Herrn Brockhausen ist es gelungen - er kann heute leider nicht da sein, Herr Lorenz vertritt ihn -, mit seinen Frauen und Männern in seinem Bereich, dass Behindertenarbeit sehr angesprochen wird, dass die Probleme im Land und die Themen im Land - weil es nicht nur Probleme gibt - auch gut diskutiert und transportiert werden. Er ist also im positiven Sinne ein guter Lobbyist für Menschen mit Behinderungen.
Die besonderen Schutzpflichten des Staates für Menschen mit Behinderungen hat die Verfassung des Freistaats Thüringen in Artikel 2 Abs. 4 festgelegt. Sie geht über den Wortlaut des Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes hinaus. Ich darf zitieren: „Menschen mit Behinderungen stehen unter dem besonderen Schutz des Freistaats. Das Land und seine Gebietskörperschaften fördern ihre gleichwertige Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das ist das Ziel, welches wir uns alle gesteckt haben. In der Realität des Alltags wird aus diesem verfassungsgemäßen Grundsatz nicht immer in der notwendigen Weise Tätigkeit abgeleitet. Umso wichtiger ist es, dass die Anliegen der Menschen mit Behinderungen durch den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen immer wieder eingefordert werden.
Doch lassen Sie mich nun auf Ihren Antrag eingehen und über den 2. Tätigkeitsbericht bezüglich seiner Aussagen und Ergebnisse aus Sicht der Landesregierung informieren:
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen soll zwischen der Landesregierung und der Landesverwaltung sowie den Menschen mit Behinderungen und ihren Vereinen und Verbänden vermitteln und beraten. Besonders wichtig ist für die Landesregierung, dass Menschen mit Behinderungen einen Platz in der Gesellschaft finden, der ihnen entsprechend ihrer Möglichkeiten Entfaltungs- und Entwicklungsperspektiven gibt. Die Behindertenpolitik ist gerade in den Jahren dieses Berichtszeitraums von hoher Priorität für die Arbeit der Landesregierung gewesen. So stellt das Thema Inklusion für Menschen mit Behinderungen und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt der Landesregierung in den letzten Jahren dar. Die Thüringer Landesregierung hat am 24. April 2012 den Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Darin sind 285 konkrete Vorhaben festgehalten. Diese sollen die gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen voranbringen. Der 2. Tätigkeitsbericht des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen belegt die gute und notwendige Arbeit des Beauftragten. Die vom Haushaltsgesetzgeber bereitgestellten Mittel nutzt er verantwortungsvoll für die Aufgaben seines Amts und die Anliegen der betroffenen Bürger. Die Nachfrage nach Förderung aus dem Etat des Behindertenbeauftragten für Projekte und Vorhaben, die die Schaffung der Barrierefreiheit betreffen, übersteigt die vorhandenen Haushaltsmittel deutlich. Allerdings ist das Ziel einer weitreichenden Barrierefreiheit auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir sind alle in diesem Bereich, die Verantwortung tragen, aufgerufen, unseren Beitrag zu leisten. Gerade das Thema Barrierefreiheit in Verbindung mit
der Thüringer Bauordnung zeigt ganz deutlich, dass natürlich jeder, der Eigentümer eines Gebäudes ist, auch darauf achten muss, dass Barrierefreiheit gegeben ist. Wie schwierig das ist, das wissen Sie, wenn Sie durch die Stadt, Ihre eigene Stadt gehen.
Der Tätigkeitsbericht, den der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen unabhängig von der Landesregierung im Rahmen seiner Zuständigkeit einmal in der Legislaturperiode vorlegt, spiegelt die Schwerpunkte seiner Aufgaben wider, die ihm vom Gesetzgeber übertragen wurden.
Lassen Sie mich nun zu inhaltlichen Aussagen und Ergebnissen des Berichts übergehen. Ich bitte Sie dabei um Verständnis, dass ich nur einige Punkte herausgreifen kann.
Nach § 17 des Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen wirkt der Beauftragte darauf hin, dass die für Menschen mit Behinderungen bestehenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. In diesem Zusammenhang soll er sich bei der Erstellung von Rechtsvorschriften, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, beratend einbringen.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird daher bei allen Gesetzes- und Verordnungsvorhaben frühzeitig beteiligt und um Stellungnahme gebeten, wenn Regelungen enthalten sind, die die Gleichstellung behinderter Menschen tangieren. Dies geht auch aus dem vorliegenden Tätigkeitsbericht hervor, der eine Beteiligung an zehn Gesetzesvorhaben, sieben Verordnungen und acht Richtlinien beschreibt. So erfolgte beispielsweise vom Thüringer Ministerium für Bau, Landesplanung und Verkehr eine intensive Abstimmung insbesondere bei der Thüringer Bauordnung, ich hatte sie erwähnt. Dabei wurden bereits zum Referentenentwurf Regelungen abgestimmt, die über die Anforderungen der Musterbauordnung hinausgehen. Dies betrifft Regelungen wie den § 39, das sind die Aufzüge, wo noch keine Ausnahmeregelung bei Haltestellen von Aufzügen im Erdgeschoss vorgesehen ist und die Aufzüge mit Sprachmodulen für Sehbehinderte und Blinde auszurüsten sind, sowie den § 50, das ist das barrierefreie Bauen, wonach die aufgeführten Räume einer Wohnung auch mit dem Rollstuhl barrierefrei zugänglich sein müssen.
Zudem ist hinsichtlich der Anforderungen an das barrierefreie Bauen der Einwand der Unverhältnismäßigkeit weggefallen. Weiterhin wurde dem Vorschlag des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen entsprochen und ein neuer Bußgeldtatbestand in § 86 bei Verstößen gegen das barrierefreie Bauen aufgenommen.
Menschen mit Behinderungen bei der Erstellung und Fortschreibung von Richtlinien und Programmen frühzeitig eingebunden. Im Ergebnis wurde eine Reihe von Regelungen und Hinweisen hinsichtlich des barrierefreien Bauens aufgenommen, so bei der Thüringer Städtebauförderrichtlinie, dem Wohneigentumsprogramm sowie der Schulbauförderrichtlinie.
Als Gesetzgebungsvorgang aus dem Geschäftsbereich des Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, also unserem Hause, sei an dieser Stelle beispielhaft auf die Novellierung des Thüringer Krankenhausgesetzes, das ist Seite 15 im Tätigkeitsbericht, hingewiesen. Dabei brachte sich das Fachreferat Behindertenpolitik aktiv mit eigenen Vorschlägen ein, die zum überwiegenden Teil gemeinsam mit dem Beauftragten entwickelt und dem zuständigen federführenden Referat Krankenhauswesen übermittelt wurden. Dabei sollen Krankenhäuser den Assistenzbedarf besser mit Betreuern und Angehörigen abstimmen und ihr Personal zum Umgang mit Menschen mit Behinderungen besser schulen. Ein weiteres Beispiel der guten Zusammenarbeit zeigte sich bei der Erarbeitung des Wohn- und Teilhabegesetzes, das ist Seite 13 des Tätigkeitsberichts, also die Umsetzung des Heimgesetzes. Als eines der ersten Länder beabsichtigen wir in Thüringen die Festschreibung von Frauenbeauftragten in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Der Vorschlag des Fachreferats Behindertenpolitik wurde vom Behindertenbeauftragten begrüßt. Ich denke, dass wir auch diesen Gesetzentwurf im Jahr 2013 vorlegen können. Auch in anderen Rechtsvorschriften, wie dem Richter- und Staatsanwältegesetz, dem Erwachsenenbildungsgesetz und der 12. Verordnung zur Änderung der Thüringer Schulordnung, um nur einige in seinem Bericht dargestellte Verfahren zu nennen, konnten Regelungen durch die Mitwirkung des Beauftragten deutlich zugunsten der Interessen der Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Natürlich, und das ist die Aufgabe eines Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, werden in seinem Bericht kritische Bemerkungen zur Umsetzung seiner Vorschläge sowie die Durchführung von Rechtsetzungsverfahren geäußert. Als Beispiel möchte ich nennen, dass der Beauftragte im Rahmen der Stellungnahme zur Thüringer Gemeinschaftsunterkunftsund Sozialbetreuungsverordnung forderte, dass für Gemeinschaftsunterkünfte ab 30 Plätze mindestens eine barrierefreie Wohnungsmöglichkeit besteht. Nach Auskunft des Thüringer Innenministeriums waren in den vergangenen Jahren keine ausländischen Flüchtlinge mit entsprechenden Behinderungen aufgenommen worden. Insofern erscheint dem Thüringer Innenministerium eine entsprechende Regelung, die teilweise mit erheblichen Investitionsaufwendungen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten verbunden wäre, unverhältnismäßig.
Das Thüringer Innenministerium verwies darauf, dass besonders bei Menschen mit Behinderungen, die bei uns Zuflucht suchen, das Landesverwaltungsamt immer auf die Besonderheiten des Einzelfalls eingehe und eine geeignete Unterkunft zuweise. Auch die Auffassung, dass das Sonderdarlehen in Höhe von 10.000 € nach dem Wohneigentumsprogramm, das ist die Seite 18 des Tätigkeitsberichts, für einen barrierefreien Um- und Neubau auch für nicht behinderte Menschen, also für jeden, gewährt werden soll, wird vom Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr nicht geteilt.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung sieht sich in der Verantwortung für alle Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Thüringen. In Wahrnehmung dieser Verantwortung ist bei allen Vorhaben mit Augenmaß vorzugehen und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Bedarfe der Menschen mit Behinderungen abzuwägen, was im Rahmen der Verhältnismäßigkeit realisierbar und vor allen Dingen notwendig ist. Dabei ist das Ergebnis eines Abwägungsprozesses manchmal auch, dass die Umsetzung von Maximalregelungen für Bevölkerungsgruppen zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich oder gar nicht nötig ist. Lassen Sie mich zum Schwerpunkt Mitwirkung des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen an Beschlüssen der Landesregierung noch einige Sätze zur Kritik bezüglich der Novellierung des Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen sagen. Es ist richtig, dass wir miteinander vereinbart haben, dieses Gesetz zu novellieren und es ist auch richtig, dass es Eckpunkte zur Novellierung des Gesetzes gibt und es ist ebenfalls richtig, dass sich der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in Form eines Eckpunktepapiers dazu geäußert hat. Doch die Zeit ist weitergegangen und das Fachreferat für Behindertenpolitik hat aus allen dort vorliegenden Äußerungen einen ersten Entwurf des Gesetzes zusammengestellt. Dieser ist mir in einer ersten Arbeitsfassung zur Verfügung gestellt worden. Das Gesetz soll zudem ein weiterer Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sein. Zunächst war jedoch der Maßnahmeplan zu erarbeiten, den die Fachleute in meinem Haus sehr engagiert gemeinsam mit Betroffenen und den betroffenen Ressorts erarbeitet haben. Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich ebenfalls bei allen Mitarbeiterinnen in meinem Haus, in den anderen Häusern, aber eben auch in den Vereinen und Verbänden bedanken. Ein ausdrücklicher Dank geht natürlich an Herrn Brockhausen und seine Frauen und Männer, weil sie uns sehr gut unterstützt haben.
Die Erarbeitung des Maßnahmeplans war für die Landesregierung zunächst vorrangig, da damit wichtige Rahmensetzungen für das Land, die Kommunen und Projekte für Behinderte geschaffen wur
den. Auf dieses wichtige und vorrangige Ziel hat mein Haus zunächst alle Kapazitäten konzentriert. Daher war es auch jetzt erst möglich, einen ersten Entwurf für die Novelle des Thüringer Gleichstellungsgesetzes zu erarbeiten.
Ich will auch noch einmal etwas zu dem Maßnahmeplan sagen: Es gab damals viel Kritik, dass wir uns hingesetzt haben und uns die Zeit genommen haben und mit allen gesprochen haben. Es hieß Rheinland-Pfalz ist heute auch schon einmal in dem Zusammenhang erwähnt worden -, die haben schon einen Plan. Nur, wenn Sie den rheinlandpfälzischen Plan genau anschauen, dann ist das kein Plan, sondern es ist einfach nur eine Summe all dessen, was schon vorhanden ist und es ist eben nicht der Ausblick. Vor allen Dingen ist doch der Diskussionsprozess, den wir in Thüringen zu diesem Maßnahmeplan geführt haben, für alle Beteiligten am allerwichtigsten. Denn eines wissen wir doch auch: Für Menschen mit Behinderung etwas zu tun, das heißt eben auch ganz deutlich, das Bewusstsein in der Bevölkerung darauf zu richten, dass es normal ist, dass wir mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten, aber eben auch mit Beeinträchtigungen gemeinsam zusammenleben und deswegen will ich auch noch einmal für diese Reihenfolge werben.
Ich möchte aber auch zu unserem Thüringer Gleichstellungsgesetz nochmals ausführen, dass wir durchaus eine gute Grundlage für das Handeln haben in Thüringen. Das Gesetz hat bereits vieles im Interesse der Betroffenen vorangebracht. Meine Damen und Herren, Herr Dr. Brockhausen und sein Team haben sich im Berichtszeitraum an 16 Programmen, Plänen und Konzepten, das ist im Teil 2.4 des Berichts, der Landesregierung beteiligt. So hat der Behindertenbeauftragte zum Beispiel bei der Überarbeitung der Grundsätze für die Durchführung von Landesgartenschauen mitgewirkt, die sicher auch wesentliche Hinweise für die Durchführung der Landesgartenschau liefern werden.
Eine der wichtigen Aufgaben im Berichtszeitraum des Beauftragten für Menschen mit Behinderung ist seine Mitwirkung an der Erarbeitung des bereits genannten Thüringer Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Zur Begleitung und Forcierung des Realisierungsprozesses sowie zur Evaluation und Kontrolle des aktuellen Umsetzungsstandes der vereinbarten Maßnahmen konstituierte sich unter Federführung meines Hauses am 19. Juni 2013 eine interministerielle Arbeitsgruppe. Sie besteht vorwiegend aus ehemaligen Leiterinnen und Leitern der Arbeitsgruppe zur Entwicklung des Thüringer Maßnahmeplans, da diese maßgeblich am Prozess der Erarbeitung des Plans beteiligt waren. Der Behindertenbeauftragte, der die Leitung der Arbeitsgruppe 8, sie heißt „Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben, Bewusstseinsbildung“, innehatte, nimmt ebenfalls als
Mitglied der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Maßnahmeplans teil. Die regelmäßige Evaluation und Fortschreibung des Berichts am Ende einer jeden Legislaturperiode ist bereits im Maßnahmeplan festgeschrieben und bedarf somit keiner Verankerung in einem neuen Gleichstellungsgesetz, wie es im Tätigkeitsbericht gefordert wird.
Unter Ziffer 4.9 des Teils 2 des Tätigkeitsberichts, das ist Seite 25, stellt der Beauftragte dar, dass das „Aktionsprogramm Fachkräftesicherung und Qualifizierung“ die Menschen mit Behinderungen nicht berücksichtige. Im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie weist man darauf hin, dass das Aktionsprogramm aus dem Jahr 2010 keine statistische Festschreibung und weder als ausgrenzend noch abschließend zu verstehen sei. Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und Qualifizierung in Thüringen werden in den fünf Handlungsfeldern des Aktionsprogramms laufend entwickelt. Dabei arbeiten die für die Arbeitsmarktpolitik in Thüringen relevanten Institutionen zusammen. Das sind die zuständigen Ressorts der Landesregierung, es sind aber auch die Kammern der VWT, der DGB, die Liga der Wohlfahrt, die GfAW und die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit.
Meine Damen und Herren, Menschen mit Behinderungen werden dabei als Teil der Zielgruppe gesehen. Insofern ist die Mitwirkung auch des Beauftragten bei der Fortschreibung des Aktionsprogramms durchaus gegeben.
Zum Landestourismuskonzept 2015 - das ist Seite 3 des Tätigkeitsberichts - fordert der Beauftragte erneut, eine zentrale Anlaufstelle für barrierefreien Tourismus bei der Thüringer Tourismusgesellschaft zu installieren. Diese Stelle ist nach Auskunft des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie seit August 2012 mit dem Kompetenzzentrum für den Thüringer Tourismus vorhanden. Aufgaben der Stelle sind unter anderem Weiterentwicklung der bestehenden barrierefreien Tourismuswebseite, Sammlung und Aufbereitung von Informationen für Tourismusorganisationen und touristische Leistungsträger, die weitere länderübergreifende Zusammenarbeit und das Engagement im bestehenden Länderarbeitskreis „Tourismus für alle“, auch die Ausrichtungen von Tagungen und Workshops zum Thema „barrierefreier Tourismus“, der Ausbau entsprechender touristischer Netzwerke und die Prüfung barrierefreier Angebote. Im Rahmen der Leitungsprojektgruppe 2 - sie heißt „Steigerung der Qualität“ - wurde und wird das Thema barrierefreier Tourismus intensiv im Rahmen der Umsetzung begleitet. Auch hier gibt es eine ganz enge Zusammenarbeit mit dem Beauftragten und ich weiß auch, er ist da sehr unduldsam. Ich finde das auch gut, wir unterstützen ihn da intensiv, weil das auch in meiner Intention ist und in der In
tention der Abteilung, die dafür zuständig ist, dass wir auch den Anbietern von touristischen Attraktionen, aber auch gerade von Unterkünften durchaus oftmals sehr den Spiegel vorhalten müssen, weil Barrierefreiheit für viele von ihnen einfach noch nicht im Mitdenken ist. Das mag wirtschaftliche Gründe haben, ich will das auch nicht schlecht bewerten, aber es ist schon noch nötig auch für unseren Tourismus, gerade wenn wir an ältere Menschen denken, die immer Einschränkungen haben und eben auch Menschen mit Behinderungen, dass wir uns da auch dauerhaft eine neue touristische Gruppe erschließen können, wenn wir Tourismus barrierefrei denken.
Aber nochmals zu dieser Leitprojektgruppe für Qualität, auch da ist der Beauftragte bestelltes Mitglied. Er ist ebenfalls Mitglied der durch Beschluss der Leitprojektgruppe 2012 gegründeten Kompetenzgruppe Tourismus. Gemeinsam mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen erfolgte die Durchführung des Auftakttermins für Ausbildung zur Prüfung von Barrierefreiheit beim Kompetenzzentrum der TTG.
Meine Damen und Herren, neben den Beteiligungen bei Rechtsvorschriften, Plänen, Konzepten und Programmen ist der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen auch in einer Vielzahl von Gremien, Arbeitsgruppen und Netzwerken eng mit den Arbeiten der Landesregierung verbunden. Ich hatte bereits ausgeführt, dass er in der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Thüringer Maßnahmeplans mitwirkt. Um die Ziele des Thüringer Gleichstellungsgesetzes auf kommunaler Ebene umzusetzen, wurde die Landesarbeitsgemeinschaft der Beauftragten für Menschen mit Behinderung in Thüringen gegründet. Durch die gemeinsame Arbeit können unmittelbar vor Ort behindertenpolitische Themen mit dem Beauftragten diskutiert werden. Da der Beauftragte, wie vom Gesetzgeber gewünscht, seine Arbeit unabhängig und ressortübergreifend wahrnimmt, war die Landesregierung nur in wenigen Fällen zu beteiligen. Gleiches gilt für viele seiner Aktivitäten im Bereich der Beiräte, Arbeitsgruppen und Netzwerke. Ich persönlich bin sehr dankbar, dass Herr Dr. Brockhausen seine Kenntnisse und sein Wissen nutzt, um unabhängig mit Institutionen, Gruppen und Vereinen im Interesse der Menschen mit Behinderung tätig zu sein. Er ist - das weiß ich aus verschiedenen Einzelfällen heraus - auch derjenige, der manchmal bei bestimmten Einzelfällen Supervisionen machen muss, weil es oftmals nicht immer ganz einfach ist.
Ja, das ist nett, den Applaus hat er verdient. Meine Damen und Herren, ich möchte hier noch einmal einflechten, was Frau Jung in der Einführungsrede zum Thema Kommunale Beauftragte gesagt hat. Ich würde mir auch vieles wünschen, das wir im
Gesetz festlegen, wir müssen es jedes Mal mit allen Beteiligten, das sind in dem Fall die Kommunen, natürlich auch besprechen. Sie kennen - ich denke, das muss man auch respektieren - die Einwände, die gerade auch in der letzten Veranstaltung des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes wieder angebracht wurden. Wenn wir diese Festschreibung vornehmen, bedeutet das eine steigende Standarderhöhung, und Sie wissen genau, die Kommunen sind momentan nicht bereit, ich will das so deutlich sagen, Standarderhöhungen in irgendeiner Weise vornehmen zu lassen. Deswegen muss ich auch sagen, es ist immer eine Frage des Verhandlungsergebnisses. Ich kann das verstehen, das Geld ist knapp. Man braucht immer Zeiteinheiten, die sich mit Finanzeinheiten verbinden müssen, nämlich es muss einen geben, der auch ein Gehalt dafür bekommt, um die Sache wahrzunehmen. So unbefriedigend das sein mag, es ist immer noch besser, wir haben Behindertenbeauftragte in den Kommunen, die so wie jetzt arbeiten, als wir hätten gar keine. Das heißt, wir müssen auch achtsam sein, dass wir den Standard, den wir uns erarbeitet haben, jetzt nicht gefährden. Also darum habe ich immer Sorge, dass man sagt, das ist Standardabbau, jetzt gibt es gar nichts mehr. Auch die Gefahr besteht latent.
Meine Damen und Herren, der zweite Tätigkeitsbericht unterstreicht gerade die beratende Unterstützung in Einzelfällen; ich hatte das angesprochen, da sind gute Ergebnisse erreicht worden.
Neben der Tatsache, dass der Beauftragte bei allen Landtagspetitionen, die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, beteiligt wird, hat er in seinem Bericht an 14 Beispielen dargestellt, auf welche Weise durch seinen unmittelbaren Kontakt zu den zuständigen Verwaltungen eine Lösung im Interesse des behinderten Menschen gesucht und in der Regel auch gefunden wurde.
Im zweiten Tätigkeitsbericht stellt Herr Dr. Brockhausen einen Ausblick als Teil 8 an das Ende. Darin stellt er die für die Landesregierung aus seiner Sicht notwendigen Schwerpunkte dar. Es besteht in der Landesregierung Konsens, dass bei allen Vorhaben die berechtigten Interessen der Menschen mit Behinderungen Berücksichtigung finden sollen. Ich bin mir mit Herrn Dr. Brockhausen einig - und ich denke, dass ich da auch für alle spreche -, dass wir gemeinsam alles Machbare unternehmen, um die Situation für Menschen mit Behinderungen hier im Freistaat Thüringen im Sinne einer vollständigen Inklusion so gut wie möglich zu verbessern.
Abschließend möchte ich noch auf die Ziffer 2 des Antrags eingehen. Die Frage der Berichterstattung des Beauftragten ist im Thüringer Gesetz zur Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen geregelt. Eine gesetzliche Vorgabe zur Stellungnahme der Landesregierung ist nach meiner Auf
fassung entbehrlich, da - das hat der Antrag gut bewiesen - der Landtag die Möglichkeit hat, in jedem Falle eine Berichterstattung zu beantragen. Nach Rücksprache mit Herrn Dr. Brockhausen wird es jedoch nicht als sinnvoll angesehen, eine jährliche Berichterstattung einzuführen, da in seinem Büro der Verwaltungsaufwand erheblich steigen und der Aussagewert sinken würde. Viele Projekte und vor allen Dingen Prozesse entwickeln sich überjährig und sind auch langjährig und lassen erst nach deren Abschluss eindeutige Aussagen zu. Zudem berichtet Herr Dr. Brockhausen zu jeder Sitzung des Landesbehindertenbeirats über seine aktuellen Vorhaben, so dass alle Fraktionen des Thüringer Landtags über Entwicklungen im Bereich des Beauftragten informiert sein können, wenn sie an den Sitzungen teilnehmen.
Ein mögliches Rederecht des Beauftragten im Landtag, wie es in Ziffer 3 des Antrags gefordert wird, müsste durch die Geschäftsordnung des Landtags eingeräumt werden. Dazu möchte sich aber die Landesregierung nicht äußern, weil das Sache des Landtags ist. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für den Bericht. Kann ich davon ausgehen, da alle Fraktionen Redemeldungen abgegeben haben, dass alle Fraktionen die Aussprache auch zum Bericht wünschen? Dem wird nicht widersprochen. Also eröffne ich nun die gemeinsame Aussprache zum Bericht und zu den Nummern 2 und 3 aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, erst einmal vielen Dank für den schon sehr ausführlichen Bericht zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Sie haben auch schon gesagt, dass im August dieses Jahres, also ganz konkret am 28. August, der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, Dr. Paul Brockhausen, seinen 2. Tätigkeitsbericht der Landtagespräsidentin Frau Diezel und der Ministerpräsidentin Frau Lieberknecht und der Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Frau Taubert, übergeben hat. Dieser Bericht ist für alle öffentlich einsehbar und, ich will hinzufügen, auch auf der Homepage „thueringen.de“ herunterzuladen. Er zeigt zunächst einmal schon allein durch den Umfang von 94 Seiten, dass es auf dem Feld der Behindertenpolitik noch einiges zu tun gibt.
Für die geleistete Arbeit möchte ich mich auch im Namen der FDP-Fraktion beim Behindertenbeauftragten Dr. Brockhausen und seinem Team ganz herzlich bedanken.