Protokoll der Sitzung vom 18.09.2013

in den Pensionsbericht, der ja auf Antrag unserer Fraktion, vor zwei Jahren ist es, glaube ich, gewesen oder Anfang letzten Jahres, vorgelegt worden ist, einmal hineinschauen, dann relativieren sich diese 1,4 Mio. € doch relativ drastisch. Selbst wenn wir bis 2030 keine Gehaltserhöhung mehr machen, was im Sinne der Beamten nicht richtig sein kann, aber selbst wenn wir das nicht machen würden, hätten wir im Jahr 2030 nach dem Pensionsbericht der Landesregierung Pensionslasten von knapp 500 Mio. € pro Jahr aus dem Landeshaushalt zu bestreiten. Bei einer jährlichen Gehaltssteigerung von 2 Prozent steigt diese Zahl auf bis zu 700 Mio. € - noch einmal 2 Prozent. Wir haben jetzt in diesem Jahr 2,45 Prozent, im nächsten Jahr 2,75 Prozent. Das heißt, wenn das so weitergeht, werden diese 700 Mio. € bei Weitem nicht reichen. Wenn wir uns unsere Haushaltsentwicklung mal ansehen, sind wir dann relativ schnell dabei, dass wir eine Größenordnung von 10, 15 Prozent pro Jahr allein für die Beamtenpensionen aufwenden müssen. Das ist eine Entwicklung, die kann uns nicht ruhig schlafen lassen. Der müssen wir dringend entgegensteuern, eben auch dadurch, dass wir dann zumindest in den nächsten Jahren entsprechend Personal abbauen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Wir haben, ich habe es gesagt, auf das Einbringen eines eigenen Änderungsantrags verzichtet, weil sowieso keine Aussicht auf Erfolg bestünde. Wir hätten es für richtig gehalten, die beiden Schritte jeweils zum 1. August dieses Jahres und auch nächsten Jahres zu machen. Wir werden uns deshalb in der Abstimmung zu dem Gesetzentwurf enthalten, weil wir den Grundsatz, die Höhe der Tarifangleichung auf die Beamten von oben bis unten eins zu eins zu übertragen, dann aber doch für richtiger halten als das, was die Kollegen von SPD und GRÜNEN in den anderen Bundesländern getan haben. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Pidde das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Angestellten haben zum 01.01.2013 2,65 Prozent mehr in der Lohntüte und zum 01.01.2014 nochmals 2,95 Prozent. Deshalb haben wir, die SPDFraktion, uns dafür ausgesprochen, eine inhaltsgleiche und auch zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten vorzunehmen. Dieses Ziel wird mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht erreicht. Die Anpassungsschritte erfolgen zeitverzögert - das ist hier schon gesagt worden -, 2013 um neun Monate verzögert und 2014 um sieben Mona

(Abg. Barth)

te. Das ist natürlich eine reale Schlechterstellung der Beamten gegenüber den Angestellten. Über die Kosten hat Herr Kowalleck ausführlich berichtet. Ich finde aber, wir sollten die Beamten nicht nur als Kostenfaktor sehen. Wir verlangen eine gute Arbeit und sie leisten eine gute Arbeit. Dafür ist ihnen hier schon gedankt worden, das möchte ich auch tun. Ich sehe auch, dass gerade dann, wenn die Schraube beim Personalabbau angezogen wird, eine zunehmende Leistungsverdichtung erfolgt und damit mehr von jedem Einzelnen verlangt wird.

Ich habe mich hier im Plenum für Korrekturen im Sinne der Beamten ausgesprochen und Frau Renner hat das ja ausführlich zitiert und sich darüber gefreut. Ich hätte mir gewünscht, dass wir wenigstens die Anpassungsschritte, wenn wir es schon nicht zeitgleich hinbekommen, um einige Monate vorziehen können. Aber beim Koalitionspartner sind wir auf wenig Resonanz gestoßen und wenn man es genau sagen will, wir haben auf Granit gebissen.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat natürlich auch gute Argumente, wenn sie sagt, man muss auch mal über den Tellerrand hinaus schauen.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist eine Binsenweisheit.)

Wenn man sieht, wie in anderen Bundesländern das Thema Tarifangleichung gehandhabt wird, dann sehen wir, dass in den meisten Bundesländern nicht mal das geleistet werden kann, was Thüringen seinen Beamten hier zubilligt. Das muss man ja anerkennen, dass die CDU mit diesem Argument jeglichem Änderungsantrag hierzu nicht gefolgt ist. Es ist halt ein Kompromiss. Der Vorteil ist die lineare Besoldungsanpassung, die hier vorgenommen wird. Sie sichert, dass die Beamten am positiven Tarifergebnis teilhaben und auch, dass die Schere in den Einkommen zwischen den Tarifbeschäftigten und Beamten nicht dauerhaft auseinandergeht. Die Form der Übertragung, nämlich die gleichmäßige Übernahme für alle Laufbahnen, ist auch ein Beitrag zur Sicherung des inneren Friedens in der Belegschaft des Landes. Insofern werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Was den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE angeht, da hat Herr Meyer ja schon ausführlich gesagt, dass der so nicht machbar ist. Zum Abstimmverhalten innerhalb einer Koalition brauche ich ja jetzt auch den LINKEN hier keine Belehrung zu geben.

Meine Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich noch sagen, die Forderung des Beamtenbundes, das Tarifergebnis zur Regelung des Erholungsurlaubs auf die Beamtinnen und Beamten in Thüringen zu übertragen, war ja nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfs. Eine Anpassung an die gefundenen Regelungen für die Tarifbeschäftigten

sollte meines Erachtens durch eine Änderung der Urlaubsverordnung für die Beamten im Zusammenhang mit der vom Innenministerium geplanten Dienstrechtsreform umgesetzt werden. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Ich habe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen seitens der Fraktionen. Für die Landesregierung Herr Finanzminister Dr. Voß, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Debatte zu dem Thema ist ja zu Ende gekommen oder geht dem Ende entgegen. Am Anfang meiner Ausführungen möchte ich mich bedanken, dass der Gesetzentwurf so den Landtag verlässt, wie er reingekommen ist. Ich bin der Meinung, dass der Gesetzentwurf ein wirklicher Kompromiss ist zwischen den Interessen der Arbeitnehmer, der Besoldungsempfänger, der Beamten, und den Notwendigkeiten, den Haushalt zu konsolidieren.

Herr Pidde, es ist mitnichten so, dass wir in einer Situation steigender Großzügigkeit sein können. Falls der Eindruck entstanden sein sollte, weil der eine oder andere Steuergroschen kommt und das zu einem etwas lockeren Umgang mit den Geldern führen soll, dann ist dieser Eindruck schlichtweg falsch. Wir haben ein großes Stück der Konsolidierung noch zu schultern. Wir haben ihn noch zu schultern und irgendwann gehen die Steuereinnahmen auch wieder zurück. Das müssen wir auch im Auge behalten. Wie ich die Interessenverbände oder die Artikulation der Interessenverbände wahrgenommen habe, erkennen sie es sehr, sehr an, was der Herr Barth schon hervorgehoben hat, sie erkennen sehr an, dass wir nicht wie NordrheinWestfalen, nicht wie Baden-Württemberg, nicht wie Schleswig-Holstein und Bremen, NRW die Prozentsätze angetastet haben. Das hat seinen guten Sinn, weil im Grunde genommen die Anerkennung entsprechend der Leistungsstruktur, die wir im Lande haben, über die einzelnen Besoldungsgruppen erhalten bleibt. Das ist in meinen Augen eine große, große Leistung des Freistaats Thüringen. Bei dem enormen Druck, den wir noch auf der Konsolidierung haben, ist es eine enorme Leistung, wie ich es sehe, und ich glaube, es wird auch anerkannt. Natürlich ist es immer schöner, wie Herr Barth sagt, ein paar Monate vorziehen, das ist alles ganz schön und gut, passt aber mit der Konsolidierung nicht zusammen. Insofern möchte ich mich bedanken, wenn es zur Beschlussfassung des Gesetzentwurfs so kommt wie er reingegangen ist. Es ist ein guter Kompromiss. Ich bedanke mich bei den Regierungsfraktionen, Herr Pidde, auch wenn es schwerfällt. Aber in dem Fall hat sich, glaube ich,

(Abg. Dr. Pidde)

die CDU-Fraktion mal durchgesetzt, und das ist auch gut so.

(Heiterkeit DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Der war gut.)

Ich bedanke mich recht herzlich.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Minister. Ich schaue in die Runde. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, so dass ich die Aussprache schließen kann. Wir kommen in die Abstimmung.

Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6649. Dazu gibt es eine Meldung zur Geschäftsordnung. Herr Blechschmidt, bitte.

Danke, Herr Präsident. Namens meiner Fraktion möchte ich namentliche Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt und dem Änderungsantrag beantragen.

Danke, Herr Blechschmidt. Sie haben es gehört. Wir treten damit ein in die namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6649. Die Urnen stehen bereit und ich eröffne die Abstimmung.

Ich stelle die Frage: Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Ich schließe die Abstimmung und bitte um Auszählung, ruhig und in aller Ruhe, und vielleicht auch zweimal, damit wir uns ganz sicher sind.

(Heiterkeit im Hause)

Wenn dann alle Abgeordneten ihren Platz eingenommen haben, würde ich das Ergebnis der Abstimmung bekannt geben.

Dann komme ich zu dem Abstimmungsergebnis. Ich verlese die Niederschrift über das Ergebnis der namentlichen Abstimmung in der 127. Plenarsitzung am 18.09.2013 zum Tagesordnungspunkt 1 a, Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6283, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6649. Anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 86. Es wurden 69 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 17 Abgeordnete, mit Nein stimmten 46 Abgeordnete und enthalten haben sich immerhin bei dieser schwierigen Frage 6 Abgeordnete (namentliche Abstim- mung siehe Anlage 1). Damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.

Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung wird jetzt nur über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6283 abgestimmt, weil die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Ich schaue mal in die Runde, ob das verstanden wurde. Okay.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6283 in zweiter Beratung. Ich frage in der Reihenfolge: Wer ist dafür? Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Entschuldigung?

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Die SPD wollte einen Antrag stellen.)

Ich beantrage namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf.

Es gibt einen Antrag zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6283 in zweiter Beratung. Ich frage deshalb nicht, wer dafür ist, wer dagegen ist und wer sich enthält.

Dann bitte ich die Schriftführer mit der Urne nach vorn und ich eröffne die namentliche Abstimmung.

Ich frage: Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Das ist der Fall. Deshalb schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.

Ich verlese das Ergebnis der Abstimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6283. Anwesende Abgeordnete bei Sitzungsbeginn 86. Es wurden 70 Stimmen abgegeben. 42 Abgeordnete stimmten mit Ja, 6 stimmten mit Nein und 22 haben sich enthalten (namentliche Abstim- mung siehe Anlage 2). Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt, indem ich Sie bitte, sich jeweils von den Plätzen zu erheben. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. Danke. Gegenstimmen? Die sind von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danke. Und Enthaltungen? Es enthalten sich die Fraktionen DIE LINKE und die FDP.

(Minister Dr. Voß)

Damit schließe ich nicht nur die Tagesordnung, sondern auch die heutige Sitzung. Ich erinnere gern an den parlamentarischen Abend unter der Überschrift „PRIVATRADIO IN THÜRINGEN - QUO VADIS“. Wir sehen uns morgen um 9.00 Uhr hier in aller Frische wieder. Danke.

Ende: 18.03 Uhr