Die Mittel wurden teilweise zweckentfremdet und sind in den Gesamthaushalt eingeflossen. Wir halten diese anderweitige Mittelverwendung für eine unzulässige Bereicherung zulasten der Schwächsten, die wir auf das Schärfste verurteilen.
Auch hier könnte der Landtag heute ein eindeutiges Zeichen setzen. Es kann jedenfalls nach unserer Auffassung nicht sein, dass einige Landkreise sich faktisch an der Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bereichern, während diese gleichzeitig in Gemeinschaftsunterkünften oftmals unterhalb des Existenzminimums leben müssen, wo sie null Privatsphäre haben. Deshalb noch mal zusammenfassend: Wir werden den Gesetzentwurf der Landesregierung ablehnen, dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zustimmen, ebenso auch dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Herzlichen Dank.
Ich habe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen seitens der Abgeordneten. Doch, für die CDU-Fraktion Abgeordneter Fiedler. Dann für die Landesregierung Sie, Herr Innenminister.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin noch mal nach vorn gegangen für meine Fraktion, weil ich es einfach nicht hinnehmen kann und will, Frau Berninger, wie Sie sich hier dar
stellen, wie Sie uns unterstellen, wir hätten uns nicht mit den Themen beschäftigt, wie Sie uns unterstellen, wir würden diskriminieren, desaströs, und was Sie alles für Worte gebrauchen. Ich will das noch mal ganz entschieden zurückweisen. Ich denke, die Menschen, die Asyl in unserem Lande beantragen, werden ordentlich untergebracht und auch menschenwürdig untergebracht. Das so hinzustellen, dass unsere Landkreise oder kreisfreien Städte so mit Asylbewerbern umgehen, finde ich einfach nicht in Ordnung.
Ich weiß, man muss schon aufpassen, wenn man sich dazu äußert, dass man nicht schon gleich wieder in irgendeine Ecke gepackt wird. Aber nichtsdestotrotz sind wir hier im Parlament und da kann jeder seine Meinung sagen. Ich will Ihnen das noch mal ausdrücklich sagen, wir haben hohes Vertrauen. Und ich habe mich selber mehrfach auch in entsprechenden Unterkünften umgeschaut. Es ist nicht so, wie es jetzt dargestellt wird. Wir hatten Anfang der 90er-Jahre große Probleme, da waren alte Kasernen und da waren viele Dinge noch, die wirklich dem nicht entsprachen, aber wir hatten auch damals noch viele Dinge, wo die Bevölkerung auch noch viele Probleme hatte mit Wohnraum, mit Toiletten über den Flur und Ähnlichem. Aber wir sind jetzt so weit, dass sie ordentlich untergebracht sind. Ich denke, man muss das auch einmal sagen dürfen, dass hier die Menschen gut untergebracht sind, und nicht immer auf die kommunale Ebene schimpfen - das geht ja nach dem Königsteiner Schlüssel, die ganze Verteilung - und dann entsprechend das so hinzustellen, als ob die jetzt vor Ort die armen Menschen schlecht behandeln.
Vor allen Dingen, Frau Berninger, ärgert mich einfach, wie Sie sich hier oberlehrerhaft hinstellen und gerade auch dem Innenausschuss unterstellen, wir hätten nicht darüber gesprochen. Denken Sie denn, wir gehen nur in den Innenausschuss, setzen uns dort hin und reden. Sie haben eine schriftliche Anhörung beantragt, die steht Ihnen zu und wir haben das selbstverständlich auch ausgewertet und wir haben selbstverständlich hier in der Koalition uns darüber verständigt. Ich will Ihnen ja nicht wünschen, dass Sie mal in eine Koalition kommen,
damit Sie einmal wissen, dass auch das nicht so einfach ist, dass man sich da nämlich auseinandersetzen muss.
ich im Moment noch aus, außer der ersten Reihe, die ist ja schon so nahe rangerückt. Aber das können wir ein anderes Mal machen.
Ich wünsche euch, dass ihr in der Opposition bleibt, das ist doch erst einmal klar. Aber wir müssen jetzt aufpassen, Kollege Bodo Ramelow, weil die Kollegin dann sagt, wenn wir mal ein Scherzchen machen zwischendrin, wir nehmen das Thema nicht ernst. Wir nehmen das Thema sehr ernst, weil wir schon der Überzeugung sind, dass wir im Rahmen unserer Möglichkeiten hier ordnungsgemäß da auch alle Mann einbringen. Liebe Kollegin Berninger, wir haben - ich will das ausdrücklich sagen, damit das nicht stehen bleibt - wohl abgewogen, was zumutbar ist und was nicht zumutbar ist. Dass alles immer noch besser sein kann, will ich Ihnen ohne Weiteres zugestehen. Wir haben uns vor allen Dingen auch an die Spitzenverbände gehalten, denn die müssen es ja vor Ort umsetzen. Ich denke, Sie sollten einmal nachdenken - Sie sind ja auch Ausschussvorsitzende in einem anderen Ausschuss -, wie Sie hier auf unseren Vorsitzenden und unseren Ausschuss eingefallen sind. Ich würde Sie einfach nur bitten, denken Sie noch einmal darüber nach, so geht man nicht miteinander um.
Nein, Frau Berninger. Dann hatte ich inzwischen schon für die Landesregierung Herrn Innenminister Geibert aufgerufen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, in der heutigen Sitzung beschäftigen wir uns in zweiter Lesung mit den Gesetzentwürfen der Landesregierung sowie der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Zudem steht eine erneute Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE zur Erstattung der Unterbringungskosten an.
Im Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz wird umfassend die Aufnahmepflicht, die Unterbringung, Verteilung und Zuweisung und das Benutzungsver
hältnis neben der Kostenregelung geregelt. Der Regelungsentwurf der Landesregierung sieht eine Entfristung dieses ursprünglich bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Gesetzes vor. Zur Unterbringung ausländischer Flüchtlinge regelt § 53 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes des Bundes eindeutig, dass Asylbewerber in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen sind. Daher bestimmt auch das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz, dass eine Aufnahme in Gemeinschaftsunterkünften Vorrang hat, lässt aber den Landkreisen und kreisfreien Städten hinreichend Ermessensspielraum, um beispielsweise Familien in Wohnungen unterzubringen. So waren in Thüringen mit Stand vom 15. Oktober 2012 insgesamt 3.326 ausländische Flüchtlinge untergebracht, von denen 1.837 Personen in Gemeinschaftsunterkünften und 1.489 Personen in Wohnungen lebten. Damit haben knapp 45 Prozent der betreffenden Personen eine eigene Wohnung. Eine generelle Unterbringung in Einzelwohnungen ab dem 13. Unterbringungsmonat, wie im Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vorgesehen, ist dagegen abzulehnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Frage der Leistungsausreichung gab es hier bereits eine Aktuelle Stunde. Ich möchte deshalb an dieser Stelle lediglich noch einmal darauf verweisen, dass das Landesverwaltungsamt bereits mit Schreiben vom 17. September 2012 den kommunalen Leistungsträgern die Form der Leistungsausreichung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes freigestellt hat. Die Fraktionen von CDU und SPD haben sich auf einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung verständigt. Durch die Änderung soll sichergestellt werden, dass Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingshilfsorganisationen im Rahmen ihrer Arbeit einen Zugang zu den Gemeinschaftsunterkünften erhalten. Da es sich hier aber um kommunale Unterkünfte handelt, muss zumindest das Hausrecht der Betreiber Anwendung finden. Darauf verweist auch der Änderungsantrag von CDU und SPD. Abzulehnen ist aus Sicht der Landesregierung nach wie vor auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Erstattung von Unterbringungskosten. Den darin formulierten Vorwurf, dass die pauschalen Erstattungsleistungen zur Senkung der Unterbringungsstandards zulasten der Flüchtlinge führten, weise ich zurück. Nach der am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen Gemeinschaftsunterkunft zur Sozialbetreuungsverordnung sind verbindliche Mindeststandards beim Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft einzuhalten. Damit ist eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen gewährleistet. Auch die kommunalen Spitzenverbände sprechen sich für die Beibehaltung der
derzeitigen pauschalierten Erstattungsleistungen aus. Damit verbleibt es bei den bereits in der Plenarsitzung am 20. September 2012 dargelegten Regelungszielen, erstens das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz an die veränderten bundesgesetzlichen Vorgaben anzupassen und zweitens, die Befristung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes aufzuheben. Dazu darf ich um Ihre Zustimmung bitten. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ich würde gern auf vieles noch mal entgegnen, beschränke mich aber auf drei Punkte. Einmal den Vorwurf vom Abgeordneten Fiedler, ich wäre hier so hart in das Gericht gegangen oder so schändlich umgegangen mit dem Vorsitzenden des Innenausschusses. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass ich den Herrn Hey persönlich nicht schätzen würde oder nicht leiden könnte,
sondern dass ich ihn hier jetzt mehrfach angesprochen habe, hat einzig mit seinem Verhalten mir gegenüber gerade in der jetzigen Debatte hier im Landtag zu tun und darüber, wie er sich da über meine Argumentation lustig macht.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Wenn ich mich lustig mache, dann hört sich das anders an. Das ist ja der Gipfel, das wird ja immer schlimmer.)
Und das kann Herr Hey auch aushalten, wenn ich darauf reagiere. Das Zweite, worauf ich jetzt reagieren wollte - Sie können sich doch gern zu Wort melden, Herr Hey, und dann von hier vorne auch alles sagen,
was Ihnen auf dem Herzen liegt. Da habe ich dann mit solchen Entgegnungen auch immer zu tun, wenn ich dazwischenrufe.
Das Zweite, Herr Innenminister Geibert hat jetzt gerade noch mal betont, die kommunalen Spitzenverbände
der Gemeinschaftsunterbringung auch in ihren Stellungnahmen begrüßt oder unterstützt. Da will ich aber auch nur noch mal kurz sagen, mit welchen Argumenten die kommunalen Spitzenverbände argumentiert haben. Einmal haben sie aus Sicht der Kosten argumentiert und immer beklagt, es dürfe keine Mehrkosten geben. Zum anderen haben sie beklagt, es gäbe insbesondere im ländlichen Raum Schwierigkeiten, Wohnungen zu finden. Das wiederum könnte man ja lösen, stimmte man dem Gesetzentwurf der Fraktion die LINKE zu, in dem ja auch eine andere Verteilung vorgeschlagen wird, nämlich in Städte und in soziokulturelle Zentren und nicht im ländlichen Raum.