Protokoll der Sitzung vom 11.07.2013

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Für die Landesregierung hat sich zu Wort gemeldet Frau Ministerin Walsmann.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, bereits bei der ersten Beratung dieses Antrags im November letzten Jahres hat der damalige Staatssekretär Zimmermann betont, dass große Offenheit bestehe für alle Vorschläge für mehr Nutzer- beziehungsweise Bürgerfreundlichkeit auf „thueringen.de“. Ich möchte auch noch mal betonen, dass es hinsichtlich der grundsätzlichen Zielstellung, Transparenz zu schaffen, Offenheit zu schaffen, Orientierung zu geben, selbstverständlich überhaupt keinen Dissens gibt. Und das gilt im verstärkten Maße auch weiter so. Ich möchte kurz zu den einzelnen Punkten des Antrags etwas sagen.

Punkt 1 fordert die Schaffung einer zentralen Rechtsprechungsdatenbank. Das Ziel behalten wir im Auge, die Umsetzung auf „thueringen.de“ ist derzeit aber noch nicht möglich und ich kann Ihnen aber versichern - das habe ich auch so eingeworfen in die Runde und das meine ich auch so -, wir bleiben an diesem Thema dran. Das wäre zum Beispiel eine interessante Ergänzung des bereits bestehenden Serviceportals auf „thueringen.de“ zu dem bereits auch die Seite „Landesrecht“ gehört, auf der schon seit Jahren alle Thüringer Gesetze und Verordnungen recherchiert werden können. Wir behelfen uns vorübergehend damit, dass wir auf der Startseite von „thueringen.de“ unter der Rubrik „Bürgerservice“ eine Sammlung aller derzeit vorhandenen Links zu den online verfügbaren Entscheidungen Thüringer Gerichte auflisten. Die Diskussion im Justizausschuss hat auch gezeigt, es ist mehr die justizielle Seite beraten und diskutiert worden, deshalb von mir diese grundsätzlichen Anmerkungen dazu. Wir werden uns das auch noch mal genau anschauen.

Frau Berninger, bei Ihnen ist mir aufgefallen, wenn Sie bei der Justiz den Thüringer Verfassungsgerichtshof suchen, werden Sie ihn dort nicht finden.

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist genau das Problem.)

Er ist ein Verfassungsorgan, steht also nicht unter Justiz, sondern hat schon den Anspruch auf eine separate Darstellung. Das ist immer so das Problem, weil landläufig die Meinung besteht, klingt wie Justiz, findet man alles dort, also das muss man eben auch - Herr Meyer hat es ja auch angesprochen - berücksichtigen.

Punkt 2 fordert eine zentrale Plattform für die elektronische Fassung des Gesetz- und Verordnungsblattes, des Staatsanzeigers und weiterer Amtsblätter. Hier ergab die Prüfung, dass speziell der Thüringer Staatsanzeiger nicht ohne Weiteres staatlicherseits ins Netz gestellt werden kann. Es existiert eine vertragliche Regelung zur Herausgabe des Staatsanzeigers durch einen privaten Verlag. Der Verlag bietet bereits den Staatsanzeiger im Internet an, allerdings gegen Entgelt. Diese Auslagerung der Veröffentlichung ist unterm Strich kostengünstiger für den Staat als jede Form von Veröffentlichung in Eigenregie. Der Vertreter des Innenministeriums, der im Ausschuss Stellung genommen hat, hat im Justizausschuss berichtet, dass über die Einnahmen des Verlags für den öffentlichen Teil derzeit die Kosten für den amtlichen Teil getragen werden. Ich merke nur noch mal an: Eine andere Konsequenz wäre eine Veröffentlichung in Eigenregie, das würde bedeuten, dass im zuständigen Innenministerium zum Beispiel die gesamte Vertriebsorganisation für den Staatsanzeiger aufgebaut werden müsste, und das müsste man sich sehr genau ansehen, ob man das wirklich wollte. Ich glaube, so ist die Lage eindeutig besser.

Punkt 3 fordert schließlich eine zentrale Plattform für die Gerichtsaushänge. Auch die Prüfung dieser Frage ergab, dass die Verwirklichung der Forderung derzeit noch an den fehlenden technischen und vor allem personellen Ressourcen scheitert. Das ist hier exakt auch so dargestellt und benannt worden. Auch hier kann man sich vorstellen, dass uns die weitere technische Entwicklung im IT-Bereich der Umsetzung einer solchen Forderung vielleicht näherbringt. Die von der Landtagsverwaltung erstellte Umfrage in den anderen Ländern hat gezeigt, dass sich diese Herausforderung für alle anderen Länder ebenso stellt.

Ich will abschließend nochmals betonen, dass „thueringen.de“ ein Projekt ist, das ständig weiterentwickelt wird. Das bedeutet, dass wir Vorschläge wie im vorliegenden Antrag nicht unter den Tisch kehren wollen, das kann ich Ihnen wirklich versichern, sondern wir verstehen das als Anregung für eine vernünftige nutzer- und behörden-, bürgerorientierte Weiterentwicklung für „thueringen.de“. Nun

(Abg. Bergner)

lässt sich eben einiges derzeit zumindest noch nicht umsetzen. Das muss man ehrlicherweise auch sagen, weil finanzielle und personelle Ressourcen auch schlicht und einfach begrenzt sind und weil bestimmte Projekte längerfristig geplant und in den Landeshaushalten auch entsprechend eingestellt bzw. hinterlegt sein müssen. Die Landesregierung ist sich dabei durchaus bewusst, dass die weitere Entwicklung zum Open Government und zum Beispiel die sich daraus ergebenden Informationsfreiheitsgesetze immer mehr Transparenz des Regierungs- und Verwaltungshandelns fordern und diese Transparenz durch die technische Entwicklung im Internet und im IT-Bereich auch zunehmend leichter ermöglicht wird. Wir wollen mit „thueringen.de“ diesen Ansprüchen und Entwicklungen genügen und entsprechen. Dass wir mit „thueringen.de“ dabei auf einem guten Weg sind, zeigen die ständig steigenden Zugriffszahlen. In letzter Zeit wurden monatlich über 900.000 Seiten von „thueringen.de“ angeklickt, was eine enorme Steigerung in den letzten 12 Monaten darstellt.

Als letztes Wort der viel umstrittene Ausspruch von Frau Bundeskanzlerin Merkel mit dem Neuland das ist richtig. Da gab es eine wunderbare Abhandlung in der FAZ dazu: Neuland in der Weise, dass wir uns zwar in sozialen Netzwerken bewegen, aber noch lange nicht die Dimension des Netzes der globalen Vernetzung in ihren Chancen und Risiken wirklich durchforscht und durchdrungen hätten. Ich glaube, da können viele zustimmen. Wer beim Jahresempfang der IHK war und den Herrn Schirrmacher mit seinem Vortrag gehört hat, der wird sicher Ja zu dieser Schlussfolgerung sagen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Frau Ministerin, gestatten Sie noch eine Frage des Abgeordneten Nothnagel?

Die gestatte ich.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Meine Frage geht hinsichtlich der Barrierefreiheit von „thueringen.de“. Gibt es da ein Konzept, das zu verbessern und auszubauen?

Ja. Da verweise ich Sie auf unsere Antwort zu der Kleinen Anfrage, die zur Barrierefreiheit gestellt wurde. Dort hatten wir in Breite auch dazu ausge

führt, dass dort die Voraussetzungen der Barrierefreiheit geschaffen werden bzw. schon geschaffen sind. Ich bitte um Verständnis, dass ich das jetzt einfach auf diesem Wege erledige. Danke.

Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin Walsmann. Es gibt eine weitere Wortmeldung aus der Fraktion DIE LINKE. Frau Sabine Berninger hat noch einmal das Wort. Sie haben noch 6 Minuten 50 Sekunden Redezeit.

Die werde ich nicht brauchen, wahrscheinlich nicht mal zwei Minuten. Frau Ministerin, Sie haben, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gesagt, eine kleine Rechtsprechungsdatenbank hätten Sie bei „thueringen.de“.

(Zwischenruf Walsmann, Ministerin für Bun- des- und Europaangelegenheiten und Chefin der Staatskanzlei: Unter Bürgerservice.)

Unter Bürgerservice. Ich finde sie nicht, tut mir leid, also nutzerfreundlich ist das nicht. Ich habe jetzt wirklich länger gesucht.

Warum ich aber eigentlich hier nach vorn gegangen bin, ist, Sie müssen mich nicht darüber belehren, dass der Verfassungsgerichtshof ein Verfassungsorgan ist. Aber ich fände es trotzdem selbstverständlich, dass auf der Seite des Justizministeriums zumindest erwähnt ist, wo er ist, was er ist. Dass das Justizministerium ihn als sein Gericht ausgeben soll, das will ich doch gar nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Frau Berninger. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Doch, es gibt eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Emde.

Nein, Frau Präsidentin, ich möchte gern namentliche Abstimmung beantragen.

(Heiterkeit und Beifall im Hause)

Gut. Herr Emde hat also namentliche Abstimmung beantragt. Ich frage trotzdem vorsichtshalber: Gibt es noch weitere Wortmeldungen zu dieser Debatte? Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir jetzt zur namentlichen Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 5/5030, dazu Beschlussempfehlung des Justiz- und Verfassungsausschusses. Wir kommen direkt zur Abstim

(Ministerin Walsmann)

mung über den Antrag der Fraktion der FDP in namentlicher Abstimmung, nur damit es keine Verwirrung gibt.

Ich frage: Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Noch nicht? Wir geben selbstverständlich allen Abgeordneten die Möglichkeit, sich an der Abstimmung zu beteiligen. Haben jetzt alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben? Dann ist der Abstimmungsgang jetzt geschlossen.

Wir haben ein Abstimmungsergebnis. Zu Sitzungsbeginn waren 85 Abgeordnete anwesend, 64 Abgeordnete haben ihre Stimme abgegeben. Es gab 25 Jastimmen für diesen Antrag, mit Nein votierten 34 Abgeordnete, es haben sich 5 Abgeordnete enthalten. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3).

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Gemäß einer Verabredung im Ältestenrat wird nach 19.00 Uhr kein weiterer Tagesordnungspunkt aufgerufen.

Ich darf Sie noch auf einige Dinge hinweisen: 10 Minuten nach Ende der Plenarsitzung kommen der Innenausschuss im Raum F 002, zeitgleich der Haushalts- und Finanzausschuss im Raum F 101 und der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit im Raum F 202 zusammen. Der Untersuchungsausschuss 5/2 trifft sich morgen vor Beginn der Plenarsitzung um 8.45 Uhr im Raum F 202.

Damit schließe ich die Sitzung für heute. Wir sehen uns morgen um 9.00 Uhr hier wieder.

Ende: 19.03 Uhr