Protokoll der Sitzung vom 14.12.2012

(Beifall CDU, SPD)

Mehrheitlich rügt der Ältestenrat das genannte Verhalten von Frau Vizepräsidentin Rothe-Beinlich und stellt fest, dass die Vorwürfe in dem Facebook-Eintrag unbegründet waren. So weit der Ältestenrat.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Was, nein?!)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Mehrheitlich festgestellt, dass gestern im Landtag kein Alkohol getrunken wurde, pri- ma!)

Ich habe die Mitteilung und die Bitte von Frau Rothe-Beinlich bekommen, sich jetzt persönlich zu äußern. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, ich habe gestern nach einer 14-stündigen, zum Teil sehr turbulenten Plenarsitzung einen Facebook-Eintrag getätigt,

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Wir hatten auch 14 Stunden.)

dessen Wortwahl unangemessen war und für den ich mich entschuldigen möchte, insbesondere bei denen, die sich dadurch verletzt gefühlt haben. Es war selbstverständlich nicht meine Absicht, irgendjemanden in Misskredit zu bringen oder zu diskreditieren.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Nein, nein.)

Deswegen habe ich den Eintrag auch gelöscht. Mehr werde ich dazu, glaube ich, hier nicht sagen. Vielen herzlichen Dank.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wäre auch Verschwendung.)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke schön. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Ökologische Altlasten in Thüringen“ Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5078 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz - Drucksache 5/5350

dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5357

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Kummer aus dem Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz für die Berichterstattung. Bitte schön, Herr Kummer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, in den das zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sonderver

mögens „Ökologische Altlasten“ am 19. Oktober 2012 überwiesen wurde, hat dreimal zu diesem Beratungsgegenstand getagt und eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Die schriftliche Anhörung bezog sich auf zwei Anzuhörende, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft und das Bundesministerium der Finanzen. Ich möchte aus beiden Anzuhörendenunterlagen kurz vorlesen, meine Damen und Herren.

„Die LMBV muss aber aus aktuellen Erkenntnissen ebenfalls einschätzen, dass noch eine Reihe von Unwägbarkeiten in den Planungsansätzen enthalten sind, wie z.B. Entscheidung zur Sanierung des Tagebaurestlochs Zechau oder auch die endgültige Einschätzung der Auswirkungen des Grundwasserwiederanstiegs, so dass wir derzeit davon ausgehen, dass auch deutlich über das Jahr 2017 hinaus Sanierungsleistungen erforderlich sind.“ Das zeigt also, dass in diesem Bereich noch massive Probleme bestehen.

Das Bundesministerium der Finanzen, bei dem ja die Hoffnung bestand, dass es sich über die im Generalvertrag „Ökologische Altlasten“ hinaus vereinbarten Summen noch zusätzlich an der Altlastensanierung beteiligt, antwortete uns wie folgt: „Die BvS hat mit dem Freistaat Thüringen im Februar 1999 einen Generalvertrag über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten beschlossen. Ziel des Generalvertrags ist es, sämtliche Verpflichtungen zwischen dem Freistaat und der BvS aus dem zugrunde liegenden Verwaltungsabkommen und sämtliche vertragliche Verpflichtungen der BvS gegenüber Dritten für ökologische Belastungen und bergbauliche Schäden in Thüringen durch Zahlung eines Abgeltungsbetrags abschließend zu regeln. Die BvS hat die vereinbarten Zahlungen geleistet; für eine weitergehende finanzielle Beteiligung des Bundes oder der BvS fehlt daher jegliche rechtliche Grundlage. Der Freistaat hat die vertraglich übernommenen Verpflichtungen ohne eine zeitliche Beschränkung zu erfüllen.“

Meine Damen und Herren, das waren klare Worte, die wir so nicht erhofft hatten. Wir hatten eine andere Aussage und die Unterstützung des Freistaats durch den Bund erhofft. Leider hat sich diese Hoffnung nicht bestätigt. Es gab zum Gesetzentwurf der Landesregierung im Ausschuss einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Der Antrag bezog sich darauf, die Zuführung zum Sondervermögen „Ökologische Altlasten“ auf die Höhe des jährlichen Bedarfs zu erhöhen und außerdem den Beirat beim Sondervermögen um eine Kontrollfunktion zu erweitern und mit einem zusätzlichen Mitglied auszustatten. Beide Anträge sind abgelehnt worden und liegen Ihnen heute noch einmal vor. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfs ohne Änderung. Danke.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wir haben jetzt Wortmeldungen in der Aussprache. Als Erster spricht Abgeordneter Egon Primas von der CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ausschussvorsitzende hat im Bericht schon die Problematik erwähnt, dass der Bund im Moment sich nicht in der Lage sieht, dort weiter in die Verträge einzusteigen. Das wird aber so nicht bleiben können, davon sind wir fest überzeugt, denn der Abschluss des Generalvertrags ist von Voraussetzungen ausgegangen, die überschaubar waren. Dass jetzt gerade bei Kali und Salz Nachforderungen kommen, war damals überhaupt nicht erkennbar, war damals überhaupt nicht ersichtlich. Das heißt, es ergeben sich diese Forderungen einer Verhandlung ganz automatisch, so dass das nicht zu Ende ist. Wir sind längst noch nicht am Ende der Fahnenstange, aus diesem Grunde ist es zwingend erforderlich, dass wir dieses geltende Gesetz verlängern, so wie es notwendig ist. Und auch mit den Ausstattungen, mit den 7 Mio., die hier vorgesehen sind, mehr ist im Haushalt überhaupt nicht denkbar und, das nur aus dem Haushalt zu finanzieren, ginge gar nicht. Aus diesem Grunde stimmen wir dem Gesetz in der Fassung zu, wie es eingereicht worden ist. Den Antrag der LINKEN, diese Änderung, können wir nicht mittragen. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetz. Danke schön.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion der FDP spricht Frau Abgeordnete Hitzing.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben schon vor zwei Jahren über das gleiche Thema gesprochen. Ich kann mich daran erinnern, damals hat Kollege Primas auch darum gebeten, stimmen Sie bitte dem Kreditrahmen zu. Das ganze ist vernünftig und wir werden sowieso 2012 wieder darüber reden müssen. Jetzt ist es so weit, es ist 2012, wir müssen darüber reden. Die Kreditermächtigung weiterzuführen auf die nächsten vier, fünf Jahre in dem Sondervermögen, das ist für uns schwierig. Wir werden dem nicht zustimmen. Wir haben vor zwei Jahren nicht zugestimmt, wir können dem auch dieses Jahr nicht zustimmen, weil es ganz einfach am Haushalt vorbeigeht.

(Beifall FDP)

Sie wissen, wie wir darüber denken. Es wird sich also nicht verändern. Ich mache es kurz. Auch den

(Abg. Kummer)

Vorschlag der Fraktion DIE LINKE können wir natürlich nicht mittragen, denn bei Ihnen sind ja die Zahlen noch ganz andere. Sie möchten 39,5 Mio. zuführen pro Jahr. Da sagen wir …

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Wir haben das begründet.)

Ja, Sie haben das ja auch alles begründet, Herr Abgeordneter Kummer, aber dem können wir natürlich auch nicht zustimmen, weil es gigantische Zahlen sind. Auch das zuzuführen am Haushalt vorbei in das Sondervermögen, ist gar nicht machbar. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Das Wort hat jetzt Abgeordneter Weber von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Altlastensanierung war und ist zum Teil immer noch eine der großen Herausforderungen für die neuen Bundesländer. Das marode DDR-Regime hat uns eine schwere ökologische und finanzielle Last hinterlassen. Seit der Wende ist vieles erreicht worden, aber es gibt auch in der Zukunft noch vieles zu tun. Ob die Mittel, die der Freistaat über den Generalvertrag mit dem Bund bekommen hat, auskömmlich waren, haben wir schon diskutiert. Eines gilt es jedoch festzustellen, die Nachverhandlungsklausel im Generalvertrag ist seinerzeit auf Druck der SPD-Fraktion aufgenommen worden und in Anbetracht der Kosteneskalation im Bereich der Bergbausanierung bei Kali muss jetzt der Bund mit ins Boot. Dafür haben wir damals die Regelung geschaffen. Ich musste lesen, dass in einer Pressemitteilung vom 6. November 2012 die Herren Bundesminister Schäuble und Altmaier darauf hingewiesen haben, dass die Gelder für die Braunkohlesanierung aufgestockt wurden. Gleiches hat Herr Bundesminister Rösler in ähnlicher Weise vor nicht langer Zeit auch bei der Wismutsanierung verkündet. Braunkohle und Wismut sind beides Bergbaufolgeprojekte, bei denen wir heute ein neues, aber auch ein anderes Risiko haben als zum Zeitpunkt der Wende. Ich verstehe also nicht, warum sich der Bund nicht zu seiner Verantwortung bei der Kali-Sanierung bekennt. Ich möchte wissen, wann es endlich Ergebnisse über die Gespräche mit dem Bund in dieser Frage gibt.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Bund hat im Rahmen der Anhörung zu diesem Gesetz bestätigt, dass die Beibehaltung eines Sondervermögens weiterhin angezeigt ist. Ich sehe das genauso. Wenn Herr Kummer meint, die Aufgabe aus dem Landeshaushalt finanzieren zu wollen, dann bitte, aber dann möchte

er doch bitte auch deutlich machen, wie er das finanzieren will. Auf den unsäglichen Antrag im Fachausschuss auf Erhöhung der jährlichen Landeszuführungen um mehr als 30 Mio. €, Frau Kollegin Hitzing hat schon darauf abgehoben, will ich hier gar nicht eingehen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die SPD-Fraktion ist für die Befristung des Gesetzes bis zum Ende 2017. Das ist richtig, gerade weil dann eine erneute parlamentarische Verfassung eröffnet wird und weil hoffentlich dann klar ist, in welchem Maß sich der Bund an den künftigen Kosten für die Altlastenbeseitigung beteiligen wird. Wir werden dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen, wenngleich es hier um Größenordnungen geht, die jenseits von Gut und Böse sind. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Kummer von der Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank, Herr Präsident. Man kann das vorliegende Gesetz wie folgt zusammenfassen: Es gibt kein Geld vom Bund, überall steigen die Kosten und es ist kein Ende in Sicht. Die ökologischen Altlasten werden zu einem der größten Haushaltsrisiken, die der Freistaat Thüringen hat. Herr Weber, wenn Sie sagen, es ist ein unsäglicher Antrag, dem Sondervermögen das zuzuführen, was es in den nächsten Jahren nach Schätzung der Landesregierung an Finanzen braucht, dann kann ich nur sagen, wie wird es denn im Sondervermögen finanziert. Es wird eine Kreditaufnahme dort geben, denn die Kosten fallen an und der Freistaat Thüringen ist vertraglich verpflichtet, diese Kosten zu finanzieren. Zu welchen Konditionen wir einen Kredit im Sondervermögen bekommen, ich weiß es nicht. Aber es scheint auch alle nicht zu interessieren. Wir wollen wenigstens die Ehrlichkeit, die Summe zuzuführen, die auch verbraucht wird.

Frau Hitzing, ich wäre bei Ihnen, das Sondervermögen aufzulösen. Wir sind hier im Ausschuss mit dem Antrag und auch heute zur Plenartagung diesen Weg nicht gegangen, weil der Bund uns geschrieben hat, er besteht auf der Weiterführung des Sondervermögens. Das war der einzige Grund, ansonsten hätte ich sofort gesagt, wir gehen damit in den Haushalt, weil das zur Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit dazugehört. Da der Bund darauf bestand, haben wir diesen Weg nicht beschritten, aber gesagt, wir wollen wenigstens nicht den Schuldenstand des Sondervermögens weiter erhöhen, denn es ist eine verdeckte Finanzierung.

(Abg. Hitzing)

Wenn man sich ansieht, meine Damen und Herren, was an künftigen Risiken besteht: Bei K+S stehen im Gesetz ab dem Jahr 2013 bis zu 300 Mio. €. Das, was dem Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz als Schätzung von Kali und Salz vorliegt, sind Kosten von rund 2 Mrd. €, die noch anstehen. Es steht mit drin für den Teersee Rositz ab 2013 Kosten bis zu 28 Mio. € oder besser gesagt für das Großprojekt Rositz. Und wenn man sich die Beratung des Rechnungshofs ansieht, wo das Wessling-Gutachten zitiert wird, da gibt es Unterschiede zwischen einer guten und einer schlechten Variante. In der schlechten Variante können wir noch mit deutlich höheren Kosten rechnen.

Wenn man sich die Braunkohlesanierung anschaut - Herr Weber ist kurz darauf eingegangen, dass der Bund dort mehr Geld gibt ab 2013, 1,2 Mrd. € für Bund und Länder, der Thüringer Anteil steht dabei noch nicht genau fest, und das ist erst mal nur für die nächsten fünf Jahre. Nach dem Hangrutsch in Nachterstedt hat man hier die Sicherheitsauflagen deutlich erhöht. Es geht um die Fragen, wie die Vernässung von Gebäuden zu verhindern ist und wie Kippenflächen gesichert werden können. Nun steht in der Nähe des Teersees Rositz eine Kippenfläche; so kann man zumindest die Aschehalde Fichtenhainichen bezeichnen. Die Sickerwasserführung ist dort unklar und die Frage ist auch, wie verhält sich diese Halde bei dem Grundwasseranstieg. Auf der Halde ruhen noch kleine Teerseen. Die Frage ist: Ist das langzeitsicher? Ich hoffe, wir können diese Frage mit Ja beantworten. Ich sage, das ist wirklich eine große Hoffnung, die ich habe. Denn die Sanierung, wenn sie hier notwendig wäre, würde mit über 60 Mio. € Kosten beziffert werden müssen. All diese Unwägbarkeiten stehen hier an. Ich will in dem Zusammenhang auch in Richtung des Ministeriums sagen, dass ich nicht verstehe, wenn wir beim Sondervermögen „Ökologische Altlasten“ feststellen müssen, dass wir Regelungen verlängern müssen, von denen wir dachten, dass sie jetzt zeitnah auslaufen können, weil die Sanierungen abgeschlossen sind, dass wir, wenn wir feststellen, dass die Sanierung zum Beispiel auch beim Teersee Rositz oder beim Großprojekt Rositz noch nicht abgeschlossen ist - und 28 Mio. € Sanierungskosten sind kein Pappenstiel -, dass man dann doch auch sagen müsste, dass die behördliche Zuständigkeit beim Landesverwaltungsamt bis zur Klärung der Fragen bleiben müsste und nicht an eine untere Behörde übertragen werden kann.

(Zwischenruf Richwien, Staatssekretär: Das ist 2008 entschieden worden.)

Herr Staatssekretär, Sie sagen, das ist 2008 entschieden worden, dass sie 2012 endet. Das ist richtig, natürlich. Der Thüringer Landtag hat auch ein Gesetz vorgelegt gehabt, wonach das Sondervermögen „Ökologische Altlasten“ 2016 enden sollte,

weil wir davon ausgegangen sind, dass dann die Sanierungen abgeschlossen sind. Es ist von der Landesregierung ein Generalvertrag unterzeichnet worden mit einem Mittelbudget von rund 500 Mio. €, weil man davon ausgegangen ist, das reicht. Die Realität hat uns überholt, dann nehmen Sie sie doch bitte auch in Bezug auf den Landkreis Altenburger Land zur Kenntnis. Das ist die einzige Bitte, die ich in der Hinsicht habe.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, wir müssen doch einfach sehen, wie wir Risiken abwägen können und wie wir vernünftig damit umgehen können. Wenn der Rechnungshof eine Beratung durchführt, dann muss doch nicht alles richtig sein, was dort drin steht. Er beruft sich aber auf ein Gutachten, das angefertigt wurde, und er analysiert, dass unter anderem behördliche Zersplitterung in Zuständigkeiten dazu führte, dass die Effizienz der Arbeit in den Sondervermögen nicht optimal war und auch das dazu führte, dass man nicht genau geschaut hat, ob Kostenkalkulationen eingehalten werden. Diesen Fragen wird man nachgehen müssen.