Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Durch Ihre Redezeit hat sich wieder neue Redezeit für die Fraktionen ergeben. Es ist jeweils 1 Minute für alle Fraktio
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär, danke für Ihren Bericht. Ich will aber mal kurz reagieren und Ihnen sagen, da wir der Haushaltsgesetzgeber sind, gilt das, was wir beschlossen haben. Und wenn wir eine Haushaltsstelle schaffen und stellen dafür 81.000 € zur Verfügung, damit Honorarverträge und teilzeitbefristete Verträge dort finanziert werden können, dann wollen wir, dass die Arbeit der Landesschülervertretung in Thüringen ordentlich unterstützt werden kann. Wir sagen als Haushaltsgesetzgeber, mit einer halben E5-Stelle in Geld 8.500 € brutto für das ganze Jahr - da kann jeder von Ihnen auch mitrechnen, was das ausmacht - kann man die Landesschülervertretung nicht ordnungsgemäß aus der Geschäftsstelle unterstützen.
Es kommt überhaupt nicht darauf an, ob es um Honorarverträge oder Stellenverträge geht, Stellen können Sie beim Finanzminister beantragen, da gucken wir mal, was da rauskommt. Wir haben Ihnen Geld zur Verfügung gestellt und Sie antworten den Schülern mit Ihrem Schreiben und sagen ihnen, das nicht verausgabte Geld steht zur Deckung für andere Haushaltsmittel zur Verfügung. Das war nicht der Wille des Haushaltsgesetzgebers. Wir wollen, dass die Geschäftsstelle so ausgestattet wird, dass ordnungsgemäße Arbeit gemacht werden kann und von einem Vertreter einer Partei, die sich für Mindestlohn einsetzt, will ich Ihnen sagen, mit 8.500 € pro Jahr erreichen Sie nicht einmal Ihre eigene Mindestlohnforderung. So geht das jedenfalls nicht.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nein, das ist kein Koalitionsstreit. Es geht um die Schü- lervertretung.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine werten Damen und Herren Abgeordneten, nein, Herr Kollege Kuschel, da haben Sie einen falschen Eindruck. Am Anfang muss man ja eine Sache durchaus strittig diskutieren. Das ist nichts Ehrenrühriges, auch das gehört zur Demokratie mit dazu. Ich will das dazu
sagen. Wenn das mit den Stellen so leicht wäre, ich war ja nun an mehreren Haushaltsverhandlungen beteiligt, Herr Abgeordneter Mohring, da kann ich Ihnen sagen, das sind keine sehr spaßigen Veranstaltungen. Ich kann auch die Position des Finanzministers verstehen. So ganz einfach ist es dann doch nicht. Das andere ist, dass ich mir die Tätigkeitsmerkmale - nun sind wir im öffentlichen Dienstrecht - anschauen muss, was denn die inhaltliche Ausgestaltung einer solchen Stelle ist und da kann ich nicht frei agieren in Gutsherrenart und sagen, ich gebe 81.000 € aus, sondern ich muss schauen, was sind die Tätigkeitsmerkmale. Die haben wir zugrunde gelegt und da - dessen dürfen Sie sicher sein - haben wir unsere Volljuristen drangesetzt, die haben das geprüft und sie haben das Maximale herausgeholt, was diese Tätigkeitsmerkmale hergeben, nicht mehr und nicht weniger. Das werden wir auch in Zukunft tun. Wir sind als Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden, das werden wir einhalten, das werden wir umsetzen, nicht mehr und nicht weniger. Vielen Dank.
Es wären noch einmal 30 Sekunden Redezeit für alle, aber ich sehe, es besteht kein Bedarf mehr. Dann schließe ich Teil 3 und rufe auf den vierten Teil
d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Führen Tempolimits und mehr Vorschriften zwangsläufig zu mehr Verkehrssicherheit in Thüringen?“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/6101
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer auf der Zuschauertribüne, die FDP-Fraktion bringt heute diese Aktuelle Stunde in den Landtag ein, weil ein generelles Tempolimit auf Autobahnen auch die Thüringer Autofahrer betreffen wird.
Lachen Sie nicht so früh. Berechtigte Gründe für das Einbringen dieser Aktuellen Stunde sehe ich weiterhin darin, dass ich erstens den Spuk beenden möchte, dass ein generelles Tempolimit ein geeignetes Mittel ist, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Ich schließe dabei natürlich Raser, Bleifüße und Drängler aus, die müssen so bestraft werden, dass sie andere Autofahrer nicht gefährden. Zweitens leistet ein Tempolimit keinen wirksamen Beitrag zu Umwelt und Klimaschutz. Drittens interessiert mich die Meinung der Koalition zu einem generellen Tempolimit, denn das Thema wird uns noch längere Zeit begleiten. Laut „pro Mobilität“, der Zeitschrift für Verkehrssicherheit und Infrastruktur, ist das Risiko eines tödlichen Verkehrsunfalls auf Bundesund Landstraßen im Vergleich zu Autobahnen mit mit Abstand am höchsten, obwohl hier nur 40 Prozent der Fahrleistungen anfallen. Die Autobahnen sind Hauptschlagadern von Deutschland und stellen laut ADAC in Deutschland die sichersten Straßen dar. Der ADAC stellt fest, dass kein Zusammenhang zwischen einem generellen Tempolimit und dem Sicherheitsniveau auf Autobahnen im internationalen Vergleich besteht und
Derzeit bestehen bei 40 Prozent des 12.800 km langen Autobahnnetzes dauerhafte oder zeitweise Geschwindigkeitsbeschränkungen. 7 Prozent des Autobahnnetzes sind mittels Streckenbeeinflussungsanlagen limitiert, das heißt, eine flexible Geschwindigkeitsregelung wird in Abhängigkeit vom aktuellen Verkehrsaufkommen und den Witterungsbedingungen angezeigt - eine vernünftige Lösung. Die FDP-Fraktion setzt auf Geschwindigkeitsbegrenzungen, wo es Sinn macht, so wie es bereits jetzt gehandhabt wird. Wir stecken Milliarden in den dreispurigen Ausbau der Autobahnen und dann fordern einige Politiker ein generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen. Das müssen Sie den Bürgern mal erklären.
Bei Autobahnen bestehen Potenziale für mehr Verkehrssicherheit, das steht außer Frage. Die sehe ich aber vorrangig bei der Entschärfung und Warnung von Gefahrenstellen, zum Beispiel bei Staus und Unfällen, oder der Schaffung von Lkw-Stellplätzen. Einen weiteren Beitrag für mehr Verkehrssicherheit leistet die Qualität der Straßen wie auch zunehmend Fahrassistenzsysteme als intelligente Fahrzeugtechnik.
Nun noch einige Worte zum Umwelt- und Klimaschutz. Eine Verbesserung insbesondere des CO2Ausstoßes lässt sich durch Tempolimits nicht erkennen bzw. sie sind verschwindend gering. Der beste Beitrag zum Klimaschutz ist die Vermeidung von Staus, denn in stop and go produziert der Pkw mehr als doppelt so viel CO2 als bei 120 Kilometer pro Stunde.
In seiner Funktion als ehemaliger Umweltminister schätzte der SPD-Politiker Siegmar Gabriel noch die Wirkung von Geschwindigkeitsbegrenzung für den Umweltschutz als sehr begrenzt ein. Der jetzige SPD-Parteivorsitzende Gabriel hat sich am 8. Mai 2013 in der „Rheinischen Post“ für die Einführung einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 Kilometer pro Stunde auf deutschen Autobahnen ausgesprochen. Zurückgepfiffen von seinen Parteigenossen legte er eine kurzzeitige Kehrtwende in die Defensive ein, ich sage Ihnen, bis die Bundestagswahlen vorbei sind, und dann kommt die Offensive.
Die Autofahrer zählen zu der Gruppe, die am meisten zur Kasse gebeten werden - Kfz-Steuer, Autoversicherung, teure Kraftstoffpreise, Bußgelder etc. - ich könnte das noch weiter ausbauen -, als Gegenleistung nun Tempolimits. Wir als FDP stehen für keine weitere Einschränkung, keine Verbotsund Bevormundungskultur gegenüber den Autofahrern, wie es von Rot-Grün vielleicht in manchen Bereichen beabsichtigt ist. Tempolimits, wo sie notwendig sind und der Verkehrssicherheit dienen, jawohl, keine Limits, wo sie den Verkehrsfluss stören. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Aktuelle Stunde der FDP hieß ja „Führen Tempolimits und mehr Vorschriften zwangsläufig zu mehr Verkehrssicherheit?“. Beim Tempolimit möchte ich schon mal Ja sagen. Und wenn Sie mit mehr Vorschriften beispielsweise die Helmpflicht oder null Promille Alkohol meinen, würde ich ein doppeltes Ja dazu sagen.
Wir können uns ja einfach mal auf die Statistiken zubewegen. Die Unfallursache in Deutschland Nummer 1 ist überhöhte und nicht angepasste Geschwindigkeit. Und wenn beispielsweise im Jahr 2012 3.606 Menschen umgekommen sind im Straßenverkehr und über 380.000 verunglückt sind, dann sollten uns diese Zahlen zu denken geben.
Zur Forderung nach Tempolimits wollen wir Fakten heranziehen. Die Fahrgeschwindigkeit, das wissen wir, verkürzt die Reaktionszeit in problematischen Verkehrssituationen; das Tempo hat ebenfalls
großen Einfluss auf die Schwere des Unfalls und auf das Tötungsrisiko. Rein physikalisch, nicht etwa politisch gesehen: Das Todesrisiko beim Zusammenstoß zwischen Pkw und Fußgänger ist bei 30 Kilometer je Stunde ungefähr 30 Prozent und bei 60 Kilometer in der Stunde 100 Prozent. Also auch darüber sollten wir nachdenken.
Eigentlich wäre jetzt die Forderung „Tempolimit verhindert Unfälle“ eine Binsenweisheit, trotzdem wird diese Diskussion in unserem Land vehement geführt. Deutschland ist als eines der wenigen Länder der Welt ohne Tempolimit auf Autobahnen. Es wird nur eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometer die Stunde angegeben. Ich meine, auf Autobahnen ist das Unfallrisiko vergleichsweise gering, das stimmt, aber 11 Prozent aller getöteten Unfallopfer sind auf Autobahnen gestorben und 71 Prozent davon in den Abschnitten ohne Tempolimit.
Das heißt also, Geschwindigkeit, Abstand und Überholen sind Hauptursachen für Verkehrsunfälle. Ich meine, klar, man kann mit dem Tempolimit nicht alles regeln. Wenn Glätte oder Nebel auf der Autobahn sind, muss man die Geschwindigkeit anpassen, Tempolimit hin, Tempolimit her.
Ich möchte einen prominenten Befürworter der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen, Herrn Martin Mönninghoff, Polizeidirektor an der Deutschen Hochschule für Polizei in Münster, erwähnen. Er meint dazu, dass das Verkehrsklima in Deutschland rauer geworden ist, Drängelei und Angst ebenfalls eine große Rolle spielen und die Höhe und Schwere der Unfallopfer auf Autobahnen ganz besonders hoch ist. Die Harmonisierung der Geschwindigkeit würde außerdem eine Minimierung der Staugefahr mit sich bringen und auch eine Minimierung der Risiken für Helfer.
Im europäischen Vergleich, um ein weiteres Thema anzuschneiden, hat Deutschland die höchste zulässige Geschwindigkeit auf Landstraßen, 100 km/h. Landstraßen sind nun diejenigen, auf denen die meisten Unfälle passieren. Das liegt an ihrer Unübersichtlichkeit, das liegt zum Teil auch an ihrem schlechten Zustand, es liegt auch an den Bäumen, die dort stehen. Zahlreiche Kampagnen versuchen, dort Abhilfe zu schaffen, z.B. „Runter vom Gas“. Aber warum geht man nicht daran und sagt, wir begrenzen auch die Geschwindigkeit.
Ich meine, darüber diskutieren inzwischen auch der Deutsche Verkehrsrat und die Deutsche Verkehrswacht. Sie wollen diese Phänomene auch noch weiter untersuchen. Aber nehmen wir einfach den Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesverkehrsminister; er hat in seiner Expertise „Sicherheit zuerst Möglichkeiten zur Erhöhung der Straßenverkehrssi
cherheit in Deutschland“ nachgewiesen, dass beispielsweise auch in Städten - wir kommen jetzt und nähern uns langsam dem Tempo 30 an - die Senkung der in Städten gefahrenen Geschwindigkeit immense Auswirkungen auf die Unfallhäufigkeit hat und auch auf die Unfallschwere. Tempo 30 ist ja in der Diskussion als Regelgeschwindigkeit und die Kommunen entscheiden selber, wo 50 oder 70 gefahren wird. Das heißt also, Hauptstraßen bleiben nach wie vor Hauptverkehrswege. Auch darüber sollten - und das ist eine Forderung der Verkehrswachten - Expertisen angefertigt werden. Das sollte noch genauer untersucht werden. Hier sind beispielsweise Kollegen wie Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, ebenfalls zu zitieren, die auch auf diese Problematik aufmerksam machen, dass auf Landstraßen, in Städten Tempolimits in die Diskussion kommen sollten. Ich will nur mal auf ein Problem aufmerksam machen: Die B 247 oder die B 249, dort wurden durch die TU Dresden die Unfallrisiken untersucht und nach Begrenzung der Geschwindigkeit und Aufstellen von Blitzern 30 Prozent weniger schnell gefahren und die Unfallzahlen um drei Viertel gesenkt.