Protokoll der Sitzung vom 18.10.2013

Abgesehen davon, dass wir das aus unserer Sicht ausufernde Beauftragtenwesen sehr kritisch sehen,

(Beifall BÜNDNIS 90/DE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wir auch.)

kann man ihm eine gute Arbeit nicht absprechen. Das ist gut, dass Sie das auch so sehen. Vielleicht kommen wir dann irgendwann auch mal zu einer Mehrheit hier in diesem Landtag.

Aber - und hier kommen wir auch zum grundlegenden Dissens zum Antrag der Fraktion DIE LINKE wir sehen die Landesregierung selbst in der Pflicht, für eine Verbesserung der Situation der Menschen mit Behinderungen in diesem Land Sorge zu tragen. Somit bleibt auch für uns die zuständige Ministerin unser erster Ansprechpartner; sie muss zur Behindertenpolitik im Freistaat vor dem Hohen Haus oder im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit Stellung nehmen. Es sind die regierungstragenden Fraktionen, die Landesregierung und die Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, die die Behindertenpolitik in diesem Land bestimmen, und nicht der Beauftragte selbst.

(Beifall FDP)

Dieses, denke ich, muss man auch gegenüber den Betroffenenverbänden des Öfteren erläutern. Man sollte sich also einmal die Aufgaben des Beauftragten zum Beispiel in § 17 des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen, also ThürGiG, näher ansehen. Gerade wenn man sich Absatz 1 Punkt 1 vergegenwärtigt, also Gesetzgebung im Sinne der Betroffenen zu begleiten, sieht man, dass Herr Dr. Brockhausen ganze Arbeit geleistet hat. Auch den Punkt, Ansprechpartner für die Betroffenen zu sein, hat der Beauftragte gleich zu Beginn seines Tätigkeitsberichts bestätigt, indem er sagt, dass gerade die individuelle Beratung von Menschen mit Behinderungen einen Großteil seiner Arbeit und auch die seiner Mitarbeiter eingenommen hat.

Mit der Übergabe an die Präsidentin, die Ministerpräsidentin und die zuständige Fachministerin - ich habe am Anfang schon darauf hingewiesen - hat er seine Informationspflicht gegenüber denjenigen, die ihn auch bestellt haben, erfüllt. Die politischen Konsequenzen, die sich aus der Arbeit des Beauftragten ergeben, sollten aber die politisch Verantwortlichen tragen. Davon unbenommen bleibt natürlich das parlamentarische Recht der Fraktionen und der Abgeordneten, sowohl die Landesregierung hier im

Parlament als auch im Ausschuss zu diesem Bericht zu befragen und die Befassung mit dem Tätigkeitsbericht zu erreichen. Dieses Recht hat die Fraktion DIE LINKE im Punkt 1 auch wahrgenommen und ich denke, dass dies auch ausreichend ist. Denn aufgrund Ihrer Initiative nimmt oder nahm die Landesregierung heute im Plenum auch Stellung. Abgesehen von dieser Bewertung des Antrags der Linken gilt doch viel eher die Frage nach den konkreten Auswirkungen der Politik der Landesregierung.

(Beifall FDP)

Im April des Jahres 2012 hat das Kabinett Lieberknecht - Ministerin Taubert hat das vorhin schon angesprochen - den Thüringer Maßnahmeplan vor dem Hintergrund der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. In diesem Maßnahmeplan sind weit über 270 Einzelmaßnahmen zusammengefasst, die die Landesregierung umsetzen will. Hier erwarte ich, erwartet meine Fraktion Lösungsvorschläge der Landesregierung, indem sie die Maßnahmen mit konkreten Umsetzungszielen untermauert. Unsere Fraktion hat es selbst erlebt, dass auf die Wichtigkeit der Behindertenpolitik in Reden zwar immer wieder hingewiesen wird, aber wenn es konkret wird, doch oft andere Fragen die Debatte bestimmen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich darf hier an dieser Stelle nur noch mal an den Umgang der Landesregierung mit unserem Antrag zur Elternassistenz von Menschen mit Behinderungen erinnern, der in weiten Teilen, und ich glaube, Kollegin Stange kann sich daran auch noch sehr gut erinnern, dem Thema absolut nicht angemessen war.

(Beifall FDP)

Ich denke, dies sind eher die kritischen Punkte, an denen wir alle gemeinsam arbeiten sollten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Grob das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Besuchertribüne. Vorab erst einmal Dank an die Ministerin für den gegebenen ausführlichen Bericht. Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE ist relativ schnell zusammengefasst. Er sieht vor, dass der Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen das Recht erhält, jährlich im Landtag über sei

(Abg. Koppe)

ne Tätigkeit zu berichten. Die Landesregierung soll zu dem jeweiligen Tätigkeitsbericht im Landtag sodann Stellung beziehen und schließlich soll es dazu eine Aussprache in unserem Landtag geben, so weit Ihr Antrag.

Bevor ich auf Ihren Antrag zu sprechen komme, möchte ich es wie Herr Koppe nicht versäumen, Dr. Brockhausen für seine nun schon langjährige Arbeit als Beauftragter der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen meine Wertschätzung auszudrücken. Natürlich gilt das auch für sein Team, Herr Lorenz, bringen Sie es rüber, danke. Danke schön dafür, dass er sich einbringt, dass er die Stimme erhebt und im Sinne der behinderten Menschen auch Einfluss ausübt. Das Spektrum des Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen ist vielfältig: Herr Dr. Brockhausen wirkt an Beschlüssen der Landesregierung mit, er betreibt Öffentlichkeitsarbeit, arbeitet in Gremienarbeitsgruppen und Netzwerken mit. Darüber hinaus werden zahlreiche Kooperationsbeziehungen mit Thüringer Unternehmen, Stiftungen und weiteren Institutionen unterhalten. Außerdem gehört zum Aufgabenbereich auch die Ausreichung von Fördermitteln. Nicht zuletzt ist es eine wesentliche Aufgabe des Behindertenbeauftragten, Eingaben und Anfragen zu bearbeiten und damit Hilfestellungen in konkreten Fällen zu leisten. Gerade der letzte Punkt beansprucht laut Tätigkeitsbericht, und das hat Frau Ministerin hier ausführlich dargestellt, immer mehr Zeit.

(Beifall SPD)

Für die Bewältigung der von mir aufgezählten Aufgaben steht Herrn Brockhausen derzeit ein sechsköpfiges Team zur Verfügung. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE sieht nun einen weiteren Aufgabenbereich für den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen vor. Mit einem jährlichen Tätigkeitsbericht käme ein nicht geringes Maß an zusätzlicher Arbeit hinzu. Da ist schon die Frage gestattet, ob dieses nötig sein muss. Zu der eben genannten Gremienarbeit gehört zum Beispiel der Landesbehindertenbeirat, in dem Herr Dr. Brockhausen regelmäßig berichtet, auch das ist genannt worden. Allein dadurch ist es uns oder den Fraktionen des Thüringer Landtags schon möglich, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Dasselbe gilt auch für den Landesausschuss für Familie, Soziales und Gesundheit. Der Behindertenbeauftragte ist freilich bei ihn berührenden Tagesordnungspunkten dabei. Schließlich möchte ich an das außerparlamentarische Bündnis zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen erinnern. Sie wissen, das wird demnächst wieder stattfinden, am 3. Dezember, und wenn ich das so als Floskel sagen kann, da bekommen wir immer genug „Pfeffer unter den Hintern“ gemacht.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Aber es reicht manchmal noch nicht.)

Die, die dabei sind, wissen, was ich meine. Dieses Bündnis trifft sich etwa halbjährlich auf Einladung einer Landtagsfraktion. Auch dadurch besteht die Möglichkeit, in weniger formellem Charakter zusammenzukommen und sich auszutauschen. Ich glaube, dass damit genügend Möglichkeiten der Information und des Austauschs gegeben sind. Wir müssen dem Behindertenbeauftragten nicht noch eine weitere Aufgabe auferlegen. An der bisherigen Praxis sehen meine Fraktion und ich derzeit keinen Änderungsbedarf, folglich lehnen ich und meine Fraktion den Antrag der Fraktion DIE LINKE ab. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Schubert das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir begrüßen den Antrag der Fraktion DIE LINKE. Auch wenn wir ihm in dieser Form nicht zustimmen würden, lohnt es sich, über die konkrete Umsetzung im Ausschuss zu diskutieren. Aber dass das Thema, der Bericht hier ins Plenum gehört, das hat, glaube ich, allein der Bericht der Ministerin gezeigt. Schade, dass Herr Brockhausen nicht da sein konnte.

(Beifall DIE LINKE)

Es wäre angemessen gewesen, bei dem, was Sie alles ausgeführt haben, er hätte es selbst hier vortragen können. Darauf zielt ja Ihr Antrag.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn in der Behindertenpolitik ist noch viel Schatten, auch in Thüringen, und wir als Fraktion wissen das auch ganz konkret, weil wir einen Menschen haben, der der Debatte auch gerade folgt, der nicht sehen kann und der für uns als Fraktion arbeitet und selbst erleben muss, wie schwierig es ist, sich als blinder Mensch an der Universität Erfurt fortzubewegen, ein Sportangebot in Erfurt zu finden, wie schwierig es ist, in die Arztpraxen zu kommen und so weiter und so fort. Dazu kommt - das ist auch in dem Ausblick des Berichts zu lesen, den Herr Brockhausen geschrieben hat -, dass die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen gestiegen ist, das heißt, die Integration in den Arbeitsmarkt ist auch noch lange nicht da, wo sie sein muss.

Natürlich können wir das nicht alles von heute auf morgen lösen, auch nicht alles vom Landtag, keine Frage. Das dauert manchmal länger. Zuletzt, als es um die Barrierefreiheit in Wahllokalen ging, wurde auch deutlich, wie schwierig das im Einzelfall ist. Der Beauftragte leistet hier einen wichtigen Beitrag,

(Abg. Grob)

keine Frage, aber dieser Beitrag könnte besser sein im Sinne von Kommunikation mit uns als Parlamentariern und der Landesregierung, das lässt aus unserer Sicht noch zu wünschen übrig. Das möchte ich einmal an einem Beispiel konkret machen, nämlich als es um die Förderung von Hochflurbussen ging. Das Verkehrsministerium hat die Richtlinien dazu geändert, um eine Förderung von Hochflurbussen wieder zuzulassen. Wir haben dieses Thema im Ausschuss mehrmals beraten, es gab dazu auch eine Fachrunde hier im Landtag, wo sich die Experten dazu geäußert haben. Das Ganze gipfelte dann in einer Begehung direkt hier vor dem Landtag, wo wir uns so einen Hochflurbus angeschaut haben, der eine entsprechende …

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Niederflur- bus?)

Hochflurbus mit einer entsprechenden Hebebühne, Herr Grob. Ein Hochflurbus, ja, darum geht es. Die Möglichkeit bestand bis dato nicht, bis zur Änderung der Richtlinie, da wurden nur Niederflurbusse gefördert und das Verkehrsministerium war der Ansicht - wir haben darüber ausführlich geredet -, dass man das wieder zulassen müsste, Hochflurbusse zu fördern, mit einer entsprechenden Hebebühne für Rollstuhlfahrer. Die Debatte dazu war komplex. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass Menschen mit Rollator so einen Einstieg selbstständig nicht nutzen könnten usw. Aber der Behindertenbeauftragte Dr. Brockhausen war bei der Begehung dann der Ansicht, dass das in Ordnung geht mit der Förderung. So ist es dann auch gekommen. Die Fachhochschule Erfurt befasst sich schon länger mit dem Thema, hat das Ganze wissenschaftlich ausgewertet und kam zu dem Ergebnis, dass eine Kompromisslösung die Förderung von sogenannten Low-Entry-Bussen sei, da kommt man niederflurig rein, der hintere Teil ist trotzdem erhöht, was den Vorteil hat, dass man dort mehr Sitzplätze unterbringen kann. Herr Carius sagte damals: Na ja, was die Wissenschaftler da machen - wir kennen die Praxis. Jetzt möchte ich Ihnen einmal ein Zitat vorlesen aus dem Tätigkeitsbericht genau zu diesem Thema. Da schreibt nämlich Herr Brockhausen: „Das Ende des Jahres nach Durchführung einer Expertenrunde mit Vertretern des Omnibusgewerbes vorgelegte Gutachten entkräftet die gegen den Niederflurbuseinsatz vorgebrachten Gründe im Wesentlichen. Das zeigt mit dem Bustyp des Low-Entry eine barrierefreie Alternative auf, die auch den Busunternehmen entgegenkommen dürfte.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, schade nur, dass wir im Ausschuss davon nichts erfahren haben, und schade, dass offensichtlich diese Empfehlung des Beauftragten keine Folgen hatte.

Über das Beauftragtenwesen an sich und die Schlagkraft können wir jetzt in diesem Rahmen

nicht reden, das würde den Zeitrahmen sprengen, aber ich stimme Herrn Koppe zu, dass man genau das überlegen muss, auch die Frage: Wie sind diese Beauftragten eingebunden?

Es gibt zwei gedruckte Werke, die ich mir zu dem Thema „Menschen mit Behinderungen“ angeschaut habe, den Tätigkeitsbericht hat Frau Taubert gerade ausführlich vorgestellt. Dazu kommt - lag zumindest bei mir erst vor wenigen Wochen im Postfach der Thüringer Maßnahmeplan, der offensichtlich schon mal in gedruckter Form verteilt wurde, jetzt mit der Erweiterung in leichter Sprache. Ich habe mich nur gefragt, warum der erste Teil, der noch von April 2012 datiert, hier noch mal mit gedruckt wird, zumal ich mich auch etwas damit beschäftigt habe, wie gerade der aktuelle Stand ist. Nämlich dieser Maßnahmeplan wird im Moment komplett überarbeitet. Die ganzen Anhörungen der Verbände laufen schon, die sollten schon abgeschlossen sein. Herr Norwig hat ausgeführt, dass das noch läuft. Von daher ist es nur eine Nebenbemerkung, aber Frau Taubert muss hier nicht unbedingt Herrn Machnig nacheifern.

Was ich in beiden Werken vermisse, ist das, was ich mir eigentlich von so einem Bericht erwarte, nämlich eine genaue Situationsanalyse, also die Situationsanalyse: Wie geht es den Menschen in Thüringen? Der Bericht des Beauftragten ist eher so ein Stundenzettel, also Tätigkeitsbericht, ja, aber auch im Maßnahmeplan ist es nicht drin. Eine Situationsanalyse, Ziele, wo man hin will, in welchem Zeitraum und eine konkrete Verantwortung und, na ja, in einem von beiden muss es drin sein - ich kritisiere gerade, dass es in beiden fehlt, dass es in beiden sehr vage und unkonkret bleibt - und eine Evaluation. Also die Verantwortlichkeiten sind aufgeführt in dem Maßnahmeplan, auch Jahreszahlen, aber ganz oft ist die Zahl 2012 drin; da sind wir aber schon drüber. Das heißt, die Verbindlichkeit lässt sehr zu wünschen übrig.

(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Es ist ein Tätigkeits- bericht.)

Auch wenn es kleine Ziele sind, man muss es konkreter machen, man muss das auch quantifizierbar machen. Insofern sehen wir da Verbesserungsbedarf.

Ich komme konkret zu dem Antrag der Linken. Ich habe schon angedeutet, dass wir dem so nicht zustimmen wollen, weil er auch etwas unkonkret bleibt. Wenn Sie unter 2 schreiben „einzubringende Änderungen rechtlicher Regelungen“, da würde ich mir wünschen, dass Sie da einfach schon konkret werden.

Ich möchte ganz kurz darauf eingehen, was dann andere Bundesländer machen. In Hessen sieht das Gleichstellungsgesetz vor, den Tätigkeitsbericht

mindestens einmal pro Legislaturperiode im Landtag vorzustellen und dort auch zu diskutieren. Schleswig-Holstein sieht vor, dass der Tätigkeitsbericht an alle Ausschüsse überreicht wird und dieser in den Ausschüssen beraten wird, was ich für sehr sinnvoll halte, angesichts auch des Beispiels, das ich Ihnen gerade genannt habe.

Insofern beantrage ich für meine Fraktion von dieser Stelle die Verweisung nicht nur an den Sozialausschuss, sondern auch an den Bildungsausschuss und den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und würde mich freuen, wenn wir dort die Debatte fortsetzen könnten, auch wenn sich offensichtlich abzeichnet, dass wir das nicht tun werden heute. Schade! Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Künast das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte mich zunächst bei Frau Ministerin Taubert für ihren Bericht zum 2. Tätigkeitsbericht des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen bedanken und ich möchte mich Ihrem Dank an Dr. Brockhausen für die geleistete Arbeit anschließen und ihm weiterhin viel Kraft und Erfolg bei seiner Tätigkeit wünschen.