Ein besonderes Problem bei der Frage nach einer gerechten Altersabsicherung stellen die nach DDRRecht geschiedenen Frauen dar. Hinsichtlich der Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen, die nach derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen weder eine Witwenrente erhalten können und für die auch kein Versorgungsausgleich vorgesehen ist, hat sich Thüringen gemeinsam mit anderen ostdeutschen Ländern bereits seit Jahren um eine Lösung in dieser Frage bemüht. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat auf Antrag von
Thüringen am 24. September 2010 eine Entschließung zur Verbesserung der rentenrechtlichen Situation der vor dem 1. Januar 1992 Geschiedenen verabschiedet. Darin wurde die Bundesregierung nachdrücklich gebeten, eine befriedigende Lösung für die Gruppe der Geschiedenen zu schaffen. Der Bund steht diesen Forderungen bisher ablehnend gegenüber. Aus der Sicht der Bundesregierung sei bei allen Prüfungen deutlich geworden, dass die rentenrechtliche Regelung zugunsten der bis 1991 in den ostdeutschen Ländern Geschiedenen nicht in Betracht komme. Es sei keine Lösung ersichtlich, die finanziell, verwaltungsmäßig und insbesondere verfassungsmäßig verantwortbar wäre. Die Angelegenheit war bereits mehrfach Gegenstand einer Sachverständigenanhörung sowie auch zahlreicher parlamentarischer Überprüfungen. Dennoch haben wir, also meine Ministerin, mit Schreiben vom 12. August 2011 die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Ursula von der Leyen, erneut auf diese ungelöste Frage aufmerksam gemacht und die rasche Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe gefordert. In Ihrer Antwort vom 15. September 2011 wies diese daraufhin, dass in den Jahren 2001 bis 2003 eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundesministeriums der Justiz, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales sich umfassend mit dieser Thematik befasst habe. Im Ergebnis scheiterten alle Überlegungen, insbesondere auch aus verfassungsrechtlichen Gründen. Eine erneut von den Ländern gewünschte Erörterung der Problematik durch die Bildung einer neuen Arbeitsgruppe wecke Hoffnung, die nicht erfüllt werden könnte.
Jetzt möchte ich noch zum letzten Punkt des Antrags der LINKEN Ausführungen machen. DIE LINKE hatte im Bundestag 19 Anträge zu Lücken und Diskriminierung vorgelegt. Auch hier ist es allein mit der Auflistung aller Benachteiligungen nicht getan. Es wird auch keine hundertprozentige Rentengerechtigkeit geben. Wir beabsichtigen nicht, bei all diesen Berufsgruppen Hoffnungen zu wecken, die nicht erfüllt werden können. Hier gilt es, sehr genau zu prüfen, in welchen Bereichen es reale Chancen auf eine Angleichung gibt. Soweit zu meinen Ausführungen zum Sofortbericht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Bevor wir in die Aussprache gehen, gestatten Sie mir folgenden Hinweis: Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 unserer Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit behandelt. Ich frage, wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht? Alle Frak
tionen. Dann eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht und zu Nummer II des Antrags. Als Erster spricht der Abgeordnete Kemmerich von der FDP-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst einmal vielen Dank, Herr Staatssekretär Schubert für den sehr ausführlichen, fast vorlesungsreifen Bericht bis Vortrag über die Situation im deutschen Rentenrecht. Ich denke, das ist ein ziemlich umfassender Überblick über die Tatbestände, die wir einfach antreffen, mit Recht sagen Sie, die von vielerlei Gruppen in der Gesellschaft auch als ungerecht, meist auf ihre eigene Situation bezogen empfunden werden. Auf der anderen Seite, das haben Sie auch zugegeben, wird es nie ein Rentenrecht aus einem derartigen Guss geben können, dass wirklich der Letzte zufrieden ist, dass alle Interessengruppen sagen, wir sind zufrieden. Letztlich wird es auch bei der Rentenformel einen gesellschaftlichen Kompromiss geben müssen. Der Kompromiss zeichnet sich ja dadurch aus, dass auch ein gegenseitiges Nachgeben zu verzeichnen ist.
Insofern, meine Damen und Herren, haben wir hier wieder einmal mehr einen aus der linken Propaganda stammenden Antrag, der eher in die Wahlkampfzeit passt, um das Thema hier eher nicht voranzubringen, sondern eher Stimmung und Meinung zu machen, aber nicht - deshalb noch mal ausdrücklichen Dank an Herrn Schubert - um wirklich seriös an die Rentenfrage heranzugehen.
Ich möchte noch mal eins betonen bei der Frage der Rente, das ist, dass wir inzwischen schon aus Steuermitteln einen erheblichen Betrag, und zwar über 80 Mrd. € jährlich, in die Rentenkasse hineingeben. Insofern muss man auch mal mit der Mär aufräumen, dass die sogenannten breiten Schultern weniger tragen. Die breiten Schultern tragen eine höhere Steuerlast.
Über die Steuerlast fließen Gelder in die Rentenkasse zur Finanzierung der gesamten Rentenlasten in Deutschland. Die im Überbietungswettbewerb der Wahlkampfzelte, Wahlkampfveranstaltungen gemachten Forderungen nützen auch den Betroffenen nicht. Herr Schubert hat mit Recht gesagt, ich möchte es hier wiederholen, dass zurzeit nur 2,6 Prozent aller über 65-Jährigen eine Grundsicherung empfangen, die gleichzeitig eine Rente empfangen. Vielleicht aber trotzdem noch eine Zahl hinzu: 46 Prozent, also nahezu die Hälfte, der
Grundsicherungsempfänger haben keine abgeschlossene Ausbildung. 30 Prozent dieser Gruppe, auch das gehört zum Teil der Wahrheit, waren nie erwerbstätig. Und um an die Ursache dieser Punkte zu kommen, muss man sich eben die Mühe machen, hier nachzuschauen, was ist heute Grund der Feststellung, die Wirkungen festzustellen, und damit die Ursachen für die Zukunft zu beseitigen. Nachträgliches Ausgleichen lindert, gar keine Frage, die Situation der Einzelnen. Dafür haben wir uns für das System der Grundsicherung entschieden, um die Fälle auszugleichen, aber Prävention, damit diese Fälle in Zukunft nicht mehr vorkommen, ich denke, das ist unsere vorrangige Aufgabe und dazu kurze Ausführungen:
Meine Damen und Herren, als Erstes brauchen wir weiter Arbeitsplätze, wertschöpfungsintensive Arbeitsplätze, gute Arbeitsplätze. Wenn ich von guter Arbeit rede, das ist ein Begriff, der ist hier auch belegt, aber lassen Sie uns auf die Wertschöpfungsintensität schauen und auf manche Fehlentwicklungen, die da auch angesteuert werden. Ich denke, da muss Deutschland weiter in Forschung und vor allem in Bildung investieren. Und investieren meint hier, dass wir unsere Heranwachsenden, aber auch die heute in Arbeit stehenden, im Erwerbsprozess stehenden Menschen befähigen müssen, sich am heutigen Stand der Bildung zu orientieren, ihn zu erlernen, aber auch immer die Bereitschaft haben, nicht auf dem Bestehenden zu bestehen, auf dem Status quo festzuschreiben, sondern sich hier dem leider sehr beschleunigten Wandel der Zeit, dem globalisierten Wettbewerb zu stellen. Sonst werden wir den Wettbewerb um wertschöpfungsintensive Arbeitsplätze nicht gewinnen können, sondern auf Dauer verlieren und das ist damit wachstums- und wohlstandsgefährdend.
Deutschland hat eine Rekordbeschäftigung. Ich sage, wir sind aber auf einem guten Weg. Die neu geschaffenen Arbeitsplätze, 1,6 Millionen an der Zahl in den letzten Jahren, sind zum größten Teil sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Die Lohnsummen, wenn ich das in den einzelnen Arbeitsfeldern vergleiche, sind in diesen Feldern betrachtet gestiegen. Wir können nicht immer durch eine Durchschnittsbildung - die triviale Definition von Durchschnitt ist ja, dass ich mit einem Fuß auf einer kalten Herdplatte stehe und mit dem anderen Fuß auf einer durchaus zu heißen Herdplatte, ich habe mir zwar links den Fuß verbrannt und den rechten erkältet, aber im Durchschnitt ist es ausreichend warm.
Zahlen für Thüringen haben wir gestern auch genannt zu der Thematik. 47.000 Menschen, so viele wie nie, und zwar 20 Prozent mehr als im Vorjahr,
sind in den Altersklassen 60 bis 65 in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
Meine Damen und Herren, das muss man zur Kenntnis nehmen, bevor man hier weiter versucht, mit populistischen Forderungen Stimmung und Meinung zu machen, aber das Problem nicht löst. Das Problem mit in der DDR geschiedenen Frauen war oftmals schon Gegenstand der Beratungen in verschiedenen Ausschüssen. Die Problematik ist beim besten Willen noch nicht gelöst, sie muss gelöst werden. Ich denke, da sollten wir auch nicht lockerlassen. Da kommt sicherlich auch der Malus zustande, dass wir mit Thüringen nicht ausreichend stark genug sind oder auch die fünf neuen Länder gemeinsam, um diese Lösung mit Vehemenz nach vorn getrieben zu haben in den letzten Jahren. Ich denke, das sind wir den Rentnerinnen hier auf jeden Fall schuldig und da ist Sonntag nur ein Wahltag, aber noch lange nicht die Lösung erreicht. Da müssen wir weiterarbeiten.
Vielleicht noch einmal kurz zu Modellen, wie das in Zukunft sinnvoll passieren kann. Wir als FDP fordern im Bereich des Altersübergangs auch mehr Flexibilität. Wir fordern, dass, wer im Alter von 60 Jahren aufwärts 40 Jahre gearbeitet hat, frei entscheiden kann, wie er seinen Altersübergang gestaltet, auch dadurch, dass er sagen kann, ich kann eine Erwerbstätigkeit hier beenden, kann mich neuen Erwerbstätigkeiten, neuen Erwerbsformen widmen und erhalte daraus meinen aus meinen Leistungen finanzierten Anspruch auf Altersentgelt, auf Rente - alles oberhalb der Grundsicherung. Das muss auch so passieren, wenn er sich doch entschließt, einen Erwerbszweig abzubrechen - wir sind ja bei den Beispielen Dachdecker, Krankenpfleger, also bei diesen Menschen, die in ihrem Lebenszyklus auch körperlich hart gearbeitet haben -, dass er danach abschlagsfrei auch hinzuverdienen kann. Auch das wird die Neigung der Menschen erhöhen, zu sagen, ich mache hier einmal Break, rechne ab und kann da weitermachen. Das würde uns viel mehr in die Lage versetzen, hier auch für die Menschen, die im hohen Alter noch fit sind und noch etwas tun möchten, dass sie das frei von Repressalien, sprich von Abgaben oder Abschlägen, machen können und somit ihre wertvolle wissensbasierte Erfahrung oder auch faktische Erfahrung weiter in die Arbeitsprozesse einbringen. Hier verschenken wir viel Potenzial, indem wir die Leute aus den Prozessen teilweise rausdrängen bzw. durch unsinnige überbürokratische Hemmnisse einfach das Leben wenig attraktiv gestalten, offiziell zumindest am Erwerbsleben teilzuhaben. Wir müssen aber bedenken, wir werden alle Gott sei Dank zumindest statistisch, viel, viel älter als vor Jahren. Inzwischen steigt mit jedem Jahr, was wir absolvieren, unsere Lebenserwartung um drei Monate. Ich denke, das ist auch sehr gut so, aber wir können
beim besten Willen nicht davon ausgehen, dass wir mit alten Modellen und damit auch mit dem Altersübergang mit 65, heute mit 67, alle Probleme dieser Nation, dieses Erwerbslebens und des Wohlstands dieser Nation lösen können. Ich denke, hier muss auch einfach klar sein, wenn ich oder wir alle, so hoffentlich, in Gesundheit das 90. Lebensjahr erreichen können. Das sind auch die Tatbestände, warum wir viel mehr Beschäftigung in den älteren Jahrgängen haben, ich denke, das wollen die meisten nicht, 25 Jahre ohne aktive Beteiligung am Leben und auch am Erwerbsleben. Ich denke, das Beste, was wir für unsere Rentenformel machen können, ist, dass wir möglichst lange getreu unseren Talenten und den Möglichkeiten, die wir physisch und psychisch haben, am Erwerbsleben und sowieso am Leben teilnehmen und damit aktiv selber einen Beitrag dafür leisten, dass sich jeder selber auf seinen Füßen bewegen kann, sich frei bewegen kann, zur freien Entfaltung kommen kann. Irgendwelche anderen Modelle, die da reglementarisch eingreifen, werden zu kurz greifen. Wenn wir das auch derart gestalten, dass jeder mehr und eigene Beiträge bringen kann, dann können wir denjenigen, die wirklich bedürftig sind, die aufgrund ihrer Physis und Psyche am Erwerbsleben nicht mehr so teilhaben können, ein besseres Auskommen für ihren Altersübergang leisten. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster spricht der Abgeordnete Christian Gumprecht von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema Rente, insbesondere im Kontext Ost/West, ist, was man gemeinhin ein Aufregerthema nennt, besonders in Vorwahlzeiten. Das gilt sowohl für den Westen als auch für die östlichen Bundesländer. In den neuen Bundesländern gibt es die Kritik am niedrigen Rentenwert Ost. Die Menschen in den alten Ländern hingegen fragen sich, wieso 20 Jahre nach der deutschen Einheit die Löhne im Osten weiter höher bewertet werden als die im Westen. Schließlich gibt es auch in der Politik Leute, die mit Schaufensterreden der Öffentlichkeit suggerieren, dass eine Rentenangleichung zwangsläufig auch eine Erhöhung der Renten bedeutet.
Fakt ist, meine Damen und Herren, unser Rentensystem hat sich in den letzten 20 Jahren bewährt. Die Zusammenführung der beiden Rentensysteme war eine große sozialpolitische und soziale Leis
tung. Für keine andere Bevölkerungsgruppe der ehemaligen DDR hat sich unmittelbar der Lebensstandard im Durchschnitt so verbessert wie für die Rentnerinnen und die Rentner. In den neuen Bundesländern gibt es drei Gruppen von Betroffenen: Es gibt die Bestandsrentner, die vor 1989 oder spätestens bis 1992 in die Rente gegangen sind. Es gibt die Menschen, die einen Teil ihres Arbeitslebens in der DDR verbracht haben, die nach 1990 auch in die Sozialversicherung der Bundesrepublik eingezahlt haben und in den letzten Jahren in den Ruhestand gegangen sind. Und es gibt drittens die Beschäftigten, die heute noch Beitragszahler und Steuerzahler sind. Es ist so, dass keines der derzeit diskutierten Modelle einer Rentenangleichung für alle Gruppen nur Vorteile bringt. Wahrscheinlich wird es ein solches Modell, das nur Vorteile bringt, auch nie geben. Die Besserstellung der einen Gruppe wird häufig dann zu Nachteilen für eine andere Gruppe führen. Es läuft also auf eine Abwägung verschiedener Interessen hinaus und letztlich zu der Frage, was ist gerecht.
Ich will allerdings hier keine philosophischen Überlegungen anstellen, sondern einige Fakten über unser Rentensystem nennen, und ich will versuchen zu erklären, wieso eine Angleichung zwischen Ost und West nicht so einfach ist, wie es sich anhört. Herr Dr. Schubert hat es auch schon getan, ich tue es trotzdem noch mal.
Meine Damen und Herren, in unserem Rentensystem erwerben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung Ansprüche in Form von Entgeltpunkten, welche dann mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Richtig ist, dass der Rentenwert Ost um rund 3 € unter dem Rentenwert West liegt. Aktuell erreichen die Renten im Osten eine Höhe von knapp 89 Prozent der Renten in den alten Bundesländern. Um die Folgen der geringen Löhne im Osten bei der Rente etwas zu dämpfen, werden seit 1992 die Osteinkommen gegenüber den Westeinkommen höher bewertet. Ein Beispiel: Für einen Bruttostundenlohn von 10 € wird dem Lohnempfänger im Osten ein Versicherungswert von 11,40 € angerechnet. Wäre dies nicht geschehen, wären extrem niedrige Renten im Osten die Folge gewesen. Würde nun der Rentenwert angeglichen, dann stünde auch diese Höherwertung zur Disposition, denn ich kann ja schlecht beim Rentenwert gleiche Einkommen in Ost und West unterstellen, auf der anderen Seite aber die Osteinkommen weiterhin höher bewerten als die im Westen. Das ist eine Frage der Systematik, aber auch eine Frage, wie ich schon vorhin sagte, der Gerechtigkeit, denn das müssen Sie ja auch den Beitragszahlern in den alten Bundesländern genau so erklären. Wer so etwas einseitig fordert, ist schlicht nicht ganz ehrlich zu den Menschen und schafft neue Ungleichheiten zwischen Ost und West. Würde nun
aber eine Höherbewertung der Bruttolöhne wegfallen, dann muss man den heutigen Beitragszahlern im Osten ehrlich sagen, dass sie mit einer geringeren Rente rechnen müssen. Verlierer wären dann wirklich die Menschen mit den niedrigeren Einkommen. Sie sehen, meine Damen und Herren, hier eine ausgewogene und gerechte Lösung zu finden, ist alles andere als einfach. Deshalb haben sich auch verschiedene Gruppen und Experten mit verschiedenen Modellen beschäftigt und wenn wir die nebeneinander stellen, dann hat das eine dem anderen gegenüber Vor- oder Nachteile, die es abzuwägen gilt. Und da haben wir zum Beispiel noch gar nicht über das Problem geredet, dass gerade nach der Wende viele von unseren Menschen arbeitslos waren und deshalb kein Einkommen hatten - das Thema Altersarmut, Herr Dr. Schubert hat es bereits genannt, mit den Auswirkungen und den Schlussfolgerungen.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir müssen den Menschen reinen Wein einschenken. Dieses komplexe Thema ist ein sehr sachlich zu nehmendes Thema, aber man muss es immer wieder angehen, um es weiterzubehandeln. Ich will nun kurz auf die Punkte 2 und 3 eingehen, das ist die Angleichung der in der DDR geschiedenen Frauen. Das ist ein Thema, das nach wie vor zur Disposition steht und einer Regelung bedarf. Ich kenne die unterschiedlichen Positionen, die hier aufeinandertreffen. Ich bin auch der Landesregierung dankbar, vor allen Dingen auch der Ministerpräsidentin, dass sie sich immer wieder für eine Angleichung, auch für eine Angleichung für verschiedene Berufsgruppen eingesetzt hat. Denn wir haben nach wie vor eine ganze Reihe von Berufsgruppen, deren Rentenangleichung einer Lösung bedarf, das sind die mitarbeitenden Handwerkerfrauen, das sind die Leute im Gesundheitswesen, das sind welche im Sozialbereich, im Hochschulbereich. Es gibt eine Reihe Themen, die hier zu einer Lösung anstehen. Ich denke, die Landesregierung hat gezeigt, dass sie aktiv ist. Ihr Spielraum, hier etwas zu unternehmen, das hat Herr Dr. Schubert schon deutlich gemacht, ist nicht sehr groß, aber sie war aktiv. Das möchten wir würdigen. Ich denke, die nächste Frage, die ansteht, heißt, wie schaffe ich es, dass gerade Menschen, die, ich sage, unter den Level fallen, dass man da ein Stück Gerechtigkeit findet. Es gibt gerade im Wahlkampf in Vorbereitung auf den nächsten Bundestag eine Reihe von Aussagen, beispielsweise auch die Aufstockung der Rente für Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Ich denke, das ist ein ganz wesentlicher Schritt. Es bleibt noch vieles zu tun, die Landesregierung hat gezeigt, dass sie aktiv ist, einen extra Beschluss dazu benötigen wir nicht. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Jung von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, vielen Dank, Herr Schubert, für den Bericht. Das sage ich jetzt Frau Taubert, okay. Bei dem Bericht stellt sich mir eine einzige Frage: Wie lange noch müssen Menschen mit dieser Ungerechtigkeit leben?
Weil die Menschen das Ganze überhaupt nicht interessiert, wie was wo berechnet wird und viele das auch überhaupt nicht verstehen können. Noch einen Satz zur FDP, da fällt mir das „Böckler Impuls“ ein. Die erste Überschrift: Die Dax-Konzerne geben für betriebliche Altersvorsorge ihrer Vorstände Millionensummen aus. Fraglich ist, ob solche Managerrenten noch zeitgemäß sind. Das ist auch das Thema unseres Antrags: Die Benachteiligung ostdeutscher Rentner endlich beenden.
Ich darf mit einem Zitat beginnen: „Ein besonderes Altersarmutsrisiko in Folge von Ehescheidungen im Beitrittsgebiet vor 1992 ist statistisch nicht belegt. Grundsätzlich ist Altersarmut heute in den neuen wie alten Bundesländern kein akutes Problem.“ Diese beiden Sätze stammen selbstverständlich nicht von mir. Die Formulierung ist aus einem Schreiben der Bundesarbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen vom 30. April dieses Jahres, meine Damen und Herren. Es ist die Reaktion auf ein Schreiben einer von vielen Betroffenen, die aufgrund der Regelung im Rahmen des Einigungsvertrages teils horrende Anspruchsverluste hinzunehmen hatten und die bis heute unter Benachteiligungen des deutschen Rentenrechts leiden müssen. Es sind nach Schätzungen - und das ist auch heute schon gefallen - immer noch 400.000 geschiedene Frauen in Ostdeutschland, die bis heute aufgrund unterschiedlicher Versorgungsregelungen der beiden deutschen Rentensysteme in ihren Ansprüchen bedeutend schlechter gestellt sind.
Mehr als 100 von ihnen sind im Rahmen einer Konferenz, die meine Fraktion Ende August hier im Thüringer Landtag veranstaltete, zusammengekommen und haben sich erneut darin bestärkt, gegen das Rentenunrecht weiter anzugehen. Hinzu kommen Tausende Betroffene verschiedener Berufsgruppen - auch das ist heute schon genannt worden -, angefangen von Mitgliedern des Balletts der DDR über Angehörige der sogenannten technischen Intelligenz bis hin zu den kleinen privaten Handwerkern und Dienstleistern und deren helfenden Familienangehörigen. Diese Liste ist nur ein unbedeutender Auszug einer vollständigen Auflis
Die größte Betroffenengruppe aber, welche nach 23 Jahren deutscher Einheit im Rentensystem weiterhin benachteiligt bleibt, umfasst jedoch unzweifelhaft all jene, die zu DDR-Zeiten erwerbstätig waren, Kinder bekommen und großgezogen und Verwandte gepflegt haben. 23 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die Arbeitsleistung ostdeutscher Männer und Frauen gemäß der Rentenformel noch immer weniger Wert als die westdeutscher Männer und Frauen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, was hatten diese Menschen doch auf Ihre Bundesregierung gehofft. 2009 haben Sie mit viel Brimborium im Koalitionsvertrag die Angleichung des Rentenniveaus Ost an das Rentenniveau West bis zum Herbst 2013 versprochen. Trotz prall gefüllter Rentenkassen ist jedoch nichts passiert. Diesen Wahlbetrug werden Ihnen die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner nicht vergessen. Dafür werden wir auch als LINKE Sorge tragen.
Ihre Politik spaltet Deutschland. Ihre Verweigerung, die Rentenlücken zu schließen, gibt vielen Menschen im Osten das Gefühl, Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse zu sein.
Dafür tragen Sie die Verantwortung. Auch mit der letzten Rentenerhöhung vertiefen Sie die Konflikte zwischen Ost und West nur noch weiter. Die Steigerung der Westrente um gerade einmal 0,25 Prozent in diesem Jahr ist angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten nichts anderes als eine deutliche Rentenkürzung gewesen.