Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Zwischenbericht hat einen dokumentierenden Teil und einen kurzen wertenden Teil. Den Teil mit den Schlussfolgerungen und Ergebnissen, mit den zukünftigen Maßnahmen haben wir uns für den Abschlussbericht vorbehalten. Alles, was wir bisher gesagt und erfahren haben, steht unter dem Vorbehalt, dass wir noch mehr oder gar noch anderes oder ganz Gegensätzliches oder Bestätigendes erfahren werden. Mit großer Mehrheit hat der Untersuchungsausschuss 5/1 diesen Zwischenbericht verabschiedet und das ist auch gut so, weil die Aufklärung des Behördenversagens beim Verhindern des Rechtsterrorismus sich für parteipolitischen Streit meiner Meinung nach nicht eignet. Denn es geht an allererster Stelle, und da vielen Dank an Herrn Kollegen Kellner, um die Opfer, um die Opferfamilien dieser rechten Gewalt.
Das soll allerdings nicht heißen, dass wir uns nicht auch einmal streiten können und deutlich die Mei
nung sagen. Das möchte ich aus aktuellem Anlass hier einmal tun. Sehr geehrter Herr Staatssekretär Rieder - leider ist er gerade nicht da -, das, was Sie gestern im Untersuchungsausschuss abgeliefert haben, ist eine handfeste Ungehörigkeit und ich hoffe, dass das am heutigen Tag so nicht fortgehen wird.
Die fortgesetzte und immer wiederkehrende Haltung der Landesregierung, uns bestimmte Informationen nicht geben zu wollen, wird im nächsten Bericht einen größeren Raum einnehmen müssen und es hilft auch nicht hier die Legende vom Aufklärungsrebellen immer weiter zu schmieden. Das trifft nicht die Realität.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zurück zum Zwischenbericht: Er ist umfangreich, trotzdem wir uns den Auftrag gestellt hatten, so kurz wie möglich zu formulieren, so prägnant wie möglich zu sein. Aber es war unser Ziel, alles aufzuschreiben, was wichtig sein könnte, wenn man in 20 Jahren versucht, dieses Phänomen noch einmal zu verstehen, und das nachvollziehen will. Wir hoffen, dass wir das geschafft haben. Viele meiner Vorrednerinnen haben die Ergebnisse unseres Untersuchungsausschussberichts, den Sie auch noch einmal wertend zusammengefasst finden werden auf den letzten 50 Seiten, schon genannt und ich kann das gerne ersparen. Ich will ein Problem, einen Zusammenhang jedoch ein wenig tiefer ausführen.
Herr Kollege Kellner hatte es selbst angesprochen, es gab Unklarheit bzw. ein Unvermögen in der schwarz-roten Regierung Ende der 90er-Jahre, wie man mit dem erstarkenden Rechtsradikalismus umgeht. Diese Uneinigkeit in der Landesregierung führte dazu, dass die nachfolgende Verwaltung orientierungslos war und damit natürlich unentschlossen handelte. Sie wussten nicht, wohin sie sich bewegen sollen, und das ist ein wichtiger Fakt, den wir feststellen konnten. Das führte dazu, dass auch die Zivilgesellschaft gehemmt war und insbesondere darum, weil verschärfend hinzukam, dass einige Vertreter der Exekutiven all diejenigen, die Rechts etwas entgegensetzen wollten, auch noch bekämpften.
denn die klare Folge war, dass die rechte Szene erstarkte, da ihr eben nichts als Unsicherheit gegenübergestellt wurde. Die Gefahr von Rechts und das haben alle Vorredner schon deutlich gesagt, wurde nicht ernst genommen. Das darf nie wieder geschehen. Nie wieder darf es passieren, dass weggeguckt wird, wenn Rechte, Freie Kameradschaften, wenn die NPD oder andere rechte Verbände de
monstrieren, Infostände machen oder in unseren Vereinen auftauchen. So leicht, wie es gesagt ist, so eloquent wie es klingt, wenn man sagt, tun wir so, als hätten wir es nicht bemerkt, beachten wir sie doch gar nicht, diese Herangehensweise ist falsch und wir haben als GRÜNE
den großen Wunsch und die kleine Hoffnung, dass das eines der wichtigsten Ergebnisse dieses Zwischenberichts sein kann und sich in der Zivilgesellschaft zu einer festen Gewissheit fügt, dass man nie wieder wegsehen darf. Jegliche Aktionsformen sind in Ordnung, nur das passive Wegsehen darf es nie wieder geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Zweites ist auch wichtig, Frau Kollegin Renner hat es direkt angesprochen. Wir, der Thüringer Landtag, müssen die Verantwortung dafür übernehmen, was damals geschehen ist. Wir müssen die Verantwortung dafür übernehmen, dass diese Gruppe sich radikalisieren konnte, die Verantwortung dafür übernehmen, dass sie nicht dingfest gemacht werden konnte und dass sie abtauchen konnte und abgetaucht blieb. Es war unsere Thüringer Aufgabe, das zu verhindern und wir haben sie nicht erfüllt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade darum bin ich so traurig, dass es bisher kein leitender Polizeibeamter jemals geschafft hat, kein leitender Beamter des Verfassungsschutzes jemals geschafft hat, aber auch kein Staatsanwalt sich bisher gemüßigt sah, Entschuldigung zu sagen für das, was damals geschehen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Blick in die Zukunft gilt es, die Fragen aus den 90er-Jahren nicht hinter uns zu lassen, sie fortzuführen in unseren Zeugenvernehmungen und Aktenstudium, aber jetzt mehr Konzentration darauf zu legen, wie konnten sie am 26.01. überhaupt abtauchen? Warum waren keine Haftbefehle dabei? Warum weigerte sich die Staatsanwaltschaft, dieses Mittel zu nehmen? Warum setzte die Polizei nicht ihre Rechte aus dem Polizeiaufgabengesetz ein, um hier ein Abtauschen der drei zu verhindern? Und warum konnten wir sie im nahegelegenen sächsischen Chemnitz und Zwickau nicht finden, obwohl wir doch zumindest in den Verlautbarungen alles an polizeilicher Kraft aus Thüringen darauf verwendeten? Diese Fragen stehen im Raum und ich kann Frau Kollegin Renner nur recht geben: Schaffen wir es, auch nur 20 Prozent davon zu lösen, hätten wir viel geschafft. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Adams. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Höhn für die SPDFraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst einmal möchte ich an dieser Stelle meine Kollegin Birgit Pelke entschuldigen. Normalerweise würde es ihr gebühren, als Mitglied des Untersuchungsausschusses hier die Rede für meine Fraktion zu halten. Aber sie musste sich in zahnärztliche Behandlung begeben und das ist für das Vorhaben nicht so gut geeignet. Deswegen übernehme ich das. Ich bin offen gestanden aber auch nicht unglücklich darüber, dass ich das tun darf.
Es ist nämlich auf den Tag genau neun Monate her, am 21. Juni 2012 haben wir hier im Thüringer Landtag debattiert im Anschluss an eine Regierungserklärung zum sogenannten ersten Schäfer-Bericht. Es hat damals ein paar Wallungen gegeben im Nachgang dieser Diskussion.
Herr Innenminister, ich kann versprechen, wir brauchen heute keinen Koalitionsausschuss, dessen bin ich mir sicher. Aber ich sehe mich dennoch veranlasst, auf diese Diskussion von damals durchaus zu reflektieren. Wenn ich mir Teile dessen, was ich persönlich damals gesagt habe, zur Hand nehme, und das mit dem vergleiche, was nunmehr als Tatsachen vom Untersuchungsausschuss als festgestellt gilt, dann muss ich sagen, erscheinen durchaus relevante Parallelen.
Ein paar Beispiele dessen: Ich habe damals gesprochen von einer festzustellenden Verharmlosung bzw. man kann auch sagen, von manchen Behörden oder auch im politischen Raum zumindest vom Versuchen des Totschweigens des Rechtsextremismus in den 90er-Jahren. Genau das, und das haben meine Vorredner allesamt auch genauso wiedergegeben, aus ihren Erfahrungen aus dem Untersuchungsausschuss gilt nunmehr als Tatsache festgestellt.
Nächstes Beispiel: Damals habe ich gesagt, es muss festgestellt werden, inwieweit die V-Mann-Tätigkeit bestimmter Rechtsextremer und deren Bezahlung durch den Staat dazu geführt haben, dieses Strukturen zu verfestigen oder gar erst zu ermöglichen. Auch das gilt nunmehr als Tatsache aufgrund des Untersuchungsausschussberichtes, des Zwischenberichts als festgestellt.
Und wenn wir davon ausgehen, das wurde von allen Rednern ebenfalls dokumentiert, dass es keinen ausreichenden, das ist gelinde gesagt, harmlos formuliert, Informationsaustausch zwischen den
einzelnen Sicherheitsbehörden gegeben hat, dann muss ich sagen, auch das hat sich mittlerweile als Tatsache verfestigt, genauso wie die zum Teil nicht nachvollziehbaren Einstellungen von Verfahren im Bereich der Staatsanwaltschaften. Seit diesem Tag, seit dem damaligen 21.09. hat sich die Informationspolitik durchaus verändert. Ich will es mal wettermäßig beschreiben. Es gab durchaus ein Zwischenhoch in Bezug auf die Bereitschaft, Informationen umfänglich und vor allen Dingen auch rechtzeitig an den Untersuchungsausschuss zu liefern. Aber aus diesem Zwischenhoch ist mittlerweile wieder ein Zwischentief entstanden. Das Ganze hat sich, das wurde eben auch hier dargelegt, auch in den Vorgängen des gestrigen Untersuchungsausschusses noch mal dokumentiert. Ich kann nur sagen, ich appelliere noch einmal an die Verantwortung aller, die mit diesen Vorgängen zu tun haben, vor allen Dingen im Thüringer Innenministerium, dieser Praxis nicht Vorschub zu leisten und dem Ausschuss alles, aber auch alles zur Verfügung zu stellen.
Meine Damen und Herren, in neun Monaten entsteht etwas Großes, in der Regel jedenfalls. Auch dieser Bericht ist groß. Er ist nicht nur vom Umfang her groß, sondern auch von seiner inhaltlichen Tiefe. Wie aufmerksam das Ganze auch bundesweit reflektiert worden ist, will ich an einem Beispiel belegen, aber nicht, bevor ich an dieser Stelle noch einmal allen Ausschussmitgliedern, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich für die geleistete Arbeit danke sowohl hier im Thüringer Landtag seitens der Abgeordneten, seitens der Landtagsverwaltung, aber auch in den Ministerien.
Die Wertschätzung, die dieser Bericht erfahren hat, ist eine für Untersuchungsausschüsse auf Landesebene durchaus bemerkenswerte. Ich möchte dem Hohen Haus hier ein Zitat nahebringen, das ich in einer großen deutschen Tageszeitung am 12. März gefunden habe, ich zitiere: „Die Geschichte der Bundesrepublik ist mit parlamentarischen Untersuchungsausschüssen gepflastert. Entsprechend groß ist die Zahl der oft ziegelsteindicken Berichte, in denen die Ergebnisse der Arbeit dieser Ausschüsse dargestellt werden. Von hohem Wert ist kaum einer dieser Texte, sie sind dick, aber nicht gewichtig. Oft sind weite Passagen parteipolitisch gefärbt. Das ist bei diesem Bericht ganz anders. Der 554 Seiten starke Zwischenbericht des NSUUntersuchungsausschusses des Thüringer Landtags ist ein beklemmendes, erschütterndes zeitgeschichtliches Dokument. Er stellt das Versagen der Sicherheitsbehörden im Umgang mit den Rechtsextremisten so schonungslos dar, dass man auch dann erschrickt, wenn man schon viel darüber weiß. Die 554 Seiten sind eine Chronik des Systemversagens, ein Schuldbekenntnis. Der Ausschuss beklagt die Rolle des Verfassungsschutzes
als desaströs, er beschreibt die der Polizei als problematisch. Der Bericht zeigt - so bekennt ein Ausschussmitglied -, dass Thüringen die Verantwortung dafür übernehmen muss, dass die NSU-Mitglieder zu Mördern wurden.“ Dieses Zitat stammt aus der „Süddeutschen Zeitung“ vom Chefkommentator Heribert Prantl. Und allein die Tatsache zeigt, dass wir eine Verantwortung hier im Thüringer Landtag mit diesem Untersuchungsausschuss und seinen Ergebnissen haben. Ich will an dieser Stelle noch einmal appellieren, dass wir das, was bislang an Ergebnissen, an Zwischenergebnissen, auf dem Tisch liegen haben, wirklich auch nur als das bezeichnen, was es ist - ein Zwischenergebnis. Wir sind noch lange nicht so weit, dass wir sagen können, dass wir für alle diese Vorgänge in den 90er-Jahren und danach, die letztendlich zu dieser Mordserie geführt haben, rückhaltlose Aufklärung betrieben hätten. Davon sind wir leider Gottes noch weit entfernt.
Meine Damen und Herren, welche inhaltlichen Konsequenzen ziehen wir bislang oder bis dato aus diesem Zwischenbericht oder welche haben wir zu ziehen? Wir brauchen einen anderen politischen und gesellschaftlichen Umgang mit den Gefahren von Rechts. Dass diese Gefahren nach wie vor relevant sind, zeigen uns die Daten des ThüringenMonitors in jedem Jahr auf sehr beklemmende Weise. Da ist es in einer besonderen Verantwortung für uns Politiker, für den gesamten politischen Raum innerhalb der Zivilgesellschaft, sich mit Fremdenhass und anderen rechtsradikalen Ideologien auseinanderzusetzen, entgegenzustellen und in diesem Kampf dagegen mit gutem Beispiel voranzugehen.
Es gehört auch dazu in dem einen oder anderen politischen Feld, das wir hier zu beackern haben, auch einen Paradigmenwechsel und einen Einstellungswechsel vorzunehmen. Ich muss schon sagen, ich bin sehr enttäuscht, dass nach dem Vorliegen eines entsprechenden Berichts über eine mögliche Ausdehnung oder eine mögliche Aufhebung der Residenzpflicht in Thüringen, der durchaus Hoffnung bei uns zumindest hat aufkeimen lassen, die entsprechende Verordnung durch das Thüringer Innenministerium verändert wird. Diesen Veränderungswillen sehe ich nicht; auch das wäre ein Beitrag für eine neue Willkommenskultur, wenn wir dem entsprechen würden, auch das wäre ein Zeichen.
Ich appelliere an dieser Stelle noch einmal nachdrücklich im Namen meiner Fraktion, an dieser Stelle muss ein Umdenken erfolgen. Wir diskutieren auch, meine Damen und Herren, über Konsequenzen aus diesen ganzen Vorgängen in Bezug auf die sogenannte Sicherheitsarchitektur. Sicherheitsar
chitektur, nur noch mal zum Verständnis, das meint nicht nur den Verfassungsschutz, das meint auch die Thüringer Polizei und das Landeskriminalamt. Diese Behörden im Zusammenspiel stellen die Sicherheitsarchitektur unseres Bundeslandes dar. Dass wir dort Veränderungen brauchen, diese politische Übereinkunft oder diesen politischen Konsens kann ich durchaus bei allen erkennen. Nur, in welcher Form das geschehen soll, darüber gibt es nach wie vor unterschiedliche Auffassungen. Der Vorschlag, der jetzt auf dem Tisch liegt mit einer Novelle des Verfassungsschutzgesetzes, den Herr Minister Geibert vorgelegt hat, geht durchaus in die richtige Richtung, allerdings nicht in allen Aspekten, jedenfalls nicht nach unserer Auffassung. Ein Beispiel sei da genannt, dass die Frage der Einordnung oder der Integration des Verfassungsschutzes ins Innenministerium von unserer Seite durchaus mit großer Skepsis gesehen wird, vor allen Dingen was auch die Frage der Verantwortungskette, die daraus dann neu entstehen muss, betrifft. Ich bin da sehr nah beim Kollegen Fiedler, auch wenn ich ihn jetzt gerade nicht sehe, der sich in der Weise geäußert hat, dass es durchaus Sinn macht, den Thüringer Verfassungsschutz neu aufzustellen, aufzulösen, neu aufzustellen, auch personell. Ich sage, insbesondere auch personell neu aufzustellen, das wäre in der Tat ein wahrer Neuanfang, der mit den alten Zöpfen wirklich abschließen würde.
Die Frage des Umgangs mit V-Leuten spielt eine große Rolle, das ist eine weitere Konsequenz, die wir aus den uns mittlerweile bekannten Vorgängen zu ziehen haben. Ich bin nicht per se gegen V-Leute. Wenn wir die Existenz eines Verfassungsschutzes anerkennen, dann gehört sicherlich auch dieses Instrument zum Werkzeugkasten eines solchen Amts. Aber die Frage der Legitimation solcher VLeute spielt eine große Rolle. Wir fordern da ganz klar eine breitere parlamentarische Legitimation. Wir gehen so weit zu sagen, es bedarf einer gesetzlichen Regelung zur Führung von V-Leuten. Das wäre zumindest eine weitere Verbesserung, ein weiterer Schritt auch in Bezug auf diese Konsequenzen.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich meinen Appell vom Juni letzten Jahres erneuern. Wir haben einen guten Anfang gemacht im letzten Jahr in der Aufklärungskette. Die Regierung hat reagiert, es gab die Kommission. Der Landtag hat reagiert, es gibt den Untersuchungsausschuss. Nun sollten wir alles daran setzen, dass nach den nunmehr bekannt gewordenen Pannen, nach den nunmehr bekannt gewordenen Unzulänglichkeiten und insgesamt Fehlverhalten vieler in dieser Zeit nicht noch ein unzulänglicher Abschlussbericht eines solchen Untersuchungsausschusses vorgelegt wird. Das würde uns nun wirklich schlecht zu Gesicht stehen. Ich bin guter Hoffnung, nachdem dieser Zwischenbericht wirklich ein sehr guter Anfang
dafür ist, dass wir am Ende dieses Prozesses möglicherweise sagen können, wir haben als Thüringen unser Möglichstes getan und dazu fordere ich uns auf. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Höhn. Das Wort hat jetzt für die FDP-Fraktion der Herr Abgeordnete Untermann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Zeitraum von September 2000 bis April 2007 sind in Deutschland acht türkischstämmige, ein griechischstämmiger Bürger und eine Polizeibeamtin ermordet worden. Diesen Mitbürgern gedenken wir und ihren Familien gilt unser besonderes Mitgefühl.
Es sind die Opfer des NSU, die uns Demokraten gemeinsam zur größtmöglichen Aufklärung der Taten antreiben. Das sind wir ihnen und auch den Hinterbliebenen schuldig. Zehn Menschen sind in Deutschland von Mitgliedern einer Vereinigung, die sich selbst als Nationalsozialistischer Untergrund NSU - bezeichnt, eiskalt ermordet worden. Jahrelang haben die deutschen Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes bei den Ermittlungen der Taten im Dunkeln getappt. Jahrelang ist auch der rechtsextremistische Hintergrund dieser Taten unentdeckt geblieben. Mindestens drei Mitglieder des NSU stammen aus Thüringen und waren Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden seit den 90erJahren bekannt. Wir müssen leider feststellen - da muss ich auch Frau Marx recht geben -, dass vorrangig die Thüringer Sicherheitsbehörden bei der Fahndung und Ermittlung dieser Straftaten versagt haben.
Der Thüringer Landtag hat am 26. Januar 2012 einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt mit dem Auftrag, mögliches Fehlverhalten der Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden zu untersuchen. Der heute vorliegende Zwischenbericht ist das Ergebnis der letzten 12 Monate. Auch die Vorgänge bis zur Garagendurchsuchung im Januar 1998 sind noch nicht abschließend behandelt worden. Dennoch konnte der Untersuchungsausschuss erste Zwischenergebnisse feststellen.
Bevor ich auf einzelne Punkte näher eingehe - das wiederhole ich sehr gern -, gestatten Sie mir an dieser Stelle einen Dank an alle die auszusprechen, die im Untersuchungsausschuss mitgewirkt und an diesem Bericht mitgearbeitet haben. Das gilt sowohl für die Abgeordneten wie für die Referenten,