2. Wie sah die Beteiligung der Mitarbeitervertretungen des Studentenwerkes Thüringen bzw. des zuständigen Ministeriums am Prozess der Ausschreibung aus?
3. Wie beurteilt die Landesregierung den mit dieser Ausschreibung angezielten Einsatz von potenziell schlecht bezahlter Leiharbeit durch eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaats Thüringen gerade angesichts der Beispielwirkung des öffentlichen Dienstes für die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen?
4. Welche Schritte will die Landesregierung ergreifen, um den vermehrten Einsatz von Leiharbeit im Umfeld des Studentenwerkes Thüringen noch zu verhindern und diesen in den öffentlich-rechtlichen Einrichtungen des Landes künftig auszuschließen?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Herr Staatssekretär Prof. Merten, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Bärwolff, vorgetragen durch Herrn Abgeordneten Blechschmidt, wie folgt.
Zu Frage 1: Nein. Die Ausschreibung und der Einsatz von Zeitarbeitern beim Studentenwerk Thüringen bedürfen keiner Billigung bzw. Genehmigung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Zu Frage 2: Eine Notwendigkeit der Beteiligung der Personalräte bei der Einstellung der Ausschreibung war nicht gegeben.
Zu Frage 3: Der kurzfristige und vorübergehende Einsatz von Zeitarbeitern dient der Überbrückung von insbesondere krankheitsbedingten Ausfällen beim Stammpersonal und erfolgt im Interesse der Mitarbeiter des Studentenwerkes und der Studierenden, welche die Dienstleistungen des Studentenwerkes in Anspruch nehmen. Nach Auskunft des Studentenwerkes herrscht Einvernehmen mit dem Personalrat über einen solchen kurzfristigen Einsatz zur Entlastung der Mitarbeiter.
Zu Frage 4: Da es sich lediglich um die Überbrückung von insbesondere krankheitsbedingten Ausfällen beim Stammpersonal im Interesse des Studentenwerkes und der Studierenden handelt, besteht derzeit kein Handlungsbedarf.
Danke. Herr Staatssekretär, Sie sprachen von „kurzfristiger Überbrückung“. Wir haben es ja heute im Plenum mit solchen Zeitbegriffen zu tun, zeitnah, schnellstmöglich usw., aber „kurzfristig krankheitsbedingt“ ist ja in der Regel ein überschaubarer Zeitraum. Wird dafür diese Kategorie von Personen mit entsprechenden Ausbildungen angestrebt?
Sie werden genau dafür eingestellt, um kurzfristig die Dienstleistungen, die erforderlich sind, auch tatsächlich bereitstellen zu können.
Kann gewährleistet werden oder ist das angestrebt, dass es keine langfristigen Arbeitsverträge, sondern wirklich nur Überbrückungsarbeitsverträge sind?
Da diese Dinge mit dem Personalrat abgesprochen sind und der mit Sicherheit sein Hauptaugenmerk darauf richten wird, dass es hier nicht zur Dauerbeschäftigung kommt, gehe ich davon aus, ich habe zumindest keine widrigen Anhaltspunkte, dass dem genau so ist, wie Sie es angesprochen haben.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die letzte Mündliche Anfrage für die heutige Fragestunde kommt von Herrn Abgeordneten Hausold, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/6634. Bitte, Herr Abgeordneter.
In der rechtsaufsichtlichen Würdigung des Haushalts für das Jahr 2013 der Stadt Gera seitens des Landesverwaltungsamtes wurde die Stadt beauflagt, die Verpflichtungsermächtigung für die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges zu streichen. Als Grund wurde die Nichtdarstellung von Eigenmitteln im Haushalt angegeben. Nach Aussagen des Fachdienstleiters für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Gera dient die in diesem Plan aufgelistete Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeuges der Sicherung der Minimalausstattung der Berufsfeuerwehr.
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Gera hinsichtlich der Notwendigkeit der Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges und wie begründet sie ihre Auffassung?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum Vorrang der Finanzen vor dem Brand- und Katastrophenschutz und wie begründet sie ihre Auffassung?
3. Wer übernimmt die Verantwortung, wenn im Brand- oder Katastrophenfall die Berufsfeuerwehr aufgrund des fehlenden Löschgruppenfahrzeuges die notwendige Hilfe nicht leisten kann?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium. Herr Staatssekretär Rieder, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hausold beantworte ich für die Landesregierung, indem ich zunächst eine Vorbemerkung voranstelle. Nach § 2 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz sind die Gemeinden Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die örtliche allgemeine Hilfe. Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehren aufzustellen und mit den erforderlichen Einrichtungen und Ausrüstungen auszustatten. Nach § 44 Abs. 1 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz trägt jede Körperschaft die Personal- und Sachkosten für die ihr nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben. Hinsichtlich der Mindestausstattung der Feuerwehren mit Einsatzfahrzeugen und Spezialtechnik werden die gesetzlichen Forderungen in der Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung präzisiert.
Zur Umsetzung dieser Bestimmungen hat die Stadt Gera im Jahr 2011 einen Feuerwehrbedarfsplan verabschiedet, in dem auf der Grundlage einer eingehenden Analyse der Gefährdungen im Gebiet der Stadt Gera unter anderem die Fahrzeugausstattung der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehren in Gera festgeschrieben sind. Hier im vorliegenden Fall geht es um ein Fahrzeug für die freiwillige Feuerwehr. Zur Sicherung langfristiger Finanzplanungen enthält dieser Plan auch Festlegungen zum Ersatz verschlissener Einsatzfahrzeuge. Danach sollte im Jahr 2013 mit der Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Gera-Mitte zum Preis von 350.000 € begonnen werden. Die entsprechenden Eigenmittel in Höhe von 225.000 € sind als Verpflichtungsermächti
gungen zu Lasten des Haushalts 2014 im Haushaltsplan der Stadt Gera eingestellt worden. Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 125.000 € wurde gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe gestellt. Bei der Bearbeitung des Zuwendungsantrags wurde im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Würdigung durch die Kommunalaufsicht festgestellt, dass das Vorhaben zwar im Finanzplan der Stadt Gera für das Jahr 2014 auszahlungsseitig enthalten ist, aber aufgrund der Haushaltssituation die Absicherung des im Finanzplan ausgewiesenen Eigenanteils durch die Stadt Gera zurzeit nicht gewährleistet ist.
Damit komme ich zur Frage 1: Ein Ersatz für das über 20 Jahre alte Löschfahrzeug ist aus fachlicher Sicht erforderlich. Dies hat die Prüfung der im Zuwendungsverfahren vorgelegten Unterlagen ergeben.
Frage 2: Brandschutz ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, es ist Aufgabe der Stadt Gera, die haushaltsmäßigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Aufgabe erfüllt werden kann.
Ja, Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für die ausführliche Darlegung der Situation, das darf man ja vielleicht mal machen, denn die war ja Grund für unsere Anfrage. Trotzdem kann ich - und jetzt komme ich zu meiner Nachfrage - aus Ihren Worten nur entnehmen, dass Sie der Auffassung sind, zumindest seitens der Landesregierung, das Brand- und Katastrophenschutz in der Stadt Gera alleine nach Haushaltslage zu gewährleisten ist, da ja das Landesverwaltungsamt letzten Endes Auslöser dieser beschriebenen Situation ist und wir miteinander, denke ich, wissen, wie die Haushaltslage der Stadt Gera insgesamt ist. Habe ich das Ihren Bemerkungen richtig entnommen?
Nein. Die Stadt Gera hat zwei Aufgaben. Die Stadt Gera hat die Aufgabe, den Brandschutz sicherzustellen, und sie hat die Aufgabe, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Beide Aufgaben miteinander in Einklang zu bringen, ist Aufgabe der Stadt.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie wissen aber um das Finanzvolumen der Stadt Gera und sie hat ja versucht, das im Finanzplan entsprechend darzustellen. Aus der Situation kommen wir ja erst einmal nicht raus, wir haben ein Defizit im Haushalt. Die Fragestellung ist, für das Jahr 2014 wird die Situation nicht anders werden. Also sagen Sie, wir können jetzt das Fahrzeug nicht bestellen und die Brandsicherheit kann nicht gewährleistet werden, weil ohne die Auflage, also der Stadtrat hat ja beschlossen, wir wollen es, aber Sie sagen Nein. Wie soll das gelöst werden?
Das sage ich Ihnen gerne. Das Landesverwaltungsamt hat einen Bescheid erlassen unter dem 2. August 2013. In dem Bescheid wurde zum einen das Haushaltssicherungskonzept genehmigt, aber es wurden auch Auflagen erteilt. Eine Auflage ist, das Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben. Diese Auflage sollte erfüllt werden bis zum 10. Oktober 2013. Dann ist es Aufgabe der Stadt, bei dem Durchleuchten ihres Haushalts die richtigen Schwerpunkte und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Ich frage so herum: Also genau das ist ja die Auflage, das im Nachtragshaushalt zu streichen. Wie erklären Sie denn das mit Ihrer Antwort?
Nein, das war die rechtsaufsichtliche Stellungnahme zu dem damaligen Zeitpunkt. Alles andere ergibt sich aus dem Bescheid, den ich gerade genannt habe. Dass das eine schwierige Aufgabe ist, ist ja völlig klar. Es ist auch kein Zynismus, wie das eben hier jemand gesagt hatte,
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Rieder. Damit ist die Fragestunde und der Tagesordnungspunkt 25 geschlossen.
Benachteiligung ostdeutscher Rentnerinnen und Rentner endlich beenden! Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6370
Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Das Wort hat der Abgeordnete Kubitzki.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, 23 Jahre, nachdem wir von der Deutschen Einheit sprechen, ist es nicht nachvollziehbar, dass es gerade bei der Beziehung von Renten immer noch gravierende Unterschiede zwischen den alten Bundesländern und den neuen Bundesländern gibt.
Das kann man den Menschen, die Rentenansprüche durch ihre eigene Arbeit erworben haben, nicht mehr erklären und es zeigt, dass dies endlich die Politik erkennt und handelt.