Protokoll der Sitzung vom 21.03.2013

Gleichwohl, meine Damen und Herren, ist die Frage der Sicherungsverwahrung jetzt und hier und in der gebotenen Zeit nicht anders zu lösen und deswegen werden wir unsere Zustimmung nicht verweigern. Danke schön.

(Beifall FDP)

Mir liegen keine weiteren schriftlichen Wortmeldungen vor. Gibt es Wortmeldungen aus der Mitte des Hauses?

(Zuruf Abg. Marx, SPD: Ja.)

Bitte schön, Frau Abgeordnete Marx von der SPDFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte doch kurz auf den Vorwurf der Kollegin Berninger eingehen. Hier würde die Konzeption nachgeschoben, es wäre ein Armutszeugnis, dass wir gemeinsam mit Hessen unsere Regelung zur Sicherungsverwahrung harmonisieren. Das sind Argumente, die kommen jetzt zum ersten Mal.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das habe ich gar nicht gesagt.)

Wir haben über den Staatsvertrag im Justizausschuss mehrfach gesprochen. Es gab keinerlei Einwendungen. Der Staatsvertrag ist dort auch einstimmig ohne irgendwelche Widersprüche und Probleme zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Ich erinnere daran, dass wir doch alle heilfroh gewesen sind, dass wir nach der Kündigung von Sachsen-Anhalt relativ kurzfristig und unter dem Zeitdruck, den die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts uns gegeben hat, hier einen Kooperationspartner gefunden haben.

Natürlich, Herr Kollege Bergner, das haben wir auch schon mal im Plenum diskutiert, ist es immer schön, wenn wir etwas in Thüringen selber machen können, aber wir hatten auch damals hier gesagt,

dass eine Sicherungsverwahrung, eine eigenständige Sicherungsverwahrung in Thüringen erst einmal kurzfristig nicht herzustellen ist und zweitens wegen der Anzahl der Sicherungszuverwahrenden

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das waren ja meine Anmerkungen, was das Kurzfristige angeht.)

auch nicht ökonomisch gerechtfertigt wäre und schließlich auch konzeptionell von den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes an für humane Sicherungsverwahrung geltende Regeln eine kleine Lösung hier nicht in Betracht gekommen ist.

Das war eigentlich alles hier im Haus weitgehend unstreitig und deswegen wundere ich mich doch sehr, dass jetzt hier so eine grundsätzliche Kritik aufgekommen ist, die meines Erachtens inhaltliche Differenzen aufwirft, die gar nicht wirklich existieren. Was soll daran schlimm sein, dass wir jetzt aufgrund des Staatsvertrages und der Gott sei Dank zustande gekommenen Kooperation haben, denn ansonsten hätten wir ab dem 01.06. in Thüringen keinerlei Rechtsgrundlage für Sicherungsverwahrung. Das heißt, wir hätten betreffende Strafgefangene auf freien Fuß setzen müssen, ohne jegliche Auflagen und Kontrollmöglichkeiten. Das ist nun eine interessengerechte Lösung hier für unser Land. Über die Reihenfolge der Beratungen, was ist zuerst da, also ohne den Staatsvertrag, brauchen wir die Harmonisierung mit Hessen nicht und dann harmonisieren wir zuerst, kann man streiten. Aber in der Tagesordnungsdebatte haben auch Sie nicht verlangt, dass man die Punkte zusammen berät. Also ich sehe die Probleme hier doch ein bisschen als aufgebauscht an und

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das ist schon infam, Frau Marx.)

bitte Sie doch noch einmal genau wie im Justizausschuss um eine rationale Debatte und um Zustimmung auch seitens der LINKEN zu diesem wichtigen Staatsvertrag. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich finde die Kritik von Frau Berninger an der Reihenfolge durchaus beachtlich. Allerdings ist das eine Sache, die nicht in diesen Raum gehört, sondern in den Ältestenrat und da könnte man das auch diskutieren. Das ist aber meiner Ansicht nach inhaltlich, da wir in derselben Sitzung über das Thema diskutieren, aber

(Abg. Bergner)

auch zu relativieren. Was das Thema als solches angeht, können wir diesem Staatsvertrag nur unsere Zustimmung geben aus mindestens drei Gründen.

Wir halten das Vollzugsgesetz für die Sicherungsverwahrung in Hessen für nicht so „ungeeignet“ im Verhältnis zu dem, was wir hier wollen, als dass wir dem nicht zustimmen können. Wir wussten alle, dass wir dieses Gesetz mehr oder weniger parallel auch verabschieden müssen, denn ansonsten macht eine gemeinsame Sicherungsverwahrung keinen Sinn.

Wir finden es richtig, weil damit reichlich Steuergeld gespart wird für eine sehr vernünftige Sache, die wir alle gemeinsam wollen, und wir finden es auch vernünftig, weil es ein ausgesprochen positives Beispiel ist - der Rechnungshof ist im Raum - für eine Zusammenarbeit zwischen Bundesländern, die viel häufiger gepflogen werden müsste, um die Struktur der Verwaltung in Thüringen preiswert und effizient zu machen. Insofern werden wir diesem Gesetz selbstverständlich auch zustimmen und ich freue mich schon auf die Debatte zu Tagesordnungspunkt 8.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Für die CDU-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Scherer.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erspare mir, auf das künstlich herbeigeredete Problem, dass die Kollegin Berninger hier angesprochen hat, näher einzugehen. Die CDU stimmt diesem Gesetzentwurf zu. Wir begrüßen die Kooperation mit Hessen. Es war aus unserer Sicht eine gute Lösung für Thüringen. Thüringen allein und das weiß jeder, der hier im Saal sitzt - kann eine solche Anstalt nicht stemmen. Wir haben so wenige, die dann da einsitzen würden, das wäre ein Riesenaufwand und es käme garantiert von der Seite, die jetzt auch Kritik übt, dann die Kritik, wie kann man für zehn Leute so viel Geld ausgeben, das hätte man auch anders machen können. Deshalb ist es eine sinnvolle Lösung, mit anderen Ländern hier zu kooperieren. Deshalb begrüßen wir das Gesetz und werden dem Gesetz auch zustimmen. Danke schön.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat erneut das Wort die Frau Abgeordnete Berninger.

Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Meyer, dass die Sicherungsverwahrung eine vernünftige Sache sei, ist eben nicht einhellige Meinung hier in diesem Haus. Die Fraktion DIE LINKE hat da grundsätzlich Kritik an dem Konzept der Sicherungsverwahrung. Ich möchte mich verwahren dagegen, dass ich hier ein Problem künstlich herbeigeredet habe oder irrational handeln würde, Frau Marx. Selbstverständlich haben wir die Formalie Staatsvertrag mehrfach im Justizausschuss besprochen, aber wir haben nicht grundsätzlich zur Frage der Sicherungsverwahrung diskutiert. Dass die Tagesordnungsdiskussion in den Ältestenrat gehört, damit haben Sie eigentlich recht, Herr Meyer, aber wenn Sie mal auf das Datum der Drucksache 5/ 5843 „Gesetz zur Schaffung und Änderung der für Thüringen geltenden Vollzugsgesetze“ schauen, da werden Sie sehen, die ist ausgefertigt und verteilt am 13. März. Der Ältestenrat, der diese Sitzung vorbereitet hat, der fand, wenn ich mich jetzt nicht ganz irre, am 12. März statt. Bis dahin war meine Fraktion bei dem Titel des Gesetzes „Gesetz zur Schaffung und Änderung der für Thüringen geltenden Vollzugsgesetze“ davon ausgegangen, dass es sich um den schon seit, glaube ich, Oktober im Land kursierenden Referentenentwurf zur Änderung und Zusammenlegung der Justizvollzugsgesetze handelt und nicht eigens um einen, der sich um die Sicherungsverwahrung dreht. Deswegen hatten wir gedacht, dass in dem Gesetz zum Staatsvertrag die Grundsatzdebatte stattfinden würde. Deswegen hat auch meine Fraktion im Ältestenrat nicht darauf gedrungen, dass diese beiden Tagesordnungspunkte zusammengekoppelt werden.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Künast?

Aber selbstverständlich.

Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Habe ich das richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, dass die Fraktion DIE LINKE die Sicherungsverwahrten, die ja schon auch von den Gerichten her so eingestuft worden sind, alle freigelassen werden sollen?

Frau Künast, da interpretieren Sie bewusst was in meine Worte, was ich nicht gesagt habe.

(Abg. Meyer)

(Beifall DIE LINKE)

Die Fraktion DIE LINKE ist natürlich nicht völlig realitätsfern und wird jetzt alle Eingesperrten freilassen wollen,

(Unruhe CDU, SPD)

bloß weil wir das Grundkonzept der Sicherungsverwahrung infrage stellen, womit wir übrigens nicht alleine sind. In Fachkreisen ist die Sicherungsverwahrung höchst umstritten, und zwar was die mediale Debatte dazu angeht als auch was den Erfolg der Sicherungsverwahrung rein bezogen auf die Kriminalitätsstatistik und bezogen auf das Sicherheitsgefüge in der Bundesrepublik Deutschland angeht. Ich möchte Sie einfach auffordern, genauer hinzuhören und dann nicht so bewusst falsch zu missdeuten, was ich gesagt habe. Das halte ich für infam, Frau Künast.

(Beifall DIE LINKE)

Jetzt bin ich in meinem Satz unterbrochen worden, aber ist auch nicht schlimm. Frau Marx, wir agieren nicht irrational, wie Sie das unterstellen. Wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie eingestehen, dass wir bisher zum Thema Staatsvertrag im Justizausschuss nicht inhaltlich diskutiert haben, sondern rein formal.

(Beifall DIE LINKE)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die erste Beratung und rufe die zweite Beratung des Gesetzentwurfs auf. Wünscht noch jemand das Wort? Das ist auch nicht der Fall, dann schließe ich die zweite Beratung. Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/5817 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Dagegen sind Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? Ein Großteil der Fraktion DIE LINKE enthält sich. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben wird, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen, den bitte ich, sich jetzt zu erheben? Das sind 3 Abgeordnete aus der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich, den bitte ich, sich jetzt zu erheben? Das ist der große Teil der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz zur Stär- kung der Personalvertretung im öffentlichen Dienst) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5837 ERSTE BERATUNG

Angekündigt zur Begründung ist Frau Abgeordnete Berninger von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Personalvertretungsrecht für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Thüringen ist ein Dauerbrenner unter den parlamentarischen Vorlagen, zumindest empfinde ich das so. Das hat seine Ursache in verfassungsrechtlichen Entscheidungen und dem politischen bzw. rechtlichen Umgang der Landesregierung mit diesen verfassungsrechtlichen Entscheidungen. Vor allem aber ist entscheidend, Thüringen ist nach wie vor zu weit entfernt von einem Personalvertretungsgesetz, das den Anforderungen an eine moderne Verwaltung entspricht und

(Beifall DIE LINKE)

vor allem auch alle Möglichkeiten der Beschäftigtenmitbestimmung nutzt. Die verantwortungsvolle, aber dennoch selbstbewusste Mitbestimmung der Beschäftigten in allen sie betreffenden Belangen ist ein notwendiges Instrument bei der Entwicklung des öffentlichen Dienstes und ein Baustein für das Gelingen einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform, wie sie Thüringen notwendigerweise bevorsteht.

(Beifall DIE LINKE)