Protokoll der Sitzung vom 24.01.2013

Die Täter hätten sich weiterhin unerkannt dem Zugriff der deutschen Behörden entziehen können. Selbst in der Zeit, in der das Abkommen verhandelt wurde, haben Schweizer Banken deutsche Steuerflüchtlinge dabei unterstützt, ihr Schwarzgeld in andere, zum Beispiel fernöstliche Steueroasen zu transferieren. Dafür gibt es Belege.

Sicher, Herr Voß, es war verlockend, auf die vermeintlichen Einnahmen aus diesem Abkommen zu schielen, es war aber ein unmoralisches Angebot, wenn ich es mal so formulieren darf, das zu Recht nicht angenommen worden ist.

(Unruhe FDP)

(Beifall SPD)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das sind die Steuer-CDs auch.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den Debatten zum Haushalt - auch heute wieder kommt immer wieder die Forderung auf den Tisch, Thüringen braucht eine Schuldenbremse in der Landesverfassung. Ich persönlich sehe hier keine so dringende Notwendigkeit wie andere, weil wir bereits zwei für Thüringen verbindliche Regelungen zur Schuldenbremse haben. Zum einen haben wir die Regelungen der Haushaltsordnung, die schon heute eine Schuldenaufnahme nur noch in Ausnahmefällen erlauben. Nach dieser gesetzlichen Schuldenbremse wird schon gehandelt, aufgenommene Kredite werden getilgt. Darüber hinaus gilt aber auch die Schuldenbremse des Grundgesetzes für Thüringen und bindet das Land. CDU und FDP Vorsicht, ich habe wieder FDP gesagt -,

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Genau.)

die hier in Thüringen besonders laut für eine Schuldenbremse in der Landesverfassung eintreten, sorgen allerdings auf Bundesebene mit ihrer Politik dafür, eben diese Schuldenbremse zu konterkarieren. So mussten die SPD-regierten Länder das von der Koalition eingebrachte Gesetz zum Abbau der kalten Progression im Bundesrat verhindern, weil es zu Steuermindereinnahmen in Höhe von mehreren Milliarden Euro beim Bund, den Ländern und Kommunen geführt hätte.

(Unruhe FDP)

Den größten Nutzen davon hätten die Besserverdienenden gehabt.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP)

Sie haben nachher noch 34 Minuten Zeit, meine Herren, dazu Stellung zu nehmen.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: 35 Minu- ten.)

35 sogar, sehen Sie mal, da gibt es sogar noch ein Schlagsahnehäubchen oben drauf, da müssen Sie nicht immer dazwischenrufen.

Alle die, die so wenig verdienen, dass sie keine Steuern bezahlen, meine Damen und Herren, wären mal wieder leer ausgegangen und dabei erscheint aber doch eines ganz logisch.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Na klar, wer nicht Auto fährt, der bezahlt auch keine Steu- ern für Benzin.)

Mit der Schuldenbremse müssten - Herr Barth, es wird ja immer unterirdischer mit Ihnen

(Unruhe FDP)

Wahlgeschenke dieser Art eigentlich der Vergangenheit angehören, denn die Schuldenbremse ist auch eine Steuersenkungsbremse. Aber darum scheren sich CDU/CSU und FDP im Bund nicht - im Bund nicht. Hierin sehe ich persönlich auch einen Konstruktionsfehler bei den Regelungen zur Schuldenbremse wie mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Es ist ja auch so passiert, es kann zu unsinnigen Steuersenkungen auf Bundesebene kommen, in deren Folge die einzelnen Länder womöglich Ausgabekürzungen durchsetzen müssten. Das kann aber nicht das Ziel von effektiven Regeln gegen den Schuldenstaat sein. Im Falle der Steuerpolitik im Hinblick auf die Einhaltung der Schuldenbremse ist die Entsolidarisierung zwischen Bund und Ländern bereits real. Die Gefahr von Entsolidarisierung sehe ich im Übrigen auch beim Länderfinanzausgleich. Ich muss das tatsächlich so hart formulieren. Wir alle wissen, dass der bestehende Länderfinanzausgleich mit einem Verfallsdatum versehen ist. Für die Zeit ab 2020 muss ein neuer Finanzausgleich festgeschrieben werden und das Gefeilsche und Gezerre darum hat längst begonnen. Es ist schon höchst bedauerlich, meine Damen und Herren, wenn die Landesregierungen von Bayern und Hessen die Regelungen zum Länderfinanzausgleich nun vor das Bundesverfassungsgericht zerren, die sie einst selbst mit beschlossen haben. Deshalb will ich das nur noch gleich ganz klar formulieren: Es gilt, sich für harte Kämpfe zu wappnen und in den Parteien haben längst die Gespräche für eine Neuregelung des Länderfinanzausgleichs begonnen. Auch die haushaltspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der CDU haben sich mit einem Positionspapier zum Thema gemeldet. Ich halte allerdings den darin enthaltenen Ansatz eines steuerlichen Wettbewerbs der Bundesländer untereinander für einen Irrweg, denn der ungezügelte internationale Steuerwettbewerb reiht sich ein in die Liste der Ursachen, die in der Summe zur größten Finanz- und Wirtschaftskrise seit den 30erJahren des vorigen Jahrhunderts geführt haben. Es wäre aus meiner Sicht verkehrt, diese Lektion der Finanzkrise nicht zu lernen und die international gemachten Fehler jetzt auch noch in nationales Recht zu überführen. Mein Kollege Herr Mohring - er ist im Moment leider nicht da -, Sie haben bereits mehrfach hier in diesem Hohen Hause ausgeführt, dass Sie davon träumen, dass Thüringen irgendwann auch einmal wieder ein Geberland sein könnte. Natürlich ist das ein schöner Gedanke, das ist aber auch ein fernes Ziel, aber im Moment sind wir sehr weit davon entfernt. Die Tatsache, dass die Ausgleichsansprüche des Landes aus dem Länderfinanzausgleich in den letzten Jahren stetig gewachsen sind, zeigt doch, dass die Steuereinnahmen im Verhältnis zur Entwicklung in den wohlhabenden Ländern zurückgeblieben sind. Es ist mir ein Rätsel, wie sich angesichts einer solchen Entwicklung der über die Medien verbreitete Formel

kompromiss mancher CDU-Landesfinanzpolitiker zum Länderfinanzausgleich positiv für Thüringen auswirken soll.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Aber mit Ih- nen ist das nicht zu machen.)

Denn wenn die Geberländer weniger geben, werden die Nehmerländer weniger bekommen, es sei denn, der Bund gleicht die Differenz aus, ist ja vollkommen klar.

Es gibt einen Punkt, der den neuen Bundesländern wirklich etwas bringen würde, nämlich die stärkere Einbeziehung der kommunalen Steuerkraft in die Berechnung der Finanzkraft der Länder. Genau dieser Punkt wurde bei den CDU-internen Vereinbarungen leider ausgeblendet. Ein Finanzausgleichssystem gibt es auch in Thüringen, das ist der Kommunale Finanzausgleich, mit dem das Land in Abhängigkeit zu den eigenen Einnahmen der Kommunen unterstützend eingreift. Vom Grundmechanismus sind sich die Ausgleichssysteme gar nicht so unähnlich. Das größte mit dem Landeshaushalt 2013 und 2014 verbundene Reformvorhaben ist die Neuregelung dieses Kommunalen Finanzausgleichs. Ich komme an dieser Stelle darauf, weil der größte Teil der Zahlungen des Landes an die Kommunen im Einzelplan der allgemeinen Finanzverwaltung veranschlagt ist, der ja auch an dieser Stelle mit abzuhandeln ist.

In der Grundsatzaussprache zum Haushalt sind ja die Redner bereits auf die bedeutsame Reform des KFA eingegangen, später sogar noch bei den Einzelplänen, wie es auch mehrere Vorredner vor mir getan haben. Einige ergänzende Ausführungen will ich an dieser Stelle allerdings doch noch machen. Am Beginn der Reformüberlegung stand nach den Auseinandersetzungen um den KFA in den zurückliegenden Jahren die Idee, einen gerechteren und transparenteren KFA zu schaffen. Das hat jeder gefordert, es muss transparenter, es muss verständlicher werden. Hinter dieser Überschrift haben sich dann auch die meisten Beteiligten noch versammeln können, von den kommunalen Spitzenverbänden bis hin zu den Landtagsfraktionen. Aber je konkreter dieser neue Finanzausgleich wurde, umso mehr ist diese - ich formuliere das jetzt einmal als Koalition der Willigen - Koalition dann zerfallen. Es ist ja immer so, jede grundlegende Systemänderung bei einem solch komplexen System bringt Gewinner und Verlierer hervor. Solange jeder hoffen kann, zu den Gewinnern zu gehören, war alles gut. Aber wenn die konkreten Zahlen dann auf den Tisch gekommen sind, da haben wir dann gehört, was da als Medien- und Presseecho auf uns zugekommen ist.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich dem Thüringer Finanzminister und seinem Team danken, die nach monatelanger Vorarbeit einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der eben nicht, wie früher lei

der zu oft passiert, von der Thüringer Parteifarbenlehre geprägt war. Das war die Grundlage dafür, dass unvoreingenommen weiterdiskutiert werden konnte. Aus meiner Sicht der wichtigste Punkt des neuen Finanzausgleichsgesetzes ist der neue Weg der Ermittlung des kommunalen Mindestbedarfs oder der angemessenen kommunalen Ausstattung dieses angemessenen kommunalen Bedarfs. Die Zahlen dieser Ermittlung der Jahre 2008 bis 2012 waren von Anfang an sehr strittig. Sie waren zudem auch in die Jahre gekommen. Ich halte es für einen sehr klugen Schritt, auch im Hinblick auf Verwaltungsvereinfachung, auf die ohnehin vorhandene Jahresrechnungsstatistik abzustellen.

Bei diesen Zahlen ist ein hohes Maß an interkommunaler Vergleichbarkeit vorhanden. Die Zahlen werden vom Landesamt für Statistik erhoben und nicht wie zuvor - wir kennen den KFA ja noch aus den früheren Jahren - vom für den KFA zuständigen Ministerium. Das sorgt für die notwendige Akzeptanz auch bei diesen Ausgangszahlen und auch bei dieser Ermittlungsbasis.

Die kommunalen Spitzenverbände haben in den Anhörungen zum KFA die Zahlen der Jahresrechnungsstatistik auch grundsätzlich für geeignet erachtet, um den kommunalen Bedarf zu ermitteln. Da gab es Zustimmung. Allerdings zeigten sie sich bei den nachfolgenden Schritten der Ermittlung des kommunalen Mindestbedarfs bzw. des angemessenen kommunalen Bedarfs nicht einverstanden. Die Reform des KFA hätte sich durchaus nur auf die Bedarfsermittlung beschränken können. Allerdings war es auch nach über zwei Jahrzehnten an der Zeit, diesen KFA in Thüringen einmal grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Dabei stellt sich automatisch auch die Frage nach der Gerechtigkeit. Sind die bestehenden Regelungen gerecht, nur weil sie lange Zeit so angewandt waren und so erprobt worden sind. Finanzminister Voß hat sich vor diesen Fragestellungen nicht gescheut und hat neue Antworten für eine gerechte Verteilung der Landesmittel an die Kommunen gegeben. Über die Zahlen der Jahresrechnungsstatistik war es auch möglich, kreisliche und gemeindliche Aufgaben klar zuzuordnen und den damit schon seit Jahren schwelenden Streit zwischen kreislicher und gemeindlicher Ebene über die Verteilung von den Schlüsselzuweisungen aufzulösen. Nach dem neuen Finanzausgleichsgesetz gibt es Schlüsselzuweisungen für kreisliche Aufgaben und gemeindliche Aufgaben und die kreisfreien Städte partizipieren entsprechend ihrer Aufgaben aus jedem dieser beiden Töpfe. Das ist auch aus meiner Sicht ein sehr kluger Ansatz, eine sehr kluge Neuerung.

Ein sehr mutiger Schritt ist aus Sicht meiner Fraktion die Verschlüsselung der Leistung des Landes nach dem SGB II und XII. Ich will ganz ehrlich sein, dass ich und meine Fraktion mit dieser Neuregelung am meisten gehadert haben. Herr Voß, Sie

wissen das aus internen Diskussionen, die wir mit Ihnen geführt haben. Bezüglich der SGB-Leistungen gibt es unterschiedliche fachliche Auffassungen, die auch ständig im Widerspruch zueinander stehen. Auf der einen Seite besteht ja die Auffassung, dass die nicht oder nur ganz gering zu beeinflussenden Ausgaben nach dem SGB dort ausgeglichen werden sollten, wo sie auch entstehen. Es gibt aber auch eine andere fachliche Meinung, die sagt - und der neue Kommunale Finanzausgleich setzt genau da an -, dass auch diese Leistungen über die Schlüsselmasse und damit finanzkraftabhängig bei den Kreisen und kreisfreien Städten ausgeglichen werden sollen. Ich kann beide fachlichen Meinungen nachvollziehen und in den Bundesländern wird das durchaus unterschiedlich gehandhabt - auch das wissen Sie. Da gibt es kein einheitliches Vorwärtsschreiten, auch da gibt es sehr ambivalente Verhaltensmethoden. Die Verschlüsselung der SGB-Leistungen bei gleichzeitigem Wegfall bisher bestehender Begünstigungen der kreisfreien Städte führt beim neuen KFA in Thüringen zu den größten Verschiebungen in den Finanzströmen. Dem versuchte der Finanzminister durch die Einführung von Nebenansätzen, durch die auch Fallzahlen in der Verteilungssystematik einflossen, entgegenzuwirken. Nichtsdestotrotz ist die Verschlüsselung der SGB-Leistungen der mit am schwersten verdauliche Teil des neuen Finanzausgleichsgesetzes. Das kommunale Erdbeben ließ auch nicht lange auf sich warten - Sie wissen es. Mit dem Vorliegen der ersten Zahlen zum Kommunalen Finanzausgleich ging die Diskussion los. Nicht nur die Auskömmlichkeit der angemessenen kommunalen Finanzausstattung insgesamt, sondern auch die Binnenverteilung - ich will es jetzt einmal so bezeichnen -, die einige auch große Verlierer hervorbrachte, wurden kritisiert. Das ist zum Teil sehr drastisch geschehen. Ich will das an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich ansprechen, was Herr Huster vorhin in seiner Rede angemerkt hat, und ich will jetzt auch gar keine Namen nennen und keine Schuldzuweisungen machen. Aber man kann bei allen unterschiedlichen Positionen und politischen Auffassungen, die man haben kann, durchaus ein bestimmtes Grundverständnis voraussetzen, nämlich darüber, was man zu einem Menschen sagen kann, wenn der anderer Meinung ist. Das gilt auch bei politischen Kontrahenten. Einen Finanzminister, der einen reformierten Kommunalen Finanzausgleich vorlegt, öffentlich als „Hütchenspieler“ zu bezeichnen - und das war sogar jemand aus der eigenen Partei des Finanzministers -, das, meine Damen und Herren, ist wirklich jenseits von gut und böse.

(Beifall SPD)

Zurück zum KFA und zur Systemumstellung. Bei der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag war man sich sehr schnell einig, dass sogenannte Anpas

sungshilfen des Landes der kommunalen Seite ganz entscheidend helfen können, die Systemumstellung zu bewältigen und zu akzeptieren. Diese Überlegungen - wenn wir einfach noch einmal systematisch vorgehen - brachten wir schon im August des letzten Jahres in die Debatte zum KFA ein. Kultusminister Christoph Matschie hat das dankenswerterweise bei den Verhandlungen zum Haushalt aufgegriffen und am Ende wurde im Kabinett mit dem Finanzminister vereinbart, 70 Mio. € für diesen Anpassungsfonds, verteilt dann über drei Jahre, zur Verfügung zu stellen und so ist es auch in den Haushaltsentwurf eingeflossen.

Im Verlauf der weiteren Beratungen und auch in Rückkopplung mit den Spitzenverbänden stellte sich dieser Betrag aber noch nicht als ausreichend heraus. Die guten Steuereinnahmen des Landes im Jahr 2012 und das daraus resultierende Plus im Jahresabschluss haben am Ende, zugegebenermaßen nach sehr schwierigen Verhandlungen mit den Kommunen, ein erneutes Aufstocken des Anpassungsfonds und seine zeitliche Ausdehnung möglich gemacht. Damit fließen über den Anpassungsfonds in den Jahren 2013 bis 2017 insgesamt 313 Mio. € an die Thüringer Kommunen und er macht die Anpassung an die finanziellen Verschiebungen innerhalb des neuen Finanzausgleichs möglich und damit seinem Namen alle Ehre. Herr Meyer - jetzt ist er gerade nicht mehr da -, das geschieht in einem abgestuften Verfahren. Er hat da von einer Kurve und einer Delle gesprochen und dass sich dann ganz viele in zwei bis drei Jahren umschauen werden. Das ist schon sehr genau auch so angerechnet, dass das Ganze dann abgestuft vollzogen wird.

Bei dieser Anpassung, muss man sagen, macht bei den finanziellen Verschiebungen innerhalb des neuen Finanzausgleichs - da ist bei der Frage, ob das ein neuer KFA ist oder nicht, auch schon die Antwort gleich mitgeliefert - dieser neue KFA auch seinem Namen alle Ehre. Er ist tatsächlich neu in sehr, sehr vielen Beziehungen. Eine weitere in der Beschlussempfehlung zu dem Gesetz über die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen enthaltene Änderung stand ebenfalls von Anfang an auf der Wunschliste der SPD. Der Finanzminister wollte die Berechnung der kommunalen Steuerkraft als Grundlage für die Ermittlung der Schlüsselzuweisungen auf das dem Ausgleichsjahr vorvergangene Jahr festschreiben. Am Ende bleibt es nun auch auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände bei der Beibehaltung des Drei-Jahres-Durchschnitts für diese Berechnung. Ich glaube, eine Umstellung von einer Drei-Jahres-Betrachtung auf eine Ein-Jahres-Betrachtung, wie ursprünglich vorgesehen, hätte natürlich noch neuere Verwerfungen nach sich gezogen. Eine weitere Neuerung innerhalb des KFA ist die Eintaktung der Zahlungen des Landes an die Kommunen als stabiles mit den Lan

deseinnahmen verbundenes System, das sogenannte Thüringer - wir haben es Partnerschaftsmodell genannt. Die Finanzausstattung der Kommunen soll sich in Zukunft gleichlaufend zu der im Land verbleibenden eigenen Finanzausstattung entwickeln. Das System wird damit zusätzlich vor willkürlichen Eingriffen des Gesetzgebers geschützt und damit auch hoffentlich streitunanfälliger. Auch das ist ein Ansatz, den unsere Fraktion sehr begrüßt. Die Opposition hat zum Kommunalen Finanzausgleich nur sehr wenige Änderungsanträge vorgelegt. Ich schlussfolgere daraus, dass auch die Opposition den neuen KFA im Grundsatz eigentlich für gut heißt.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Da haben Sie heute Vormittag nicht richtig zuge- hört.)

Zumindest BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben gesagt, sie haben ganz darauf verzichtet, weil sie im Grundtenor und der Grundtendenz beim KFA mitgehen. Die gehören auch mit zur Opposition, Herr Kuschel.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das müssen Sie differenzieren, aber das wollen Sie ja noch tun.)

Zum Abschluss noch ein paar Worte zu den Änderungsanträgen zum Haushaltsbegleitgesetz. Ein Änderungsantrag, den die SPD-Fraktion gern heute hier eingebracht hätte, wäre die Streichung des Artikels 10 gewesen, mit dem das Haushaltsbegleitgesetz der Verwaltung die Möglichkeit einräumen will, Aufgaben im Bereich des Mess- und Eichwesens in Form einer Beleihung privater Dritter zu erfüllen. Aus Sicht der SPD gibt es erhebliche Zweifel daran, dass eine solche Beleihung privater Dritter wirklich zu Kosteneinsparungen beim Land führen kann.

(Beifall SPD)

Leider war in der Koalition kein Einvernehmen darüber zu erzielen, diesen Passus aus dem Gesetz zu streichen. Meine Fraktion geht aber davon aus,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ihr habt aber wieder gekämpft bis zum Umfal- len.)

dass eine Beleihung privater Dritter - das haben wir durchaus gemacht, Herr Kuschel, durchaus - nach Landeshaushaltsordnung ohnehin nur nach einer sorgfältigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Erwägung gezogen werden darf. Ich appelliere an die verantwortlichen Ministerien, dies zu beherzigen und die Fraktionen über das Ergebnis zu informieren, sollte eine Beleihung irgendwann einmal tatsächlich verfolgt werden. Bestandteil des Haushaltsbegleitgesetzes ist auch die Einführung der Möglichkeit für das Land, einem Zweckverband beizutreten. Hintergrund sind die Bemühungen, die

Sportstätten in Oberhof in eine vernünftige Struktur zu überführen, die Oberhof auch wieder handlungsfähig werden lässt.

Herr Abgeordneter Hey, gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Kuschel?

Ja, gern.

Bitte.

Danke, Frau Präsidentin, danke, Herr Hey. Sie hatten jetzt den Appell an die Ministerien gerichtet, bei Beleihungsmodell im Mess- und Eichwesen Vorsicht walten zu lassen. Haben Sie da wirklich Vertrauen mit Blick auf die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Beleihung bei den Vermessungsingenieuren? Hat es bei den Vermessungsingenieuren nicht dazu geführt, dass anstelle von Einsparungen der Landesbetrieb höhere Zuschüsse aus dem Landeshaushalt bekommen musste, und ist das nicht für Sie genügend Erfahrungsschatz gewesen, um hier tatsächlich auf Ihrer Forderung zu bestehen oder sehen Sie die beiden Fälle als nicht vergleichbar an?

Doch, man kann immer versuchen, sämtliche Fälle in irgendeinen Konnex zu bringen, Herr Kuschel, aber um es mal so zu formulieren, im Gegensatz zu manch anderen Abgeordneten hier im Hohen Hause vertraue ich grundsätzlich auch den Ministerien dieses Landes.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Kos- te es, was es wolle.)