Protokoll der Sitzung vom 22.03.2013

Danke schön erst mal. Nun meine Frage, da im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt immer wieder kursiert, dass es Zusagen aus Ministerien geben würde bezüglich der Finanzierung oder Mitfinanzierung des Wiederaufbaus, das können Sie 100 Prozent und definitiv hier verneinen?

Das kann ich zum jetzigen Zeitpunkt verneinen, ja.

Demzufolge auch für das Jahr 2014?

Ja.

Danke schön.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kowalleck.

Danke, Herr Präsident. Es ist natürlich schwierig, wo keine Autos fahren, danach Zählung zu machen. Heute erhielten wir die Nachricht, dass Brüssel die Gelder für den Stadionumbau in Jena und Erfurt genehmigt. Mit den Geldern soll der Tourismus in Thüringen gefördert werden. Aufgrund der Haushaltslage der beiden Städte Erfurt …

Herr Abgeordneter, versuchen wir es mal mit einer Anfrage, die dem Thema einigermaßen nahekommt.

Die Anfrage kommt jetzt. Danke, Herr Präsident. Wäre es möglich, diese Fördergelder für den Wiederaufbau der Linkenmühlen-Brücke zu nutzen auch vor dem Hintergrund, dass der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt beabsichtigt, entsprechende Eigenmittel in den Kreishaushalt einzustellen.

Klare Antwort - Nein.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Warum?)

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Augsten.

Frau Staatssekretärin, sind Sie bei der Sache? In Reaktion auf Kollegen Kowalleck, können Sie sich vorstellen, dass man eine Bedarfsanalyse über den zu erwartenden Verkehr auch über die Fähre realisieren kann, die dort fährt und wo dann auch Autos transportiert werden?

Also deshalb haben wir in der Region ja dieses regionale Entwicklungskonzept aufgelegt, weil wir einfach über die Diskussion dieses Regionalen Entwicklungskonzepts auch die Region dazu bewegen wollen, zu überlegen, was an Maßnahmen zwingend erforderlich ist und danach auch den Zugang

(Staatssekretärin Klaan)

in unterschiedliche Förderaspekte noch mal zu diskutieren und zu argumentieren, weil ich glaube, dass diese Region auch zwingend zu einer Priorisierung von Vorhaben kommen muss bei der Situation, die jetzt um den Hohenwarthe-Stausee festzustellen ist. Da geht es um Radwege, da geht es auch um die Frage der Fähre, da geht es auch um anschließende Flächen um den Hohenwarthe-Stausee, welche Nutzung erfahren diese Flächen. Das sind solche Diskussionen, die jetzt auf der Ebene des Regionalen Entwicklungskonzepts abgeschlossen werden.

Danke, Frau Staatssekretärin. Zum Abschluss noch die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5869.

Danke, Herr Präsident.

Erste Erfahrungen der Länder mit dem neuen Rundfunkbeitrag

Die gemeinsame Arbeitsgruppe der Rundfunkreferenten der Länder sollte auf ihrer Beratung am 20. März 2013 über erste Erfahrungen mit dem zum 1. Januar 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag beraten. Da in den vergangenen Wochen in der Öffentlichkeit sehr viel Kritik um den Rundfunkbeitrag und der Form des Einzugs geübt wurde, war darüber spekuliert worden, ob die Evaluation der Beitragsumstellung vorgezogen werden kann. Außerdem haben verschiedene, von den Sendeanstalten veranlasste „Sonderrechte“ in einigen Punkten zu Rechtsunsicherheit geführt.

Ich frage die Landesregierung - unabhängig von Evaluierung:

1. Hat sich die Arbeitsgruppe der Rundfunkreferenten über Erfahrungen mit dem neuen Rundfunkbeitrag verständigt und zu welchen Schlüssen ist sie dabei gekommen?

2. Wie plant die Rundfunkkommission auf die entstandene Rechtsunsicherheit - beispielsweise im Bereich der Gartenlauben, der Pflegeheime oder der Kommunen - zu reagieren?

3. Sieht die Landesregierung nach der Beratung der Rundfunkreferenten Bedarf, die gesetzlich vorgesehene Evaluierung vorzuziehen wenn ja, warum und wenn nein, warum nicht?

4. Wann und in welcher Form werden die Landesparlamente, die letztlich über Änderungen der staatsvertraglichen Regelungen zu entscheiden haben, in die Auswertung der Beitragsumstellung und in die Debatte über mögliche Korrekturen am Rundfunkbeitragsmodell einbezogen?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Herr Richwien.

Herr Präsident, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Erlauben Sie mir bitte folgende klarstellende Vorbemerkung: Die Rundfunkreferenten der Länder sind ein Gremium auf Arbeitsebene. Dieses Gremium bereitet unter anderem die Sitzungen der Rundfunkkommission bzw. der Konferenzen der CdS und der MPK vor und ist damit an der Willensbildung und Entscheidungsfindung der jeweiligen Landesregierungen beteiligt. Beschlussfassungen oder gar Entscheidung gehen von der Runde der Rundfunkreferenten nicht aus.

Zu Frage 1: Die Arbeitsgruppe „Evaluierung 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ der Rundfunkreferenten der Länder hat sich in der Tat am 20. März in der Vertretung des Landes NordrheinWestfalen beim Bund in Berlin getroffen. Dies war die 4. Sitzung dieser Arbeitsgruppe, denn die Evaluierungsphase wurde bereits seit Beginn des Jahres 2012 vorbereitet. In der Sitzung am 20. März wurden wichtige Aspekte des Modellwechsels und der begonnenen Evaluierung besprochen. Im Ergebnis dieser Sitzung wurde deutlich, dass es in allen Bereichen noch umfangreichen Ermittlungsund Aufklärungsbedarf gibt. Die Arbeitsgruppe wird den Prozess der Evaluierung weiterhin intensiv begleiten.

Zu Frage 2: Die Rundfunkkommission wird sich bei ihrer nächsten Beratung mit der Thematik befassen. Dies wird voraussichtlich am 12. Juni 2013 der Fall sein. Bis dahin werden noch umfangreiche Zahlen und Fakten gerade zu den in der Fragestellung genannten Einzelpunkten der Behandlung von Gartenlauben, der Pflegeheime und der Kommunen, aber auch zu weiteren Bereichen aufzubereiten und zu berücksichtigen sein.

Zu Frage 3: In der Protokollerklärung aller Länder zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist festgehalten, dass die Ergebnisse der Evaluierung auf der Grundlage des 19. KEF-Berichts erfolgen sollen. Dieser Bericht wird im Frühjahr 2014 vorliegen. Diese Loslösung einzelner Punkte oder der gesamten Evaluierung vom 19. KEF-Bericht ist nicht geboten und wäre fehlerträchtig. Richtigerweise sollte daher am Grundsatz „Genauigkeit vor Schnelligkeit“ festgehalten werden. Denn jegliche unbedachte Veränderung an einer „Stellschraube“ des Systems kann ungewollte Auswirkungen auf andere Beitragszahler haben.

Zu Frage 4: Die Landesregierung ist jederzeit bereit, an dieser Stelle oder im zuständigen Aus

(Staatssekretärin Klaan)

schuss über den Fortgang der Evaluierung zu berichten. Sollte es infolge der Evaluierung zu Änderungen am Staatsvertrag kommen, bedarf es, wie bei Staatsverträgen üblich, der Ratifizierung durch die Länderparlamente.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, zur Klarstellung, in keiner der Fragen wurde der Kommission unterstellt, dass sie Entscheidungen trifft. Danke.

Meine Frage: Habe ich Sie in Beantwortung der Frage 3 so verstanden, dass die gesetzlich festgelegte Evaluierung Ausgangspunkt und gegenwärtiger Bestandteil von Evaluierungsprozessen bleibt und es bezogen auf aktuelle Kritikpunkte, die aufgeführt worden sind, keine Veränderung geben wird?

Ob es keine Veränderungen gibt, weiß ich nicht. Ich würde die Frage gern mitnehmen, weil es nicht mein Fachbereich ist. Haben Sie Verständnis dafür.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir haben damit alle Mündlichen Anfragen, die vorliegen, abgearbeitet. Wir können damit diesen Tagesordnungspunkt schließen.

(Beifall Abg. Kuschel, DIE LINKE)

Wenn es schon Applaus gibt, bedanken wir uns mal insbesondere bei den Abgeordneten, die in der Lage sind, ihre Anfragen und ihre Nachfragen wirklich kurzzufassen, dann schaffen wir nämlich immer richtig viel.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16

Wirksame Strompreisbremse einführen - die Energiewende sozial und zukunftsorientiert gestalten Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5822

Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung?

(Zuruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Ja.)

Frau Abgeordnete Leukefeld, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag vorgelegt „Wirksame Strompreisbremse einführen - die Energiewende sozial und zukunftsorientiert gestalten“. Ich glaube, das passt sehr gut in die Zeit. Gestern gab es ja den Energiegipfel, er ist zwar leider gescheitert, aber die Debatte darum und die Vorschläge, die hier einzubringen sind, sind es wert, hier debattiert zu werden. Die Strompreise steigen und steigen. Für Haushalte mit durchschnittlichem und niedrigem Einkommen, das wissen wir alle, bedeutet der eine enorme Belastung. Die öffentliche Debatte über die Strompreise hat zwar mittlerweile einige Handlungsvorschläge hervorgebracht, aber wir haben es gestern ja vernommen, dass sie zunächst erst mal zum Scheitern verurteilt sind und Altmaiers Strompreisbremse, ich bitte das auch nicht zu verwechseln, ist zuallererst eine Bremse für erneuerbare Energien. Und das, meine Damen und Herren, wollen wir nicht.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es wird immer wieder die Mär von der Unbezahlbarkeit des grünen Stroms verbreitet. Aber das ist wohl nicht der Fall. Dennoch sagen wir, es ist Zeit für eine soziale Energiewende, wir müssen Soziales mit dem ökologischen Umbau der Gesellschaft verbinden. Im Übrigen haben wir hier auch als Partei ein 7-Punkte-Programm für eine soziale Energiewende vorgelegt. Falls das jemanden einmal näher interessiert, das kann man auch gern verteilen, weil Sie immer sagen, wir fordern nur und haben selber keine Vorschläge.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Muss nicht sein, danke.)

Wie bitte? Das brauchen Sie nicht. Herr Mohring, aber ich werde Ihnen das dann trotzdem einmal zur Verfügung stellen, ist ja vielleicht doch interessant.