Wolfgang Lemb
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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Abgeordnete, stimmen wir einmal zu, ich glaube, das ist das allererste Mal, wo wir uns einig sind, wo wir überrascht waren über die Entscheidung des Präsidenten, wer jetzt zur Aktuellen Stunde zuerst redet. Aber sei es, wie es sei. Ich finde, die letzten Anmerkungen völlig unangemessen. Da kann man stehen, zu wem man will, aber das hat mit dem Thema dieser Aktuellen Stunde überhaupt nichts zu tun.
Insofern muss man das, glaube ich, hier jetzt auch nicht noch mal vermischen. Zum Sachverhalt ist zu sagen, Sie wissen alle, dass vor fast neun Monaten Bosch - und ich sage an dieser Stelle, wiederhole an dieser Stelle noch mal, was ich schon öfter gesagt habe - die falsche Entscheidung getroffen hat, aus der Photovoltaik-Industrie auszusteigen. Das
ist für einen Technologieriesen wie Bosch keine zukunftsweisende Entscheidung gewesen. Aber sie ist unternehmerisch so getroffen worden, wie sie eben am 22. März getroffen worden ist. Herr Kemmerich - auch da stimme ich zu - hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Photovoltaik-Industrie in den letzten Monaten erholt hat. Insofern bestätigt sich das, was wir hier im Hause, was wir im Wirtschaftsausschuss und an vielen anderen Stellen auch immer wieder gesagt haben: Die Solarwirtschaft wird weiterhin eine Zukunft haben. Insofern ist dieser Ausstiegsbeschluss von der zukunftsweisenden Ausrichtung falsch gewesen.
Nun müssen wir natürlich alle als Politiker, die Beschäftigten, die Betroffenen akzeptieren, wenn ein Unternehmen eine solche Entscheidung getroffen hat. Wir haben die Aktuelle Stunde deshalb beantragt, weil es in der Tat mittlerweile einen neuen Stand gibt, der auf der Grundlage der vielfältigen Aktivitäten - und an dieser Stelle will ich und nach den eben gemachten Bemerkungen schon mal gleich ausdrücklich dem ehemaligen Wirtschaftsminister danken, auch dem Staatssekretär danken, die sich in, wie ich finde, vorbildlicher Art und Weise als politische Verantwortliche nicht nur an die Spitze der Bewegung der letzten Monate gestellt haben, sondern durch sehr praktische Maßnahmen, durch vielerlei Gespräche mit der Bosch-Führung hier vor Ort in Arnstadt, aber auch sozusagen im Headquarter in Stuttgart dafür gesorgt haben, mit dafür gesorgt haben, dass das Ergebnis, was wir heute haben, auf dem Tisch liegt. Das Ergebnis, was wir heute haben, ist zumindest in großen Teilbereichen das, was wir hier auch immer, ich glaube, fraktionsübergreifend durchaus in Einigkeit diskutiert haben, nämlich dass zwei Elemente am Ende des Prozesses erreicht werden müssen. Das eine ist, nach Möglichkeit Arnstadt als PhotovoltaikStandort weiterhin zu erhalten, und zum Zweiten den Industriestandort Arnstadt zu erhalten.
Deshalb war es von Anfang an auch wichtig, dass sich auch die regionalen Abgeordneten unserer hier vertretenen Parteien parteiübergreifend engagiert haben, mit der Landrätin und mit dem Bürgermeister. Das alles hat mit dazu geführt und mitgeholfen, den Stand zu haben, den wir heute haben. Insofern, Herr Kemmerich, bin ich weit davon entfernt, zu sagen, der eine hat es gemacht und der andere hat gar nichts dazu beigetragen. Aber ich will dann schon noch einmal die herausragende Bedeutung und die Initiativen und das Engagement des Wirtschaftsministers und des Ministeriums betonen.
Wie geht es jetzt weiter? Es gibt drei Bestandteile in dieser Zukunftskonzeption. Der erste wesentliche Bestandteil ist die Übernahme der Zellen- und Modulfertigung aus dem Bosch-Geschäft durch SolarWorld. Hier sind die Verträge im Prinzip vorbereitet.
Die Umsetzung soll zum 01.03.2014 erfolgen. Das wird in der Folge dazu führen, dass 800 Beschäftigte des jetzigen Bosch Solar Energy-Standorts wechseln werden in die neue Gesellschaft. Diese neue Gesellschaft wird SolarWorld Industries-Thüringen heißen, wird also eine eigenständige Gesellschaft des SolarWorld-Konzerns sein. Der zweite Bereich, auch das ist nicht unwichtig, ist ein neues Bosch-Geschäft, auch daran haben wir lange gearbeitet. Dieses neue Bosch-Geschäft, auch das ist ein eher untypischer Vorgang, wird nicht von Deutschland nach Ungarn verlagert, sondern von Ungarn nach Deutschland geholt. Das heißt, hier geht es um eine Automotive-Produktion, die ursprünglich in Ungarn aufgebaut werden sollte, aber jetzt in Arnstadt aufgebaut wird. Das dritte Element, auch das ist nicht unwichtig für die weitere Entwicklung des Industriestandorts, ist die Ansiedlung eines Pharma-Unternehmens.
Ja, ich habe darauf geschaut, aber da ich der Zweite bin, habe ich jetzt noch 2 Minuten länger.
Nein, das war natürlich jetzt nicht ganz ernst gemeint. Also, ich komme zum Schluss und will nur abschließend sagen, es gibt weitere Bemühungen hinsichtlich der Ansiedlung weiterer Unternehmen. Wir dürfen trotz allen Teilerfolgs nicht vergessen, dass es auch noch ein paar Beschäftigte geben wird, die aus heutiger Sicht noch nicht in andere Beschäftigung vermittelt wurden, auch daran müssen wir weiter arbeiten. Und die Ministerpräsidentin steht da vor Ort,
die immer gesagt hat, wir bleiben so lange am Ball, bis alle Beschäftigten am Standort Arnstadt positiv unter Einhaltung der Sozial- und Tarifstandards versorgt sind. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Fast eine Punktlandung.
30 Sekunden ist viel, sehr geehrter Herr Präsident. Dass Sie, Herr Kemmerich, als Vertreter der FDPFraktion, so eine Rede zum EEG halten, halte ich schon fast für unverschämt,
nachdem Sie - Ihr Kollege Rösler - jahrelang als Wirtschaftsminister dafür Verantwortung getragen haben. Das, was ich sagen wollte, ist, es ist richtig, wir müssen weiter daran arbeiten, da hat der Kollege Adams recht. An der industriepolitischen Konzeption nicht nur für den Standort Arnstadt als Photovoltaikstandort, sondern für die Bundesrepublik und Europa muss weitergearbeitet werden. Aber da habe ich jetzt auch Hoffnung, dass das in dem Wirtschafts- und Energieministerium besser gelingen kann als früher. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man könnte sagen, so sicher wie in jedem Jahr Weihnachten stattfindet und vor der Tür steht, so sicher ist jedes Jahr irgendwie in dieser Zeitspanne eine von der FDP losgetretene Diskussion
zu der Frage - sowieso nur noch dieses Jahr, denn dann werden die Kollegen wahrscheinlich zur APO gehören und insofern wird man dann möglicherweise eine andere Situation haben. Insofern ist klar, dass wir uns wieder mit dem Thema beschäftigen müssen. Ich habe da auch mit nichts anderem gerechnet, das macht es aber inhaltlich trotzdem nicht besser, weil der Gesetzentwurf der FDP ja im Kern zwei wesentliche Änderungen vorsieht oder möchte. Das ist erstens die Möglichkeit der Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen, also wie es jetzt in § 10 Abs. 1 des Ladenöffnungsgesetzes geregelt ist, und sie begehrt, dass an vier Adventssonntagen zwei flexibel freigegeben werden sollen, und will zusätzlich zu den vier Sonn- und Feiertagen nach Absatz 1 dieses entsprechenden Paragrafen die Läden und Verkaufsstellen an einem weiteren Sonntag im Jahr öffnen, so dass hier wiederum der Versuch gemacht wird, so wie im letzten Jahr auch, dass das Ladenöffnungsgesetz, das wir in den letzten Jahren sehr intensiv und jeweils zu dem Ende der letzten Jahre immer hier im Parlament diskutiert haben, erneut aufgebohrt werden soll, nämlich von vier auf fünf Sonntage, Sonntagsöffnungen und Ladenöffnungszeiten an Sonntagen. Ich kann das relativ kurz machen, wir werden das nicht mitmachen, wir werden diesen Gesetzentwurf
ablehnen, weil wir überhaupt keine Notwendigkeit sehen, die verkaufsoffenen Sonntage von heute vier auf insgesamt fünf zu erweitern, wie Sie das begehren. Es gibt auch aus unserer Sicht überhaupt keinen sachlichen Grund dafür, weil die Argumentation, die in Ihrer Begründung zum Gesetzestext ebenfalls zum wiederholten Male aufgeführt wird, nämlich dass angeblich Kaufkraft abgezogen würde, ich glaube, sich erstens nicht belegen lässt, zweitens haben wir sonstige andere Feiertagsregelungen, der Buß- und Bettag in Sachsen liegt gerade hinter uns, wo auch Kolleginnen und Kollegen, Menschen aus Sachsen dann nach Thüringen kommen,
um einzukaufen. Insofern gibt es diesbezüglich für uns überhaupt keine Argumentationsgrundlage, hier eine weitere Öffnung zu vollziehen. Das Ganze wird natürlich noch einmal ein wenig verschlimmert durch die beantragte Regelung in § 12 Abs. 3 Satz 1 und 2. Auch das passiert hier zum wiederholten Male im Hohen Hause, versucht durch die FDP-Fraktion, nämlich die zwei arbeitsfreien Samstage für die Arbeitnehmer zu streichen. Insofern kann ich nur an dieser Stelle ebenfalls zum wiederholten Male sagen, wir müssen bei jeder gesetzlichen Regelung, insbesondere wenn es darum geht, dass es um verkaufsoffene Sonntage geht, auch den Schutz der Arbeitnehmerschaft im Blick haben. Deshalb gibt es auch hier für uns überhaupt keine Grundlage, an dem bestehenden Ladenöffnungsgesetz etwas zu verändern.
Insofern werden wir natürlich gegen diesen Gesetzentwurf stimmen und ich bitte alle anderen Kolleginnen und Kollegen im Hohen Hause, das auch zu tun, und hoffe, dass wir dann an dieser Stelle endlich mal abschließend diese Debatte beenden können. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, lieber Kollege Meyer, die beiden haben zwar das gleiche Kürzel, also „MM“, aber ich glaube, da ist jeder für sich so einmalig, dass die beiden nicht wirklich verwechselbar sind.
Ja, da klatschst du mit. Das ist ja auch so. Das ist erst einmal völlig wertneutral. Jegliche Wertung kann jeder für sich selber vornehmen und insofern sage ich auch, ich weiß nicht, ob du da auch mitklatschst, dass ich jedem von uns, auch jedem im Bund, zunächst einmal unterstelle, jedem Politiker generell, dass er lernfähig ist, sich weiterentwickeln kann. Insofern ist erst einmal gut, was in dieser Arbeitsgruppe auf der Bundesebene zurzeit diskutiert wird.
Ich will an den Titel von „SPIEGEL-Online“ vom 21.06.2013 erinnern, der damals titelte „Die Schmalbandrepublik“ und daraus ableiten lässt, wie notwendig eine Weiterentwicklung in diesem Bereich ist. Der „SPIEGEL“ hat damals gesagt, im internationalen Vergleich liegt Deutschland höchstens im Mittelfeld. 90 Prozent der Nutzer bekommen weniger als 10 Megabit pro Sekunde, also 40 MBit weniger als die alte Bundesregierung - ausdrücklich die alte Bundesregierung - ursprünglich mal zugesagt hat und das ist das, was ich durchaus mit Weiterentwicklung und Erkenntnisgewinn meine. Insofern ist es gut, was der Stand der Koaliti
onsgespräche jetzt dazu sagt und wenn der Bund bereit ist, immer unterstellt, wir bilden eine neue Bundesregierung zwischen SPD und CDU, wovon ich natürlich ausgehe, dass das zustande kommt, wenn die Ergebnisse stimmen und wenn die Sozialdemokratie dann auch diesen Ergebnissen zustimmt, also ich gehe davon aus und das ist natürlich gut, wenn der Bund zukünftig jährlich 1 Mrd. € dafür zur Verfügung stellen will. Es ist auch gut, wenn das gefördert wird über die staatliche KfW mit entsprechenden Premiumförderungen. Es ist auch gut, das hat der Kollege Meyer bereits erwähnt, wenn der WLAN-Zugang - und es gehört auch zur Wahrheit, dass ihr das schon längere Zeit diskutiert - dann entsprechend ausgebaut wird und damit die Grundlagen für die Nutzung der offenen Netze und deren Anbieter geschaffen werden sollen. Es ist auch gut, wenn die Netzneutralität als Regierungsziel im Gesetz verbindlich vereinbart wird und wenn das bestehende Telekommunikationsgesetz möglicherweise auch zu einer anderen gesetzlichen Grundlage, zu einem Internetgesetz oder wie auch immer das dann heißen wird, ausgebaut wird.
Das ist alles erst mal gut, aber jedem in diesem Hause ist klar, das sind Eckpunkte der Arbeitsgruppe im Bereich der Regierungsbildung und noch kein Koalitionsvertrag, sondern daran müssen wir in den nächsten Tagen noch arbeiten, dass das dann auch entsprechend so umgesetzt wird.
Was heißt das für Thüringen? Da will ich nur mal daran erinnern, dass der andere „MM“, also der jetzt zu meiner Linken sitzt, in diesem Bereich, wie in anderen Bereichen ja auch, sozusagen schon im Jahr 2012 und zuvor mit dem entsprechenden Weitblick gehandelt hat und ich will noch einmal daran erinnern, dass wir hier in diesem Hause auch schon heftig über die Frage der Breitbandstrategie für Thüringen gestritten haben und will noch einmal daran erinnern, dass die Konsequenzen dieser Breitbandstrategie für Thüringen in den letzten Monaten und Jahren, also mit dieser Regierungskoalition in diesem Hause, zumindest dazu geführt haben, dass sich die Versorgungsbreite in Thüringen deutlich verbessert hat. Allerdings müssen wir immer noch feststellen, dass wir 300 Orte in Thüringen ohne schnelles Internet haben und dass das Ziel für 2014 in Thüringen eine flächendeckende Breitbandgrundversorgung mit mindestens zwei Megabit pro Sekunde bleiben muss. Das ist im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung in Thüringen und das, was die Unternehmen, aber auch die Konsumenten brauchen, natürlich bei Weitem nicht ausreichend. Insofern ist es gut und ich bin optimistisch, dass es auch so umgesetzt wird, wenn der Bund und eine neue Bundesregierung den Handlungsbedarf an dieser Stelle erkennen. Das ist für die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen wichtig, aber insbesondere mit Blick auf die Frage der wirt
schaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Industrie. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde aus den europäischen Nachbarstaaten! Die Kollegen der LINKEN - Frau Leukefeld hat
das ja eben noch einmal dargestellt - haben ein wichtiges Thema in die Debatte heute eingebracht. Dafür bin ich sehr dankbar. Trotzdem will ich auch anknüpfen an das, was der Staatssekretär Staschewski eben schon ausgeführt hat bezogen auf die Fragen, wie sich die aktuelle Situation darstellt und dass wir der Auffassung sind, dass trotz aller berechtigten angesprochenen Fragen der Antrag der LINKEN so nicht verabschiedet werden kann. Deshalb haben wir auch einen entsprechenden Alternativantrag gestellt.
Zu den Fragen im Einzelnen, was den Antrag der Fraktion DIE LINKE betrifft, zu den Punkten 1 bis 3 unter Punkt I will ich gar nicht sehr viel sagen. Da sind die Dinge angesprochen auch mit Blick auf die Frage, dass heute in der Tat 50 Prozent der Praktika ohne Vergütung und ohne weitere Regelung realisiert werden. Allerdings zur Frage eines Mindestentgeltes bei Praktika: Ich sehe überhaupt keine Veranlassung, in diesem Zusammenhang von Mindestlohn zu sprechen. Allerdings sind wir der Auffassung, dass es sich lohnt, darüber zu diskutieren, ob wir hier eine Grenze von 300 € oder möglicherweise eine andere Definition einführen sollten. Also was ist eigentlich eine angemessene Vergütung für ein Praktikum, zumal - und das, finde ich, ist auch ein echter Mangel - in diesem Antrag nicht definiert wird, wofür eigentlich. Wir alle wissen, dass es Praktikanten gibt, die teilweise 20 oder 30 Stunden machen; es gibt natürlich auch Praktikanten, die machen 38 oder 40 Stunden. Also wenn man eine Mindestgrenze bei der Praktikantenvergütung einführt, dann, finde ich, muss man auch darüber reden, für welche Anzahl von Stunden wird dieses Mindestentgelt eigentlich gezahlt. Das ist hier nicht definiert, insofern haben wir in unserem Alternativantrag ja unter anderem vorgeschlagen, dass man das im Rahmen der konzertierten Aktion diskutieren muss, um da zu entsprechenden Schlussfolgerungen zu kommen. Auch hinsichtlich der Frage der Praktikanten nach einem abgeschlossenen Studium ist meine Fraktion der Auffassung, dass auch unter dem bereits erwähnten Fachkräftebedarf keinesfalls zwingenderweise davon ausgegangen werden muss, dass Praktikanten nach einem abgeschlossenen Studium sozusagen überhaupt das Berufsleben bereichern. Also mit Blick auf die Frage, ob man hier neue Grenzen einzieht, glaube ich, muss man auch noch einmal darüber diskutieren, ob unter diesem Gesichtspunkt nach einem abgeschlossenen Studium überhaupt Praktikantentätigkeit oder Praktikantenerfahrung, -einsatz sinnvoll ist.
Zu II Ihres Antrags will ich nicht all das wiederholen, was bereits genannt worden ist. Zu 1 ist auf die Regelungen im Bereich TdL und die Praktikantenrichtlinie verwiesen worden. Insofern glauben wir, so wie wir es auch in unserem Alternativantrag beschrieben haben, dass es die Notwendigkeit gibt,
bezogen auf diese Praktikantenrichtlinie entsprechende Durchführungshinweise zur Konkretisierung der Anwendung herzustellen. Aber in dem Duktus Ihres Antrags ist, glaube ich, eine solche Regelung nicht erforderlich.
Zu den Fragen 2 und 3 unter II Ihres Antrags ist bezogen auf die Frage Förderrichtlinie auch schon einiges ausgeführt worden. Ich bin auch nicht der Auffassung, dass wir Förderbedingungen an die Frage von Praktika koppeln sollten, sondern wir sollten hier klar unterscheiden, dass es uns bei der Frage der Förderrichtlinie um die Schaffung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geht. Insofern müssen wir bei aller Notwendigkeit, Koppelungen zu der Frage Förderrichtlinie herzustellen in Bezug auf gute Arbeit, hier auch eine Schnittstelle beachten, wo es uns mit Blick auf die Definition von guter Arbeit und der Schaffung sozialversicherungspflichtig Beschäftigter nicht helfen würden, wenn wir hier entsprechende Regelungen einbauen würden.
Zu der Frage einer Bundesratsinitiative hat meine Kollegin Holzapfel schon etwas gesagt. Das will ich nur insofern ergänzen, dass ich ja Optimist bin und insofern davon ausgehe, dass wir am Sonntag andere Mehrheitsverhältnisse in der Bundesrepublik haben, die vielleicht eine solche Bundesratsinitiative gar nicht nötig machen, weil dann eine neue Bundesregierung entsprechend tätig wird.
Bei der Frage des Alternativantrags der FDP danke ich ganz herzlich dem Staatssekretär für seinen ausführlichen Sofortbericht unter II des Alternativantrags. Der greift unserer Auffassung nach zu kurz, weil er natürlich ausschließlich die Frage der Praktikantentätigkeit für Schüler und Studenten und den öffentlichen Dienst abbildet, aber nicht den Bereich der Privatwirtschaft umfasst.
Insofern möchte ich dafür werben, dass Sie unserem Alternativantrag von SPD und CDU zustimmen. Wir haben diesen sehr komprimiert formuliert mit der Maßgabe, dass erstens definiert wird, dass Praktika reguläre Beschäftigung nicht ersetzen dürfen, zweitens Rechte und Pflichten geregelt werden müssen, schriftlich fixiert werden müssen und natürlich der Anspruch auf eine angemessene Vergütung definiert werden muss.
Ich will noch mal abschließend klarstellen: Natürlich ist uns auch bewusst, dass hier nicht definiert wird, was eine angemessene Vergütung ist. Deshalb haben wir den Vorschlag gemacht, das im Rahmen der konzertierten Aktion, also wo die Arbeitgeber und die Gewerkschaften unter Moderation des Wirtschaftsministeriums am Tisch sitzen, dort zum Thema zu machen. Eine Aufgabe dieser Diskussion wäre dann eben, genau zu definieren, was ist eine angemessene Vergütung für welche Zeitdauer des Einsatzes der Praktikanten.
Insofern darf ich darum bitten, dem Alternativantrag zuzustimmen und die beiden anderen Anträge abzulehnen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, man könnte am Anfang kurz zusammenfassen: Die Strompreiskunden und der Mittelstand leiden unter der FDP und nicht unter dem EEG.
Weil das, was Herr Kemmerich hier gerade deutlich gemacht hat, ist natürlich so zu erwarten gewesen, ist aber, glaube ich, in der Schärfe fast unerträglich, weil es zum wiederholten Mal - und es wird damit nicht richtiger - hier an dieser Stelle immer wieder wiederholt wird.
Ich will mich insofern bei diesem schönen Tag heute und dem letzten Parlamentstag vor der Sommerpause nur begrenzt aufregen und will trotzdem auf ein paar Fakten hinweisen, auch wenn ich glaube, dass diese Fakten nach wie vor weder bei der FDPLandtagsfraktion noch bei Herrn Kemmerich als Abgeordnetem in irgendeiner Form auf fruchtbaren Boden fallen.
Trotzdem noch einmal zu dem Thema I Ihres Antrags, Nummer 1: Da stellen Sie auf die Frage der Versorgungssicherheit ab. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir ein wirkliches Versorgungssicherheitsproblem in Thüringen bisher gehabt hätten. Nach meiner Kenntnis gab es ein paar Schwankungen, aber das ist alles nicht so, dass der Mittelstand oder auch die privaten Haushalte in irgendeiner Form in Gefahr geraten wären. Insofern halten Sie hier einen Popanz hoch, der jeglicher Grundlage in der bisherigen Entwicklung entbehrt.
Zweitens gibt es eine klare Position, die kennen Sie auch, was die Frage Versorgungssicherheit betrifft. An der Stelle werde ich jetzt wahrscheinlich keinen Applaus vom Kollegen Adams bekommen, das ist die Frage 380-kV-Leitung, Pumpspeicherkraftwerke und alle anderen vielfach hier im Hohen Hause diskutierten Ziele
im Bereich der erneuerbaren Energien, die wir in den letzten Jahren und Monaten auf den Weg gebracht haben.
Zum Dritten: Wenn es um die Frage der Versorgungssicherheit geht, darf ich daran erinnern, dass wir gemeinsam mit anderen Parteien hier im Hohen Hause durchaus für Initiativen der dezentralen Produktion und Versorgung sind. Diese Option scheitert insbesondere im Bund an Ihrer bisherigen Politik.
Was die Strompreise betrifft, auch hier darf ich vielleicht daran erinnern, dass Kollegen vom MDR heute durchaus ein paar interessante Dinge veröffentlicht haben, sollten Sie vielleicht einmal nachlesen. Da wird völlig richtig darauf hingewiesen, dass die Schuld an den steigenden Strompreisen die Bundesminister Rösler und Altmaier tragen, weil schon zu Beginn dieses Jahres zum wiederholten Male deutlich gemacht worden ist, und zwar von beiden, insbesondere vom Bundeswirtschaftminister, dass energieintensive Unternehmen, Industrien stärker zur Kasse gebeten werden sollten. Passiert ist bisher nichts. In der Folge sind auch in Thüringen von bislang 40 befreiten Unternehmen mittlerweile 130 Unternehmen befreit und ich will an der Stelle mit Erlaubnis der Präsidentin Hermann Falk zitieren, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energien, der diese Entwicklung kritisiert - hören Sie zu, Herr Kemmerich, ich habe da immer noch die Hoffnung, dass das zum Erkenntnisgewinn beiträgt. Herr Falk sagt - Zitat: „Insgesamt scheint mir die aktuelle Befreiungswelle zu groß zu sein zulasten der übrigen mittelständischen Unternehmen, aber auch zulasten der Haushaltskunden“.
Hört, hört, und des Handwerks, das ist völlig richtig. Nur noch einmal, um die nackten Zahlen zu verdeutlichen. Sie können ja immer wieder versuchen, den Versuch zu machen, dass auf die Politik von Rot-Grün zu kaprizieren, aber die Fakten sind doch relativ einfach und klar nachlesbar. Während die EEG-Umlage im Jahr 2005 - da war, glaube ich, die rot-grüne Koalition zu Ende - irgendwo bei 0,8 Cent war, lag sie in 2009 zum Ende der schwarz-roten Koalition im Bund bei 1,2 Cent und seit Übernahme der schwarz-gelben Bundesregierung 2010, 2011, 2012, 2013 eine exorbitante Steigerung auf heute 5,3 Cent.
Hört, hört. Die Strompreise für Haushalte lagen am Ende
der schwarz-roten Koalition bei 23,21 Cent pro Kilowattstunde. Heute, im Jahr 2013, schwarz-gelb regiert, ein gelber Wirtschaftsminister namens Rösler, liegt der Strompreis für die Haushalte bei 28,73 Cent pro Kilowattstunde.
Hört, hört, kann ich da nur sagen.
Die Strompreise für die Industrie lagen in 2009, schwarz-rot, Ende der Regierung, bei 11,40 Cent, 2013, schwarz-gelb, Bundeswirtschaftsminister der FDP, bei 14,87 Cent. So sind die Fakten. Wer natürlich die Fakten einfach nicht akzeptieren will, der kann das ja tun, das scheint ja ihre Politik zu sein hier im Land, das kennen wir ja,
aber durchaus auch im Bund, das ist aber nicht unsere Politik.
Insofern kann ich nur raten, sich einfach mal mit den Fakten auseinanderzusetzen. Zu diesen Fakten gehört auch diese immer wieder wie die tibetanische Gebetsmühle wiederholte Kritik an diesem Pult, dass das 1000-Dächer-Programm falsch sei und dass es eine Doppelförderung sei und dass es völlig wirkungslos sei.
Schauen Sie doch einfach mal in die Praxis, das 1000-Dächer-Programm hat überhaupt nichts mit Doppelförderung zu tun,
sondern das 1000-Dächer-Programm richtet, und das müssten Sie eigentlich mittlerweile gelernt haben, sich an die Kommunen und kommunalen Eigenbetriebe.
Die, die davon profitieren, sind Handwerkerinnen und Handwerker in der mittelständisch geprägten Industrie in Thüringen. Auch an die sollten wir denken.
Wir tun das zumindest als Sozialdemokratie, wenn Sie als FDP die Handwerker in Thüringen aus dem Blick verlieren, dann ist das Ihr Bier, aber unsere Politik ist das nicht.
Das habe ich heute Morgen gemacht, das mache ich jeden Morgen, ich habe immer einen klaren Blick, da müssen Sie sich gar keine Sorgen machen.
Ich will mich gar nicht weiter damit auseinandersetzen, weil wir den Antrag sowieso ablehnen werden.
Abschließend ist völlig klar, wir brauchen eine Reform des EEG, das wird ja, glaube ich, keiner bestreiten. Das kann man ja auch in dem einen oder anderen Wahlprogramm für die Bundestagswahl nachlesen. Was wir aber nicht tun werden, ist eine grundlegende Reform des EEG à la FDP, das werden wir nicht tun.
Insofern, glaube ich, gibt es eine schlichte Konsequenz, die man daraus ziehen muss. Wir warten ab bis nach der Bundestagswahl, bis die FDP aus der Regierung raus ist, und dann können wir eine ordentliche EEG-Reform anpacken. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, ich korrigiere die Präsidentin natürlich höchst ungern, aber es geht nicht um die Anti-Doping-Entscheidung, sondern um die Anti-Dumping-Entscheidung. Das ist ein kleiner, aber doch qualitativer Unterschied, über den wir hier reden müssen, auch wenn das Doping in Europa natürlich eine Aktuelle Stunde wert wäre. Aber darum geht es heute nicht.
Die Frage, ob die Thüringer Solarindustrie aus der jetzt bevorstehenden Entscheidung der EU-Kommission neue Chancen hat, wissen wir natürlich heute definitiv nicht. Aber alles, was wir wissen, ist, dass die Situation bei Bosch, aber auch den anderen zwischenzeitlich, wie ja Ihnen allen bekannt sein wird, insolvent gegangenen Unternehmen, beispielsweise Sunways, in den letzten Tagen sehr darauf gucken, wie wird diese Entscheidung aussehen und gibt es hier Strafzölle, die von der EU verhängt werden, ja oder nein, und wenn ja, wie hoch sind diese. Ich will mit Erlaubnis der Präsidentin ein Zitat einfügen. Milan Nitzschke, Konzernsprecher SolarWorld, erklärte vor einigen Tagen: Alles, was in der Solarbranche in China zum Einsatz kommt, ist vorher in Europa entwickelt worden, und wenn Europa und die EU-Kommission nicht handeln, dann gehen sämtliche Investitionen, die in die Entwicklung der führenden Solartechnologien getätigt
werden inklusive der Forschung und Entwicklung an China verloren.
Ich glaube, das macht die Dramatik deutlich, in der wir uns befinden. Sie alle kennen die Eckdaten. Wir haben 300.000 Arbeitsplätze in Europa im Bereich der Photovoltaikindustrie aufgebaut. Die EU-Ziele in Europa sind klar, 20 Prozent sollen aus erneuerbaren Energien kommen. Die EU ist führend im Bereich der Photovoltaikforschung. Ich will ausdrücklich erklären, das alles ist sie im Moment noch.
Die Situation in China ist so, dass 2008 die Kosten für ein chinesisches Solarmodul bei 3 € pro WattPeak gelegen haben, mittlerweile befinden sich die Kosten auf einem Niveau von 38 Cent pro WattPeak, und die Produktionskosten in China bei 87 Prozent pro Watt-Peak. Damit ist klar, auch die chinesischen Hersteller sind natürlich nicht wirklich wettbewerbsfähig. Sie sind im Kern eigentlich insolvent und werden vor der Insolvenz nur deshalb geschützt, weil sie entsprechend durch die chinesischen Banken unterstützt werden.
Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das, was der EU-Kommissar Karel De Gucht jetzt am 5. Mai angekündigt hat, aus unserer Sicht überfällig. Ob es zu einem vorläufigen Strafzoll in Höhe von 47 Prozent kommt, ist im Moment noch nicht völlig klar. Aber, ich glaube, man darf davon ausgehen, dass dieser vorläufige Strafzoll bis zum Jahresende 2013 so festgelegt wird und damit beide Verfahren, sowohl das Anti-Dumping-Verfahren als auch das Anti-Subventions-Verfahren, insofern vorsorglich vorläufig entschieden werden. Das bedeutet natürlich, dass eine generelle Entscheidung bis zum Jahresende der EU-Kommission noch angekündigt ist, die aus unserer Sicht auch erforderlich sein wird, weil das die Basis dafür ist, was wir jetzt in den konkreten Auseinandersetzungen, die in den nächsten Tagen und Wochen vor uns liegen, also beispielsweise im Hinblick auf die angekündigte Schließung von Bosch-Solar und dem Ausstieg aus der Photovoltaikindustrie und der damit verbundenen Investorensuche, von entscheidender Bedeutung ist.
Damit will ich klar sagen, das, was jetzt hier passiert im Bereich dieses Dumpingverfahrens und das, was dort entschieden wird, wird massive Auswirkungen haben auf die Frage, welche Investoren interessieren sich möglicherweise ganz konkret für unseren Standort hier in Arnstadt? Von welchen Teilen der Welt kommen die Investoren, die Interesse an Teilen der Produktion am Standort Arnstadt haben? Deshalb ist diese Entscheidung von so großer Bedeutung für uns in Europa, für uns in Deutschland und vor allen Dingen für uns in Thüringen und für unsere industrielle Entwicklung am Standort Arnstadt. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, normalerweise würde hier in großer Freude mein Kollege Hey vor Ihnen stehen und zu dem Thema reden, der aber leider zu einem anderen wichtigen Termin in seinem Wahlkreis unterwegs sein muss.
Manchmal geht es. Du weißt es, du warst ja auch schon ein paar Mal in deinem Wahlkreis, obwohl ich hier gesessen habe. Also ich bin sehr froh, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Tagesordnungspunkte 8 und 17 gemeinsam behandelt werden, nicht nur, weil das Sachthema natürlich in beiden Anträgen nahezu identisch ist und damit auch zusammengehört, sondern weil wir damit vielleicht auch die Chance haben, endlich mal den Prozess zu überwinden, Schluss zu machen, ein Ende zu finden mit der Auseinandersetzung, mit der uns die FDP hier seit Monaten im Hohen Hause beschäftigt, zu dem Thema KET und den angesprochenen Fragen.
Wir haben ja bereits in der vergangenen Sitzung über die Finanzierung des kommunalen Energiezweckverbands diskutiert. Deshalb will ich es an der Stelle kurz machen und brauche mit Sicherheit nicht die dreifache Redezeit.
Die Kommunen dieses Landes haben sich auf den Weg gemacht, die Energieversorgung in die eigenen Hände zu nehmen. Das ist gut so, wir halten das für richtig und es ist eben auch schon dargestellt worden, dass viele von uns diesen Prozess niemals für möglich gehalten hätten. Aber es ist wichtig, weil es ein wesentlicher Baustein der kommunalen Daseinsvorsorge ist, und es wird auch zum wiederholten Male der FDP nicht gelingen, auch nicht mit einem noch so großen Fragenkatalog, diese Vorhaben zu torpedieren.
Zu Ihren Anträgen oder dem Antrag in der Drucksache 5/5844 hat sich mein Kollege Hey, wie Sie wissen, bereits im Innenausschuss mehrfach klar geäußert und auch insbesondere zu Punkt II, den wir, um das an der Stelle schon mal vorweg zu sagen, auch weiterhin ablehnen.
Was den Tagesordnungspunkt 17 betrifft, also Ihren Antrag in der Drucksache 5/5961, kann ich nur so viel sagen, Sie versuchen dort genau das fortzuführen, womit Sie bislang gescheitert sind, nämlich einen ellenlangen Fragenkatalog vorzulegen, und das zeugt aus meiner Sicht im Wesentlichen von zwei Dingen: Erstens versuchen Sie wissentlich, weiterhin Unruhe und Irritation in die kommunale Familie hineinzubringen, Unruhe und Irritation in der kommunalen Familie zu stiften, und Sie weisen in dieser Debatte, und das finde ich auch bemerkenswert, keinerlei Alternativen auf. Zudem beweisen Sie mit Ihrem Antrag eine erschütternde Unkenntnis der Rechtslage.
Sie fordern nämlich in Punkt 7 Ihres Antrags, ich darf zitieren oder fragen: Wie wurde im Verwal
tungsrat der Thüringer Aufbaubank am 21. März 2013 abgestimmt (bitte namentlich auflisten)? Wie bewertet die Landesregierung das Abstimmungsverhalten im Verwaltungsrat der Thüringer Aufbaubank? Eine Veröffentlichung dieses Abstimmungsverhaltens der Verwaltungsratsmitglieder würde nämlich der in § 10 des Thüringer Aufbaubankgesetzes geregelten Amtsverschwiegenheit entgegenstehen. Also schauen Sie mal ins Gesetz; ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung und würde solche unsinnigen Fragestellungen auch vermeiden.
Ich will mich mit Ihrem Antrag, den wir im Übrigen ablehnen werden und auch nicht im Ausschuss behandeln wollen, gar nicht weiter beschäftigen. Die klare Botschaft, die wir aus unserer Sicht, aus unserer Fraktion an der Stelle aber Ihnen noch einmal zukommen lassen wollen: Es gibt keine Patronatserklärung des Freistaats, wie Sie hin und wieder gern den Leuten draußen glauben machen möchten. Die durch das Thüringer Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme diente der internen Erörterung und Meinungsbildung durch die Landesregierung. Die hierin getroffenen Aussagen wurden mittlerweile ausgewertet. Die Auswertung hat ergeben, dass sich aus dem Vertrag zwischen der KET und Helaba keine Haftungsrisiken für das Land ergeben. Da das Gutachten auf vertrauliche Vertragsinhalte Bezug nimmt, kann es entgegen Ihrem Antrag, also dem Antrag der FDP-Fraktion, nicht zur Verfügung gestellt werden. Wenn das gewollt würde, müsste dies gesondert bei der Landesregierung beantragt werden.
Ich bin mir sicher, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Landesregierung hier auch weiterhin über den weiteren Fortgang berichten wird. Jedenfalls wird hier kein Haftungsrisiko festgestellt. Nach wie vor ist die Frage zu stellen, wenn Sie schon die Art und Weise des sogenannten E.ON-Deals, wie Sie immer wieder behaupten, immer wieder in Frage stellen, dann geben Sie uns doch wenigstens die Information, was Sie als Alternative für die Kommunen aufzeigen. Dann müssen Sie hier im Plenum, aber auch draußen im Lande bei den betroffenen Kommunen, bei den kommunalen Entscheidungsträgern, also den Stadt- und Gemeinderäten und den Bürgermeistern, endlich mal Farbe bekennen und endlich mal sagen, was Sie eigentlich wollen. Sind Sie nun dafür, dass die Energieversorgung in kommunale Hand genommen wird, oder sind Sie dagegen, und wenn das so ist, was wollen Sie denn eigentlich anders machen? Das jedenfalls würde vielleicht einmal in der Debatte weiterhelfen und nicht das wiederholte Stellen von unsinnigen Anträgen, die wir ablehnen werden. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich will zunächst einmal sagen, dass ich einigermaßen schockiert bin vom bisherigen
Verlauf dieser Debatte zu dieser Situation, zu Bosch und unserem Antrag.
Ich muss im Prinzip leider sagen, dass man eigentlich der Hoffnung Ausdruck geben muss, dass möglichst wenig Beschäftigte irgendwo am Livestream sitzen und diese Debatte verfolgen
oder möglichst sonstige interessierte politische Menschen, weil das, finde ich, war bisher alles andere als ein politisches Glanzstück in der Auseinandersetzung zu der Frage, wo es hier um das Überleben eines Standorts und 1.800 Arbeitsplätze in der Region geht. Darüber muss vielleicht mal jeder für sich einen Moment nachdenken.
Aber, ich glaube, sehr zielführend war das bisher nicht. Nein, ausdrücklich meine ich die Ministerpräsidentin nicht.
Da wollen wir uns doch überhaupt nicht falsch verstehen. Nein, ich bin der Ministerpräsidentin ausdrücklich dankbar für ihre Hinweise und ich wäre noch viel dankbarer, wenn diese ewigen Zwischenrufe der FDP-Fraktion mal ein bisschen runtergefahren werden würden.
Also bei aller Liebe, man kann das ja machen, machen wir ja auch mal. Aber was in der letzten Viertelstunde oder 20 Minuten hier abläuft, das ist der Debatte nicht angemessen und auch unerträglich vom politischen Stil in der Frage, um die es hier geht. Einfach mal einen Moment Mäßigung, ihr habt ja damit nicht mehr recht, wenn ihr mehr dazwischenruft. Es wird doch nicht richtiger, wenn ihr mehr dazwischenruft. Insofern lasst uns doch dann debattieren, aber nicht permanent dazwischenrufen.
Nun zum Sachverhalt: Es ist ja schon einiges gesagt worden. Aber es ist - und ich will versuchen, das in aller Ruhe zu machen; Herr Kemmerich, bleiben Sie noch einen Moment - sachlich einfach falsch. Ich meine, man muss es zur Kenntnis nehmen oder man will es nicht zur Kenntnis nehmen. Die Entscheidung der Geschäftsführung der Robert Bosch GmbH, die am 22. März getroffen worden ist, heißt, dass der Standort Arnstadt spätestens im Januar 2014 geschlossen wird. Das ist ein ganz klassischer Schließungsbeschluss, der in der weiteren Folge dieses Schließungsbeschlusses dann ein paar Optionen aufzeigt, über die man bereit ist zu
diskutieren und wo wir ja auch alle mithelfen wollen und mithelfen müssen, dass dieses weiterentwickelt werden kann. Aber trotzdem kann man sich nicht hierherstellen und sagen, dieser Beschluss heißt nicht Schließung,
sondern es ist faktisch ein Schließungsbeschluss, der im Zweifelsfall, nämlich dann, wenn nichts gelingen möge, was ich nicht hoffe, am Ende des Tages bedeuten kann, dass 1.800 direkt Betroffene und 1.200 indirekt Betroffene in der Region und in Thüringen ihren Arbeitsplatz verlieren. Das, Kolleginnen und Kollegen, können wir doch nicht wollen. Es geht doch nicht darum, von diesem Pult aus irgendwie eine Position zu vertreten, dass der eine ein bisschen mehr für die Geschäftsführung von Bosch ist und der andere vielleicht ein bisschen weniger für die Geschäftsführung von Bosch ist und
der eine es ein bisschen besser findet, ob man demonstriert, und der andere es vielleicht ein bisschen weniger gut findet, wenn man demonstriert. Das alles wird am Ende des Tages den Kolleginnen und Kollegen am Standort Arnstadt nicht helfen.
Deshalb sage ich, lassen Sie uns mal einen Moment versuchen, ein bisschen sachorientiert zu diskutieren, bei aller hitzigen Debatte, die wir ansonsten darüber führen müssen. Zur sachorientierten Debatte gehört auch, dass der Konzern erklärt hat, wir machen so immense Verluste, die wir nicht weiter gewillt sind zu akzeptieren. Diese Verluste werden in der Öffentlichkeit und in Gesprächen mit dem Betriebsrat und auch mit uns als politischen Vertretern in einer Größenordnung definiert von 2,3 Mrd. € in den letzten beiden Jahren und es ist richtig, dass immer gesagt wird, der Verlust beträgt im Jahr 2012 1 Mrd. € und der Verlust beträgt pro Tag ungefähr 500.000 €. Das ist alles richtig, das weiß ich auch. Ob es aber wirklich richtig ist, ist nicht bewiesen. An der Stelle hat der Kollege Ramelow recht, weil es nicht so ist, dass es in den mitbestimmten Konzernen, wo es überall Betriebsräte gibt - da haben Sie wiederum recht -, dass bisher dem Betriebsrat in Arnstadt oder auch dem Konzernbetriebsrat auch nur ein einziges Detail dieser großen Zahl tatsächlich
vorgelegt worden wäre; nicht einmal der Landesregierung, glaube ich, aber auch nicht den Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. Da sage ich, das geht auch nicht.
Man kann nicht ein Werk mit 1.800 Leuten schließen wollen und das begründen mit massiven Verlusten, aber andererseits den Gremien im Betrieb, die dafür zuständig sind, Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss, Aufsichtsrat, eine detaillierte Aufgliederung dieser Zahlen verweigern.
Das ist bisher aber geschehen. Ich will an der Stelle auch sagen, dass der Betriebsrat dreimal mittlerweile nachgehakt hat aus unserem Standort hier in Arnstadt und den Vorstandsvorsitzenden gebeten hat, die Zahlen entsprechend zu belegen und zu untermauern. Bis heute, 25.04.2013, 17.20 Uhr, ist es leider nicht passiert. Ich sage ausdrücklich leider, weil das ja eben auch nicht dazu beiträgt, dass das, was an verlorengegangenem Vertrauen wiederhergestellt wird, was wir jetzt brauchen, um den Prozess der nächsten Wochen und Monate auch entsprechend zu gestalten. Es hat im Vorfeld der Entscheide vom 22. März 2013 natürlich eine Vielzahl von Gesprächen gegeben und niemals in diesen Gesprächen war von einem Generalausstieg die Rede, sondern es ist immer wieder diskutiert worden, wir als Bosch wollen in der Sparte verbleiben, wir als Bosch sehen in der Photovoltaikindustrie eine Zukunftsperspektive, wir müssen unsere Kosten reduzieren, wir müssen die Strukturen reduzieren und wir müssen möglicherweise anpassen, aber wir sehen nach wie vor erhebliche Zukunftspotenziale. Und diese Aussage, sage ich jetzt, die ist auch nach wie vor richtig, weil es natürlich Zukunftspotenzial im Bereich der Photovoltaikindustrie gibt. Weltweite Märkte sind schon angesprochen worden. Jeder von uns weiß, dass die Zukunft nicht im europäischen Markt liegt, nicht im deutschen Markt, sondern in Nordamerika, in einigen südamerikanischen Staaten, auch in einigen arabischen Staaten. Aber dort sind erhebliche Zukunftsmärkte vorhanden, die man allerdings auch nicht mit dem klassischen Nullachtfünfzehn-Modul bedienen kann, sondern die entsprechende Innovationen notwendig machen. Genau diese Innovationen - das ist auch angesprochen worden - sind in verschiedenen Veranstaltungen noch vor wenigen Wochen von den Vertretern der Bosch Solar Energy in Arnstadt als die Zukunftsperspektive proklamiert worden. Ich fand das damals auch völlig richtig, weil es der richtige Weg gewesen wäre, aber diese Situation war dann einige Wochen später eben völlig anders. Diese schönen Charts, angefangen vom Keller, wo Bosch unterwegs ist mit Speichersystemen bis über das Erdgeschoss, wo die Waschmaschine von Bosch steht, die Kaffeemaschine von Bosch steht, die Hausfassade mit Modulen von Bosch zukunftsorientiert ausgestattet werden kann bis auf das Dach, all das waren die Visionen, die im Kern in die richtige Richtung gingen, die heute jetzt aber so keine Rolle mehr spielen sollen.
Deshalb war diese Entscheidung schon überraschend und hat natürlich auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu einer Schockstarre geführt, weil eben immer die Rede davon war, wir müssen möglicherweise die Fertigungstiefe ändern, aber wir werden keinen Komplettausstieg machen. Nun ist aber der Komplettausstieg beschlossen und ich weiß natürlich auch, dass ein Unternehmen eine unternehmerische Entscheidung treffen kann, egal ob die 2,3 Mrd. € Verlust macht oder der Herr Kemmerich mit seinem Friseurladen 1 Mio. € pro Jahr Gewinn macht und vielleicht trotzdem morgen auf die Idee kommt, den Laden zuzumachen. Das gehört zur unternehmerischen Entscheidung.
Solche Fälle gab es aber auch schon. Natürlich kann ein Unternehmen so etwas entscheiden. Deshalb sage ich, wir müssen jetzt in der Situation, in der wir stehen, obwohl wir das für falsch halten, diese Entscheidung zunächst einmal zur Kenntnis nehmen und müssen auf der Basis versuchen, für die Beschäftigten und für den Standort und für die Region in Arnstadt das Beste an Möglichkeiten daraus zu machen, was sich jetzt ergibt.
Das bedeutet, dass man jetzt abschichten muss, was möglich ist. Natürlich gibt es Investitionen im Bosch-Konzern weltweit, europaweit in diesem großen Laden mit mehr als 300.000 Beschäftigten. Diese Investitionen werden teilweise im Neugeschäft realisiert und teilweise in Anpassung von laufendem Geschäft. Deshalb finde ich völlig richtig, was uns die Vertreter der Bosch Solar Energy gestern gesagt haben, was auch bestätigt ist aus den Konzernstrukturen, dass in der jetzigen Phase auf der Grundlage der negativen Entscheidung für Arnstadt zunächst einmal definiert werden muss, dass alle bisherigen Zukunftsentscheidungen jetzt auf den Prüfstand müssen, diese Zukunftsentscheidungen, egal ob sie für Rumänien oder für andere Standorte in Europa oder für andere Standorte in Deutschland getroffen wurden, auf den Prüfstand gestellt werden müssen, ob es möglich ist, einen Teil dieser Investitionen im Neugeschäft auch an dem Standort Arnstadt anzusiedeln. Das muss eine Linie sein, die wir gemeinsam weiterverfolgen in der Debatte mit dem Bosch-Konzern, in der Debatte mit dem Vorstand der Bosch Solar Energy, aber auch ausdrücklich in der dankenswerterweise sehr schnell eingerichteten Task Force.
Die zweite Möglichkeit, die es vielleicht gibt, die aber im Moment auch keiner genau kennt, was das im Kern bedeuten würde, ist die Frage, kann man bestehendes Bosch-Geschäft - und da rede ich nicht von Eisenach - innerhalb Europas oder innerhalb Deutschlands an den Standort Arnstadt verlagern. Dazu muss man ganz nüchtern zur Kenntnis
nehmen, dass auch die Situation in anderen Geschäftsbereichen innerhalb des Bosch-Konzerns im Moment nicht durchgängig positiv ist, sondern dass es da auch schwierige Situationen im Bereich der Automobilzulieferung und Ähnliches gibt. Das heißt, eine Verlagerung von bestehendem Geschäft halte ich persönlich für sehr, sehr schwierig, ist aber trotzdem eine Option, die weiterverfolgt werden muss. Allerdings muss uns auch klar sein, dass mit einer Verlagerung bestehenden Geschäfts aus meiner heutigen Sicht nicht realisiert werden kann, dass wir annähernd 1.800 Arbeitsplätze am Standort in Arnstadt werden sichern können. Das heißt, man muss möglicherweise mehrere Wege parallel verfolgen und dazu gehört natürlich auch das Thema Verkauf. Bei der Frage des Verkaufs war schon das eine oder andere in den Zeitungen in den letzten Tagen und Wochen zu lesen. Da kann ich nur sagen, das habe ich heute Morgen am Rande der Kundgebung auch gesagt, was wir nicht brauchen, die Betroffenen am allerwenigsten, die Region nicht, der Standort nicht und wir auch nicht als politische Vertreterinnen und Vertreter, sind irgendwelche Hasardeure, die jetzt die Situation am Schopf packen wollen und irgendwie nichts investieren wollen, aber die schnelle Mark oder den schnellen Euro machen wollen und am Ende des Tages möglicherweise heute versuchen, den Standort sich unter den Nagel zu reißen und vielleicht in ein paar Monaten wieder zuzumachen. Das kann keine Zukunftsoption sein. Deshalb, glaube ich, muss man jetzt in aller Ruhe prüfen, was es an Investoren gibt, welche Interessenten aufgetaucht sind und möglicherweise noch auftauchen. Deshalb ist es, glaube ich, umso wichtiger, dass die Fragen, die in unserem gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen und DIE LINKE angesprochen sind, tatsächlich auch dann zügig umgesetzt werden.
Deshalb will ich zu dem zweiten Teil unseres Antrags kommen, der - die Punkte in I unseres Antrags habe ich ja gerade schon erwähnt - aus meiner Sicht vielleicht noch wichtiger ist, nämlich die Frage des industriepolitischen Dialogs unter Beteiligung aller mitteldeutschen Länder, die im Bereich der Solarindustrie betroffen sind, im Bereich unter Beteiligung der entsprechenden Branche, der entsprechenden Cluster, der entsprechenden Verbände, aber eben auch - und darauf möchte ich noch einmal ausdrücklich hinweisen, die Ministerpräsidentin hat es ja dankenswerterweise auch noch einmal gesondert betont - unter Einbeziehung der Bundesregierung und der EU im Rahmen eines solchen industriepolitischen Dialogs zu versuchen, Eckpunkte zu entwickeln, die wir benötigen, um die Branche der Photovoltaikindustrie zukunftssicher zu machen.
Am Ende des Tages ist mit dieser Entscheidung von Bosch schlicht und einfach die Frage verbunden, ob wir bundespolitisch noch einen wichtigen
Player in diesem Bereich haben werden perspektivisch oder eben nicht. Wenn Bosch aussteigt, die Probleme von Solar-World sind ja auch schon angesprochen worden, wir wissen um die Probleme der kleineren Unternehmen bei uns in der Region, Stichwort Sunways, Stichwort Arsolar, Stichwort PV Silicon, Stichwort Masdar PV, all das sind Betriebe, die direkt im Umfeld von Bosch Solar Energy oder, wenn man so will, in Rufweite angesiedelt sind, die heute auch schon erhebliche Probleme haben. Deshalb reden wir ja hier zwar über einen Antrag von Bosch, aber wenn wir über einen industriepolitischen Dialog für die Solarindustrie reden, reden wir natürlich auch über die Beschäftigten und die Unternehmen, die etwas kleiner sind als Bosch, aber die gleichen Probleme haben. Deshalb will ich die überhaupt nicht vergessen zu erwähnen, weil die natürlich genau in der gleichen Situation sind. Denn für den einzelnen Menschen ist es erst einmal wurst, ob er bei Sunways beschäftigt ist und dort seinen Arbeitsplatz verliert oder bei Bosch beschäftigt ist und dort seinen Arbeitsplatz verliert. Das heißt, wenn wir eine Zukunftsperspektive für die Solarindustrie entwickeln wollen, dann brauchen wir diesen industriepolitischen Dialog. Das bedeutet auch, dass man über das EEG reden muss. Und das bedeutet vor allen Dingen natürlich auch, dass wir die Anti-Dumping-Klage vorantreiben müssen.
Ich will einmal einen hochrangigen Bosch-Vertreter, ich werde hier nicht sagen, wer es war und wann er das geäußert hat, zitieren, der gesagt, hat: Wenn im EEG geregelt wäre, dass eine Förderung gewährt wird, wenn 60 Prozent aus deutscher Produktion käme, dann hätte das möglicherweise auch andere Auswirkungen auf die Entscheidung von Bosch gehabt. Damit will ich sagen, diese Fragen, die wir ja hier in diesem Hohen Hause auch schon oft und sehr strittig diskutiert haben, sind aus einer nackten und nüchternen unternehmerischen Entscheidung die wesentliche Frage, um die es geht, weil am Ende des Tages sich schlicht und einfach daran ausgerichtet entschieden wird, bleibe ich in einer Branche oder steige ich aus der Branche aus, so wie wir es ja gerade am Beispiel Bosch gesehen haben. Insofern würde ich mir wünschen, dass trotz der gestellten Alternativanträge wir ein breites Votum, möglichst ein einstimmiges Votum hinter den Antrag von der Fraktion der SPD, der CDU und DIE LINKE bekommen. Ich fände es ein sehr unschönes Signal, wenn wir aus diesem Hohen Hause kein geschlossenes Bild im Sinne des Standorts, im Sinne der Beschäftigten und im Sinne der Sicherung des Produktions- und Technologiestandorts in Arnstadt senden könnten. Das könnten wir tun, indem wir ein klares geschlossenes Bild für diesen Antrag abgeben, wofür ich werben will. Ich bin auch ausdrücklich dafür, dass der Antrag im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit weiterbehandelt wird, denn es wird ja mit Sicherheit so sein, dass uns das Thema in den nächsten Wochen und
Monaten leider weiter beschäftigen wird. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, insbesondere, weil es hier um die Zukunft geht, liebe Jugendparlamentarierinnen und -parlamentarier, Zukunft 2020, ich weiß nicht genau, wie alt ihr seid, wahrscheinlich so 15, 16, das heißt, es geht um die Frage, wie wollt ihr leben, wie wollen wir alle gemeinsam leben, wenn Sie auf den Besucherrängen dann vielleicht 24, 25 oder 23 sind? Es ist ein offener Diskussionsprozess, der mit dem Zukunftsund Innovationsprogramm hier durch das Thüringer Wirtschaftsministerium, durch
den Minister vorgelegt worden ist. Es geht um die Kernfragen: Wie soll die Wirtschaft 2020 aussehen? Wie wollen wir leben, wie wollen wir arbeiten und wie erreichen wir diese Ziele? Dieses Zukunftsund Innovationsprogramm bietet erste Anregungen, bietet eine Reihe von Fragestellungen und bietet vor allen Dingen die Einladung, sich an diesem Diskussionsprozess zu beteiligen. Es gibt in diesem Zukunfts- und Innovationsprogramm und auch aus meiner Sicht im Kern fünf Herausforderungen. Die Frage ist erstens: Wie wollen wir den Aufbau Ost vollenden? Wir alle wissen...
Ich will ja keine wichtigen Regierungsgeschäfte unterbrechen, aber die kann man vielleicht draußen machen.
Er ist mein Fraktionsvorsitzender.
Die Frage Aufbau Ost - jeder von uns weiß, die Ost-West-Angleichung ist seit vielen Jahren erlahmt. Wir haben eine Differenz in der Bruttowertschöpfung, die liegt seit mehr als zehn Jahren bei 16.000 €. Wir haben unterschiedliche Entwicklungen, im verarbeitenden Gewerbe durchaus positiv, in den kleinbetrieblichen Strukturen eher negativ.
Wir haben als Zweites das Thema „Gute Arbeit Aufholprozess bei Löhnen und Tarifbindungen“ - all das haben wir hier auch mehrfach diskutiert. Wir haben eine Steigerung der atypischen Beschäftigungsverhältnisse allein in den letzten zwei Jahren in Thüringen um 130 Prozent, 34 Prozent liegen unter einem Einkommensniveau von 8,50 €.
Wir haben als dritte Herausforderung die Frage des demografischen Wandels. 10 Prozent der Bevölkerung werden wir bis 2020 verlieren, weitere 10 Pro
zent bis zum Jahre 2030. Wir haben eine deutlich höhere negative Entwicklung bei der Fachkräfteentwicklung. In 15 Kreisen von 23 Landkreisen in Thüringen werden wir mehr als 30 Prozent des Erwerbspersonenpotenzials verlieren.
Frau Ministerin Walsmann hat es eben angesprochen, Thüringen will weltoffen, international und modern sein. Das heißt, es geht um die Frage, wie wir Thüringen der Welt öffnen, wie wir den Exportanteil der Wirtschaft in Thüringen steigern. Wir haben heute einen Exportanteil von 30 Prozent. Das ist für eine international aufgestellte Wirtschaft deutlich zu wenig. Wir müssen uns damit beschäftigen, wie wir Investitionen sichern, aber auch den Landeshaushalt konsolidieren. Wir wissen, dass ein Achtel der Einnahmen - 1,2 Mrd. € - allein in 2012 aus Solidarleistungen stammen, und wir wissen, dass der Rückgang der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds beträchtlich sein wird mit 10 Prozent im ESF-Bereich und mehr als 43 Prozent im EFRE-Bereich. Das heißt, daraus entwickeln sich Fragestellungen für die Zukunft. Es gibt acht Themenfelder, die in dem Zukunfts- und Innovationsprogramm angesprochen werden. Zum einen das Thema Industriepolitik 2020. Dazu gehört eine konsequente Ausrichtung der Wirtschaftsförderung auf Energieressourceneffizienz, aber auch Innovationskraft. Wir haben Investitionen und Infrastruktur als wichtiges zweites Element, dazu gehören die Themenbereiche Infrastrukturprojekte. Wir haben natürlich auch die Frage Energiewende für Thüringen für die Zukunft zu entwickeln bis hin zu der Frage von regionalen Strukturen. Da bin ich bei dem Thema des Aufregers der letzten Woche, also der Dreistadt. Ich komme aus Gera, das wissen Sie alle, insofern bin ich nicht sofort ein glühender Verfechter der Dreistadtkonzeption, sage aber, wir müssen offen sein für solche Überlegungen. Wenn wir hier neue Akklimatisationsräume schaffen wollen, die dynamisch sein wollen und das Umland mitnehmen sollen für die zukünftige Entwicklung, dann ist das ein Ansatz, über den es sich durchaus zu streiten und zu debattieren lohnt. Dazu sind hier alle herzlich eingeladen
in den verschiedenen Regionen. Deshalb möchte ich alle auffordern, sich an diesem Diskussionsprozess auch zu beteiligen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich bin sehr froh, dass auch der Landtagspräsident von Sachsen-Anhalt unter uns weilt, weil Sachsen-Anhalt ja auch ein weiterer Standort mit viel erneuerbaren Energien ist, genauso wie Brandenburg und die anderen ostdeutschen Länder. Ich sage das deshalb, weil ich eine Vorbemerkung zu dem konkreten Sachverhalt machen will, weil ich nach wie vor davon überzeugt bin, dass diese Entscheidung, die der Bosch-Konzern heute getroffen hat, eine grundsätzlich falsche Entscheidung ist mit Blick auf die energiepolitischen Herausforderungen, vor denen wir stehen und auch mit Blick auf die wirtschaftlichen Chancen, die aus diesem Geschäftsfeld meiner Überzeugung nach trotz aller momentanen Schwierigkeiten nach wie vor perspektivisch, wenn wir auf die globale Herausforderung schauen, vorhanden sind.
Nun zum konkreten Sachverhalt: Jeder von Ihnen weiß, dass der Bosch-Konzern Ende 2012 entschieden hatte, den kleineren Standort hier in Erfurt, die sogenannte ThinFilm, die Dünnschichtfertigung, zu schließen. Damit war die eigentlich strategische Überlegung verbunden, dass die Zellenfertigung, die Waferfertigung am Standort Arnstadt erhalten werden könnte. Insofern ist, das hat der Staatssekretär eben auch ausgeführt, für uns alle überraschend, ich kann Ihnen auch sagen, auch für die IG Metall, auch für die betriebliche Arbeitnehmervertretung, dass diese Entscheidung so, wie sie getroffen worden ist, heute getroffen worden ist, weil immer noch die Hoffnung bestand, dass möglicherweise eine andere Entscheidung getroffen werden kann. Der Bosch-Konzern ist im Kern eigentlich bekannt als einer, der auch soziale Werte und auch das gute Zusammenspiel zu den Arbeitnehmerver
tretungen hoch achtet, auch zu politischen Entscheidungsträgern. Insofern ist hier in der Tat deutlich zu kritisieren, dass die Landesregierung, ich glaube, weder die Ministerpräsidentin noch der Wirtschaftsminister, vor der offiziellen Entscheidung heute Nachmittag um 14.45 Uhr auch nur ein Sterbenswort von dieser Entscheidung im Vorfeld gewusst hat und unterrichtet worden ist. Das finde ich, so geht man nicht mit politischen Entscheidungsträgern um, die - und daran darf ich auch erinnern nicht unbeträchtlich, also wir alle, dieses Investvorhaben in Arnstadt aus Steuermitteln mit gefördert haben.
Deswegen wird an dieser Stelle auch noch einmal zu prüfen sein, ob alle Förderbedingungen eingehalten sind und sollte dies nicht der Fall sein, dann müssen natürlich auch hier entsprechende Rückforderung erfolgen.
Ich will berichten aus einer Mitarbeiterinformation, die heute vor einer Stunde an die Mitarbeiter gegangen ist. Da teilt der Bosch-Konzern mit, dass Bosch aus der kristallinen Photovoltaik aussteigen wird. Bosch wird die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb von kristallinen Solarzellen und Modulen und damit verbunden alle Aktivitäten beenden. Einzelne Bereiche sollen zeitnah verkauft werden, um möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern. Gelingt dieser Verkauf nicht und, ich glaube alle von uns wissen, wie schwierig das in der jetzigen Phase ist, dann wird die gesamte Fertigung Anfang 2014 eingestellt werden. Parallel dazu sollen alle Entwicklungs-, Vertriebs- und Verwaltungsaktivitäten beendet werden. Übersetzt heißt dies: Wenn das so kommt, würde der Standort in Arnstadt geschlossen. Ich will, auch wenn es uns nicht direkt betrifft, aber auch das gehört ja zur Solidarität, auch deutlich machen, dass die Kolleginnen und Kollegen im französischen Modulwerk Vernissieux ebenfalls betroffenen sind, weil dieser Standort ebenfalls verkauft werden soll. Darüber hinaus ist betroffen der Standort in Brandenburg die Aleo Solar AG, die ebenfalls veräußert werden soll.
Der ursprünglich von Bosch geplante parallele Aufbau der Fertigungsstruktur, sozusagen spiegelbildlich zu Arnstadt, in Malaysia wird nicht aufgebaut. Damit signalisiert der Bosch-Konzern in der Tat, dass er komplett aus diesem Geschäftsfeld aussteigen will und wird. Begründet wird das mit den Verlusten, die, wie einige vielleicht auch wissen, in der Tat beträchtlich sind. Allein im Jahr 2012, die Zahl kann man ja jetzt auch offiziell nennen, weil sie offiziell veröffentlicht worden ist, betragen die Verluste 1 Mrd. € am Standort Arnstadt. Das ist natürlich ein beträchtlicher Betrag, zwar inklusive der Abschreibungen, aber immer noch ein operativer Verlust auf rund 500 Mio. € im Jahr 2012.
Natürlich ist die Situation schwierig. Aber es bleibt dabei. Diese Entscheidung ist zu kritisieren und ich will an dieser Stelle auch betonen, dass Bosch eine soziale Verantwortung hat. Es muss darüber diskutiert werden, welche Perspektiven für den Standort entwickelt werden können. Und ich finde, dass das, was der Staatssekretär ausgeführt hat, richtig ist. Keine betriebsbedingten Kündigungen muss eine Forderung sein, die wir auch gegenüber Bosch gemeinsam postulieren, um dann darauf aufbauend zu überlegen, wie der Standort gesichert werden kann. Das kann natürlich nur bedeuten, dass alternative Produktionskapazitäten nach Arnstadt geholt werden müssen.
Darüber muss man mit dem Bosch-Konzern diskutieren und deshalb ist die Einladung von Wirtschaftminister Machnig für nächsten Mittwoch natürlich der erste richtige Schritt. Jeder von Ihnen weiß, der Standort Arnstadt ist einer der modernsten Standorte in Europa, im gesamten Bosch-Konzern. Jeder von Ihnen weiß, dass dort eine motivierte gut ausgebildete Facharbeiterschaft beschäftigt ist und jeder von Ihnen weiß, dass dort eine junge, das heißt, demografisch jung aufgestellte Mann- und Frauschaft am Standort Arnstadt beschäftigt ist. Das sind qualitative Elemente, die uns auch gegenüber anderen Standorten in der Republik und Europa auszeichnen und mit diesem Pfund, glaube ich, muss man auch gemeinsam wuchern. Am Ende muss klar sein, unsere gemeinsame Position - auch wenn die Politik natürlich keine Arbeitsplätze direkt retten werden kann - muss sein, die Rahmenbedingungen dafür zu diskutieren und, wenn möglich, herzustellen. Das Ziel ist, dass wir möglichst viele Beschäftigte, dass wir den Standort erhalten und dass es am Ende - da sind wir uns, glaube ich, alle einig - nicht dazu führen darf, dass ein Investvolumen von 600 Mio. € nach 3 oder 3,5 Jahren Tätigkeit einfach der Schlüssel rumgedreht werden kann. Das haben die Beschäftigten nicht verdient, das hat Thüringen nicht verdient und deshalb müssen wir alle gemeinsam dafür sorgen, dass wir den Beschäftigten hier zur Seite stehen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, Herr Barth hat völlig recht, Herr Minister Machnig ist nicht der größte Wirtschaftsminister aller Zeiten in Thüringen, aber der beste.
Ja, Herr Barth, lieber einsamer Applaus als dass im Protokoll steht, das Parlament erheitert sich, wie das in Ihrem Beitrag war.
So ungefähr hatte ich mir das schon gedacht. Sie haben gar nicht erwähnt, dass es um die Umfrageergebnisse des Verbandes der Wirtschaft Thüringens geht, sondern Sie haben nur Bezug genommen auf die Schlagzeilen in den Medien. Ich würde mal empfehlen, 1. die Umfrage zu lesen und 2. herauszufiltern, was man an Überschriften hat und was man an wirklichen Fakten hat. Wie Sie dazu kom
men, diese Umfrageergebnisse in diesen Titel der Aktuellen Stunde und ein Misstrauensvotum gegenüber dem Wirtschaftsminister umzumünzen, das können nur Sie erklären, ist mir aber an dieser Stelle auch zweitrangig. Ich will zunächst einmal ganz schlicht feststellen, die VWT-Umfrage wird ja jährlich gemacht. Das ist eine wichtige Umfrage als Indikator für die Diskussion, für die Wahrnehmung, für die Stimmungslage in der Thüringer Wirtschaft, keine Frage. Ich will aber auch darauf hinweisen, wer und in welchem Umfang überhaupt befragt worden ist, und einmal ganz nüchtern feststellen das ist nachzulesen in der Umfrage selbst -, befragt wurden 114 Geschäftsführer, die laut Aussage des VWT 22.000 Beschäftigte repräsentieren.
Ob das eine repräsentative Umfrage ist, daran habe ich auch erhebliche Zweifel. Insofern, glaube ich, muss man, auch was die Schlussfolgerungen betrifft, mal etwas auseinanderstrippen, worüber wir hier reden. Das, was Sie angesprochen haben, ist ein kleiner Indikator einer, wie ich sie mal nenne, gefühlten Stimmungslage, die im Übrigen in dieser Umfrage überhaupt nicht näher definiert wird. Das heißt, was die Unternehmen angeblich an der Wirtschaftspolitik und an dem Wirtschaftsminister kritisieren, wird mit keinem Wort erwähnt. Ich bleibe mal bei den harten Fakten.
Die harten Fakten sind: 77,7 Prozent der Thüringer halten den Wirtschaftsstandort Thüringen nach wie vor für attraktiv - wenn Sie es nicht haben, nachzulesen auf der Seite 22 dieser Umfrage. 7,8 Prozent - jetzt leicht gestiegen im Dezember, das waren Novemberzahlen - Arbeitslosenquote in Thüringen, nach wie vor Spitzenreiter der neuen Bundesländer, wie Sie wissen. Der Arbeitsmarkt zeigt sich sehr robust trotz wirtschaftlichem Abschwung. Diese Zahlen im Ergebnis können nur so sein, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
Dritte wesentliche Aussage: Mehr als zwei Drittel der Thüringer Unternehmen wollen, dass der Konsolidierungskurs in Thüringen fortgesetzt wird. Wir werden morgen den Haushalt besprechen und den Haushalt beraten und morgen Abend oder morgen Nacht verabschieden. Ich glaube, dass dieser Haushalt wichtige Konsolidierungsmaßnahmen vorsieht. Natürlich wäre das noch konsequenter fortzusetzen. Das war ja auch gerade zu lesen beispielsweise mit den Ergebnissen der Untersuchung zur Gebietsreform, was meine Fraktion schon lange vorgeschlagen hat. Auch das wäre eine weitere Konsolidierungsmaßnahme im Sinne auch der Unternehmen.
Vierter Punkt - Forschung und Entwicklung: Mit 562 - hören Sie doch zu, Herr Barth, dann lernen Sie auch was - Patentanmeldungen per anno ist Thüringen mittlerweile unter den Top Ten in der Bundesrepublik. Das sind wichtige Kennziffern für die
Weiterentwicklung im Bereich der Forschung und Entwicklung und damit für die nachhaltige Sicherung der weiteren Entwicklung in der Thüringer Industrie.
Und last, but not least: Dem ökologisch nachhaltigen Wirtschaftswachstum stimmen 80 Prozent der Unternehmen zu. Das ist nicht ohne Grund so, sondern das ist eingebunden in unsere Strategie zur Frage eines ökologischen und nachhaltigen Wirtschaftswachstums. All das ist eingebunden in die Vielzahl von Maßnahmen, von Steuerungselementen, die wir im Rahmen der Wirtschaftspolitik in Thüringen weiter vorangetrieben haben auf der Basis des 2011 beschlossenen Mittelstandsförderungsgesetzes, auf der Basis des Trendatlasses, auf der Basis
der Clusterstrategien, um nur einzelne Maßnahmen zu nennen. Das sollten Sie sich im Detail anschauen und dann werden
Sie auch zu anderen Schlussfolgerungen kommen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin erstaunt über die Fähigkeit des Reimens der Kollegin Leukefeld. Das kann ich, glaube ich, jetzt auch nicht toppen. Ich will mich auch gar nicht zu den von Ihnen dargestellten Wahrnehmungsproblemen der Kolleginnen und Kollegen der FDP äußern. Ich will zunächst einmal sagen, in einem hat der Kollege Kemmerich recht. Zu Weihnachten, zur Weihnachtszeit gehört ja, dass man Wünsche äußern darf. Und wenn ich einen Wunsch äußern darf, dann wäre der gewesen oder ist der, dass die FDP endlich auch einmal lernt, den Einzelhandel ernst zu nehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Einzelhandels ernst zu nehmen und vielleicht auch noch die Arbeitszeit und Lebenszeit der Abgeordneten dieses Parlaments ernst zu nehmen, weil, dann hätten Sie nämlich Ihren Antrag zurückziehen müssen.
Nein, nein, Rede nicht fertig. Zu den Fakten: Ganz nüchtern, zu den Fakten gehört, wir haben jetzt fast einen Jahrestag des Inkrafttretens des Gesetzes,
wo die Mehrheit dieses Parlaments das beschlossen hat, ob Ihnen das passt oder nicht, ob Ihnen das gefällt oder nicht. Fakt ist aber auch, innerhalb dieses Jahres habe ich zumindest, und ich glaube auch sonst niemand in diesem Hohen Hause, Massenproteste des Einzelhandels mitbekommen, Massenproteste von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mitbekommen, die alle mehr als zwei Samstage im Monat arbeiten wollen. Das, was ich mitbekommen habe, ist die eine oder andere Demonstration hier vor dem Hohen Hause der Gewerkschaft ver.di und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Einzelhandels, die sich für eine Beibehaltung dieser Regelung der zwei freien Samstage ausgesprochen haben. Was ich auch mitbekommen habe, ist, dass alle Fraktionen in diesem Hohen Hause bei diesen Demonstrationen anwesend und vertreten waren mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern, außer der FDP. Die FDP hat bei jeder Demonstration geglänzt durch Abwesenheit und hat sich nicht in der Lage gesehen oder war nicht willens, sich den Diskussionen der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier draußen vor dem Eingang des Thüringer Landtags zu stellen.
Aber natürlich.
Das will ich Ihnen gerne erklären, weil die Sozialministerin und das Sozialministerium natürlich das ge
tan hat, was im Gesetz steht, also das Gesetz ernst genommen hat. Wie Sie wissen, steht in dem Gesetz drin, dass das Sozialministerium einen Verordnungsentwurf vorlegen kann. Das hat das Sozialministerium gemacht. Wie allen bekannt ist hier im Hohen Hause, ist dieser Verordnungsentwurf mehrfach, Kollege Gumprecht hat es gesagt, in mehreren Sitzungen des Sozialausschusses diskutiert worden. Dass man sich am Ende des Tages nicht auf einen Inhalt des Verordnungsentwurfs hat verständigen können, ist eine andere Frage, die beantworte ich Ihnen gerne nach Ihrer weiteren Zwischenfrage.
Beim Kollegen Barth bin ich immer in freudiger Erwartung.
Auch die Frage will ich Ihnen gern beantworten, weil wir natürlich die Frage diskutiert haben, ob es bestimmte Beschäftigtengruppen gibt, bestimmte Personen gibt, so wie es auch im Gesetz steht, wo man darüber nachdenken und darüber diskutieren könnte und beispielsweise durch eine Verordnung Ausnahmeregelungen treffen könnte, wo eine Beschäftigung an mehr als zwei Samstagen möglich ist.
Ja ist die Frage von Studenten, die Sie auch in Ihrem Begründungsentwurf erwähnt haben. Das wären durchaus Bereiche gewesen, wo meine Fraktion gesagt hätte, auf der Grundlage einer solchen Diskussion kann man über eine entsprechende Verordnung reden, das war auch Gegenstand der Debatten gerade in den letzten Wochen und Tagen.
Da ist es nun mal auch so, wie Sie wissen, dass wir uns in einer Koalition befinden. Und wenn der Koalitionspartner Schwierigkeiten hat, sich einem Verordnungsentwurf zu nähern und diesen möglicherweise im Ausschuss gemeinsam mit uns mitzutragen, dann wird eben dieser Verordnungsentwurf nicht tragfähig im Ausschuss. Genau das ist passiert. Insofern muss natürlich an der Stelle auch der Koalitionspartner - die Kolleginnen und Kollegen der CDU - mit einer in Teilbereichen sicherlich berechtigten Kritik zu der Frage des nunmehr nicht umgesetzten Verordnungsentwurfs umgehen. Aber all das ändert nichts an der Tatsache, dass der heute diskutierte Gesetzentwurf, den Sie in der Drucksache 5/5250 vorgelegt haben, im Kern nichts anderes ist als der Gesetzentwurf, den wir hier im Hohen Hause bereits am 20.09.2012 diskutiert und bereits abgelehnt haben. Insofern sollten Sie einfach mal die Realität zur Kenntnis nehmen und zur Kenntnis nehmen, dass das
- es wird ja auch nicht besser, wenn Sie alle dazwischenquatschen - Thüringer Ladenöffnungsgesetz so ist wie am 21. Dezember 2011 beschlossen.
Ich will noch mal betonen, da steht drin, es kann eine Verordnung geben, es steht nicht drin, es muss eine Verordnung geben.
Der Ausschuss des Thüringer Landtags, der zuständige Ausschuss, der Sozialausschuss hat sich über mehrere Monate mit diesem Thema beschäftigt und ist nunmehr am Ende des Tages zu keiner Einigung gekommen. Das hat dazu geführt, dass das Sozialministerium und die Sozialministerin das getan hat, was in dieser Situation auch völlig richtig war, nämlich die Konsequenz gezogen und den Verordnungsentwurf zurückgezogen hat - warum, weil damit jetzt Klarheit herrscht. Ob man diese Klarheit zu 100 Prozent gut findet oder nicht, aber es heißt Klarheit sowohl für den Einzelhandel als auch für die Beschäftigten im Einzelhandel, dass die Regelung, die wir mehrheitlich in § 12 Abs. 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes beschlossen haben, nunmehr auch so gilt. Und ich kann nur dazu raten...
Aber die ist ja auch mehrfach unterbrochen worden.
Ja, die Zwischenfragen sind ja in Ordnung, aber das Dazwischengequatsche nicht.
Okay. Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz gilt. Ich rate dazu, auch für die nächsten Monate nicht ständig durch neue Anträge irgendwie den Einzelhandel und die darin beschäftigten Arbeitnehmer zu verunsichern. Das bleibt jetzt so wie es ist und so ist es auch gut so. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss doch noch einmal ein paar Minuten eurer und unser aller kostbare Zeit in Anspruch nehmen und bei aller Freundschaft, Kollege Adams, und wir sind beide leidenschaftliche Kämpfer für die Solarindustrie und die Weiterentwicklung der Solarwirtschaft, ich glaube, das kann man hier unumwunden sagen, aber Sie haben viel geredet, aber nichts gesagt. Das Problem ist schon ein bisschen, dass das, was Sie dargestellt haben, ja schon vom Staatssekretär beantwortet worden ist und das, was fehlt, sind eure Vorschläge.
Gern.
Diese Debatte will ich doch auch überhaupt gar nicht bestreiten. Ich habe nur kritisiert, dass Sie auch keine Vorschläge vorgelegt haben, wie das Problem gelöst werden soll,
und - das will ich auch dazu sagen - das ist ja auch gar nicht so einfach. Nun will ich mal zu den inhaltlichen Fragen kommen und ein bisschen was verstehe ich von dem Geschäft auch, weil, wenn es um die Zukunft der Solarwirtschaft geht, reden wir auch über Industriepolitik. Was Sie dargestellt haben, ist im Prinzip lange bekannt, was heute veröffentlicht worden ist, weil das, was heute beschlossen wird als ein Teilbereich von Bosch, ist die Thin-Film-Fer
tigung, also die Dünnschichtfertigung, hier am Standort Erfurt. Das geht zum Teil, zumindest was die Beschäftigten betrifft, über in den Standort Arnstadt mit dem Ziel, im Standort Arnstadt mit ca. 2.000 Beschäftigten eine neue innovative Weiterentwicklung der bisher von Bosch hier am Standort Erfurt und Arnstadt gefertigten Projekte weiterzuentwickeln. Das ist auch in Teilbereichen gelungen, ist alles noch nicht hinreichend und muss entsprechend weiterentwickelt werden. Aber ich sage mal bei allem Verständnis, das ist bei mir zu 120 Prozent da, was die Situation der 140 Beschäftigten hier am Standort Erfurt betrifft, aber das ein bisschen pathetisch zu formulieren, dass daraus jetzt die Krise der Solarindustrie deutlich wird, ist einfach nicht wahr, weil das Problem schon lange bekannt ist und - da haben Sie wiederum recht das nur ein Teilbereich des Problems ist.
Nun will ich noch mal ein paar Sätze zu der Frage Local-Content sagen. Die Frage Local-Content ist politisch zumindest in meiner Fraktion im Verhältnis zum Wirtschaftsministerium oder umgekehrt überhaupt nicht umstritten. Wir haben das auch im Ausschuss diskutiert. Aber wir müssen eben auch zur Kenntnis nehmen, dass bestimmte Unternehmen der Thüringer Solarwirtschaft überhaupt kein Interesse an einer Local-Content-Regelung haben. Mir gefällt das überhaupt nicht, Fakt ist es aber trotzdem. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen und kann nicht so tun, als würde die Local-ContentRegelung das Problem irgendwie bis zum Ende des Tages lösen. Ich sage nach wie vor, ich bin dafür, ich werbe nur dafür, dass wir auch zur Kenntnis nehmen, wie die betriebspolitische Debatte in den Unternehmen dazu geführt wird.
Was die Frage Label betrifft, hat der Staatssekretär was gesagt. Ich weiß nicht, was man konkreter tun soll, als nächste Woche, am 17. Dezember, in der Arbeitsgruppe Solarwirtschaft des Thüringer Wirtschaftsministeriums genau diese Frage zu diskutieren, und zwar mit denen, die darüber entscheiden müssen, nämlich die Unternehmen der Solarwirtschaft. Das ist ein kleiner konkreter Punkt, der aber hier in Thüringen, anders übrigens als in den anderen Bundesländern, entsprechend umgesetzt wird.
Zur Frage Anti-Dumping-Klage müssen wir leider gefällt mir auch nicht - zur Kenntnis nehmen, dass es eine Gegenklage von China gibt, die bei der EU eingegangen ist, aber auch das gehört zu den Fakten. Darüber hinaus müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass wir in Thüringen in der Thüringer Solarwirtschaft eine unterschiedliche Struktur der Unternehmen haben. Wir haben inhabergeführte Unternehmen, die eine andere Interessenlage haben, was die Weiterentwicklung des Thüringer Solarstandortes betrifft, und haben andererseits konzerngeführte Unternehmen und haben zum Dritten auch Unternehmen, an denen, wie Sie ja wissen, schon chinesische oder auch aus dem arabischen Raum
entsprechende Investoren beteiligt sind. Das heißt, auch hier haben wir eine unterschiedliche Interessenlage, wo wir, auch wenn uns das besser gefallen würde, nicht einfach sagen können, es gibt eine einheitliche Position der Thüringer Solarwirtschaft und diese einheitliche Position tragen wir jetzt in das Solarcluster Mitteldeutschland und machen daraus sozusagen eine abgestimmte ostdeutsche Strategie. Fände ich richtig, aber die realen Bedingungen sind teilweise eben anders und das muss man zur Kenntnis nehmen und muss daraus auch versuchen, natürlich Schlussfolgerungen zu ziehen. Das, was an Schlussfolgerungen gezogen worden ist und was an Angeboten gemacht wird, findet sich in dem mehrfach erwähnten Strategiepapier zur Thüringer Solarwirtschaft wieder. Auch das wird die Solarwirtschaft nicht retten, sondern, was gebraucht wird, sind weitere innovative Entwicklungen. Es gibt führende Unternehmen in Thüringen in diesem Bereich, die sind jetzt bei der Entwicklung von 300 Watt, PIK-Modellen, Leistungsmodellen. Das, glaube ich, geht in die richtige Richtung. Das heißt, wir brauchen eine Mischung zwischen entsprechender industriepolitischer Weiterentwicklung und zwischen der politischen Begleitung in Rahmen dessen, was wir leisten können, was die Thüringer Landesregierung leisten kann. Was wir nicht brauchen, ist eine Debatte, ohne dass weitere neue Vorschläge in die Diskussion eingebracht werden können und entwickelt werden können, denn das bringt uns am Ende des Tages auch nicht weiter. Die öffentliche Debatte, die wir hier führen, die Sie ja angemahnt haben, die wird, glaube ich, draußen insbesondere von den Betroffenen Beschäftigten in der Solarwirtschaft nur dann positiv wahrgenommen, wenn es auch entsprechende neue Erkenntnisse und Weiterentwicklungen gibt. Die habe ich aber bei Ihnen nicht feststellen können. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vieles eint mich in dieser Frage mit der Kollegin Siegesmund. Eines eint mich auf jeden Fall, ich gehe auch nicht zu Masson und lasse mir dort die Haare schneiden.
Was mich aber nicht eint, ist, diesem Gesetzentwurf hier zuzustimmen. Ich muss schon sagen, dass ich ein wenig erstaunt bin über die Art und Weise, wie hier die Debatte zu dieser Frage noch mal geführt wird. Damit will ich auch ausdrücklich sagen, dass unsere Ministerpräsidentin und Thüringer CDU-Vorsitzende ihrem Generalsekretär intellektuell und politisch so weit voraus ist, das hätte ich allerdings so auch nicht vermutet,
wie das heute sehr deutlich erkennbar war. Aber das ist schön und lässt natürlich hoffen für die Zukunft. Da darf man jegliche Hoffnung nicht aufgeben. Die Lernprozesse sollen sich auch bei Abgeordneten noch entwickeln können. Insofern will ich die Frage von Frau Siegesmund beantworten, wann kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn? Der kommt im Jahr 2013, möglicherweise zu Beginn, wenn sich unsere Mindestlohninitiative im Bundesrat durchsetzt, spätestens nach dem Regierungswechsel 2013,
wenn die schwarz-gelbe Bundesregierung von der SPD-geführten Regierung abgelöst wird.
Das steht im Protokoll, das ist meine Position, und insofern werden wir im November oder im Dezember des Jahres 2013 möglicherweise darüber reden, da bin ich zitierfähig. Ob ich recht behalte, werden wir dann feststellen.
Aber zunächst einmal zurück zum Sachverhalt. Ich bin auch ein Anhänger von leidenschaftlichen Debatten, allerdings geht es mir da ähnlich wie der Kollegin Siegesmund, ich glaube, man muss offensichtlich doch noch mal die Fakten aneinanderreihen.
Erstens: Worüber reden wir hier? Wir reden über einen Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Thüringer Mindestlohngesetz. Da sage ich ganz deutlich, ich finde, man muss sich entscheiden, was man will. Wir müssen uns entscheiden, was wir wollen. Wir debattieren in den letzten Monaten des Öfteren sehr leidenschaftlich über die Frage, dass wir gemeinsam einen einheitlichen, bundesweit geltenden, gesetzlich geregelten Mindestlohn für erforderlich halten. Dafür steht meine Fraktion immer noch. Meine Fraktion will genau dieses und ich glaube auch nach wie vor, dass der Großteil der Fraktionen des Thüringer Landtags genau dieses will. Wenn man aber dieses will, dann
muss man sich für einen Weg entscheiden. Wir haben uns gemeinsam mit der CDU-Fraktion in diesem Hause und gemeinsam mit der Landesregierung entschieden, eine Bundesratsinitiative zu starten, um genau dieses Ziel zu erreichen. Zu dieser komme ich auch gleich noch einmal zurück, weil es offensichtlich immer noch Unklarheiten über die Inhalte dieser Bundesratsinitiative gibt. Wenn das nicht der Fall wäre, könnte ich den einen oder anderen Redebeitrag auch nicht mehr nachvollziehen. Wenn man aber diesen Weg geht, dann sagt man gleichzeitig - und bislang hatte ich es auch immer so verstanden, dass es da Übereinstimmung bei den LINKEN, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch dem Großteil der CDU gibt -, dass man eben keinen Flickenteppich machen will. Flickenteppich heißt an dieser Stelle, weder das Konzept reiner branchenspezifisch geregelter Mindestlöhne, also ausdrücklich anders als von Kollegen Dr. Mario Voigt eben dargestellt, dass man dieses Konzept nicht für sinnvoll und nicht für tragfähig und nicht für zukunftsfähig hält. Das ist meine Position und das ist unsere Position als SPD-Fraktion.
Wenn man diesen Flickenteppich aber nicht will, dann macht es aus meiner Sicht auch keinen Sinn, länderspezifische Regelungen zu verabschieden. Ich weiß natürlich auch, dass es einzelne Länder gibt, die das gemacht haben, dass die Kolleginnen und Kollegen und Genossinnen und Genossen in Bremen das so gemacht haben, aber bevor es in Hessen einen Mindestlohn gibt, da gibt es den dreimal auch im Bundesgebiet,
bevor der Bouffier in Hessen einen Mindestlohn macht, dann gibt es dreimal einen in der Bundesrepublik. Also auch einen Flickenteppich an länderspezifischen Regelungen halte ich für nicht zielführend, um das Problem zu lösen. Wenn wir das Problem lösen wollen, dann müssen wir nach wie vor einerseits anschauen, was passiert am unteren Rand, also bei den Niedriglohnbeschäftigten. Um noch einmal den Fakt zu nennen, weil es ja offensichtlich immer noch nicht von allen verstanden worden ist, von 1995 zu 2010 ist der Niedriglohn Ost um 300.000 Menschen angewachsen, das entspricht einer Quote von 31,4 Prozent. Im gleichen Zeitraum 1995 zu 2010 ist der Niedriglohn West um 60 Prozent angewachsen oder in Zahlen ausgedrückt um 2 Mio. Menschen, insgesamt fast 7 Mio. Menschen, die Niedriglohn in der Bundesrepublik Deutschland heute beziehen. Der Anteil ist aber natürlich im Osten, weil die Beschäftigungsquote geringer ist, deutlich höher mit 22,8 Prozent als im Westen. So weit zu den Fakten.
Wenn man also keinen Flickenteppich will, dann muss man eine bundeseinheitliche Initiative starten, genau dies haben wir getan. Ich will noch einmal daran erinnern, dass wir seit April dieses Jahres in
fünf Verhandlungsrunden, der Finanzminister war dabei, Frau Walsmann war dabei, teilweise war die Ministerpräsidentin dabei, der Wirtschaftsminister war dabei und der Bauminister war dabei, zwei Abgeordnete der CDU-Fraktion waren von Anfang bis zum Ende beteiligt und zwei Abgeordnete der SPDFraktion waren von Anfang bis zum Ende in diesem Diskussionsprozess beteiligt. Was haben wir denn in fünf Sitzungen über mehrere Monate in dieser Arbeitsgruppe gemacht? Wir haben genau diese Prozesse analysiert bezogen auf Thüringen, bezogen auf Ost, bezogen auf die wirtschaftlichen Auswirkungen, bezogen auf die beschäftigungspolitischen Effekte, bezogen auf die Frage: Was muss man eigentlich für einen Weg gehen? Braucht man länderbezogene Regelungen oder bundeseinheitliche Regelungen? All das haben wir hoch und runter diskutiert mit vielen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, mit arbeitgebernahen Instituten genauso wie mit arbeitnehmernahen Instituten. All das haben wir in vielen Stunden in dieser Arbeitsgruppe diskutiert. Ergebnis dieser Arbeitsgruppe war genau die Thüringer Mindestlohninitiative, auf die ich gleich noch einmal inhaltlich zurückkommen will. Das heißt, die Frage der Bewertung, die Frage, wie wirkt sich das aus, die Frage des ökonomischen Vortrags der Kollegen Voigt, das haben wir alles in dieser Arbeitsgruppe hinreichend diskutiert, bewertet, ausgewertet und Schlussfolgerungen gezogen. Der Kollege Heym war beteiligt, der Kollege Bergemann war beteiligt, insofern war auch die CDU-Fraktion beteiligt.
Im Ergebnis heißt das, wir haben uns für den Weg entschieden, keinen Flickenteppich zu machen, keinen Flickenteppich zu wollen. Ich habe nach wie vor Hochachtung gegenüber den Kollegen und Kolleginnen der CDU, die auf der Grundlage ihres Parteitagsbeschlusses einen Schritt weiter gehen und sagen, wir müssen einen bundeseinheitlichen, flächendeckenden Mindestlohn realisieren. Nun ist ja die Frage, wie sieht der aus, wie hoch ist der und wie wird der gestaltet und wer entscheidet wann was? Jetzt will ich noch einmal auf die Initiative im Detail kommen, weil offensichtlich das nicht allen klar ist.
In dem Entwurf eines Gesetzes über die Festlegung des Mindestlohns wird im Grundsatz Folgendes beschrieben. Erstens: Als unterste Grenze des Arbeitsentgeltes soll ein Mindestlohn gelten, der ein Existenz sicherndes Einkommen gewährleistet und der eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellem Leben ermöglicht. Da steht noch nichts über die Frage der Höhe. Aber es ist eine Definition als Grundsatz eines verbindlich gesetzlich geregelten Mindestlohnes beschrieben.
Zweitens: Wie soll der Mindestlohn wirken? Jeder Arbeitgeber, so steht es in unserem Vorschlag, ist verpflichtet, den gesetzlich festgelegten Mindestlohn zu zahlen. Ein Anspruch auf den Mindestlohn
verjährt nach unserem Vorschlag erst nach einem Zeitraum von 10 Jahren.
Jetzt kommen wir mal zu dem Frisör zurück, der im Tariflohn deutlich unterhalb liegt. Da haben wir Folgendes angedacht: Wenn wir eine solche Situation haben, muss es eine Übergangszeit von einem Jahr geben, um die entsprechenden Tarifregeln anzupassen. Nach diesem Jahr wird aber erwartet und so steht es im Gesetz, dass dann der gesetzliche Mindestlohn gilt.
Drittens: Die Frage der Mindestlohnkommission. Die Mindestlohnkommission soll aus 14 Personen bestehen. Diese Mindestlohnkommission wird vom Bundesarbeitsminister oder von der Bundesarbeitsministerin berufen und setzt sich aus den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Gewerkschaften zusammen. Damit wird auch die Beteiligung der Tarifparteien sichergestellt. Am Ende des Tages muss aber ein in dieser Kommission festgelegter Mindestlohn dann gesetzlich umgesetzt werden, und zwar mit dem Mittel der Rechtsverordnung. Damit wird er zu einem gesetzlich verbindlichen Mindestlohn, der per Rechtsverordnung entsprechend umgesetzt wird. Dann ist geregelt, dass jeweils zum 31. August des Jahres entsprechende Anpassungen zum Mindestlohn erfolgen sollen, können und müssen. Das heißt, diese Mindestlohninitiative ist ein in sich geschlossenes, inhaltlich stimmiges Konzept.
Nun will ich noch einmal zu dem Kollegen Hausold sagen - der sagt, wenn das stimmt, dass das Ding in den Ausschüssen des Bundesrates liegt -, das stimmt, das liegt in den Ausschüssen des Bundesrates.
Ist vertagt. Vertagt heißt aber nicht, Kollege Ramelow, abgelehnt, sondern er ist vertagt im Bundesrat und es gibt - das kann man doch ganz offen diskutieren - unterschiedliche Auffassungen auch innerhalb meiner Partei, ob in diesem Gesetz tatsächlich 8,50 € stehen muss oder nicht. Bei uns steht es nicht drin, weil wir gesagt haben, das überlassen wir der Mindestlohnkommission. Da gibt es Diskussionen, dieses muss man klären.
Allen, die jetzt irgendwie vorschnelle Hoffnungen hegen, dass das irgendwie an dieser Stelle scheitern könnte, denen will ich auch den Wind aus den Segeln nehmen. Es gibt Bewegungen in RheinlandPfalz, es gibt die Zustimmung in Sachsen-Anhalt, es gibt Zustimmung in Brandenburg, es gibt Zustimmung im Saarland und ihr dürft ruhig glauben, Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, dürfen ruhig glauben, dass wir da weiter unterwegs sind, um für unseren Gesetzentwurf zu werben. Am Ende des Tages bin ich sehr optimistisch, dass dieser Gesetzentwurf am Ende auch die Zustimmung
zumindest im Bundesrat findet. Insofern ist das, glaube ich, der richtige Weg, eine einheitliche Lösung für die Bundesrepublik Deutschland und kein Flickenteppich. Deshalb muss ich an der Stelle abschließend sagen, meine Fraktion empfiehlt, der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zuzustimmen und damit diesen Antrag abzulehnen. Herzlichen Dank.
Ich bin ja ein friedliebender Mensch, insofern will ich gar nicht draufhauen, aber das, was hier gesagt worden ist, kann natürlich auch so nicht stehenbleiben. Erstens, Herr Recknagel, haben Sie eine Frage gestellt, die Sie offensichtlich nicht selber beantworten konnten. Aber Sie müssten ja wissen, dass ich sie Ihnen beantworten kann, nämlich was verdient ein Mensch in der Metall- und Elektroindustrie in Thüringen. Der verdient in der Entgeltgruppe 5 ich übergebe Ihnen nachher gleich die entsprechende Tabelle, damit Sie das auch genau nachvollziehen können -, das ist die Facharbeiterentgeltgruppe, heute aktuell 2.406 € Grundentgelt. Dort kommt in der Regel noch ein zehnprozentiger Leistungszuschlag drauf plus sonstige Leistungszulagen etc. pp. Wenn Sie den Stundensatz gerade ausrechnen, kann ich Ihnen auch helfen, der liegt etwas über 14 € pro Stunde. Das ist der Facharbeiterecklohn in der Thüringer Metall- und Elektroindustrie. Der liegt aber im Übrigen leider nicht über Nordrhein-Westfalen, sondern da könnten wir, wenn wir besser wären, vielleicht noch den einen oder anderen Facharbeiter aus Nordrhein-Westfalen besser nach Thüringen bringen, als das heute gelingt. Er liegt deshalb nicht über Nordrhein-Westfalen, weil Sie wahrscheinlich Äpfel und Birnen vergleichen, nämlich jeder, der schon mal Lohn gerechnet hat, weiß, dass man den arbeitszeitbereinigt rechnen muss. Arbeitszeitbereinigt liegt er in Thüringen leider unterhalb von Nordrhein-Westfalen, weil die wöchentliche Arbeitszeit 3 Stunden länger ist im Osten als im Westen. So weit zunächst einmal zu dem kleinen tarifpolitischen Fachseminar, was wir an dieser Stelle gern abhalten können.
Aber das, was Sie ansprechen, ist, mit Verlaub gesagt, völliger Blödsinn, weil das eine müssen wir
tun, ohne das andere zu lassen. Wir sagen immer, wir brauchen faire Löhne im Freistaat Thüringen.
Bei mir blinkt es, es ist wahrscheinlich kaputt.
Gut. Letzter Satz.
Man muss beides tun. Faire Löhne heißt, mehr Beschäftigte, mehr Betriebe in die Tarifbindung, dann kommen wir auf diese Größenordnung, die ich gerade genannt habe. Man muss aber am unteren Rand - und das ist das Thema Mindestlohn - steuernd eingreifen, damit die Leute von Niedriglöhnen befreit werden und damit wir auch einen Beitrag leisten können zur Verhinderung von Altersarmut. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Tat, es gibt nicht viel Neues, weil das, was meine beiden Vorredner gesagt haben, können ich und meine Fraktion auch zum größten Teil teilen. Ich will nur eine Vorbemerkung machen in Richtung des Silver Surfer. Die Frage eines kostenlosen öffentlichen WLAN zur sozialen Frage in Thüringen zu erklären, das ist etwas zu fett aufgetragen. Ich glaube, dass es eine Reihe von anderen sozialen Herausforderungen in Thüringen gibt, die Finanzmittel der öffentlichen Hand bedürfen. Diese sind weitaus wichtiger als die Frage des öffentlichen WLAN-Zugangs.
Sie haben in dem Antrag und auch in der Begründung auf den Koalitionsvertrag in Berlin Bezug genommen. Die Begründung Ihres Antrags ist ja weitestgehend identisch mit einem Antrag, der in Hamburg eingereicht worden ist. Insofern will ich zunächst einmal feststellen, dass die Ausgangsvoraussetzungen für eine solche Initiative in einem Stadtstaat wie Hamburg oder auch in Berlin völlig andere sind als in einem Flächenland wie Thüringen. Insofern ist das, glaube ich, nicht zu vergleichen und auch nicht die Bezugnahme, dazu hat aber mein Kollege Voigt schon einiges gesagt. Die Olympischen Spiele und das, was dort in London geschaffen worden ist, sind in keiner Weise mit dem vergleichbar, was wir hier in Thüringen an Voraussetzungen haben. Der Punkt, um den es geht, ist, man muss sich, glaube ich, für den Weg entscheiden. Wir haben uns für den Weg entschieden - das ist in vielerlei Hinsicht auch völlig richtig -, für einen flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung zu sorgen. Die Landesregierung investiert auch mithilfe der EFRE-Mittel eine Vielzahl von Millionen, insgesamt 12 Mio., zum flächendeckenden Ausbau eines schnellen Internetzugangs. Insofern ist das der richtige Weg, auch im Hinblick auf die schon angesprochene Frage, dass wir dieses durchaus mit den entsprechenden Betreibern entwickeln wollen. Wenn wir hier öffentlich finanziert
ein kostenloses WLAN-Netz zur Verfügung stellen würden, dann würden wir diese Initiativen konterkarieren. Das kann weder in unserem Interesse noch im öffentlichen Interesse noch im wirtschaftspolitischen Interesse sein.
Abschließend will ich darauf hinweisen, dass es im Moment heftige Diskussionen und umstrittene Fragen bezüglich der gesundheitspolitischen Auswirkungen - Stichwort Elektrosmog und vieles andere mehr - gibt, wo es auch in der Wissenschaft eine heftige Diskussion darum gibt, inwieweit diese Frage möglicherweise auch zu gesundheitlichen Einschränkungen führt.
Abschließend will ich darauf verweisen, dass wir in den Tagesordnungspunkten 26 und 31 und dem damit verbundenen Änderungsantrag über eine wichtige Kernfrage zu reden haben, die zunächst einmal geklärt werden sollte, nämlich die Einschränkung des Haftungsrisikos. Insofern bitte ich auch namens meiner Fraktion, diesen Antrag abzulehnen. Herzlichen Dank.
Auch noch mal Bezug nehmend auf die Begründung in Ihrem Antrag: Sind Sie denn wirklich der Auffassung, dass ein kostenloser WLAN-Zugang eine Kernaufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge ist?
Vielen Dank, Herr Präsident.
Vorfinanzierung der Planungsleistungen für den Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung (MDV) durch den Freistaat Thüringen
In Sachsen konnten aufgrund der Vorfinanzierung von Planungsleistungen durch den Freistaat kurzfristig aus einem Konjunkturpaket Mittel für die Elektrifizierung von Bahnstrecken mobilisiert werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Beabsichtigt die Landesregierung, die Planungsleistung für die angekündigte Elektrifizierung und den zweigleisigen Ausbau der Mitte-DeutschlandVerbindung im Abschnitt Weimar-Gera und weiter bis Gößnitz vorzufinanzieren?
2. Wie begründet die Landesregierung gegebenenfalls die fehlende Bereitschaft für eine Vorfinanzierung im Gegensatz zum Freistaat Sachsen?
3. Wird die Landesregierung ihre Auffassung zu dieser Frage in naher Zukunft überdenken, wenn sich damit die Chance verbände, die Realisierung dieses Projektes zu beschleunigen?
4. Wie wird die Landesregierung die Anbindung aller Thüringer Oberzentren an den Schienenfernverkehr zukünftig sicherstellen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst darf ich mich entschuldigen, ich war vorhin an einem Ort, wo man zwar der Plenardebatte lauschen kann, aber nicht eingreifen kann. Insofern bitte ich das zu entschuldigen und will es auch sehr kurz machen. Wir haben diese Frage im Ausschuss ja sehr ausführlich diskutiert. Ich habe dort auch sehr ausführlich Stellung bezogen. Wir haben die Frage auch diskutiert, weil der Kollege Hausold die Stellungnahmen der Gewerkschaften, insbesondere der IG Metall, angesprochen hat, die ich natürlich gut kenne und die ich aus der Sicht der IG Metall auch entsprechend nachvollziehen kann. Bezogen auf die Anhörung im Ausschuss und die Gesamtdiskussion zu den hier im Antrag der LINKEN aufgeworfenen Fragen sind wir allerdings zu einer anderen Schlussfolgerung gekommen. Die Kollegin Holzapfel hat bereits auf die einschlägigen Paragraphen hingewiesen. Ich will auch noch mal darauf verweisen, dass vieles von dem, was der Kollege Hausold angesprochen hat, zwar richtig ist in Bezugnahme auf die Frage, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen eines Insolvenzverfahrens behandelt werden, allerdings hat nur ein Teil dessen, was er ausgeführt hat, mit dem Antrag im engeren Sinne zu tun. Wir müssen hier feststellen, dass in der Tat ein Teil des im Antrag aufgeworfenen Problems durch die Rechtsprechung mit Blick auf das Bargeschäft als erledigt gelten kann und zum Zweiten mit dem ESUG, also dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, ebenfalls einen Teilbereich dessen, was mit dem Antrag in der Ziffer II begehrt wird, abgedeckt ist. Insofern sieht meine Fraktion keine Notwendigkeit, diesem Antrag zuzustimmen, und ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, den Antrag abzulehnen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, nach der sehr erfrischenden Debatte über Glücksgefühle und nicht vorhandene Glücksgefühle in der Koalition und den Koalitionsfraktionen wollen wir uns einem weiteren wichtigen gesellschaftspolitischen Thema nähern.