Protokoll der Sitzung vom 23.01.2013

(Beifall CDU, SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Frau Abgeordnete Schubert zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Strucksche Gesetz, was für das Landesplanungsgesetz nicht gegolten hat - schönen Gruß an Herrn Machnig, das Landesplanungsgesetz ist tatsächlich schon verabschiedet, das Landesentwicklungsprogramm nicht, das liegt aber auch nicht im Parlament, sondern zurzeit im Hause Carius, nur, um hier mal das Parlamentsgeschehen zu erläutern, ist hier mal wieder befolgt. In der Tat hat die Koalition ein paar Änderungen auf den Weg gebracht, allerdings war sie sehr halsstarrig, was unsere Änderungsanträge betrifft, die zum Teil ja das aufnehmen, was uns mehrere Experten ans Herz gelegt haben während der Anhörung.

(Zwischenruf Carius, Minister für Bau, Lan- desentwicklung und Verkehr: Ach, jetzt hören Sie auf … schon zu Weihnachten.)

(Abg. Doht)

Die vielen, die sich eine Meinung zu dem Gesetz gebildet und uns das kundgetan haben, werden, was eine Begründung dafür betrifft, warum die Änderungen nicht eingeflossen sind, wie immer leer ausgehen. Die Begründung wird es nicht geben nach dem Procedere, wie wir das gerade haben, und ich werde nicht müde, das immer wieder als Mangel unserer Demokratie zu betonen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rückmeldung fehlt, unabhängig von dem, was ich jetzt noch politisch dazu sagen werde.

Frau Doht, ich fange gleich bei dem Punkt unseres Änderungsantrags an, den Sie erwähnt haben. Es ist ja nicht so, dass das nur von uns kommt. Die Landesregierung hat 75.000 € für den Wohnungsmarktbericht von Empirica ausgegeben. Genau dieses Institut, was übrigens auf unsere Anregung hin zu der Stellungnahme aufgefordert wurde, hat diesen Punkt „Bitte konzentriert euch auf den Innenbereich“ hervorgehoben, hat uns wärmstens ans Herz gelegt, das in dieses Gesetz einzuarbeiten, auch als Fazit aus ihrer Analyse des Wohnungsmarktberichts. Es ist schon bemerkenswert, ich wollte mit der Aktuellen Stunde eben nicht den Wohnungsmarktbericht zum Thema machen in diesem Hause, sondern tatsächlich die Wohnungsknappheit in unseren drei größeren Städten. Sie haben gesagt, mit dem Wohnraumfördergesetz wollen Sie etwas für ganz Thüringen tun. Und Herr Carius betonte, wir haben noch 8 Prozent Leerstand. Genau deswegen muss man bei dem Wohnraumfördergesetz mit so einer Maßgabe reagieren, nämlich die Förderung auf den Innenstadtbereich beschränken, und das macht mit der zweiten Anregung von Empirica sehr viel Sinn. Die fordert Fördermittel nur dann auszureichen, wenn die Kommunen sich Gedanken gemacht haben, wenn sie ein, Empirica nennt es integriertes Handlungskonzept zwingend vorlegen müssen, bevor sie Fördermittel bekommen. So geht man in Zukunft mit Geld um in diesem Freistaat.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Und diese Bedingung nicht zu fordern, ist verantwortungslos, was die Mittelvergabe betrifft. Hier geht es darum, den demografischen Wandel steuern zu wollen, und das lehnen Sie nach wie vor ab oder Sie stellen sich nicht dieser Herausforderung. Das möchte ich sehr kritisch anmerken.

Übrigens, dieser Punkt Innenentwicklung ist nicht nur von Empirica angemerkt, sondern auch von der Ingenieurkammer Thüringen und ich bin nach wie vor beeindruckt, wie wenig Sie solche Fachmeinungen berücksichtigen bei diesem Gesetzentwurf.

Zweiter Punkt, der mir auch sehr wenig einsichtig ist, weil er in keiner Weise den Koalitionsfrieden gefährden würde, auch eine Anregung der Ingenieur

kammer Thüringen, die Bauherrengemeinschaften zu fördern.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Anfrage durch die Frau Abgeordnete Doht?

Ja, wenn ich mit dem nächsten Aspekt fertig bin?

Sie entscheiden das.

Einen kleinen Moment noch.

Es ist zu erkennen, dass es in diesem Land Leute gibt, die sich privat engagieren, die Bauherrengemeinschaften gründen wollen oder kleine Genossenschaften und sagen, wir wären auch bereit, in dieser Bauherrengemeinschaft, in dieser Genossenschaft preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Warum Sie das nicht fördern wollen, ist mir völlig unverständlich.

Bitte schön, Frau Doht, Ihre Nachfrage.

Ich wollte Sie fragen, ob Sie denn den gesamten Gesetzestext gelesen haben, weil Sie hier so auf Stadtentwicklungskonzepten bestehen und Ihren Antrag hier bringen. Es heißt in § 2 unter den Zielen, Punkt 3: „die Optimierung des Wohnraumangebots unter Berücksichtigung des stadtentwicklungspolitischen Ziels eines urbanen, flächensparenden Bauens und Wohnens, auch im Zusammenhang mit städtebaulichen Sanierungs-, Entwicklungs- und Stadtumbaumaßnahmen“. Ist denn das nicht gerade das, was Sie fordern?

Nein, weil Sie ja den Kommunen das nicht als eine gewisse Soll- oder Pflichtvorschrift auferlegen.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Steht doch im Gesetz.)

Fördermittel dann, wenn die Kommunen sich vorher Gedanken gemacht haben, was passiert mit dieser Stadt, welche Quartiere muss ich möglicherweise abreißen oder welche großen Wohneinheiten und wie viel Investitionen muss ich in das Zentrum stecken. Genau diese Gedanken müssen sich die Kommunen zwingend machen aus unserer Sicht und auch aus der Sicht von Empirica. Und das haben Sie nicht mit aufgenommen, nach wie vor nicht.

Ich komme noch mal zurück auf die Aktuelle Stunde und auf das, was auch der Minister gesagt hat. Es ging ja hier um einen differenzierten Sachverhalt. Natürlich brauchen wir den Mietwohnungsneubau und ja, Jena war etwas bockig, will ich mal sagen, was das angeht. Aber Sie können doch nicht die Mieterinnen und Mieter, die jetzt in Nöten sind, damit vertrösten - in Jena wird ja jetzt gebaut -, dass wir irgendwann mal zu einem entspannten Wohnungsmarkt kommen. Ich wundere mich schon sehr, Schwarz-Gelb hat ja den Vorschlag gemacht, eine Landesermächtigung auf den Weg zu bringen, um zu hohe Mieten zu begrenzen, dass Sie sich dem so entgegenstellen. Wir müssen jetzt etwas tun für die Mieterinnen und Mieter in unseren größeren Städten. Und diese Ermächtigung war auch so vorgesehen, dass sie - ich glaube, es waren fünf Jahre - halten würde. Das ist genau die Reaktion, die man braucht in der Politik, wir reagieren auf eine aktuelle Situation. Diese Verordnung, diese Ermächtigung kann man ja dann auch wieder einstampfen, wenn der Wohnungsmarkt sich entspannt hat. Aber es geht um genau diesen Zeitraum und darauf haben Sie keine Antwort.

Noch ein Wort zu den LINKEN: Auch wir sind der Meinung, dass es grundsätzlich sehr sinnvoll ist, Eigentum, Eigenheime zu fördern, den Bau von Eigenheimen, weil wir auch glauben, das ist eine sinnvolle Investition, die unter Umständen den Menschen eine Altersvorsorge ermöglicht, da sind wir sehr dafür. Allerdings müssen wir dann auch gleichzeitig sicherstellen, dass dieses Eigenheim nicht irgendwann an Wert verliert. Das kann man dadurch sicherstellen, dass wir auf die Innenentwicklung fokussieren. So riskieren Sie, dass diese Häuser irgendwo in einer Randlage entstehen, wo dann irgendwann niemand mehr wohnt und das Ding einfach nichts mehr wert ist. Das müssen wir verhindern. Insofern noch einmal mein Appell, überdenken Sie bitte diese Anmerkung, die nicht nur von uns kommt, sondern auch von Empirica, die sich sehr ausführlich mit der Situation in Thüringen beschäftigt hat.

Zweiter Punkt zu den LINKEN, wir sind nicht der Meinung, dass man die, Sie nennen es Freikauf der Belegungsbindung, unter allen Umständen ausschließen darf. Wir haben in Thüringen einen differenzierten Wohnungsmarkt und es muss auch möglich sein, mit dem Gesetz flexibel zu reagieren, um, wenn wir diese Wohnungsknappheit nicht haben,

Belegungsbindungen aufzuheben, weil sie keinen Sinn mehr machen, weil sie nichts dazu beitragen, die soziale Durchmischung usw. zu gewährleisten. Wir sind über eine Änderung sehr glücklich, dass Sie die Förderung von Wohneigentum für Lebenspartnerschaften explizit noch einmal mit dem Gesetz ermöglichen

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und auch die Förderung von Quartierkonzepten berücksichtigen. Alles in allem habe ich aber deutlich gemacht, dass uns an wichtigen Punkten der Gesetzentwurf nicht ausreichend formuliert ist, also wichtige Punkte nicht mit aufgenommen worden sind. Deswegen werden wir uns schlussendlich enthalten. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Wetzel das Wort.

Ich weiß, ich habe noch nicht gearbeitet heute früh.

(Heiterkeit SPD)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir sprechen heute hier in zweiter Lesung über das Wohnraumfördergesetz Thüringens. Meine Damen und Herren, vielleicht vorweg, es ist das erste junge Bundesland, das ein eigenständiges Wohnraumfördergesetz auf den Weg gebracht hat. Darauf, denke ich, können wir auch stolz sein. Es hängt mit der Föderalismusreform zusammen, das wurde heute schon mehrfach erwähnt, die im Bund stattgefunden hat, und wir führen mehrere Bundesgesetze zusammen zu einem Gesetz. Wir entbürokratisieren letztendlich auch ein Stück diese Gesetzestafel.

Meine Damen und Herren, bevor ich in das Gesetz einsteige, möchte ich Frau Schubert gern die Frage stellen, wie sie das verwirklichen will,

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Was denn?)

dass sie für ein neues Eigenheim sicherstellen will, dass es nicht an Wert verliert. Das ist mir zu hoch. Wenn also das Eigenheim 25 Jahre alt ist, steht garantiert eine Grundsanierung ins Haus, die eine Größenordnung umfasst. Wenn Sie das nicht durchführen und verkaufen ihr Häuschen, dann können Sie davon ausgehen, dass das auf jeden Fall den Wertverlust darstellt, den das Haus einmal hatte gegenüber einem neuen Wert. Das sind so Gedankengänge, die bei meinen Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Raum stehen. Die erinnern mich nicht einmal an die Zeit vor

(Abg. Schubert)

1989, das ist etwas ganz Neues. Aber vielleicht muss man auch mit etwas ganz Neuem leben.

Meine Damen und Herren, Frau Sedlacik hat in der letzten Sitzung in der ersten Lesung am 19. Oktober einmal von einem Taschenspielertrick gesprochen von dem Gesetz. Gott sei Dank hat sie das heute nicht noch einmal erwähnt, sonst hätte ich noch einmal explizit darauf eingehen müssen. Das ist es nun wirklich nicht, ein Taschenspielertrick, sondern dieses Gesetz ist eine sinnvolle Zusammenführung mehrerer Gesetzeswerke aus Bund und Land, um auch wirklich entbürokratisierend zu wirken in unserem Land.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen war das letztendlich auch ein Teil des Koalitionsvertrags, dass wir dieses Gesetz auf den Weg bringen. Das wollen wir auch mit dem heutigen Tag positiv erledigen. Es soll, und das haben wir in den letzten Sitzungen auch im Wohnungsmarktbericht immer wieder festgestellt und vermerkt, dass hier eine enge Verzahnung auch stattfand zwischen Wohnungsmarktbericht und Wohnraumfördergesetz oder Wohnungsfördergesetz, weil der Wohnungsmarktbericht und das Wohnraumfördergesetz letztendlich miteinander kommunizierende Säulen darstellen. Das wird im Gesetz auch deutlich. Das beginnt schon allein bei der Berücksichtigung der Folgen der demografischen Entwicklung in unserem Lande und damit auch ein Stück Aufwertung unserer Innenstädte und Lückenschließungen in den Innenstädten.

Die Anforderungen an Barrierefreiheit und Klimaschutz sind selbstverständlich zu berücksichtigen und sind auch im Gesetz berücksichtigt. Die Bezahlbarkeit von Mieten, denke ich, ist selbstredend. Ich will nicht noch mal wiederholen, was 1990/91 durch das Land geisterte. Wir haben einen kleinen, denke ich, Glücksfall und auch eine kleine Erfolgsstory in den letzten 22 Jahren im Wohnungsbereich in Thüringen erreicht. Dafür danke ich den in der Landesregierung verantwortlichen Abteilungen, auch dem Landesverwaltungsamt, aber auch den Kommunen und Städten und Landkreisen, die daran mitgearbeitet haben,

(Beifall CDU)

dass wir heute ein so, denke ich doch, bezahlbares, aber modernes Wohnungssystem in unserem Freistaat Thüringen haben dürfen.

Die städtebaulichen Aspekte, meine Damen und Herren, sind auch in diesem Gesetz geregelt. Auch das war ein Anlass für dieses Gesetz überhaupt. Die Schwerpunkte des Gesetzes - wohin geht die Reise? Meine Damen und Herren, die Förderung von Mietwohnungen zur Versorgung der Bürger mit solidem und preiswertem Wohnraum, die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums, die Modernisierung von Wohnraum, der Erwerb von Belegungsrechten, die Harmonisierung von Wohn

raumförderung und Wohngeldrecht, die Anlehnung der Einkommensermittlung an die Wohngeldberechnung führt zu Einsparungsmöglichkeiten bei den zuständigen Behörden und auch da wiederum ein Stück Entbürokratisierung in unserem Land.

Zum parlamentarischen Ablauf, meine Damen und Herren: Es gab eine schriftliche Anhörung, das hat der Berichterstatter vorhin schon erwähnt. Quintessenz der Anhörung war, der Gesetzentwurf wurde von allen Anzuhörenden grundsätzlich positiv bewertet. Deshalb brauchen wir uns jetzt, denke ich, auch in der zweiten Lesung gar nicht unbedingt so heißreden und aufregen. Kritik gab es an den Themen, soziale Wohnraumförderung nur durch Wohnraumförderung zu ersetzen. Ich denke, die soziale Zielstellung des Gesetzes kommt dadurch nicht zum Ausdruck, wenn ich nur Wohnraumfördergesetz, sondern soziales Wohnraumfördergesetz schreiben würde. Die Aufnahme von Studenten als Zielgruppe war in der Anhörung erwähnenswert, in der Aufzählung bereits auch in anderen Gruppen, denke ich, sind diese Zielgruppen zugeordnet. Anhand der derzeitigen Tätigkeiten der Studenten kann nicht auf das künftige Einkommen geschlossen werden. Diese Aufgaben sind anderen Trägern, denke ich, im Land zuzuordnen und auch von denen zu erbringen.

Aufnahme von Gemeinden als Fördermittelempfänger sollte explizit Erwähnung finden, meine Damen und Herren. Wenn Kommunen Grundstückseigentümer sind, dann, denke ich, sind sie ohnehin Empfänger von Fördermitteln, das braucht man nicht noch mal extra im Gesetz niederzuschreiben. Die Ergänzung dazu, denke ich, ist entbehrlich.

Aufnahme einschlägiger DIN-Normen im Gesetz: Ich denke, die Förderrichtlinie, die für dieses Gesetzeswerk existiert, regelt die DIN-Normen in jeglicher Hinsicht. Damit kann zeitnah auch auf aktuelle Entwicklungen, denke ich, reagiert werden und das Gesetz wird nicht überfrachtet mit übermäßig hohen Anforderungen und Zahlenwerken.