als Liberalität und Bürgerengagement von FDPVertretern verteidigt wurden und diese FDP-Vertreter nicht bereit waren, diese Menschen unter Generalverdacht auszugrenzen. Das scheint völlig abhanden gekommen zu sein.
Sehr geehrter Herr Scherer, wenn Sie von Dresden und der Dresdner Justiz sprechen, dann reden wir von sehr konkreten Dingen. Während der Demonstration, über die wir sprechen, Funkzellenabfrage, das Gericht hat sie als rechtswidrig erklärt, komplett als rechtswidrig.
Das Versammlungsrecht an diesem Tag, über das wir reden, wurde vom Landesverfassungsgericht in weiten Teilen als verfassungswidrig erklärt.
Und diese Staatsanwaltschaft - Entschuldigung, werte Kolleginnen und Kollegen, Sie haben meine Immunität wegen dieser Staatsanwaltschaft aufgehoben -, diese Staatsanwaltschaft hat 2010 meine Rolle als Vermittler, was der Einsatzleiter der Polizei in den Akten bestätigt hat, dass ich als Vermittler tätig war, als Rädelsführerschaft qualifiziert und zur Anklage gebracht.
Und, Herr Scherer, seit 2010 haben die Staatsanwaltschaft und das Gericht gegen meine Person nichts unternommen. Das bedeutet, seit 2010 hängt der Vorwurf einer strafrechtlichen Rädelsführerschaft, bei dem der Polizeieinsatzleiter erklärt hat, dass ich als Vermittler tätig war, das bedeutet, Frau Taubert, Sie dürften niemals mich auszeichnen, weil das Verfahren ja noch anhängig ist.
Dass diese Leute, die sich hier als Liberale aufspielen, dann die Kronzeugen sind, wundert nicht, weil sie jede Gelegenheit nutzen, aus ihrer Bedeutungslosigkeit über andere Menschen herzufallen.
Dass, werter Kollege Bergner, Sie in Ihrer Presseerklärung, die Ihr Kollege Barth anschließend vergessen hat, am 14.06. die Behauptung aufstellen, dass der Jugendpfarrer mit einem Transparent draußen herumziehe, das die Aufschrift trägt „Hauptsache, es knallt“, dass Sie diese Unverschämtheit besitzen, eine Tatsachenbehauptung in einer Presseerklärung vorzunehmen,
da kann ich Ihnen nur als Christ sagen, schauen Sie in die Bibel, schauen Sie in die Gebote: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deines Nächsten.“
Sie sind derjenige, der behauptet, einfach behauptet, dass der Jugendpfarrer Lothar König es getan hätte, und Sie treten keinen Beweis an. Sie erheben sich noch über die Staatsanwaltschaft und daraus leiten Sie dann ab, warum Frau Taubert diesen Demokratiepreis Lothar König nicht geben kann. Ich habe es verstanden, Herr Scherer, Sie haben die Kriterien benannt - gegen menschenfeindliche, gruppenspezifische Feindlichkeit zu arbeiten. Ja, dafür hat Lothar König diesen Preis verdient. Das hat er 23 Jahre gemacht.
Und gegen eine Obrigkeit hat er sich nie einschüchtern lassen, weder gegen die von der SED noch gegen die Stasi, noch gegen heutige Staatsanwaltschaften, die in Dresden erst ermitteln gegen ihn wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und anschließend herabstufen auf Landfriedensbruch. Dann stellen Sie sich hin und sagen, wie empörend das ist. Ich fand schon empörend, dass gegen ihn ermittelt wird wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung. Und die gleiche Staatsanwaltschaft nimmt unserer Landtagsabgeordneten
Katharina König die Akten weg aus dem Auto unter dem Ermittlungszeichen von Lothar König. Und dafür ist hier der Landtag nicht einmal beteiligt worden. Offenkundig gibt es in Sachsen ein Justizproblem
und offenkundig ist die sächsische Staatsanwaltschaft außer Rand und Band. Offenkundig ist es notwendig, auch einmal klar zu benennen, dass solche Verhältnisse in Thüringen nicht herrschen. Dafür bin ich in der Tat dankbar, dass die Rechtsstaatlichkeit und die rechtsstaatlichen Prinzipien in Thüringen funktionieren und die Landesregierung und die Fraktionen, wenn Nazis aufmarschieren, auch mitkommen und gemeinsam Gesicht zeigen. Ich finde das zumindest erwähnenswert. In Sachsen lässt man jahrelang die Nazis aufmarschieren und stellt sich abseits hin. Dann gibt es einen Menschen, der wird verurteilt, weil er durch ein Megaphon gerufen hat: „Kommt nach vorn! Kommt nach vorn!“
Ich kann nur sagen, Tim hat unsere Sympathie und unsere Solidarität auch verdient und hätten wir noch einen Vorschlag, dann würden wir den auch noch zum Demokratiepreis vorschlagen, und zwar so lange, bis in Sachsen die Justiz endlich etwas unternimmt, dass die Nazis nicht mehr aufmarschieren können.
Darum geht es und deswegen bin ich den Nebenklägern im NSU-Prozess dankbar, die zu verschmerzen haben, dass ihre Angehörigen von Thüringer Mördern ermordet worden sind, die haben sich solidarisiert mit Lothar König. Dafür bin ich ihnen dankbar.
Und Ihnen, Herr Barth, und Ihren Leuten kann ich nur sagen: Schämen Sie sich für das, was Sie hier abgezogen haben.
Frau Präsidentin, sehr liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die FDP, manchmal verstehe ich, was Sie meinen, heute verstehe ich es nicht nur nicht, heute bin ich auch empört, was Sie uns hier zumuten. Fällt Ihnen eigentlich gar nicht auf, wie armselig und peinlich Sie hier agieren?
Sie negieren erneut die Unschuldsvermutung vor einer rechtskräftig gewordenen Verurteilung. Sie behaupten erneut, ein Angeklagter, der vor Gericht stehe, dürfe, auch wenn er alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestreitet und die Beweislage sehr dünn erscheint, keine Auszeichnung erhalten. Das haben Sie jetzt hier wiederholt. Nur mal nicht am Rande: Seltsam geschichtslos ist das von einer FDP, die lange Jahre einen vorbestraften Ehrenvorsitzenden hatte.
Dieser Hinweis, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist alles andere als billige Polemik. Ich darf Ihnen nämlich auch die Erklärung wiedergeben, die die FDP immer dafür genannt hat, dass Otto Graf Lambsdorff trotz rechtskräftiger Verurteilung Ehrenvorsitzender seiner Partei bis zu seinem Lebensende war und sein sollte. Man hat nämlich gesagt, eine einmalige Verfehlung könne das Lebenswerk eines solchen wichtigen Mannes nicht entwerten. Hier haben wir nun auch einen Mann, der für sein Lebenswerk geehrt worden ist und dessen Verfehlung noch nicht einmal feststeht, mit einem Vorwurf, der vielmehr sehr fragwürdig ist. Ihr Unverständnis geht aber leider noch viel tiefer. Eine politische Elite oder eine, die sich dafür hält, bezeichnet Demonstrationen als Minderheitenrecht. Herr Barth, das haben Sie wirklich eben gesagt. Ich dachte, ich höre nicht recht.
Es ist ein fundamentales Recht in unserer Demokratie, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit stehen ziemlich weit vorn im Grundgesetz. Lesen Sie mal nach!
Eine politische Elite oder eine, die sich dafür hält und die Demonstranten an ihrer Wohlgefälligkeit misst, hat das Prinzip einer lebendigen, pluralistischen Demokratie nicht verstanden.
Der Souverän einer Demokratie ist das Volk und das sind alle Menschen in ihrer Vielfalt, der Fähnchenschwenker und der Demonstrant, der sich erst
auf die Straße oder zu einer Sitzblockade begibt, wenn er einem ihn behütenden Mainstream folgt, das Heer der Gutwetterdemonstranten.