- danke - aus meiner tiefen und festen Überzeugung auch eingebunden werden müssen. Ich möchte an dieser Stelle aber auch daran erinnern, dass wir in diesem Plenum ausgiebig über die angespannte finanzielle Lage der Kommunen gesprochen haben. Das heißt, wenn ein solches Programm unter kommunaler Mitwirkung Erfolg haben soll, müssen auch Mittel und Wege gefunden werden, wie Kommunen
eingebunden werden können, die keine ausreichenden Eigenmittel haben. Ich möchte auch meinen Hinweis erneuern vom vergangenen Dienstag in Bezug auf die kleineren Kommunen, denn aus 16 Jahren kommunalpolitischer Erfahrung gerade auch in einer kleinen Stadt bin ich mir sehr sicher, dass sehr viele, vor allem ehrenamtliche Kommunalpolitiker weder über die Strukturen im Umgang mit solchen Programmen verfügen noch über die Kenntnisse, was es überhaupt gibt. Das heißt, es ist sehr wichtig zu evaluieren, welche Programme gibt es, wie können sie fortgeschrieben werden, wie sollen sie fortgeschrieben werden und welche Hilfe können Kommunen überhaupt bekommen. Das halte ich für ganz, ganz bedeutend.
Jetzt noch ganz konkret zu diesem Antrag: Ich finde - und, Frau Renner, Sie hatten davon gesprochen, die fachliche und sachliche Basis nicht verlassen zu sollen -, wir sollten diese Sprengkraft, die aus der Diskussion hier immer wieder hervorgeht, wirklich behutsam betrachten und wir sollten auch sehr dafür Sorge tragen, dass die gemeinsame Basis des gemeinsamen Beschlusses, den wir alle miteinander getragen haben, nicht verlassen wird, dass der gemeinsame Konsens nicht verlassen wird.
Wenn Sie in Ihrer Begründung dann von Relativierung der Gefahr des Rechtsextremismus sprechen und dann von abzulehnenden politischen Phänomenen nebulös reden, dann finde ich das verklemmt, dann finde ich das am Thema vorbeigesprochen, dann denke ich, wir sind uns einig, dass zwar Rechtsextremismus in diesem Land mit Sicherheit die größere Gefahr ist, zumindest zurzeit, wir sind uns einig, dass wir dementsprechend auch stärkeres Augenmaß auf Rechtsextremismus legen müssen,
aber bei den anderen Extremisten von politischen Phänomenen zu reden, das halte ich doch für etwas schwammig und das halte ich für gefährlich insofern, dass dort der gemeinsame Konsens verlassen wird.
Das ist auch die Stelle, wo wir sagen: Deswegen werden wir diesen Antrag so nicht mittragen. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Danke, Herr Abgeordneter Bergner. Der Herr Staatssekretär Dr. Schubert hat noch einmal um das Wort gebeten.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin noch einmal vorgegangen, um auf einige Dinge einzugehen. Zuerst möchte ich mich bedanken, dass alle Fraktionen zum Ausdruck gebracht haben, dass unsere Veranstaltung und unsere Vorgehensweise, die wir am Dienstag dargestellt haben, zu begrüßen ist und uns dafür im Prinzip gelobt haben. Ich möchte aber auf einige Dinge eingehen, welche die Abgeordnete Renner hier gesagt hat; das geht zum Beispiel schon mal mit der kleinen Arbeitsgruppe los. Wir haben es auch begründet, warum dort die möglichen Träger nicht mit drin sind, weil wir nicht wollen, dass der Vorwurf von vornherein kommt, dass das am Ende ein Selbstbedienungsladen wird, wenn diejenigen, die am Ende vielleicht finanziell dadurch unterstützt werden, schon bei der Erarbeitung des Programms in dem kleineren Kreis mit dabei waren. Deswegen stehe ich auch dazu und denke, das sollten wir auch so lassen, dass der Kreis der kleinen Gruppe so bleibt, wie er ist. Nichtsdestotrotz können ja alle Ideen, die irgendwo existieren, mit in den Prozess einfließen. Das ist doch überhaupt nicht ausgeschlossen. Das hat doch nichts damit zu tun, ob die nun in der kleinen Gruppe drin sind oder nicht.
Wenn ich da schon wieder bei der Diskussion hier höre - ich muss da wirklich einiges kritisieren, was Sie gesagt haben, Frau Renner, da haben Sie schon wieder von Eckpunkten gesprochen am Dienstag. Ich finde es sowieso nicht gut, dass wir jetzt hier schon über Teile des Programms diskutieren.
Der Landtag hat beschlossen, die Landesregierung soll ein Programm erarbeiten. Jetzt erarbeiten wir das Programm und danach können wir wieder über das Programm hier debattieren. Aber wenn wir zwischendrin jetzt anfangen, Teile herauszunehmen und darüber zu diskutieren, glaube ich, da kommen wir irgendwie nicht weiter. Das waren eben keine Eckpunkte, die wir vorgelegt haben, sondern das waren Thesen, und zwar deshalb, damit wir die Diskussion am Dienstag in Gang bringen. Das hatte nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern es waren einfach Thesen, die wir aufgeschrieben haben, damit man sich an etwas langhangeln kann, dass die Diskussion irgendwo …
Herr Staatssekretär, es war jetzt gar nicht so ganz dringend. Ich wollte Sie einfach bitten, vielleicht in Ihren weiteren Ausführungen mir die Frage zu beantworten, ob es denn im Ministerium auch mit Blick auf die Zusammensetzung dieser Gruppen schon mal Überlegungen gegeben hat, was denn möglicherweise mit der Formulierung, die mein Kollege Dirk Bergner gerade angesprochen hat, bezüglich der sonstigen abzulehnenden politischen Phänomene gemeint sein könnte, und inwieweit dafür gesorgt wird, dass Vertreter möglicherweise eben solcher Gruppen gerade nicht in diese Arbeitsgruppen mit aufgenommen werden?
Bei diesen Überlegungen sind wir noch nicht am Ende, deswegen kann ich in diesem Moment noch nichts dazu sagen. Ja, wir werden das tun.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da waren keine Ex- tremisten, Herr Barth, die würde Herr Schubert nicht einladen.)
Weiter jetzt bei dem Thema der Eckpunkte. Wie gesagt, das waren Thesen und die haben wir vorgelegt. Deswegen verstehe ich nicht, dass das jetzt schon wieder hier an der Stelle kritisiert wird, dass die nicht vollständig waren. Genau deshalb habe ich nämlich hier nicht das Programm erläutert, weil wir in den Prozess reingegangen sind und immer weiter reingehen werden; der Prozess ist offen und wenn ich jetzt Ihnen hier Teile davon gesagt hätte, hätten Sie kritisiert, dass da ja noch das, das und das fehlt. Genau das wollen wir nicht. Wir wollen in dem Prozess der Diskussion alles abarbeiten.
Dann noch etwas zu Ihren Ausführungen, die CDU will es eigentlich gar nicht und die SPD ist zu schwach, das durchzusetzen. Wissen Sie, mit solchen Bemerkungen tragen Sie dazu bei, dass es immer schwieriger wird, das Programm hinzubekommen.
Denn es ist nicht einfach, die verschiedenen Anschauungen und Interessen hier zusammenzubündeln und da erwarte ich auch Toleranz von allen, die da mitmachen. So etwas als selbsterfüllende Prophezeiung hier zu verkünden, das wird sowieso nichts. Ich weiß nicht, was das vorhin für ein Beitrag war - ein konstruktiver war es jedenfalls nicht. Danke.
Danke, Herr Staatssekretär. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist? Danke, es regt sich kein Widerspruch.
Soziale Grundsicherung für Emp- fänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/488 -
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wieder ernsthaft, nach der Debatte um das Landesprogramm kann dieser Antrag, der Ihnen jetzt vorliegt, auch ein Beitrag dazu sein, vielleicht darüber nachzudenken, inwieweit staatliche Ungleichbehandlung von Menschen auch die Ideologie der sozialen Ungleichheit fördern kann. Als am 9. Februar das Bundesverfassungsgericht sein Urteil …
Da ich eine begrenzte Redezeit bei der Einbringung habe, würde ich gern zum Ende hin das entscheiden. Als am 9. Februar 2010 das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen veröffentlichte, wurde die vorgenommene Rechtsetzung bis auf wenige unrühmliche Ausnahmen begrüßt.
Das Verfassungsgericht hat die gegenwärtigen HartzIV-Regelsätze als verfassungswidrig im Zustandekommen gekennzeichnet und unmissverständlich das soziokulturelle Existenzminimum als ein aus der Menschenwürde des Artikels 1 des Grundgesetzes abgeleitetes Grundrecht manifestiert. Es ist heute schon mal der erste Leitsatz zitiert worden, ich will es aber noch mal tun mit einer speziellen Betonung: „Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Abs. 1 Grundgesetz sichert jedem Hilfsbedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“
So das Zitat des ersten Leitsatzes des Urteils. Wir, meine Damen und Herren, erwarten von der Thüringer Landesregierung, dass sie im eigenen Handeln das Urteil des Verfassungsgerichts ernst nimmt - und dafür haben wir heute auch schon mal erste Signale erhalten - und selbst agiert. Denn, wenn 208 € als Existenzminimum für ein Kind bis zum Alter von 15 Jahren nicht angemessen sind, dann sind es die rund 130 €, die ein Kind von Asylsuchenden nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz bis zum Alter von 7 Jahren erhält, erst recht nicht. Auch die Regelsätze für junge und erwachsene Asylsuchende, Geduldete und Menschen mit einem humanitären Aufenthaltsstatus in Höhe von etwa 220 € sind zweifelsohne nicht geeignet, das notwendige Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu sichern. Das aber sind die Leistungshöhen, die seit 17 Jahren unverändert in der Bundesrepublik für Asylsuchende und Flüchtlinge mindestens während der ersten 48 Monate ihres Aufenthalts gelten. Dass sie 1993 willkürlich festgelegt und seither niemals wirklich infrage gestellt wurden, wird dadurch belegt, dass noch heute die D-Mark-Beträge im Gesetz zu finden sind, obwohl das Gesetz seit Einführung des Euro bereits zweimal novelliert wurde. Nicht einmal eine Anpassung an die Inflationsrate ist erfolgt und ich will mal kurz darauf hinweisen, der allgemeine Preisindex stieg von 1993 bis zum Jahre 2010 um 36 Prozent.
Die Würde des Menschen ist unantastbar, aus diesem ersten Satz des Grundgesetzes leitet sich die Grundsicherung für jeden Hilfebedürftigen ab. Die Würde des Menschen ist ein unteilbares Grund- und Menschenrecht, das in keiner Weise durch ein Gesetz eingeschränkt werden darf. Nicht ohne Grund gehört dieser Satz auch zur Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Abs. 3. Das heißt, Leistungen in gleicher Höhe für alle Hilfsbedürftigen und in der notwendigen Konsequenz, letztlich die Abschaffung des Asyl
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ein Ausländer nach Deutschland kommt, so kann er dies aus freien Stücken tun und beispielsweise als Tourist unsere reiche Kultur und unsere wunderschöne Landschaft genießen. Aber dies ist hier nicht unser heutiges Thema. Wir beschäftigen uns mit den Menschen, die als Asylbewerber oder Flüchtlinge zu uns kommen. Es muss zwingende Gründe geben, um in die Fremde zu gehen und/oder aus seiner Heimat zu flüchten. Denn niemand verlässt seine Heimat, seine Familie, sein soziales Umfeld einfach so. Hinter dieser Entscheidung steht immer ein persönliches Schicksal. So sieht es auch die Genfer Flüchtlingskonvention, die die Grundlage des internationalen Schutzes für Flüchtlinge bildet. Sie legt fest, wer ein Flüchtling ist und welchen rechtlichen Schutz er oder sie genießt. Des Weiteren definiert sie die Hilfe und die sozialen Rechte, welche ein Flüchtling von den Unterzeichnerstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten soll. Und so ist in Artikel 1 a Abs. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention ein Flüchtling als jene Person definiert, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtung nicht nehmen will. Sicherlich stimmen Sie mir zu, wenn ich sage, dass einer der Gründe für Asylsuchende immer die Hoffnung auf ein Lebenswerk ist, ein angst- und gewaltfreies und auch ein besseres Leben ist.
Wie sieht es in Thüringen aus? Nach der Asylantragstellung verbringen die Asylbewerber die ersten Wochen in einer Erstaufnahmeeinrichtung, bei uns in
Eisenberg. Es folgt eine Erstanhörung zum Asylantrag und meistens auch die Aufenthaltsgestattung nach § 55 des Asylverfahrensgesetzes. Nach spätestens drei Monaten erfolgt die Umverteilung in Gemeinschaftsunterkünfte, immer öfter auch in eigene Wohnungen. In § 53 des Asylverfahrensgesetzes ist diese Unterbringung geregelt. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen. Während des Asylverfahrens ist die Aufenthaltsgestattung räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt, in dem die zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt. Das heißt, wir reden hier über die Residenzpflicht, die nur mit einem „Urlaubsschein“ im Moment aufgehoben wird. Zudem darf nach § 61 Asylverfahrensgesetz für die Dauer der Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, der Ausländer keine Erwerbstätigkeit ausüben. Aber Asylbewerbern, die sich seit einem Jahr gestattet im Bundesgebiet aufhalten, kann die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt oder durch Rechtsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung ohne die Zustimmung der Bundesagentur zulässig ist - so viel zur Theorie.
In der Praxis können Asylverfahren mehrere Jahre dauern, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Eine genauere Untersuchung der Hintergründe und Beweggründe werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgenommen. Hier werden auch die Entscheidungen über einen entsprechenden Antrag getroffen. Nach Angaben des Bundesamts erhalten im europäischen Vergleich Flüchtlinge in Deutschland überdurchschnittlich oft Asyl. Und dies zeigen Erhebungen der EU-Statistikbehörde EUROSTAT. Im Jahr 2009 erhielten 33,8 Prozent aller Asylbewerber einen Aufenthaltstitel in Deutschland. Im Januar wurden beim Bundesamt 2.659 Asylerstanträge gestellt. In Deutschland und logischerweise auch hier bei uns in Thüringen gilt, dass das Asylverfahrensgesetz für Ausländer, die Schutz als politisch Verfolgte oder Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat beantragen, in dem ihnen Gefahren drohen. Über Asylanträge einschließlich der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft entscheidet allein das Bundesamt. Wie Sie sehen, zeigt sich hier, dass Thüringen keine Entscheidungsbefugnis hat. Wir haben es also mit Bundesrecht zu tun.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deswegen ist es eine Bundesratsinitiative.)
Unbestritten dauert der Verfahrensprozess in der Regel viel zu lang. Eine schnelle Entscheidung mit einer kompetenten, sachorientierten, verfassungsgemäßen und menschenwürdigen Herangehensweise ist anzustreben im Interesse aller. Dabei soll sicher