Wir stimmen ab über den § 15. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Fraktionen von FDP, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Niemand. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus den Fraktionen DIE LINKE und vereinzelte Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Damit ist § 15 angenommen.
GRÜNEN und FDP. Wer ist dagegen? DIE LINKE und 1 Einzelstimme aus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? Auch wieder Stimmen - das ist jetzt geteilt - aus der Fraktion DIE LINKE und 1 Einzelstimme aus der SPD. Aber damit ist § 16 ebenfalls angenommen.
(Zwischenruf Reinholz, Minister für Landwirt- schaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Halt! Namentlich.)
Gut. Wir kommen zur namentlichen Abstimmung über den § 17. Ich bitte Sie, hier bei den Herrschaften Ihre Stimmen abzugeben.
Hatte jeder die Möglichkeit, seine Stimmkarte abzugeben? Noch nicht. Ich frage noch mal: Hatte jeder die Möglichkeit, seine Stimmkarte abzugeben? Regt sich Widerspruch? Das sehe ich nicht. Damit ist die Abstimmung an dieser Stelle geschlossen und ich bitte um Auszählung der Stimmen.
Meine Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis. Bei 84 Abgeordneten, die zu Sitzungsbeginn anwesend waren, wurden jetzt 75 Stimmen abgegeben. Davon haben 48 mit Ja gestimmt, 24 mit Nein und es gab 3 Stimmenthaltungen, so dass der § 17 dieses Gesetzentwurfs mit Mehrheit angenommen wurde (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2).
Wir stimmen jetzt ab über § 18 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer für § 18 stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Ich sehe 1 Gegenstimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? Ich sehe 1 Stimmenthaltung aus der Fraktion der SPD. Damit ist § 18 angenommen worden.
Wir stimmen jetzt ab über die Überschrift des Gesetzes, die Inhaltsübersicht, die Eingangsformel sowie die §§ 19 bis 25. Wer sich dem anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen von niemandem. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist auch dieser Punkt angenommen.
mung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorangegangenen Abstimmungen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt, sich von seinem Platz zu erheben. Vielen Dank. Wer dagegen ist, erhebt sich bitte jetzt von seinem Platz. Danke. Wer sich enthält, erhebt sich bitte jetzt von seinem Platz. Vielen herzlichen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Frau Präsidentin, ich bitte zu prüfen, ob es nicht notwendig ist, dass wir - wie wir es sonst immer gemacht haben - erst per Hand abstimmen und uns dann erheben.
Nein, Herr Abgeordneter Fiedler, weil wir jeden einzelnen Paragrafen und dann die Restparagrafen alle per Hand abgestimmt haben, müssen wir das jetzt hier so nicht tun und können die Schlussabstimmung per Erhebung machen. Ich hoffe, die Begründung ist für Sie ausreichend.
Dann muss ich jetzt aber trotz alledem - das war mitten in der Abstimmung, was machen wir denn? Jetzt müssen wir das noch mal machen, damit es sauber ist.
Also damit die Sache auch ganz sauber ist, das ist ein wichtiges Gesetz, muss ich Sie bitten, dass wir das jetzt noch einmal wiederholen, und zwar die Schlussabstimmung.
Herr Fiedler hat nicht widersprochen, damit hat er mir signalisiert, dass er die Erklärung hingenommen hat und es auch verstanden hat, sonst hätte es einen Widerspruch gegeben.
Die Wortwahl war vollkommen korrekt. Sie haben mir mit Ihrem Signal gezeigt, dass Sie das hingenommen haben, die Erklärung hingenommen haben und sie auch verstanden haben. Was ist denn daran jetzt falsch? Weil mir die Frage gestellt wur
de, ob Sie es eventuell nicht verstanden haben? Ich muss Sie doch in Schutz nehmen, Herr Abgeordneter.
Das habe ich hiermit hoffentlich richtig getan. Sollten Sie das jetzt anders sehen, dann tut mir das leid.
Ich möchte aber, weil das Gesetz so wichtig ist, sehr geehrte Damen und Herren, diese Schlussabstimmung noch einmal wiederholen, weil wir mitten in der Abstimmung waren.
Ich bitte Sie also, sich jetzt zu erheben, wenn Sie dem Gesetz so zustimmen. Vielen Dank. Wenn Sie dem Gesetz nicht zustimmen, bitte ich Sie, sich jetzt zu erheben. Danke. Und wenn Sie sich enthalten, dann erheben Sie sich bitte jetzt. Danke. Damit ist das Gesetz angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Der Tagesordnungspunkt war geschlossen, da haben die Herrschaften recht. Sie können aber am Ende der Tagesordnung, also am Ende des Tages Ihre Erklärung noch abgeben, wenn Sie das möchten.
Gesetz zur Gebührenfreiheit der Freien Sammlung bei Bürgerbegehren nach § 17 a und § 96 a Thüringer Kommunalordnung Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6856 ZWEITE BERATUNG
Ich eröffne die Aussprache und es gibt Wortmeldungen von allen Fraktionen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Hey für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Linke führt aus, dass auf Grundlage des Thüringer Verwaltungskostengesetzes und des Thüringer Straßengesetzes von einzelnen Gemeinden Gebühren bei der Erteilung von Sondernutzungen zur Durchführung einer freien Sammlung bei Bürgerbegehren erhoben wurden. Wir hatten bereits in der letzten Plenardebatte die Freude, uns mit diesem Thema zu beschäftigen. Es soll nun in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes die Verwaltungskostenfreiheit auf Bürgerbegehren erweitert werden, damit die nicht in ihrer Durchführung eingeschränkt sind oder - beim letzten Mal ist das von der einbringenden Fraktion so ausgeführt worden - zum Teil sogar unmöglich gemacht werden sollen. Im Thüringer Straßengesetz soll zusätzlich in § 21 Abs. 1 die Gebühren- und Auslagenfreiheit im Zusammenhang mit der Freien Sammlung geregelt werden. Das ist wirklich schön, dass überhaupt kein Mensch zuhört.
Sehr verehrte Damen und Herren, es wäre wirklich nett, ich muss Herrn Hey jetzt auch einmal beschützen. Hören Sie ihm doch bitte zu, es ist ein wichtiges Gesetz. Bitte, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin, vielen Dank, ob das ein wichtiges Gesetz - na ja, gut. Es gibt da verschiedene Varianten, die wir auch beim letzten Mal schon angeführt haben, wenn es darum geht, freie Sammlungen von Unterschriften, für Bürgerbegehren beispielsweise oder für bestimmte kommunalpolitische Interessen, durchzuführen. Es gibt die Möglichkeit, ich habe das auch schon gesagt, der Amtsstubensammlung. Die Eintragungslisten für das Bürgerbegehren erfolgen dann dort von Amts wegen. Das möchte nicht jeder, weil das mit dem einen oder anderen Verwaltungsaufwand, mit viel Absprache vorher verbunden ist. Wenn man einen anderen Weg geht, kann man eine freie Sammlung im Sinne des § 17 a und § 96 a der ThürKO unternehmen. Das kann auf einer Straße sein oder auch auf einem Platz. Aber die Entscheidung hierzu, das ist das Wichtige bei diesem Gesetzentwurf, ist immer von demjenigen zu treffen, der sammeln möchte. Er entscheidet nämlich auch, in welcher Form er das tun will. Dann obliegt es der Kommune - jetzt kommen wir in den
Regelungsbereich hinein, den die Linke hier versucht anzusprechen. Normalerweise ist es nämlich eine Sondernutzung - § 18 oder § 19 des Thüringer Straßengesetzes - und dabei können Gebühren entstehen. Wenn ich das so bewusst sage und auf das zweite Wort dieses Satzes eine besondere Intonation gelegt habe, dann heißt das, sie können, aber sie müssen nicht entstehen. Das Problem scheint zu sein, und eben das ist Bestandteil unserer Debatte, das war es vor vier Wochen und das ist es auch heute, dass es Kommunen gibt, die das machen. Es ist kein generelles Problem, wie es hier allerdings dargestellt wird. Ich habe auch schon beim letzten Mal gesagt, ich kann eigentlich nur an die jeweiligen Kommunen appellieren, darüber nachzudenken und es einfach zu unterlassen, wenn es um bürgerschaftliches Engagement geht und das dann auch noch mit einer Sondernutzungsgebühr für einen Tisch beispielsweise oder für ein Schirmchen zu belegen, das man aufstellt, um darunter zu stehen - Wetterschutz - und Unterschriften zu sammeln, für was auch immer, das ist natürlich eine Sache, die vor allem im kommunalen Bereich überdenkenswert ist. Ich will allerdings, und deswegen habe ich das mit diesem kommunalen Bereich angesprochen, eines nicht, nämlich in diese kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Denn wenn wir das tun, und auch das ist bei der letzten Debatte, glaube ich, hier deutlich herausgestellt worden, dann tun wir das immer nur in bestimmten Regelungs- und Einzelfällen. Die Fraktion DIE LINKE hat ausgeführt, dass da kein Appell hilft, denn man müsse es am allerbesten in Gesetzesform gießen, dann wisse jeder, woran er ist. Ich teile diese Auffassung allerdings nur in kleinen Teilen, weil es immer auch ein Abwägen ist. Das Wort „abwägen“ hatten wir vorhin schon, beim letzten Gesetzentwurf, genauso mit angeführt. Und es gilt auch hier wieder, nämlich es ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, also ob wir den Kommunen auferlegen, für bestimmte Dinge nun Sondernutzungsgebühren zu erheben oder nicht oder es ihnen verbieten. Es ist auch ein Abwägen zum Schutz der Initiatoren vor den Gebühren der Initiatoren, also dieser Bürgerbegehren oder der Unterschriftensammlungen, die sie bei diesen Straßensammlungen oder auf den Plätzen überall hier in den Kommunen und den Gemeinden in Thüringen durchführen wollen. Das ist generell ein Problem. Einzelne Fälle, die da auftreten können, versucht man seitens des Gesetzgebers in irgendeiner Form zu modifizieren und zu regeln, und diese Form der Gesetzeswütigkeit, ich will es mal salopp so nennen, das ist es, was uns als SPD-Fraktion daran stört. Man sollte nicht sofort ein Gesetz ändern, wenn es bestimmte Einzelfälle gibt, die vielleicht auch im Einvernehmen zum Beispiel mit den Kommunen vor Ort und dann vor allen Dingen natürlich auch mit den gewählten Vertretern in den kommunalen Parlamenten zu erzielen sind. Deswegen sehe ich also diese Thema