Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es hat sich noch einmal Frau Dr. Klaubert für die Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.
Herr Staatssekretär, ich muss jetzt schon noch eine Anmerkung machen. Sie haben das Problem der Jugendkunstschulen und der Musikschulen und der Beschäftigungsverhältnisse an selbigen auf zwei Beispiele, den Landkreis Altenburger Land und den Landkreis Nordhausen und die Stadt Nordhausen verschoben, weil ich Ihnen von dort zwei Sachverhalte näher beschrieben habe. Aber das liegt wahrscheinlich wirklich daran, wie wir an Politik herangehen. Sie wollen immer, dass wir eine Studie machen und empirisch nachweisen, wie Sie es aus Ihrem Universitätsbetrieb kennen, wie die Situation vor Ort ist. Ich fahre halt oft im Land herum und erlebe die Menschen, die an solchen Einrichtungen arbeiten. Da gehe ich meistens gar nicht mal zuerst ins Landratsamt, egal welches Parteibuch Landräte oder Bürgermeister haben, sondern spreche mit den Leuten. Wenn sie mir ihre Situation anvertrauen und ich daraus einen Handlungsauftrag erkenne, dann tue ich das. Selbstverständlich spreche ich mit Frau Sojka, mit Frau Keller, ich spreche mit Herrn Dr. Zeh, ich spreche mit Frau Dr. Hahn in Gera, ich spreche mit Frau Wolf in Eisenach und mit vielen anderen. Aber darum geht es nicht. Es geht nicht darum. Wenn ich würdige, was ein fest angestellter Musikschullehrer für das gesamte Wirken eines Musikschulsinfonieorchesters leistet, dann würdige ich dessen Arbeit und danke ihm dafür und bin froh, dass er fest angestellt ist, denn in einer freien Honorartätigkeit könnte er das nicht machen. Da kann ich sogar unserem Kreistag und Frau Sojka und wem auch immer noch dankbar sein, dass sie die Gelder für die Musikschule geben. Wenn Sie das hören wollen, gerne. Es ändert aber nichts an der Situation der Musikschule.
Der Kreistag war vorher, Herr Gumprecht hat schon gelacht dazu. Wenn ich über Nordhausen und über diese Jugendkunstschule spreche, dann kann ich
nur sagen, dass es dort natürlich eine hervorragende Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Landkreis gibt, aber wie die finanzielle Situation vor Ort ist, wissen Sie auch und dass dort vielleicht der Kreistag, das kann ich wieder weniger einschätzen, mehr Geld geben würde oder die Stadt mehr Geld geben würde und wo dann die verwaltungstechnischen Beschränkungen liegen, das weiß ich auch. Aber die Situation ist die, dass wir prekäre Beschäftigungsverhältnisse haben und ich bin davon ausgegangen, diese Beispiele zu erzählen und gleichzeitig damit Danke zu sagen für das hervorragende Engagement. Die Studie, die hat ver.di gemacht und die können Sie sich auch anschauen. Da sind die prekären Verhältnisse dargestellt und insbesondere in Thüringen. Wenn Sie jetzt sagen, wir können da gar nichts machen, dann biete ich noch einmal an, lassen Sie uns ein Kulturfördergesetz machen. Astrid Rothe-Beinlich hat es angedeutet, wir hatten es schon einmal versucht. Wir hatten das Bibliotheksgesetz schon einmal unter dieser Prämisse untersucht, sind von Ihrem Minister darauf hingewiesen worden, dass die Landesregierung all diese Dinge in einem Kulturfördergesetz verankern wird. Schauen Sie mal nach, was im Kulturkonzept dazu steht. Man hat sich verabschiedet. Und damit schieben auch Sie die Verantwortung auf die Kommunen ab. Und was ich richtig bösartig finde, dass Sie das offensichtlich jetzt so ein bisschen nach Parteibuch sortiert haben. Ich werde künftig, wenn ich zu solchen Sachverhalten rede, mir insbesondere die Beispiele aussuchen, wo CDU-Bürgermeister oder -Landräte zugange sind, damit ich Ihnen aus deren Sicht die gleichen schwierigen Bedingungen schildern kann. Sie müssen das Grundproblem begreifen und nicht abwiegeln und sagen, wofür Sie alles nicht verantwortlich sind.
Verantwortung zu übernehmen heißt, wenn man die Schaltstellen sucht, die zu bedienen sind, dass man sich auch dieser Schaltstellen bedient, und dann lassen Sie uns dieses Kulturfördergesetz machen, das schaffen wir noch in dieser Wahlperiode.
Danke, Frau Abgeordnete Dr. Klaubert. Es hat sich zu Wort gemeldet Herr Staatssekretär Prof. Merten.
Das machen wir auch zusammen. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ja, Frau Dr. Klaubert, genau das ist das Grundproblem, Sie greifen immer einzelne Beispiele raus, einzelne. Genau das tun Sie. Ich sage Ihnen das auch, wie ich es Herrn Emde gesagt habe, das einzelne Beispiel zeigt alles und belegt nichts. Sie müssen mir nichts erzählen, ich habe doch hier gesagt, es gibt diese prekären Beschäftigungsverhältnisse. Daran hat hier keiner einen Zweifel gelassen. Aber die Beispiele, die Sie gewählt haben, haben Sie genau so gewählt, wie Sie es gewählt haben. Nun ist es misslich, dass ich sie aufgegriffen habe. Ich kann Ihnen nur sagen, die Welt ist nun mal so. Und ich zeige Ihnen, dass diese Fragen auch der Zuordnung keine sind, die allein entlang politischer Zugehörigkeiten gehören. Das sind prekäre Entscheidungen vor Ort. Ihre Konsequenz ist immer zu sagen: Land, du musst mehr machen. Das ist eine ziemlich einfache Variante und das höre ich hier beständig.
Ich sage Ihnen, nein, die Verantwortung gehört dorthin, wo die Verantwortung liegt. Die Frage für die kommunalen Schulen ist eine kommunale Verantwortung. Ich kann Ihnen sagen, die Frage der Schwerpunktsetzungen ist eine Entscheidung, die in den Kreistagen und in den Stadträten getroffen wird. Mit Verlaub, die Damen und Herren sollen ihrer Verantwortung gerecht werden. Und wenn Sie mir hier erzählen, die haben dort prekäre Beschäftigungsverhältnisse, dann tun Sie vor Ort was dafür, dass das geändert wird. Denn die haben die Chance, die haben die Möglichkeit. Vorhin hat ja Frau Rothe-Beinlich erwähnt, wir hatten die gleiche Diskussion dieser Tage in der Anhörung bei den Hochschulen, die haben auch laut gerufen: Feste Beschäftigung, feste Beschäftigung. Auf die erste Rückfrage zu ihren Haushaltsstellen, ob sie darauf zu 100 Prozent feste Beschäftigung haben, war nichts mehr zu hören. Dann waren sie nicht mehr auskunftsfähig.
Ich kann Ihnen sagen, es muss jeder in seiner Verantwortung bleiben und es ist zu einfach zu sagen, das Land soll immer, das Land, das Land - so einfach ist es nicht. Sie haben die Möglichkeit, das vor Ort zu sortieren.
Ich habe Ihnen auch gesagt, dass wir das bei der Frage des Kulturlastenausgleichs geregelt haben, dass davon 2,3 Mio. bei den entsprechenden kommunalen Musikschulen angekommen sind. Ich habe gesagt, das haben einige Kommunen gemacht, das sind Gera, Jena, Weimar, Eisenach, Schmalkalden-Meiningen, Saalfeld-Rudolstadt und Altenburger Land.
Danke, Herr Staatssekretär. Darf ich Ihre Ausführungen jetzt so bewerten: Reicher Landkreis, reiche Musikschule, gute Bezahlung - armer Landkreis, schlecht ausgestattete Musikschule und schlecht bezahlte Musiklehrer?
Nein, Sie dürfen meine Aussage so verstehen, dass jeder Landkreis die Entscheidung und die Verantwortung dafür trägt, was er für Bildung ausgibt und was er für andere Ausgaben macht. Das ist die Verantwortung, die kommunal liegt.
Das ist keine Frage ausschließlich der finanziellen Leistungsfähigkeit. So einfach ist es nun auch nicht. Denn das hieße, aus der Verantwortung rausgehen, dass man prioritär die Dinge macht, die einem wichtig sind und dann bei der Bildung immer wieder nach dem Land ruft. So einfach geht es nicht. Ich sage, die Verantwortung liegt kommunal, Sie haben die Entscheidungssituation in den kommunalen Gremien, setzen Sie sie durch und dort wird dann entschieden, was ist dem jeweiligen Landkreis wichtig, ist Bildung wichtiger oder sind andere Dinge wichtiger. Das sind klar Entscheidungen, die sind zu treffen. Da kann ich Ihnen sagen, es hängt nicht nur an der finanziellen Leistungsfähigkeit. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Prof. Merten. Ich sehe im Moment keinen Redewunsch mehr. Dann würden wir jetzt zur Abstimmung kommen.
Meine Damen und Herren, ich frage Sie als Erstes, kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrages erfüllt ist?
Also gibt es keinen Widerspruch? Danke, dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Frau Dr. Klaubert, ich habe Sie so verstanden, Sie legen keinen Wert auf die Fortsetzung der Beratung des Sofortberichts, sondern nur Nummer II. Gut, dann stimmen wir zuerst ab über die Überweisung dieses Antrags der Fraktion DIE LINKE, und zwar dort Nummer II, und damit auch des Änderungsantrags der Fraktion der FDP an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Dann ist die Überweisung abgelehnt.
Weil die Überweisung abgelehnt wurde, kommen wir jetzt zur Abstimmung als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/6651. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir stimmen jetzt ab über die Nummer II des Antrags der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6369. Wer ist dafür, diesen Antrag anzunehmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Gibt es nicht. Also, der Antrag ist auch abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich merke, es wird Zeit, wir gehen jetzt in eine halbstündige Mittagspause und sehen uns um 14.30 Uhr wieder.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mittagspause ist beendet. Es ist 14.30 Uhr und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25
Die erste Frage kommt von Frau Abgeordneter Stange und Frau Abgeordneter Dr. Lukin für die Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6477. Bitte, Frau Abgeordnete.
sprach der Vorsitzende der die Regierung tragenden Fraktion der CDU unter anderem über Gründe für Baukostensteigerungen im Staatlichen Hochbau. Herr Mohring wird dort wie folgt zitiert: "Je mehr Standards festgelegt werden, je mehr ich von den Unternehmern abverlange - vom Lohnniveau über Umweltvoraussetzungen bis hin zu Frauenquoten in Unternehmensführungen - desto unwahrscheinlicher ist es, dass der Bau preiswert wird."
1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass Frauenquoten in Unternehmensführungen ein Grund dafür sein können, dass nicht preiswert gebaut werden kann?
2. Falls Frage 1 bejaht wurde: Welche Gründe führen nach Auffassung der Landesregierung dazu, dass Baumaßnahmen von Unternehmen, in deren Führung keine Frauenquote gilt, preiswerter sein können?
3. Falls Frage 1 verneint wurde: Beabsichtigt die Landesregierung, die genannten Äußerungen des Vorsitzenden der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag zum Anlass zu nehmen, um die Auswirkungen von Frauenquoten in Unternehmensführungen auf die Kosten von Baumaßnahmen wissenschaftlich zu untersuchen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Herr Minister, Sie haben das Wort. Ein Wunsch an die Technik, wir brauchen ein Mikrofon hier vorn, ein funktionierendes.