Ich würde mich sehr freuen, kommen Sie noch einmal ans Pult, erklären Sie mir ganz genau - vielleicht bin ich auch dazu nicht in der Lage, das intellektuell momentan zu verstehen -, wie der Wettbewerb, wie das unter der Ärzteschaft, unter den Krankenhäusern vorgehen soll und wer was dann in dem System bezahlen soll. Sagen Sie es mir, ich will es ja gern verstehen, dann können wir weiter auf dem gleichen Informations- und Erkenntnisniveau diskutieren.
Ich will auch etwas zu der Bemerkung zum Gesundheitsfonds sagen, Herr Koppe - schade, dass er nicht da ist, es wäre schöner. Der Gesundheitsfonds hat für Thüringen - ich will mich da ausdrücklich auf Thüringen beziehen - Stabilität bedeutet, gerade im ambulanten Bereich.
Es ist jetzt schon der eine oder andere in Stellung gekommen, Herr Söder hat schon mal von einer Regionalisierung gesprochen. Was das für unsere Ärzteschaft bedeutet - ist ja vor allen Dingen Ihr Klientel, meines ist es gar nicht -, das soll Herr Koppe den Ärzten einmal selber erklären.
Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir nach wie vor in Deutschland ein solidarisches Gesundheitssystem brauchen.
Dieses solidarische Gesundheitssystem kann auch nur darin bestehen, dass, egal wer, wo, wie viel verdient und Beiträge bezahlt, alle gleich am Ende mit der Behandlung stehen, die in diesem solidarischen System auch finanziert werden muss.
Ich will auch noch etwas dazu sagen, die Zusatzbeiträge sind damals nicht hereingekommen, um die Versicherten zu ärgern, sondern es ist ein Steuerungsinstrument gewesen, Herr Hartung, damit natürlich auch die Krankenkassen, die zwar per se schon hinschauen, was für Kosten entstehen, dass man das steuern kann, aber dass diese Krankenkassen natürlich auch ein Stück weit mit der Maßnahme der möglichen Zusatzbeiträge diszipliniert werden und auf ihre Ausgabensituation schauen. Es ist nicht angelegt gewesen, diese tatsächlich zu erheben. Man muss es als Steuerungsinstrument sehen. Gleichwohl ist es so, dass sie momentan erhoben wird. Sie kennen meine Äußerungen, Sie haben sie zitiert, ich denke, es ist Zeit, dass sich auch die Krankenkassen dazu positionieren, diese Zusatzbeiträge nicht mehr zu erheben.
den Krankenkassen einen Beitrag von 8 € erlaubt, ohne dass auch nur auf die näheren Umstände des Versicherten Rücksicht genommen wird, z.B. sein Einkommen?
Der pauschale Satz von 8 € ist deswegen eingeführt worden, weil Sie wissen, wenn der Beitrag anders erhoben wird, also wenn nicht pauschaliert ist, dass der bürokratische Aufwand all das auffrisst. Trotz alledem bleibe ich dabei, stimme Ihnen nicht ganz so zu, um Ihre Frage zu beantworten, es ist weiterhin ein Steuerungsinstrument in meinen Augen und ich hoffe, dass die Krankenkassen an der Stelle einlenken.
Entschuldigung, ich habe es nicht gleich gesehen, der Abgeordnete Dr. Hartung würde gern nachfragen - gestatten Sie es?
Zweitens, die Übernahme der Zusatzbeiträge bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern: Da will ich sagen, der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist nun mal an der Stelle sehr populistisch, und zwar aus dem einfachen Grund, ich will es Ihnen auch begründen, Herr Hausold, weil Sie sich ausschließlich auf Arbeitslosengeld-II-Empfänger beziehen schlicht und ergreifend.
Sie denken gar nicht an die Menschen, die kurz darüber sind, die auch beim Sozialgeld kurz darüber sind, an die denken Sie gar nicht. Deswegen halte ich das schon für verwerflich, gleichwohl sage ich
- warten Sie doch ab, Herr Blechschmidt, nur die Ruhe, Herr Blechschmidt, ich bin ja noch nicht am Ende meiner Rede -
- ich bin noch nicht am Ende mit meiner Rede, ja -, wir müssen uns im Rahmen der Regelsatzbemessung auch darüber unterhalten. Deswegen bin ich dagegen, dass Sie jetzt heute die Zusatzbeiträge, morgen das Kindergeld, übermorgen - eine Kollegin von mir hat die Pille in... -, es bringt jetzt momentan nichts. Wir müssen gemeinsam darauf achten, da sind wir beieinander, dass die Grundlagen für die Regelsatzbemessung sehr transparent sind, dass sie nachvollziehbar sind, und ich sage das auch hier, wie ich es woanders auch schon gesagt habe, für beide Seiten, sowohl für die Leistungsempfänger, damit keiner sich dafür schämen muss, wenn er Arbeitslosengeld II bekommt sowie für die Menschen, die die Steuern zahlen, damit sie ganz deutlich sehen, dass es eben nicht Schmarotzer sind, die auf der anderen Seite das Geld abzocken, sondern dass das Menschen sind, die in eine Situation geraten sind, in die sie morgen selber kommen können, und deswegen in ihrer solidarischen Haltung gern bereit sind, auch Steuern dafür zu bezahlen, dass man Menschen unterstützen muss, wenn sie in schwierigen Lebenssituationen sind. Deswegen plädiere auch ich dafür,
dass wir zusammentragen und nicht jetzt partiell immer einzelne Entscheidungen treffen, was muss man auch bei der Regelsatzbemessung bei den Grundlagenerhebungen beachten und dann an dem Ergebnis, das die Kommission der Bundesregierung auch vorlegen wird, anschauen, was ist da drin und was ist nicht da drin.
Frau Ministerin, bei Herrn Abgeordneten Blechschmidt ist ein Fragebedarf entstanden - wollen Sie den befriedigen?
Danke, Frau Präsidentin. Danke, Frau Ministerin. In aller Ruhe: Sie haben eben erläutert, dass diese, nennen wir es verschiedene Teilungen dieser Vorgänge, nicht geeignet sind, um den Gesamtprozess abzuschließen oder den Gesamtprozess überhaupt zu befördern. Meine Frage ist jetzt: Wann wäre Ihrer Meinung nach nach dem jetzigen Kenntnisstand dieser Gesamtprozess abgeschlossen, damit wir den Bedürftigsten an dieser Stelle helfen können?
Herr Blechschmidt, das ist ganz einfach, wir haben ja nur bis Ende des Jahres Zeit, da muss es geregelt sein.
Ich bedanke mich bei Ihnen. Wir haben jetzt einen Vorgriff auf eine Regelung gefordert, die zum Ende des Jahres fällig ist: Würden Sie mir zustimmen, dass es keine Alternative ist, vor einem brennenden Haus mit einem Eimer Wasser zu stehen und den nicht daraufzuschütten, nur weil ich im Hintergrund die Feuerwehr höre?
Herr Hartung, ich teile Ihren Vergleich nicht zwischen dem brennenden Haus und der Frage, ob man die Zusatzbeiträge jetzt separat beredet.
Bereich, auch wenn Sie das vielleicht hier und da gern lieber hätten im Plenum, aber wir sind bei Sachfragen.
Ich komme zum Dritten, die Thematik des Kindergelds: Sie wissen, dass die Große Koalition bereits schon einmal die Kindergelderhöhung auf den Regelsatz draufgeschlagen hat, also die Nichtanrechnung dieses Erhöhungsbetrags veranlasst hat. Ich denke, auch da sollte in Kürze und im Rahmen der Regelsatzbemessung klar sein, dass der Kinderregelsatz für Arbeitslosengeld-II-Empfänger bzw. deren Kinder auskömmlich sein muss. Auch da muss man sehr genau hinschauen. Ich plädiere auch dafür, dass man die Erhöhung des Kindergelds, wo festgestellt wurde, der Bedarf ist da, in diese Betrachtung mit einbezieht. Aber auch da gilt, was Vorredner schon gesagt haben, das sollten wir in Kürze alles gemeinsam diskutieren und schnell zu einem Ergebnis bei den Regelsatzberechnungen kommen. Danke.
Ich schaue mal in die Runde. Es gibt jetzt keine weiteren Wünsche mehr, in der Aussprache zu Wort zu kommen. Damit schließe ich die Aussprache.
Es ist beantragt worden diesen Antrag an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen. Wer diesem Antrag auf Ausschussüberweisung folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Die gibt es nicht.