Protokoll der Sitzung vom 18.10.2013

Dann führen wir doch so was ein. Dann brauchen wir alle anderen Dinge eigentlich überhaupt nicht mehr hier zur Diskussion zu bringen. Sie können nicht mit Sicherheit ausschließen, dass Geschwindigkeitskontrollen auch aus finanziellen Aspekten in den Kommunen angeschafft werden. Sie haben vorhin gesagt, Sie unterstellen jetzt den Kommunen so eine Art Abzockmentalität. Ich sage Ihnen, es gibt momentan, auch aufgrund dieser Verordnung, überhaupt keine Instanz, die einem Ordnungshüter in Gotha zum Beispiel verbietet, dieses Gerät von der Straße, in der der Kindergarten gelegen ist, wegzunehmen und an das Ortseingangsschild zu stellen. Wie wollen Sie denn das kontrollieren? Das machen Städte und Gemeinden mittlerweile.

Das machen sie, weil sie Einnahmen haben wollen. Das hat schon wieder ganz andere Gründe, das ist schon richtig, aber es ist letzten Endes, mit diesem Antrag gekoppelt, durchaus auch eine Sache, die man hier mal diskutieren muss.

(Unruhe CDU)

Ich würde sagen, Ihr Antrag heißt „Verkehrssicherheit - Gleiche Chancen für kleine Kommunen“, wenn es Ihnen darum gegangen wäre, die Erhöhung der Einnahmemöglichkeit für alle gleich zu machen, gleiche Chancen für kleine Kommunen, das hätte ich dann eingesehen, da hätte ich gesagt, darüber können wir noch einmal diskutieren. Aber allein auf das Wohl der Kinder abzustellen und dann auf kleine Kommunen runterzuzoomen und die sollen jetzt auch blitzen können, da gibt es, wie gesagt, ganz andere Möglichkeiten. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es spricht jetzt Herr Abgeordneter Untermann für die Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, kurz vor Feierabend, ach nein, kurz nach Feierabend eigentlich schon, also ich lasse die ersten zehn Seiten weg und versuche, es ganz, ganz kurz zu halten.

(Beifall im Hause)

Frau Dr. Lukin, Sie sagten das, Geschwindigkeitsbegrenzungen sind wichtig und richtig, da wo sie hingehören. Aber, jeder Kraftfahrer, der schon mal nach Hamburg oder nach Frankfurt gefahren ist, weiß, es gibt höchstens noch 10 Prozent, wo man normal fahren kann, wo man normal schnell fahren kann. Das haben wir genug.

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, Frau Schubert, ich weiß nicht, ob Sie schon mal Auto gefahren sind. Aber es ist so, also das reicht eigentlich. Wie soll denn das bei Ihnen aussehen? Wir haben schon einen Schilderwald. Wir haben in Sömmerda eine Kreuzung, 20 Meter vor der Kreuzung, hinter der Kreuzung, da sind auf diesem kleinen Stück 27 Schilder. Die können Sie gar nicht beachten. Dann stellen wir da noch einen Blitzer hin.

(Zwischenruf Abg. Möller, DIE LINKE: Dann darfst du nicht so schnell fahren.)

Ich muss doch nicht schnell fahren.

(Abg. Hey)

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie wollen noch mehr Schil- der, Herr Untermann.)

Sie wollen eben da einen Schilderwald und wollen jetzt noch einen Blitzerwald haben. Das ist wieder so ein typisches Ding aus der Besserungsanstalt der Nation von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Regeln, Normen, Vorschriften, Ordnungsgelder, Bußgelder, Kontrollen und die Autofahrer werden gegängelt. Mit uns nicht, das geht nicht.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: War das jetzt ein Kindergarten?)

(Beifall CDU)

Sie sind doch gute Menschen, seien Sie doch einmal gut zu den Autofahrern, lassen Sie sie doch in Ruhe und gängeln Sie sie nicht so.

(Beifall CDU, FDP)

Danke schön, Herr Abgeordneter. Das Wort hat Frau Abgeordnete Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eine mehr nebensächliche Bemerkung will ich als Erstes aufgreifen. Ich muss sozusagen von hinten abräumen, Herr Hey. Sie haben das Thema „Umweltzone“ angesprochen. In der Anfrage an die Landesregierung hat Herr Geibert angekündigt, die Verordnung zu bearbeiten, nicht mehr Städte aufzunehmen, aber sehr wohl die Umweltzone überwachen zu können für diese Kommunen. Von daher ist es nicht so abwegig und ich frage mich, wenn man diese Verordnung sowieso anfasst, warum man dieses Problem, die Bandbreite der Diskussion haben Sie schön aufgezeigt, nicht gleich mit diskutiert. Das ist mir auch aus Effizienzgründen nicht erklärlich, ansonsten wird Sie das Thema wieder einholen, da bin ich mir ziemlich sicher.

Dem Vorwurf der Abzocke kann man ganz einfach begegnen. Herr Untermann, ich meinte damit, dass auch Sie dafür waren, den Schilderwald zu vergrößern, indem Sie gesagt haben, vor Radarfallen muss zwingend überall ein Schild stehen. Die Landesregierung hat das dann aufgegriffen und gemacht, daraufhin haben Sie Ihren Antrag zurückgezogen.

(Zwischenruf Abg. Untermann, FDP: Das sind ja gute Schilder.)

Ja, das sind gute Schilder. Man kann genauso gut in den Gemeinden, die dieses Problem der Verkehrssicherheit haben und dort eine Radarfalle aufstellen, auch mit einem Schild warnen. Warum

nicht? Dagegen haben wir nichts. Dann ist das alles, was Sie hier aufgemacht haben, der Vorwurf der Abzocke, hinfällig.

Wir haben auch, Herr Hey, sehr wohl offengelassen, wie das dann im Einzelfall geregelt wird. Man könnte auch sagen, das Einvernehmen mit dem Landkreis muss hergestellt werden. Das würde verhindern, dass man an den Stellen blitzt, die aus Sicht der Beteiligten nicht dafür infrage kommen, weil sich dort nie ein Fußgänger aufhält oder was auch immer. Das lässt sich alles regeln. Uns geht es einfach darum, dass es Orte gibt, die ein Problem haben. Da geht es auch nicht darum, dass dort schon Unfälle passiert sind, es geht einfach darum, dass so eine Straße gerade für Kinder eine Barriere ist, die sie nicht allein überwinden können, in Neckeroda zum Beispiel nachmittags die Freunde besuchen. Ich habe selbst Kinder und weiß, an welchen Straßen ich, wo Tempo 50 ist, meine Kinder noch nicht allein hinüber lassen kann. Das ist sehr schade, weil diese Kinder einen sehr eingeschränkten Radius haben und sind darauf angewiesen, dass die Eltern sie da hinbringen. Ich glaube, das ist ein Minuspunkt in der Lebensqualität auf unseren Dörfern, den wir nicht haben müssen. In Neckeroda geht es unter anderem genau auch darum. Da gibt es nämlich eine Schulbushaltestelle und da gibt es eine Kurve und dort wird sehr schnell gefahren. Herr Hörcher hat eine Ausnahmegenehmigung beantragt und wartet - das ist jedenfalls unser Kenntnisstand, vielleicht gibt es inzwischen etwas Neues - bis heute auf die Behandlung dieses Antrags. Ich habe dazu bis jetzt kein Ergebnis gehört.

Wenn Sie, Herr Hey, bemängeln, dass auf einer Strecke, wo keine Schule ist, Geschwindigkeitskontrollen aufgestellt werden, also der Innenminister hat es genau andersherum begründet. Er hat gesagt, diese Unfälle passieren alle gar nicht in Ortseingängen, sondern eben auf freier Strecke. Dann ist es offensichtlich sinnvoll, dort zu blitzen, wenn man weniger Verkehrstote haben will.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Also gibt es gar keine?)

Sie wollen vielleicht nie blitzen, Herr Gentzel. Vielleicht haben Sie sich noch nicht stärker mit dem Thema Verkehrssicherheit beschäftigt, das ist jedenfalls mein Eindruck.

Ich komme jetzt zu einem Gutachten, das wir zu dieser Problematik in Auftrag gegeben haben. Dieses Gutachten zeigt sehr schön die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Jetzt möchte ich Ihnen einmal wenige Beispiele nennen, wie andere Bundesländer damit umgehen. Baden-Württemberg hat allgemein die Gemeinden zur Verkehrsüberwachung ermächtigt. Bayern hat allgemein die Gemeinden zur Verkehrsüberwachung ermächtigt. In Hessen sind neben dem Regierungspräsidium Kas

(Abg. Untermann)

sel auch die Bürgermeister allgemein für die Verkehrsüberwachung zuständig. In Mecklenburg-Vorpommern sind auch die Landkreise und kreisfreien Städte für die Verkehrsüberwachung zuständig und so weiter und so fort. Das einzige Bundesland außer Thüringen, das noch eine Liste, also einen Anhang hat, wo explizit die Kreise und Gemeindeverbände aufgelistet sind, ist Rheinland-Pfalz. Nur haben die immerhin diese Liste angepasst. Thüringen ist das einzige Land, das noch auf dem Stand von 1998 verharrt und meint, damit gut zu fahren, also mal wieder das Schlusslicht an dieser Stelle.

Ich habe schon auf die Einwohnerzahlen hingewiesen, die sozusagen der Begründung der Verordnung nicht mehr gerecht werden. Das Gutachten kommt eindeutig zu dem Ergebnis, dass dieser Maßstab willkürlich ist und auch keinen sachlichen Anknüpfungspunkt hat und außerdem auch natürlich das Gleichbehandlungsverbot verletzt. Von daher glaube ich, dass diese Verordnung vor Gericht keinen Bestand hätte. Insofern kann man sich nur wünschen, dass das jemand mal durchklagt. Aber ich finde eigentlich, es ist auch ein Thema - haben Sie so ein Misstrauen, dass die Kommunen das missbrauchen?

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Ja, ja!)

Das verstehe ich nicht. Ich werde das den Leuten sagen, die darauf warten, dafür eine Genehmigung zu bekommen. Ich habe auch schon gesagt, wie es möglich ist, weil Sie den Kommunen so misstrauen, die Landkreise mit zu beauftragen zu überwachen, dass es keine Abzocke gibt.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Die haben nicht so viele Beamte und das ist eine hoheit- liche Aufgabe.)

Also, Herr Höhn, in einer Anfrage, die dazu schon 2008, das war noch vor unserer Zeit, hier im Landtag gestellt wurde, kam auch noch einmal das Argument, das haben wir nur den Kommunen übertragen, die leistungsstark genug sind, weil es eine verantwortungsvolle Aufgabe ist. Mit dem Argument müssten Sie allen Kommunen die Berechtigung entziehen, einen Kindergarten zu betreiben. Wir hatten es heute schon einmal von dem Thema.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist auch eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, die offensichtlich auch kleinere Kommunen wahrnehmen können, Herr Höhn. Herzlichen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ach so, natürlich beantrage ich die Überweisung an den Innenausschuss und den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann schließe ich die Beratung. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen als erfüllt angesehen wird? Ja. Dann kommen wir zur Abstimmung zu Nummer II des Antrags.

Bitte, Herr Abgeordneter, was möchten Sie?

Stimmen wir jetzt getrennt ab?

Über die Ausschussüberweisung, das frage ich jetzt. Ausschussüberweisung an den Innenausschuss und an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr.

Für die Abstimmung beantrage ich namentliche Abstimmung.

Für beide Abstimmungen oder für die eine?

Über den Antrag.

Über den Antrag. Gut, dann stimmen wir erst einmal über die Ausschussüberweisung ab. Es ist Überweisung an den Innenausschuss beantragt worden. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der SPD, CDU und FDP. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.