Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag? Ja, bitte schön, Frau Rothe-Beinlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hätten uns sehr gewünscht, dass dieses Gesetz an den Ausschuss überwiesen worden wäre, weil wir dann mit Ihnen gemeinsam hätten diskutieren können, wie wir das Gesetz zu einem modernen, zeitgemäßen und wirksamen Gesetz weiterentwickeln können, das zum einen dem Interesse entspricht, dass wir selbstverständlich auch weiterhin die Abgeordneten überprüfen lassen wollen auf eine Zusammenarbeit mit der ehemaligen Staatssicherheit oder aber auch der politischen Polizei, der K1. Uns ging es aber auch darum, das hatten wir auch in der ersten Beratung schon deutlich gemacht, dass wir meinen, dass das bislang vorliegende Gesetz dafür allein nicht ausreicht. Genau deshalb haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, der drei Punkte beinhaltet. Zum einen meinen wir, dass die Offenlegung schon sehr viel früher beginnen sollte, nämlich damit, dass sich diejenigen, die sich für den Landtag bewerben, die als Kandidatinnen und Kandidaten antreten, bereits erklären, ob sie jemals für die Staatssicherheit oder aber auch die politische Polizei, die K1, gearbeitet haben. Wir wissen, das ist bereits bei Bürgermeisterinnen, Bürgermeistern, Landräten der Fall. Auch unsere Parteisatzung enthält eine solche Regelung, wenn wir unsere Listen für die Landtagswahl aufstellen. Eine solche Regelung für Kandidatinnen und Kandidaten zur Landtagswahl gibt es aber bislang in Thüringen nicht. Wir meinen aber, das wäre eine gute Regelung, weil sich dann die Wählerinnen und Wähler entscheiden könnten angesichts des Wissens und der Offenlegung, wen sie wählen,
und der Souverän, die Wählerinnen und Wähler sind uns an dieser Stelle ganz besonders wichtig. Deswegen würden wir gern zu einem Offenlegungsgesetz kommen. Dazu dieser Entschließungsantrag.
Der zweite Punkt unseres Entschließungsantrags enthält die Forderung nach einer umfassenden Aufarbeitung. Da meinen wir ganz deutlich nicht nur die durchaus politisch Motivierte wie im bisherigen Abgeordnetenüberprüfungsgesetz, sondern auch den Blick auf sonstige Verstrickungen, die das SED-Unrechtsregime gestützt haben. Dazu gehört auch die Rolle der Blockparteien, die es hier genauer zu betrachten gibt,
genauso wie auch die Rolle vieler anderer, die die SED-Unrechtsdiktatur mitgetragen haben, stabilisiert haben in ihrem tagtäglichen Handeln im Betrieb oder aber auch in den Parteien.
Zum Dritten - das ist uns ganz besonders wichtig wollen wir eine unabhängige und umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der Transformationsphase und natürlich auch eine nachfolgende politische Aufarbeitung. Genau diese wollen wir angehen, und dazu braucht es mehr als ein Abgeordnetenüberprüfungsgesetz. Wir meinen, dass im Jahr 2013 ein guter Zeitpunkt gekommen ist, um eine solche unabhängige wissenschaftliche Aufarbeitung vom Landtag aus zu initiieren. Wie genau die Rahmenbedingungen für diese aussehen sollen, möchten wir gern mit Ihnen allen gemeinsam bestimmen. Aber wenn es uns wirklich darum geht umfassend aufzuarbeiten, die Wirkungsmechanismen einer Diktatur der Bespitzelung nachzuweisen, dann braucht es mehr als dieses Abgeordnetenüberprüfungsgesetz, dann müssen wir ganz genau hinschauen,
dann gilt es, hier auch nicht die Augen davor zu verschließen, was beispielsweise Blockparteien mit dazu beigetragen haben, dass die SED-Diktatur so funktionieren konnte, wie sie funktioniert hat.
Vor allen Dingen brauchen wir das mit Blick auf die Zukunft - und deswegen der letzte Punkt - für die Demokratieerziehung, um unseren jungen Menschen von Anfang an mitzugeben, was sie aus der Erfahrung mitnehmen sollten, damit ein solches System der Bespitzelung und Unterdrückung, welches sehr viele unterschiedliche Facetten hatte, nie wieder existieren kann. Deswegen hoffen wir hier auf Ihre Unterstützung und wünschen auch diesmal die Überweisung an den Justizausschuss, um dies umfassend mit Ihnen allen diskutieren zu können und laden Sie herzlich dazu ein. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank. Dann eröffne ich die Aussprache. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Korschewsky von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir führen heute in zweiter Lesung die Debatte zum vorgelegten Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten fort. Frau Rothe-Beinlich hat es schon angesprochen, leider hat die Landtagsmehrheit eine Weiterberatung nach der ersten Lesung im Ausschuss abgelehnt, so dass es auch zu keinem weiteren Austausch von Argumenten kommen konnte. Deshalb konnte sich auch für uns als Fraktion an der Thematik und deren Einschätzung nichts ändern. Unsere Position der generellen Ablehnung des Vorhabens bleibt weiterhin bestehen, weil die Argumente für die Fristverlängerung der Überprüfung weder juristisch noch gesellschaftspolitisch nicht mal ansatzweise überzeugen können.
Ich kann das Ansinnen meiner Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, den unbefriedigenden Zustand mit dem Verfahren durch Änderungsanträge zu korrigieren, durchaus nachvollziehen. Auch wir als Fraktion haben Änderungen zum Gesetz überlegt, diese jedoch nach längerer Bedenkzeit verworfen. Sie „mildern“ nur das Ergebnis, ändern aber nichts grundlegend an dem Verfahren, welches wir kritisieren. Das ist das Problem, darauf komme ich später noch einmal zurück.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will an dieser Stelle nicht meine vor allem juristischen Einwände, die ich in meiner Rede in der ersten Lesung vorgetragen habe, wiederholen. Vielmehr möchte ich erstens den Initiatoren dieses Gesetzentwurfs von der Koalition und auch deren Unterstützer von der FDP einfach mal das Verhalten ihrer Parteikolleginnen und -kollegen in anderen Bundesländern vor Augen führen. Beginnen wir an dieser Stelle mit dem brandenburgischen Ministerpräsidenten von der SPD Herrn Platzeck. Erst jüngst wehrte er sich vehement gegen eine neue Stasiüberprüfung. Diese wäre völlig unverhältnismäßig, sagte Ministerpräsident Matthias Platzeck im „Berliner Tagesspiegel“ und dann fügte er hinzu, ich zitiere: „Man muss ehrlich mit Geschichte umgehen, aber Aufarbeitung darf nicht in billige Abrechnung abgleiten, wie wir es jetzt teilweise erleben.“ Interessanterweise bekam der brandenburgische Ministerpräsident von der Opposition, dem Exinnenminister Jörg Schönbohm, bekanntermaßen CDU, massive Schützenhilfe. Schönbohm meinte, außer ergebnislosem Aktionis
mus kommt dabei nichts heraus, und er fügte weise hinzu, ich zitiere wiederum: „Es würde dem inneren Frieden viel mehr dienen, diese Debatte zu beenden als sie zu führen.“
Ich möchte Ihnen aber auch nicht die Worte vorenthalten, welche einer der letzten wirklichen Persönlichkeiten, Herr Barth, der FDP geäußert hat. Es geht um Burkhard Hirsch, einst sogar Vizepräsident des Deutschen Bundestages. Burkhard Hirsch sagte im Jahr 1991 bei der Verabschiedung des Stasiunterlagengesetzes und der Überprüfungen, ich zitiere wiederum: „Ich sage Ihnen, dass es ganz und gar unserer Rechtstradition widerspricht, einem Täter über einen so langen Zeitraum hinweg eine Tat nachzuhalten, 15 Jahre. Wenn ich Zweifel am Gesetz habe, dann an diesem Teil, der einen Zug der Erbarmungslosigkeit hat und nicht die Kraft findet zu sagen, dass in fünf oder sechs Jahren, jedenfalls in diesem Jahrhundert die allgemeine Durchleuchtung der Vergangenheit endet.“ Das war vor sage und schreibe jetzt 22 Jahren, wie Burkhard Hirsch doch an dieser Stelle recht haben sollte.
Zweitens möchte ich mich jetzt zu unserem Credo als LINKE äußern, das wir - das wird ja immer gefordert - wie ein Mantra vor uns hertragen sollen. Aber wir tun das eben nicht, weil es andere von uns fordern, sondern weil es zu den Leitsäulen bei der Gründung der PDS und heute der LINKEN zählt. Es gehört zu unserer inneren Überzeugung und ist auch in diversen Grundsatzbeschlüssen der Partei nachzulesen. Und weil es auch in der letzten Plenumssitzung noch einmal gesagt wurde, dass wir uns doch endlich einmal entschuldigen sollten bei denen, die unter dem Gesellschaftssystem leiden mussten, will ich hier einen, leider schon viel zu früh verstorbenen Genossen unserer Partei zitierten, nämlich Prof. Michael Schumann, der schon auf dem außerordentlichen Parteitag der SED am 16. Dezember 1989 sich entschuldigte für die Verbrechen, die geschehen sind, und Vorschläge für den weiteren Umgang unterbreitete. Auch hier zitiere ich aus seiner Rede: „Ich unterbreite folgenden Vorschlag: 1. die Rehabilitierung aller, die Opfer stalinistischer Verfolgung geworden sind, sei es in der UdSSR oder in unserem Land. 2. An den Parteivorstand ergeht der Auftrag, dafür zu sorgen, dass alles aufgeklärt wird, was sich über Einzelschicksale, aber auch über Verantwortlichkeiten und Schuld in Erfahrung bringen lässt. 3. Wir bieten unsere Mitarbeit in einem unabhängigen Untersuchungsausschuss an, zusammengesetzt aus betroffenen Personen, aus Juristen, Historikern und anderen Persönlichkeiten. Und 4. und letztens: Wir setzen uns dafür ein, dass den Opfern stalinistischer Verbrechen ein bleibendes Gedenken in unserer Gesellschaft bewahrt wird.“ - soweit das Zitat von Prof. Michael Schumann vom 16. Dezember 1989.
Es bleibt für uns als LINKE eine dauerhafte Aufgabe, menschenrechtsverletzende Tätigkeiten von Institutionen in der DDR zu bewerten, darüber gesellschaftlich zu debattieren, sich damit auseinanderzusetzen und daraus Konsequenzen zu ziehen. Und das muss unter Umständen auch die Bewertung einer Person, eines Kandidaten oder eines Inhabers einer politischen Funktion betreffen. Aber ausschlaggebend für die Bewertung einer Person ist eben nicht die Bewertung eines Abgeordneten durch andere Abgeordnete, die, auch wenn sie sich überhaupt nicht so verhalten wollen, objektiv immer in einem Konkurrenzverhältnis zueinander stehen. Ausschlaggebend dafür ist vielmehr die Bewertung durch die delegierenden Gremien, die jemanden für die Wahl in eine politische Funktion aufstellen und ausschlaggebend sind vor allem die Wählerinnen und Wähler, die ihm ihre Stimme geben oder eben auch nicht geben.
Nein. Deswegen muss eine Offenlegung der politischen Biographie und einer eventuellen Mitarbeit beim MfS vor, so wie es auch die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN sagen, und nicht nach der Wahl in ein Amt erfolgen. Ich will an dieser Stelle nur kurz erwähnen, dass innerhalb der PDS und der LINKEN Vorstandsbeschlüsse und Beschlüsse von delegierenden Gremien eine Niederlegung des Mandats empfohlen haben, wenn diese Verfahrensweise nicht eingehalten wurde. Ein anderer Ansatzpunkt unserer Kritik ist jedoch nach wie vor die Fokussierung der Bewertung von Biographien auf eine eventuelle Tätigkeit für die Staatssicherheit. Diese ist genauso inakzeptabel wie die Beschränkung des Geschichtsbildes der DDR allein auf Diktatur und Staatssicherheit. So wird in diesem Zusammenhang fleißig verschwiegen, dass mancher Angehörige der ehemaligen Blockparteien Kraft seines Amtes den Sicherheitsbehörden der DDR gegenüber, also auch der Stasi, weisungsbefugt war. Insofern ist der Anspruch der Nachfolgeparteien auf moralische Rechthaberei nur wenig überzeugend.
Aber um den Legenden einer Schlussstrichmentalität, die uns immer fälschlicherweise unterstellt wird, ein Ende zu bereiten: Die Opfer der Ausspähung durch die Stasi müssen auch in Zukunft ein Recht auf Akteneinsicht haben; auch muss die wissenschaftliche Aufarbeitung garantiert sein, ja, sie muss, wie es auch Frau Rothe-Beinlich hier sagte, erweitert und sogar vertieft werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Für uns gilt das als Lehre dar
aus, dass heute keiner oder keine stigmatisiert werden darf, die über gesellschaftliche Perspektiven auf demokratischer Grundlage nachdenkt.
Ich möchte schließlich zum Schluss Ihnen noch ein paar wenige Worte zum Nachdenken mitgeben. Wir sagen, es gibt ein Recht auf Wahrheit, aber 22 Jahre nach der Wiedervereinigung die fortgesetzte Überprüfung nach dem gleichen Schema, wie im bisherigen Gesetz vorgegeben, auf dann fast 30 Jahre auszudehnen, dient dem Rechtsfrieden nicht und auch nicht dem inneren Frieden. Man gewinnt auch mitunter den Eindruck, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Radikalität der Beurteilung der DDR-Geschichte mit der zeitlichen Distanz zustatt abnimmt.
Herr Barth, ich würde Ihnen empfehlen, doch mal zuzuhören und mit Ihrem Dazwischengequatsche aufzuhören. Denken Sie mal über Ihre Vergangenheit nach, da haben Sie genug nachzudenken, Herr Barth.
Nach meiner Überzeugung ist das notwendige Vertrauen in die Demokratie und die Institutionen nicht dadurch zu gewinnen, dass ein latentes Misstrauen gegenüber anderen in Gesetzen festgeschrieben wird.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf eine Reihe von Äußerungen von anerkannten und verdienstvollen Wissenschaftlern erinnern, die sich in einer großen Anhörung zu einem thematisch verwandten Thema, der Novelle zum Stalinismusbeauftragtengesetz in Thüringen, erst unlängst artikulierten. Auch hier lehnte die große Masse der Befragten eine Ausweitung der gesamten Problematik nahezu einhellig als unverhältnismäßig ab. Sie waren sich einig darin, dass wir nicht mehr so weiterverfahren können wie bisher. Ich möchte darum schließen mit einem Zitat von dem emeritierten Mitglied der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften Richard Schröder. Schröder sagte, ich zitiere: „Ich möchte vor dem Irrtum warnen, dass das intensive Studium der Laster der Weg zur Tugend sei oder dass das intensive Studium der Diktatur die beste Schule der Demokratie sei. Das ist doch schwarze Pädagogik, die zu Demokraten erziehen will, indem sie mit dem Schrecken der Diktatur droht. Die beste Schule der Demokratie ist nicht das Studium der Schrecken der Diktatur, sondern Praxis, Teilnahme.“ Dem ist wohl nichts hinzuzufügen. Die Anträge unserer Grünen Kollegen sind gut gemeint und sollen an uns nicht scheitern, aber sie heilen nicht, wie bereits erwähnt. Eines der großen Grundprobleme ist die Bewertung der Abgeordneten durch die Abgeordneten. Das ist die
Kritik, die wir an dieser Stelle haben. Aus diesem Grunde können wir sicherlich den Änderungsanträgen und auch dem Entschließungsantrag der GRÜNEN zustimmen, aber wir werden den Gesetzentwurf wiederum zum Schluss nur ablehnen. Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der vorliegenden Änderung soll die Geltung des Gesetzes zur Überprüfung der Abgeordneten auf die 6. Legislaturperiode erstreckt werden. Wir haben bereits in der Debatte zur ersten Lesung im Einzelnen dargelegt, weshalb wir eine solche Verlängerung der Überprüfung der Abgeordneten auf eine Spitzeltätigkeit für das MfS für notwendig halten. Es ist eine weitere Verlängerung, wie sie bereits vor Ende der 4. Legislaturperiode für die 5. vom Landtag beschlossen worden ist und damals im Jahr 2009 - war die Verlängerung - und so ist sie hier auch nicht anders zu sehen - ausführlich im Plenum und im Justizausschuss diskutiert worden. Der damalige Berichterstatter, der jetzige Minister Carius, hatte in der 112. Sitzung im Einzelnen die Beweggründe für eine Verlängerung und deren Zulässigkeit vorgetragen. Diese damals vorgetragenen Gründe gelten heute ebenso und sind Grundlage des jetzigen Verlängerungsgesetzes ebenso wie die damals dem Gesetz in der Landtagsdrucksache 4/5403 beigefügte Begründung.
Ich will die Gründe schlagwortartig noch einmal aufzeigen, die eine Prolongation notwendig machen. Ich hatte sie in der letzten Sitzung schon ausführlich dargelegt. Eine solche Prolongation ist zulässig, solange der Gesetzgeber die Integrität und Vertrauenswürdigkeit des Parlaments beeinträchtigt sieht, wenn ihm Abgeordnete angehören, die in das Bespitzelungssystem des MfS eingebunden waren und ein öffentliches Interesse daran vorhanden ist, solche Verstrickungen aufzuklären. Dieses öffentliche Interesse, diese Voraussetzungen sind nach wie vor gegeben.
Die Gründe im Einzelnen sind zum einen ein weiterer Anstieg von Auskunftsersuchen bei den Stasiunterlagenbehörden und zum Zweiten nach wie vor neue Erkenntnisse durch die Aufarbeitung von Unterlagen. Der dritte Punkt ist ein wahres Gedenken an die Zeit der DDR-Diktatur. Wir brauchen nur in die Andreasstraße in Erfurt zu schauen. Das wichtigste Argument ist eine hohe Zahl von Opfern der Bespitzelung, die bis heute an deren Folgen leiden und bei denen diese Folgen auch fortwirken. Soweit
Dass DIE LINKE das ablehnt, dazu brauche ich eigentlich nichts mehr zu sagen. Auf den Beitrag eben, der eigentlich nur darauf hinausläuft, möglichst alles zu verallgemeinern und ein Gutachten einzuholen, wie man dies sonst auch macht. Mit einem Gutachten wird dies so verallgemeinert, dass man auf einzelne Sachen nicht mehr eingeht.
Ich will aber etwas sagen zu den Anträgen, die die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt hat. Also ich kann eigentlich nur staunen und bin auch etwas fassungslos, wie gerade Sie das Überprüfungsgesetz mit fadenscheinigen Begründungen aufweichen wollen. Dafür fehlt mir eigentlich jegliches Verständnis.
Sie wollen, dass eine Unwürdigkeit, dem Parlament anzugehören, nicht mehr ausgesprochen wird. Das muss man hier einmal aussprechen.
Das wollen Sie im Gesetz streichen. Die Begründung dafür - jetzt regen Sie sich doch nicht so auf ist inakzeptabel und man fragt sich, wer in der Fraktion mittlerweile die Oberhand gewonnen hat, die hier sitzen.