehen sie die unterschiedliche Handhabung der Ausländerbehörden in den Landkreisen, weil die Erteilung der Verlassenserlaubnis intransparent und abhängig vom Sachbearbeiter passieren würde. Das Resümee des Innenministeriums in Brandenburg ist, dass die immer wieder befürchteten negativen Folgen einer Lockerung nicht eingetreten sind; das geht insbesondere aus den Stellungnahmen von Polizei und Justiz hervor.

Vielleicht konnten wir Sie mit dieser Evaluation, liebe Frau Kanis, davon überzeugen, dass es keine weiteren drei Monate, für was auch immer, ich muss es so deutlich sagen, braucht, sondern dass wir uns heute und hier für die Bewegungsfreiheit als Menschenrecht entscheiden können, indem wir dem Antrag der FDP zustimmen. Vielen herzlichen Dank.