Protokoll der Sitzung vom 19.09.2013

Übermäßiger Alkoholgenuss ist, meine Damen und Herren, ein gesellschaftliches Problem, das mit anderen Maßnahmen bekämpft werden muss. Der vorliegende Gesetzentwurf, dies ist deutlich zu sagen, hat weder die Ausgrenzung von Menschen, die in der Öffentlichkeit Alkohol konsumieren, noch ihre Kriminalisierung zum Ziel. Es geht vielmehr in erster Linie darum, Kinder und Jugendliche vor den Auswüchsen übermäßigen Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit zu schützen. Das Recht, in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken, das von der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz umfasst ist, wird dadurch nicht unverhältnismäßig beschnitten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Ende noch auf die Beschlussempfehlung des Innenausschusses eingehen. Die Landesregierung unterstützt die vorgesehene Evaluation durch den Gesetzgeber ausdrücklich. Angesichts des rasanten technischen Fortschritts auf der einen und einer in immer kürzeren Abständen ergehenden verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung auf der anderen Seite ist es unabdingbar, die Gesetzgebung permanent zu prüfen und zu hinterfragen. Den erneut vorgelegten, weitgehend inhaltsgleichen Änderungsanträgen der Fraktionen DIE LINKE, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde aus guten Gründen bereits im Innenausschuss die Zustimmung versagt.

Ich bitte um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Wortmeldungen? Ja, bitte schön, Herr Abgeordneter Adams. Wie viel Zeit hat der Abgeordnete Adams noch? 1 Minute.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Widerspruch muss diese Rede natürlich herausfordern. Der Innenminister probiert immer wieder genauso wie CDU und SPD das Alkoholverbot mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen zu rechtfertigen. Da haben Sie meine vollkommene Zustimmung, dass Kinder und Jugendliche hier geschützt werden müssen. Aber dazu brauchen Sie dieses Gesetz nicht, weil das Verwaltungsgericht diese Norm ja gar nicht angegriffen hat. Kommunen dürfen zum Zwecke des Jugend

schutzes Alkoholverbotszonen ausweisen. Dazu brauchen sie Ihre Ermächtigungsnorm überhaupt nicht. Das ärgert mich so, dass ich mich sogar verspreche.

Und jetzt noch mal: Ihre veröffentlichten TKÜ-Maßnahmen haben das Problem deutlich gemacht. Anderthalb Jahre haben Sie einen Menschen beobachtet und Sie haben keinen Straftatbestand gefunden. Und Sie glauben, dass dieses Parlament Ihnen dafür den Rücken stärkt? Das ist ja unglaublich,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

unglaublich in einem Rechtsstaat, dass anderthalb Jahre das Telefon von jemandem überprüft wird, der nichts tut - unglaublich ist das. Hier brauchen wir dringend eine Abwehr.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke schön. Der Herr Innenminister möchte noch einmal das Wort ergreifen. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter Adams, ich kann diese Empörung nicht recht nachvollziehen. Das, was wir in Thüringen machen, entspricht im Wesentlichen inhaltsgleich dem Polizeigesetz von Baden-Württemberg.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das macht es nicht besser.)

Dort glaube ich jemanden Ihrer Fraktion an der Regierungsspitze zu wissen. Die Empörung scheint nicht bis über den Rhein geschwappt zu sein. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Der Herr Abgeordnete Adams möchte noch eine Frage an Sie stellen.

(Zwischenruf Geibert, Innenminister: Ich glaube nicht, dass das erhellt.)

Nein, gut. Ich beende die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes war der Antrag, den Gesetzentwurf wieder an den Innenausschuss zurückzuüberweisen. Über diese Ausschussüberweisung stimmen wir jetzt ab. Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält

(Minister Geibert)

sich niemand. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die einzelnen Änderungsanträge. Als erstes Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6645. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion der FDP. Damit ist der Änderungsantrag in der Drucksache 5/6645 …

(Zwischenruf Abg. Renner, DIE LINKE: Nein!)

Sie möchten zum Abstimmungsverhalten sprechen? Aber ich lege jetzt erst einmal fest, dass der Änderungsantrag abgelehnt ist.

Frau Renner, Sie möchten zu diesem Punkt zum Abstimmungsverhalten sprechen, bitte.

Ja, ich möchte mein Abstimmungsverhalten zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN damit erläutern, dass wir natürlich bei aller inhaltlichen Differenz jetzt diesem Antrag zugestimmt haben, weil wir den Gedanken des Kollegen Adams teilen, dass jeder Änderungsantrag, der hier heute vorgelegt wurde, besser ist als das durch die Landesregierung vorgelegte Gesetz.

(Unruhe CDU)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

In dem Sinne werde ich auch dem Änderungsantrag der FDP meine Zustimmung geben.

Danke schön. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/6646. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist der Änderungsantrag in der Drucksache 5/6646 abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6648. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer enthält

sich? Es enthält sich niemand. Damit ist der Änderungsantrag in der Drucksache 5/6648 abgelehnt.

Wir kommen nun zur Entscheidung über die … Bitte schön.

Frau Präsidentin, für die jetzt kommende Abstimmung beantrage ich namentliche Abstimmung.

Ja, gut. Also für die jetzige Abstimmung. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 5/ 6642 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Änderungsanträge; und das ist namentlich beabsichtigt. Ich bitte die Schriftführer, ihres Amtes zu walten und ich bitte Sie, Ihre Stimme abzugeben.

Ich frage, konnte jeder Abgeordnete seine Stimme abgeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Dann bitte ich um Auszählung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ein Abstimmungsergebnis über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 5/6642. Es wurden 78 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 47 Abgeordnete, mit Nein 30 Abgeordnete und 1 Abgeordneter enthielt sich (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Ich komme zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/6118 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung zu der Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/6642. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU und der SPD. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP. Wer enthält sich bei dem Gesetzentwurf? Es enthält sich niemand. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wer dies noch mal bekunden will in der Schlussabstimmung, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Wer enthält sich in der Schlussabstimmung? Keine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den neuen Tagesordnungspunkt 1 b

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und der Thüringer Verordnung

(Präsidentin Diezel)

über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6187 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 5/6623

dazu: Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/6644

dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6647

dazu: Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6650

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat der Abgeordnete Döring zur Berichterstattung aus dem Ausschuss. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 19. Juni 2013 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Gesetzentwurf in seiner 47. Sitzung am 4. Juli 2013, in seiner 48. Sitzung am 12. Juli 2013 und seiner 49. Sitzung am 12. September 2013 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. Danke schön.

Danke schön. Ich eröffne die Aussprache und als Erste spricht Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das war ja eben eine sehr kurze Berichterstattung aus dem Ausschuss und die spiegelt auch nicht so ganz die Realität wider, muss ich sagen, wie wir sie erlebt haben.