Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt in der zweiten Beratung zu dem Thema auch wieder mein Versuch, unsere Position als GRÜNE zwischen diesen beiden - na Pole kann man es nicht nennen - Standpunkten festzumachen. Ich bleibe auch dabei, was ich beim ersten Mal schon gesagt habe, ich spreche hier sowohl als Gewerkschafter als auch als Finanzpolitiker. Das macht die Sache nicht einfacher und das macht die Sache auch nicht einfacher, wenn man regiert. Da allerdings muss man Frau Renner zustimmen, da hat es sich die SPD sehr einfach gemacht, sich in diesem Fall wieder einmal hinter der CDU zu verstecken oder einfach zu sagen: Ja, der Herr Finanzminister hat kein Geld, da haben wir eben Pech gehabt, sehen wir zu, dass wir möglichst spät angleichen, damit das Geld reicht, weil er sehr knapp kalkuliert hatte. Dass er knapp kalkuliert hat, kann man ihm persönlich nicht zum Vorwurf machen, das kann man der Koalition insgesamt zum Vorwurf machen, das hat sie gewusst, dass das eine Prozent nicht reichen dürfte, was angesetzt worden ist vom 1. Januar an. So weit, so gut.
Dass aber das Verhalten der SPD in anderen Bundesländern nicht übernommen wurde, weil man sich nicht getraut hat, noch einen obendrauf zu packen zu der ganzen Streiterei, die wir ja hier live immer miterleben dürfen, ist wirklich ärgerlich. In rot-grün regierten Bundesländern hat es andere Reaktionen gegeben zu dem Thema Besoldungsanpassung und die hätten wir uns auch gewünscht - erstens.
Zweitens verstehen wir aber schon den Konsolidierungsbedarf dieses Landes und die Tatsache, dass man an diesem Thema den Haushalt zwar nicht konsolidieren kann, aber einen Nachtragshaushalt auch nicht unbedingt erzwingen sollte. Auch das habe ich schon einmal gesagt. Das heißt, die Forderung der LINKEN, rückwirkend die Erhöhung zum 1. Januar vorzunehmen, hat schon bei der ersten Debatte nicht unsere Zustimmung gefunden.
Wir hätten uns gewünscht, dass im Ausschuss aber dazu war ja aus der Koalition überhaupt niemand bereit - Alternativen diskutiert worden wären. Ich will da nur einen Ansatzpunkt nennen, der auch verschiedentlich in anderen Bundesländern getrieben worden ist, nämlich den unteren Gehaltsgrup
pen entsprechende Angleichungsmöglichkeiten zum 1. Januar zu gewähren und den oberen Gehaltsgruppen eben nicht. Das wäre ein starkes Zeichen gewesen und es wäre übrigens auch ein sehr gutes Zeichen gewesen …
Das würde ich an Ihrer Stelle so laut nicht sagen. Damit gewinnen sogar CDU oder CSU-Landesregierungen die Wahlen. Aber das nur ganz nebenbei bemerkt.
Im Verhältnis zu der Debatte, Herr Barth, die wir beide heute Mittag schon hier erleben durften, wäre es ein starkes Zeichen gewesen. Nicht immer nur Selbstbedienungsmentalität sich anhören zu müssen, sondern auch einmal zu sagen: Wir sind auch für die Leute da, die wenig Geld verdienen,
also die Menschen, die in den Justizvollzugsanstalten arbeiten, die Menschen, die als Polizistinnen und Polizisten ihren Dienst tun oder meinetwegen auch als Lehrerinnen und Lehrer. Aber es war abzusehen, dass dafür keinerlei Mehrheiten zur Verfügung stehen.
Solidarität und Verantwortung sind ein Begriffspaar, was man, wenn man es ernst nimmt - und wir wollen ja schließlich nächstes Jahr hier mitregieren und dafür sorgen, dass dies nicht wieder vorkommt -, dann auch ernst nehmen muss und keine Versprechungen vorher machen sollte. Haushaltskonsolidierung und Vertrauensschutz sind auch wieder ein Gegensatzpaar, was auch wieder in eine Verbindung gebracht werden muss und der Vertrauensschutz der Beamtinnen und Beamten hat gelitten. Die Haushaltskonsolidierung hat nicht gelitten, das ist ungleichgewichtig.
Das grobe Thema dabei, nämlich die Fachkräftegewinnung bei 11.000 zu schließenden oder nicht mehr zu besetzenden Stellen und 6.000 wieder neu zu besetzenden in den nächsten acht Jahren - unter anderem auch bei Beamtinnen und Beamten -, auch diese Frage hat überhaupt gar keine Rolle gespielt, hätte aber sehr wohl eine spielen können, beispielsweise bei der Frage der Einstiegs- oder Eingangsgehälter oder beispielsweise auch der Besoldung für die Auszubildenden.
Alles das ist nicht passiert. Ein kleines Bausteinchen dafür zu zeigen, dass es eben mit dem Weiterso nicht so funktioniert, liebe CDU, aber was rede ich zu Ihnen, und der SPD zu sagen: Schade, wenn man gar kein Konzept hat, da muss man sich auch keine Gedanken machen, wenn andere Leute Konzepte vorlegen. Wir werden den Antrag der Koalition ablehnen, können aber auch nicht bei dem Änderungsantrag der LINKEN zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, an dieser Stelle sollten wir auch noch einmal auf die schriftliche Anhörung eingehen und nicht nur zitieren, was die eine oder andere Fraktion in der Zeitung geäußert hat und in den Medien. Deshalb möchte ich auch noch einmal auf die Anzuhörenden eingehen. Der Gemeinde- und Städtebund zum Beispiel hat gesagt, auf der Grundlage einer Anhörung seiner Mitglieder bestehen für den Gemeinde- und Städtebund derzeit keine Bedenken gegen den Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2013 und 2014. Das ist auch ein wichtiger Punkt, dass die Vertreter, die im kommunalen Bereich arbeiten, so eine Stellungnahme abgeben.
Weiterhin möchte ich noch einmal auf den Bund der Steuerzahler eingehen, der ganz klar ausdrückt, dass der Freistaat auf einem guten Weg ist. Wir konnten im Jahr 2012 erstmals Schulden tilgen und für die Jahre 2013 und 2014 ist ebenfalls die Schuldentilgung vorgesehen. Neben dieser erfreulichen Entwicklung hat natürlich das Land weiterhin hohe Schulden. Wir sind auf dem Weg der Haushaltskonsolidierung und da muss man mit in diese Debatte einsteigen und dies beachten. Der Bund der Steuerzahler zeigt nämlich auf, inwieweit der Stellenabbau hier in Thüringen vorgesehen ist und wie viele Stellen noch vorhanden sind.
Ich möchte hier noch mal auf die Beamtenversorgung eingehen. Hier sind rund 90 Mio. € für 2012 fällig gewesen und diese Ausgaben steigen auf voraussichtlich 750 Mio. € im Jahr 2032. Die Debatte zum Pensionsfonds haben wir hier an dieser Stelle schon mehrfach geführt und das werden wir auch weiterhin. Das muss mit in die Diskussion hinein.
Der Bund der Steuerzahler plädiert sogar für eine zeitversetzte Anhebung der oberen Dienstbezüge, zum Beispiel ab A 14 um jeweils sechs Monate, die Dienstbezüge der unteren Besoldungsgruppen sollten wie vorgesehen angepasst werden. Wie Sie wissen, gehen wir hier in Thüringen einen anderen Weg und, wie ich finde und wie meine Fraktion findet, auch den richtigen Weg.
Gehen wir doch noch mal auf die Ausgangslage ein: 800.000 Angestellte der Bundesländer erhalten in diesem Jahr nach dem neuen Tarifabschluss 2,65 Prozent mehr Geld rückwirkend zum 1. Januar 2013 und ab Januar kommen weitere 2,95 Prozent hinzu. Das ist eine glatte Gehaltssteigerung um 5,6 Prozent. Im vorliegenden Gesetzentwurf können wir lesen, dass die Tarifergebnisse für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder ein
wichtiger Indikator sind für die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse. Deshalb hat man die Anpassung der Bezüge der Beamten, Richter, Anwärter und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen auf dieser Basis anzupassen bzw. kann dies als Indikator nehmen. Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder linear erhöht. Daraus folgt, dass ab Oktober 2013 die Grundgehaltssätze aller Besoldungsordnungen sowie der Familienzuschlag, die Amts- und allgemeinen Stellenzulagen um 2,45 Prozent zu erhöhen sind, ab dem Monat August 2014 die Grundgehaltssätze um nochmals 2,75 Prozent erhöht werden sollen.
Wir müssen hier sehen, dass wir an der bisherigen Struktur festhalten, das heißt, dass das Grundgehalt für alle steigt und davon sind unsere fast 31.000 Beamten und Richter sowie die fast 5.000 Versorgungsempfänger im Freistaat betroffen. Hier ist es wichtig, dass wir gerade in punkto Pensionsfonds zusteuern und 0,2 Prozent von den Gehaltssteigerungen über das Thüringer Besoldungsgesetz in den Thüringer Pensionsfonds fließen. Wichtig ist dabei, wie schon erwähnt, dass eine Steigerung des Grundgehalts erfolgt und somit auch die entsprechende Auswirkung auf die Pension geschieht.
Meine Damen und Herren, in Thüringen ist also die Übernahme des Tarifergebnisses mit einer zeitlichen Verschiebung von 9 Monaten vorgesehen. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern sehen wir auch große Unterschiede. Die Bundesländer behandeln die Umsetzung durchaus verschieden und da haben wir zum Beispiel die unterschiedlichen Ansätze wie in Nordrhein-Westfalen, RheinlandPfalz und Baden-Württemberg, wo das ganz unterschiedlich gehandhabt wird, auch nach den entsprechenden Laufbahngruppen. Wir gehen hier in Thüringen einen anderen Weg. Wir sagen, grundsätzlich für alle eine gleiche Erhöhung. Damit sorgen wir dafür, dass es nicht diesen Unfrieden gibt innerhalb der verschiedenen Beschäftigungen und der verschiedenen Beschäftigungsgruppen wie in anderen Ländern. Es ist auch richtig, das wurde hier an der Stelle erwähnt, dass in Bayern und Hamburg die Tarifeinigung zeit- und inhaltsgleich übernommen wird. Aber hier haben wir andere Voraussetzungen, eine andere Ausgangslage. Da möchte ich an die Diskussion zum Länderfinanzausgleich erinnern und wir sind eben Nehmerland. Da begeben wir uns auch wieder in Debatten, wo es wichtig ist, dass wir auch ganz klar sagen, wir erfüllen unsere Hausaufgaben, wir sind auf dem Weg der Haushaltskonsolidierung, aber wir haben auch eine Verpflichtung in dem Solidarsystem. In Thüringen ist es auch so, dass wir die Diskussion haben und die Debatten sich häufen, wie gehen wir weiter vor, was den Abbau von Stellen angeht. Hier
Im März dieses Jahres hatte die CDU-Fraktion bereits dieses Thema in der Aktuellen Stunde gebracht und wir haben verschiedene Debatten über die Tariferhöhung geführt. Es ist wichtig, dass wir natürlich heute auch zum Abschluss kommen. Ich denke, jeder hat auch schon die entsprechenden Anfragen in seinem Wahlkreis erhalten. Ich habe gestern erst mit einem Bürgermeister gesprochen, der hat mich gefragt, wann ist es endlich soweit, weil ja der Gesetzentwurf nicht auf der Tagesordnung war. Aber wir befinden uns da durchaus im Zeitplan und auch die CDU-Fraktion hat gesagt, für uns ist es wichtig, dass wir hier entsprechend handeln und den Gesetzentwurf pünktlich zur heutigen Sitzung verabschieden.
Das Thema Kosten, darauf sollten wir noch einmal eingehen. Für das Land entstehen im Jahr 2013 9,6 Mio. € und im Jahr 2014 56,7 Mio. €. Diese Kosten sind im Gesetzentwurf ebenfalls genannt. Die geschätzten Kosten für die Kommunen sind im Jahr 2013 0,9 Mio. € und im Jahr 2014 5,6 Mio. €. Für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wurde in den Ressortplänen eine Vorsorge für Besoldungsanpassungen in Höhe von jeweils 1 Prozent getroffen. Somit stehen auch für das Jahr 2013 die Mittel zur Finanzierung der Mehrausgaben zur Verfügung. Für die sich im Jahr 2014 ergebenden Mehrausgaben reicht die Vorsorge nicht vollständig aus. Aber auch hier wurde ein Weg zur vollständigen Deckung gefunden. Am Anfang unserer Diskussion zur Tariferhöhung gab es auch viele Unkenrufe, aber Sie sehen, wir haben Vorsorge getroffen. Herr Meyer hatte ja heute wieder das Thema „Nachtragshaushalt“ erwähnt, aber Sie sehen, das ist nicht erforderlich, hier haben wir Vorsorge getroffen. An dieser Stelle möchte sich die CDU-Fraktion noch einmal ganz herzlich bei den Beamtinnen und Beamten, bei den Angestellten des Landes für ihre Arbeit für unseren Freistaat bedanken.
Ich denke, dieser Dank sollte an dieser Stelle gebracht werden. Wir stehen als Fraktion immer als Ansprechpartner für Gespräche zur Verfügung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anpassung der Besoldung der Beamten in der zweiten Lesung steht auf der Tagesordnung. Wir hatten ja die erste Lesung und es hat auch in der Ausschussberatung keine Änderungen des Gesetzentwurfs gegeben, das heißt, es bleibt bei den beiden Schritten: 2,45 Prozent zum 1. Oktober dieses Jahres, 2,75 dann zum 1. August nächsten Jahres.
Das Positive aus unserer Sicht zuerst: Dass wir die Tariferhöhung zwar zeitversetzt, aber in der Höhe zumindest inhaltsgleich übernehmen, halten wir für eine ausdrücklich richtige Entscheidung der Landesregierung. Ich bin Kollegen Meyer sehr dankbar, dass er hier auch noch mal die Gegenmodelle ausdrücklich erwähnt hat. Ich will das deswegen auch noch mal tun, Herr Kollege Meyer, meine sehr verehrten Damen und Herren.
In Nordrhein-Westfalen, auch in Baden-Württemberg haben die rot-grünen bzw. grün-roten Landesregierungen eben einen anderen Weg gewählt. Ich kann nicht einsehen, ich kann nicht verstehen, wieso es eine große Bevorteilung der unteren Einkommensgruppen ist, wenn man Sie in den Genuss der vollen Tarifanpassung versetzt, nur die höheren Gehaltsgruppen bestraft, indem man ihnen eben weniger oder gar nichts zukommen lässt.
Worin da eine Bevorzugung bestehen soll, vermag ich in der Tat nicht zu erkennen, ganz im Gegenteil. Es ist eine eklatante Benachteiligung, ja, eine Bestrafung - wofür eigentlich, die Frage könnte man dann stellen - der Gehaltsgruppen des höheren Dienstes. Schließlich gibt es ja auch einen guten Sinn dafür, dass Beamte in unterschiedlichen Laufbahngruppen eingestuft sind. Das hat was mit der Ausbildung zu tun, die natürlich auch eine gewisse Rendite bringen soll. Das hat was mit Aufgaben und Verantwortung zu tun, die auch entsprechend bezahlt werden. Ich möchte einfach mal darauf hinweisen, dass, wenn man so etwas macht, wenn man solche Tarifanpassungen unterschiedlich vollzieht, dass das zum einen zu einer dauerhaften Ungleichbehandlung, zum Zweiten zu einer Nivellierung und zum Dritten eben dann auch zu einem entsprechenden Verlust in den Pensionsbezügen führt.
Herr Meyer, wenn Sie das für ein besonders soziales Verhalten halten, dann möchte ich Ihnen diese Deutung an der Stelle nicht nehmen, will für mich, für uns, für die FDP nur sagen, wir vermögen diese Logik ausdrücklich nicht nachzuvollziehen.
Was wir genauso wenig nachvollziehen können und damit sind wir dann beim Negativen, das hatte ich in der ersten Lesung und auch im Ausschuss haben wir das angesprochen, hier auch schon ge
sagt -, ist die Tatsache, dass wir die beiden Schritte zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr machen. Die Eins-zu-eins-Umsetzung - da hat es ja vor einigen Monaten schon mal einen Antrag von den Kollegen der Linksfraktion gegeben - halten wir aus finanziellen Gründen leider, muss man sagen, aber am Ende dann doch nicht für machbar. Aber dass die Beamten in diesem Jahr am 1. Oktober und im nächsten Jahr - wenn im September voraussichtlich Landtagswahl ist - dann schon zum 1. August die Tarifanpassung erhalten, mag auch damit zusammenhängen, dass man natürlich eine gewisse Erwartung, dass man sich dann im September noch freut über die seit 1. August etwas besser gefüllte Gehaltstüte. Deswegen sage ich an der Stelle noch mal, wir haben auf einen erneuten Änderungsantrag verzichtet, weil das Schicksal dieser Anträge bedauerlicherweise klar ist. Ich sage aber für uns noch mal: Wir hätten es, wenn schon, dann für richtig gehalten, in beiden Jahren die Erhöhung zum 1. August zu machen.
Ich will noch darauf hinweisen, meine Damen und Herren, dass im Anhörungsverfahren ja auch der Bund der Steuerzahler gefragt worden ist und aus unserer, aus meiner Sicht zu Recht darauf hingewiesen hat, dass das Land weiterhin hohe Schulden hat und als Nehmerland nach wie vor auf Mittel aus dem Finanzausgleich angewiesen ist. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Tatsache, dass wir mit 14,3 Beamten pro 1.000 Einwohner im Jahr 2012 was sogar noch mehr sind, als wir im Jahr 2009 hatten, nämlich ungefähr einer pro 1.000 mehr nach wie vor der Spitzenreiter unter den neuen Bundesländern sind. Ich vermag in der Tat nicht so viele Thüringer Besonderheiten zu erkennen, dass eine solche Sonderstellung durch besondere Aufgaben, durch besondere Lasten, durch besondere Dinge, die Thüringen auszeichnen, in irgendeiner Weise begründet wäre.
Deshalb ist es klar Aufgabe einer nächsten Landesregierung, der nächsten Landesregierungen, nicht nur einen Personalentwicklungsplan vorzulegen und Aufstiegschancen dabei natürlich auch zu berücksichtigen, Beförderungskorridore, auch Einstellungskorridore entsprechend offen zu halten, sondern natürlich auch zu entscheiden und auch zu vollziehen, wie wir diese Entwicklung korrigieren, wie wir also auch zu weniger Personal in der Relation in den nächsten Jahren dann entsprechend kommen.
Skeptisch bin ich auch, was die Sinnhaftigkeit des Vorwegabzugs von 0,2 Prozent als Zuführung zum Pensionsfonds betrifft. Die Tariferhöhung kostet in den beiden Jahren insgesamt etwa 65, knapp 70 Mio. €. Rund 0,2 Prozent sind 1,4 Mio. €, die wir also dem Pensionsfonds zuführen würden. Das klingt zunächst mal nach viel Geld. Wenn wir aber
in den Pensionsbericht, der ja auf Antrag unserer Fraktion, vor zwei Jahren ist es, glaube ich, gewesen oder Anfang letzten Jahres, vorgelegt worden ist, einmal hineinschauen, dann relativieren sich diese 1,4 Mio. € doch relativ drastisch. Selbst wenn wir bis 2030 keine Gehaltserhöhung mehr machen, was im Sinne der Beamten nicht richtig sein kann, aber selbst wenn wir das nicht machen würden, hätten wir im Jahr 2030 nach dem Pensionsbericht der Landesregierung Pensionslasten von knapp 500 Mio. € pro Jahr aus dem Landeshaushalt zu bestreiten. Bei einer jährlichen Gehaltssteigerung von 2 Prozent steigt diese Zahl auf bis zu 700 Mio. € - noch einmal 2 Prozent. Wir haben jetzt in diesem Jahr 2,45 Prozent, im nächsten Jahr 2,75 Prozent. Das heißt, wenn das so weitergeht, werden diese 700 Mio. € bei Weitem nicht reichen. Wenn wir uns unsere Haushaltsentwicklung mal ansehen, sind wir dann relativ schnell dabei, dass wir eine Größenordnung von 10, 15 Prozent pro Jahr allein für die Beamtenpensionen aufwenden müssen. Das ist eine Entwicklung, die kann uns nicht ruhig schlafen lassen. Der müssen wir dringend entgegensteuern, eben auch dadurch, dass wir dann zumindest in den nächsten Jahren entsprechend Personal abbauen, meine sehr verehrten Damen und Herren.