Protokoll der Sitzung vom 12.07.2013

(Beifall SPD)

(Heiterkeit im Hause)

Ganz neue Erkenntnisse.

(Heiterkeit im Hause)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU. Ach, über- raschend.)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Und das bei 130 Jahren Opposition.)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Da staunt ihr, was?)

Ich frage nochmals, gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich frage die Landesregierung. Ja, bitte schön, der Innenminister hat das Wort.

Herzlichen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie, dass ich nach dem Ausflug in die Zeitgeschichte zum aktuellen Stand zurückkomme. Gemäß § 46 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bestimmen die Gemeindebehörden für jeden Wahlbezirk einen Wahlraum. Die Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Gemeindebehörden haben frühzeitig und in geeigneter Weise mitzuteilen, welche Wahlräume barrierefrei sind. Um sich hinsichtlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 22. September 2013 einen Überblick zu verschaffen, hat der Landeswahlleiter eine Abfrage bei den Thüringer Städten und Gemeinden über die Barrierefreiheit der Wahllokale durchgeführt. Die Auswertung der vorliegenden Rückmeldungen hat ergeben, dass die Zahl der barrierefreien Wahllokale seit der Bundestagswahl im Jahr 2009 um 277 gesteigert werden konnte. Damit sind nun 51,15 Prozent der für die Bundestagswahl vorgesehenen 2.704 Wahllokale barriere

frei. 2009 lag die Quote noch bei 44,64 Prozent. Nach Auskunft des Landeswahlleiters waren und sind die Thüringer Städte und Gemeinden bei der Auswahl der Objekte stets bemüht, die Gesichtspunkte der Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Es ist bislang auch nicht bekannt geworden, dass bei vergangenen Wahlen ein behinderter Mensch in einem Wahllokal von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch machen konnte.

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die in Ihrem Antrag zitierten Vorschriften der UNBehindertenrechtskonvention und der Thüringer Verfassung keine zwingende Verpflichtung der Gemeinden enthalten, jedes einzelne Wahllokal barrierefrei auszugestalten. Eine solche Verpflichtung wäre auch nicht unproblematisch, weil sich Gemeinden dann möglicherweise veranlasst sehen würden, nicht barrierefreie Gebäude als Wahllokale aufzugeben und eine im Sinne der Bürgerfreundlichkeit großzügig gewählte Anzahl von Wahllokalen bzw. Wahlbezirken zu verringern. Die Vorschriften der Bundeswahlordnung beinhalten ausdrückliche Hilfestellung für Menschen mit Behinderung. Nach § 57 Absatz 1 der Bundeswahlordnung haben Wähler, die des Lesens unkundig sind oder die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, die Möglichkeit, eine andere Person zur Hilfe bei der Stimmabgabe zu bestimmen. Hilfsperson kann auch ein Mitglied des Wahlvorstands sein. Selbstverständlich werden die Mitglieder der Wahlvorstände den insoweit betroffenen Wählern jegliche notwendige Hilfestellung zuteilwerden lassen. Wie in § 57 Absatz 4 Bundeswahlordnung vorgesehen und bei den vergangenen Wahlen geschehen, werden auch zur Bundestagswahl 2013 Wahlschablonen für Blinde und Sehbehinderte in Thüringen zum Einsatz kommen. Dazu hat bereits am 22. April 2013 ein erstes Gespräch zwischen dem Landeswahlleiter und dem Vorsitzenden des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen stattgefunden. Dabei wurde unter anderem vereinbart, dass mit den Wahlschablonen weitere Materialien, wie zum Beispiel Hör-CDs, auf denen die Bewerbersituation des jeweiligen Wahlkreises aufgesprochen wurde, zur Verfügung gestellt werden. Nicht zuletzt darf ich auch noch auf die Möglichkeit zur Briefwahl hinweisen, die es den Wählern ermöglicht, ihre Stimme von zu Hause aus abzugeben.

Aus den vorgenannten Gründen ist die Landesregierung der Auffassung, dass es des vorliegenden Antrags nicht bedarf. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

(Abg. Hey)

Vielen Dank, Herr Minister. Dann schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Es wurde seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ausschussüberweisung beantragt an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, habe ich gehört, ja?

(Zuruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

Gibt es weitere Anträge? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir als Erstes über die Ausschussüberweisung ab. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU und der SPD und Teile der Fraktion DIE LINKE.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Große Teile.)

Große Teile, ja. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Antrag. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6077 seine Zustimmung gibt, der möge das mit Handzeichen jetzt bekunden. Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11

Energiewende in Thüringen mittelstandsfreundlich gestalten - Thüringen als Land des Mittelstandes stärken! Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/6081

Wünscht die FDP das Wort zur Begründung? Das sehe ich nicht.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ja, doch.)

Gut, Herr Kemmerich, Sie hatte ich übersehen. Bitte.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, schön, dass wir uns gesehen haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, aus dem Gesetzentwurf aus dem Jahre

1998 der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aus dem Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform: „Energie ist ein knappes und endliches Gut, die Preise für seine Nutzung sind in Deutschland zu niedrig. Es ist daher erforderlich, Energie über den Preis zu verteuern.“ Ja, meine Damen und Herren, Gratulation mit Schaum vorm Mund; geschafft haben Sie das.

(Beifall DIE LINKE)

Das Resultat dieser rot-grünen Fehlentscheidung spüren wir heute als Verbraucher.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was denn?)

Haben Sie einmal zugehört, Herr Adams, Sie haben das losgetreten und wir haben die Folgen heute zu spüren. Vielen Dank, Herr Adams. Aber hören Sie zu, ich erkläre Ihnen auch den Rest noch. Die Verbraucher haben höhere Kosten, der Mittelstand hat höhere Kosten, die Unternehmerschaft ist belastet, die Volkswirtschaft ist belastet. Wir haben Abwanderungen aus Deutschland von den Schlüsselindustrien, die energieintensiven Verbraucher und Nutzer ächzen unter dieser Last. Was einmal losgetreten worden ist als Technologieförderung, wo man durchaus einen Sinn drin sehen kann, hat dann zu Zeiten der Energiewende unüberschaubare Maße angenommen. Erneuerbare Energien wurden und werden durch rot-grüne Politik überdimensional subventioniert.

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Unsere energiepolitische Forderung für Thüringen, für den Thüringer Mittelstand und für die Thüringer Verbraucher jetzt insofern: Stärkung der erneuerbaren Energien gelingt nur mit mehr Wettbewerb und weniger Planwirtschaft.

(Beifall FDP)

Es ist eine grundlegende Reform, nein, die Abschaffung des bestehenden EEG ist erforderlich, die Umgestaltung der Förderung oder die Gestaltung der Energiewende ist unabwendbar, um den Verbrauchern zu ermöglichen, dass Energie bezahlbar bleibt, und zu ermöglichen, dass Energie sicher bleibt, um auch der deutschen Volkswirtschaft zu ermöglichen, weiter wettbewerbsfähig im globalen Wettbewerb zu bleiben.

(Beifall FDP)

Und insbesondere, da bin ich mir relativ sicher, ist eins abzuschaffen - und ich weiß, jetzt kommt der Vorwurf, wir sitzen in der Regierung in Berlin, aber Herr Rösler ist ja nicht allein in der Regierung, da gibt es noch Herrn Altmaier und es gibt vor allen Dingen den Bundesrat. Und im Bundesrat blockieren gerade Sie, meine Damen und Herren von RotGrün, jeden Versuch, die Strompreise zu bremsen.

Es ist halbherzig, auch von dem wie immer nicht anwesenden Minister etwas zu fordern, was er im Bundesrat längst hätte durchwinken können, nämlich eine Strompreisbremse.

(Beifall FDP)

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ganz konkret, es wäre ein Leichtes gewesen, den Plänen von der Koalition aus FDP und CDU zuzustimmen, um erst einmal einem Absenken dieser irrsinnigen Entwicklung im EEG zuzustimmen und auch weiterhin zu verhindern, dass wir in Deutschland zurzeit 16, nein, eigentlich 17 Energiewenden haben. Jedes Land, und da ist Thüringen ja auch weit mit vorne, überbietet sich im Wettbewerb, den höchstmöglichen Ausbaustandard zu erreichen. Wer darunter zu leiden hat, sind die von mir zitierten Verbraucher und Unternehmen. So ist es nicht machbar. Wir brauchen eine Energiewende aus einem Guss,

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: So ein Schwachsinn.)

abgestimmt mit den Möglichkeiten, die wir volkswirtschaftlich, aber auch technisch haben. Hier machen Sie außer Wohlverhalten und Sonntagsreden kaum etwas. Ich freue mich auf die Diskussion. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und als Erster hat Abgeordneter Wolfgang Lemb von der SPD das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, man könnte am Anfang kurz zusammenfassen: Die Strompreiskunden und der Mittelstand leiden unter der FDP und nicht unter dem EEG.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weil das, was Herr Kemmerich hier gerade deutlich gemacht hat, ist natürlich so zu erwarten gewesen, ist aber, glaube ich, in der Schärfe fast unerträglich, weil es zum wiederholten Mal - und es wird damit nicht richtiger - hier an dieser Stelle immer wieder wiederholt wird.

Ich will mich insofern bei diesem schönen Tag heute und dem letzten Parlamentstag vor der Sommerpause nur begrenzt aufregen und will trotzdem auf ein paar Fakten hinweisen, auch wenn ich glaube, dass diese Fakten nach wie vor weder bei der FDPLandtagsfraktion noch bei Herrn Kemmerich als Abgeordnetem in irgendeiner Form auf fruchtbaren Boden fallen.

Trotzdem noch einmal zu dem Thema I Ihres Antrags, Nummer 1: Da stellen Sie auf die Frage der Versorgungssicherheit ab. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir ein wirkliches Versorgungssicherheitsproblem in Thüringen bisher gehabt hätten. Nach meiner Kenntnis gab es ein paar Schwankungen, aber das ist alles nicht so, dass der Mittelstand oder auch die privaten Haushalte in irgendeiner Form in Gefahr geraten wären. Insofern halten Sie hier einen Popanz hoch, der jeglicher Grundlage in der bisherigen Entwicklung entbehrt.