Protokoll der Sitzung vom 17.10.2013

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau.)

Das bedarf auch einer gründlichen Analyse und da, denke ich, brauchen wir und auch das Ministerium Zeit, um das zu erarbeiten. Dass damit auch Umstufungen bis hin zu Gemeindestraßen verbunden sind, ist eine logische Konsequenz und folgerichtig, wenn Straßen ihre Bedeutung auch verlieren. Alle Straßen müssen ihrer Bedeutung nach klassifiziert werden und sollten im Idealfall dem Ausbauzustand ihrer jeweiligen Klasse entsprechen.

Liebe Freunde, lassen Sie mich nun zu den geänderten Absätzen kommen, noch zwei, drei Sätze. In dem aktuellen § 7 Abs. 3 des Thüringer Straßengesetzes ist eine Anhörung der beteiligten Träger der Straßenbaulast vorgeschrieben. Durch die von der FDP-Fraktion vorgeschlagenen Änderungen soll eine beabsichtigte Umstufung durch eine Einigung der beteiligten Straßenbaulastträger erfolgen. Ist diese Einigung nicht möglich, soll wie bisher die oberste bzw. obere Straßenbehörde darüber befinden. Aus meiner Sicht wird mit dieser Änderung einerseits zusätzlicher Bürokratieaufwand erzeugt, andererseits sehen wir keinen wirklichen Nutzen, der da gegenübersteht. Umstufungen von Straßen sind an klare gesetzliche Voraussetzungen geknüpft, die vom Land rechtlich geprüft werden müssen. Zudem sieht das Gesetz eine Pflicht zur Anhörung der Beteiligten vor, damit der Sachverhalt vor einer Entscheidung gründlich ermittelt und alle Argumente sorgfältig geprüft werden können. Wenn sich Kreise und Gemeinden als beteiligte Baulastträger demnach einig sind und die Umstufung rechtlich zulässig ist, ist das Land schon heute verpflichtet, die Umstufung vorzunehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Änderungswunsch in § 11 Abs. 4 Thüringer Straßengesetz möchte ich sagen, dass bereits im geltenden Gesetz geregelt ist, dass der bisherige Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen hat, dass er die Straßen in einem durch die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten und den notwendigen Grunderwerb durchgeführt hat.

Dies impliziert meines Erachtens, dass sich die Straße vor der Abstufung in einem verkehrssicheren Zustand befinden muss. Sollte dennoch bei der abzustufenden Straße Sanierungsbedarf bestehen, unterstützt das Land die betroffenen Kommunen mit einer Förderung bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten. Die Möglichkeiten zur Förderung sind in der Richtlinie des Freistaats zur Förderung des kommunalen Straßenbaus enthalten. In der Richtlinie wird unter 2 explizit auf abgestufte Landesstraßen hingewiesen, die Gegenstand einer Förderung sein können. Da darf ich mal zwei Beispiele aus der Praxis im Jahr 2013 nennen, es gibt sicher mehr, und zwar wurden in diesem Jahr im Landkreis Gotha und im Landkreis Eichsfeld Landesstraßen zu Kreisstraßen umgewidmet, von Goldbach nach Wangenheim und von Kella nach Pfaffschwende, und hier hat der Freistaat Thüringen diese Maßnahme mit 90 Prozent unterstützt. Ich darf den Landrat Gießmann aus dem Landkreis Gotha zitieren, der gesagt hat: „Günstiger kann man als Landkreis kaum die nachhaltige Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur erwerben.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind zwei Beispiele, an denen Sie sehen können, dass das Land die Kommunen unterstützt, wenn es um eine Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur geht und wenn Straßen abgestuft werden müssen. Dass natürlich, das weiß ich auch, keine Gemeinde „Hurra“ schreit, wenn sie eine Kreisstraße bekommt, ich habe auch zwei abgestufte Kreisstraßen in der Gemeinde Küllstedt bekommen,

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Warum nur?)

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Die bekom- men 10 Prozent aufs Auge gedrückt.)

das ist so, aber wenn die Verkehrsbedeutung abnimmt, denke ich, müssen wir in Zukunft auch die Umwidmung wollen; das ist auch ein Weg, dem wir uns nicht verschließen können. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Kalich.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bereits im Jahre 2011 hatte die FDP in Drucksache 5/2780 einen ähnlichen Antrag ins Parlament eingebracht. In der 58. Landtagssitzung diskutierte dann das Hohe Haus über das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes. Allerdings wurde es zum damaligen Zeitpunkt nicht ausführlich in die Debatte geführt, auch nicht überwiesen an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, dann hätte schon damals das Problem ernst

(Abg. Tasch)

haft geklärt werden können. Vorgeschlagen wurde dort bereits die Möglichkeit zur einvernehmlichen Regelung bei Umstufung von Straßen sowie die Problematik, dass bei Abstufung vor allem von Landesstraßen die Kommunen nicht auf eventuellen Sanierungs- und Unterhaltskosten sitzen bleiben müssen. Kritisch hatte damals unsere Fraktion schon angemerkt, dass seit 2011 die umzustufenden Straßen nicht mehr saniert, sondern nur noch verkehrssicher übergeben werden. Sicher ist klar, dass eine zukünftige Kreisstraße nicht in den Ausmaßen einer bisherigen Landesstraße saniert werden muss. Allerdings muss man auch nicht den neuen Baulastträger zusätzlich belasten.

(Beifall FDP)

Zwar hatte der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr den Kommunen 90 Prozent der benötigten Fördermittel für notwendige Sanierungen in Aussicht gestellt, aber es ist auch klar, dass ein Teil der Kosten bei den Kommunen hängen bleibt. Beim Zustand mancher Landesstraße kann das auch richtig viel Geld sein, was die Kommunen zusätzlich aufbringen müssen. Es ist bei der Finanzpolitik unseres Freistaates darüber hinaus auch kaum zu erwarten, dass der Kommunale Finanzausgleich die zukünftigen Unterhalts- und Wartungskosten entsprechend auffangen wird. Demzufolge besteht auch wenig Hoffnung, dass bei einer Straßenabstufung von einer Landes- in eine Kreisstraße oder von einer Kreisstraße in eine Gemeindestraße die betreffenden Kommunen ihr Einverständnis dafür bekunden. Wie soll denn ein Bürgermeister seinen Bürgern, vor allem seinen Gemeinderäten, erklären, dass er freiwillig eine Straße in seine Baulast übernimmt und dann die Kosten für den Winterdienst und den Unterhalt überhaupt zusätzlich in den Haushalt einstellen muss? Deshalb ist die im Gesetzentwurf der FDP in § 7 Abs. 3 angestrebte Einigung eine löbliche Absicht, aber kaum wahrscheinlich und kaum umzusetzen.

Nun noch ein paar Worte zum zweiten Teil des Gesetzentwurfes: Der vorgeschlagene Text ist nicht einfach zu lesen. Man muss ihn schon in höchster Konzentration lesen, um zu ahnen, was gemeint ist oder was man meinen könnte. Ich versuche mal zu erklären, was ich darunter verstehe bzw. herausgelesen habe. Mit der Veränderung des § 11 Abs. 4 soll vermutlich sichergestellt werden, dass die herabzustufende Straße sich faktisch in einem so sanierten und funktionstüchtigen Zustand befindet, dass sie zumindest den Anforderungen der neuen Straßenklasse genügt. Aber, ob der hinzugefügte Absatz diesem Anliegen gerecht wird, ist zumindest fraglich. Der jetzige Vorschlag der FDP ist nämlich in dieser Frage eher widersprüchlich. Wie kann denn der neue Baulastträger gegenüber dem bisherigen geltend machen, dass der Ausbauzustand der Straße nicht den Anforderungen an ihre neue Klasse entspricht? Schließlich soll noch im Satz davor

durch den Gesetzgeber sichergestellt werden, dass die bisherige, also höherklassige, Straße nur umgestuft wird, wenn sie sich im verkehrssicheren, ordnungsgemäß unterhaltenen Zustand befindet. Dazu müssten aber konkrete Regelungen über den Standard und den Zustand einer Straße im Zeitpunkt der Übergabe definiert werden, sonst bleibt es nur eine Absichtserklärung oder -bekundung.

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn mit dieser Gesetzesinitiative ein Versuch unternommen werden soll, konkret und einvernehmlich Regelungen für Umstufungen zu finden, muss die Debatte im Ausschuss geführt werden. Deshalb beantrage ich die Überweisung in den Bau- und Verkehrsausschuss. Der jetzige Gesetzentwurf, so wie er vorliegt, müsste auf jeden Fall geändert werden oder entspricht diesen Anforderungen aus unserer Sicht nicht. Ich danke.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Doht das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion hat mit dem heute hier vorliegenden Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes einen alten Gesetzentwurf aus dem Jahr 2011 aufgegriffen und hier mit wenigen geringfügigen Abänderungen wieder ins Plenum eingebracht. Man könnte auch sagen, es ist alter Wein in neuen Schläuchen. Bereits am 07.07.2011 hatten wir den damaligen Gesetzentwurf hier im Landtag abgelehnt. Die Debatte ist im Plenarprotokoll nachzulesen und ich erspare es mir hier auch im Detail, noch mal auf die gesamte Problematik einzugehen. Frau Tasch hat schon viel dazu gesagt. Wenn hier beklagt wird, dass es keinen offenen und transparenten Prozess gibt, dann muss ich dazu auch sagen, dass wir im Ausschuss durchaus das Thema Abstufung von Straßen sehr intensiv diskutiert haben. Die Landesregierung hat uns damals ihre Verfahrensweise geschildert und die ist auch darauf ausgelegt, wenn möglich einen Konsens zu finden. Dass es nicht immer und in jeden Fall einen Konsens geben wird, ist in der Natur der Sache begründet. Keine Gemeinde schreit „Hurra“, wenn sie jetzt zusätzliche Straßenkilometer bekommt, egal ob die nun im verkehrssicheren, ordentlichen Zustand sind. Auch dann bedeutet das eine Mehrbelastung, wenn sich die Kilometerzahl erhöht, erst recht wenn dort Sanierungsarbeiten anstehen. Eins ist hier auch schon richtigerweise gesagt worden - von Frau Schubert, glaube ich -, wenn man hier noch mehr tun will, dann müsste man auch mehr Geld in den Haushalt einstellen. Insofern ist Ihre Gesetzesänderung von der FDP auch ein ungedeckter

(Abg. Kalich)

Scheck. Sie haben sich in der Vergangenheit, insbesondere in Haushaltsberatungen, hier als die großen Sparkommissare aufgeführt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf der anderen Seite bringen Sie jetzt Anträge ein, wollen den Kommunen angeblich etwas Gutes tun, ohne dass die überhaupt finanziell gedeckt sind, denn es ist schon ein Unterschied, ob das Land nun 90 Prozent fördert oder ob dann eine hundertprozentige Förderung erfolgen soll. Es gibt keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Diskussionsstand von 2011 und deswegen lehnen wir eine Überweisung an den Ausschuss ab, noch dazu, wo wir im Bau- und Verkehrsausschuss demnächst noch einige größere Brocken zu bearbeiten haben, ich nenne hier nur das Landesentwicklungsprogramm. Deswegen sollten wir uns nicht mit diesen Dingen aufhalten, die wir 2011 schon ausführlich diskutiert hatten.

(Beifall SPD)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Bergner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich zum eigentlichen Text komme: Frau Doht, was den ungedeckten Scheck anbelangt, wir haben in den Haushaltsberatungen Änderungsanträge eingebracht zur Erhöhung der Mittel für den Straßenbau, so viel zur Redlichkeit.

(Beifall FDP)

Mein Kollege Untermann hat den Gesetzentwurf eingebracht und hat auch schon einiges dazu gesagt. Bei der Debatte 2011 zum Straßengesetz haben wir uns einige Kritik anhören dürfen, das ist hier auch gesagt worden, und an mancher Stelle war sie auch konstruktiv, an anderer Stelle sicherlich weniger. Wir haben die konstruktiven Kritiken zum Anlass genommen, den Entwurf zu überarbeiten, weil das Problem auf den Nägeln brennt.

(Beifall FDP)

Wir haben auch die Stellungnahmen von Bürgermeistern eingeholt und selbstverständlich in unsere Beratung einbezogen.

Wir haben, meine Damen und Herren, den Gesetzentwurf in der nun vorliegenden Form erneut eingebracht, da nach Aussage der Landesregierung jedes Jahr neue Umstufungen vorgenommen werden und auch im Jahr 2013 zum Jahr 2014 Umstufungen für ca. 117 Kilometer stattfinden werden. Natürlich will ich die Debatte auch nutzen, meine Damen und Herren, um auf den Inhalt und die Intention des

Gesetzentwurfs einzugehen. Die Änderung des § 7 Abs. 3 soll dazu dienen, dass die Übertragung von Straßen nicht nach Gutsherrenart erfolgt. Wir wollen, dass die Übertragung von Straßen oder die Umwidmung von Straßen und die Abgabe an neue Straßenbaulastträger auf Augenhöhe und im Einvernehmen geregelt werden, das ist der Unterschied.

(Beifall FDP)

Bislang werden Gemeinden gehört und die Frage, ob sie dann einverstanden sind oder nicht, spielt keine Rolle. Der eine oder andere wird sagen, dass sich im Wesentlichen an den Umstufungen nichts ändert. Ich will Ihnen ganz ehrlich sagen, natürlich soll es und wird es auch in Zukunft Umstufungen von Straßen geben. In dem Gesetzentwurf geht es nicht darum, Umstufungen zu verhindern, sondern es geht darum, ein Verfahren zu schaffen, in dem die Kommunen als zukünftiger Träger der Straßenbaulast auch ein Mitspracherecht haben.

(Beifall FDP)

Das verstehen wir unter Partnerschaft mit Kommunen, meine Damen und Herren. Ich sehe diesen Punkt als einen Beitrag zur Stärkung der kommunalen Ebene an. Ich will auch klarstellen, dass wir mit dem Gesetzentwurf nichts verlangen, was es nicht schon in anderen Bundesländern gibt.

(Beifall FDP)

Natürlich haben wir uns auch die Straßengesetze anderer Länder angeschaut, meine Damen und Herren. Ähnliche Regelungen wie im vorliegenden Entwurf gibt es in Niedersachsen, in Bayern, in Rheinland-Pfalz und in Sachsen-Anhalt. Warum also nicht auch in Thüringen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen?

(Beifall FDP)

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Kommunen in Thüringen hier auch ein Mitspracherecht verdient haben.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ich will selbstverständlich auch auf den zweiten Punkt des Gesetzentwurfs eingehen. Dieser hat in der letzten Beratung für die eine oder andere Kritik gesorgt. Natürlich hätte man es auch im Ausschuss beheben können, aber das wollte damals die Mehrheit dieses Hauses nicht. Unsere Fraktion hat die vorgeschlagene Änderung mit Bürgermeistern besprochen, ebenfalls die Gesetze anderer Bundesländer zur Hilfe gezogen. Der bestehende § 11 Abs. 4 des Thüringer Straßengesetzes sieht vor, dass der bisherige Träger der Straßenbaulast dem neuen Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen hat, dass er die Straße in dem durch die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten und den notwendigen Grunderwerb durchgeführt hat. Meine

(Abg. Doht)

Damen und Herren, diese Formulierung ist so schwammig und ungreifbar, dass den Kommunen eigentlich schon fast alles übertragen werden kann. Um in Zukunft mehr Rechtssicherheit und auch Verkehrssicherheit zu gewährleisten, haben wir zum einen versucht, der Verkehrssicherheit bei dem Straßenzustand stärkere Bedeutung zukommen zu lassen und zum anderen eine Mindestanforderung des Ausbauzustandes für die abzustufende Straße festzulegen. Nach unserem Vorschlag, meine Damen und Herren, hat der bisherige Straßenbaulastträger, also meistens das Land, dafür einzustehen, dass der Ausbauzustand der übertragenen Straße nicht hinter den Anforderungen der neuen Straßenklasse zurückbleibt. Im Klartext, meine Damen und Herren, bedeutet das: Wenn das Land eine Landesstraße in eine Kreisstraße abstufen will, dann muss es selbstverständlich auch dafür einstehen, dass der Ausbauzustand der Straße den Anforderungen einer Kreisstraße auch entspricht.

(Beifall FDP)

Das gilt natürlich sinngemäß auch bei der Abstufung in eine Ortsverbindungsstraße.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist jetzt einiges dazu gesagt worden. Frau Kollegin Schubert, wenn Sie bei den niedrigeren Standards die Frage der Verkehrssicherheit ansprechen, da gibt es natürlich viele Dinge, über die man auch im Ausschuss diskutieren sollte. Es ist ja so, dass bei den Straßen im Bestand auch Entwurfsparameter sind, die mit modernen Anforderungen an Verkehrssicherheit nicht allzu viel zu tun haben. Ich denke da an verdeckte Krümmen, ich denke da an Krümmenradien und dergleichen, da ist es schon so, dass wir uns hier sehr, sehr zurückhaltend bewegen, schon aus haushalterischer Disziplin heraus. Ich möchte auch eines sagen, es ist nicht so, dass derzeit mit den Kommunen da anständig umgegangen würde. Erinnern wir zum Beispiel an die Abstufung der Landesstraße 2330 zwischen Wünschendorf und der B 175. Da sind Teile mit einer neuen Decke versehen worden, aber eben auch andere Teile in einem wirklich traurigen Zustand. Es ist eine Buckelpiste, was dort übergeben worden ist. Da kann man nicht von Verkehrssicherheit reden, geschweige denn von irgendwelchen angemessenen Qualitätsanforderungen. Wenn ich bei dem, was jetzt nach Aussage der Landesregierung auch noch mit ansteht, mal ein Beispiel nehme, die L 1083 nicht zwischen Hohenleuben und Mehla, Herr Minister, sondern zwischen Höhenölsen und Berga. Da soll sie zur Ortsverbindungsstraße abgestuft werden. Das, was dort passiert, ist eben kein anständiger Umgang. Da ist dafür gesorgt worden, dass der Ausbauzustand dieser L 1083 eben nicht der Verkehrsbedeutung entspricht, das fängt an mit Ausbaubreiten, geht weiter mit Engstellen, dann ist ein Sperrschild hingestellt worden für Lkw und dann

stellt man hinterher fest, jetzt haben wir Verkehrszählungen, da hat sich die Verkehrsbedeutung geändert. Das ist kein fairer Umgang mit Kommunen, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)