Ich frage jetzt, wer den Antrag - das sind die Nummern II und III aus dem Antrag - an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Es ergibt sich das gleiche Bild wie vorhin. Mit einer Mehrheit ist diese Überweisung abgelehnt.
Nun stimmen wir über die Nummern II und III aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/6676 direkt ab. Wer diesen seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit sind die Nummern II und III aus diesem Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Aktueller Stand der Funktionalund Gebietsreform Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/6689
Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung? Zwei nicken, ich nehme an, der Abgeordnete Adams tut es auch. Bitte, Herr Abgeordneter Adams.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, unser Antrag vom 02.10. fordert die Landesregierung auf, über den aktuellen Stand der Funktional- und Gebietsreform zu berichten. Nach der gestrigen Regierungserklärung von Christine Lieberknecht sind einige der Punkte hieraus beantwortet worden. Wir Grüne sind da ganz selbstbewusst - egal, ob Sie unseren Antrag annehmen oder ob Sie angesichts dieses Antrags sehen, dass diese Erklärung dringend abzugeben ist, weil die Menschen im Land diese Antworten auch haben wollen. Das ist ganz egal, da sind wir nicht kleinkrämerisch und da haben wir keine kleine Seele. Es ist gut, dass das gemacht wurde, und das soll hier auch gerne gesagt werden.
Eine Frage allerdings ist und bleibt offen: Das, was uns die Ministerpräsidentin gestern präsentiert hat,
ist das die Verwaltungsreform der Ministerpräsidentin, ist das die Verwaltungsreform einer Arbeitsgruppe oder ist das die Verwaltungsreform der Landesregierung, die sich in ihrer Meinungsbildung im Kabinett zusammensetzt? Deshalb würde es mich schon sehr interessieren, ob die Landesregierung dazu noch mal etwas sagen kann, ob diese gestern von der Ministerpräsidentin vorgestellte Verwaltungsreform beschlossen und beraten oder nur beraten und noch nicht beschlossen ist. Wir hier erwarten, dass wir darüber Auskunft bekommen und auch weiterhin Auskunft darüber bekommen, wann es denn losgeht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Offen bleiben in jedem Fall die letzten drei Punkte unseres Schlussantrags, nämlich II.2 bis 4. Wir wollen, dass Sie ein Konzept vorlegen, ein Leitbild beschreiben, mit dem wir zu einer Gebietsreform kommen können, weil wir überzeugt sind, dass diese Gebietsreform wichtig ist, eine Gebietsreform mit den Bürgern. Zweitens wollen wir, dass Sie eine Zeitschiene vorlegen, wie diese Gebietsreform vollführt werden kann, durchgeführt werden kann. Drittens wollen wir einen Vorschlag haben, wie wir damit beginnen. Welche Verfahren setzen wir ein, damit wir nicht, wie wir das im nächsten Plenum erleben werden, in jedem Jahr bei den freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen erleben, dass zwar auf der Ebene der Gemeinderäte alles paletti war und das Innenministerium das auch gern genehmigen möchte, dass aber eine Mehrzahl oder eine große Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern sagt, das geht gar nicht, so wollen wir das nicht, wir sind nicht gefragt worden? Wir brauchen ein Verfahren für die Gebietsreform, dass die Bürger vorher einbezieht, und zwar nicht nur einbezieht, dass ihnen ein paar Informationsbrocken vorgeworfen werden - damit beginnt alles, richtig. Aber dieses Verfahren muss so gestrickt sein, dass die Bürger vorher sagen können, nein, wir wollen das nicht. Erst dann treten wir in das Beschlussverfahren ein, erst dann kommen wir dazu, Gemeinden zu fusionieren. Dringend nötig, eine Riesenaufgabe, die in dieser Legislatur hätte erledigt werden müssen. Sie ist nicht erledigt. Dabei sollte man den Kopf nicht hängen lassen, sondern man sollte sich klug vorausschauend auf den Weg machen, diese Reform jetzt anzustoßen, jetzt erste Schritte zu gehen, jetzt das Leitbild zu formulieren, jetzt eine Zeitschiene vorzubereiten, damit wir irgendwann in der nächsten Legislatur diese Aufgabe auch stemmen. Vielen Dank.
Die Landesregierung hat nicht angekündigt, dass sie den Sofortbericht geben wird. Ich eröffne demzufolge die Aussprache zum Antrag. Ich rufe als Erste für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Lehmann auf.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die Landesregierung hat nichts zu sagen. Herr Justizminister, gehen Sie doch vor, der In- nenminister ist nicht da.)
Jetzt ist erst einmal Frau Lehmann dran und die Landesregierung wird sich sicher noch zu Wort melden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich könnte es ganz kurz machen, in der Tat, wie mir meine Fraktion hier auf den Weg nach vorn mitgegeben hat. Es ist schon alles gesagt, nur nicht von mir. Es ist so gewesen, dass wir gestern im Rahmen der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin und auch von unserem Finanzminister Dr. Voß die Vorhaben der Landesregierung gehört haben zu einem Großteil des Themas, das die Grünen hier beantragt haben, aber ich komme gleich noch einmal darauf zurück.
In dem Antrag fragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insbesondere nach dem Stand der Erörterungen einer Funktional- und Gebietsreform und den weiteren geplanten Schritten der Landesregierung. Wir waren schon der Auffassung, dass Sie heute diesen Antrag hätten zurückziehen können. Es ist wirklich so, dass sich alles wiederholt, was wir gestern und auch in anderen Tagesordnungspunkten bereits diskutiert haben.
Sie, die Grünen, erwarten eine umfassende Stellungnahme der Landesregierung zu den Reformvorschlägen des Berichts der Expertenkommission bis November 2013. Gut, im November 2013 sind wir schon, die Stellungnahme wurde gestern mit der Regierungserklärung gegeben. Insofern ist dieser Punkt aus unserer Sicht schon abgearbeitet. Sie erwarten einen Vorschlag für ein Leitbild zur künftigen Gemeinde- und Kreisstruktur bis Ende Dezember 2013 und eine Zeitschiene, mit der eine Ihrer Meinung nach notwendige Gebietsreform unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in einen demokratischen Prozess umgesetzt werden kann.
aber ich lege gern an dieser Stelle hier noch einmal die Meinung der CDU dazu dar. Alle Argumente für und wider, meine ich, wurden ausgetauscht und deswegen wissen auch alle hier im Hohen Hause, dass eine wie von Ihnen und anderen Fraktionen hier im Landtag angestrebte Gebietsreform für uns nicht in Betracht kommt.
Gestern hat Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht noch einmal dargelegt, wie sich das bei den Kommunen entwickelt hat, bei denen wir seit Jahren auf
freiwillige Zusammenschlüsse und freiwillige Neugliederungen gesetzt haben, dass sich die Anzahl der Kommunen erheblich verringert hat. Sie hat auch die Zahlen seit 1990 insgesamt dargestellt und vermittelt, dass wir hier auf einem guten Weg sind, wo wir nicht vom grünen Tisch aus irgendwelche Kreise ziehen und irgendwelche Reformen veranlassen, sondern gesagt haben, liebe Gemeinden, liebe Städte, macht euch auf den Weg, geht freiwillig miteinander zusammen, schließt euch zusammen, wir unterstützen euch dabei. Es gab viele Jahre lang finanzielle Hilfe dazu, das soll auch nicht unerwähnt sein. So werden wir im Dezember dieses Jahres, also in den nächsten Plenarsitzungen, ein weiteres Gemeindeneugliederungsgesetz hier behandeln. Auch das zeigt auf, es ist der richtige Weg, den wir hier eingeschlagen haben. Die Zahlen sprechen für sich, die sind alle gestern hier auch genannt worden.
Eine Kreisgebietsreform, wie gesagt, kommt für uns nicht in Betracht. Warum kommt die nicht in Betracht? Es fehlt nach wie vor jeglicher Nachweis, dass eine solche Kreisgebietsreform tatsächlich Geld spart. Daher ist es folgerichtig, sich nicht zu verzetteln und jetzt eine effiziente und bürgernahe Verwaltungsreform anzugehen. Auch hier ist es so, dass Frau Lieberknecht gestern die Zahlen genannt hat. Bereits seit 2005 wurden noch einmal über 80 Landesbehörden fusioniert oder auf andere Art und Weise, auch über Privatisierung und Kommunalisierung, abgebaut. Über Kommunalisierung sind wir hier im Hause sicher unterschiedlicher Meinung. Ich bin kein Freund von Kommunalisierung, deswegen bin ich sehr froh, dass bei den jetzigen Vorschlägen diese Maßnahme nicht in Betracht gekommen ist und nicht vorgesehen ist, sondern dass wir hier andere Vorhaben haben, um Landesbehörden miteinander fusionieren zu lassen, ohne neue Dinge auf die kommunale Ebene zu geben.
Wir als CDU-Fraktion setzen auf identitätsstiftende, bürgernahe und effiziente Einheiten. Wichtig ist für uns auch ein Höchstmaß an Bürgernähe. Dies ist nur mit überschaubaren kommunalen Strukturen möglich. Riesige Großkreise stehen für Anonymität und den Wegfall von Bürgernähe. Heimat und Identifikation müssen in überschaubaren Strukturen bewahrt werden. Eine Kreisgebietsreform aus inhaltlichen Gründen ist unserer Auffassung nach überflüssig. Wichtiger sind vielmehr die Überprüfung von Aufgaben und Standards und eine Erleichterung der interkommunalen Zusammenarbeit. Wer Personalund Sachausstattungen gemeinsam nutzt, kann auch in den vorhandenen Strukturen viel Geld sparen; das ist bei einer Kreisgebietsreform nicht der Fall. Dafür gibt es Beispiele, auch aus Mecklenburg-Vorpommern, aus Sachsen. Wir haben das vor einigen Landtagssitzungen hier auch gehabt, das Beispiel Sachsen hatte ich Ihnen vorgetragen, wo man sieht - da gibt es eine schöne
Zusammenstellung des hiesigen Landkreistags und des Gemeinde- und Städtebundes gerade zum Thema Sachsen -, dass dort die Kreisumlagen exorbitant gestiegen sind, nachdem man dort neue Großkreise gebildet hat. Ich kann wirklich nur empfehlen, sich diese Zahlen noch einmal anzuschauen.
Die interkommunale Zusammenarbeit wird durch uns auch unterstützt. Im Landeshaushalt sind hier jedes Mal 500.000 € für das Jahr 2013 und 2014 eingestellt. Es gibt eine entsprechende Richtlinie. Es gibt eine Arbeitsgruppe im Innenministerium, die sich damit beschäftigt. Sie können glauben, da, wo es hapert, werden wir uns jetzt noch einmal dahinterknien, wie man so sagt, und uns um die Fälle kümmern, wo Anträge da sind. Auch für uns als Fraktion ist es wichtig, die interkommunale Zusammenarbeit muss funktionieren. Gerade auch im Katastrophenschutzbereich kann man noch einmal wesentliche Ausgabeeinsparungen, insbesondere für die Landkreise, erreichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das am 31. Januar 2013 öffentlich vorgelegte Gutachten der Expertenkommission zur Funktional- und Gebietsreform wurde von der Landesregierung in Auftrag gegeben, um prüfen zu lassen, wie in Thüringen künftig ein effizienter sowie der demografischen Entwicklung angepasster Verwaltungsaufbau ausgestaltet sein könnte. Darauf lege ich großen Wert, werte Kolleginnen und Kollegen, das umfasst auch den Hauptteil der, ich glaube, 300 Seiten des hier oft genannten „blauen Wunders“. Da ist der Hauptteil, über den man inhaltlich unterschiedlicher Meinung sein kann. Auch wir teilen lange nicht alles, was darin empfohlen wird. Aber der kleinere Teil in dem Gutachten ist in der Tat die Frage der Gebietsstrukturen. Auch das Thema der Personalstellen hatten wir bereits in der Aktuellen Stunde im Oktober hier im Landtag. Das Land muss zuerst seine eigenen Hausaufgaben machen und erledigen. Über die Stellenzahl wurde hier schon viel gesagt, über 8.000 Stellen sind bis zum Jahr 2020 einzusparen. Wir alle wissen genau, es müssten eigentlich viel mehr sein, es müssten ca. 11.000 Stellen sein, die wir hier selbstverständlich ohne Entlassungen - das sage ich auch einmal für unsere Gäste - abbauen müssen, um mit den eingesparten Personalkosten dann zum anderen natürlich auch unsere Pensionsverpflichtungen zu zahlen, die im gleichen Zeitraum weiter ansteigen werden. Uns kommt dabei zugute, dass viele unserer Landesbediensteten in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen werden und durch Nichtbesetzung von frei werdenden Stellen kann man diesen Stellenabbau sozialverträglich erreichen, ohne dass jemand nach Hause geschickt oder vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden muss. Erst wenn diese Reformen gegriffen haben und sich dennoch ein Konsolidierungsbedarf zeigt, müssen Gebietsstrukturen
gegebenenfalls noch einmal überprüft werden. Aber werte Kolleginnen und Kollegen, das wird nicht heute und morgen der Fall sein und sicher auch noch nicht in der nächsten Legislatur. Eine leistungsfähige Landesverwaltung, der Abbau von unnötigen Aufgaben und Standards und erweiterte Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit erlauben es danach, die eingearbeiteten und mit ihrem Gebiet vertrauten Landkreise grundsätzlich bestehen zu lassen. So ist die Auffassung der CDU-Fraktion dazu. Eine Kreisgebietsreform geht zulasten des ländlichen Raums, da dann regelmäßig die überwiegende Zahl der Behörden und der sozialen Infrastruktur in den städtischen Ballungsräumen konzentriert werden. Der ländliche Raum in Thüringen würde zunehmend an Bedeutung verlieren und abgekoppelt werden. Und, meine Damen und Herren, ich sage das ganz deutlich, Thüringen besteht nicht nur durch die großen Städten an der A 4 entlang. Der größte Teil unserer Bevölkerung lebt in Dörfern und kleineren Städten insgesamt über Thüringen verteilt.
Ich denke, das müssen wir auch im Blick haben. Was wäre denn die Folge, wenn zum Beispiel Heiligenstadt oder Nordhausen ihren Kreisstadtstatus verlieren würden? Die Folgen wären Wegfall des Landratsamtes, dann möglicher Wegfall von Amtsgerichten, später Wegfall der Polizeiinspektionen, die Sparkassen müssten fusionieren, die Genossenschaftsbanken betrifft dies auch, die Kreiskrankenhäuser stehen dann zur Debatte oder auch Schulstandorte wie Gymnasien oder Regelschulen. All dies muss man als Folgen einer möglichen Kreisgebietsreform bedenken, wenn man dafür wirbt oder wenn man darüber diskutiert, wie sich das auf das Leben der Menschen bei uns in den Dörfern und Städten auswirkt. Da habe ich jetzt nur ein paar Beispiele von dem angesprochen, was sich alles in diesem Zusammenhang mit verändern würde. Ob das positiv ist oder negativ, kann jeder für sich beurteilen. Wir sind auch aus diesen Gründen kein Freund von einer solchen Kreisgebietsreform, denn eine zusätzliche Folge dieser Ausdünnung wäre der Wegfall unzähliger Arbeitsplätze, eine sinkende Kaufkraft und schließlich der Verlust der Lebensqualität insgesamt. Auch die Fakten, werte Kolleginnen und Kollegen, zeigen, große Kreise arbeiten nicht effizienter.
Dies kann man gut an den jetzigen Kreisumlagen hier in Thüringen sehen. Die Kreise finanzieren ihren ungedeckten Finanzbedarf über diese Umlage, die sie von den Gemeinden einziehen. Jetzt komme ich noch einmal zurück zu Sachsen. Sachsen lag vor der Kreisgebietsreform mit Thüringen auf einem
Niveau. 2008 waren das 199 € je Einwohner im Durchschnitt bzw. 196 € je Einwohner. Nach der Kreisgebietsreform ist die Kreisumlage in Sachsen drastisch gestiegen und liegt mit derzeit 242 € je Einwohner nun über 22 Prozent über dem Wert von 2008. Auch die anderen Großkreisländer wie Mecklenburg-Vorpommern mit 259 € je Einwohner, Sachsen-Anhalt mit 275 € je Einwohner und Brandenburg mit 364 € je Einwohner liegen deutlich über dem Wert aus Thüringen. In all diesen Ländern ist die Kreisumlage nach der Gebietsreform deutlich angestiegen. Dies zeigt, unsere Thüringer Kreisstruktur arbeitet deutlich effizienter als die unserer Nachbarn und lässt auch den Gemeinden und Städten mehr Luft zum Atmen. Zu der Thematik an sich will ich nicht noch einmal in die Tiefe gehen, das ist eher das Thema unseres Innenpolitik-Kollegen Wolfgang Fiedler. Wir alle wissen, dass Gemeinden und Städte nie genug Geld haben können, dass es mehr Geld bedarf, auch um die Kreisumlagen auf dem Niveau zu halten. Dafür gab es gerade gestern Abend die heute schon viel angesprochene Beratung in unseren Reihen, um Gemeinden und Städten sowie Landkreisen nochmals finanziell unter die Arme zu greifen und zu helfen. Aber Sie alle kommen aus Gemeinden, Städten und Landkreisen hier in Thüringen und kennen daher auch selbst aus eigenem Erleben die Unterschiede zwischen den Kreisen. Auch diese Unterschiede hier in Thüringen zeigen auf, dass nicht ausgerechnet die einwohnerstärksten die „besten“, wenn ich das mal in Anführungsstrichelchen sagen darf, sind. Es gibt eine Reihe von hausgemachten Problemen. Es gibt handelnde Personen, die nicht mit Geld umgehen können. Es stellen sich die Fragen: Wer hält hier das Steuergeld zusammen? Wo, in welchem Kreis wurden die notwendigen Strukturmaßnahmen, zum Beispiel auch bei der Schulnetzplanung, bisher angegangen? Wo hat man davor zurückgeschreckt? Wo ist die Verwaltung schlank und effizient aufgestellt oder wo nicht? Das kann man auch hier an der Kreisumlage ein Stück weit, meine ich zumindest, erkennen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht in ihrem Antrag von Brandenburg bzw. zielt auch ein Stück weit auf die Enquetekommission in Brandenburg ab. Der erste Zwischenbericht der Enquetekommission in Brandenburg ist im Sommer 2012 bekannt gegeben worden und der Abschlussbericht der dortigen Enquetekommission wurde Ende Oktober 2013, also auch bevor Sie, glaube ich, Ihren Antrag hier im Landtag eingereicht haben, fertiggestellt und dem dortigen Landtagspräsidenten überreicht.
Man kann verfolgen, was die Enquetekommission in Brandenburg gemacht hat, und dazu eignen sich insbesondere die Medienberichterstattungen aus
dem Bundesland dort. Hier kann man zum Beispiel lesen in der „Märkischen Oderzeitung“, dass es erhebliche Kritik an den Ergebnissen der Enquetekommission dort gibt. Im Übrigen gibt es auch die interkommunale - Sie fragen ja nach Vergleichen, wie wir das mit Brandenburg finden - Zusammenarbeit in Brandenburg. Die Linken und die FDP haben diese interkommunale Zusammenarbeit in der Enquetekommission dort favorisiert. Vielleicht mal als ein Punkt dazu.
Die Bürger und die Kommunalpolitiker in Brandenburg fordern aber eher eine Verwaltungs- als eine Gebietsreform. Die Bürger haben sich nach der letzten Gebietsreform - so kann man das dort nachlesen - nicht bzw. immer noch nicht mit den damals geschaffenen neuen Strukturen identifiziert. Weiterhin habe ich zur Kenntnis genommen, dass die SPD in Brandenburg pro Verwaltungseinheit 12.000 Einwohner auf der kommunalen Ebene fordert. Wir werden sehen, wie das dort in der Diskussion weitergeht. Interessant fand ich auch, dass die Linken in Brandenburg gesagt haben, die Gebietsreform löst die Probleme nicht und schwächt sogar die kommunale Selbstverwaltung. Das hat Frau Margitta Mächtig gesagt, Vorsitzende des Kommunalpolitischen Forums Brandenburg, Sie hat auch gesagt, dass es keine Identifizierung der Bürger mit den neuen großen Gebilden mehr gibt und weniger Bürger sich für ehrenamtliche Arbeit wie Gemeinderäte, Kreistagsarbeit oder Stadträte bereitfinden würden. Das war die Befürchtung der Frau Mächtig.
Auch die Kreissportbünde in Brandenburg haben sich zum Thema geäußert und haben anhand von Beispielen dargelegt, dass man zum Beispiel als junge Fußballmannschaft - natürlich auch alle anderen, aber wir wollen insbesondere auch die Jugendlichen fördern, auch im sportlichen Bereich zum nächsten Fußballspiel vielleicht 120 km weit fahren muss und dass das finanziell und organisatorisch kaum noch zu organisieren ist, wenn man im Rahmen zum Beispiel der Kreisliga spielt. Es sei auch aus Sicht des Sports viel zu teuer, sich dann noch in dieser Form zu betätigen, wie das jetzt der Fall ist.
Ich habe das jetzt nur mal auszugsweise hier dargelegt, wie sich das in Brandenburg im Moment gestaltet. Wie man dort weiterdiskutiert, müssen wir sehen. Welche Schlussfolgerungen der Landtag aus dem Bericht der Enquetekommission zieht, ob man wirklich auf Verwaltungseinheiten von 10.000 bis 12.000 Einwohnern pro Gemeinde abzielt und ob es nun sieben oder zehn Landkreise werden, da hat die dortige Enquetekommission einen breiten Spielraum gelassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, ich habe unsere Auffassung zu dem Thema hier noch einmal ausführlich dargelegt. Wir werden den
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht, Frau Lehmann, hätten Sie Ihrer Ankündigung Taten folgen lassen und hätten ausschließlich auf die Regierungserklärung von gestern verwiesen, denn Neues haben Sie jetzt nicht berichtet.
Das ist auch eine gewisse Herangehensweise und zeugt von Kontinuität, auch wenn es eine Kontinuität im Falschen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will nur auf einige Aspekte eingehen, weil wir schon gestern und auch heute Vormittag das eine oder andere vertiefend diskutiert haben. Zunächst erst mal ist auffällig, dass es den Innenminister erneut nicht interessiert, was wir hier debattieren. Ich weiß nicht, was der macht. Der bekommt aber einen Haufen Geld dafür, da kann er wenigstens hier herumsitzen, also wenigstens körperlich anwesend sein, viel mehr ist da ja nicht.