Protokoll der Sitzung vom 17.10.2013

Vielen herzlichen Dank, Frau Berninger. Als Nächster hat jetzt das Wort der Abgeordnete Manfred Scherer für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön. Nach den bisherigen Redebeiträgen gehe ich davon aus, dass wir alle gar nicht so weit voneinander entfernt sind bei diesen Strafvollzugsregelungen. Ich will zunächst mal begrüßen, dass wir mit der Gesetzesvorlage eine Zusammenfassung der Regeln für den Vollzug für alle Haftarten haben. Ich sehe das etwas anders, ich begrüße es eigentlich, dass es zusammengefasst in einem Gesetz ist, weil es einfach tatsächlich auch der Verschlankung solcher gesetzlichen Vorschriften dient. Deshalb finde ich es gut, dass jetzt ein Gesetz vorliegt, auch wenn es etwas gedauert hat, das muss man schon sagen, seit 2006 haben wir die Kompetenz dazu.

Ich sehe es auch ein wenig anders mit der Föderalismusgeschichte. Föderalismus ist eine gute Sache in meinen Augen, hat natürlich auch ab und zu mal einen Nachteil, aber solche Nachteile können zum Beispiel durch Mustergesetze, zum Beispiel gibt es die Musterbauordnung, ausgeglichen werden, und dann kann trotzdem jedes Land noch mal eine individuelle Note, wo es für notwendig gehalten wird, setzen. Deshalb finde ich das schon gut.

Ich will an den Anfang stellen, dass Ziel und Aufgabe des Vollzugs des Freiheitsentzugs, wie beides in § 2 definiert ist, in vollem Umfang auch von der CDU-Fraktion getragen werden, nämlich zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Dabei soll aber auch ausdrücklich der Satz 2 dieses Absatzes noch mal hervorgehoben werden, in dem steht, der Vollzug hat die Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Beides sind in meinen Augen grundsätzliche Ziele des Strafvollzugs. Alle anderen Regelungen des Gesetzes müssen im Lichte dieser beiden Ziele betrachtet und diskutiert werden, auch zum Beispiel die in § 8 enthaltenen Grundsätze zur Gestaltung des Vollzugs, die ich auch begrüße, so wie sie da aufgeführt sind - die Auseinandersetzung mit begangenen Straftaten, die Auseinandersetzung mit dem dem Umfeld zugefügten Schaden, die Vorbereitung auf das Leben in Freiheit und die Aufrechterhaltung des Bezugs zum gesellschaftlichen Leben bzw. das dann auch zu fördern. Dazu gehört auch, weil das Jugendstrafvollzugsgesetz integriert ist, der Erziehungsgedan

(Abg. Berninger)

ke im Jugendstrafvollzug, wie er in § 9 festgehalten ist. Diese Ziele sind zu begrüßen. Dann muss sicher geprüft und diskutiert werden, ob die hierfür vorgesehenen Einzelregelungen tatsächlich angemessen, erforderlich und förderlich zum Erreichen dieser Ziele sind. Ich habe gesagt, die Ziele sind zu begrüßen, aber sie dürfen eben nicht nur auf dem Papier stehen. Die Einzelregelungen müssen auch umsetzbar sein. Wenn ich zum Beispiel lese, dass bei jedem Gefangenen im Aufnahmeverfahren ein Diagnoseverfahren durchgeführt wird, das wissenschaftlichen Erkenntnissen genügt, und bei bestimmten Tätergruppen diese Diagnose von Personen mit einschlägiger wissenschaftlicher Qualifikation durchzuführen ist, da frage ich mich schon, wie dieses anspruchsvolle Programm ohne erhebliche Personalverstärkung durchgeführt werden soll, vorhin ist es auch schon angeklungen. Wobei ich leise daran erinnern darf, dass selbst für den normalen ärztlichen Dienst kaum geeignetes Personal zu finden ist, aber wir können das sicher im Ausschuss diskutieren.

Dabei stellt sich auch die Frage, inwieweit es sinnvoll ist, Einzelheiten bis ins Kleinste zu regeln. In § 6 des Bundesstrafvollzugsgesetzes besteht zum Beispiel die Regelung der Behandlungsuntersuchung gerade mal aus sechs Sätzen. Unser § 13 füllt eine ganze Seite aus. Der Vollzugsplan im Bundesstrafvollzugsgesetz enthält acht Einzelpunkte, die da definiert sind, was im Vollzugsplan stehen muss. Bei uns sind es 22 Einzelpunkte. Dazu passen eben nicht die Erfahrungen aus der Strafvollzugskommission, die mir berichtet worden sind. Auch bisher schon sind nämlich Vollzugspläne aufzustellen und offenbar bestehen diese in der Regel aus wenigen Sätzen, obwohl auch bisher schon eigentlich genaue Festlegungen über den Ablauf des Vollzugs gefordert sind. Nicht nur hier klaffen offenbar Anspruch und Wirklichkeit schon heute auseinander. Dann ist dabei die Sinnhaftigkeit noch genauerer Regelungen zu hinterfragen.

Begrüßen will ich den Grundsatz der Einzelunterbringung. Nach Ansicht des Rechnungshofes, das kam vorhin auch schon mal, ist das in Thüringen kein Problem, danach haben wir bald Haftplätze in Hülle und Fülle. Berechtigte Zweifel daran habe ich bereits angemeldet. Also auch hier ein hehres Ziel, ich hoffe, dass wir nicht bald die ersten erfolgreichen Klagen auf Einzelunterbringung zur Kenntnis nehmen dürfen. Wenn wir gerade bei der Unterbringungsfrage sind, muss auch ich den geplanten Bau der gemeinsamen JVA mit Sachsen ansprechen. Abgesehen vom Rechnungshof halten alle Kenner der Materie einen Neubau für dringend erforderlich. Geplant war eine Fertigstellung 2017. Nun ist fast täglich von neuen Problemen in Sachsen die Rede. Zuerst hat man offenbar wie zu früheren Zeiten auf fremdem Grund und Boden geplant. Dann hieß es im August, die Grundstücke seien notariell gesi

chert, was immer das heißen mag. In den letzten Tagen ist jetzt plötzlich der Standort wieder infrage gestellt und es wird ein Standort ins Gespräch gebracht, der beim Standortranking im Januar dieses Jahres nur Platz 3 belegt hatte. Hier muss man zunächst einmal die Frage stellen dürfen, wieso soll Zwickau-Pöhlau jetzt nicht gehen, wenn doch das letzte entgegenstehende Problem, die Grundstückseigentumsfrage, angeblich gelöst ist. Können wir das so einfach hinnehmen, wenn die Sachsen die Verwirklichung dadurch verzögern, dass sie jetzt einen zweiten Standort mit all den dann wieder erforderlich werdenden Abwägungen neu ins Spiel bringen? Oder ist jetzt nicht die Zeit gekommen, dass unser Justizminister den Sachsen mitteilt, entweder wird jetzt mit Hochdruck das gemeinsame Projekt unmittelbar angegangen oder wir bauen alleine.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Oder wir bauen wie in Limburg.)

Limburg? Ja, das wird zu teuer. Immerhin stand Gera-Aga beim Ranking auf Platz 2 und davon abgesehen sind die im neuen Gesetz enthaltenen Vollzugsziele des Aufrechterhaltens des gesellschaftlichen Lebensbezugs, wozu insbesondere die familiären Kontakte gehören, sicher einfacher zu verwirklichen, wenn die Haftanstalt vom Wohnort der Familie nicht 200 km entfernt ist, also hier besteht aus meiner Sicht dringender Handlungsbedarf auf beiden Seiten.

Nun aber zurück zum Justizvollzugsgesetzbuch: Vor mehr als einem Jahr haben wir an dieser Stelle schon einmal über das Thema Strafvollzug diskutiert, die Kollegin Marx hat es eben gerade angesprochen, als nämlich unter Mitwirkung von Thüringen von zehn Ländern ein Musterentwurf eines Strafvollzugsgesetzes verabschiedet worden ist. Zwei Regelungen gaben damals besonderen Anlass, sich dagegen auszusprechen; zum einen die dort vorgesehene Abschaffung der Arbeitspflicht und zum anderen die Möglichkeit, dass zu lebenslanger Haftstrafe Verurteilte bereits nach fünf Jahren Hafturlaub erhalten können. Hier kann ich feststellen, dass die Diskussion offenbar gefruchtet hat. Der jetzige Gesetzentwurf enthält die Arbeitspflicht und die bisher grundsätzlich geltende 10-JahresFrist für die Gewährung von Hafturlaub. Das ist zu begrüßen. Allerdings gilt auch beim Thema Vollzugslockerungen, dass dieses Instrument in beide Richtungen verantwortungsvoll gehandhabt werden muss. Das heißt auch, dass natürlich einige Zeit vor Vollzugsende die konkrete Vorbereitung hierauf erfolgen muss. Auch hier große Ziele, aber nach Aussagen von Mitgliedern der Strafvollzugskommission erhebliche Defizite.

Ich will zusammenfassen, das Justizvollzugsgesetzbuch enthält ambitionierte Vorgaben und Ziele. Solche Ziele ins Gesetz zu schreiben, ist eine Sa

che. Die Papierform dann mit Leben zu erfüllen, ist eine andere Sache. Wir sollten im Ausschuss nicht nur über diese Vorgaben und Ziele diskutieren, sondern vor allem über die Möglichkeiten, wie diese umgesetzt werden können angesichts knapper und nicht ausweitbarer Ressourcen. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank, Herr Scherer. Als Nächster hat jetzt das Wort der Abgeordnete Carsten Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank Frau Präsidentin. Herr Scherer, das wäre notwendig, aber würde wieder einmal nicht zum Thema passen. Denn das Thema ist das Gesetz, die Theorie, der Überbau, wenn man so will. Sie haben trotzdem recht, wenn Sie über die Praxis reden. Das wollte ich damit gar nicht in Abrede stellen. Nur wie gesagt, eigentlich nicht das Thema, wenn wir im Ausschuss über dieses Gesetz reden werden, was ich auch sehr begrüße.

Vielen Dank für die Exegesen der Gesetzesentstehung an die Kolleginnen Marx und Berninger. Das meine ich gar nicht ironisch, sondern das ist ernst gemeint, dann muss ich das nicht tun. Vielleicht dazu dann den einen Aspekt noch kurz genannt, der in beide Richtungen geht, weil man hier durchaus einige Unterschiede merkt in der Haltung dazu, wie man mit den Vollzugszielen und dem Ziel überhaupt der Resozialisierung umgeht. Frau Berninger, die Frage muss natürlich erlaubt sein, wenn man dagegen ist, dass es in der Föderalismuskommission auf die Länder geht, was wir wohl heute für ein Gesetz bekommen würden oder hätten, wenn das der Bund hätte machen dürfen unter Schwarz-Gelb oder demnächst Schwarz-Rot. Ich bin mir nicht so sicher, ob das dann unbedingt ein moderneres Gesetz geworden wäre, als ein Mustervorlagengesetz durch zehn Länder. Insofern muss man in der Argumentation abwägen, ob man sagt, ich träume von mehr, und dann träumen wir gemeinsam von mehr, von mehr Mut zu Strukturänderungen, oder einfach feststellt, dass wir froh sein können, dass es eine Mustervorlage gibt, die dafür sorgt, dass sich Deutschland in der Frage, wie man mit Strafgefangenen umgeht, nicht vollständig auseinanderdividiert. Insofern vielen Dank, dass Thüringen daran beteiligt gewesen ist, dass wenigstens zehn Länder versucht haben, gemeinsame Grundsätze aufzustellen. Das sollten wir dann auch versuchen, in unserer Debatte immer zu berücksichtigen und nicht einen völlig neuen Weg zu beschreiten. Aber das habe ich hier heute auch nicht gehört.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich denke, da sind wir uns auch ziemlich einig. Das finde ich übrigens auch in dem Bereich sehr gut. Ich bin auch der Haltung des Ministers, wenn man so will, dass die gemeinsame Einbeziehung von UHaft und Jugendstrafvollzug in das Strafvollzugsgesetz in einem Gesetzbuch die richtige Variante ist. Das geht bis dahin, dass wir auch unser Personal entsprechend schulen wollen und ich mich dann schon frage, warum die das nicht einfach gemeinsam lernen sollen und dann auch Spezialisten nicht nur für ihren Bereich Jugendstrafvollzug sein sollen, sondern für alles. Das wird in der Zukunft sicherlich auch noch stärker betont werden müssen. Ich will nur daran erinnern, dass wir Beschäftigte haben, die wir demnächst in Hessen einsetzen, vielleicht demnächst auch in Sachsen einsetzen, die aus Thüringen stammen. Alles das würde immer dann gut sein, wenn man dann auch entsprechend zum Beispiel mal wechseln könnte zwischen Jugendstrafvollzug, Untersuchungshaft usw.

Positiv - und das ist auch von einigen anderen hier schon genannt worden - sehen wir das genauso, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung Einzug gefunden hat. Was die frühzeitige Behandlung angeht: Wir nehmen zur Kenntnis, dass das eine kulturelle Änderung nach sich zieht. Da ist dann - wie Herr Scherer und auch Frau Berninger richtig sagten -, wenn sie dann über den Anstaltsalltag sprechen und die Kritiken, die wir in der Strafvollzugskommission manchmal hören über den Alltag, ohne dass wir deshalb jetzt die Bediensteten kritisieren wollen im Sinne von, sie machen keine gute Arbeit. Aber das ist eine Haltungsfrage und eine Frage des gesamt gelebten „Anstaltsalltags“, ob man akzeptiert, dass ein Behandlungsplan selbstverständlich innerhalb von vier Wochen nach Eintritt in die Anstalt zu erstellen ist, oder kritisiert, das würde doch alles auch in sechs oder acht Wochen funktionieren, wenn viele von den Strafgefangenen nur drei oder sechs Monate da sind. Am Ende der Haftdauer dann einen Vollzugsplan aufzustellen, ist wenig sinnvoll. Das meine ich mit dem Thema. Da muss man dann auch schon mal die Modernität akzeptieren und sagen, jawohl, innerhalb von vier Wochen muss das möglich sein. Dann kommen wir zu dem Problem der Umsetzung.

Dass mehr psychologische und therapeutische Betreuung gut ist - um das moralisch zu werten -, dürfte nicht streitig sein, und dass es notwendig ist, noch viel weniger. In dem Bereich haben wir durch eine Kleine Anfrage im letzten Jahr mal einige Aussagen bekommen, die übrigens, wie ich finde, sich deutlich im Justizbereich von vielen anderen Beantwortungen von Kleinen Anfragen unterscheiden. Das möchte ich auch mal deutlich an den Minister und seine Mitarbeitenden geben, weil sie in der Regel ausführlich sind und den Punkt treffen, den man

(Abg. Scherer)

auch gefragt hat. Das kann man nicht von allen Ministerien so sagen, ohne jetzt weitere zu nennen.

Aus den Zahlen jedenfalls wird deutlich, wie komplex das Thema der Therapie für Strafgefangene ist, die die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen beeinträchtigt haben, und da reden wir ungefähr von grob der Hälfte aller Strafgefangenen, die aber teilweise noch etwas anderes auf dem Kerbholz haben, dass diese Menschen zurzeit natürlich nicht optimal untergebracht werden. Auch das - das ist schon mehrfach angeklungen - hat nicht nur mit dem Gesetz zu tun, sondern auch mit den Strafanstalten. Wenn dann aber selbst das Ministerium zugeben muss, dass Therapien unter anderem teilweise wegen zu geringem Strafrest nicht getätigt werden können, dann zeigt das eben das Problem, dass wahrscheinlich die Entwicklung eines entsprechenden Vollzugsrahmens für den jeweils individuellen Gefangenen zu spät erfolgt ist, denn sonst wäre der Strafrest nicht zu kurz. Ich gehe davon aus, dass auch sechs Monate ausreichend sind, um sozialtherapeutische oder sonstige therapeutische Maßnahmen an Strafgefangenen zu tun, wenn man es denn möchte.

Dass nebenbei bemerkt der Minister in seinem Gesetzentwurf und seiner Begründung schon davon redet, dass die sechs Stellen, die er meint brauchen zu müssen - ob die reichen, auch das werden wir diskutieren -, zwar nicht neu geschaffen werden, aber durch Umwidmung kommen sollen, das kann man „auch als finanzpolitischer Sprecher“ nur begrüßen und zeigt eigentlich den Klassiker, den alle Ministerien jetzt haben müssen in der Frage, wie sie mit zusätzlichem Personalbedarf umgehen. Wenn sie mir diese Spitze an dieser Stelle kurz gestatten, dann ist es schon mehr als peinlich, wenn der Fisch in diesem Fall vom Kopf her stinkt. Ich rede von der Staatskanzlei und dem zusätzlichen Geld für Personal, das dort jetzt ausgegeben werden darf,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ohne dass das in Rede gestellt werden muss. Ich wollte jetzt nicht über die Personen reden, das ist nicht das Thema jetzt.

Deshalb sind wir ganz bei allen Rednerinnen und Rednern aus allen Fraktionen, die vor mir gesprochen haben. Die Umsetzung dieses Gesetzbuches wird eine Herausforderung werden. Und unsere Herausforderung jetzt bei der Debatte im Ausschuss wird sein, dass wir das Gesetzbuch an der einen oder anderen Stelle noch so ändern, dass die Umsetzung funktionieren kann. Es wird nichts nutzen, einzelne Regelungen darin stehen zu haben und dann fünf Jahre später zu sagen, das kann nicht funktionieren.

Ich habe vier Themenpunkte dazu noch aufgeschrieben, die ich kurz ansprechen will.

Das Thema Arbeitspflicht wird teilweise aus grundsätzlichen Erwägungen heraus hier im Saal unterschiedlich gewertet und korrespondiert meiner Ansicht nach sehr schön mit dem Thema, dass man auch Therapie mit Geld vergütet. Wenn Sie so wollen, ist das die alte Variante von Zuckerbrot und Peitsche und beides wird offensichtlich erfolgreich eingesetzt, also Zwang und Belohnung. Dass das so ist, zeigen auch die Erfolge von denen, die damit arbeiten.

Zum Thema Einzelunterbringung und Personalbestand: Dass die Einzelunterbringung mehr Personal kostet, bestreite ich. Ich hoffe, dass die Einzelunterbringung deutlich dafür sorgen wird, dass weniger Konflikte zwischen den Strafgefangenen auftreten und wir dementsprechend weniger mit dem Thema zu tun haben, abgesehen davon, dass ich auch hoffe, dass die beiden neuen Haftanstalten dafür sorgen, dass der Personalbestand nicht weiter wächst. Aber dass die Einzelunterbringung „erst“ in zehn Jahren Pflicht sein soll, ist schon zu kritisieren, und nicht die Frage, ist es eigentlich nicht eine zu kurze Zeit, „schon“ in zehn Jahren Einzelunterbringung haben zu wollen. Wir können doch mal hoffen, dass Herr Dette recht behält, was den Rückgang der Belegungszahlen angeht, und dass wir dann vielleicht auch bald in Untermaßfeld und in Suhl-Goldlauter Verhältnisse haben, die der Menschenrechtskonvention entsprechen und trotzdem nicht gleich einen Neubau brauchen. Das ist schon mal was. Was dann den Personalbestand angeht, da will ich nur darauf hinweisen, dass die Frau Ministerpräsidentin gestern und heute noch mal nachgelegt und gesagt hat, sie muss 2.000 weitere Personalstellen im Beamtenbereich kürzen. Wir warten jetzt auf die Antwort, wo sie das genau tun wird und welches Ministerium demnächst hier vorne dafür Rede und Antwort stehen darf, dass es weniger Polizisten oder weniger Lehrerinnen und Lehrer oder weniger Strafbedienstete gibt. Denn in den drei Bereichen sind Beamte im Wesentlichen tätig. Herr Scherer lächelt, er weiß genau, dass es nur diese drei Bereiche sind, über die wir reden können. Oder alle Ministerialbeamten, das, glaube ich, ist es auch nicht - ja, das ist die vierte Variante.

Also man merkt, es ist wirklich die Umsetzung. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Herr Meyer. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Die Landesregierung will auch nicht noch einmal sprechen? Nein, sie will nicht noch einmal das Wort, gut.

(Abg. Meyer)

Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann ist die Ausschussüberweisung hiermit beschlossen.

An weitere Ausschüsse wurde keine Überweisung beantragt. Ich schließe hiermit diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 12

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsund -zugangsrechts Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6710 ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Die Landesregierung wünscht nicht das Wort zur Begründung.

Der Landtag war bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, dass wir dieses Gesetz heute in erster und, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, auch in zweiter Beratung behandeln. Die Fraktionen des Landtags haben sich verständigt, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache hier abzuhandeln. Das bleibt dabei, dann eröffne ich trotzdem zunächst natürlich die Aussprache. Es liegen aber keine Wortmeldungen vor. Ich darf die erste Beratung schließen und rufe die zweite Beratung des Gesetzentwurfs auf. Auch hier gibt es keine Wortmeldungen - sehe ich das richtig so?

Dann kommen wir jetzt direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6710 in zweiter Beratung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, CDU und SPD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, jedenfalls teilweise. Gibt es Enthaltungen? Das sind Teile der Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen hiermit zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich jetzt, sich von den Sitzplätzen zu erheben. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen FDP, CDU und SPD. Die Gegenstimmen bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind Teile der Fraktion DIE LINKE. Vielen herzlichen Dank.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Teile, welche Teile?)

Ich präzisiere: Das ist ein Teil der Fraktion DIE LINKE. Die Enthaltungen bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das ist der andere Teil der Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Mehrheitlich gab es jedoch eine Zustimmung zum Gesetzentwurf, der hiermit angenommen ist.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 13

Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6711 ERSTE BERATUNG