Protokoll der Sitzung vom 23.05.2013

kretariat soll Impulse und Aktivitäten aus allen gesellschaftlichen Bereichen für eine notwendige Zukunftsdiskussion bündeln sowie als Ansprechpartner für Bürger, Gruppierungen und Institutionen zur Verfügung stehen, die sich beteiligen und einbringen wollen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal auf das Thema Wohnungspolitik im engeren Sinne zurückkommen. Voraussetzung für eine solide Wohnungspolitik ist auch, dass der Bund seinen gegenüber den Ländern übernommenen Verpflichtungen nachkommt und die Länder auch zukünftig mit entsprechenden Finanzmitteln ausstattet. Aktuell setzt sich die Landesregierung auf Bundesebene daher intensiv dafür ein, dass die Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung nach dem Entflechtungsgesetz auch über das Jahr 2013 hinaus bis mindestens Ende 2019 auf dem derzeitigen Niveau von 518,2 Mio. € festgeschrieben werden. Der Thüringer Anteil beträgt jährlich ca. 29 Mio. €. Der von der Bundesregierung vorgelegte Vorschlag greift hier aus unserer Sicht deutlich zu kurz. Danach sollen die Entflechtungsmittel lediglich für das Jahr 2014 auf dem bisherigen Niveau fortgeschrieben werden. Eine Planungssicherheit kann auf dieser Basis so nicht entstehen. Ziel der Landesregierung ist es daher, bis spätestens Ende 2013 zu einer bedarfsgerechten und abschließenden Regelung bis 2019 zu kommen. Nur so können wir auch perspektivisch eine sozial solide ausgerichtete Wohnraumförderung umsetzen.

Gleiches gilt für den Bereich der Städtebauförderung. Auch hier brauchen wir eine verlässliche finanzielle Beteiligung durch den Bund. Hierfür werden wir uns auf Bundesebene auch weiter intensiv einsetzen. Die Themen bezahlbares Wohnen und zukunftsfähige Wohnungsangebote standen auch im Mittelpunkt der Beratungen einer Sonderbauministerkonferenz im März dieses Jahres. Mit Blick auf den fortschreitenden Bevölkerungsrückgang, die Überalterung der Bevölkerung und den Leerstand von Immobilien, insbesondere im ländlichen Raum, habe ich einen Vorschlag zur Schaffung von Anreizen im Wohnungsbau in den vom demografischen Wandel besonders betroffenen Gebieten in die Diskussion gebracht. Vorstellbar wäre ein sogenannter Sanierungsbonus. Der Vorschlag wurde von meinen Länderkollegen durchaus positiv aufgenommen. Wir haben den Bund aufgefordert, dieses Thema aufzugreifen. Ich erwarte auch Umsetzungs- oder Unterstützungsvorschläge seitens der Bundesregierung. Denkbar wäre auch, dass die Bundesregierung dieses Thema im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung aufgreift.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch kurz auf die im zweiten Teil des Antrags aufgestellten Forderungen eingehen. Die dort genannten Punkte erwecken den Eindruck, dass die Landesregierung konzeptionslos Woh

(Minister Carius)

nungsbaupolitik in Thüringen betreibt. Ich denke, allein die soeben gemachten Ausführungen machen deutlich, dass dem nicht so ist. Mit unserem neuen Wohnraumfördergesetz, den Erkenntnissen des Wohnungsmarktberichts sind wir auf dem neuesten Stand für auch eine erfolgreiche Ausrichtung der Wohnungsbaupolitik in Thüringen. Zu der geforderten Übersicht über leerstehende Büro- und Gewerbeflächen weise ich darauf hin, dass eine solche Übersicht von den Kommunen zu erstellen ist. Hier wird sich die Landesregierung aus gutem Grund nicht in die kommunalen Angelegenheiten einmischen. Denn bei den hier in Rede stehenden Flächen besitzen die Kommunen sowohl Planungshoheit als auch in den meisten Fällen Verfügungsgewalt. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass die Ergebnisse der im Jahr 2006 abgeschlossenen landesweiten Brachflächenerhebungen, sofern sie von den jeweiligen Kommunen regelmäßig aktualisiert wurden, auch heute noch für eine derartige Übersicht genutzt werden könnten, um die Möglichkeit einer Nachnutzung zu Wohnzwecken zu prüfen.

Im Übrigen hat eine Ende 2012 durchgeführte Befragung der 43 Städte, die sich an der Initiative „Genial zentral“ beteiligt haben, ergeben, dass 51 Prozent dieser Städte über ein aktuelles Brachflächenund Baulückenkataster verfügen und 49 Prozent dieser Städte ein aktives kommunales Brachflächenmanagement betreiben. Wie Sie sehen, ist das Thema deswegen also offenkundig in den Kommunen längst präsent. Was die Forderung hinsichtlich der Prüfung angeht, wie weit die Regularien, die zu Baukostenerhöhungen führen, vereinfacht oder abgeschafft werden können, verweise ich auf meine Ausführungen im Rahmen der Einbringung der Novelle der Thüringer Bauordnung in der 112. Plenarsitzung vom März dieses Jahres. Hier ist die Landesregierung bereits in Vorleistung gegangen.

Ich gehe davon aus, dass wir in den anstehenden Ausschussberatungen noch Gelegenheit haben, dies im Einzelnen zu vertiefen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank für den Sofortbericht. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Ich frage, wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags? Das sind alle Fraktionen. Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Siegfried Wetzel für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen. Drucksache 5/5841, FDP-Antrag „Wohnen muss bezahlbar bleiben!“ vom 13. März. Ich betone das Datum deshalb, weil es nun heute das dritte Mal auf der Tagesordnung steht. Meine Damen und Herren, Wohnen ist und bleibt das sozialste Gut, das es wohl in unserer Gesellschaft überhaupt gibt. Es ist und bleibt eine äußerst wichtige, aber auch kommunale Aufgabe, die durch die Bundesregierung, die Landesregierung zu unterstützen ist, was auch getan wird. Ich denke auch, dass in Zukunft durch diese Art und Weise der Finanzierung, der Unterstützung Wohnraum bezahlbar bleibt und gestaltbar ist. Es ist und bleibt eine kommunale Planungshoheit und auch eine kommunale Planungsverfügbarkeit. Aus dem Grund ist mir beim ersten Mal Lesen des Antrags so ein bisschen in den Sinn gekommen, die FDP, könnte man annehmen, hat der Landesregierung eine gewisse Untätigkeit vorgehalten, was man nun eigentlich wirklich nicht behaupten kann. Beim zweiten Blick könnte man glauben, die Freie Demokratische Partei, ich betone das „Frei“, wünscht sich die Bezirksplankommission wieder auf den Plan.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Quatsch.)

Doch! Beim dritten Mal …

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: So viel Dirigismus muss dann doch sein.)

Beim dritten Blick ist eigentlich festzustellen, sie hat den Wohnungsmarktbericht gelesen, der nun mittlerweile seit einem Jahr auf dem Markt ist und hat daraus Erkenntnisse gezogen, Feststellungen. Meine Damen und Herren, seit 1999 ist der eingeschlagene Weg der thüringischen Landesregierung im Bereich der Städtebauförderung richtig und wird auch ständig auf den neuesten Entwicklungsstand angepasst. Um die Damen und Herren zu meiner Linken nicht ganz aus der Verantwortung zu lassen, im letzten Plenum hätte dieser Redebericht eigentlich besser hingepasst, weil Sie der Landesregierung und uns als regierungstragender Fraktion vorgehalten haben, wir haben das Geld verplempert und haben 16 Mrd. Schulden gemacht und wir wären an allen diesen bösen Schulden auch noch Schuld.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das stimmt.)

Da habe ich hier mal freundlicherweise ein altes Bild gefunden von der Stadt Görlitz.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Ist das in Thüringen?)

(Minister Carius)

Das ist in Sachsen, stellen Sie sich das vor, lieber Bodo Ramelow. Aber auch in Thüringen gab es solche Bilder, ich habe nur keines gefunden, farbig muss das nämlich sein, schwarz-weiß hätte ich gehabt. Aber an diesem farbigen Bild ist der Wartburg mit seinem Blau eigentlich das schönste an Farbe, der Rest ist nur noch Erschrecken und „Ruinen schaffen ohne Waffen“. Das war der Zustand 1989.

(Beifall CDU)

In dieses Programm Städtebau sind Milliarden von D-Mark und dann auch Euro letztendlich schon geflossen, zum Wohle unserer Menschen in den neuen Bundesländern.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: In Sachsen oder Thüringen?)

Hören wir jetzt auf mit Sachsen oder in Thüringen in den neuen Bundesländern.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Der Unterschied ist nur, dass der Landeshaushalt in Sachsen wesentlich weniger belastet ist als in Thüringen.)

Sehr geehrter Herr Ramelow, über das Thema müssen wir jetzt nicht debattieren, denn dabei käme heraus, dass in Sachsen die Landesregierung und das Land wesentlich weniger verschuldet sind, aber die Kommunen wesentlich höher.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Aha.)

Aha, also ein kleines Aha-Moment haben wir schon erzielt, das ist doch schon viel wert heute Abend.

Meine Damen und Herren, der Minister hat in seinem Sofortbericht eigentlich schon einen ganz klaren Weg abgesteckt, wohin auch künftig die Wohnungsbauförderung und die Städtebauförderung in Thüringen gehen sollen und werden. Einmal a) das Instrument der sozialen Wohnraumförderung zu nutzen, b) das Thüringer Wohnungsbauvermögen finanziell abzusichern, c) die vom Land erlassenen Städtebauförderrichtlinien mit Zielen und Rahmen abzustecken. Unter a) zählen natürlich die KfWProgramme des Bundes und der Thüringer Aufbaubank, 2. und 3. Programme des TMBLV zur Innenstadtsanierung und -modernisierung. Meine Damen und Herren, unter b) wäre festzuhalten, dass das Thüringer Wohnungsbauvermögen mit einer finanziellen Absicherung ausgestattet sein muss und dass ab dem 1. April das Thüringer Wohnraumfördergesetz in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz regelt die inhaltliche Ausgestaltung der Wohnraumförderung in Thüringen.

c) Die vom Land erlassene Städtebauförderrichtlinie mit - erstens - dem Programm „Genial Zentral“, das Städtebau und Förderinstrument darstellt, und zweitens - das Programm zur Innenstadtsanierung und hier, meine Damen und Herren, hat der Herr

Minister richtig schon zum Ausdruck gebracht, dass wir dort unterstützen und dort bauen und helfen, wo sich die Menschen das allein auch selbst nicht leisten können, aber Angebot und Nachfrage bestimmen auch hier einen Teil unseres Wohnungsmarkts. Wir haben nicht umsonst an die 48.000 Wohneinheiten in den letzten zehn Jahren rückgebaut, sondern das war letztendlich auch ein Stück Wohnungsmarkt überhaupt herstellen. Es gab keinen Wohnungsmarkt 1990 und in den Anfangsjahren der 90er-Jahre. Drittens ist der energetische Stadtumbau Thema bis 2025. Auch hier sind die Ziele klar abgesteckt, aber auch hier sollte es durchaus sein, dass es bezahlbares Wohnen bleiben muss, wenn wir schon energetisch umbauen, und dass der Wohnungseigentümer, der Hauseigentümer, dies, was wir an Regelungen und Richtlinien im Lande erlassen, auch umsetzen kann. Wir können nicht Menschen zwingen, Dinge zu tun, die sie letztendlich ihr Eigentum verlieren lassen. Das heißt also, wir sagen Ja zur energetischen Sanierung, aber nicht um jeden Preis.

Auch der Minister hat richtig auf das Entflechtungsgesetz und die Bundesmittel für soziale Wohnraumförderung hingewiesen, auf das Jahr 2014 bis 2019. Wir haben also bis inklusive dieses Jahr vom Bund regelmäßig einen Anteil von 29 Mio. € erhalten und darauf kommt es eigentlich an, dass wir von 2014 bis 2019 diesen Betrag auch festschreiben, dass der Bund zu diesen 518,2 Mio. € steht bis 2019.

Meine Damen und Herren, es ist festzustellen anhand des Berichts, des Sofortberichts des Ministers und anhand der Vorlage der FDP, dass die Landesregierung in Thüringen keine konzeptionslose Wohnungsbaupolitik betreibt. In unserem neuen Wohnraumfördergesetz und den Erkenntnissen des Wohnungsmarktberichts werden wir die kleine Erfolgsstory, wie sie die Thüringer Wohnungswirtschaft vor vielen Jahren benannt hat, auch in den kommenden Jahren fortsetzen können. Der Minister hat schon klar zum Ausdruck gebracht und hat dazu Stellung genommen, wie viele Städte, nämlich 43, sich im Moment an dem Thema Initiative „Genial Zentral“ beteiligen und wie viele über ein aktuelles Brachflächen- und Baulückenkataster verfügen, um eine Zukunft für die Thüringer Wohnungsmarktentwicklung sicherzustellen.

Noch einmal abschließend meine Worte: Wohnen und Planen sind kommunale Planungshoheiten und auch Verfügbarkeitsgewalt der Kommunen und diese gilt es, mit unseren Mitteln und mit den Förderrichtlinien, die wir erlassen, auch künftig auf dem Stand zu halten, den wir hoffentlich so jetzt schon erreicht haben, aber auch in den nächsten zehn Jahren noch haben werden. Ich bedanke mich.

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank. Als Nächstes hat jetzt das Wort die Abgeordnete Heidrun …

Frau Präsidentin, ich habe noch etwas Wichtiges vergessen.

Sie haben ja noch Redezeit, dann machen Sie das noch.

Wir lehnen den Antrag der FDP ab.

Vielen herzlichen Dank, Herr Wetzel. Als Nächstes hat jetzt das Wort die Abgeordnete Heidrun Sedlacik für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, „Wohnen muss bezahlbar bleiben!“ - so lautet der Antrag. Das Thema hat in diesem Jahr bereits im Februar einen breiten Raum im Bundestag eingenommen. Wir hatten auch eine Aktuelle Stunde dazu und ich zitiere hier den Bundesminister Ramsauer, CSU, der sagte: „Wir müssen eine nach vorn gerichtete Baupolitik und Wohnungspolitik betreiben, denn hier geht es um ein Grundrecht eines jeden Menschen.“ Hört, hört! Dieser Satz passt ganz gut zum heutigen Jahrestag. Bisher war es linke Agitation, wenn DIE LINKE das Menschenrecht auf Wohnen einforderte. Wenn jetzt aber die Bundesregierung zu der Erkenntnis kommt, dass es ein Grundrecht ist, muss doch das Recht auf Wohnen auch endlich in das Grundgesetz aufgenommen werden. Ein guter Vorsatz

(Beifall DIE LINKE)

heute zum 64. Jahrestag des Grundgesetzes. Herr Wetzel, mich beeindruckt nicht Ihr graues Bild von Görlitz, was Sie gerade präsentierten, auch nicht Ihre schwarz-rot-goldenen Krawatten. Handeln ist angesagt. Nehmen Sie Einfluss auf Ihre Bundestagsfraktion, hier einen Schritt vorwärtszukommen.

(Unruhe CDU)

(Beifall DIE LINKE)

Wir sagen, angemessener, gesunder Wohnraum in einem sozial gestalteten Umfeld ist ein verbrieftes Recht jedes Menschen und deshalb muss der Staat auch dafür sorgen. DIE LINKE wird das Grundrecht auf Wohnen immer weiter verteidigen. Im Vordergrund müssen die Interessen der Mieterinnen und

Mieter stehen, nicht Marktgesetze und nicht Finanzrenditen.

(Beifall DIE LINKE)

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ausreichend Potenziale, allen Menschen zeitgemäßen und menschenwürdigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Es wird höchste Zeit, dass die Politik das Problem rasant steigender Mieten und fehlender preisgünstiger Sozialwohnungen angeht und Strategien gegen die wachsende Zahl von Wohnungsund Obdachlosigkeit erarbeitet.