Ich bin so gut gelaunt heute Morgen, Herr Barth. Lassen Sie mir doch meine gute Laune. Ich will nur zwei Worte sagen.
Ich will mich persönlich bedanken bei dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Mohring, dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herrn Höhn, bei Herrn Fiedler und bei Herrn Hey. Diese Debatte, die nicht einfach war, die vor einem Jahr begonnen hat, ist zu einem guten Ende geführt worden. Ich finde, das ist ein guter Tag und dafür meinen herzlichen Dank. Ich glaube, wir haben ein richtiges Signal für die Kommunen gesetzt. Ich wünsche mir jetzt eines, eine gute, intensive, aber auch zügige Beratung, damit wir eine verlässliche und gute Rechtsgrundlage haben für die Kommunen, dass die auf strategisch wichtigen Feldern in Zukunft in Thüringen rechtssicher auch wirtschaftlich agieren können. Herzlichen Dank und viel Erfolg bei der Beratung.
Ich habe keine weiteren Redeanmeldungen und auch kaum noch Redezeit übrig. Es sind mehrere Ausschussüberweisungen des Gesetzentwurfs beantragt worden.
Wir stimmen als Erstes ab über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt
um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht.
Wir stimmen als Zweites ab über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Justiz- und Verfassungssauschuss. Wer diesem folgt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Gegenstimmen gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht.
Wir stimmen nun ab über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht.
Und es gab einen weiteren Antrag, diesen Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Die Federführung soll beim Innenausschuss liegen, ist beantragt worden. Wir stimmen über diese Federführung ab. Wer der Federführung beim Innenausschuss seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Vielen Dank. Gegenstimmen bitte? Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit ist einstimmig entschieden worden, dass die Federführung beim Innenausschuss liegt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/5845 ERSTE BERATUNG
Mir ist nicht signalisiert worden, dass die einreichenden Fraktionen den Gesetzentwurf begründen möchten. Das ist auch so. Demzufolge kann ich gleich die Aussprache eröffnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es rein formal nur um die Verlängerung eines Gesetzes auf die 6. Wahlperiode. Aber emotional hat die Verlängerung des Gesetzes eine viel weitreichendere Bedeutung. Wir tragen die Verantwortung, meine Damen und Herren, dass die Geschehnisse des Unrechtsregimes in der DDR nicht vergessen werden und auch nach über 23 Jahren weiterhin aufgeklärt gehören.
Das Gesetz zur Überprüfung von Abgeordneten wurde 1998 beschlossen und würde ohne eine Gesetzesänderung mit Ablauf der 5. Wahlperiode außer Kraft treten. Wenn wir über dieses Gesetz reden, reden wir über das Ministerium für Staatssicherheit. Und anders als LINKE vor allem manchmal den Eindruck erwecken wollen, handelt es sich eben dabei nicht um einen ganz normalen Geheimdienst. Es handelt sich um Schild und Schwert der Partei, die sich mit Verfassungsrang die führende Rolle in der sozialistischen Diktatur garantieren ließ. Wenn wir von diesem Gesetz reden, reden wir von der Verantwortlichkeit von Menschen, die als aktive Mitarbeiter, als Führungsoffiziere und Ähnliches andere Menschen angeleitet haben, Familien und Freundschaften zu zersetzen, wie das im Stasijargon hieß. Wir reden von Menschen, die als Spitzel andere ans Messer geliefert haben.
Und wir reden von Schicksalen wie beispielsweise dem von Günter Rehbein. Ein Mann, der nicht nur das Buch „Gulag und Genossen“ geschrieben hat, sondern der als junger Mann verschleppt worden ist nach Russland und dort eingesessen hat und bis ans Ende der DDR von der Staatssicherheit bespitzelt wurde. Wir reden von Schicksalen wie dem von Dietrich Kessler, der das Buch „Stasi-Knast“ geschrieben hat, nicht weil er Schriftsteller ist, sondern weil er das durchlebt hat, und der auch bekannt war durch die Rockband „Magdeburg“. Wir reden von Schicksalen, wie wir sie lesen in dem Buch „Fallbeil-Erziehung“, wo es um die Hinrichtung von Manfred Smolka ging. Und wir reden von Schicksalen wie von Rainer Schneider, der uns heute bekannt ist als Mitglied von Freiheit e.V. und der als 15-Jähriger von der Stasi inhaftiert worden ist. Und wir reden von Schicksalen wie von Jutta Gallus, fernsehwirksam bekannt als die Frau vom Checkpoint Charlie.
Meine Damen und Herren, ich nenne diese Namen stellvertretend für Tausende, die schikaniert worden sind, ihre Freiheit verloren oder auch nur ihre Lebensplanung zerstört bekamen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes haben sich die Akten stetig erweitert. Eine Überprüfung von Abgeordneten ist
und bleibt deswegen weiterhin sinnvoll, abgesehen davon, dass auch andere Kandidaten antreten werden, von denen nicht alle die Gnade der späten Geburt haben.
Das Gesetz, meine Damen und Herren, sieht vor, dass Abgeordnete des Landtags, die vor dem 1. Januar 1970 geboren sind, ungeachtet früherer Überprüfungen ohne ihre Zustimmung daraufhin überprüft werden, ob sie wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit MfS oder dem Amt für Nationale Sicherheit AfNS zusammengearbeitet haben oder wissentlich als inoffizielle Mitarbeiter des Arbeitsgebietes 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei tätig waren und deshalb unwürdig sind, dem Landtag anzugehören. Gerade wir als Abgeordnete, als Repräsentanten des Volkes, meine Damen und Herren, sollten uns im besonderen Maße unseres Gewissens und unserer Verantwortung bewusst sein und uns dieser Verantwortung stellen.
Wir sollten nicht nach außen für Aufklärungsarbeit werben und bei uns selber vor Konsequenzen und Aufklärungsarbeit haltmachen. Eine solche Vorgehensweise, meine Damen und Herren, wäre ein fatales Signal für diejenigen, die unter der DDR-Diktatur leiden mussten. Einige wenige Beispiele habe ich Ihnen stellvertretend genannt. Ich bin der Auffassung, dass wir den Opfern des DDR-Regimes nicht noch mehr Unrecht antun dürfen, indem wir durch ein Auslaufenlassen des Gesetzes so tun, als gehe uns das alles nichts mehr an.
Vielmehr haben die Wählerinnen und Wähler einen Anspruch darauf, dass sie wissen, ob sich Kandidatinnen oder Kandidaten für ein politisches Mandat in der Diktatur schuldig gemacht haben. Sie haben einen Anspruch darauf, dass drin ist, was drauf steht, und sie haben einen Anspruch darauf, dass Stasi-Spitzel und Stasi-Schergen nicht in Unwissenheit der Wähler im Windschatten freier Wahlen in die Parlamente segeln.
Meine Damen und Herren, für die FDP-Fraktion wäre es somit mehr als verfrüht, dieses Gesetz auslaufen zu lassen. Deswegen begrüßen wir die Verlängerung. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste, die CDU- und SPD-Fraktion haben gemeinsam den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine Tätigkeit als hauptamtlicher oder informeller Stasi-Mitarbeiter auch in der 6. Legislaturperiode eingebracht. Die Frage der Prolongation bzw. deren Zulässigkeit hat schon in der Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs von 2009 eine Rolle gespielt und dieser hat dazu ausgeführt, dass es der Einschätzung des Gesetzgebers unterliegt, wie lange die Integrität und die Vertrauenswürdigkeit des Parlaments beeinträchtigt sind, wenn ihm Abgeordnete angehören, die in das Bespitzelungssystem des MfS eingebunden waren und ob ein öffentliches Interesse vorliegt, derartige Verstrickungen aufzuklären. Der Verfassungsgerichtshof hat dazu ausgeführt, ich zitiere: „Werden in die Volksvertretungen Abgeordnete gewählt, die in besonderer Weise in das Unrechtssystem der DDR eingebunden waren, sind die Voraussetzungen für eine parlamentarische Untersuchung erfüllt. Das Vertrauen des Volkes in seine Vertretung ist gefährdet, wenn ihr Abgeordnete angehören, die den totalitären Machtapparat der DDR in rechtsstaatswidriger Weise unterstützt haben. Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, eine Verstrickung von Mandatsträgern in das Bespitzelungssystem der DDR aufzuklären.“ So weit das Zitat unseres Verfassungsgerichtshofs.
Dass ein solches öffentliches Interesse weiterhin besteht, lässt sich an vielen Punkten feststellen. Nach wie vor steigt gerade in den zurückliegenden Jahren die Anzahl der Auskunftsersuchen noch an. Nach wie vor werden neue Erkenntnisse durch die weitere Aufarbeitung von Akten gewonnen. Gerade im vorigen Jahr haben wir die Gedenkstätte in der Andreasstraße eröffnet, die einen starken Andrang verzeichnet. Und nach wie vor gibt es in der Bevölkerung zahlreiche Opfer der Bespitzelung, die bis heute an deren Folgen zu leiden haben oder bei denen dadurch erlittene Nachteile bis heute fortwirken. Schon dies rechtfertigt eine Verlängerung der Überprüfung, ganz davon abgesehen, dass der Bundesgesetzgeber das Stasi-Unterlagen-Gesetz hinsichtlich der Überprüfung von Staatsbediensteten auch bis Ende des Jahres 2019 erstreckt hat. Auch 23 Jahre nach dem Ende des DDR-Staates besteht ein großes Interesse an der Aufarbeitung und der Aufklärung über die damaligen Verhältnisse. Dazu vielleicht nur in Klammern: Die TA hat gerade ein großes Aufarbeitungsszenario über die guten wirtschaftlichen Verhältnisse in der DDR-Zeit und die Untaten der Treuhand aufgemacht über Monate, und dies ist jetzt in einem Buch für spätere Generationen auch konserviert. Das dabei ersichtlich große Interesse der Leserschaft der TA dürfte doch nicht geringer sein, die Aufarbeitung auch in
die andere Richtung, nämlich zu den negativen Seiten der DDR-Zeit zu betreiben. Unserer Meinung nach gehört die in großem Stil betriebene Bespitzelung des Nachbarn von nebenan zu den schändlichsten Seiten des Unrechtsstaats der DDR.
Deshalb war es bisher wichtig und auch gerade wegen der Integrität und Vertrauenswürdigkeit des Landtags unabdingbar erforderlich, eine Überprüfung der Abgeordneten vorzunehmen. Daran hat sich nichts geändert. Das bleibt auch in der kommenden 6. Legislaturperiode so. Bei Abgeordneten, die für die Stasi hauptamtlich oder als informeller Mitarbeiter tätig waren, deren Parlamentsunwürdigkeit festzustellen.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat zwar zur Tätigkeit in der Abteilung K 1 der Kriminalpolizei aber durchaus verallgemeinernd ausgeführt, K 1 und von mir jetzt noch dazu gesagt, vielmehr noch die Stasi - „ist als Instrument eines totalitären Machtapparats in das Bespitzelungssystem eingebunden gewesen, das mit jeden rechtsstaatlichen Grundsätzen gebrochen hat. Die Tätigkeit der Inoffiziellen Mitarbeiter ist darauf ausgerichtet gewesen, ihre Mitmenschen zu belügen, zu hintergehen und staatlicher Willkür und Schikane auszusetzen. Wer das eigene Volk bespitzelt und unterdrückt, wer es hintergangen, verraten und betrogen hat und wer all dies zu verantworten gehabt hat, gehört nicht ins Parlament, auch wenn ihm das Mandat nicht entzogen werden kann.“ So weit das Zitat. Mehr ist dem nicht hinzuzufügen.
Unser jetziger Bundespräsident Joachim Gauck hat 2011 zum 20-jährigen Bestehen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gesagt: „Die Diktatur in der DDR hat sehr lange gedauert. Der Abschied wird auch sehr lange dauern.“ Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist durchaus schon viel Richtiges hier gesagt worden. Ich will dennoch vorwegschicken, dass es mich verwundert, dass diese Verlängerung eines Gesetzes ohne eine Einbringung und ohne eine Begründung in der schriftlichen Vorlage erfolgt ist. Ich glaube, es wäre wichtig, gerade wenn es uns um Aufarbeitung geht, gerade wenn es uns darum geht, dass auch die Menschen, die uns hier beispielsweise zuhören wie Sie dort
oben auf der Tribüne, auch wissen, was eigentlich in diesem Gesetz genau steht und worüber wir hier diskutieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich verwahre mich auch dagegen, ich nenne es einmal so hart, hier Schaufensterdebatten zu führen, denn ich habe von niemandem bisher gehört, dass es keine Überprüfung mehr geben sollte. Ich meine auch, dass die Überprüfung in der Tat ausgesprochen wichtig ist. Es kann kein Schlussstrich unter die Aufarbeitung des durch den Staatssicherheitsdienst der DDR begangenen Unrechts geben, wenn es uns darum geht, für die Zukunft daraus zu lernen. Aber ich habe auch den Eindruck, dass sich darüber alle hier in diesem Hause überwiegend einig sind. Die Frage ist dennoch, wie gestalten wir ein solches Gesetz und ist ein solches Gesetz, so wie es jetzt verlängert werden soll, in der Tat angemessen in der Form, wie es vorliegt? Ich möchte das mit einem Fragezeichen versehen, zumindest was einen Paragraphen ganz explizit anbelangt. Wir wissen alle, dass am 25. Mai im Jahr 2000 der Thüringer Verfassungsgerichtshof geurteilt hat, dass § 8 dieses Gesetzes, nämlich der Mandatsentzug, Artikel 52 Abs. 2 und 3 sowie Artikel 53 in Verbindung mit Artikel 83 Abs. 1 unserer Verfassung des Freistaats Thüringen widerspricht und damit nichtig ist. Warum bitte lassen wir dann diesen Paragraphen in dem Gesetz stehen, wo wir alle wissen, dass er keine Anwendung finden kann?