Birgit Klaubert
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Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Mittel der Kulturstiftung des Bundes für Thüringer Projekte
Kürzlich hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Mittel der Kulturstiftung des Bundes für das Jahr 2014 um 2,5 Mio. € erhöht.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Thüringer Projekte, Initiativen und/oder Einrichtungen wurden bzw. werden in welcher Höhe seit 2009 mit Mitteln der Kulturstiftung des Bundes gefördert?
2. Welche Thüringer Projekte, Initiativen und/oder Einrichtungen sind der Landesregierung bekannt, die sich seit 2009 vergeblich um Mittel der Kulturstiftung des Bundes bemüht haben?
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum Zusammenwirken der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung des Freistaats hinsichtlich der Förderung von Kunst und Kultur in Thüringen?
Ich würde zwei Nachfragen stellen, die erste bezieht sich auf die Partner, die Mittel der Bundesstiftung in Anspruch nehmen können. Können Sie einen Überblick geben, wer im Wesentlichen die Partner sind?
Dann hätte ich gern noch eine Antwort zur Situation der Kulturstiftung des Freistaats. Sie haben gesagt, es gibt kaum Berührungsmöglichkeiten und kaum gemeinsame Projekte. Wie schätzen Sie das ein, liegt das an der Art und Weise der Strukturierung der Kulturstiftung des Landes oder an fehlender Finanzausstattung oder an fehlenden Ideen? Ich kann es im Moment für mich nicht bewerten.
Kulturlastenausgleich 2014
Im Doppelhaushalt 2013/2014 sind jeweils 9 Mio. € für einen Kulturlastenausgleich eingeplant. Für das Jahr 2013 zog die Landesregierung als Antwort auf meine Kleine Anfrage „Bilanz des Kulturlastenausgleichs 2013“ (vergleiche Drucksache 5/7267) ein positives Resümee.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Städte und Landkreise haben wann und in welcher Form einen Antrag auf Zuwendung aus dem Kontingent des Kulturlastenausgleichs für das Jahr 2014 gestellt?
2. Welche Kommunen sind für das Jahr 2014 im Rahmen des Kulturlastenausgleichs in welcher Höhe zuwendungsberechtigt?
3. Wann wurden und/oder werden die Anteile des Kulturlastenausgleichs an die einzelnen Kommunen ausgezahlt?
4. Aus welchem Grund ist die Stadt Hildburghausen nicht zuwendungsberechtigt, obwohl sie die Voraussetzungen entsprechend der Verwaltungsvorschrift erfüllt?
Ich möchte zu Ihrer Antwort auf Frage 1 nachfragen. Ich hatte gefragt, welche Städte und Landkreise wann und in welcher Form Zuwendungsanträge gestellt haben. Sie sagen drei, das sind also Mühlhausen, Saalfeld und Hildburghausen. Das sind die zusätzlichen. Wie ist es dann mit den Antragstellern aus dem Jahr 2013? Das hätte ich gern gewusst. Auf die Frage 4 bezogen, auf die nicht erfüllbaren inhaltlichen Voraussetzungen, Stadt Hildburghausen, möchte ich noch mal nachfragen: Könnte denn unter bestimmten Umständen, wenn man die
überregionale Wirkung verschiedener Einrichtungen anders darstellt, eine Zuwendung erteilt werden? Eigentlich wollte ich noch wissen, wann die Angaben aus dem Landesamt für Statistik kommen.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Landeshilfen beim Wiederaufbau des Schlosses Ehrenstein
Am 26. November 2013 brach im kurz vor der Fertigstellung befindlichen Schloss Ehrenstein ein Großbrand aus, der erheblichen Schaden am Kulturdenkmal im Landkreis Gotha verursachte. Einen Tag später sprach sich Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht laut dpa-Meldung für einen schnellen Wiederaufbau des Schlosses aus.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchem finanziellen Ausmaß sind Schäden am Schlosskomplex entstanden und wie bewertet
dies die Landesregierung im Hinblick auf die kulturhistorische Bedeutung von Schloss Ehrenstein?
2. Welche Maßnahmen zum Wiederaufbau des Schlosses wurden bzw. werden seitens der Gemeinde Ohrdruf, des Landkreises Gotha und des Freistaats Thüringen ergriffen?
3. Plant die Landesregierung eine finanzielle Beteiligung am Wiederaufbau? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?
4. Gibt es seitens der Landesregierung Initiativen, den Bund an der Schadensregulierung zu beteiligen?
Die erste Frage wirklich für das Protokoll: Ich nehme an, dass das Ministerium dann von sich aus an den Ausschuss herangehen wird und diese Berichterstattungen vorbereiten wird, ohne dass ein extra Antrag nach Geschäftsordnung gestellt wird?
Zustimmendes Nicken heißt also Ja, für das Protokoll. Zweitens, ich beziehe mich noch mal auf die dpa-Meldung: Die Ministerpräsidentin spricht sich also für einen schnellen Wiederaufbau aus. Kann das in irgendeiner Art und Weise untersetzt werden
oder ist das eine Willensbekundung, wie wir beide jetzt auch vielleicht abgeben könnten?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wollte vorhin Frau Holbe die Frage stellen, ob sie weiß, dass am heutigen Tag in Sachsenhausen eine Gedenkveranstaltung stattfand für die in den Konzentrationslagern ermordeten Sinti und Roma. 15 Angehörige dieser Familien konnten noch teilnehmen und Romani Rose, den wir eigentlich alle kennen, weil er 2005 in Weimar gesprochen hat zur Ermordung von Sinti und Roma, sagte heute in Sachsenhausen, dass die Stigmatisierung einer ganzen Bevölkerungsgruppe zum Teil unter der Rubrik der Armutszuwanderung und der nicht für uns passenden Lebensverhältnisse einen Rassismus gebärt, den verantwortliche Politik einfach nicht zulassen darf.
Frau Holbe, Sie stehen hier als gewählte Abgeordnete eines Parlaments,
und wer Ihnen diesen Unfug aufgeschrieben hat, weiß ich nicht, aber Sie stehen dafür, denn Sie haben es in diesem Hause vorgetragen. Ich kann Ihnen sagen, diese Rede werden wir sehr sorgfältig anschauen und wir werden auch an entsprechende Stellen diese Art von Rassismus in einem Thüringer Parlament den Leuten zuleiten, die wissen müssen, mit wem sie es zu tun haben.
Ich schäme mich für diese Aussagen.
Ich hatte meine Fragen übrigens auch erst kürzer gestellt, aber da gab es verwaltungstechnische Hindernisse, deswegen in dieser Form.
Nachgefragt: Abwesenheit des Thüringer Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Sitzungen des Fachausschusses und in Plenarsitzungen
Die Mündliche Anfrage (Drucksache 5/6741) konnte in der letzten Plenarsitzung aus Zeitgründen nicht mehr gestellt werden und wurde unlängst schriftlich
beantwortet (Drucksache 5/6789). Dabei wurden die Fragen nach unserer Auffassung sehr unkonkret beantwortet. Seit Januar 2013 hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur am überwiegenden Teil der Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht teilgenommen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche konkreten Termine mit oberster fachpolitischer Priorität hatte der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur einschließlich des in der oben genannten Antwort zur Mündlichen Anfrage aufgeführten Termins (10. Oktober 2013) seit Anfang des Jahres 2013, bei denen der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur - in seiner Verantwortung liegend - entschieden hat, an der jeweiligen Sitzung des Fachausschusses nicht teilzunehmen?
2. Welche fachpolitischen Angelegenheiten haben in den Fällen der zur Frage 1 genannten Termine jeweils vorgelegen und wie begründet die Landesregierung die jeweilige oberste Priorität, so dass der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur entschieden hat, an den Sitzungen des Fachausschusses nicht teilzunehmen?
3. Welche Bedeutung hat für den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur und wie wird diese Aussage begründet?
4. Aus welchen Gründen ließ der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur den Staatssekretär Prof. Dr. Merten am 22. Oktober 2013 die schriftliche Antwort auf unsere Mündliche Anfrage unterzeichnen?
Ich habe es ja schon angemerkt, dieses verwaltungstechnische Verfahren bei der Aufstellung von Mündlichen Anfragen führt dann auch zu sehr komplexer Form solcher Anfragen. Aber meine Frage jetzt, weil Sie als Staatssekretär hier stehen,
zum wiederholten Male, sagt Frau Kaschuba. Sie haben an einigen Stellen gesagt, der Minister wäre nicht zuständig gewesen. Was bedeutet denn im Sinne des Ministeriums „nicht zuständig“, wenn der Ausschuss etwas berät? Oder anders gesagt, auf die Exkursion des Ausschusses nach Dresden bezogen und die wissenschaftspolitischen Erkundungen, die wir dort an verschiedenen universitären und außeruniversitären Einrichtungen eingeholt haben: Diese sind also nach der Geschäftsverteilung in Ihrem Haus gar nicht Zuständigkeit des Ministers?
Ich werde gerade darauf hingewiesen, dass Herr Carius da ist, sonst hätte ich nämlich namens meiner Fraktion die Herbeirufung eines Mitglieds der Landesregierung gefordert, am besten natürlich der zuständigen Fachministerin. Aber vor diesem Hintergrund, dass Herr Carius da ist und sicher nicht als Abgeordneter in seiner Bank sitzt, wäre es gut, wenn er wenigstens auf der Regierungsbank Platz nehmen würde.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Emde, am besten war der Satz mit der Sonne. Also dass der Staatssekretär immer mal die Sonne anknipst, damit sein Minister im rechten Licht erscheint, ist offensichtlich so notwendig. Ich sehe den überhaupt nicht mehr, mit oder ohne Sonne. Der Minister ist nicht mehr hier
und demzufolge weiß ich gar nicht, inwiefern bei ihm ein Problembewusstsein da ist, einen solchen Antrag, den wir eingebracht haben, überhaupt zu behandeln.
Zu Ihren weiteren Ausführungen, Herr Emde, dass wir uns im Land ganz gut auskennen, kann ich nur sagen, ja, das haben Sie gut beobachtet.
Und zu dem, dass wir einen richtigen Ansatz haben, nämlich im Bildungsplan musikalische und künstlerisch-gestaltende Bildung zu stärken, und das seit Jahren tatsächlich auch in die Parlamentsdebatte einbringen, da haben Sie etwas Nachhilfe
bedarf, aber ich glaube, es war eher nur so dieses rhetorische Wortgeprassel.
Interessant ist allerdings immer wieder, wie HansJürgen Döring in seinem Beitrag zustimmt, was wir richtig sagen, und trotzdem zu erkennen gibt, dass er als Mitglied der regierungstragenden Fraktion dem nicht zustimmen darf. Dazu gehört, liebe Astrid Rothe-Beinlich, eben offensichtlich auch die Möglichkeit, diesen Antrag im Ausschuss zu behandeln. Denn dann könnte man all die klugen und wichtigen Dinge, die in der Debatte jetzt hier eingebracht worden sind, auch im Ausschuss noch einmal beraten. Wir sind nicht diejenigen, die das Monopol auf die Wahrheit haben. Vielleicht wäre die eine oder andere Präzisierung oder Erweiterung des Punkts II durchaus möglich.
Aber ich möchte noch einmal darauf zurückgehen, warum wir diesen Antrag gestellt haben. Herr Emde, Sie sagten, wir hätten das konsequenterweise natürlich nicht nur im Bereich des „Bildungsplans von 0 bis 10“ einordnen müssen, sondern wir hätten darüber hinausgehen können. Da haben Sie völlig recht, aber mir ist bekannt und Ihnen vielleicht auch, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wird und dass berechtigterweise natürlich die Aufgaben im Bildungsplan aus dem Kindes- und frühen Schulalter in die höheren Schuljahre hineinwachsen. Da wir mit großer Weitsicht handeln, haben wir das natürlich gleich mit aufgenommen.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist einer, den im 16. Deutschen Bundestag alle Fraktionen gemeinsam vertreten haben, und zwar die Auffassungen, die im Bericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ nachzulesen sind. Die Leiterin dieser Enquetekommission war ein Mitglied der CDU-Fraktion. Dort verweise ich nur auf einen Sachverhalt, der uns nach wie vor umtreibt. Das ist auf der Seite 399 der Drucksache 16/7000 nachzulesen. Es heißt dort - ich zitiere: „Die Enquetekommission empfiehlt den Ländern, durch gesetzliche Regelungen die kulturelle Infrastruktur im Bereich der außerschulischen kulturellen Bildung in ihrem Bestand auch qualitativ zu garantieren. Dies gilt insbesondere für das Musik- und Jugendkunstschulwesen. Angebote der kulturellen Bildung aus dem rechtlichen Status der ‚freiwilligen Leistungen’ herauszuführen, soll auch mit Blick auf die Gestaltungsfreiheit der Kommunen entscheidendes Element gesetzlicher Regelungen sein.“ Das wurde 2007 mit großer Einmütigkeit so formuliert. Seit Jahren verweisen wir auf diese Frage, dass die kulturelle Aufgabenstellung der Kommunen immer wieder als freiwillige Aufgabenstellung unter den Finanzvorbehalt der Kommunen gerät. Und lieber Hans-Jürgen Döring, wir haben uns vorhin über den Kulturlastenausgleich unterhalten. Wir wissen beide, wie es in den Kommunen aussieht und dass eben manches Geld, welches gut gemeint in Richtung der Kommunen abgegeben wird und dort die kulturelle Basis stärken soll, eben
doch nicht so die kulturelle Basis verstärkt, weil die Ausgangssituation der Kommunalfinanzen in den Kommunen zum Teil schlecht ist.
Das führt wieder dazu, dass wir eben, Sie sagen, Herr Staatssekretär, einen phantastischen Bildungsplan haben, wir aber vor allen Dingen sehr viel Phantasie brauchen,
diesen Bildungsplan umzusetzen. Und da ist es Aufgabe, im Parlament zu debattieren, und da denke ich, da haben wir als Opposition immer eine ganz ordentliche Arbeit geleistet.
Es gab aber einen zweiten Ansatz, von dem ich annehme, dass er in allen Fraktionen wenigstens als Information angekommen ist, weil ich aus den Reden durchaus herausgehört habe, dass man weiß, dass sich ver.di mit dem Fachbereich Medien/Kunst an die Regierung gewandt hat und an die Fraktionen und darauf hingewiesen hat, dass im Bereich der Musikschulen prekäre Beschäftigungsverhältnisse entstehen. Wir haben auch die Daten dazu ich glaube, sie sind vorhin in einem der Beiträge sogar benannt worden -, dass wir in Thüringen besonders schwierige Beschäftigungsverhältnisse an den Musikschulen haben. Das liegt insbesondere daran, dass an den Musikschulen die Zahl der fest angestellten Musikschullehrer, die natürlich dann auch für Ensemblespiel, für Orchesterspiel, für Adaptationen von Musikstücken für Kinder und Jugendliche angestellt sind, abnehmend ist. Das hat wieder mit der Finanzausstattung der Kommunen zu tun, die in einen Selbstausbeutungsprozess geraten, der letzten Endes die Frage stellen lässt, wie gehen wir mit diesem Bereich der außerschulischen musischen Bildung um. Und es ist eine berechtigte Frage, es ist nämlich auch eine Frage von Arbeitsplätzen und von Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen hier in Thüringen. An einem Beispiel will ich es mal deutlich machen. Zur Eröffnung des diesjährigen Thüringer Denkmaltags in meiner Heimatstadt Altenburg spielte das Jugendsinfonieorchester der Musikschule. Es spielte in außerordentlich hoher Qualität und zum Glück gibt es den fest angestellten Musikschullehrer, der für dieses hervorragende Ensemble die Musikstücke so adaptieren kann, dass sie ein Jugendsinfonieorchester spielen kann. Aber dessen Arbeitstag sieht so aus, dass er an einem solchen Freitag zur Eröffnung des Tages des offenen Denkmals um 8.00 Uhr den Veranstaltungsort Brüderkirche betritt, die Stühle aufstellt, die Notenpulte aufstellt, die Noten zuordnet, dann den Musikschulunterricht macht, dann am Nachmittag die Kinder zusammennimmt zu einer Probe, dass dann die Gäste kommen, dass das sinfonische Konzert gespielt wird, die Kinder gehen dann nach Hause und er räumt die Stühle und die Orchesternoten wieder zurück und hat dann einen Arbeitstag, der unend
lich lang ist. Der hat sich bei mir darüber nie beklagt, wie schlimm seine Arbeitsbedingungen sind. Aber wenn man etwas so verlangt, dann gebührt das auf der einen Seite großer Hochachtung und auf der anderen Seite einer Entlohnung, die tatsächlich dieser Arbeit angemessen ist.
Wenn wir immer nur Projektbeschäftigte, freie Beschäftigte, Kurzzeitbeschäftigte an den Musikschulen haben, dann werden wir uns eine solche Qualität nicht mehr leisten können. Ich denke, da muss man sich als Parlament und natürlich als Regierung Gedanken darüber machen, wie man die Situation löst.
Eine weitere Anmerkung will ich machen: Kaum jemand hat zu den Jugendkunstschulen gesprochen, bis auf Astrid Rothe-Beinlich, die auf die ImagoKunstschule einging. Aber wir haben mehrere solcher Jugendkunstschulen in freier Trägerschaft und zum großen Teil wird dort die Tätigkeit organisiert durch im besten Falle ganze Projektmanagerstellen. Meistens sind das gar keine ganzen Projektmanagerstellen, sondern es sind Teilprojektmanagerstellen, die andere Aufgaben auch noch zu erledigen haben, die, um den Betrieb der Jugendkunstschulen zu organisieren, natürlich nach außen gehen und freie Künstler und in dem Bereich einschlägig tätige Berufsgruppen ansprechen, um an den Jugendkunstschulen die Organisation der Aufgaben zu übernehmen.
Ich weiß nicht, Herr Staatssekretär, haben Sie zum Beispiel einmal nachgefragt, was die Leiterin der Jugendkunstschule in Nordhausen jeden Monat als Entgelt erhält? Falls nicht, kann ich nur andeuten, es sind um die 1.000 €, die sie auf die Hand bekommt. Dafür leistet die nicht nur 40 Stunden Arbeit und schon gar nicht Arbeit, wo sie früh um 8.00 Uhr auf Arbeit kommt und mit Pause um 16.00 Uhr oder 17.00 Uhr geht, sondern da bemüht man sich noch darum, dass man in den ländlichen Raum hineinwirkt, dass man überlegt, wie kann man Kinder und Jugendliche, die nicht unmittelbar im städtischen Bereich mit dem Stadtbus oder mit der Straßenbahn fahren können, an die Jugendkunstschule heranführen, wie man, das ist, glaube ich, zunehmend Aufgabe, auch selbstgestaltete Aufgabe der Jugendkunstschulen, nicht nur Kinder und Jugendliche anspricht, sondern auch ältere Erwachsene und damit sozusagen zu Mehrgenerationenschulen wird, die letzten Endes einen wichtigen Auftrag erfüllen und das alles unter prekären Beschäftigungsverhältnissen.
Ich finde es übrigens auch sehr traurig, dass aus Ihrem Haus auf die Ansprache des Themas der prekären Beschäftigungsverhältnisse in den öffentlichen Musikschulen in einer ganz schnöden Art und Weise geantwortet wird. Dort heißt es: „Herr Minister Matschie hat mich gebeten, Ihnen auf Ihr
Schreiben vom 6. Mai 2013 zu antworten. Darin äußern Sie Sorge hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage der Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer in Thüringen. Der Freistaat engagiert sich seit vielen Jahren im beträchtlichen Umfang für den Musikschulunterricht im Freistaat als wesentlichen Teil zum Erhalt unserer Kultur und unseres kulturellen Erbes. Die Unterstützung der Musikschulen bei diesem wichtigen Auftrag geschieht dabei im Wege der Projektförderung. Die Musikschulen selbst befinden sich in Trägerschaft der Kommunen und/ oder Kreise. Diese treffen die Entscheidungen hinsichtlich der Vergütung des Musikschulpersonals und wären für Ihr Anliegen primärer Ansprechpartner. Das Land hat hier nur begrenzte Möglichkeiten der Einflussnahme.“
Das mag sachlich richtig sein, aber vorhin haben Sie selbst gesagt, Herr Staatssekretär, Sie sind natürlich jetzt im Gespräch mit ver.di und es gebietet der politische Anstand, dass, wenn man auf ein solches Problem hingewiesen wird und Sie mehrfach auch erkennen müssen, dass wir es dort mit einem Problem zu tun haben, dass man zu einem Gespräch einlädt und miteinander darüber debattiert, wie man denn dieses Problem lösen kann. Denn dann, wenn die Situation in den Musikschulen - und ich habe jetzt die Jugendkunstschulen noch angefügt - so schlecht ist, dass jüngere Menschen sich auch hier in Thüringen in diesen Berufsfeldern nicht mehr aufhalten, dann werden wir den Fachkräftemangel verstärken und wesentliche Angebote ausdünnen und dann sind wir gar nicht mehr in der Lage, den Kulturauftrag, den der Freistaat in diesem Bereich hat, zu erfüllen. Noch haben wir Steuerungsmöglichkeiten. In dieser Richtung zielt unser Antrag darauf, dass wir uns als Fachausschuss natürlich mit diesen von uns benannten vier Punkten befassen. Frau Hitzing ist darauf eingegangen, die Situationen der privaten und freien Musikschulen und Träger noch einmal zu benennen. Wir sind gerne bereit, das aufzunehmen. Wir hatten letzten Endes aus unserer Sicht erst einmal in der Richtung gedacht, was man in öffentlicher Verantwortung regeln kann. Deswegen waren die privaten Musikschulen von uns nicht explizit genannt worden. Aber wenn man sich auch in der FDP-Fraktion dafür engagiert, dass wir diesen Bildungsauftrag, diesen gemeinsamen Bildungsauftrag mit allen uns zur Verfügung stehenden politischen Kräften erfüllen können, dann werden wir die Letzten sein, das abzulehnen. Auch auf Astrid Rothe-Beinlichs Antrag bezogen, das im Ausschuss zu bereden und gegebenenfalls eine Anhörung zu diesem Bereich zu organisieren, das findet unsere volle Unterstützung. Ich glaube, wir würden dadurch alle ein bisschen klüger werden und es würde uns aus der Situation befreien, dass zum heutigen Tag der Bericht gegeben, das Berichtsersuchen als erfüllt betrachtet wird und auf der anderen Seite die wichtigen Punkte, die wir angesprochen haben und wo
aus allen Fraktionen Zustimmung kam, einfach durch ein Abstimmungsverhalten Koalition gegen Regierung beerdigt würden. Ich werbe also noch einmal - ich weiß nicht, wie flexibel die Koalition in dem Zusammenhang ist - dafür, den Punkt II mit unseren Punkten 1 bis 4 und den Änderungsantrag der FDP im zuständigen Fachausschuss zu beraten. Ich hoffe, da Sie hier alle das Thema als wichtig erkannt haben, dass Sie über Ihren Schatten springen könnten und dieses Zeichen nach außen setzen, die Thüringer Parlamentarier sind bereit, zur Umsetzung des Thüringer Bildungsplans ganz gezielte Aufgabenstellungen zu übernehmen, um die musikalische und künstlerisch-gestaltende Bildung tatsächlich zu stärken. Vielen Dank.
Herr Staatssekretär, ich muss jetzt schon noch eine Anmerkung machen. Sie haben das Problem der Jugendkunstschulen und der Musikschulen und der Beschäftigungsverhältnisse an selbigen auf zwei Beispiele, den Landkreis Altenburger Land und den Landkreis Nordhausen und die Stadt Nordhausen verschoben, weil ich Ihnen von dort zwei Sachverhalte näher beschrieben habe. Aber das liegt wahrscheinlich wirklich daran, wie wir an Politik herangehen. Sie wollen immer, dass wir eine Studie machen und empirisch nachweisen, wie Sie es aus Ihrem Universitätsbetrieb kennen, wie die Situation vor Ort ist. Ich fahre halt oft im Land herum und erlebe die Menschen, die an solchen Einrichtungen arbeiten. Da gehe ich meistens gar nicht mal zuerst ins Landratsamt, egal welches Parteibuch Landräte oder Bürgermeister haben, sondern spreche mit den Leuten. Wenn sie mir ihre Situation anvertrauen und ich daraus einen Handlungsauftrag erkenne, dann tue ich das. Selbstverständlich spreche ich mit Frau Sojka, mit Frau Keller, ich spreche mit Herrn Dr. Zeh, ich spreche mit Frau Dr. Hahn in Gera, ich spreche mit Frau Wolf in Eisenach und mit vielen anderen. Aber darum geht es nicht. Es geht nicht darum. Wenn ich würdige, was ein fest angestellter Musikschullehrer für das gesamte Wirken eines Musikschulsinfonieorchesters leistet, dann würdige ich dessen Arbeit und danke ihm dafür und bin froh, dass er fest angestellt ist, denn in einer freien Honorartätigkeit könnte er das nicht machen. Da kann ich sogar unserem Kreistag und Frau Sojka und wem auch immer noch dankbar sein, dass sie die Gelder für die Musikschule geben. Wenn Sie das hören wollen, gerne. Es ändert aber nichts an der Situation der Musikschule.
Habe ich gesagt, Herr Fiedler.
Der Kreistag war vorher, Herr Gumprecht hat schon gelacht dazu. Wenn ich über Nordhausen und über diese Jugendkunstschule spreche, dann kann ich
nur sagen, dass es dort natürlich eine hervorragende Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Landkreis gibt, aber wie die finanzielle Situation vor Ort ist, wissen Sie auch und dass dort vielleicht der Kreistag, das kann ich wieder weniger einschätzen, mehr Geld geben würde oder die Stadt mehr Geld geben würde und wo dann die verwaltungstechnischen Beschränkungen liegen, das weiß ich auch. Aber die Situation ist die, dass wir prekäre Beschäftigungsverhältnisse haben und ich bin davon ausgegangen, diese Beispiele zu erzählen und gleichzeitig damit Danke zu sagen für das hervorragende Engagement. Die Studie, die hat ver.di gemacht und die können Sie sich auch anschauen. Da sind die prekären Verhältnisse dargestellt und insbesondere in Thüringen. Wenn Sie jetzt sagen, wir können da gar nichts machen, dann biete ich noch einmal an, lassen Sie uns ein Kulturfördergesetz machen. Astrid Rothe-Beinlich hat es angedeutet, wir hatten es schon einmal versucht. Wir hatten das Bibliotheksgesetz schon einmal unter dieser Prämisse untersucht, sind von Ihrem Minister darauf hingewiesen worden, dass die Landesregierung all diese Dinge in einem Kulturfördergesetz verankern wird. Schauen Sie mal nach, was im Kulturkonzept dazu steht. Man hat sich verabschiedet. Und damit schieben auch Sie die Verantwortung auf die Kommunen ab. Und was ich richtig bösartig finde, dass Sie das offensichtlich jetzt so ein bisschen nach Parteibuch sortiert haben. Ich werde künftig, wenn ich zu solchen Sachverhalten rede, mir insbesondere die Beispiele aussuchen, wo CDU-Bürgermeister oder -Landräte zugange sind, damit ich Ihnen aus deren Sicht die gleichen schwierigen Bedingungen schildern kann. Sie müssen das Grundproblem begreifen und nicht abwiegeln und sagen, wofür Sie alles nicht verantwortlich sind.
Verantwortung zu übernehmen heißt, wenn man die Schaltstellen sucht, die zu bedienen sind, dass man sich auch dieser Schaltstellen bedient, und dann lassen Sie uns dieses Kulturfördergesetz machen, das schaffen wir noch in dieser Wahlperiode.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ja, Frau Groß, Richard von Weizsäcker stimme ich auch zu, meine Fraktion auch.
Moment, Geschichte zu betrachten, zu bearbeiten, aufzuarbeiten heißt, dass man die Wirkungsmechanismen in historischen Epochen genau betrachtet, damit sich so etwas nie wiederholt. Darum ging es in der bisherigen Debatte nicht. Die Alternative, die auch im ursprünglichen Gesetzentwurf mit verzeichnet war, wäre die einfache Verlängerung des Gesetzes gewesen. Das wäre die einfachste Variante gewesen, mein Kollege Blechschmidt hat dazu gesprochen. Wenn es nur darum geht, hätte man das so tun können, hätte das Gesetz verlängert und wir hätten den Zeitdruck aus dem gesamten System genommen.
Aber welche Situation haben wir jetzt? Wir haben einen Gesetzentwurf, der - und auch das hat Kollege Blechschmidt schon gesagt - nicht im mündlichen Anhörungsverfahren war. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde das vor dem Hintergrund des Gegenstandes als ungeheuerlich.
Genau ein solcher Gesetzentwurf hätte die Möglichkeit eröffnet, uns wahrscheinlich dann auch hier im Plenarsaal in einer Großen Anhörung die unterschiedlichen Positionen anzuhören, abzuwägen und zu einem dauerhaften und guten Gesetz kommen zu können. Das wäre die Chance gewesen. Aber die Koalitionsfraktionen verweigern sich einer mündlichen Anhörung. Die Gründe sind mir bis jetzt nicht klar - wahrscheinlich die Angst vor der eigenen Courage. Dann geht das System weiter. Der Gesetzentwurf wird an verschiedene Ausschüsse überwiesen und ich habe heute eine völlig andere Vorstellung von Mitberatung erklärt bekommen, insbesondere durch Sie, Frau Abgeordnete Groß.
Offensichtlich
da brauchen Sie gar nicht feixen - heißt Mitberatung, schauen Sie sich mal um und entscheiden Sie sich nach dem, was Sie gar nicht vorliegen haben.
Das heißt, vorgelegen hat 13.30 Uhr am Mittwoch ein Änderungsantrag …
… und dieser ist nicht abstimmungsfähig. Ich werde mich dieser Abstimmung verweigern.
Private und gewerbliche Nutzung der Immobilien und Liegenschaften der Klassik Stiftung Weimar
Die Klassik Stiftung Weimar verfügt über zahlreiche sehr repräsentative Liegenschaften und Immobilien, die auch für die touristische Nutzung zum Beispiel als Museen freigegeben sind.
Ich frage die Landesregierung:
1. Durch wen und zu welchen Konditionen wurden und/oder werden Immobilien bzw. Liegenschaften der Klassik Stiftung Weimar seit dem Jahr 2000 durchgängig oder zeitweise privat genutzt und wie bewertet dies die Landesregierung?
2. Durch wen und zu welchen Konditionen wurden und/oder werden Immobilien bzw. Liegenschaften der Klassik Stiftung Weimar seit dem Jahr 2000 durchgängig oder zeitweise gewerblich genutzt und wie bewertet dies die Landesregierung?
3. Unter welchen Voraussetzungen, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen können Immobilien beziehungsweise Liegenschaften für Veranstaltungen Dritter (privat und/oder gewerblich) genutzt werden und wie bewertet dies die Landesregierung?
4. Welche Sicherheitsmaßnahmen stehen in welchem Umfang für die Immobilien und Liegenschaften der Klassik Stiftung Weimar zur Verfügung und wie bewertet dies die Landesregierung?
Ich gehe mal davon aus, dass ich die fünf Gebäude, die privat genutzt werden, einsehen könnte. Das ist keine Frage, das war jetzt nur eine Verständnisfrage. Meine Frage, die ich habe, richtet sich im weitesten Sinn noch einmal auf die Frage 4. Sie haben von Sicherheitsdienstbestreifung und Wartungs- und Reparaturaufgaben an den Sicherungsanlagen der Immobilien gesprochen. Wie ist denn das mit Versicherungsfragen? Wenn diese Immobilien oder Räume privat oder gewerblich genutzt werden, muss dann von dem Nutzer, auch meinetwegen von einem eingetragenen gemeinnützigen Verein, eine Extraversicherung abgeschlossen werden oder wie gestaltet sich das Prozedere?
Entwicklungsstand eines Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes
In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 14. März 2013 wurde der Erarbeitungsstand des Referentenentwurfs der
Landesregierung zum Bildungsfreistellungsgesetz besprochen. Die Landesregierung konnte keinen genauen Bericht bezüglich des Erarbeitungsstandes geben. Am Abend des gleichen Tages hat das DGB-Bildungswerk zur Diskussionsrunde „Ein Bildungsfreistellungsgesetz für Thüringen?“ eingeladen. Auf dieser Veranstaltung konnte Herr Minister Matschie doch über einige Eckpunkte des Gesetzentwurfs der Landesregierung berichten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist es richtig, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung einen „Schutz“ für Kleinst- und Kleinunternehmen vorsieht, indem die Gesamtanzahl der Tage für Bildungsurlaub die Anzahl der freigestellten Arbeitnehmer nicht überschreiten darf?
2. Ist es richtig, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung Bildungsurlaub für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden vorsieht?
3. Warum konnte in der Diskussionsrunde, jedoch nicht in der unmittelbar davor stattgefundenen Ausschuss-Sitzung Auskunft zu maßgeblichen Eckpunkten eines Gesetzentwurfs zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz gegeben werden?
4. Warum kann in einer öffentlichen Diskussionsrunde über Inhalte eines Gesetzentwurfs diskutiert werden, wohingegen einem parlamentarischen Ausschuss und dem Landtag Auskünfte verwehrt werden?
Zwei, ich hätte noch viel mehr, aber ich versuche es einmal mit zwei. Die Konfliktpunkte, die jetzt mehrfach benannt worden sind, haben auch im Ausschuss eine Rolle gespielt. Kann ich jetzt davon ausgehen, dass in dem Gespräch mit der Ministerpräsidentin, dem Minister und den Verbänden am Tag des Ausschusses die Konfliktpunkte soweit ausgeräumt worden sind, dass der Gesetzentwurf jetzt nur noch im Kabinett behandelt werden muss?
Die zweite - bezogen auf das Ausschussprotokoll: Kann ich davon ausgehen, dass im nächsten Ausschuss dessen Mitglieder darüber informiert werden, wie das weitere Verfahren bis zum Beginn der Sommerpause stattfinden wird? Denn es ist auch zugesagt worden, dass spätestens bis zum Eintritt in die parlamentarische Sommerpause ein Ergebnis vorliegt.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, keine Angst, es kommt jetzt keine Rede nach dem Motto „Ich wiederhole alles, was schon einmal gesagt worden ist, nur nicht von mir“, sondern fasse das zusammen. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, für das, was Sie zu Weimar im Allgemeinen, zur Klassik Stiftung im Besonderen, zu Gotha, Herr Hey,
und zur Thüringer Kulturlandschaft gesagt haben, dem ist nichts hinzuzufügen. Aber ich habe die ganze Zeit noch einmal darauf gewartet, ob jemand diesen Punkt I besonders benennt, und den hat dankenswerterweise Frau Hitzing benannt. Denn der Ausgangspunkt des Antrags liegt nämlich doch etwas früher. Der lag in einem Bericht des Landes
rechnungshofs aus dem Jahr 2009 und in der Behandlung der Aussagen aus dem Bericht des Landesrechnungshofs zu Opernaufführungen und Vermietungen im Bereich der Stiftung Weimarer Klassik. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte nämlich der Landtag, weil diese Stiftung ja eine autarke Stiftung ist, kaum die Möglichkeit, in die inneren Geschehnisse des Stiftungsgeschehens hineinzuschauen. Da muss ich sagen, das hat mich oft sehr betrübt, es war aber nicht aufzulösen. Und in der Behandlung des Rechnungshofberichts hat uns auch der Rechnungshofvertreter im Ausschuss sehr geholfen, indem die Anregungen, die der Rechnungshof gegeben hat, unmittelbar in der Ausschussbehandlung eine Rolle spielten und eine große Aufmerksamkeit dafür entstand, dass man auch mit diesem Geld für großartiges Kulturgut sorgsam umgehen muss. Ich möchte es hier noch einmal anmerken: All diejenigen, die dabei waren, als wir den Präsidenten der Stiftung zum ersten Mal im Ausschuss hatten, da war der eher auf der Schiene, dass das eine Gnade sei, die er uns erwiesen hätte, zu uns zu kommen.
Jetzt haben wir einen Punkt erreicht, wo wir in einem gemeinsamen Antrag formulieren, dass wir eine regelmäßige Berichterstattung des Stiftungspräsidenten im Ausschuss haben möchten, und das ist gut so,
denn die Begleitung auch der inhaltlichen Komponenten, die Begleitung verschiedener struktureller Ordnungen im gesamten Bereich der Stiftung können wir nun als Parlament behandeln. Wir haben die Möglichkeit gefunden, und da danke ich auch für das kooperative Miteinander sowohl der Sprecherinnen und Sprecher als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn es war gar nicht so einfach, die Formulierungen in eine Fassung zu bringen, die uns die Rechtssicherheit gibt, dass wir uns mit der Stiftung inhaltlich und strukturell beschäftigen können und auf der anderen Seite auch Forderungen in Richtung der Finanzierung der Stiftung aufmachen können.
Eine Bemerkung sei mir auch gestattet - und ich hoffe, da werden Sie mir vielleicht auch zustimmen -, heute verweist die „Thüringer Landeszeitung“ darauf, dass dieser gemeinsame Antrag da ist. Sie verweist darauf, dass der Auslöser die TLZInterviews mit dem Finanzminister waren.
Das hätte ich mir nie gewagt, Herr Hey, das zu sagen; Herr Hey sagt, das ist lächerlich. Es ist wirklich falsch, deswegen habe ich diesen Prozess noch einmal kurz dargestellt. Es ist schön, wenn der Fi
nanzminister sagt, dass er auch aus seiner Sicht eine andere Verantwortung des Bundes für den Freistaat Thüringen und sein Kulturgut sieht, aber der Arbeitsprozess war ein wesentlich längerer. Wir haben vorhin noch einmal nachgeschaut, er begann tatsächlich am 10. Juni 2010, als sich der Ausschuss für Wissenschaft, Bildung und Kultur mit dem Landesrechnungshof beschäftigt hat und in einem langen Arbeitsprozess zu diesem sehr guten Arbeitsstand wie heute gekommen ist.
Ich wünschte mir sehr, dass eine Zeitung, die in Thüringen diesen Prozess würdigt, auch einmal darauf eingeht, dass Parlamentarier durchaus in der Lage sind, einen solchen Arbeitsprozess einzuleiten und ihn sogar kooperativ mit dem Ministerium zu gestalten.
Das ist nicht immer so, aber ich denke, das wäre mal würdigenswert. Aber wenn ich mir so die Besucher-, Zuschauer- und vor allem Pressetribüne anschaue, sage ich vielleicht das eher für das Protokoll. Unsere „Nachlesenden“ können das dann mal in irgendwelche Chroniken schreiben. Ich glaube, für uns wäre das durchaus wichtig, auch eine solche Arbeit zu würdigen. Vielen Dank.
Bewilligung von Projektmanagerstellen im kulturellen Bereich im Haushaltsjahr 2013
Das Projektmanagerprogramm im kulturellen Bereich unterstützt Vereine, Verbände und Initiativen der Kunst- und Kulturszene Thüringens, ihre Arbeit personell über das Ehrenamt hinaus leisten zu können. Dabei ist in den letzten Jahren der Bedarf an
Personalstellen stetig gewachsen, das Förderprogramm für Projektmanager soll seitens der Landesregierung für die Jahre 2013 und 2014 aber nicht weiter aufgestockt werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Voll- und Teilzeitstellen lagen dem zuständigen Ministerium zum Jahresende 2012 vor und wurden alle Anträge vollumfänglich bewilligt, wenn nicht, wie begründet das die Landesregierung?
2. Unter welchen Bedingungen und mit welchen Begründungen bewilligt die Landesregierung Teilzeitstellen, obwohl eine volle Stelle beantragt wurde?
3. Inwieweit ist die Arbeit der Projektmanager aus Sicht der Landesregierung trotz fehlendem Landeshaushalt - das kann man ja seit heute nicht mehr sagen - ab 1. Januar 2013 gesichert und wie begründet dies die Landesregierung?
4. Welche konkreten Schritte hat und/oder wird die Landesregierung unternehmen, um das Antragsverfahren für Projektmanagerstellen zu erleichtern, und wie begründet das die Landesregierung?
Ich mache einmal eine Anmerkung zu Ihrer Antwort auf Frage 4. Im Kulturkonzept ist eigentlich darauf hingewiesen worden, dass es eine Vereinfachung für genau die Projekte der Soziokultur, der Kinderund Jugendkultur geben soll. Deswegen wundert mich, dass Sie jetzt sagen, eine Vereinfachung ist nicht möglich.
Aber ich habe zwei Fragen, und zwar beziehen die sich jetzt direkt auf die Projekte in der freien Theaterszene. Von den von Ihnen vorhin bewilligten Projekten hätte ich gern gewusst, wie viele davon aus der freien Theaterszene gestellt worden sind und wie viele davon bewilligt wurden?
Die zweite Frage bezieht sich dann auf ein ganz konkretes Projekt, und zwar das Meininger Kinderund Jugendtheater. Die haben diese Woche signalisiert, dass sie trotz der Erhöhung der Mittel für die freie Theaterszene eine Mittelkürzung erhalten werden und demzufolge für verschiedene Projekte nicht mehr in der Lage sein werden, ihre Arbeit durchzuführen. Dazu hätte ich gern mal Ihre Begründung.
Ich frage, obwohl Sie eingangs in Ihrer Rede schon einmal auf die Ausgestaltung des Kulturlastenausgleichs eingegangen sind, auf den Finanzminister verwiesen haben und, übrigens zum zweiten Mal, ich hatte ja schon mal nachgefragt, die Antwort gegeben haben, zeitnah wird sich dort etwas entwickeln. Die Kommunen, die letzten Endes ihre Kulturausgaben jetzt auch in die Haushalte gebracht haben oder hineinbringen werden, möchten gern wissen, wann sie mit der Richtlinie, Verordnung oder was auch immer rechnen können. Übrigens sind etliche Ihrer Parteimitglieder dabei. Wann können wir mit dieser Verordnung, dieser Vorschrift rechnen und tritt sie dann rückwirkend in Kraft?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Minister, nette Rede, aber was soll man in der Auseinandersetzung dazu sagen? Auf der Tagesordnung steht ja die Auseinandersetzung mit dem Kulturkonzept und dem, was an Weichenstellungen vorgenommen werden soll.
Da muss ich feststellen, als Sie Oppositionspolitiker waren und auf dieser Seite des Hauses saßen, haben Sie oft mit großer Leidenschaft kulturpolitische Themen vertreten. Wo ist diese Leidenschaft im Ministerium hingefahren?
Also Thüringen hat nun ein Kulturkonzept im regierungsblauen Einband. Verziert mit dem Lorbeerkranz der Klassiker wurde es gestern auch in alle Postfächer der Abgeordneten verteilt. An sich kann man das nur begrüßen, denn nach einer Vorstellung, einer Konzeption, einem Konzept zu arbeiten, ist immer gut. Das hat auch damit zu tun, dass gerade in Zeiten knapper öffentlicher Kassen die Kultur oft unter die Räder gerät. Entscheiden sich dann politisch Verantwortliche, den Wert der Kultur zu bekräftigen, und das haben Sie so in Feierstunden würdiger Art getan, dann sollte man das auch anerkennen. Mit einem solchen Konzept wäre es möglich, Weichen zu stellen, Prioritäten zu setzen, deutlich zu machen, dass und welche Entwicklungen man will. Wahrscheinlich war durchaus der gute Wille da, aber die Energie und der Mut dazu nicht. Man könnte auch sagen, Sie waren schaumgebremst. Dann hatte man entweder Angst vor der eigenen Courage oder - das vermute ich eher - vor dem Koalitionspartner und dem Minister, der jetzt gerade aufsteht. Daran ändern übrigens die wohlgesetzten Worte, die Sie vorgetragen haben, nichts, auch nicht die Ansprache an uns Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitiker, wobei mir aufgefallen ist, Herr Kellner, Sie sind vergessen worden. In Ihrer Region muss irgendetwas nicht erwähnenswert sein.
Betrachten wir also den Prozess der Entstehung dieses Konzepts, sind wohl etliche Anmerkungen zu machen. Beginnen wir mit der Planung des Vorhabens. In einem ersten Thüringer Kulturforum wurden Akteure der Kulturpolitik und der Kulturarbeit eingeladen. Es sollte ein Leitbild erarbeitet werden, in dessen Folge wiederum das Konzept entstehen sollte. Dass dabei die Vertreterinnen und Vertreter des Parlaments wenig bis am Ende gar nicht beteiligt wurden, muss kritisch angemerkt werden.
Herr Prof. Deufel ruft jetzt gerade rein „was“. Ich werde Ihnen das erklären. Wir waren eingeladen zum ersten Thüringer Kulturforum, wir haben an den Workshops teilgenommen und dann wurde uns mitgeteilt, dass wir keine Kulturakteure seien. Die Arbeit bis hin zur Protokollversendung der Workshopergebnisse ist an den Parlamentariern vorbeigegangen.
Dass in diesem Prozess schon die erste Auseinandersetzung hätte stattfinden können mit denen, die am Ende hier im Hohen Haus planerische und auch haushalterische Entscheidungen treffen müssen, hätte dem Konzept den nötigen Rückhalt geben können. Mit Verlaub, den Rückgriff auf Michael Schindhelm im 1. Thüringer Kulturforum kann ich nur mit Schweigen kommentieren, alles andere wäre vernichtend.
Herr Minister, Sie sagen, Sie wollen keine ruhige Debatte, Sie wollen den Diskurs, Sie wollen den Dialog, doch die Debatte mit dem Parlament haben Sie gescheut. In jeder Phase der Entwicklung dieses Kulturkonzepts haben Sie die Auseinandersetzung mit den Fraktionen, mit den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur und mit dem ganzen Parlament gescheut. Sie haben immer wieder gesagt, dass im Haus erst einmal ein Konzept entstehen solle. Dann gab es noch die berühmte „Schreibtischvariante“, bei der wir suchten, auf welchem Schreibtisch ein Entwurf des Kulturkonzepts liegt, welches eigentlich im Sommer des Jahres schon veröffentlicht werden sollte. Wir sind in den Prozess nicht einbezogen worden.
Aber auch hier habe ich die Vermutung, dass es nicht darum ging, das gesamte Parlament nicht einzubeziehen. Es ging offensichtlich darum, die Störfeuer des Koalitionspartners klein zu halten, denn dieser hat im gesamten Prozess immer wieder deutlich gemacht, dass die Grundidee eines solidarischen Ausgleichs bei der Finanzierung der Kultur mit ihm nicht zu machen ist. Das können wir an mehreren Pressestellen nachweisen und ich habe eben einen Zwischenruf vernommen, dass das auch so ist. Man wollte also keinesfalls so weit gehen, im Haus nach den Mehrheiten zu suchen, die gegebenenfalls eine andere Weichenstellung vorgenommen hätten, und zum Beispiel die Mitglieder
unserer Fraktion oder der Fraktion der GRÜNEN in diesem Prozess bei der Mehrheitsfindung mit einzubeziehen. Wir haben das an mehreren Stellen deutlich gemacht. Da wären wahrscheinlich manche Gemeinsamkeiten deutlich geworden, zum Beispiel, dass wir in der vergangenen Wahlperiode gemeinsam ein Bibliotheksgesetz eingebracht hatten, in dem diese Unseligkeit weggenommen worden ist, dass Bibliotheken in jedem Fall freiwillige Aufgaben sind. Wir haben in der letzten Wahlperiode genau darum gestritten, dass aus dem Gesetz, welches uns vorliegt und welches in Thüringen auch geltend ist, die Bibliotheken ausdrücklich zur freiwilligen Aufgabe erklärt worden sind. Sie haben damals mit uns an unserer Seite gestritten. Als Minister haben Sie den Weg verlassen. Oder ich erinnere an Ihren Koalitionsvertrag. Dort ist wenigstens noch der Prüfungsauftrag für ein Kulturfördergesetz enthalten. Wenn ich in dem Kulturkonzept nachsehe, dann merke ich, dass der Gedanke zu einem Kulturfördergesetz beerdigt worden ist. Mit verwaltungstechnischen Verrenkungen, insbesondere bezogen auf die „Pflichtaufgabe Kultur“, haben Sie diesen Gedanken in dem Konzept beerdigt.
Die Erarbeitung des Kulturkonzepts, ich hatte es vorhin angedeutet, ist auch über einen langen Zeitraum hinweg verzögert worden. Zunächst entstand ein Leitbild. Und weil wir in einer kulturpolitischen Diskussion sind, sage ich, dieses Leitbild scheut den Vergleich mit einem Nebelbild im Aquarell nicht. Das Kulturkonzept ließ auf sich warten. Auf Nachfragen erhielten wir unzureichende Antworten bis zu dem Tag, als eine Leseverzögerung im Kabinett verhinderte, dass das Kulturkonzept öffentlich vorgestellt werden konnte. Allerdings durfte ein freundlicher und offensichtlich sehr interessierter Journalist einer Zeitung, die ich gern lese, über das Konzept berichten. Dann könnte man wieder sagen, was lange währt, wird endlich gut. Aber ich muss feststellen, die Länge des Prozesses hat keinerlei Qualitätsschub gebracht. Der Arbeitsprozess war intransparent und selbst beteiligte Kulturakteure haben lange Zeit nichts mehr von ihren Zuarbeiten gehört. Das Parlament, ich wiederhole es noch einmal, war völlig ausgeblendet. Man muss feststellen, eine Regierungserklärung zum Kulturkonzept kann keine Parlamentsentscheidungen ersetzen.
Auch in Ihrer Rede haben Sie jetzt nicht angedeutet, was Sie denn mit den Ideen, die Sie in dem Konzept aufgeschrieben haben oder haben aufschreiben lassen, in der Zukunft machen wollen, in der Auseinandersetzung mit dem Hohen Haus. Wenn man ein solches Konzept hat, dann muss man sich doch wenigstens darum kümmern, dass
bestimmte Aufgabenstellungen wenigstens bis zum Ende dieser Legislaturperiode durch dieses Parlament tatsächlich auch in Beschlüssen umgesetzt werden. Uns wäre es natürlich lieber, ich sagte es, wir hätten tatsächlich ein Kulturförderkonzept. Ich möchte an dieser Stelle auch in Richtung der anderen Fraktionen sehr deutlich sagen, eine nette Aussprache zu diesem Konzept kann die Arbeit nicht abschließen. Wir wollen, dass dieses Konzept behandelt wird und durch eine öffentliche Anhörung der Kulturakteure
bereichert wird und dass es infolgedessen noch in dieser Legislaturperiode zu verbindlichen Entscheidungen kommt, die Kulturpolitik in Thüringen transparent machen.
Was nun als regierungsblaues Papier das Licht der Welt erblickt, ist also, so muss man es feststellen, eigentlich nur eine freundliche Bestandsaufnahme, verbunden mit dem Wunsch, Entwicklung zu betreiben.
Doch wie macht man Entwicklung? Ich möchte Ihnen drei Anregungen geben. Ein durchaus wichtiger Ansatz ist nach Auffassung meiner Fraktion der Verweis auf die Kulturentwicklungskonzepte in den Regionen. Es ist gut, dass im Haushalt dazu Geld eingestellt worden ist, aber wer jetzt in den Genuss dieser Fördermittel kommen kann, ist völlig unklar. Auf meine Nachfrage im Haushalts- und Finanzausschuss sagten Sie, dass Landkreise, die zusammenarbeiten, eine Beratungsleistung finanziert bekommen. Nach welchem Modus soll das geschehen? Wie soll die Bewerbung um diese Mittel passieren? Diese Antwort sind Sie auch in dieser Rede schuldig geblieben, denn das interessiert doch von Eisenach mit seinen Schwierigkeiten in der Kommunalfinanzierung und seiner Not um das Eisenacher Theater bis nach Altenburg mit dem Lindenau-Museum, welches Sie freundlicherweise erwähnt haben und welches zu den national bedeutenden Kultureinrichtungen gehört, das interessiert doch von Nordhausen, was Sie dankenswerterweise erwähnt haben - da sage ich nun mal -, von Buchenwald, Dora bis nach Suhl und seiner Finanznot und den Möglichkeiten, die man in Südthüringen nicht nur als Wintersportregion, sondern auch als Kulturregion erschließen kann. Wenn wir keine Modi vorgeben, wie solche Entwicklungskonzepte erarbeitet werden können, dann werden wir auch nicht in die Lage versetzt werden. Oder sie werden den Prozess auslösen, dass ärmere Kommunen sich auch das nicht leisten können und selbst, wenn ihnen eine Fremdberatung finanziert wird, wissen sie am Ende nicht, wie sie ihre „freiwilligen“ Kulturaufgaben erledigen sollen.
Ich befürchte - und wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie darauf noch einmal eingehen würden -, dass das Gegeneinander befördert wird und dass der, der etwas hat, nicht bereit sein wird, des anderen Last mitzutragen.
Wenn man es also ernst meint mit dem Kulturland Thüringen und dass diese Kultur nicht in die Rubrik „und andere Freizeitaktivitäten“ gehört, wenn man erkennt, dass Kreativität der Menschen gerade durch Kultur befördert wird und Kultur damit Lebensmittel- als auch Zukunftsinvestition ist, dann muss man dazu Entscheidungen treffen. Und wenn der CDU-Koalitionspartner immer noch der Meinung ist, dass ein solidarischer Ausgleich der Finanzlasten unmöglich ist, dann sollte man diese Differenzen auch offen benennen und dann muss man - und auch das habe ich im Erarbeitungsprozess angedeutet - nach anderen Mehrheiten suchen, denn dieses Parlament hat auch im Interesse der Mehrheit der Bevölkerung Thüringens zu entscheiden.
Da erwarten wir vom Kulturminister eben nicht nur Zustandbeschreibungen, gegebenenfalls mit etwas Fremdbespielung, sondern Impulse und Ermutigungen. Insofern - ich sage es zum wiederholten Mal, damit es vielleicht irgendwann auch in alle Köpfe dringen möge - brauchen wir in Thüringen ein Gesetz zur Förderung der Kultur verbunden mit einem solidarischen Ausgleich der Finanzierung.
Andere Länder machen uns das vor. Übrigens hat man in Österreich seit vielen Jahren damit gute Erfahrungen gesammelt. Sie, wie gesagt, beschreiben im Konzept die Unmöglichkeit dieses Vorgangs. Sie hätten die Energie anders einsetzen können.
Zweitens - wir sind ja bei der Frage, wie man Kultur entwickeln kann. Durch das Land geistert der relativ neue Begriff der Kreativwirtschaft. Hier liegen, wenn man das Thema richtig anpackt, enorme Potenziale für nachhaltige Arbeitsplätze und für qualitatives Wachstum. Doch schon in der letzten Wahlperiode durften wir die Unschärfe dieses Begriffes, dieses Wunders erleben. Nun hat der fixe und wortgewaltige Wirtschaftsminister, der auch heute nicht da ist, die Gunst der Stunde erkannt und er betreibt Kreativwirtschaft. Erkennbar und auch erlebbar ist jedoch, dass es kaum eine interministerielle Zusammenarbeit gibt. Sie werden es hier natürlich bestreiten und werden sagen, wir als Kabinett haben das natürlich alles abgestimmt. Aber selbst aus den Buchstaben des Konzepts wird deutlich, eine wirkliche Zusammenarbeit zwischen den beiden auch noch vom gleichen Parteibuch geführten Ministerien findet einfach nicht statt. Das wiederum schlägt
auf die Akteure zurück. Die erwarten eigentlich, dass in 20 Jahren entstandene Netzwerke gefördert werden. Aber aus dem Wirtschaftsministerium kommt man eigentlich ständig mit neuen Agenturen und irgendwelchen neuen Gebilden, die am Ende überhaupt nicht kooperieren mit den Netzwerken. Wenn man da nicht aufpasst und nicht zusammenarbeitet, dann nützt ein Kulturkonzept gar nichts, sondern dann wird dort noch etwas vernichtet, was eigentlich in guter Qualität schon da ist. Also es wird nicht aufgelöst, was an Problemen da ist, sondern es wird zum Teil noch verstärkt.
Da muss ich Ihnen sagen, sicher ist das nicht allein Ihre Baustelle, aber wir haben es hier mit einer Regierungserklärung zu tun und Sie sprechen ja für die ganze Regierung. Demzufolge sind eben eingeschlossen nicht nur Ihr Ministerium als Fachministerium, sondern auch das Wirtschaftsministerium oder das Finanzministerium.
Ich lese nun im Kulturkonzept - und Sie haben in der Rede darauf hingewiesen - von der Digitalisierung. Jetzt kann ich Ihnen nur sagen, in freudiger Erregung warte ich auf das „digitale Schaufenster der Thüringer Kultur“
und wir werden sehen, wer das dekoriert und was darin zu sehen ist.
Die Folgen von Intransparenz und mangelnder Zusammenarbeit wirken sich natürlich indirekt nicht nur auf die Kulturpolitik im originären, sondern auch auf den Kulturtourismus aus.
Ich bitte jetzt einmal darum, dass so eine Twitterwall meine Rede auch kommentiert. Herr Staatssekretär, na gut. Also, ich warte trotzdem auf dieses digitale Schaufenster.
Die Bemerkung zu Bilzingsleben, die kann ich mir jetzt auch nicht sparen.
Ich war ja überrascht, dass Sie eingangs in Ihrer Rede Bilzingsleben erwähnten. Das ist eigentlich lange nicht passiert und Sie wissen ja auch - es ist ja auch gut berichtet worden -, dass wir in jüngster Zeit einen Besuch an der Steinrinne Bilzingsleben abstatteten. Dieser bedeutende Fundort menschlicher Besiedlungsgeschichte kämpft aber um das Überleben. Der Blick nach Sachsen-Anhalt zeigt, dass das Nachbarland durchaus diese Potenziale der archäologischen Grabungen für sich touristisch erschließt. Etwa 10 Mio. € sind dort in das Ausstellungszentrum in Nebra geflossen aus dem Wirt
schaftsministerium. Als ich dann aber im Haushaltsausschuss zum Thema „archäologische Bodenfunde“ nachfragte, hatte ich den Eindruck von großer Rat-, respektiver Ahnungslosigkeit. Deswegen muss ich es an dieser Stelle noch einmal sagen: Das gesamteuropäische Projekt „Die Eroberung Europas durch die Menschen in der Eiszeit“ ist u.a. von unserem Landesamt für Archäologie und Denkmalpflege mit erfunden worden und man hofft dort, dass dieses Projekt über die Kultusministerkonferenz in die europäische Ebene eingespeist wird, weil man diese Besiedlungsgeschichte als gemeinsame Ursprünge Europas in diesem großartigen europäischen Projekt verankern möchte. Als ich im Haushaltsausschuss nachfragte, ob da vielleicht mal so ein paar Mittel eingestellt worden sind, habe ich eine Antwort bekommen, von der ich annahm, dass die auf eine andere Frage gegeben wurde. Ich meine, Sie haben davon vielleicht noch nichts gehört, deswegen sage ich das noch einmal in aller Deutlichkeit. Also ich glaube auch, dass in diesem sehr alten Thüringer Kulturraum noch Potenziale lagern, die bei Weitem noch nicht erschlossen sind.
Einen dritten Punkt möchte ich anfügen: Neben der Kritik an mangelndem Mut und dem Mut, Kulturentwicklung aktiv zu befördern, muss man noch einen deutlicheren Blick auf den Bereich der kulturellen Bildung werfen. Ich sage das nicht als Drittes, weil es das Letzte ist, sondern weil ich darauf schon noch einmal deutlicher eingehen will. Verbal erfolgt das Bekenntnis im Kulturkonzept - das ist nicht zu bestreiten -, doch das Problembewusstsein bei der Bewertung des Projektmanagerprogramms lässt wenigstens zu wünschen übrig.
Da muss ich mal einen kurzen Rückblick auf die Geschichte Ihrer Fraktion und Partei im Thüringer Landtag nehmen. Das Programm wurde auch einmal in einer Großen Koalition entwickelt, und zwar zwischen 1994 und 1999. Damals ging die Debatte darum, wie das Netzwerk der Sozio- oder Breitenkultur, welches insbesondere in der Folge von 1990 entstanden war und viele ganz interessante kleine Pflänzchen hervorgebracht hatte, zu pflegen wäre. Es war damals die SPD, die in den Koalitionsvertrag einbrachte, dass man eine Stiftung Soziokultur wolle. Im Zuge der Großen Koalition ist diese Stiftung Soziokultur verworfen worden, aber es gab einige Leute im Ministerium, die gesagt haben, wir müssen das Projektmanagerprogramm an diese Stelle setzen. Dass wir das Projektmanagerprogramm haben, ist gut so, aber seit dieser Zeit beklagen die Akteure Planungssicherheit,
zu viel Bürokratie, die Angst davor, bei der Jährlichkeit der Haushalte im darauffolgenden Jahr keine Tätigkeiten mehr an den Netzpunkten der Soziokul
tur verrichten zu dürfen. Nun stellte ich auch diese Frage an Sie im Haushalts- und Finanzausschuss und Sie sagten mir: Bei mir hat sich darüber keiner beklagt. Lieber Herr Minister Matschie, ich weiß ja nicht, wann und wo Sie mit welchen Menschen aufeinandertreffen, aber vielleicht gehen wir mal zusammen und vielleicht trauen sich dann die Personen anzusprechen, wie schwer es ihnen oft fällt, die großartigen Projekte, die sie betreiben - übrigens mit schlechter Bezahlung, nicht mit tariflicher Bezahlung, und mit über 100-prozentiger Arbeitsleistung -, zu erfüllen. Da muss man doch etwas tun.
Und was sagen Sie? Wir machen Leitfäden, Datenbanken, Berichte - nichts da. Man muss dort hingehen und dort wird seit Jahren wenigstens in Teilbereichen eine institutionelle Förderung gefordert. Sie brauchen dort keine festen Finanzierungsgebäude errichten, aber Sie müssen die Basisfinanzierung auf längere Frist und übrigens auch einmal zu ordentlichen Löhnen sichern.
Dann sei auch aus dem Ganzen noch ein Problem herausgegriffen. Sie hatten - ich weiß gar nicht, ob Sie es selber waren oder es aus Ihrem Haus angekündigt wurde - ein Pilotprojekt zum technischen Personal im Jahr 2012 angekündigt, und zwar steckt dahinter, dass in den Einrichtungen der Soziokultur mit festen Spielstätten vorgeschriebene technische Standards da sind. Da muss man technisches Personal vorhalten. Das sollte durch eine Förderung aus Ihrem Hause gesichert werden. Wenn ich jetzt nachfrage, stelle ich fest, ein bisschen was ist gemacht, aber nach welchem Modus ist das nun wieder geschehen und wie wird das flächendeckend über das Netz der Thüringer Einrichtungen bis hin zur freien Szene tatsächlich realisiert? Ich hätte von einem Kulturkonzept erwartet, dass hier ein Schritt nach vorn gegangen wird, denn gerade in diesem Bereich der Sozio- und Jugendkultur wird Bildungsarbeit unmittelbar geleistet. Dort entstehen auch Beziehungen von Menschen miteinander, die an anderem Ort vielleicht gar nicht so sehr aufeinandertreffen. Hier wird der Grundstein gelegt für unsere kulturelle Entwicklung in der Zukunft, und zwar nicht nur in dem Bereich der Hochkultur, sondern in der Befähigung zum demokratischen Zusammenleben in einer Gesellschaft. Da kann man nicht nur verbal bekunden, das ist wichtig, dort muss man ganz deutlich fördern und Impulse geben.
Weil Sie es ja so schön beschrieben haben, muss ich Ihnen auch sagen, in dieser Aussprache geht es
nicht um den Wettbewerb der schönsten Grußworte. Deswegen kann ich Ihnen auch diese Kritik nicht ersparen. Es geht um den Diskurs, um kulturpolitische Weichenstellungen und da haben wir eben zum Teil sehr deutliche Kritik.
An diesen wenigen Beispielen wollte ich Ihnen zeigen, dass bei allem Respekt davor, dass es nun ein Kulturkonzept gibt, viele Baustellen einfach offengeblieben sind. Was fehlt, ist nicht die Beschreibung des Zustandes - und wir haben ja jetzt auch solche Kästchen, wo dann drinsteht, was wir künftig tun wollen -, aber was wirklich fehlt, ist der Impuls, der Antrieb, die Leidenschaft, etwas in diesem Kulturland Thüringen bewegen zu wollen, und das in der Auseinandersetzung im Kabinett, ich sagte es schon, z.B. mit dem Wirtschaftsminister, z.B. mit dem Finanzminister oder mit der Staatskanzlei über die europäischen Beziehungen, um aus dem ganzen Diskurs, den öffentlichen Diskurs mit dem Parlament und den Akteuren zu betreiben, und in der Folge dessen zu Schlussfolgerungen zu kommen, die man diesem Hause vorlegt, auch verbindlich beschließen lässt, um dann zu sagen, dieses Land Thüringen ist ein Kulturland, weil die Akteure es wollen und weil die politisch Verantwortlichen es wollen.
Zusammenfassend kann ich sagen, es ist fehlender Mut festzustellen, die Weichen neu zu stellen, offensiv in die Auseinandersetzung zu gehen. Das Konzept und noch mehr Ihre Rede wirken, als sei man müde geworden und wage nicht mehr, kraftvolle Impulse zu geben, als ob man diese Legislatur einfach noch zu Ende abarbeiten wolle, ohne große Hürden dabei zu nehmen. Da sage ich Ihnen, wenn man Kultur in Thüringen entwickeln möchte, dann geht das nicht, indem man schöne Worte von sich gibt, dann geht das nur, indem man wirklich den Mut zusammennimmt.
Das wiederum - und da muss ich jetzt ganz kurz auf gestern reflektieren - wäre ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, in dieses Land einzuladen, zum Zuzug zu ermuntern, in diesem Kulturland Thüringen seinen Platz, seinen Wohnort zu nehmen, hier zu wirken, hier seine kreativen Ideen einzubringen und auch die gestern mehrfach benannte Internationalität zu befördern. Aber die schwierigen Baustellen schieben Sie hinaus. Das hatten wir gestern. Sie drücken sich um die Probleme der Struktur- und Verwaltungsreform als Ganzes wie gestern beim Gemeindeneugliederungsgesetz und Sie drücken sich auch bei der Entscheidung zur kulturellen Entwicklung dieses Landes um einen solchen Prozess.
Verantwortungsvoll, Herr Minister, geht anders. Und der Aufbruch in die Moderne geht auch anders, aber er geht.
Zukunft des letzten 5-Sparten-Theaters in Thüringen
Im Ringen um eine Lösung zur Kompensierung der Finanzierungslücke durch ein erneutes Vereinbaren von Haustarifverträgen ist für das Theater Altenburg-Gera am 18. September die letzte Verhandlungsrunde angesetzt worden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Landesregierung nach den Tarifverhandlungen vom 18. September für die Beschäftigten und die Struktur der Theater & Philharmonie Thüringen und wie begründet dies die Landesregierung?
2. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um das Theater Altenburg-Gera erhalten zu können und welche Spielräume sieht sie aus ihrer Sicht dafür?
3. Welche Unterstützung gewährt die Landesregierung den Gesellschaftern der Theater & Philharmonie Thüringen und wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit mit ihnen?
4. Ist die Landesregierung bereit, die finanziellen Mittel für den Erhalt aller fünf Sparten anzupassen, und wie begründet dies die Landesregierung?
Ich würde zur Antwort auf Frage 2 gern etwas wissen wollen. Sie sind ja darauf eingegangen, dass es diese Grundfinanzierungsvereinbarung gibt und eine Nachtragsfinanzierungsvereinbarung und bezogen sich dabei auf die vom 31. April.
Also auf die, vor dem Mai. Deswegen meine Frage. Es ist ja jetzt ein zusätzlicher Finanzbedarf ermittelt, der den Haustarifvertrag dann für die nächsten vier Jahre sichern könnte. Können Sie verbindlich zusagen, dass die Landesregierung bereit ist, zu diesem Nachtrag diese Positionen zu tragen?
Zu Frage 4: Natürlich wissen wir, dass das eine GmbH ist, die durch kommunale Träger getragen wird, aber es ist trotzdem ein 5-Sparten-Theater. Ich hätte gern Ihre Position dazu gewusst, wie wichtig für Sie der Erhalt eines 5-Sparten-Theaters in der Ostthüringer Region ist.
Zustand des Schlosses Reinhardsbrunn in Friedrichroda
Durch Besucherinnen und Besucher des Schlosses Reinhardsbrunn bin ich über den aus ihrer Sicht desolaten Zustand der Anlage informiert worden.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchen Trägerschaften beziehungsweise Besitztumsverhältnissen befand und befindet sich das Schloss Reinhardsbrunn seit 1990?
2. Wie bewertet die Landesregierung den baulichen und wirtschaftlichen Zustand der Schlossanlage?
3. Gab oder gibt es seitens der früheren oder jetzigen Eigentümer Förderanträge an die Landesregierung, zum Beispiel im Rahmen des Denkmalschutzes und/oder aus anderen förderfähigen Gründen, und wenn ja, wie wurde/wird mit derlei Anträgen aus welchen Gründen verfahren?
4. Ist der Landesregierung bekannt, ob ein Nutzungskonzept für die Schlossanlage Reinhardsbrunn vorliegt und wie bewertet dies die Landesregierung?
Ich würde gleich zwei Fragen stellen: Ich habe das ja schon geahnt, dass das so ausgehen wird. Aber gibt es seitens der Landesregierung Möglichkeiten, beim Eigentümer für die Einhaltung des gesetzlichen Auftrags des Denkmalschutzes irgendetwas zu tun, also eine Ersatzvornahme vielleicht auch anzuordnen. Das ist die erste Frage. Und die Zweite: Das ist ja kein unbedeutendes Denkmal, dieses Schloss Reinhardsbrunn: Sind denn solche privaten Denkmale in dem angekündigten, aber bis jetzt nicht vorliegenden Kulturkonzept des Freistaats Thüringen berücksichtigt?
Jahresbericht 2012 des Landesrechnungshofs - Besoldung von Präsidenten und Kanzlern
Nach dem Bericht des Landesrechnungshofs haben Präsidenten und Kanzler Thüringer Hochschulen deutlich erhöhte Bezüge erhalten, die nach Auffassung der Prüfbehörde nicht amtsangemessen waren. Angesichts großer Probleme der Absicherung der Lehre trotz steigender Studierendenzahlen und prekärer Beschäftigungsverhältnisse an den heimischen Hochschulen ist ein solcher Vorgang zu überprüfen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die vom Landesrechnungshof beanstandeten erhöhten Bezüge der Präsidenten und Kanzler Thüringer Hochschulen, welche diese seit 2005 erhielten?
2. Warum erfolgten nach Aussage des Landesrechnungshofs ab 2008 keine Vorgaben zur Festlegung der Funktionsleistungsbezüge der Präsidenten und Kanzler Thüringer Hochschulen durch das Ministerium?
3. Welche Regelungen sind für den angekündigten und zugesicherten Erlass einer diesbezüglichen Verordnung durch das Ministerium vorgesehen?
4. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit der Novellierung des Hochschulgesetzes? Wenn ja, in welcher Richtung, wenn nein, warum nicht?
Aus leidgeprüfter Erfahrung mit dem Begriff „zeitnah“ aus Ihrem Haus möchte ich nachfragen, wann denn der Zeitpunkt gekommen ist. Sie sagten, die Anpassung der Rechtsgrundlagen sei jetzt gekommen und sagen dann mit Bezug auf das Besoldungsgesetz, es sei aber noch nicht abgeschlossen. Können Sie denn sagen, wann - wenn die Zeit eigentlich gekommen ist, aber in Ihrem Haus der Prozess noch nicht abgeschlossen ist - dem Landtag eine entsprechende Regelung zur Abstimmung vorgelegt wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe wenige Abgeordnete …
Frau Präsidentin, sehr geehrte immer noch wenige anwesende Damen und Herren Abgeordnete, ich wusste nicht, dass wir zu dem Tagesordnungspunkt „Neuordnung der Finanzierung von Theatern und Orchestern“ in Thüringen das Modell des Deutschen Bundestages der vergangenen Woche wie
derholen, denn dort ist das so ausgegangen, dass nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags bei der Sitzungsunterbrechung dann auch die Sitzung abgebrochen worden ist, und nur der Ältestenrat hätte sie fortsetzen können. Das hatte politische Auswirkungen und offensichtlich gilt auch in diesem Hause: Freitag nach eins macht jeder seins.
Vor dem Hintergrund der Gewichtigkeit dieses Antrags kann ich mich dafür nur fremdschämen, weil zum heutigen Tag eigentlich Künstlerinnen und Künstler von Thüringer Theatern und Orchestern hierherkommen und diese Debatte live erleben wollten. Sie haben darauf verzichtet, weil sie Probe und Aufführung haben und ihren Dienst einfach tun, obwohl es um ihre eigene Angelegenheit geht.
Um auf den Sachverhalt zu kommen: Wir sprechen also seit geraumer Zeit darüber, wie wir in Thüringen die Situation der Theater und Orchester vernünftig regeln könnten. Im Ausschuss ist insbesondere zu unserem Punkt II aus dem Antrag eine Debatte geführt worden, die aus der Sicht der Landesregierung und aus der Sicht der Koalitionsfraktionen so aussah, als sei alles in Butter.
Kommen wir also zu dem Punkt I. Wir haben gefordert für die Finanzierungsperiode von 2013 bis 2017, die Förderung der Thüringer Theater und Orchester durch Nachverhandlungen bzw. Neuverhandlungen anzupassen. Einiges ist geschehen, aber erledigt ist eigentlich gar nichts. Eisenach hat eine Gnadenfrist und im Bereich des Ostthüringer Theaters in Altenburg und Gera brennt eigentlich die Luft. Um das noch einmal deutlich zu machen, zitiere ich aus einem Schreiben des Kulturausschussvorsitzenden der Stadt Gera an den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, nachrichtlich an die Ministerpräsidentin des Freistaats Thüringen und nachrichtlich auch an die Mitglieder in diesem Ausschuss. Ich möchte zwei Stellen zitieren. In dem Schreiben heißt es: „Sehr geehrter Herr Minister, leider hatten wir aus Ostthüringer Sicht in den letzten Jahren nicht immer den Eindruck, dass die Vorleistungen unseres fusionierten Theaters von den Verantwortlichen des Landes in angemessener Weise anerkannt und als Modell für andere Thüringer Theater in Stellung gebracht wurden. So mussten wir mit Befremden feststellen, dass Theater, die sich einem Zusammengehen seit Jahren verweigern, von der Gesamtfinanzierung des Landes überproportional profitieren. Wir bitten Sie, diese Verweigerungshaltung nicht länger zu unterstützen und die erfolgreiche Zusammenarbeit der Theater in Altenburg und Gera nicht scheitern zu lassen.“
Ich will den Sachverhalt dieser Proportionen zwischen der Finanzierung der einzelnen Theater nicht weiter bewerten, gehe aber nur darauf ein, dass in
diesem Satz auch das Problem benannt liegt, dass das einzige Fünfspartentheater in diesem Freistaat vor und wahrscheinlich auch nach den Tarifverhandlungen keine gesicherte Existenz für diese fünf Sparten hat. Dazu zitiere ich aus dem Anhang dieses Briefes, der das Ergebnis einer Anhörung der Spartenvertreter widerspiegelt, und zitiere nur eine Passage: „Wir haben hier in Ostthüringen eine große Besonderheit. Die haben wir uns nicht ausgesucht, die ist über uns gekommen 1995 mit der Fusion. Aber ich muss mit einigem Stolz sagen, wir haben uns diese Besonderheit, die uns am Anfang überhaupt nicht geschmeckt hat, zu einer positiven Besonderheit gemacht. Wir sind nämlich das einzige Fünf-Sparten-Theater in Thüringen, was es noch gibt, und wir sind auch das einzige Theater, was mit diesen fünf Sparten zwei Städte kulturell versorgen möchte.“
Ich stelle zunächst fest, für dieses Theater in der Region, in der ich lebe, gibt es keine gesicherte Zukunft und auch das, was nach dem 5. Juli, nach dem wahrscheinlich abschließenden Gespräch der Tarifpartner miteinander, passieren wird, wird die Spielfähigkeit dieses Theaters für eine große Region zwischen Gera und Altenburg und in dem gesamten Umland nicht realisieren können. Ich glaube, das wissen Sie, so dass unsere Forderung aus dem Punkt II Nummer 1 offen ist, aber der Ausschuss hat sie abgelehnt.
Zu II.2, wo wir Sie auffordern, einen solidarischen Kulturförderausgleich auf den Weg zu bringen: Landauf, landab und politisch durchaus konträr wird über die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs diskutiert. Im Ausschuss habe ich Sie, Herr Minister, gefragt, inwiefern Ihre Intervention in Richtung des Finanzministers geht, in die künftige Finanzierungsstruktur des Freistaats Thüringen einen solchen solidarischen Kulturförderausgleich einzufügen. Sie haben mir geantwortet, Sie hätten einen Brief geschrieben. Da ich weder den Inhalt des Briefes noch die Antwort des Finanzministers kenne, kann ich nur sagen, auch dieser Punkt II.2 ist nicht erfüllt, aber die Koalitionsfraktionen haben diesen Punkt abgelehnt.
Punkt II.3 bezieht sich auf die Bearbeitung und Veröffentlichung des Kulturkonzepts. Auch darüber reden wir nicht zum ersten Mal. Auch in diesem Zusammenhang sei vermerkt, dass aus unserer Sicht dringend geboten wäre, die einzigartige Theaterund Orchesterstruktur Thüringens in einem solchen Kulturkonzept zu verankern und das auch haushaltsrelevant für die Zukunft zu beschließen.
Auch dazu gibt es erstens eine Verweigerungshaltung, zweitens den Hinweis darauf, wenn das Konzept das Kabinett passiert habe, würde es den Abgeordneten zur Verfügung gestellt, so dass aus unserer Sicht auch diese Nummer 3 aus Punkt II kei
nesfalls als erfüllt gelten kann. In diesem Zusammenhang haben wir hilfsweise angeboten, eine Anhörung zum Thema zu organisieren, ich sage ausdrücklich auch eine mündliche Anhörung, in der wir die kommunalen Spitzenverbände hätten befragen können, in der wir natürlich auch die Vertreter der verschiedenen Sparten aus den unterschiedlichen Theatern und Orchestern Thüringens hätten befragen können, in der wir die Gewerkschaften eingeladen hätten und in der wir auch einschlägige Vertreter der Kulturpolitik dieser Bundesrepublik als Gäste hätten befragen können. Dieses Ansinnen, eine mündliche Anhörung zum Thema zu machen, hätte wahrscheinlich der Landesregierung einige Erhellung gebracht und vielleicht auch diejenigen, die sich als hartnäckige Verweigerer einer künftigen anderen Kulturfinanzierung in Thüringen herausstellen, zur Vernunft gebracht. Aber offensichtlich gilt hier eine Aussage von Ludwig van Beethoven: „Sich selbst darf man nicht für so göttlich halten, dass man seine eigenen Werke nicht gelegentlich verbessern könnte.“ Das hätte natürlich eine Anhörung zum Ausdruck bringen können. In diesem Sinne hat unser Vorstoß eigentlich nur versucht, das Parlament in seine eigentliche Rolle zu setzen, nämlich politisch gestalten zu wollen.
Die Ablehnung unseres Antrags im Kulturausschuss ist demzufolge die Verweigerungshaltung oder die Selbstentmündigung des Parlaments in dieser Angelegenheit. Das kann man nur zur Kenntnis nehmen.