Um nur ein Beispiel zu nennen: 2002 wurden für die Elbe 15 Deichzurückverlegungen konstatiert, die notwendig wären, und davon sind lediglich vier umgesetzt worden in elf Jahren. Das wirft natürlich viele Fragen auf. Auch die Auswirkungen, die wir jetzt zu diskutieren haben, werfen viele Fragen auf. Wenn wir als Grundlage für die jetzigen Maßnahmen das hundertjährige Hochwasser nehmen und jetzt feststellen, dass wir ein zweihundertjähriges Hochwasser nehmen müssen, dann wirft das natürlich wieder haftungsrechtliche und andere Fragen auf, denen wir uns in diesem Haus stellen müssen. Vor diesem Hintergrund, glaube ich, wäre es sinnvoll, eine Arbeitsgruppe Hochwasserschutz einzurichten, fraktionsübergreifend, gemeinsam mit Kommunen, gemeinsam mit allen Akteuren, die irgendwo beteiligt sind, um diese Dinge gemeinsam zu beraten und langfristig zu denken, natürlich, nach dem Zeitpunkt, wo es um Hilfe geht, nach dem Zeitpunkt, wo wir jetzt schnell den Menschen helfen müssen, um wieder auf die Beine zu kommen, auch tatsächlich nachhaltig zu arbeiten. Das geht aus meiner Sicht oder aus Sicht meiner Fraktion nur da
mit, dass wir auch ein Instrument schaffen, was dazu geeignet ist, die verschiedenen Ebenen miteinander zu verbinden.
Lassen Sie uns - und damit komme ich schon fast zum Ende - etwas nachdenklicher sein nach diesen Ereignissen und auch nach dieser Aussprache. 1997 - und Sie werden es nicht für möglich halten, ich zitiere Helmut Kohl - hat Helmut Kohl gesagt: „Gebt den Flüssen ihren Raum.“ Wenn wir heute überlegen, was umgesetzt ist und was wir haben an uns vorbeigehen lassen an Möglichkeiten und Chancen in diesem Bereich, dann tragen wir auch einen Teil Schuld für das, was geschehen ist, und einen Teil Verantwortung für das, was die Menschen jetzt erleben müssen, und zwar nicht nur in diesem Fall, sondern auch in dem Fall, den die Kollegin Siegesmund angesprochen hat. Nicht jede Umweltkatastrophe ist direkt auf Klimaveränderungen zurückzuführen, das ist klar. Wenn wir aber innerhalb von etwas mehr als einer Dekade das zweite Jahrhunderthochwasser erleben, dann sollte uns das schon nachdenklich stimmen. Schon in den 70er-Jahren haben hoch angesehene Wissenschaftler konstatiert, dass wir massiv die CO2-Emissionen reduzieren müssen, um eine Erwärmung von mehr als 2 Grad der Atmosphäre zu verhindern. Wir wissen alle, dass das Zwei-Grad-Ziel nur zu erreichen ist, wenn wir bis zum Jahr 2020 die CO2-Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 um 20 Prozent senken. Seit 1990 sind weltweit die CO2-Emissionen aber hingegen um 50 Prozent gestiegen. Das sind alles Fakten, die wir bedenken müssen, die wir auch in alle anderen Politikbereiche einbringen müssen. Wir haben auch im Rahmen dieser Plenarsitzung noch mehrere Male die Möglichkeit, darüber zu debattieren, wie wir mit verschiedenen Umwelt- und Energiefragen umgehen, und das spielt alles da mit rein.
Ja, ich weiß, da gibt es Gelächter vonseiten der Union, aber es ist nun mal so. Man darf das nicht beschränken auf Betroffenheitsfloskeln in Sonntagsreden. Man muss das dann auch im politischen Handeln umsetzen.
Das ist nun mal so. Ich bin auf jeden Fall sehr dankbar, dass die Erkenntnis in allen Fraktionen vorhanden war, diesen fraktionsübergreifenden Antrag einzubringen, die Debatte auch in den Ausschüssen zuzulassen. Ich möchte, dass wir auch darüber diskutieren, ob es eine Arbeitsgruppe gibt, die sich übergreifend mit dem Thema auseinandersetzt. Ich möchte das Haus bitten, die Punkte I und III des vorliegenden Antrags anzunehmen und den Punkt II an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zu überweisen. Herzlichen Dank.
Bevor ich für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Kummer aufrufe, möchte ich darauf hinweisen, dass der Punkt II schon besagt, dass im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, im Innenausschuss, im Haushalts- und Finanzausschuss, im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und im Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr die Berichterstattung zu diesem Thema „Hochwasserschutz“ erfolgt. Das heißt, wenn wir den Antrag so in I bis III annehmen, ist der Antrag, den Kollege Weber jetzt gestellt hat, eigentlich integriert. Darüber denken Sie noch mal nach und Herr Kummer hat das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, genau so war es gedacht. Ich denke, wir brauchen auch die Beratung in all diesen Ausschüssen, wie es dargestellt wurde, weil es nicht nur eine Sache des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz ist.
Ich möchte am Anfang ganz kurz auf Herrn Barth eingehen, der an mich den Vorwurf richtete, bei der Hohenwartetalsperre nicht ausreichend für den Hochwasserschutz eingetreten zu sein. Herr Barth, wir hatten im Rahmen dieser Diskussion eine ganz klare Aussage vonseiten des Umweltministeriums, dass es gerade nicht die Fragen des Überschwemmungsgebietes gewesen sind, die dort zu der Abrissverfügung für die Bungalows führten. Diese Bungalows lagen nach den Erkenntnissen, die uns vorgestellt worden sind, nicht im Überschwemmungsgebiet.
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das wissen wir aber erst hinterher, zu der Debatte war es noch nicht bekannt.)
Ich sage das nur, die Errichtung der Bungalows erfolgte orientiert am Höchststau. Die Bilder, die wir sehen konnten von der Alterbucht, zeigten, dass bei Überströmung des Staudamms das Wasser bis an die Bungalows rangetreten ist, vielleicht auch in manche Bungalows hinein, aber die Gefahr, dass dort ein Bungalow, wie es Herr Ramelow beschrieben hat, aus Gößnitz wegtreibt über die Staumauer, die ist dort überhaupt nicht gegeben. So hoch kann die Staumauer überhaupt nicht überfluten, dass eine solche Gefahr entstehen würde.
Meine Damen und Herren, das zum Ersten. Herr Weber, ob ich den richtigen Ton treffe in der Debatte, weiß ich nicht. Ich bin vorgegangen mit einem ziemlichen Frust. Frau Lieberknecht hat vorhin in ihrer Regierungserklärung ausgeführt, dass wir aus dem Hochwasser vor elf Jahren gelernt hätten und Konsequenzen gezogen hätten. Sie hat Investitio
nen in Talsperren und Rückhaltebecken angesprochen. Das ist richtig. Es ist ein Rückhaltebecken in Angelroda errichtet worden. Gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen ist die Talsperre Windischleuba saniert worden. Es gab aber auch Negativbeispiele. Das sind Dinge, auf die ich seit Jahren hier im Haus hinweise und wo sich trotzdem bis jetzt nichts getan hat, wo man sich auch selber hinterfragt, wenn man denn dann plötzlich sieht, dass eine Talsperre, die eigentlich nicht voll sein sollte, wieder voll ist, ob man denn ausreichend darauf hingewiesen hat.
Fakt ist eins: Als ich am 3. Juni die Bilder gesehen habe, dass die Talsperre Zeulenroda so voll war, dass die Bäume im Randbereich unter Wasser standen, bekam ich Angst aus einem einfachen Grund: Die Sicherheitsmängel an dieser Talsperre und an der unterhalb gelegenen Talsperre Weida sind lange bekannt. Ich möchte aus dem Untersuchungsausschuss 4/4 aus der letzten Legislatur Seite 175 - man kann das nachlesen, ein sehr interessantes Dokument - etwas vorlesen: „Nach dem Betreiberbericht für das Jahr 2005 und den vorgelegten Unterlagen des Ingenieurbüros Dr. Linse vom November 2004 zur Überprüfung und Zustandsbewertung des Absperrbauwerks der Talsperre Weida sei davon auszugehen, dass die Dauerhaftigkeit der Stauanlage im jetzigen Zustand nicht gegeben sei und die Standsicherheit nur noch in den bestehenden Randbedingungen (Absenkung Betriebsstau auf 315 m über NN) der DIN 19700 entspreche. Die bestehenden Sicherheitsreserven seien als gering einzuschätzen, so dass bei einer weiteren Verschlechterung des Zustands des Absperrbauwerks die Standsicherheit nach DIN 19700 unter Umständen nicht mehr gewährleistet werden könne. Sollte dies eintreten, könne aus Sicht der Stauanlagenaufsicht nur eine weitere dauerhafte Verringerung des Stauspiegels die Standsicherheit gewährleisten.“
Die Sanierung dieser Talsperre war für die Jahre 2009 bis 2011 vorgesehen. Die Planungen sollten vorher durchgeführt werden. Eine Zeugenbefragung im Untersuchungsausschuss ergab, dass bei einer Informationsveranstaltung zum Wirtschaftsplan 2006 festgestellt wurde, dass das Defizit bei der Thüringer Fernwasserversorgung relativ hoch und der Beginn für die Vorbereitung für eine Sanierung der Talsperre Weida zu früh sei.
Bei der zweiten Maßnahme (Hochwasserentlastung Schachtüberlauf Talsperre Zeulenroda) habe keine Gefahr im Verzug vorgelegen, so dass man diese prophylaktische Maßnahme aus dem Wirtschaftsplan 2006 gestrichen habe. Zu dieser Entscheidung hätten nüchterne technisch-kaufmännische Betrachtungen unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten geführt. Die Bausubstanz des Schachtüberlaufs sei durch Bläherscheinungen gekennzeichnet, welche zunächst einer weiteren Beobachtung bedürften. Außerdem sei die Hochwasserent
Meine Damen und Herren, die Talsperre Zeulenroda hat 30 Mio. m³ Stauraum. Wenn der Hochwasserüberlauf hätte benutzt werden müssen, weil die Weida so viel Wasser geführt hätte, was sie zum Glück nicht hatte, bestand die Gefahr, dass er den Belastungen nicht standgehalten hätte. Die darunter gelegene Talsperre Weida hat eine Staumauer, die nicht mehr standsicher ist. Wo man also, wenn man feststellt, dass sie aus dem Lot geht, sofort hätte ablassen müssen. Aber lassen Sie einmal eine Talsperre ab, die voll Wasser steht, wenn dann gleichzeitig noch ganz viel Wasser von oben kommt. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Meine Damen und Herren, wir müssen überlegen, ob hier immer die richtigen Schritte gegangen wurden. Fakt ist eins, die Sanierung des Hochwasserüberlaufs der Talsperre Zeulenroda ist bis heute nicht durchgeführt worden. Es hat schon mal eine Absenkung gegeben, um das zu machen. Inzwischen ist die Talsperre halbwegs voll und der Freistaat Thüringen fördert die touristische Infrastruktur, die Badeeinrichtung, statt der Sanierung des Hochwasserüberlaufs.
Meine Damen und Herren, eigentlich hätte das Weida-System eine andere Funktion übernehmen können. Auch das war eine Aussage im Untersuchungsausschuss. Als man sich entschieden hat, die Talsperre Weida weiterzubetreiben, obwohl sie aus der Trinkwassernutzung geht, hat man festgestellt, dass sie eine besondere Rolle durchführen kann für die länderübergreifende Bewirtschaftung der Weida und der Weißen Elster im Rahmen des Hochwasserschutzes. Diesen Aufgaben konnte das Talsperrensystem Weida-Zeulenroda aufgrund seiner Schwierigkeiten in der Bausubstanz bei diesem Hochwasser nicht gerecht werden.
Meine Damen und Herren, was mich dabei auch noch umgetrieben hat, ist, dass es offensichtlich im Innenministerium keine Information zu den Standsicherheitsproblemen dieser Talsperren gegeben hat. Zu einem Katastrophenschutz, der ernstlich auf alle Eventualitäten vorbereitet ist, gehört auch eine solche Information über Gefahrenquellen.
Nun zu einem anderen Beispiel: Die Frage Rückhaltebecken hat vorhin eine Rolle gespielt. Ich möchte kurz auf das Rückhaltebecken Eisfeld eingehen. Auch eine Geschichte, die mich verfolgt, solange wie ich im Landtag bin. Seit den 60er-Jahren ist dieses Rückhaltebecken geplant gewesen. Im Jahr 2002 haben wir im Umweltausschuss die Aussage bekommen, wenn ein Starkregenereignis, wie es in Sachsen stattgefunden hatte, im Bereich des Werraeinzugsgebietes stattgefunden hätte, hätte es die Ortslagen Eisfeld und Harras viel massiver noch erwischt als Grimma. Diese Aussage haben wir damals erhalten. Man hat die Planung für das Rück
haltebecken Eisfeld dann vorangetrieben. Inzwischen hat man sie aber, ich sage es mal vorsichtig, angepasst. Es wird kein Rückhaltebecken mehr geben. Die gegenwärtigen Planungen sagen, die Werra wird in der Ortslage Eisfeld verbreitert, dass sie schneller abfließen kann, und das war es, was aus den Rückhaltebeckenplanungen überblieb.
Frau Ministerpräsidentin hat vorhin gesagt, wir verschieben Probleme nicht flussabwärts. Ein schnellerer Durchlauf eines Flusses durch eine Ortslage ist aus meiner Sicht jedoch eine Verschiebung des Problems flussabwärts. Wir wollen keine neuen Risiken schaffen, war ebenfalls eine Aussage in der Regierungserklärung. Hochwasserschutzgebiete sind keine Neubaugebiete. Ich kann diese Aussagen nur unterstreichen. Ich möchte trotzdem darauf hinweisen, dass wir im Jahr 2009 vergeblich versuchten, das Wassergesetz dahin gehend zu ändern, dass es eben einen rigorosen Baustopp, ein rigoroses Bauverbot in Überschwemmungsgebieten gibt. Es war damals nicht möglich. Wir haben dafür keine Mehrheit gefunden. Vielleicht lag es auch an Ministerpräsident Dieter Althaus, mit dem ich bei einer Kreisbereisung in der Gewürzmühle in Schönbrunn gestanden habe und der den Geschäftsführer dort lobte, dass er zu einer Zeit, wo das rechtlich noch möglich war, dort im Überschwemmungsgebiet diese neue große Halle gebaut hat. Ich hoffe, dass heute wirklich anders an die Geschichten herangegangen wird. Allerdings müssen wir dazu Gesetze ändern. Wir müssen das auch ändern in Richtung Versiegelung. Wir hatten einen Vorschlag unterbreitet, das Naturschutzgesetz dahin gehend zu ändern, dass jede Versiegelung mit einer Entsiegelung, die gleich groß ist, ausgeglichen werden muss. Es fand hier im Haus keine Mehrheit. Es wurde argumentiert, wir hätten diese Regelungskompetenz nicht. Andere Länder haben die Eingriffsregelung inzwischen genauso geregelt. Wir könnten handeln, aber es muss endlich etwas getan werden.
Meine Damen und Herren, wir müssen auch die Neuregelung für Hochwasserrisikogebiete im Wassergesetz umsetzen. Fakt ist eines, ein HQ100, nach dem bisher alles ausgerichtet war, muss neu berechnet werden, wenn denn bestimmte Hochwässer in regelmäßigen Abständen kommen. Denn ein HQ100 heißt, es ist ein hundertjähriges Hochwasser im statistischen Schnitt. Wenn sich denn Hochwasserereignisse häufen, muss das hundertjährige Hochwasser auch angepasst werden. Das bedeutet aber, dass es Menschen trifft, die ein Baurecht haben, dass sie plötzlich dieses Baurecht nicht mehr haben, weil im Überschwemmungsgebiet nicht gebaut werden kann.
Für die, die schon drinstehen, muss man im Regelfall einen Schutz finden. Aber dort, wo Baurecht existiert, wo Menschen Grundstücke gekauft haben in dem Wissen, das ist ein Baugrundstück, kann man ihnen schlecht zum Vorwurf machen, dass sie so gehandelt haben. Das Umweltministerium hat einen Entschädigungsfonds für solche Fälle. Dieser Entschädigungsfonds ist kaum gefüllt, aber ich glaube, wir müssen auch eine rechtliche Rahmenbedingung setzen, wo hier Entschädigungen greifen und wo nicht. Auch das gehört aus meiner Sicht in die Regelungen, die demnächst anstehen, denn wir können die Menschen mit diesen Entscheidungen auch nicht allein lassen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, dass wir auch eine arbeitsfähige Umweltverwaltung brauchen. Der Hochwasserschutz, das ist mehrfach heute gesagt worden, darf nicht nur Landesaufgabe sein. Ich wäre froh, wenn er schon nur Landesaufgabe in Thüringen wäre. Aber natürlich haben auch Kommunen Aufgaben im Hochwasserschutz. Die EU ist viel weiter. Bei der Wasserrahmenrichtlinie betrachtet sie die Gewässer länderübergreifend und hat dazu die entsprechenden Arbeitsgruppen gebildet. Ich glaube, beim Hochwasserschutz muss das auch weiter vorangetrieben werden und wir müssen uns noch mal Gedanken machen, wie denn Gewässer zweiter Ordnung in Zukunft zu betreuen sind, denn Fakt ist eines, auf die Finanzlage der Kommunen ist hingewiesen worden, hier gibt es oft Probleme, die sich darstellen, die aufgrund der Finanzlage nicht besser werden. Da muss trotzdem geregelt werden, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden.
Nach Auflösung der staatlichen Umweltämter ist auch noch nicht alles neu geordnet worden beim Hochwasserschutz. In der Landesanstalt für Umwelt und Geologie fehlt Personal. Es ist nicht nur eine Frage des Servers, es ist eine Frage, ob wir denn Leute haben, die die Hochwasserabflüsse ausreichend berechnen können und das dann entsprechend ins Netz stellen können. Auch daran muss man denken. Wenn immer wieder Personal abgebaut wird, und zwar je nachdem, wer in Rente geht, der geht und es wird nicht wieder neu besetzt, dann kann es zu Engpässen auch in der Datenermittlung führen. Solche Dinge müssen vermieden werden. Wir brauchen Personal zur Schadensaufnahme. Wir brauchen aber auch Personal, was in der Lage ist, die Ausschreibungen zur Beseitigung von Schäden zu bearbeiten und in der Schadensbeseitigung auch die entsprechenden Programme auf den Weg zu bringen, die entsprechenden Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Auch das muss bei der Personalausstattung der Umweltverwaltung Berücksichtigung finden.
wasserfall gewirkt haben, unabhängig begutachten lassen. Der Freistaat Sachsen hat das 2002 gemacht. Die haben sich da eines Bundeswehrgenerals bedient, der das beleuchtet hat, ob die Abläufe wirklich geeignet waren, ob die ganzen Mechanismen griffen. Ich glaube, ein solches unabhängiges Gutachten wäre auch für uns hilfreich, um zu sehen, wo sind die Schwierigkeiten in der Datenübertragung im Zusammenspiel der unterschiedlichen Behörden, der Einsatzkräfte, und das sollte von unabhängigen Fachleuten erarbeitet werden. Es würde uns weiterhelfen. Es geht nicht darum, irgendjemanden zu kritisieren, es geht darum festzustellen, wo sind Lücken im System und wie können wir sie beseitigen. Dazu sollten wir auch den gemeinsamen Antrag nutzen. Ich freue mich auf die diesbezügliche Arbeit in den Fachausschüssen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Hochwasser, über das wir sprechen, hat Dimensionen erreicht, so dass es in den betroffenen Ländern zur Chefsache oder wie bei uns zur Chefinnensache geworden ist. Die Regierungserklärung reiht sich ein in sehr viele Äußerungen von Ministerpräsidenten in den Nachbarländern und es bleibt immer etwas hängen. Seehofer hat sich gerade sehr unbeliebt gemacht bei den Landwirten, weil er das böse Wort Enteignung in den Mund genommen hat. Herr Tillich zieht sich den Unmut zu von Umweltund Naturschutzverbänden, weil er weiterhin fordert, Deiche höher, stabiler und dicker zu machen. Und in die Richtung von Kollegen Barth noch mal gesagt: Da muss er dann auch alles lesen, was die Naturschutzverbände in Sachsen fordern. Da gibt es eine Priorität, das heißt, den Flüssen Raum lassen. Wenn man das getan hat, dann muss man über die Deiche reden. Aber wenn das der Ministerpräsident in Sachsen völlig anders sieht, das findet auch unsere Kritik. Herr Haseloff hat, glaube ich, den Vogel abgeschossen, als er mit Gummistiefeln in Magdeburg im Wasser stand und auf die Frage der Reporterin, welche Bedeutung für ihn denn die Frage hätte, dass man Flüssen Raum geben müsse, gesagt hat, wir sind hier in Magdeburg, da spielt das keine Rolle.
noch, dass das Heil in hohen Deichen liegt, und haben wohl auch nicht mitbekommen, was es bedeutet, wenn so ein Deich dann bricht, wenn er noch höher ist. Insofern haben wir dann als GRÜNE natürlich auch gewartet, wann die Ministerpräsidentin dazu Stellung nimmt. Nun ist natürlich heute der Tag, wo man Danke sagen muss und wo man Hilfe anbieten muss, das ist keine Frage. Aber so eine Debatte muss natürlich auch beinhalten, wie es weitergehen soll. Das haben nämlich genau die Leute auch verdient, die Hilfe jetzt in Anspruch nehmen müssen und die, die Hilfe geleistet haben. Denn ein Noch-mal-So oder ein Weiter-So kann es nicht geben.
Insofern waren wir ziemlich enttäuscht - also ich möchte mich da Herrn Kummer auch anschließen, auch mein Ton wird nicht so freundlich sein -, dass es - ich habe nachschauen lassen - bis zur Seite 43 gedauert hat, bis die Frau Ministerpräsidentin auf den entscheidenden Punkt gekommen ist, wie der natürliche Hochwasserschutz aussehen kann.
Das reicht uns nicht. Insofern müssen wir darüber reden, wie das dann aussehen soll. Insofern wird es natürlich spannend sein, was nach dieser Debatte dann bezüglich unseres gemeinsamen Antrags an Antworten vorliegen wird von der Landesregierung. Ich glaube, die Bilanz wird bei Weitem weniger schön aussehen als das, was wir bisher heute gehört haben. Dort gibt es sehr viele kritische Fragen und die Landesregierung wird sich dort sicher auch sehr viel Kritik gefallen lassen müssen.
Beim Stichwort Bilanz möchte ich auf Kollegen Mohring eingehen, der ja - dem Dank kann man sich anschließen, habe ich gerade getan - dann davon gesprochen hat, die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht und es hätte ja alles noch viel schlimmer kommen können. Wir entgegnen, vielleicht hätten auch viele dieser Schäden verhindert werden können, wenn man besser gearbeitet hätte.
Und wenn man dann allein die nackten Zahlen anschaut - ich habe das mal aufgeschrieben -, was andere Bundesländer, die jetzt auch betroffen sind, an Geld ausgegeben haben pro Jahr, da stehen wir bei 13 Mio. - Minister Reinholz sagt, wir brauchen 10 Mio. mehr -, aber da stehen wir bei 13 Mio. im Durchschnitt der letzten Jahre. Da hat Sachsen 65 Mio. ausgegeben, Sachsen-Anhalt 30 Mio., Hessen 38 Mio. und Brandenburg 47 Mio. Wir sind bei 13 Mio. Wenn ich jetzt auf die Rede von Kollegen Ramelow Bezug nehme, dann ist schon die Frage berechtigt, ob denn nicht Geld hätte da sein müssen, um zum Beispiel Rückhaltebecken, Stauseen
weiterhin aufrechtzuerhalten, um die Sicherheit zu garantieren. Insofern ist das, was wir jetzt gerade erleben an Schäden, auch eine Frage des Engagements der Landesregierung, was die Finanzen angeht.
Da weiß der Kollege Mohring ja, dass beim Stichwort „Neuverschuldung Bund und Länder“ wir als GRÜNE da sehr nahe bei der CDU sind. Aber wenn dann Frau Ministerpräsidentin auf Seite 43 Ihre Vorstellungen darüber mitteilt, wie sie sich das vorstellt, also dass sie sagt, nicht nur höhere und festere Deiche - das begrüßen wir -, sondern natürliche Rückzugsräume, das begrüßen wir auch. Aber dass das dann hauptsächlich über Anreizsysteme zu erfolgen hat, dann frage ich mich, wie das zusammenpasst mit dem, was Herr Mohring hier vorgetragen hat, dass wir keine neuen Schulden aufnehmen sollen oder dürfen. Denn Anreizsysteme das ist immer die spannende Frage - heißt natürlich, ich muss Geld vorhalten. Die Frage Finanzierbarkeit eines Anreizsystems, was natürlich immer sehr komfortabel daherkommt, oder Ordnungsrecht, sehr viel Mut zu haben, um auch mit Menschen zu sprechen, dass es so nicht weitergehen kann - ich will nicht gleich so weit gehen wie Herr Seehofer -, aber darüber muss man reden. Wenn wir dann alle, ich glaube, jeder - jede Rednerin und jeder Redner - hat das mehrmals betont, davon sprechen, dass wir den Flüssen mehr Raum geben müssen, dann müssen wir wissen, das hat mit Kosten zu tun, das hat mit ganz viel Geld zu tun.
Deshalb - und da schaue ich jetzt mal in Richtung des von mir sehr geschätzten Justizministers -, da kann man ja durchaus fordern, dass man eine Versicherungspflicht einführt. Aber wenn man so wie wir als GRÜNE sehr intensiv mit Fragen des Klimaschutzes beschäftigt ist und weiß, wie die Rückversicherungen - also die Institutionen, die versicherungsberatend seit 25 Jahren zu diesem Thema Stellung nehmen - und Versicherungen gerade auch warnen davor, dort irgendwie große Verträge einzufordern bzw. vorzubereiten, dann weiß man, man kann ja so etwas politisch fordern. Aber letzten Endes entscheiden das die Versicherungen, ob sie so etwas anbieten. Dann kann es sein, dass jemand einen Versicherungsschutz angeboten bekommt, aber zu einem Preis, der es dann durchaus überlegenswert macht zu sagen, ich muss mein Gebäude aufgeben. Das wird die Konsequenz sein.