Sie kennen unsere Kritik, dass wir zu hohen Renditen herstellen. Ich will die Diskussion um das EEG nicht wiederholen, das passt jetzt auch nicht hierhin. Es geht hier allein um den Vorwurf, dass Genossenschaften nicht ausreichende Förderung haben und deshalb besondere Förderungen nach sich ziehen. Ich schließe mich dem Ausschuss an, das ist nicht notwendig. IHKen, Handwerkskammern
deseinrichtungen und was man alles sagt, zusammengefasst also alles, was mit TH beginnt, sind ja ausreichend gegründet und auf den Weg gebracht worden. Da gebe ich Ihnen recht, das sollten wir uns noch einmal ganz genau anschauen, ob die ThEx, ThIx, ThAx, Tinky-Winkys und ich weiß nicht, wie die alle heißen, am Ende auch irgendein Ergebnis bringen. Herr Staatssekretär scharrt schon mit den Hufen, uns das zu erklären, dass das alles gut und wichtig und vor allen Dingen blau ist. Darauf bin ich sehr gespannt, ansonsten danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kemmerich. Als Nächster hat jetzt der Abgeordnete Rolf Baumann für die SPDFraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben jetzt den Antrag „Genossenschaften in Thüringen unterstützen“ wieder hier im Plenum auf der Tagesordnung. Wir haben ja im April schon einmal eine ausführliche Beratung gehabt und haben das auch ausführlich im Wirtschaftsausschuss besprochen. Aus den Ausschussberatungen und der schriftlichen Anhörung ging hervor, dass die Genossenschaften auch hier in Thüringen eine wichtige Rolle in vielen Branchen spielen; in der Energie, Breitbandversorgung, Banken, Wohnungssektor, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, überall sind Genossenschaften vertreten und es ging aus den Beratungen im Wirtschaftsausschuss und aus den Informationen der Landesregierung auch hervor, dass Genossenschaften genauso gefördert werden können wie andere Unternehmen. Wohlweislich und ich sage das auch, das wurde auch schon angesprochen, wir haben das Problem der rechtlichen Vertretung, aber das Problem können wir in Thüringen nicht lösen.
Nun zu einigen Punkten des Antrags, Teil 2: Die Forderung aus 2. c, also Kompetenzzentrum, haben Sie ja zurückgezogen, weil sie erfüllt ist. Die Argumente, wie die kostenpflichtige Gründungsprüfung oder die fehlende Gründerförderung, wurden für Thüringen entkräftet. Es gibt den Genossenschaftsverband, der dies anbietet und es gibt zudem noch mehrere Fördermöglichkeiten für Genossenschaften. Darüber hinaus verfügt Thüringen über ein gutes Netzwerk der Gründungsbegleitung.
Das Wirtschaftsministerium hat ausführlich über die Aktivitäten der Landesregierung berichtet, damit ist auch der Punkt 2. d des Antrags erfüllt und unserer Meinung nach braucht es keine besonderen Programme für Genossenschaften.
Mit der Zusammenführung der Beratungsnetzwerke in Thüringen zum Thüringer Zentrum für Existenzgründung und Unternehmertum - ThEx genannt schafft Thüringen gute Voraussetzungen, um Existenzgründer, Unternehmer und auch Genossenschaften zu unterstützen und zu beraten. Damit sind auch die Punkte 2 a und b erledigt.
Aus der Anhörung und aus der Debatte des Ausschusses resultiert, dass es in Thüringen gute Voraussetzungen für Genossenschaftsgründungen gibt. Die Debatte hat gezeigt, dass sich die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung intensiv mit den Genossenschaften beschäftigt haben und diese als einen sehr wichtigen Wirtschaftsfaktor in Thüringen betrachten. Damit hat sich auch der Antrag erledigt und wir werden diesen Antrag ablehnen. Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Baumann. Als Nächste hat jetzt die Abgeordnete Ina Leukefeld für die Fraktion DIE LINKE das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das vorhin war der Bericht, jetzt kommt der Beitrag unserer Fraktion. Wir finden nach wie vor nicht alles schick und toll, denn Genossenschaften - das stimmt insoweit - haben zwar die gleichen Möglichkeiten wie andere Existenzgründer, auch andere Rechtsformen. Aber, Herr Heym, Genossenschaften haben es eben viel schwerer, sich zu gründen, das ist das Problem. Darauf würde ich gern noch mal zurückkommen.
Genossenschaften müssen sich, Herr Kemmerich, am Markt orientieren, das stimmt. Aber bei Ihnen steht eben das solidarische gemeinschaftliche Wirtschaften im Vordergrund und nicht die Gewinnorientierung, weil alles das, was erarbeitet und erwirtschaftet wird, wieder reinfließt in das Unternehmen, in die Genossenschaft, damit auch eine Existenzsicherung für die Mitglieder geschaffen wird.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Wenn Sie nichts verdienen können, könnten Sie nichts in das Gemeinwohl einfließen lassen.)
Es ist ganz klar - und das ist ja auch unstrittig dass Genossenschaften ein wichtiger Bestandteil der Thüringer Wirtschaftslandschaft sind und dass sie sich durch eine hohe wirtschaftliche Stabilität auszeichnen und durch ein ausgesprochen soziales Unternehmertum. Dass sie nur eine Form des Wirtschaftens sind und wir mitnichten alles in Genossenschaften umwandeln wollen, das haben Sie, glaube ich, auch schon gemerkt.
Im Landtag war ja bei der ersten Debatte des Antrags hier Konsens und da bin ich auch sehr dankbar dafür, dass wir hier weiterdiskutieren. Das haben wir ausführlich im Wirtschaftsausschuss getan.
Lassen Sie mich vielleicht noch mal an einer Stelle das hervorheben, was der Paritätische Wohlfahrtsverband - der ja speziell ein Projekt „Gründen in Gruppen“ selbst praktiziert und den Prozess von Genossenschaftsgründungen begleitet - hier gesagt hat - ich zitiere: „Immer dann, wenn Menschen ihre eigene Situation wirtschaftlich, sozial oder kulturell verbessern wollen, den Gedanken der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung in einer wirtschaftlichen Tätigkeit umsetzen wollen, ist die Genossenschaft eine geeignete Rechtsform.“ Diesen Gedanken wollen wir sehr unterstützen. Wir haben ja aus den Darlegungen festgestellt, dass offensichtlich der Genossenschaftsgedanke und wie man dazu kommt, in Thüringen noch gar nicht so weit verbreitet ist, dass es da viele Fragen gibt. Wie gesagt, wir möchten gern die Materialien auch der Anhörung nutzen, um hier öffentlich weiter wirksam zu sein. Denn Minister Machnig hat zwar diese schicke Broschüre, die auch Frau Siegesmund angesprochen hat, im Wirtschaftsausschuss verteilt darüber haben wir uns alle gefreut. Ich will nur sagen, die ist schon ein Jahr alt, es hat keiner gemerkt, echt September 2012. Da würde ich schon mal die Frage stellen, ob die schicken, tollen Broschüren wirklich das bewirken, was Sie eigentlich bezwecken sollen. Konkret wird das an dem, was zum Beispiel die Genossenschaft BürgerEnergie Jena in der Anhörung geschrieben hat: „Das Wirtschaftsministerium begrüßt mit Worten die Genossenschaftsgründung. Konkret auf die Gründung zugeschnittene Materialien fehlen ebenso wie ein Ansprechpartner bei Fragen der Satzungsgestaltung.“ Da frage ich mich schon, ob da nicht eventuell doch noch einmal nachgeholfen werden kann, denn eine Broschüre allein macht das, glaube ich, nicht.
Wir haben auch festgestellt, dass gerade die Energiegenossenschaften in Thüringen im Aufwind sind. Auch bei uns in der Fraktion gibt es Genossenschaftsmitglieder und in Manfred Hellmann gibt es auch jemanden, der dort sehr vorangeht. Aber es gibt in Thüringen eben auch Elterngenossenschaften, Seniorengenossenschaften, es gibt Genossenschaften für Bürgerladen, überhaupt für Gemeinwesenarbeit. Ich denke, dass hier viele Möglichkeiten sind, um das noch zu verbreitern. Sie haben auch festgestellt, dass wir durchaus auch lernfähig sind, dass wir beispielsweise hinhören, wenn es entsprechende Argumente gibt. Zum Beispiel, den Punkt „Kompetenzzentrum für Genossenschaften“ zurückzuziehen, ist, glaube ich, nicht die Frage, wenn das an anderer Stelle funktionieren kann. Die Frage ist nur, ob die ThEx letztendlich das Instrument ist, um das auszugleichen, was hier tatsächlich erschwerend für Genossenschaftsgründungen wirkt. Sie ha
ben schon darauf hingewiesen, ich hatte es auch bei der Begründung gesagt, dass Gruppengründungen im Verhältnis zu Einzelgründungen sehr viel schwieriger sind und gerade der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften hat hier auch noch einmal Stellung genommen. Deshalb waren auch die meisten Anzuhörenden für eine eigenständige Förderrichtlinie zur Gründung von Genossenschaften, damit auch juristisch das ausgeglichen wird im Sinne eines Nachteilsausgleichs, was hier also viel schwieriger ist.
Es geht nicht um Doppelförderung und Übervorteilung von Genossenschaften, sondern es geht wirklich darum, dass Benachteiligungen ausgeschlossen werden. Da hat zum Beispiel auch der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband auf Benachteiligungen im Rahmen des KfW-Gründercoachings verwiesen. Das gleicht auch die ThEx nicht aus. Da muss man noch mal schauen. Ich fand es interessant und ich hatte das auch in der Debatte im Ausschuss schon gesagt, dass NRW im März dieses Jahres einen Antrag beraten und diskutiert hat, einen Antrag von Rot-Grün, der für uns auch hier im Thüringer Landtag durchaus ein gutes Beispiel sein kann. Die Überschrift dieses Antrags in NRW war „Stärkung der gemeinwohlorientierten und solidarischen Wirtschaft“. Er ging sogar noch weiter, indem dort eine Bundesratsinitiative gefordert wird. Ich will nur hoffen, dass sich Thüringen, wenn es denn auf den Weg kommt, dem auch anschließt.
In diesem Sinne glaube ich, dass Sie zwar heute mit Ihrer Mehrheit diesen Antrag beenden und versenken, aber das Thema wird weiter aktuell sein und bleiben. Deswegen werden wir da auch weiter dran bleiben, um das zu forcieren. Herzlichen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Frau Leukefeld. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Staatssekretär Jochen Staschewski zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir haben ja sehr ausführlich hier schon und auch im Ausschuss über dieses Thema gesprochen. Frau Leukefeld, irgendwie habe ich mir gedacht, Mensch, eigentlich ist schon fast alles gesagt, aber ich glaube, wir haben heute alle einen Erkenntnisgewinn gehabt, vielleicht Sie ja auch. Wir wissen, dass auch Herr Kemmerich ein Genosse ist, das war für mich neu. Herr
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Da sind wir doch sehr tolerant, aber nicht in Ihrer Ge- nossenschaft.)
Wie tolerant wir sind! Wir haben ja im Ausschuss einen sehr umfangreichen Fragenkatalog zur Anhörung gebracht. Da sind auch sehr, sehr viele Antworten eingegangen. Ich glaube, man kann jetzt nicht sagen, dass wir hier an den Genossenschaften vorbei diskutiert haben, sondern wir haben die Genossenschaften sehr, sehr intensiv mit eingebunden. Und da haben wir auch gemerkt, da sind ganz konkrete Vorschläge gemacht worden, die wir durchaus auch berücksichtigen können und sollten in der nächsten Zeit. Aber was im Kern doch herausgekommen ist, dass eine große Mehrheit der Genossenschaften gesagt hat, ändert da jetzt erst mal nichts, bleibt im Kern dabei, wo wir hier in Thüringen sind.
Lassen Sie mich aber jetzt mal auf die ursprünglichen Punkte des Antrags der Fraktion DIE LINKE kommen. Die Anzuhörenden waren sich darin einig, dass es keiner besonderen Förderprogramme für Genossenschaften bedarf. Das haben alle Anzuhörenden gesagt, wir brauchen keine besonderen Förderprogramme. Aber das Thema Gruppengründungen sollte genauer betrachtet werden. Da stimme ich Ihnen zu. Aber bei allem Verständnis für diesen Wunsch, wir benötigen in der Förderung immer einen Verantwortlichen. Da haben wir eben das Problem. Wir brauchen immer einen, den wir dann auch als Verantwortlichen sozusagen zur Rechenschaft ziehen können, wenn wir entsprechend Steuergelder hergeben. Dieses Problem scheint mir nicht so einfach zu lösen zu sein. Dass Genossenschaften aber den gleichen Zugang zu Förderungen haben wie andere Rechtsformen, ist eigentlich selbstverständlich. Positiv wurde die Thüringer Beratungsrichtlinie zur Finanzierung von Gründungskosten hervorgehoben, dass wir hier auch noch entsprechend Geld mit dazugeben können. Mit PRO GRÜNDEN, dem Netzwerk zur zielgruppenspezifischen Existenzgründungsberatung, und mit dem ThEx, dem Thüringer Zentrum für Existenzgründung und Unternehmertum, glaube ich, gibt es auch ein gutes Netzwerk der Gründungsbegleitung. Ich gebe Ihnen aber recht, dass die Fördermaßnahmen für die Gründung von Genossenschaften noch viel zu wenig bekannt sind. Da werden wir eben mit ThEx und den Kammern darüber zu sprechen haben, wie wir das verbessern können, dass diese Möglichkeiten der Förderung auch dann bei den Genossenschaften oder bei den Menschen, die sich überlegen, eine Genossenschaft zu gründen, besser ankommen.
Bezogen auf andere Themen im Fragenkatalog lassen Sie mich noch Folgendes kurz sagen, dass die Rechtsform der Genossenschaft immer dann geeignet ist, wenn ein kooperatives, solidarisch-wirtschaftliches Handeln und die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder im Vordergrund stehen. Man darf sich aber nichts vormachen, wenn man nämlich so ein paar Baugenossenschaften anschaut, ist es ja auch klar, dass die wirtschaftlich agieren müssen und wieder investieren müssen. Das stimmt natürlich dann, dass wir die Situation haben, ähnlich wie in der freien Wirtschaft, dass du natürlich auch wirtschaftlich handeln musst, um auch wieder investieren zu können. Da ist durchaus eine Vergleichbarkeit da.
Die Genossenschaften zeichnen sich aber auch vor allem durch ihre regionale Wertschöpfung aus und deshalb müssen wir sie besonders fördern, müssen wir sie besonders gut im Blick haben. Das jetzige System der Genossenschaften mit allen Rechten und Pflichten mag zwar gegenüber anderen Rechtsformen bürokratischer sein, allerdings dient es dem Schutz der Mitglieder, das ist auch wichtig, die in aller Regel keine kaufmännische Vorbildung haben. Da müssen wir auch entsprechende Regeln einziehen, damit wir da auch nicht zum Schaden der Mitglieder Handlungen vorantreiben können. Und das Gute ist ja, dass die Genossenschaften die niedrigste Insolvenzquote aller Rechtsformen haben.
Als ein Problem werden immer wieder die Gründungskosten genannt. Hier haben viele Prüfungsverbände bereits Maßnahmen zur Senkung der Kosten ergriffen und die Prüfungsverbände leisten darüber hinaus einen unschätzbaren Beitrag der Beratung und Unterstützung der Genossenschaften.
Aus Sicht der Anzuhörenden wird eine Novellierung des Genossenschaftsgesetzes mehrheitlich abgelehnt.
Jetzt müssen wir auch noch mal über die Landesgrenzen gucken, da will ich auch noch mal ganz kurz sagen, in NRW debattieren die das Gleiche. Da wird jetzt auch noch mal in der Regierungskoalition genauer beraten. Wir beobachten da die Diskussion und wollen auch, falls da neue Erkenntnisse herauskommen aus diesem Prozess in NRW, diese hier dann einbringen. Über den Antrag und die Anhörung hinaus verweise ich noch auf einen Gutachtenauftrag des BMWi. Da soll nämlich festgestellt werden, ob die Gründungen von Genossenschaften erleichtert bzw. vereinfacht werden sollen. Im Juni nächsten Jahres werden die Ergebnisse erwartet, die werden wir auch auf jeden Fall mit berücksichtigen und werden dann entsprechend die nächsten weiteren Schritte diskutieren. Falls da Anregungen kommen, werden wir die gerne mit aufnehmen.
Alles in allem glaube ich, dass wir zum heutigen Zeitpunkt die Debatte so weit abschließen können, dass wir sagen können, wir sind hier auf einem guten Weg in Thüringen, wir haben ein gutes Beratungsnetzwerk, wir müssen noch ein bisschen besser trommeln, wir müssen noch ein bisschen bekannt machen, wo wir bei Gründungen überall unterstützen können. Bleibt mir noch, mich bei allen Anwesenden für die konstruktive Diskussion zu bedanken, war gut im Ausschuss, war gut auch im Parlament und ich darf mich auch bei allen Genossen bedanken, allen voran Herrn Kemmerich, dass Sie an dieser wichtigen Rechtsform festhalten. Herzlichen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung und wir stimmen ab über die Nummer 2, Buchstaben a, b und d des Antrags der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5821. Ich frage: Wer möchte diesem Antrag in diesen Punkten zustimmen? Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6196
Ich frage: Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Dann hat jetzt das Wort der Abgeordnete Blechschmidt.
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, in der Drucksache 5/6196 liegt Ihnen ein Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit vor. Es ist ein meiner Meinung nach überschaubarer, inhaltlich geprägter Antrag. Demzufolge lassen Sie mich hier nur noch kurz auf zwei, drei Gedanken eingehen, bevor wir in die Debatte einsteigen.
Bekanntermaßen ist in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht, was Bund, Land und Kommune angeht, nur für deutsche Staatsbürger möglich mit Ausnahme der Kommunen. Dort wird entsprechend des EU-Rechts auch EU-Bürgern die
Möglichkeit eingeräumt, bei der Kommunalwahl ihre Stimme abgeben zu können. Wir müssen über die Statistik hinaus, die auch in diesem Antrag in der Begründung kundgetan wird, mit Datum vom 31. Dezember 2011 zur Kenntnis nehmen, dass ca. 7 Mio. Nichtdeutsche in der Bundesrepublik durchschnittlich 19 Jahre leben, also mit dem im Parlamentsrecht durchaus gängigen Begriff ihren Lebensmittelpunkt hier in diesem Land haben, dass sie nicht nur über ihre Sprache, über ihr Leben, gegebenenfalls auch über ihre kulturelle Identität hier in diesem Land integriert sind und demzufolge in den meisten Fällen auch Steuern zahlen. Warum sollen wir ihnen nicht auch die Möglichkeiten einräumen, über das Wahlrecht, das aktive und passive Wahlrecht, die Möglichkeit einer demokratischen Beteiligung und Mitwirkung haben zu können?