Protokoll der Sitzung vom 12.07.2013

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ich ha- be aber gesagt, ob Sie mal gefragt haben, was der …)

Natürlich, wir reden die ganze Zeit mit ihm.

Der Mietspiegel: Wir wollen, dass man die Daten von 10 Jahren nimmt, um die Preisspirale, die man beim Mietspiegel auch hat, zu dämpfen und die LINKE möchte - sie reden nicht für den Zeitraum, den man eigentlich braucht, um einen geringeren Mietspiegel zu haben -, sondern sie wollen alle Bestandsmieten einbeziehen. Da muss ich schon mal fragen, wenn Sie das im Stadtrat in Jena äußern, dann sagt, glaube ich, auch unser Dezernent, wie wollen Sie das eigentlich bewerkstelligen, alle Haushalte abzufragen? Wer soll diesen Aufwand betreiben? Der Mietspiegel wird in Jena ja gerade erstellt. Das ist eine kommunale Angelegenheit. Dort wird eine repräsentativ relevante Stichprobe genommen, die alle Bestandsklassen erfasst und daraus wird der Mietspiegel erstellt, ein ganz normaler Vorgang. Insofern, glaube ich, ist Ihre Forderung an dieser Stelle überzogen, meine sehr verehrte Damen und Herren von den LINKEN.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Fertig wer- den, fertig werden.)

Bitte? Da stimmen Sie mir zu, nicht wahr? Das hat Ihnen jetzt gefallen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Da haben wir alle genau zuge- hört.)

Ich komme zum nächsten Punkt: Die Mietsteigerung, also den Deckel maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, da wollen Sie auch

noch eine Schippe drauflegen, und sagen nur im Rahmen des Inflationsausgleichs. Da müssen Sie auch erklären, liebe Fraktion DIE LINKE, welche Inflationsrate Sie denn nehmen wollen? Wollen Sie die letzten 5 Jahre nehmen, wollen Sie den Durchschnitt nehmen, wollen Sie nur 1 Jahr nehmen, das scheint mir im höchsten Maße auch ein bürokratischer Aufwand und noch mal: Wenn man eine Wohnung neu vermietet, dann sind auch kleinere Renovierungsarbeiten nötig, die ein Vermieter macht, weil er sagt, da kommt ein neuer Mieter, jetzt muss ich den Fußboden austauschen, das kostet auch Geld. Insofern sind die 10 Prozent auch ein fairer Kompromiss, der dem Vermieter auch genügend Anreiz lässt, kleinere Dinge an der Wohnung zu tun. Die 10 Prozent sind ein guter Kompromiss.

Ein Punkt ist hier noch gar nicht angeklungen, aber der hat einen prominenten Platz in der Initiative von Nordrhein-Westfalen. Im Moment ist es so, dass ein Mieter es hinnehmen muss, wenn die Fläche, die im Mietvertrag vereinbart ist, um 10 Prozent unterschritten ist. Nicht nur, dass er angehalten ist, selber nachzurechnen, er muss es auch hinnehmen,

(Beifall CDU)

diese 10 Prozent die er gar nicht nutzen kann, zu bezahlen. Das ist auch im Verbraucherschutzsinne ein Skandal, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auch das muss man ändern und auch darüber lohnt es sich, im Ausschuss zu sprechen.

Wir wollen ein Mietminderungsrecht, wenn die EnEV nicht eingehalten wird. Dass das nötig ist, zeigt sich gerade angesichts der Debatte, die wir zur Bauordnung haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. In der alten Fassung der Bauordnung war immerhin die Kontrolle der Nachweise der Energieeinsparverordnung vorgesehen, auch wenn das Land, das wissen wir aus mehreren Anfragen, das überhaupt nicht kontrolliert hat. Ich kann mich an die Petition erinnern, da ist die Zuständigkeit zwischen der Stadt Jena, Wirtschaftsministerium, Bauministerium, Landesverwaltungsamt so lange hin- und hergeschoben worden, bis niemand mehr weiß, wer eigentlich zuständig war. In der Novelle der Bauordnung ist diese Kontrolle komplett gestrichen, meine sehr verehrten Damen und Herren. So ernst scheint es Ihnen dann mit der Energiewende im Baubereich nicht zu sein, Herr Minister, das müssen Sie sich jetzt gefallen lassen und deshalb muss mindestens die Möglichkeit für den Mieter bestehen, auch eine Mietminderung geltend zu machen, wenn er auf zu hohen Betriebskosten sitzen bleibt.

Die Reduzierung der Modernisierungsumlage auf 9 Prozent ist hier schon erwähnt worden. Herr Untermann, Sie haben eben nicht recht, wenn Sie sagen, die 11 Prozent reichen. Außerdem, Sie haben es zwar in der Pressemitteilung geschrieben, aber das

ist falsch, diese 11 Prozent hatten schon vor der Änderung des Mietrechts Bestand. Das ist nichts Neues, was Ihre Bundesregierung sich da ausgedacht hat. Wir haben uns in vielen Fachgesprächen damit beschäftigt: Es kommt raus, dass der Mieter eben nicht die Einsparung hat, die man eigentlich von diesen 11 Prozent erwarten kann. Das ist das Problem und deswegen 9 Prozent; ganz einfach.

Abschließend möchte ich auf die Meldung eingehen, Herr Untermann, auf die Sie eingegangen sind, auf den Herrn Gedaschko, der gesagt hat, die Mietpreisgrenze werde den Anstieg der Mieten nur zementieren, da der nötige Neubau ausgebremst werde. Noch einmal, die Mietpreisgrenze hat mit dem Neubau nichts zu tun. Aber er macht noch einen anderen Vorschlag. Er sagt, stattdessen sollten Kommunen ihre Grundstücke nicht mehr an den Höchstbietenden, sondern nach Konzept abgeben. Wer günstige Wohnungen schaffen wolle, solle weniger für Grund und Boden bezahlen. Ich habe darüber nachgedacht und habe mir gedacht, interessanter Vorschlag.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das machen wir zu Hause auch immer so.)

Das sollte man mal im Ausschuss bereden und sich Experten einladen. Vielleicht ist das ein Vorschlag, der Sinn macht, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU)

Insofern noch einmal mein Plädoyer: Lassen Sie uns diesen Antrag in Gänze überweisen und uns auch mit diesen Vorschlägen beschäftigen, dann kommen wir in der Sache voran. Herzlichen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Frau Schubert. Es hat sich noch einmal zu Wort gemeldet Herr Wetzel für die CDU-Fraktion. Sie haben noch genügend Redezeit, keine Sorge.

Liebe Frau Präsidentin, ich habe nicht vor, bis morgen früh zu reden, weil wir ja seit 15 Minuten wenigstens unterwegs sein könnten, wollen wir aber nicht.

(Beifall CDU, FDP)

Liebe Frau Dr. Schubert, Ihr Antrag wird natürlich durch das lange Reden nicht besser, aber wir reden im Ausschuss darüber. Einverstanden?

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir reden im Ausschuss darüber, aber ich habe vorhin einen Fehler begangen, nein, weittragenden Fehler, da muss ich mich wirklich entschuldigen. Wir überweisen die Drucksache 5/6184 an den

Ausschuss und die Drucksache 5/6256 lehnen wir ab. Danke.

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank. Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Zunächst die Frage, kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags und damit auch zu Nummer I des Alternativantrags erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung zu Nummer II des Antrags. Hier wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar für den Antrag in Gänze, weil die antragstellende Fraktion diesen in Gänze überwiesen wissen möchte. Wer also den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nummer II in der Drucksache 5/6184 Neufassung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Es gibt keine Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? Die Fraktion der FDP enthält sich. Damit ist dieser Antrag an den Ausschuss überwiesen worden.

Nun kommen wir zur Abstimmung zu Nummer II des Alternativantrags. Auch hier wurde Ausschussüberweisung beantragt. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir stimmen jetzt nicht weiter ab, denn wir warten natürlich erst die Ausschussberatungen für den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Vielen herzlichen Dank.

Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Und gemäß einer Verabredung im Ältestenrat wird jetzt auch kein weiterer Tagesordnungspunkt aufgerufen, sondern ich darf Ihnen allen eine gute und erholsame Sommerpause wünschen und freue mich selbstverständlich, dass wir uns alle hier im September wiedersehen.

Ende: 18.18 Uhr