Dieser Austausch mit anderen Landtagen zu Subsidiaritätsfragen fand bisher kaum statt. Mit dem Austausch und der Zusammenarbeit nationaler Parlamente die europäische Einigung zu stärken, unsere Meinung in ein europäisches Forum zu stellen und uns nicht zuletzt aber auch einer Kleingeistigkeit aus engerer Perspektive entgegenzustrecken, war das selbst gestellte Ziel der sozialdemokratischen Fraktion auch in diesem Haus. Schauen, was ande
Durch die Informationsblätter von Landtagsverwaltung und Landesregierung wissen wir allerdings immerhin schon zum Teil von den kritischen Stellungnahmen, Bedenken und Rügen der anderen deutschen Parlamente und konnten uns die dann auch für unsere Beschlussfassung ziehen. Aber das von mir bereits geforderte Bündnis schmieden, um das Quorum für eine mögliche Ablehnung zu erreichen, wenn wir Subsidiaritätsfragen verletzt sehen, das ist uns bisher nicht gelungen. Thüringen stand so im Bundesrat bereits zweimal ganz alleine bei Abstimmungen da, ein unschönes Ergebnis, was wir nicht noch mal anstreben sollten.
Insgesamt hat unser Europaausschuss mit Stand vom 1. Mai 2013 rund 109 sogenannte Frühwarndokumente beraten und zu ihnen sechs Subsidiaritätsrügen und 18 Subsidiaritätsbedenken ausgesprochen. Ein Dank geht an dieser Stelle an den Herrn Strittmatter, unseren Referenten im Europaausschuss, und an alle Mitarbeiter auch der Thüringer Vertretung in Brüssel, aber auch hier in der Landesvertretung in Berlin, die auch europapolitische Zuarbeit leisten.
Ihre sehr gute Vorarbeit und ihr stetiges Bemühen, Informationsblätter inhaltlich noch besser zu gestalten, haben uns die Arbeit im Europaausschuss deutlich erleichtert.
Ich will an dieser Stelle ruhig mal die Frage stellen, aber offenlassen, ob es wirklich notwendig war, einen eigenständigen Europaausschuss zu begründen, aber die fraktionsübergreifende, sehr sachliche und freundlich konstruktive Atmosphäre ist aus Sicht unserer Fraktion sehr wohltuend und sehr gut auch für die gemeinsame Sache.
Die Voraussetzungen zu einer aktiven Beteiligung an der europäischen Gesetzgebung, einer aktiven Selbstbestimmung, ich lege noch mal Wert darauf, haben wir uns jetzt geschaffen. Die Möglichkeit zu nutzen, liegt allerdings jetzt an uns allen. Da sind auch wieder Sätze aus der Plenardebatte im April vor zwei Jahren. In einer ersten spontanen Auswertung muss ich sagen, dass viele Kolleginnen und Kollegen die Befassung mit den sogenannten Frühwarndokumenten in den anderen Fachausschüssen sicherlich mehr als Last oder oftmals mehr als Last und weniger als Lust empfunden haben, aber eines, denke ich, können wir jetzt schon sagen, das hat es auf alle Fälle gebracht, jeder weiß jetzt, was auf der Ebene der europäischen Institutionen läuft, was Rat, Kommission und Parlament an Verordnungen und Richtlinien auf den Weg zu bringen gedenken. Europa ist jetzt im Thüringer Landtag dann auch in aller Munde oder wenigstens in den
Fachausschüssen angekommen. Es steht aber richtig fest und das, denke ich, wird auch die Evaluation, der ich natürlich hier nicht vorgreifen kann, sicherlich ergeben, das Subsidiaritätsverfahren ist wirklich nur eine, vielleicht gar nicht mal die wichtigste Möglichkeit der aktiven Mitbestimmung der Regionalparlamente. Als Sozialdemokraten fordern wir schon lange eine stärkere aktive Mitentscheidungsmöglichkeit für das Europäische Parlament und auch den Ausschuss der Regionen und auch wenn wir da den Justizminister Poppenhäger als Vorsitzenden der deutschen Delegation als wichtige Stimme sitzen haben, brauchen wir auch dort direkten parlamentarischen Einfluss.
Die Europäische Union leidet bis heute an der Übermacht der Europäischen Kommission und des Rats der europäischen Staats- und Regierungschefs im institutionellen Gesamtgefüge. Ohne den Beratungen über unseren Antrag bzw. dann die Evaluation vorgreifen zu wollen, denke ich, sind wir uns in der Koalition und bin ich mir mit dem Kollegen Gustav Bergemann auch einig, dass sich die Vereinbarung grundsätzlich bewährt hat, auch wenn wir uns im europäischen und deutschen Meinungskonzert noch nicht immer optimal artikulieren konnten oder wahrnehmbar geworden sind.
Die Vereinbarung und der eigens eingerichtete Ausschuss haben dazu beigetragen, dass wir rechtzeitig sehen, wo die Zuständigkeit der Landesgesetzgeber durch beabsichtigte EU-Vorhaben berührt ist und wo gegebenenfalls gegengesteuert werden muss. Der Europausschuss, denke ich, kann und darf aber mehr als sich mit den Frühwarndokumenten zu beschäftigen. Direkte Kommunikation mit der EU-Kommission ist nicht nur möglich, sondern sogar erwünscht. Das war eine für mich überraschende Erkenntnis, dass wir das bei Reisen in Brüssel festgestellt haben. Deswegen stelle ich mir vor, dass wir uns künftig mit wichtigen EU-Vorhaben beschäftigen sollten, bevor wir die Richtlinienentwürfe bekommen, dann haben wir mehr Zeit für Schreiben, die wir an die Europäische Kommission direkt richten. Die kommen nicht nur mit einem Eingangsbestätigungsschreiben zurück, sondern die werden auch tatsächlich inhaltlich behandelt. Ich sehe also einer spannenden Debatte im Europaausschuss entgegen, werbe für Ihre Zustimmung zum Antrag der Koalition und freue mich auf eine ausführliche Debatte und ausführliche Erfahrungsberichte im Ergebnis unseres Antrags. Wir beantragen die Überweisung des Antrags an den Europaausschuss und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, an der Stelle vielen Dank für den Antrag der CDU- und SPD-Fraktion, darüber haben wir ja auch schon einmal im Ausschuss gesprochen, wir haben uns auch verständigt, der Beschluss drückt dies auch aus. Ich versuche, es etwas kürzer zu machen, als Frau Kollegin Marx und will auch nicht alles das wiederholen, was auch schon richtigerweise gesagt worden ist. Eines steht fest, für unsere Fraktion jedenfalls, dass die Beteiligung des Thüringer Landtags an der europäischen Politik schon von zentraler Bedeutung ist und, ich glaube, die letzten zwei Jahren haben das auch gezeigt. Wenn ich das vorhin richtig verstanden habe, ist rund ein Viertel aller Subsidiaritätsdokumente von uns entweder mit einer Rüge oder mit Bedenken versehen worden; wenn ich das richtig verstanden habe, 24 von 106 so ungefähr. Das sagt ja auch schon aus, dass auch, wie gesagt, ungefähr 25 Prozent oder 24 Prozent der Subsidiaritätsdokumente vom Europaausschuss, also vom Thüringer Landtag zumindest nicht nur durchgewunken worden sind, sondern wir dort unsere Einwände auch deutlich gemacht haben.
Herrn Kollege Kubitzki kann ich in dem Punkt beipflichten, dass es nicht immer einfach ist, bei den Dokumenten festzulegen, sind es wirklich Subsidiaritätsbedenken oder sind sie ab und zu auch inhaltlicher Art. Auch darüber haben wir uns schon oft trefflich gestritten. Ganz zum Schluss, glaube ich, ist auch die Verfahrensweise gut gewesen, dass wir es nicht immer ganz so genau genommen haben. Denn ich glaube, die Botschaft, die wir dann nach Brüssel gesandt haben, soll ja die gewesen sein, dass wir uns mit dem Dokument oder mit dem Vorhaben so in den Einzelheiten und in dem Vorgehen nicht immer einverstanden gezeigt haben und unsere Bedenken oder die Rüge dort auch geltend gemacht haben.
Was ich mir noch viel mehr wünschen würde, dass wir noch intensiver wirklich in den Austausch auch mit den anderen Landesparlamenten gehen. Wir versuchen es ja, wir versuchen es auch in Brüssel regelmäßig, in Kontakt zu kommen. Was ich mir noch viel mehr wünschen würde, dass dies, was das Europäische Parlament in Brüssel auch vorgegeben hat, dass wir uns direkt auch mit unseren Bedenken oder mit unseren Änderungsvorschlägen dann nach Brüssel wenden und dass wir dann zumindest ein Zeichen bekommen, okay angekommen, denn das wäre schon einmal eine Grundvoraussetzung, bei der man auch feststellen kann, dass es keine Einbahnstraße ist von den Landtagen oder von den Regionen in Richtung Brüssel, sondern dass vielleicht zumindest erst einmal ein Zeichen kommt, es ist angekommen und man beschäftigt sich damit. Aber ansonsten glaube ich ein
und vom Klima, auch das ist hier schon angesprochen worden, im Europaausschuss schon wirklich gut funktioniert. Eines möchte ich an der Stelle trotzdem noch sagen und da bin ich jetzt der Dritte, der das sagt, aber wenn ich es mir schon aufgeschrieben habe, dann sage ich das auch: Es ist nichts so gut, dass es nicht auch noch besser gemacht werden kann.
Da bin ich auch bei meinen Vorrednern. Deswegen sollten wir uns ausdrücklich den Bericht der Landesregierung, den wir mit Freude erwarten, dann auch zu Gemüte führen, den auch ausdrücklich intensiv beraten. Da widerspreche ich jetzt meinem Kollegen Kubitzki. Ich würde uns nicht selber zeitlichen Druck auferlegen, dass ich sage, der Bericht des Europausschusses muss unbedingt bis zum Ende der Sommerpause vorliegen. Ich glaube, da steht Qualität vor zeitlichem Druck. Die Zeit sollten wir uns nehmen. Ich freue mich auf den Bericht. Ich freue mich auch auf die Diskussion im Ausschuss. Ansonsten bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Koppe. Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so ungefähr auf der Hälfte unserer Plenardebatte kann man ja vielleicht einmal ein bisschen anders anfangen, als man es sonst normalerweise tut. Vielen Dank an die SPD- und die CDU-Fraktion für die Einbringung des Antrags durch sie. Ja, das ist einfach deshalb richtig, weil das ein Thema ist, das verlangt, dass wir im Konsens handeln, und das ist in Ordnung so und das kann auch meine Fraktion mal so hinnehmen. Danke dafür, dass Sie es getan haben, zumal es ja auch genügend Anlass gibt, heute als Demokraten bei dem Thema auch einig zu sein. Herzlichen Glückwunsch noch einmal der alten Tante von der ältesten Ökologiepartei, die es in Deutschland gibt, an die älteste Arbeiterpartei, die es in Deutschland gibt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Was jetzt? „Arbeiter“ oder „Ökologie“? (Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist ja wohl die Höhe. Die wissen ja nicht mal mehr, wie „Arbeiter“ geschrieben wird.)
Und uns allen Glückwunsch dafür, dass wir so lange schon mit so einem Grundgesetz leben dürfen, jedenfalls einige von uns.
Ich werde nichts von dem zu wiederholen versuchen, was Frau Marx schon gesagt hat, auch Herr Koppe und Herr Kubitzki. Wir sind uns im Europaausschuss tatsächlich sehr einig.
Es ist nicht immer so harmonisch, wie es jetzt vielleicht rübergekommen ist, aber durchaus harmonisch genug, um davon zu sprechen, dass dort tatsächlich Demokratie in der Form stattfindet, dass Dialog und Disput Platz haben. Insofern ist der Antrag wirklich zum richtigen Zeitpunkt da. Wir werden auch in der Debatte im Ausschuss einige Fragen haben und ich werde dieses Bonmot nicht noch einmal wiederholen zum vierten Male. Wir glauben schon, dass es im Umgang miteinander einige Aspekte gibt, die wir noch verbessern können. Ich denke da unter anderem an die Frage der Information durch die Landesregierung im Bereich der Vorfelder von parlamentarischen Debatten gerade auch im Europäischen Parlament in Form von Grün- und Weißbüchern. Da würde ich mir wünschen, dass etwas mehr und frühzeitiger strukturiert bei uns ankommen kann. Gar nicht so sehr jetzt als Kritik an Personen gemeint, sondern an unserem Verfahren, wie wir das einbauen. Da lernen wir ja miteinander noch. Ich habe auch ein bisschen unangenehm berührt zur Kenntnis genommen, dass beim letzten Mal die Ministerin darüber berichten musste, dass die Regierung glaube erstmalig sich so ein bisschen von dem Konsens entfernt hatte, dem Votum des Ausschusses hundertprozentig und vorbehaltlos zu folgen. Das ist schade. Es war kein großes Thema. Dementsprechend hat es auch nicht den Wert, es hier groß auszuwalzen, aber wehret den Anfängen. Ich will es mal gesagt haben, das ist schade gewesen, dass das passiert ist, zumal in diesem Fall der kleine Koalitionspartner der Verantwortliche gewesen ist.
Ein bisschen Wasser in den Wein will ich auch noch gießen. Was negativ auffällt, gerade an das ganze Publikum oben auf den Rängen, wir haben praktisch nie Öffentlichkeit im Ausschuss und das sollte man auch versuchen zu ändern. Ich glaube, wir haben das erste Mal in der letzten Sitzung tatsächlich jemanden da gehabt, der ernsthaft begrüßt wurde, weil es das erste Mal war, dass jemand nicht irgendwie geschickt wurde, sondern freiwillig gekommen ist, um sich den Europausschuss anzuhören. Das verdienen unsere Beratungen nicht, denn wir haben tatsächlich mit dem Europaausschuss regelmäßig Beratungsgegenstände, die und das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner hier schon ausgeführt - tatsächlich in Brüssel
auch ernst genommen werden. Wenn wir nächste Woche als Europaausschuss wieder in Brüssel sein werden zu unserer jährlichen Fahrt dorthin, wird uns das sicherlich auch bestätigt werden. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Bergemann für die CDU-Fraktion.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag liegt auf dem Tisch, alle haben dazu positive Signale gesendet. Man könnte es sich einfach machen, ganz so einfach ist es aber nicht, ganz so einfach geht es nicht.
Ein paar Ausführungen will ich schon machen, weniger direkt zu der Auswertung der Vereinbarung, das hat ja die Kollegin Marx schon reichlich getan. Sie kann sicher im Herbst dann die Rede gleich wieder verwenden, weil sie ja inhaltlich tief eingestiegen ist, das will ich nicht tun. Ich will aber noch mal ein paar Daten ins Gedächtnis rufen. Im Dezember 2007 haben die Staats- und Regierungschefs den Vertrag von Lissabon, der eigentlich nur anstelle des nicht zustande gekommenen Verfassungsvertrags dort unterbreitet worden ist, unterzeichnet, haben Weichen gestellt für eine umfassende Erneuerung. Das ist auf dem Papier gut, da steht das auch sehr gut geschrieben. Aber wer sich mit Europa beschäftigt, weiß, dass die praktische Umsetzung eine andere und schwierigere Seite ist. Ich will nur mal das Beispiel der Reduzierung der Anzahl der Kommissare nennen. Das ist jetzt so ein hochaktuelles Thema, auch das ist im Vertrag gut geregelt. Aber die Mitgliedstaaten tun sich an der Stelle so richtig schwer.
Dann hat im Sommer 2009 das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat - also auch für uns durch unsere Regierung im Bundesrat vertreten - in den Europaangelegenheiten gestärkt werden müssen. Im selben Jahr im Herbst oder im Dezember desselben Jahres ist dann der Vertrag in Kraft getreten, der gesagt hat, die Parlamentsrechte werden deutlich gestärkt. Da kann man nur sagen, die Vertragsverhandlungen haben sich über viele Jahre hingezogen und die Mitgliedstaaten, die Regionen, die Gemeinden waren immer bestrebt, diesen fortschreitenden Prozess der Integration, auch ihre Gestaltungsspielräume zu wahren. Das ist ja einer der entscheidenden Punkte und Maßstab für dieses Handeln und der entscheidende Hebel bleibt das Subsidiaritätssystem. Das ist, glaube ich, unstrittig unter allen Beteiligten.
In der Debatte über die Aufgabenverteilung zwischen der EU, den Mitgliedstaaten, uns als regionalem Parlament oder den Gemeinden haben diese Ebenen auch dafür kämpfen müssen, dass die Durchsetzungskraft für das Subsidiaritätsfrühwarnsystem zu stärken ist. Das war das Ergebnis, dass wir dann am Ende auch gesagt haben, gut, nicht nur die nationalen Parlamente, sondern auch wir als Landesparlament sind auf dieses Subsidiaritätsfrühwarnsystem angewiesen und die Regierungen, nicht nur die Bundestagsabgeordneten, sondern wir auch, Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen, die wir haben als Thüringer Landtag, sollen künftig auch ein Stück wirksam an dieser europäischen Willensbildung durch das Frühwarnsystem beteiligt werden,
was die Fachausschüsse nebenbei auch sehr umfangreich tun, das darf man an der Stelle schon mal sagen. Aber klar ist, der Bund ist derjenige, der die Hoheitsrechte auf die EU übertragen kann. Aber klar ist natürlich auch, dass heutzutage EU-Entscheidungen, die demokratische Selbstbestimmung ausmachen, auf der Bundesebene wichtig sind, aber auch für uns auf der Landesebene wichtig sind und sie in entscheidendem Maße auch uns betreffen. Ich denke, die zurückliegenden Jahre haben deutlich gemacht, dass Maßnahmen, die die Organe der Europäischen Union heute ergreifen, in die Gesetzgebungskompetenzen nicht nur des Bundes, sondern auch des Landes eingreifen. Deshalb sind wir jetzt oder seit zwei Jahren gut dabei, diese Vereinbarung mit Leben zu erfüllen. Damals hat dann 2010 war das im Frühjahr - der Landtag mit der Landtagsverwaltung und der Thüringer Staatskanzlei, der Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten, an dieser Vereinbarung gebastelt. Wir haben sie ganz gut hinbekommen am Ende, meine ich - war nicht so einfach.
Ja, das darf man mal so handwerklich sagen. Es ist ja bei Ihnen nicht anders, in Ihrem Fachbereich wird ja auch viel gebastelt, im Bereich Wissenschaft und Bildung und Kultur und Schule. Deshalb ist das immer so ein Vergleich, der passt, glaube ich, an der Stelle. Der Ausschuss hat dann zugestimmt, der damalige Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Am 19. Mai wurde die Vereinbarung unterzeichnet, jetzt haben wir fast genau die zwei Jahre rum. Die Evaluierung verpflichtet uns, das auch zu tun. Wichtig erscheint es mir schon, dass wir dann auch sagen, in die Vereinbarung sind ja genau ausformulierte Informations- und Konsultationspflichten mit Regeln zu bringen, wie die Landesregierung mit den Voten umgeht, die wir im Ausschuss dort zum Besten geben. Herr Meyer hat das einmal bedauert, dass jetzt an einer Stelle da
einmal ein leichtes abweichendes Verhalten eines relativ unbedeutenden Dokumentes zustande gekommen ist, ansonsten aber, glaube ich, haben wir das insgesamt gut hinbekommen und die Landesregierung hat es auch so umgesetzt, wie wir es dort mit den Voten der Fachausschüsse, die uns ja da immer auch zur Seite stehen, berücksichtigt haben. Ich denke, der Ausschuss kann sich noch daran erinnern, vor zwei Jahren, da war ja ein bisschen Aufregung, da haben die Gleichstellungskollegen und die Justizkollegen alle Sorge gehabt, als wir dann einen neuen Europaausschuss installiert haben, auch mit Kompetenzen ausgerüstet haben, das hat sich aus meiner Sicht bewährt, es war auch die richtige Entscheidung. Jetzt werden wir mal schauen, wie der Erfahrungsbericht der Landesregierung aussieht und wir werden dann unseren Erfahrungsbericht dazu einbringen in der Debatte, im Ausschuss, in der Arbeit mit den Fachausschüssen oder der mitberatenden Ausschüsse und da wird halt die Frage zu beantworten sein, die manche Redner aufgeworfen haben, gibt es inhaltliche oder prozessuale Neuausrichtung bei der Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten oder hat die Vereinbarung den Praxistest bestanden? Ich meine, sie hat ihn bestanden. Man darf an der Stelle auch einmal Danke sagen, Frau Ministerin Walsmann, auch allen Beteiligten, die dazu beitragen, in der Verwaltung, in der Vorbereitung, in der Auswertung der Dokumente, dass sie inhaltlich und fachlich bewertet werden. Das ist ja eine sehr umfangreiche Arbeit, wir haben ja die Zahlen gehört. Wenn ich es richtig im Kopf habe, waren das schon fast 260 Dokumente, die zugeleitet worden sind, da haben wir 80, 90 im Ausschuss beraten, die mit beteiligten Kollegen haben über 60 beraten, dann haben wir 18 Bedenken, 6 Rügen aufgestellt. Also, das war schon reichlich Arbeit, das kann man nicht alleine machen. Der Verwaltung, alle, die da mithelfen, Brüssel usw. herzlich Dank auch von mir an der Stelle.
Man darf auch noch einmal in das Gedächtnis rufen, weil irgendjemand auch gesagt hat, den Kontakt in die anderen Landesparlamente könnte man verstärken. Ich glaube, Kollege Meyer war es. Wir waren ja in Berlin bei unseren Kollegen im Deutschen Bundestag und haben dort einmal eine Gesprächsrunde zu Subsidiaritätsdokumenten gehabt, wie das nationale Parlament das händelt. Da sage ich ganz einfach, da brauchen wir uns nicht zu verstecken, da waren wir topp vorbereitet. Mein Gefühl war, dass der Thüringer Landtag in Gänze dort gut ausgesehen hat mit den Ergebnissen, die wir dort diskutiert haben mit den Kollegen im Bundestag, da hatten die nach meinem Dafürhalten höhere, größere Defizite, aber es kann sich inzwischen auch geändert haben, es ist ja schon ein halbes oder Dreivierteljahr her. Das muss man mal abwar
ten. Noch einmal eine Bemerkung, wie es sich auch lohnt. Jeder weiß ja, dass die erstmalige Auslösung der gelben Karte im Rahmen des Kommissionsvorschlags zur Monti-II-Verordnung - daran kann sich sicher jeder erinnern - dann auch zum Rückzug eines Kommissionsvorschlags geführt hat. Also es lohnt sich schon, dass man an solchen Stellen auch mal mit Subsidiaritätsrügen oder -klagen am Ende auch erfolgreich sein kann.
Liebe Kollegen, ich bitte um die Überweisung an den Europaausschuss, damit dann in den angekündigten Berichten der Landesregierung und unseren eigenen Berichten auch analysiert werden kann, was kann man besser machen, was muss man anders machen, was sollte man perspektivisch vielleicht auch so gestalten, dass noch mehr Informationen rüberkommen, weil auch der Bundesrat ja jetzt seit einiger Zeit die Möglichkeit hat, in Brüssel direkt dabei zu sein, da gibt es ja auch einen Vertreter, der das dort vor Ort mit wahrnehmen kann. Das sind Informationen, die für uns vielleicht im Parlament dann auch gut sind, dass die Landesregierung noch einmal an diesem oder jenem Punkt vielleicht noch das oder jenes mit einsteuern kann. Das werden wir in der Diskussion im Ausschuss dann tun. Darauf kann man sich in aller Ruhe vorbereiten nach der Sommerpause, da haben wir keinen Stress, die Arbeit funktioniert. Herzlichen Dank allen Beteiligten. Ich denke, wir werden zu einem guten Ergebnis kommen. Vielen Dank.