Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Herr Minister, Sie haben das Wort. Ein Wunsch an die Technik, wir brauchen ein Mikrofon hier vorn, ein funktionierendes.
Jetzt funktioniert es. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange und Frau Dr. Lukin beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt. Ich möchte allerdings kurze Vorbemerkungen, wenn Sie mir gestatten, treffen. Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Landesregierung, die öffentlichen Äußerungen einzelner Abgeordneter zu bewerten oder zu kommentieren. Dies gilt auch dann nicht, wenn sie offenkundig von anderen Abgeordneten gezielt falsch verstanden worden sind.
Zu Frage 1: Sofern aufgrund von Frauenquoten in Unternehmensführungen zusätzliches Personal eingestellt werden muss, kann dies zu einer Erhöhung der allgemeinen Geschäftskosten eines Unternehmens führen, was wiederum Auswirkungen auf den Angebotspreis einer Leistung haben kann. Anforderungen an eine Frauenquote in Unternehmensführungen werden für die Ausschreibungen in Thürin
Zu Frage 3: Die Landesregierung sieht für eine wissenschaftliche Untersuchung keine Veranlassung, da das Thüringer Vergabegesetz von den Unternehmen keine Frauenquote in den Unternehmensführungen fordert.
In der Antwort 1, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie geäußert, dass es Erhöhungen geben kann. Würden Sie mir jetzt noch mal eine Begründung geben, wie und an welchen Maßstäben Sie die Erhöhungen messen, wenn es eine Frauenquote gibt?
Wie ich bereits dargestellt hatte, wenn die Einführung einer Frauenquote in einem Unternehmen, was sonst so aufgestellt ist, dass es seine Aufgaben gut ausführen kann, dazu führt, dass man dort zusätzliches Personal einstellt, um dem Rechnung zu tragen, könnte das im Einzelfall zu einer Erhöhung der allgemeinen Geschäftskosten führen mit der Folge, dass auch die Angebotspreise steigen.
Sie gehen davon aus, dass da, wo Frauen vorhanden sind, die Frauen besser bezahlt würden und darum die Preise teurer werden?
Nein, davon gehe ich nicht aus. Ich habe lediglich ausgeführt, dass es durchaus möglich ist, dass Unternehmen, die derzeit keine Frauen beschäftigen, aber aufgrund einer Vorgabe für die Einführung einer Frauenquote dann Frauen einstellen müssten, mitunter dann zusätzliche Kosten haben.
Vielen Dank, Herr Minister Carius. Wir kommen zur Frage des Herrn Abgeordneten Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6593. Bitte, Herr Abgeordneter.
Aktuell berät der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) über den Entwicklungsplan für 2014 bis 2017. Durch Abberufung des ehemaligen Staatssekretärs und Regierungssprechers Zimmermann war die Regierung des Freistaats Thüringen bei der ersten Beratung nicht anwesend.
1. Wer hat die Medienpolitik des Landes seit der Abberufung des ehemaligen Staatssekretärs und Regierungssprechers Zimmermann im Allgemeinen und speziell in Hinblick auf die Aufsicht des MDR politisch verantwortet?
2. War die Landesregierung in die Erarbeitung des Entwurfes des Entwicklungsplans des MDR für 2014 bis 2017 eingebunden und wenn ja, unter welcher politischen Leitung und mit welchem Ergebnis?
3. Wann beabsichtigt die Landesregierung, den vakant gewordenen Sitz im MDR-Rundfunkrat wieder zu besetzen?
4. Wird die Wiederbesetzung personell an die politische Verantwortung für die Medienpolitik in der Staatskanzlei angebunden?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Gegenüber dem Landtag kann letztendlich von Verfassung wegen nur ein Mitglied der Landesregierung verantwortlich sein. Vor diesem Hintergrund ist im Beschluss über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerien nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen festgehalten, dass die Medienpolitik, das Medienrecht, die Angelegenheiten des Rundfunks, der Presse, des Films und der neuen Medien, die Me
dienwirtschaft und die Medienförderung dem Geschäftsbereich der Thüringer Staatskanzlei obliegen und dort in den Aufgabenbereich der Ministerin für Bundesund Europaangelegenheiten und Chefin der Staatskanzlei fallen. Im Hinblick auf die Aufsicht des MDR gilt, dass gemäß § 37 MDRStaatsvertrag die Regierungen der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Aufsicht führen. Sie nehmen diese Aufgaben durch die Regierung eines der Länder in zweijährigem Wechsel wahr. Seit 1. Juli 2013 und bis zum 30. Juni 2015 obliegt diese Aufgabe der Thüringer Staatskanzlei. Gemäß dem Geschäftsverteilungsplan der Thüringer Staatskanzlei wird auf Beamtenebene diese Aufgabe vom zuständigen Referat 34 „Medienrecht, Medienpolitik und Medienstandort“ wahrgenommen.
Zu Frage 2: Die Landesregierung war, dem Gebot der Staatsferne des Rundfunks entsprechend, selbstverständlich nicht in die Erarbeitung eines internen, anstaltsbezogenen Entwicklungsplans eingebunden. Der Entwicklungsplan wurde, wie es den Regularien des MDR entspricht, seitens der MDRIntendantin, Frau Prof. Karola Wille, den Mitgliedern des Rundfunkrats am 9. September 2013 anlässlich einer Rundfunkratssitzung als TOP 5 erstmalig vorgestellt.
Die Fragen 3 und 4 werde ich zusammen beantworten: Die Landesregierung wird zeitnah die Neubesetzung beschließen. Die Anbindung soll wie üblich entsprechend der zu Frage 1 aufgezeigten Zuständigkeit der Thüringer Staatskanzlei auch dort erfolgen.
Es ist abgesprochen, dass Herr Richwien jetzt antwortet. Insofern, das war nur eine witzige Bemerkung am Anfang, die er vorweg bemerkt hat. Da habe ich überhaupt kein Problem damit.
Aber jetzt sind Sie derjenige, den ich wenigstens das fragen kann, das kann ich ihn auch fragen, auch wenn er nicht medienpolitisch ausgewiesen ist hier. Was ist bei Ihnen in dieser Landesregierung eigentlich zeitnah? Können Sie mir das bitte einmal grob in Monaten schildern, denn das Problem der Besetzung des MDR-Rundfunkrates ist seit Juli dieses Jahres bekannt. Meine Kritik ging ja dahin, dass in dieser Sitzung ein Rundfunkratsmitgliedsposten nicht besetzt gewesen ist. Das hat die Landesregierung offensichtlich versäumt oder sehen Sie das anders?
Das heißt mit anderen Worten - ich kann ja nur für mich sprechen, Sie haben mich gefragt und somit antworte ich für die Landesregierung -, dass man sich daran hält, ohne Umschweife zu einer zügigen Entscheidung zu kommen, um dann auch die Besetzung vorzunehmen.
Das haben Sie jetzt provoziert. Wann ist denn „möglich“? Ich meine, was hat denn die Ministerpräsidentin daran gehindert, bereits ab Juli schnellstmöglich, das heißt in Ihren Worten „unverzüglich“, zu handeln? Welche Gründe gab es denn dafür?
Welche Gründe es gab, kann ich Ihnen jetzt zurzeit nicht sagen. In den Prozess bin ich nicht eingebunden, da ich nur stellvertretend antworte.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Frage der Frau Abgeordneten Hennig in der Drucksache 5/6594. Sie wird vorgelesen von Herrn Abgeordneten Möller. Bitte, Herr Abgeordneter.
Die Thüringer Bachwochen sind in jedem Jahr ein kultureller Höhepunkt im Freistaat, an dem sich viele Kommunen aus unterschiedlichen Thüringer Regionen beteiligen. Auch dadurch ist die Ausgestaltung des größten Klassikfestivals in Thüringen ein Besuchermagnet für internationales Publikum.